Stefan76 13 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Hallo, habe derzeit noch den "rosa Lappen" mit Klasse 3 ff. Darin enthalten sind ja a) Fahrzeuge bis 7,5t sowie mit Anhänger, das dürfte ja in dem EU-FS die Klasse C1E entsprechen. Nun steht in meinem FS "Fahrerlaubnis unbefristet gültig". Bei den neuen FS-Klassen steht dagegen teilweise:Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Frage: Wenn ich meinen umschreiben lasse, wird das dann unbefristet? Oder ist mein Führerschein dann weniger wert? Danke! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Du bekommst diese Klassen eingetragenB, BE, C1, C1E, M, S, L CE 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3), T ++) C1 171 L 174 CE 79 (C1E > 12.000 kg,Diese Klasse ist bis zum 50Jahre befristet, es sei den Du machst vor dem 50. die Untersuchungen dann darfst mit mehr als 12 000kg Zuggewicht unterwegs sein. Lkw 7,5t + Anhänger, bin jetzt nicht ganz sicher 18t oder 18,5t zgG. Es ändert sich also nichts, außer das Du dann auch Hänger fahren darfst mit mehr als einer Achse. Klasse T wird nur erteilt wenn Du in der Landwirtschaft arbeitest http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_3_104.html MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Wie muss der Nachweis der Klasse T aussehen, wenn man selbst keinen Bauernhof hat? Reicht ne Gewerbeanmeldung z.B. als Obsthändler? Oder würde eine Bestätigung von jemanden ausreichen, der einen Bauernhof hat und dieser Jemand mitteilt, dass Herr YX seit Jahren regelmäßig auf dem Hof aushilft und auf die Klasse T zwingend angewiesen ist?? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Dürfte in Ermessen der Führerscheinstelle stehen ++)nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen lässt schon Spielraum, sei es man hilft bei einem Landwirt aus, oder hat selbst einige Wiesen, Äcker oder eben wozu man einen so großen Trecker braucht. Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/T.php Das sind also die richtig großen Trecker, für die bis 25km/h reicht Klasse L MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Stefan76 13 Posted June 29, 2010 Author Report Share Posted June 29, 2010 Hi hartmut, danke für die schnelle Antwort! Die (neue) CE79-Klasse ist für mich ja derzeit nicht befristet, im rosa Lappen steht ja "Unbefristet gültig". Ich gehe also davon aus, wenn ich den rosa Lappen behalte, auch noch mit 60 Jahren solche 12-Tonner fahren zu dürfen? Also verschlechtere ich mich doch, wenn ich den Schein tausche? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Die (neue) CE79-Klasse ist für mich ja derzeit nicht befristet, im rosa Lappen steht ja "Unbefristet gültig". Ich gehe also davon aus, wenn ich den rosa Lappen behalte, auch noch mit 60 Jahren solche 12-Tonner fahren zu dürfen?Wenn Du ihn nicht vor dem 50 Geburtstag umtauscht verlierst Du die Klasse, auch wenn unbefristet im Führerschein steht. Das umtauschen hat hauptsächlich die Inhaber der Klasse 2 betroffen, ohne Umtausch ging die Klasse verloren, auch die war unbefristet. Also verschlechtere ich mich doch, wenn ich den Schein tausche?Wenn Du die Klasse erhalten willst musst Du umtauschen. Ich zitiere mal von einer Führerscheinstelle Führerschein - Verlängerung der LKW Fahrerlaubnis (Altklasse 2)Besitzer eines Führerscheines der Klasse 2, die 50 Jahre oder älter sind und weiterhin Busse oder LKWs fahren wollen, müssen ihren Führerschein auf die neuen EU-Klassen umschreiben lassen. Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass ab dem 50. Lebensjahr die entsprechende Fahrerlaubnis erlischt. Sie kann um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Wer seine Fahrberechtigung nicht verlängert, darf ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis 12 t führen. (....)Dasselbe gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die bisher regelmäßig Züge mit mehr als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen und dies auch weiterhin vorhaben. Diesen wird beim Umtausch die eingeschränkte Klasse CE zugeteilt. Für Inhaber der Klasse 3, die nach dem 50. Lebensjahr keine Lastzüge mit mehr als 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse führen wollen, besteht keine Umtauschpflicht.http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr86.php Für dich bedeutet es, ab 50 Jahre nur noch Züge bis 12t zgG. wenn Du nicht umtauscht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted June 29, 2010 Report Share Posted June 29, 2010 Die (neue) CE79-Klasse ist für mich ja derzeit nicht befristet, im rosa Lappen steht ja "Unbefristet gültig". Ich gehe also davon aus, wenn ich den rosa Lappen behalte, auch noch mit 60 Jahren solche 12-Tonner fahren zu dürfen?Wenn du den rosa Lappen behälst hast du keine CE79, du darfst also keine 12 Tonner mit mehr als 3 Achsen fahren, sondern es gilt weiter die Begrenzung der alten Klasse 3, also 18t aber höchstens 3 Achsen (Tandemachse zählt als eine Achse). Quote Link to post Share on other sites
Stefan76 13 Posted June 29, 2010 Author Report Share Posted June 29, 2010 Super, herzlichen Dank für Eure schnellen und ausführlichen Infos! :-) Quote Link to post Share on other sites
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