Jump to content

Fs Nach Dem Umschreiben Weniger Wert?


Recommended Posts

Hallo,

 

habe derzeit noch den "rosa Lappen" mit Klasse 3 ff.

 

Darin enthalten sind ja a) Fahrzeuge bis 7,5t sowie mit Anhänger, das dürfte ja in dem EU-FS die Klasse C1E entsprechen.

 

Nun steht in meinem FS "Fahrerlaubnis unbefristet gültig".

 

Bei den neuen FS-Klassen steht dagegen teilweise:

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Frage: Wenn ich meinen umschreiben lasse, wird das dann unbefristet? Oder ist mein Führerschein dann weniger wert?

 

Danke!

Link to post
Share on other sites

Du bekommst diese Klassen eingetragen

B, BE, C1, C1E, M, S, L CE 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3), T ++) C1 171 L 174

 

CE 79 (C1E > 12.000 kg,

Diese Klasse ist bis zum 50Jahre befristet, es sei den Du machst vor dem 50. die Untersuchungen dann darfst mit mehr als 12 000kg Zuggewicht unterwegs sein.

Lkw 7,5t + Anhänger, bin jetzt nicht ganz sicher 18t oder 18,5t zgG.

 

Es ändert sich also nichts, außer das Du dann auch Hänger fahren darfst mit mehr als einer Achse.

 

Klasse T wird nur erteilt wenn Du in der Landwirtschaft arbeitest

 

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_3_104.html

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Wie muss der Nachweis der Klasse T aussehen, wenn man selbst keinen Bauernhof hat? Reicht ne Gewerbeanmeldung z.B. als Obsthändler? Oder würde eine Bestätigung von jemanden ausreichen, der einen Bauernhof hat und dieser Jemand mitteilt, dass Herr YX seit Jahren regelmäßig auf dem Hof aushilft und auf die Klasse T zwingend angewiesen ist??

Link to post
Share on other sites

Dürfte in Ermessen der Führerscheinstelle stehen

 

++)

nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen

 

lässt schon Spielraum, sei es man hilft bei einem Landwirt aus, oder hat selbst einige Wiesen, Äcker oder eben wozu man einen so großen Trecker braucht.

 

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/T.php

 

Das sind also die richtig großen Trecker, für die bis 25km/h reicht Klasse L

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Hi hartmut,

 

danke für die schnelle Antwort!

 

Die (neue) CE79-Klasse ist für mich ja derzeit nicht befristet, im rosa Lappen steht ja "Unbefristet gültig". Ich gehe also davon aus, wenn ich den rosa Lappen behalte, auch noch mit 60 Jahren solche 12-Tonner fahren zu dürfen?

 

Also verschlechtere ich mich doch, wenn ich den Schein tausche?

Link to post
Share on other sites
Die (neue) CE79-Klasse ist für mich ja derzeit nicht befristet, im rosa Lappen steht ja "Unbefristet gültig". Ich gehe also davon aus, wenn ich den rosa Lappen behalte, auch noch mit 60 Jahren solche 12-Tonner fahren zu dürfen?

Wenn Du ihn nicht vor dem 50 Geburtstag umtauscht verlierst Du die Klasse, auch wenn unbefristet im Führerschein steht.

 

Das umtauschen hat hauptsächlich die Inhaber der Klasse 2 betroffen, ohne Umtausch ging die Klasse verloren, auch die war unbefristet.

 

Also verschlechtere ich mich doch, wenn ich den Schein tausche?

Wenn Du die Klasse erhalten willst musst Du umtauschen.

 

Ich zitiere mal von einer Führerscheinstelle

 

Führerschein - Verlängerung der LKW Fahrerlaubnis (Altklasse 2)

Besitzer eines Führerscheines der Klasse 2, die 50 Jahre oder älter sind und weiterhin Busse oder LKWs fahren wollen, müssen ihren Führerschein auf die neuen EU-Klassen umschreiben lassen.

 

Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass ab dem 50. Lebensjahr die entsprechende Fahrerlaubnis erlischt. Sie kann um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

 

Wer seine Fahrberechtigung nicht verlängert, darf ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis 12 t führen.

 

(....)

Dasselbe gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die bisher regelmäßig Züge mit mehr als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen und dies auch weiterhin vorhaben. Diesen wird beim Umtausch die eingeschränkte Klasse CE zugeteilt. Für Inhaber der Klasse 3, die nach dem 50. Lebensjahr keine Lastzüge mit mehr als 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse führen wollen, besteht keine Umtauschpflicht.

http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr86.php

 

Für dich bedeutet es, ab 50 Jahre nur noch Züge bis 12t zgG. wenn Du nicht umtauscht.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Die (neue) CE79-Klasse ist für mich ja derzeit nicht befristet, im rosa Lappen steht ja "Unbefristet gültig". Ich gehe also davon aus, wenn ich den rosa Lappen behalte, auch noch mit 60 Jahren solche 12-Tonner fahren zu dürfen?

Wenn du den rosa Lappen behälst hast du keine CE79, du darfst also keine 12 Tonner mit mehr als 3 Achsen fahren, sondern es gilt weiter die Begrenzung der alten Klasse 3, also 18t aber höchstens 3 Achsen (Tandemachse zählt als eine Achse).

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...