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Halten Auf Geh- / Radweg


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Hallo zusammen,

 

wie ist eigentlich folgende Situation" StVO-mäßig zu bewerten:

 

Ein PKW hält <3 min. auf einem kombinierten Geh- / Radweg zum be- und entladen.

Auf der Fahrbahn selbst gilt eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286); kurz vorher ist eine Bushaltestelle (Fahrbahn gerade ohne Haltetasche oder Buskap, Bus hält auf der Fahrbahn).

 

Ist das erlaubt oder nicht?

Falls nein, wie teuer wird sowas?

 

 

Anm.: an der betreffenden Stelle entsteht durch ein Halten auf dem gepflasterten Gehweg weniger Störung als durch Halten auf der Fahrbahn. Radfahrer und Fußgänger teilen sich den gleichen, gepflasterten Gehweg. Und der Gehweg ist an dieser Stelle so breit, dass Kinderwägen, Fahrradanhänger etc. noch problemlos durchkommen. Ein Halten auf der Fahrbahn dagegen würde den Verkehr kpl. lahmlegen.

 

 

Hab leider nur das hier gefunden:

 

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

 

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

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Wenn wirklich nur be und entladen wird, dürfte es in das Ermessen des :cheer: fallen ob hier wirklich etwas geahndet werden muss. Imho eher nicht.

 

Das bedeutet aber, die Sachen raus oder rein in das Auto, und nicht das Ladegut bis in das Haus tragen. Dann spielen auch die 3Minuten eine untergeordnete Rolle.

 

Richtig wäre eben auf der Straße stehen bleiben wenn kein Zeichen 283 dort steht, bei 286 kein Problem.

http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot#Ei...eichen_286_StVO

 

MfG.

 

hartmut

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Ein Halten auf der Fahrbahn dagegen würde den Verkehr kpl. lahmlegen.

 

 

Wieso?

 

Ist es eine EINSPURIGE Straße? Nein!

 

Wenn dort also Ladeverkehr ist, teilen sich die Kraftfahrer beider Richtungen eben die Gegenfahrbahn, komplett lahmlegen kann man das nicht nennen.

 

Und wenn schon, richtig organisieren:

Ladekräfte stehen am Straßenrand in ERWARTUNG der Anlieferung, anhalten, raus mit dem Geraffel, weterfahren.

 

15s - 30s Anhalten des KFZ-Verkehrs wäre auch zumutbar!

 

Es gibt daher keinen sachlichen Grund Rad- und Gehwege zu blockieren ausser Geiz ( Bezahlung der Hilfskräfte ) oder Rücksichtslosigkeit. Beide Gründe sind nicht relavant im Sinne der STVO!

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Es gibt daher keinen sachlichen Grund Rad- und Gehwege zu blockieren ausser Geiz ( Bezahlung der Hilfskräfte ) oder Rücksichtslosigkeit.

 

Gibt es - in Gestalt von §1 der StVO, der u.a. vorschreibt, Behinderungen auf ein unvermeidbares Minimum zu beschränken :cheer:

 

Weswegen schlicht abzuwägen ist, wo weniger VT behindert werden und welche Nebenwirkungen im Raume stehen; meist wird's wohl tatsächlich darauf hinauslaufen, nicht auf der Fahrbahn stehenzubleiben :sneaky:

 

lg

c.s.

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Eine Behinderung der Fahrradfahrer ist jedoch ebenso eine Behinderung anderer. Über diese Schiene wirst du den Verstoß nicht rechtfertigen können, zumal die spezialgesetzliche Regelung vor die Generalregel geht.

 

Gruß

Goose

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Die sind aber kein Freibrief explizit gegen Verbote ( Park- und Halteverbote ) zu handeln, sondern es geht um "legale" Behinderungen!

 

Nach Recht und Gesetz ist der nächste legale öffentliche Stellplatz zu nehmen und das Geraffel zu tragen oder mit der Sackkarre an den richtigen Ort zu bringen!

 

Sonderrechte gibt es erst für Behinderte, Dienst- oder Werkstattwagen für Post, Energieversorger usw. oder Handwerker mit aktueller Sondererlaubniss.

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Eine Behinderung der Fahrradfahrer ist jedoch ebenso eine Behinderung anderer.

 

Richtig - und genauso zu bewerten wie die Behinderung von Kfz: Radfahrer legen zu recht größten Wert darauf, gleichberechtigte Fahrzeugführer zu sein :blink:

 

Folglich mag's "verbotener" und also teurer sein, eine Handvoll Radfahrer umweltneutral zu behindern statt der mehrfachen Anzahl Kfz (deren Anhalte- und Anfahrvorgänge Lärm- und Abgasbelastung der Umgebung in die Höhe treiben!), verwerflicher ist's keinesfalls :cheer:

 

Über diese Schiene wirst du den Verstoß nicht rechtfertigen können

 

Auch richtig, aber nicht wirklich das Problem: Der TE will aber nur wissen, wie teuer es werden kann, Behinderung und Auswirkungen derselben vernünftigerweise nach Kräften minimieren zu wollen :sneaky:

 

lg

c.s.

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Es wird, das stelle ich zu oft fest, kaum daran gedacht, dass Fuß- und Radwege in ihrer Beschaffenheit nicht selten nicht für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt sind. Schon einmaliges Befahren kann die Pflasterung und darunter verlegte Leitungen beschädigen. Es kommt also auch nicht darauf an, wie lange man dort gestanden hat.

(Kraft)Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn. Basta!

 

Nebenbei: Was würdest du im Gegenzug als Autofahrer sagen, wenn ein Fußgänger auf "deiner" Fahrbahn steht?

 

Grüße, Kombi.

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[...]Folglich mag's "verbotener" und also teurer sein, eine Handvoll Radfahrer umweltneutral zu behindern statt der mehrfachen Anzahl Kfz (deren Anhalte- und Anfahrvorgänge Lärm- und Abgasbelastung der Umgebung in die Höhe treiben!), verwerflicher ist's keinesfalls :cheer:

 

Über diese Schiene wirst du den Verstoß nicht rechtfertigen können

 

Auch richtig, aber nicht wirklich das Problem: Der TE will aber nur wissen, wie teuer es werden kann, Behinderung und Auswirkungen derselben vernünftigerweise nach Kräften minimieren zu wollen :sneaky:

 

lg

c.s.

Es ist die bemerkenswerte Denkweise vieler Fahrzeugführer, daß der Fahrzeugverkehr absolute und höchste Priorität hat, die Fahrzeuge müssen rollen. Was im Umfeld geschieht scheint relativ egal zu sein... Ob ein Fußgänger oder Radfahrer behindert wird spielt in dieser Sichtweise keine Rolle, hauptsache, die Autos können fahren :blink:

 

Gruß

Goose

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Also mir könnte es bei Radweg- und Gehwegparkern auch schnell passieren, dass ich den Aussenspiegel des Betreffenden nachhaltig streife, ohne dies zu bemerken, sollte ich flott mit dem Rad unterwegs sein. :cheer:

 

Na ob sich das so lohnt?

Ggf. § 303 StGB, § 142 StGB usw. in Relation zu einer OWi. Ist hoffentlich nicht ernst gemeint.

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Na ob sich das so lohnt?

Ggf. § 303 StGB, § 142 StGB usw. in Relation zu einer OWi. Ist hoffentlich nicht ernst gemeint.

Kann mir nicht vorstellen, dass das eine Straftat ist, wenn es denn passieren würde. Ich würde sowas nicht absichtlich machen und würde das auch nicht bemerken. Aber wenn einer den Radweg blockiert, kann bei hohen Geschwindigkeiten mit dem Rad viel passieren. Genau deswegen sollte man da ja auch nicht halten/parken. :cheer:

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Na ob sich das so lohnt?

Ggf. § 303 StGB, § 142 StGB usw. in Relation zu einer OWi. Ist hoffentlich nicht ernst gemeint.

Kann mir nicht vorstellen, dass das eine Straftat ist, wenn es denn passieren würde.

Man wird alt wie ne Kuh und lernt dennoch dazu.

 

Ich würde sowas nicht absichtlich machen und würde das auch nicht bemerken.

Letzteres glaubt Dir niemand. Bestenfalls in Kombination mit einer Btm-Fahrt. Dann hat der Frosch eh schon die Locken im Regen.

 

Aber wenn einer den Radweg blockiert, kann bei hohen Geschwindigkeiten mit dem Rad viel passieren.

Z.B. unangepasste Geschwindigkeit mit dem Rad. Es könnten ja auch andere Hindernisse wie Kinder oder Rentner Deine Ideallinie blockieren.

 

Genau deswegen sollte man da ja auch nicht halten/parken. :cheer:

Da haste recht.

 

Mal im Ernst: Man kann mit sowas koketieren, im real-life finde ist das einfach assig. Es kann und wird weniger eskalierendere Hinweise für den VT geben.

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Mal im Ernst: Man kann mit sowas koketieren, im real-life finde ist das einfach assig. Es kann und wird weniger eskalierendere Hinweise für den VT geben.

 

Das mag assig sein. Nur erfahrungsgemäß passiert sowas (natürlich war ich nie in eine solche Situation involviert, aber Bekannte von mir haben ihr Auto schon mal falsch geparkt... und dann...). Spät nachts gibt es weder Zeugen, noch Rentner, noch Kinder...

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Ist hoffentlich nicht ernst gemeint.

 

Das wird von "engagierten" Radfahrern öfter mal empfohlen - als Sanktion nicht nur für verbotenes, sondern gar schon für völlig legales, aber im Sinne des jeweiligen Radlers unliebsames Verhalten. Durchaus anzunehmen also, daß das im Wortsinn ernst gemeint ist :blink:

 

Vielleicht bei Gelegenheit mal Anlaß, die Spiegel nachhaltig :cheer: zu fixieren :sneaky:

 

lg

c.s.

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Es ist die bemerkenswerte Denkweise vieler Fahrzeugführer, daß der Fahrzeugverkehr absolute und höchste Priorität hat, die Fahrzeuge müssen rollen. Was im Umfeld geschieht scheint relativ egal zu sein... Ob ein Fußgänger oder Radfahrer behindert wird spielt in dieser Sichtweise keine Rolle, hauptsache, die Autos können fahren :cheer:
Bis zu einem ungewissen Grad ist das auch sinnvoller, Fußgänger oder Radler zu behindern, weil sie der Behinderung vielfach deutlich leichter ausweichen können. Nicht grundsätzlich. Ein wenig Nachdenken muss man dabei schon, ob die Behinderung durch einfache Manöver einfach keine solche mehr ist.
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Es ist die bemerkenswerte Denkweise vieler Fahrzeugführer, daß der Fahrzeugverkehr absolute und höchste Priorität hat, die Fahrzeuge müssen rollen. Was im Umfeld geschieht scheint relativ egal zu sein... Ob ein Fußgänger oder Radfahrer behindert wird spielt in dieser Sichtweise keine Rolle, hauptsache, die Autos können fahren :cheer:
Bis zu einem ungewissen Grad ist das auch sinnvoller, Fußgänger oder Radler zu behindern, weil sie der Behinderung vielfach deutlich leichter ausweichen können. Nicht grundsätzlich. Ein wenig Nachdenken muss man dabei schon, ob die Behinderung durch einfache Manöver einfach keine solche mehr ist.

 

Das halte ich für unsinnig. Wenn z. B. ein motorisierter VT mit der Logik, dass man ihn ja auch auf dem Gehweg umfahren könne, auf dem Radweg parkt, so zwingt er dennoch den betroffenen Radfahrer in eine OWi und riskiert die Gefährdung von Rentnern und Kindern. Warum dann nicht gleich auf der Fahrbahn bleiben, wo das nicht passieren kann?

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Es ist die bemerkenswerte Denkweise vieler Fahrzeugführer, daß der Fahrzeugverkehr absolute und höchste Priorität hat, die Fahrzeuge müssen rollen. Was im Umfeld geschieht scheint relativ egal zu sein...

 

Stimmt, Goose; zumal:

 

Radfahrer legen zu recht größten Wert darauf, gleichberechtigte Fahrzeugführer zu sein

 

Wem also ist nun egal, was im Umfeld passiert - dem Entlader im Bestreben um geringstmögliche Auswirkungen seiner Tätigkeit oder dem einen von ihm behinderten Radler, der da fordert, für sein unbehindertes Vorankommen (und seien es nur zwei Sekunden, die ihn der Entlader kostet!) sollten beliebig viele andere Fahrzeugführer beliebig viel Zeit verlieren und die Umwelt inklusive der Menschen im unmittelbaren Umfeld des Geschehens zusätzlichen Emissionen beliebigen Ausmaßes ausgesetzt werden? :cheer:

 

lg

c.s.

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@ DieterF

Ich schrob ja nicht, dass erlaubt wäre. Nur evtl. in der Situation richtig. Leider kennt unsere Obrigkeit diesen Unterschied nicht und Dinge die richtig sind können verboten sein, weil sie nicht immer richtig sind.

Auf der Fahrbahn blockiert man vielleich sie vielleicht und zig Autos stehen dann dumm rum. Wenn der Gehweg breit genug ist, kann man als Radler durchaus mal einen Schlenker machen, und einem Auto ausweichen. Natürlich ohne zu gefährden, das sollte klar sein.

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Ach du lieber Himmel, was ist denn hier los?

 

Irgendwie typisches Forenverhalten, das mir in letzter Zeit speziell hier im RF auffällt:

 

Der TE (in dem Fall ich) beschreibt eine Situation und stellt eine Frage dazu.

Dann kommen ein, zwei brauchbare Antworten.

Dann fängt einer an, wild zu spekulieren ohne die Örtlichkeit jemals gesehen zu haben,

der nächste steigt darauf ein und sobald einer das Wort "Radweg" benutzt, fängt eine ideologische Schlammschlacht an, in deren Folge es um wegggetretene Außenspiegel, die Umwelt und wasweißich noch geht. Schließlich wirds dann albern und irgendwelche beschädigten Leitungen werden dazu erfunden und Kraftfahrzeuge per "basta" auf die Fahrbahn beordert (genauso "basta" könnte man auch die Radfahrer... ach, lassen wir das). Schonmal was von Hofeinfahrten gehört?

 

Zur Auflösung: es geht mal wieder ums morgendliche Kinder wegbringen. Hier hätte ich die Wahl,

 

- entweder auf der linken Straßenseite zu parken und das Kind (1 1/2) zur Fahrbahn hin auszuladen, irgendwie noch die Tasche rauszuwuchten und mit Tasche in der einen Hand, dem Kind auf dem aderen Arm, Hintern zur Hauptstraße hin mein Auto abzuschließen und das Kind über die Straße zu tragen. Eher riskante Aktion.

 

- oder rechts auf der Fahrbahn stehenzubleiben, dabei die Fahrspur zu blockieren

 

- oder wie oben beschrieben, eben auf dem an dieser Stelle sehr breiten Gehweg zu halten, um meine Tochter zur Tagesmutter zu bringen. Radfahrer können da eh nicht langrasen wie sie wollen, denn hier sind sie gleichberechtigt mit den Fußgängern (Zeichen 240). Und Platz bleibt genug, also entspannt euch und lasst mal die virtuellen Außenspiegel in Frieden.

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Wer nötigt eigentlich wen?

 

Der Fußgänger der seinen Ort des Schwätzchens auf dem Gehweg mit dem Nachbarn NICHT verlässt ( weder von Hupe ,noch annährendem Wagen beieindrucken lässt ) oder der KFZ-Fahrer derauf den Gehweg auffährt um dort da halten zu wollen, warum auch immer?

 

PS.:

 

Gibt es irgendeine Vorschrift oder Rechtsauslegung die eine Radfahrer zwingt sein Gerät auf dem Gehweg zu parken statt wo allgemein zulässig am Straßenrand es abzusellen, es dort lässt, auch dann wann ein KFZ-Fahrer dort gerne parken möchte?

 

Ein KFZ-ler stellte stieg mal aus, stellte mein Rad auf den Gehweg, ich vom Bäckerlanden raus und wieder zurückgestellt an den Straßenrand, basta!

 

Wenn ich an dem Tag mit meinem PKW zum Bäcker gefahren wäre hätte der dort auch nicht versucht meinen Wagen wegzustellen, dort nicht parken können!

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- oder wie oben beschrieben, eben auf dem an dieser Stelle sehr breiten Gehweg zu halten, um meine Tochter zur Tagesmutter zu bringen. Radfahrer können da eh nicht langrasen wie sie wollen, denn hier sind sie gleichberechtigt mit den Fußgängern (Zeichen 240). Und Platz bleibt genug, also entspannt euch und lasst mal die virtuellen Außenspiegel in Frieden.
Genau das meinte ich. Wenn genug Platz ist um behinderungsarm und ungefährdend auszuweichen, sollte es doch kein Problem geben. Das kann die Rennleitung anders sehen, damit muss man dann rechnen.
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Entweder der Spiegel klappt weg oder er bricht ab.

 

Nö: In Zeiten, da Autokonzerne um Centbruchteile feilschen, sind immer mehr Spiegelgehäuse von Hause aus recht dünne, zittrige Dinger - die mithin dringend innerer Verstärkungen bedürfen, um selbst auf den ebenfalls immer häufiger werdenden Holperpisten den Durchblick zu behalten :blink:

 

Auch die Gelenke zum Beiklappen sind ja vor lauter Sparmaßnahmen oft längst nicht mehr, was sie mal waren - sollten bei der Gelegenheit also unbedingt auch vorsorglich verstärkt und fixiert werden, bevor das Auto irgendwann im ungünstigsten Moment die Ohren anlegt... :cheer:

 

Nicht auszuschließen, daß die ganze solide verschraubte Konstruktion sich dann bei passender Gelegenheit stabiler als erwartet zeigt... :sneaky:

 

lg

c.s.

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- entweder auf der linken Straßenseite zu parken und das Kind (1 1/2) zur Fahrbahn hin auszuladen, irgendwie noch die Tasche rauszuwuchten und mit Tasche in der einen Hand, dem Kind auf dem aderen Arm, Hintern zur Hauptstraße hin mein Auto abzuschließen und das Kind über die Straße zu tragen. Eher riskante Aktion.

Äh, wenn du hinten rechts eine Tür hast, hast du doch sicher auch eine hinten links.

Wo ist das Problem? Umständlicher? Ein wenig, aber relativ leicht machbar.

Dafür keine Gefahr, ein Knöllchen zu bekommen oder sich das Gemecker der Radfahrer/Fußgänger anzuhören.

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Das wird von "engagierten" Radfahrern öfter mal empfohlen - als Sanktion nicht nur für verbotenes, sondern gar schon für völlig legales, aber im Sinne des jeweiligen Radlers unliebsames Verhalten.
Och weißte Bonsai, angesichts dessen, dass so mancher Autofahrer als Sanktion nicht nur für verbotenes, sondern gar schon für völlig legales, aber im Sinne des jeweiligen Autofahrers unliebsames Verhalten eines Radfahrer dessen Leben gefährdet...

 

Und nein, ich begehe deshalb keine mutwilligen Sachbeschädigungen.

 

 

~ Janus

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- entweder auf der linken Straßenseite zu parken und das Kind (1 1/2) zur Fahrbahn hin auszuladen, irgendwie noch die Tasche rauszuwuchten und mit Tasche in der einen Hand, dem Kind auf dem aderen Arm, Hintern zur Hauptstraße hin mein Auto abzuschließen und das Kind über die Straße zu tragen. Eher riskante Aktion.

 

Bring dein Kind doch zu fuß zu einer Tagesmutter oder werde selbst Tagesmutter für dein eigenes Kind!

 

Die STVO kennt nicht die Einschränkung Parken auf Gehwegen um Kinder abzuliefern ist vom allgmeinen verbot ausgenommen.

 

Gültiges Recht gilt auch für Mütter!

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Ach du lieber Himmel, was ist denn hier los?

 

Irgendwie typisches Forenverhalten, das mir in letzter Zeit speziell hier im RF auffällt:

Das kommt in anderen Foren auch vor, nur wird da von der Moderation ein wenig frueher dazwischen gefahren..... :sneaky:

 

Zur Auflösung: es geht mal wieder ums morgendliche Kinder wegbringen. Hier hätte ich die Wahl, [....]

Ich versuche jetzt mal, einigermassen objektiv zu antworten, Du wirst es mir hoffentlich nachsehen: Mir scheint, Du ziehst die Loesung vor, die Dir persoenlich am wenigsten Unannehmlichkeiten bereitet - was ja auch voellig normal ist. Andererseits aber spielst Du eventuelle Unannehmlichkeiten, die Dein Verhalten bei anderen VT ausloesen koennten, herunter und meinst, es sei alles nicht so schlimm, man solle sich gefaelligst nicht so haben.

Ich wuerde das mal als Egoismus in reinster Form bezeichnen wollen..... :cheer:

 

Die von Dir geschilderte Aktion, die da angeblich so gefaehrlich sei, kann ich als solche nicht erkennen - denn wie schon gesagt wurde, dein Auto hat wohl auf beiden Seiten Tueren, sodass der Zwerg nicht zur Strasse hin aussteigen muss.

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- entweder auf der linken Straßenseite zu parken und das Kind (1 1/2) zur Fahrbahn hin auszuladen, irgendwie noch die Tasche rauszuwuchten und mit Tasche in der einen Hand, dem Kind auf dem aderen Arm, Hintern zur Hauptstraße hin mein Auto abzuschließen und das Kind über die Straße zu tragen. Eher riskante Aktion.

 

Bring dein Kind doch zu fuß zu einer Tagesmutter oder werde selbst Tagesmutter für dein eigenes Kind!

Wieder mal sehr praxisorientierte Vorschläge von dir. :cheer:

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Es sind zuviele Kraftfahrer die mit allen denk- und undenkbaren Ausreden Geh- und Radwege als Parkflächen mißbrauchen. Wenn es nur die wären die ihren gehbehinderten Großvater vor die Tür der Artzpraxis fahren würden ( Beispiel ) gäbe es weder von der Polizei noch den Radffahrern her Kritik.

 

Es sind aber zuviele, die eben "nur mal kurz", warum auch immer.........

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@HarryB

Ich versuche jetzt mal, einigermassen objektiv zu antworten, Du wirst es mir hoffentlich nachsehen: Mir scheint, Du ziehst die Loesung vor, die Dir persoenlich am wenigsten Unannehmlichkeiten bereitet - was ja auch voellig normal ist.

 

Klar, kann (und will) ich mich nicht von freisprechen. Die Alternative - um die Ecke parken - würde locker 5 Minuten mehr kosten.

 

 

Andererseits aber spielst Du eventuelle Unannehmlichkeiten, die Dein Verhalten bei anderen VT ausloesen koennten, herunter und meinst, es sei alles nicht so schlimm, man solle sich gefaelligst nicht so haben.

 

Nein, ich versuche mich im Straßenverkehr grundsätzlich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nötig beeinträchtigt werden.

Die Abwägung der verschiedenen Interessenlagen (meine - andere Autofahrer - Radfahrer) hab ich ja oben schon dargelegt. Und bin zu dem Schluss gekommen, dass es in dieser Situation für den Radfahrer (wenn überhaupt einer kommt) in Summe am wenigsten Unannehmlichkeiten bedeutet.

 

Und... sollte ich dafür ein Ticket bekommen, ist es eben so und ich muss bezahlen.

 

Ich wuerde das mal als Egoismus in reinster Form bezeichnen wollen.....

Nein. Egoismus ist es, wenn einem die Beeinträchtigung anderer VT scheißegal ist. Nicht, wenn andere geringfügig beeinträchtigt werden.

Allein die Teilnahme eines Verkehrsteilnehmers am Straßenverkehr stellt eine Beeinträchtigung für alle anderen dar. Überspitzt gesagt: wenn alle anderen zuhause bleiben würden, hätte ich völlig freie Bahn. Das wäre der Egoismus, den hier offenbar manche Radfahrer an den Tag legen (Spiegel abtreten etc... im Forum große Klappe, aber draußen?).

 

Auf einem kombinierten Rad- / Fußweg gibt es für Radfahrer nämlich kein Grundrecht auf unverminderte Geschwindigkeit. Würde da jetzt ein Fußgänger mit Kinderwagen o.ä stehen, wäre der Radler genauso beeinträchtigt und müsste seine Fahrt verlangsamen.

Oft meint eine Gruppe, Rechte für sich in Anspruch zu nehmen, die sie anderen nicht zugestehen. Mal sind es die Radler, mal die Fußgänger, mal die Autofahrer.

 

Leben und leben lassen heißt die Devise. Und Rücksichtnahme kann man nicht allein an den Buchstaben des Gesetzes festmachen, sondern muss die Situation als Ganzes beurteilen. Man kann sich nämlich auch 100% gesetzeskonform rücksichtslos verhalten.

Oder mit Augenmaß die Regeln zu seinen Gunsten etwas verbiegen, ohne sich deswegen gleich asozial zu verhalten. Sollte es deswegen ein Ticket geben - Pech gehabt, wird halt gezahlt.

 

Vieles, was in Foren geschrieben oder in das Geschriebene reininterpretiert wird sieht in Realität viel weniger dramatisch aus. Hier wird gerade von Leuten, die die Örtlichkeit gar nicht kennen das Bild vom rücksichtslosen Radwegzuparker gemalt, der ich sicher nicht bin.

 

Beispiele?

Heute musste eine Dame auf dem Rad kurz (!) warten, während die Tür offen war. Sie war angesichts der Tatsache, dass ich gerade die Tochter aus dem Kindersitz geschält habe, sehr verständnisvoll und meinte nur, ich solle mich nicht hetzen.

Gestern war ich auf dem gleichen Weg - ein paar Meter weiter - zu Fuß unterwegs... und wurde beinahe von einem Radfahrer über den Haufen gefahren.

 

Sollte es

passieren, dass Ein Radfahrer den Aussenspiegel des Betreffenden nachhaltig streife, ohne dies zu bemerken, sollte dieser flott mit dem Rad unterwegs sein.
, kann ich auch mal "flott unterwegs sein", um den Betreffenden vom Rad zu holen - und das ganze ohne Polizei zu regeln.
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Also mir könnte es bei Radweg- und Gehwegparkern auch schnell passieren, dass ich den Aussenspiegel des Betreffenden nachhaltig streife, ohne dies zu bemerken, sollte ich flott mit dem Rad unterwegs sein.

Sowas ist mir auch vorgestern passiert. Dummerweise hatte ich meinen Haustürschlüssel schon in der Hand. Irgendwie hat sich der PKW dann bewegt und hat dann den Schlüssel berührt. Naja, kann passieren. Ich habe die Farbe am Schlüssel leicht wieder abreiben können.

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Also mir könnte es bei Radweg- und Gehwegparkern auch schnell passieren, dass ich den Aussenspiegel des Betreffenden nachhaltig streife, ohne dies zu bemerken, sollte ich flott mit dem Rad unterwegs sein.

Sowas ist mir auch vorgestern passiert. Dummerweise hatte ich meinen Haustürschlüssel schon in der Hand. Irgendwie hat sich der PKW dann bewegt und hat dann den Schlüssel berührt. Naja, kann passieren. Ich habe die Farbe am Schlüssel leicht wieder abreiben können.

 

so sehr mich gewisse faul- und falschparker auch aufregen, sachbeschädigung ist mindestens genauso asozial. Mehr als luftablassen ist imho nicht angebracht und das selbige 4x ist ohnehin viel besser für das erinnerungsvermögen als einen kratzer den der gute 2 monate später bemerkt...

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[mod]

Ich möchte hiermit bitten nicht zu Straftaten aufzurufen oder damit zu prallen, denn das kann für denjenigen auch nach hinten los gehen.

 

Auch das Luftablassen kann eine Sachbeschädigung darstellen.

 

Gast225

[/mod]

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Ich habe gehört, dass es auch wirksam sein soll, im Vorbeifahren mit der flachen Hand oder der Faust auf das Dach des Autos zu hauen. Die Insassen = Parkrüpel freuen sich...

 

Das ist die "Faustregel" um festzustellen ob ein PKW-Lenker die von der Rechtsprechung geforderten 150cm Seitenabstand zum überholten Radfahrer einhält!

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@westlive:

Lt. deiner Schilderung Tasche in einer Hand, Kind im anderen Arm. Das vom 2. Kind muss ich wohl überlesen haben.

 

Hatte ich auch nicht geschrieben, weil es bis dahin unwichtig war. Das andere Kind das normalerweise links sitzt ist zu dem Zeitpunkt bereits im Kindergarten.

 

 

An die Fahrradrüpel:

wie doof seid ihr eigentlich, in einem öffentlichen Forum zu Straftaten (Sachbeschädigung) aufzurufen oder sich damit zu brüsten? :cheer:

 

 

@HarryB

freut mich!

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Das ist die "Faustregel" um festzustellen ob ein PKW-Lenker die von der Rechtsprechung geforderten 150cm Seitenabstand zum überholten Radfahrer einhält!

Ich würde eher sagen - ob er gefährdend nahe überholt.

 

Und @bonsai viele straßenbegleitende Rad/Gehwege sind so eng, dass man an Fußgängern auch nicht mit mehr Abstand vorbeikommt...

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Und @bonsai viele straßenbegleitende Rad/Gehwege ...

 

Die sind "andere Baustelle" ;)

 

Ich sprach von Bereichen, wo die StVO - Radfahrer nicht ausnehmend! - explizit besondere Rücksichtnahme, ggf. Schrittempo oder gar bei Bedarf Warten zwingend vorschreibt; also etwa

 

  • freigegebene Fußgängerzonen,
  • verkehrsberuhigte Bereiche,
  • Mischwege,
  • ÖPNV-Haltestellen,
  • Fußgängerüberwege und -ampeln,
  • (...)

 

Wie es dort um die besondere Rücksichtnahme seitens Radlern bestellt ist, hat wohl jeder schon öfter mal beobachten "dürfen" - was in Forendiskussionen zum Thema (und hier liegt der entscheidende Unterschied zu Autofahrern, die sich Radlern gegenüber danebenbenehmen!) in aller Regel von den mitdiskutierenden Radlern einhellig allenfalls am Rande kritisiert wird - die gefühlte Gefährdung des jeweils besonders geschützten VT ernstgenommen schon gar nicht...

 

Der sieht sich statt dessen schon mal (wie erst kürzlich wieder mal im VP) mit allen möglichen Vorwürfen konfrontiert; etwa: Er habe damit halt zu rechnen und das hinzunehmen - passe ihm das nicht, brauche er ja nicht dann und dort entlangzukommen - hallo...? :vogelzeig:

 

 

:kopfschuettel:

c.s.

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  • freigegebene Fußgängerzonen,
  • verkehrsberuhigte Bereiche,
  • Mischwege,
  • ÖPNV-Haltestellen,
  • Fußgängerüberwege und -ampeln,
  • (...)

In den genannten Fällen verhalten sich Radfahrer und Autofahrer oft rücksichtlos, wobei von Autofahrern oft eine höhere Gefährdung ausgeht.

 

BTW: Es soll sogar vorkommen, dass sich Fußgänger untereinander anrempeln.

 

 

Er habe damit halt zu rechnen und das hinzunehmen - passe ihm das nicht, brauche er ja nicht dann und dort entlangzukommen

Solche Antworten bekommt man auch leicht, wenn man sich über die Mitfußgänger beschwert, die man ein Kleinkind beim Fassanstich auf der "Wiesn" begleitend erlebt.

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  • 2 weeks later...

Nochmal kurz zur Ausgangsfrage (ich denke, der Rest ist erschöpfend besprochen):

 

heute kam tatsächlich das Ticket; Tatvorwurf: "sie parkten auf einem Geh- und Radweg"; 15,-.

 

Gegen ein VG kann man keinen Einspruch einlegen, richtig?

 

Macht es Sinn, den BGB abzuwarten; dagegen Einspruch einzulegen und darauf zu bestehen, dass es sich hier um ein zulässiges "Halten zum be- und entladen" gehandelt hat? Evtl. mit Begründung, das erlaubte Halten auf der Fahrbahn hätte mehr Behinderung verursacht?

Das ganze hat definitiv weniger als 3 Minuten gedauert; ich war allerdings kurz außer Sichtweite des Fahrzeuges (was sich ja beim be- und entladen eines Kleinkindes nunmal nicht vermeiden lässt; ich kann es ja schlecht auf dem Gehweg abstellen und erstmal das Auto ordentlich parken gehen)

 

Falls das ganze Erfolg haben sollte: greift dann die Halterhaftung inkl. 18,60 Euro Bearbeitungsgebühr (dann wäre es ja witzlos) oder kann so etwas auch kostenlos eingestellt werden, wenn kein ahndungsfähiges Vergehen vorliegt?

 

 

(Realistisch betrachtet kann ich mir das wahrscheinlich eh schenken, da unsere Gemeinde niemals eigene Fehler zugibt und man dann wegen vergleichsweise lächerlichen 15,- bis vor Gericht ziehen müssste...)

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Ich glaub ich habs selber gefunden:

 

StVO $12 (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.

 

Also: zahlen.

Und in Zukunft stelle ich mich eben (in diesem Einzelfall) ganz asozial, aber legal an den rechten Fahrbahnrand um zu halten und lasse den Gehweg (der an dieser Stelle breiter ist als die halbe Fahrbahn) frei. Sollen doch die Autos warten, offensichtlich will es der Gesetzgeber so...

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