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Halten Auf Geh- / Radweg


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Und in Zukunft stelle ich mich eben (in diesem Einzelfall) ganz asozial, aber legal an den rechten Fahrbahnrand um zu halten und lasse den Gehweg (der an dieser Stelle breiter ist als die halbe Fahrbahn) frei. Sollen doch die Autos warten, offensichtlich will es der Gesetzgeber so...

Und der Fußgeher auch. Wenn man es in das Ermessen der Autofahrer stellen würde, wo das Halten auf den Gehweg "die geringere Behinderung des Verkehrs" und damit erlaubt wäre, wären die Gehwege an manchen Stellen praktisch dicht. Fußgegängelte würden jederzeit auf winzige Restpfade verwiesen werden, und Gehbehinderte mit Rollator oder Leute mit Zwillingskinderwagen dürften warten, bis der Autofahrer sich mal bequemt, weiter zu reisen. Wenn man heute als Fußgänger Falschparker höflich darum bittet, künftig mehr Platz freizulassen, bekommt man oft "da kommen Sie doch aber durch, oder?" an den Kopf geworfen statt "Sie haben Recht, Entschuldigung, nächstes Mal...".

 

Wo tatsächlich eine Kurzhaltzone sinnvoll und machbar wäre, sollte man die zuständigen Behörden ansprechen, evtl. zusammen mit anderen Eltern und der Leitung des Kindergartens. Dann kann u.U. der Bereich umgewidmet und umgestaltet werden, und dann geht legal, was nötig und vernünftig ist.

.

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Ich würde dennoch noch mal persönlich bei der Stadtverwaltung vorbeischauen und die Sache erklären. Vielleicht haben sie ja ein einsehen.

 

Die 15 Euro kann man dann immer noch überweisen und es wird nicht teurer.

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@Gast225

Ich würde dennoch noch mal persönlich bei der Stadtverwaltung vorbeischauen und die Sache erklären. Vielleicht haben sie ja ein einsehen.

 

In diesem Fall die Gemeindeverwaltung, ca. 8000 Einwohner (man kennt sich). Die brauchen Geld; glaube nicht dass da was zu machen ist, wenns juristisch so wackelig ist.

Mir ist es zwar schon zweimal gelunden, vor Ort einen Strafzettel wegzudiskutieren (ich war freundlich und konnte die Politesse von einem Verbotsirrtum meinerseits überzeugen), aber das war jeweils woanders, und eben direkt vor Ort.

 

Ich hab in der StVO leider nix gefunden was das Halten zwecks Be- und Entladen auf einem Gehweg erlaubt; alle Fundstellen beziehen sich immer nur auf ein eingeschränktes Halteverbot am Fahrbahnrand.

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Ich hab in der StVO leider nix gefunden was das Halten zwecks Be- und Entladen auf einem Gehweg erlaubt; alle Fundstellen beziehen sich immer nur auf ein eingeschränktes Halteverbot am Fahrbahnrand.

Kannst Du auch nicht weil Fahrzeuge grundsätzlich die Fahrbahn benutzen müssen, außer es ist ausdrücklich erlaubt.

 

Aber auch da hast Du eben das Problem, wer das Fahrzeug verlässt, der parkt.

 

MfG.

 

hartmut

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