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Kleine Sünden Bestraft Der Liebe Gott Sofort


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Also sieht man sich logisch und unvoreingenommen die Sache hier an, ist es ein schönes Märchen. Es wurden genug Fakten benannt und Faun tut nichts um diese zu wiederlegen.

Geht man allerdings voreingenommen für Faun und gegen Goose und Bluey hier ran, wird man immer Ausreden finden die für Faun sprechen können.

 

Hier jetzt irgendwelche Sachen aus anderen Bereichen hervorzugraben die NICHTS mit dem Thema hier zu tun haben ... ist das nicht kindisch?

 

Mal ehrlich. Wäre ich Faun und HÄTTE solch einen Kran, dann hätte ich tausende Fotos auf dem Rechner von meinem Spielzeug für welches ich ein paar € ausgegeben habe. Mein Chef hat jedenfalls von allen aufbauten seiner Läden Fotos gemacht/machen lassen.

Hier lese ich nur Ausreden und Verzögerung ... wird wohl so werden wie der Bully mit Vibrator auf dem Dach. Erst hat er digitale Bilder, kommt aber mit dem verkleinern nicht zurecht, etwas später sind es plötzlich vom Film eingescannte weil niemand ne Digicam hat und irgendwann hat niemand mehr reingeschaut und es ist in Vergessenheit geraten.

 

Lest euch einfach das ganze hier mal durch ohne Vorurteile gegen Faun und Goose und entscheidet wer hier handfestere Fakten auf den Tisch gelegt hat.

 

LG

Wolle

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Zur Frage "Nicht unbedingt von Nachteil, zur [Polizeilichen] Vernehmung zu gehen": Auch hier habe ich hinreichend begründet, warum das nicht immer von Nachteil sein muss.

 

Du hast im Ergebnis als einziges Argument angeführt, dass eine Aussage bei der Polizei zu einer schnelleren Einstellung des Verfahrens führen könnte, so denn der Delinquent unschuldig ist. Mace und ich haben Dir jedoch aufgezeigt, dass dies nicht stimmt. Die Polizei hat keine Verfahrenshoheit und kann keine Verfahren einstellen. Wie das verlinkte Video eines Polizisten beweist, kann ein Delinquent keinerlei Vorteile dadurch erlangen, dass er sich gegenüber der Polizei einlässt. Trotzdem beharrst Du darauf, Recht zu haben. Auf keine der Gegenthesen bist Du eingegangen.

 

Aber zurück zum Thema:

 

Wer den Liebherr Kran mit der Bildersuche googelt, wird festsellen, dass Liebherr anscheinend durchaus das gleiche Foto mit und ohne Firmenaufschriften angefretigt hat. Sogar das Wolkenbild ist gleich - auf verschiedenen Fotos.

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Zum Thema Vorladung: Wenn du hierzu Diskussionsbedarf hast, können wir das gerne im entsprechenden Thread fort führen.

 

Zum Thema hier: Sei doch mal so nett und stelle den Link auf ein Bild ein, daß identisch mit dem auf der Liebherr-Homepage ist und das Gerät mit Firmenaufschrift zeigt.

 

Gruß

Goose

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Zum Thema Vorladung: Wenn du hierzu Diskussionsbedarf hast, können wir das gerne im entsprechenden Thread fort führen.

 

Sehr gern. Die Forengemeinschaft wartet noch immer auf Deine Stellungnahme hierzu.

 

Zum Thema hier: Sei doch mal so nett und stelle den Link auf ein Bild ein, daß identisch mit dem auf der Liebherr-Homepage ist und das Gerät mit Firmenaufschrift zeigt.

 

Also, Bilder suchen mit Google geht so:

 

1. www.google.ch aufrufen

2. LTM 11200-9.1 ins Suchfeld eingeben, auf "Suche" klicken

3. in den Suchergebnissen auf der linken Seite "Bilder" auswählen

 

Auf der Seite mit den Suchergebnissen findet sich dann dieses Foto (ohne Firmenaufdruck) und dieses Foto mit Firmenaufdruck.

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Tatsächlich, die sind augenscheinlich, bis auf die Wolken, identisch. Nur, welches ist bearbeitet? Das mit oder das ohne Aufschrift? Und, die nächste Frage: Warum sollte Liebherr, der Hersteller von dem Gerät, das Bild von Faun bearbeiten und auf seiner Seite einstellen?

 

Sehr gern. Die Forengemeinschaft wartet noch immer auf Deine Stellungnahme hierzu.
Dazu hatte ich im entsprechenden Thread schon was geschrieben. Schau noch mal nach.

 

 

Gruß

Goose

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Geht man allerdings voreingenommen für Faun und gegen Goose und Bluey hier ran, wird man immer Ausreden finden die für Faun sprechen können.

Phantasierst Du jetzt ein wenig? Soweit mir bekannt (und ich sollte es wohl wissen) habe ich mich in diesem Thread mehr als zurück- und rausgehalten.

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Dann widerlege doch mal die dargelegten Fakten. Faun98 scheint es ja nicht zu machen.
Na soweit kommt es noch. Das ist doch nicht meine Aufgabe. Und ich könnte sie auch nur kenntnissfrei ausüben. Dahinter wirst nicht nur Du keinen Sinn sehen.

Ich gebe hier nur zu bedenken, dass Du eben nicht alle Fakten kennst, ebenwie Du es gerne tust. Nicht zuletzt deswegen, auch mein Hinweis, Dich an Deine eigene Maxime zu halten. Oder gilt die nicht, wenn Du höchstselbst Nachtigallen trapsen hörst? Wenn ja, dann werde ich Dich bei passender Gelegenheit daran erinnern. :-)

 

Schaust du dir an, was alles dagegen spricht, ist das schon schlüssig.
Wenn es das wäre, müsstest Du hier auf breiter Front Zustimmung ernten. Bisher aber vermutest Du nur. Wäre das so schlüssig, wie Du sagst, bräuchtest Du doch gar nicht auf Nachweise von Faun warten, weil es sie nicht geben kann.

 

Und, die nächste Frage: Warum sollte Liebherr, der Hersteller von dem Gerät, das Bild von Faun bearbeiten und auf seiner Seite einstellen?
Weil sie Krane verkaufen und keine Werbeagentur für Abschleppunternehmer sind? Oder weil der Kunde seine Zeichen nicht auf anderen Seiten sehen will? Ist das unmöglich?
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Wenn es das wäre, müsstest Du hier auf breiter Front Zustimmung ernten.

Das halte ich aber für ein großes Gerücht. Es gibt hier nicht wenige, die gewissen Leutchen sofort beispringen, nur um ihnen den Rücken zustärken. Wobei es völlig egal ist, ob sie wissen, worüber sie da schreiben, was sie unterstützen, oder nicht. Hauptsache, man zeigt Geschlossenheit und stellt sich gegen den pitterpösen Staat, der hier ja nunmal durch uns repräsentiert wird.

 

Bisher aber vermutest Du nur. Wäre das so schlüssig, wie Du sagst, bräuchtest Du doch gar nicht auf Nachweise von Faun warten, weil es sie nicht geben kann.

Es wäre ja nichts einfacher, als die angeblichen Vermutungen von @Goose zu entkräften, gäbe es denn entsprechende Fakten. Nun darf sich aber jeder selbst einen Reim draus machen, warum diese Fakten (so es sie denn geben sollte) nicht präsentiert werden.

 

Ist das unmöglich?

Unmöglich ist nahezu nichts, wahrscheinlich ist es aber ganz sicher auch nicht.

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Dann widerlege doch mal die dargelegten Fakten. Faun98 scheint es ja nicht zu machen.
Na soweit kommt es noch. Das ist doch nicht meine Aufgabe. Und ich könnte sie auch nur kenntnissfrei ausüben. Dahinter wirst nicht nur Du keinen Sinn sehen.

Ich gebe hier nur zu bedenken, dass Du eben nicht alle Fakten kennst, ebenwie Du es gerne tust. Nicht zuletzt deswegen, auch mein Hinweis, Dich an Deine eigene Maxime zu halten. Oder gilt die nicht, wenn Du höchstselbst Nachtigallen trapsen hörst? Wenn ja, dann werde ich Dich bei passender Gelegenheit daran erinnern. :-)

 

Also hast du selber keine Ahnung von der Thematik, kannst nichts sachliches beisteuern und beziehst deine Position nur nach Sympathie, oder wie kann ich das jetzt verstehen?

 

Schaust du dir an, was alles dagegen spricht, ist das schon schlüssig.
Wenn es das wäre, müsstest Du hier auf breiter Front Zustimmung ernten. Bisher aber vermutest Du nur. Wäre das so schlüssig, wie Du sagst, bräuchtest Du doch gar nicht auf Nachweise von Faun warten, weil es sie nicht geben kann.
Faun behauptet ja, er könne seine Geschichte beweisen. Mittlerweile hatte r ja schon ein viertel Jahr Zeit, ohne daß was gekommen ist.

Für mich ist das klar, nur gibt es ja welche, die ihm das Märchen noch immer abkaufen.

 

Und, die nächste Frage: Warum sollte Liebherr, der Hersteller von dem Gerät, das Bild von Faun bearbeiten und auf seiner Seite einstellen?
Weil sie Krane verkaufen und keine Werbeagentur für Abschleppunternehmer sind? Oder weil der Kunde seine Zeichen nicht auf anderen Seiten sehen will? Ist das unmöglich?
Und du meinst, die haben keine Bilder ihrer eigenen Produkte sondern müssen auf die ihrer Kunden zurück greifen? Ich bitte dich...

 

Gruß

Goose

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Tatsächlich, die sind augenscheinlich, bis auf die Wolken, identisch. Nur, welches ist bearbeitet? Das mit oder das ohne Aufschrift? Und, die nächste Frage: Warum sollte Liebherr, der Hersteller von dem Gerät, das Bild von Faun bearbeiten und auf seiner Seite einstellen?

 

Der fatale Fehler des gewöhnlichen Polizeibeamten ist es, zuerst eine Theorie zu haben und dann die Fakten passend zu machen.

Joseph Bell

 

Die Schwerlastkräne der Fa. Liebherr bewegen sich preislich im Bereich von exklusiven Immobilien. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich Liebherr da in der Angebotsphase etwas mehr Mühe gibt als der Autohändler um die Ecke, und z.B. Logos des potentiellen Kunden an den Fahrzeugen visualisiert. Das kostet den hauseigenen Grafiker 5 Minuten und macht beim Kunden den Eindruck einer sehr persönlichen Kundenbeziehung. Das würde erklären, warum sich im Netz mehrere Fotos des selben Fahrzeuges mit unterschiedlichen Firmenaufschriften finden.

 

Sehr gern. Die Forengemeinschaft wartet noch immer auf Deine Stellungnahme hierzu.
Dazu hatte ich im entsprechenden Thread schon was geschrieben. Schau noch mal nach.

 

Goose, Du hast leider überhaupt nichts (substantielles) zu Mace's Aufstellung von Argumenten für These und Gegenthese geschrieben. :whistling:

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Also, du glaubst, Liebherr hat ein Bild von dem Gerät ohne Aufschrift gemacht, Faun hat ein solches Gerät gekauft und daraufhin hat Liebherr dann das Bild nachbearbeitet , den Firmenschriftzug von Faun98 da drauf gemacht und Faun98 das Bild mitgeliefert. Faun98 hat nun dieses Bild erneut bearbeitet und seinen Firmenzug wieder entfernt.

 

Komm, glaubst du das wirklich? Ich bitte dich ernsthaft.

 

Was sagst du enn zu den anderen Punkten, beispielsweise der Tatsache, daß die beschriebene Fahrt so nicht zulässig ist, daß das Gerät für den Transport getrennt wird, sich Liebherr selber nicht vorstellen kann, daß eine Fahrt so durchgeführt würde, daß andere Firmen das Gerät wie auf dem eingestellten Video durchführen und das doch "ein bisschen" von der Beschreibung Fauns abweicht.

 

Gruß

Goose

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Ich denke eher, Netghost meinte, dass es durchaus möglich erscheint, dass die Firma Liebherr noch vor dem Verkauf dem angehenden Kunden zeigen möchte, wie das Fahrzeug mit den entsprechenden Firmenschriftzügen des Käufers aussehen würde. Deshalb auch seine Verwendung des Wortes 'Angebotsphase'...:whistling:

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Nein, eine DGL-Stelle habe ich nicht (habe ich auch nie behauptet)...
Also wenn man auch mal Erbsen zählen will, könnte man das Folgende schon so verstehen:
Ebenso ist der Einsatzwagen grundsätzlich mit zwei Beamten zu besetzen. Trotzdem fahre ich als DGL in der Regel alleine raus und nehme auch, wenn viel zu tun ist, Einsätze wahr.

 

Nachdem sich ja in der Moderatoren / Adminstratorenrunde gerade die Mitglieder reihenweise verabschieden, denke ich auch ernsthaft darüber nach, mich zurückzuziehen.
Ey, hör' auf mit sowas! :whistling:

 

Als kleine Beteiligung an der allgemeinen Spekulation: Hat Faun eigentlich jemals explizit erwähnt, die beschriebene Fahrt habe in Deutschland stattgefunden?

 

Gruß, Pedro.

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Ich denke eher, Netghost meinte, dass es durchaus möglich erscheint, dass die Firma Liebherr noch vor dem Verkauf dem angehenden Kunden zeigen möchte, wie das Fahrzeug mit den entsprechenden Firmenschriftzügen des Käufers aussehen würde. Deshalb auch seine Verwendung des Wortes 'Angebotsphase'...:whistling:

Nun wird die Kaufentscheidung bei einem solchen Gerät doch weniger nach Aussehen, sondern vielmehr nach den technischen Leistungsdaten getroffen, oder?

 

Sorry, aber das erscheint mir doch als "Begründung" mehr als unglaubwürdig.

Und Faun98 hat kein eigenes Bild von seinem Gerät?

 

@PedroK:

Also wenn man auch mal Erbsen zählen will, könnte man das Folgende schon so verstehen:
Ebenso ist der Einsatzwagen grundsätzlich mit zwei Beamten zu besetzen. Trotzdem fahre ich als DGL in der Regel alleine raus und nehme auch, wenn viel zu tun ist, Einsätze wahr.
Hier muss man nun die Funktionen der Polizei kennen. Ich bin WDF einer Dienstgruppe im Dritteldienst. Das bedeutet, daß die Dienstgruppe sieben Tage in der Woche den Früh-/Spät- oder Nachtdienst abdeckt. In diesen sieben Tagen kann sich jeder mindestens zwei Tage frei nehmen, hierzu kommt natürlich auch noch sonstige Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, Wochenfeiertage, Mehrdienstabbau etc.) In der Abwesenheit des DGL (also mindestens zwei Schichten pro Woche, oftmals auch mehr) vetritt der WDF diesen, nimmt also die Aufgaben des DGL wahr.

Also fährt auch der WDF als Abwesenheitsvertreter des DGL regelmäßig in dessen Funktion raus.

 

Gruß

Goose

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Faun98 hat nun dieses Bild erneut bearbeitet und seinen Firmenzug wieder entfernt.

 

Komm, glaubst du das wirklich?

 

Das zitierte alleine ganz gewiß: Es ist jedermanns gutes Recht, hier im Forum anonym bleiben zu wollen - zudem gute Sitte, Identifikationsmerkmale wie Kennzeichen und eben auch Firmenschilder unkenntlich zu machen. Nicht auszuschließen auch, widrigenfalls wegen allzu augenfälliger Eigenwerbung moderativ auf die Mütze zu bekommen http://wuerziworld.de/Smilies/boewu/boewu6.gif

 

lg

c.s.

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Kommt mal von der Spur wieder runter.

 

Es geht nicht darum hat faun98 so einen Kran oder nicht, es geht nur darum, kann er mit dem Kran als komplettes durch die Lande fahren.

 

Da reicht ein Bild aus wo der Kran als Ganzes auf der Straße fährt. Ohne dass das Firmenlogo sichtbar ist. Und faun98 hat es ja auch angeboten wenn der Kran wieder in D ist.

 

Wie wäre es wenn wir einfach solange warten.

 

MfG.

 

hartmut

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Sorry, aber das erscheint mir doch als "Begründung" mehr als unglaubwürdig.

Und Faun98 hat kein eigenes Bild von seinem Gerät?

 

Dann nimm die rosarote Brille ab! Ich habe weder von meiner Wohnung, noch von meinem Passat ein Foto! Wozu auch?

Äh, du vermietest aber auch keines der Dinge. Faun98 lebt jedoch davon, sein Gerät zu vermieten. Und wenn man sich nu umschaut, findet man etliche Unternehmen, die Krane vermieten. In aller Regel haben diese auch eine Internetseite, und auf der sind gewöhnlich auch Bilder des Fuhrparks eingestellt. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied zwischen deinem Privat-Pkw, deiner Wohnung und einem solchen Kran.

 

@Hartmut: Grundsätzlich gebe ich dir ja recht. Nur warten wir nun schon drei Monate...

 

Gruß

Goose

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Da reicht ein Bild aus wo der Kran als Ganzes auf der Straße fährt. Ohne dass das Firmenlogo sichtbar ist. Und faun98 hat es ja auch angeboten wenn der Kran wieder in D ist.

 

Wenn ich folgendes Video anschaue würde ich mal sagen das keiner mit montirtem Ausleger im normalen Strassenverkehr fährt.

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Da reicht ein Bild aus wo der Kran als Ganzes auf der Straße fährt. Ohne dass das Firmenlogo sichtbar ist. Und faun98 hat es ja auch angeboten wenn der Kran wieder in D ist.

 

Wenn ich folgendes Video anschaue würde ich mal sagen das keiner mit montirtem Ausleger im normalen Strassenverkehr fährt.

Äh, also hier sieht das durchaus so aus, wie wenn mit montiertem Ausleger gefahren wird.

 

Und die Straße und die Begrenzungspfosten etc. sehen doch sehr nach Deutschland aus. Wo ist also das Problem?

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@Hartmut: Grundsätzlich gebe ich dir ja recht. Nur warten wir nun schon drei Monate...

Geduld ist wohl nicht deine Stärke? :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

Grundsätzlich bin ich ja doch ein recht geduldiger Mensch, wenn jedoch nach drei Monaten noch immer nichts gekommen ist frage ich mich halt, ob das noch mal was wird...

 

 

Da reicht ein Bild aus wo der Kran als Ganzes auf der Straße fährt. Ohne dass das Firmenlogo sichtbar ist. Und faun98 hat es ja auch angeboten wenn der Kran wieder in D ist.

 

Wenn ich folgendes Video anschaue würde ich mal sagen das keiner mit montirtem Ausleger im normalen Strassenverkehr fährt.

Äh, also hier sieht das durchaus so aus, wie wenn mit montiertem Ausleger gefahren wird.

 

Und die Straße und die Begrenzungspfosten etc. sehen doch sehr nach Deutschland aus. Wo ist also das Problem?

McNally's ist ein irisches Unternehmen mit Stützpunkt in Schottland.

klick

Da das Teil wohl nicht durch den Euro-Tunnel passt und die Kosten für die Fähre doch recht hoch sein dürften denke ich (und danach sehen die Straßen für mich auch aus) daß das Video in Irland gedreht wurde.

 

Ob und in wie weit das Fahrzeug dort im öVR mit montiertem Ausleger geführt wird, weiß ich nicht. In Deutschland ist es jedenfalls nicht zulässig.

 

Gruß

Goose

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Da das Teil wohl nicht durch den Euro-Tunnel passt und die Kosten für die Fähre doch recht hoch sein dürften denke ich (und danach sehen die Straßen für mich auch aus) daß das Video in Irland gedreht wurde.

Da aber Liebherr laut wikipedia auf der Insel nur Containerkräne produziert muss der in Deutschland gefertigte Mobilkran irgendwie ja nach Irland gekommen sein.

 

Also kannst du dir jetzt aussuchen welche deiner Thesen (Video spielt in Irland - Kosten für Verschiffung sind zu hoch) wohl zutreffend ist. Beide können nicht richtig sein.

 

Zudem glaube ich auch schon ein Video gesehen zu haben indem ein neuer McNally-Kran von der Abholung in Ehingen bei der Fahrt zu seinem ersten Einsatz an einer deutschen Windkraftanlage gezeigt wurde.

 

Ob und in wie weit das Fahrzeug dort im öVR mit montiertem Ausleger geführt wird, weiß ich nicht. In Deutschland ist es jedenfalls nicht zulässig.

Und es ist nicht vorstellbar, dass irgendein Landratsamt in Hessen oder sonstwo in der Republik einen solchen Schwertransport-Antrag positiv bescheidet?

Zumindest bei den Verlegungsfahrten zwischen zwei zu errichtenden Anlagen?

 

Mal den Fall gesetzt ein findiger Unternehmer kommt damit an, dass Kräne und Kranzubehör als "unteilbar" gelten?

Nicht vorstellbar, dass man da eine Genehmigung erreichen kann?

 

Nur weil die Herstellerfirma das jemanden (einem Polizisten?) der sich darüber erkundigt verneint?

Vielleicht weil sie um die mindestens Grau-Zone weiß in der man sich dann bewegt und keinen Grund dafür sieht sich als Firma mit solchen Dingen in Zusammenhang zu sehen?

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Da aber Liebherr laut wikipedia auf der Insel nur Containerkräne produziert muss der in Deutschland gefertigte Mobilkran irgendwie ja nach Irland gekommen sein.
In Deutschland produziert und nach Großbritannien verschifft. Die schicken das Teil in die ganze Welt. Nur wirst du es kaum erleben, daß das Gerät, wenn es ein Mal auf der Insel ist, für einen Auftrag zurück aufs Festland verschifft wird (denn das wird sich kaum rechnen)

 

Also kannst du dir jetzt aussuchen welche deiner Thesen (Video spielt in Irland - Kosten für Verschiffung sind zu hoch) wohl zutreffend ist. Beide können nicht richtig sein.
siehe oben: Gebaut auf dem Festland, von McNally gekauft und verschifft, eingesetzt in Irland

 

 

Und es ist nicht vorstellbar, dass irgendein Landratsamt in Hessen oder sonstwo in der Republik einen Schwertransport-Antrag positiv bescheidet?

Zumindest bei den Verlegungsfahrten zwischen zwei zu errichtenden Anlagen?

 

Mal den Fall gesetzt ein findiger Unternehmer kommt damit an, dass Kräne und Kranzubehör als "unteilbar" gelten?

Nicht vorstellbar, dass man da eine Genehmigung erreichen kann?

 

Nur weil die Herstellerfirma das jemanden (einem Polizisten?) der sich darüber erkundigt verneint?

Vielleicht weil sie um die mindestens Grau-Zone weiß in der man sich dann bewegt und keinen Grund dafür sieht sich als Firma mit solchen Dingen in Zusammenhang zu sehen?

Nein, es ist nicht vorstellbar, da das Gerät extra teilbar gebaut wurde. Schau dir mal die technischen Daten an.

 

Gruß

Goose

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Da aber Liebherr laut wikipedia auf der Insel nur Containerkräne produziert muss der in Deutschland gefertigte Mobilkran irgendwie ja nach Irland gekommen sein.
In Deutschland produziert und nach Großbritannien verschifft. Die schicken das Teil in die ganze Welt. Nur wirst du es kaum erleben, daß das Gerät, wenn es ein Mal auf der Insel ist, für einen Auftrag zurück aufs Festland verschifft wird (denn das wird sich kaum rechnen)

Also was jetzt, wird das Teil von McNally in die ganze Welt geschickt oder rechnet sich das nicht einen Auftrag auf dem Festland anzunehmen?

 

Nein, es ist nicht vorstellbar, da das Gerät extra teilbar gebaut wurde.

Und das weiß natürlich auch jeder der in einem Landratsamt solche Genehmigungen ausstellt?

Weil man sich da immer über alle technischen Details von Kränen informiert und stets auf dem neuesten Stand ist?

Was, wenn einfach nicht kundgetan wurde, dass da etwas teilbar ist?

 

Abgesehen davon ist bei vielen Kränen vieles teilbar. Die Gegengewichte sind z.B. so gut wie immer abnhembar. Dennoch darf ja so gefahren werden, weil es ja die extra formulierte Ausnahme "Kräne gelten als nicht teilbar" gibt.

Wie das hingegen technisch aussieht bzw. was da möglich ist, ist also wohl nur zweitrangig...

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Also was jetzt, wird das Teil von McNally in die ganze Welt geschickt oder rechnet sich das nicht einen Auftrag auf dem Festland anzunehmen?
Es ist doch ein Unterschied, ob das hier produzierte Gerät zum Bestimmungsort verschifft wird oder ob es dann für einen Auftrag zurück verschifft würde, obwohl hier das gleiche Gerät zur Verfügung steht.

 

Nicht der Kran von McNally wird in die ganze Welt verschifft, sondern das Produkt von Liebherr.

 

Und das weiß natürlich auch jeder der in einem Landratsamt solche Genehmigungen ausstellt?

Weil man sich da immer über alle technischen Details von Kränen informiert und stets auf dem neuesten Stand ist?

Was, wenn einfach nicht kundgetan wurde, dass da etwas teilbar ist?

 

Abgesehen davon ist bei vielen Kränen vieles teilbar. Die Gegengewichte sind z.B. so gut wie immer abnhembar. Dennoch darf ja so gefahren werden, weil es ja die extra formulierte Ausnahme "Kräne gelten als nicht teilbar" gibt.

Wie das hingegen technisch aussieht bzw. was da möglich ist, ist also wohl nur zweitrangig...

Hierzu habe ich nun wirklich schon eine Menge geschrieben. Schau dir den Thread noch mal an.

 

Die Gegengewichte müssen übrigens bei den meisten Kranwagen gesondert transportiert werden.

 

Faun98 schrieb übrigens selber ziemlich zu Beginn, das Gerät wiegt 108 Tonnen und braucht eine Sondergenehmigung. Diese von Faun98 genannten 108 Tonnen sind das Gewicht ohne Ausleger.

 

Gruß

Goose

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Also hast du selber keine Ahnung von der Thematik, kannst nichts sachliches beisteuern und beziehst deine Position nur nach Sympathie, oder wie kann ich das jetzt verstehen?
Nein ich gebe nur wieder, wie Du in unzähligen Diskussionen zu verfahren einforderst. Hier aber sind Deine Vermutungen so stark, dass man schonmal urteilen kann? Von Kranen und Schwerlastverkehr habe ich tatsächlich keine Ahnung, dies aber auch gar nicht behauptet. Ich ich glaube Dir auch, dass man im Normalfall nur Genehmigungen für einen geteilten Transport bekommt. Ich kann aber nicht ausschließen, dass es Gründe gibt, die eine Ausnahme von der Ausnahme bei wohlgesonnenen Beamten machbar machen würden. Ein findiger Antragsteller da sicher ein entsprechendes Papier bekommen. So ein Schwertransport mit zwei Zügen ist sicher teurer als den Kran ausnahmsweise mal in einem Stück fahren zu lassen. Wenn die Windmühlen da für irgendwelche Stadtwerke aufgestellt werden, hat der Eigentümer da sicher auch ein Interesse, daran, die Kosten im Rahmen zu halten. Zumal wenn das durch eine so einfache Maßnahme möglich ist.

Nur ins Blaue hinein gemutmaßt, aber ganz sicher nicht unmöglich.

 

Für mich ist das klar, nur gibt es ja welche, die ihm das Märchen noch immer abkaufen.
Ich glaube Du verstehst wesentliche Teile der Diskussion ziemlich falsch. Es geht nicht um abkaufen oder nicht. Es geht darum, dass Du Faun mehr oder weniger umschrieben als Lügner darstellst. Und das ergibt sich bisher nur aus Vermutungen, die Du irgendwie für stichhaltige Beweise hältst. Faun hat erklärt, seine Geschichte zu belegen. Jetzt wärst Du eigentlich dran Deine These vom Märchenerzähler zu belegen oder wenigstens Deine Absicht dazu zu erklären. :whistling:

 

Und du meinst, die haben keine Bilder ihrer eigenen Produkte sondern müssen auf die ihrer Kunden zurück greifen? Ich bitte dich...
Na Du hast doch schon bei Liebherr angefragt, vieleicht geben sie Dir auch dahingehend Auskunft. Ich würde mir jedenfalls nicht extra einen Kran nur zum Knipsen hinstellen, sondern schon einen nehmen, den jemand bestellt hat. Ein Bild nackig für den eigenen Bedarf und eins mit Beschriftung für den Kunden. 'Ne Sache von einer 1/2 h und an einem schönen Tag machen die Wolken da auch keinen Unsinn.
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Was goose bei all seiner Diskussionsfreudigkeit nicht berücksichtigt ist die Gesamtlänge des Auslegertransports. Dieser ist alleine schon 18,3 m lang, so dass er in bestimmten Gegenden gar nicht durchkommen würde.

Auch die Sondergenehmigung ergibt sich nicht aus dem Gewicht sondern aus der Breite des Fahrzeuges.

So einen Kran braucht man nicht nur für Windmühlen. Auch Generatoren oder Schaufelräder müssen mit entsprechendem Abstand zur Drehachse gehoben werden. Seit wann sitzen in Herstellerfirmen an allen Stellen in allen Bereichen fachlich versierte Angestellte?

 

Schon amüsant wie hier mit selektiven Behauptungen ein Standpunkt vertreten wird, der mit einem Beweis wiederlegt werden kann. Amüsanter ist aber wie goose hier seit Wochen rumzappelt und sich an Normen klammert die er selber nicht einhält.

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Was goose bei all seiner Diskussionsfreudigkeit nicht berücksichtigt ist die Gesamtlänge des Auslegertransports. Dieser ist alleine schon 18,3 m lang, so dass er in bestimmten Gegenden gar nicht durchkommen würde.
Das Grundgerät ist 19,9 Meter lang.

 

Es geht auch nicht um die letzten paar Meter zum Einsatzort sondern um die Verlegungsfahrt.

 

@Toxic Waste:

Faun hat erklärt, seine Geschichte zu belegen.
Ja, nur hat er es nicht getan (und er hatte nun schon drei Monate Zeit dafür)
Jetzt wärst Du eigentlich dran Deine These vom Märchenerzähler zu belegen oder wenigstens Deine Absicht dazu zu erklären.
Reicht dir all das, was aufgeführt wurde, etwa noch immer nicht aus?

 

Gruß

Goose

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Ob und in wie weit das Fahrzeug dort im öVR mit montiertem Ausleger geführt wird, weiß ich nicht. In Deutschland ist es jedenfalls nicht zulässig.

 

Würde mal den Bildern nach sagen das das Trum nur eine kurze Strecke auf öffentlichen Strassen bewegt wurde um von einem Einsatzort an den Nächsten zu gelangen.Mit den Begleitfahrzeugen sieht das zumindest danach aus und ob die Strasse deswegen gesperrt wurde ist zwar nicht zu sehen aber anzunehmen.

Was Transporte von Liebherr angeht,die sind da sehr kreativ. Da wird auch mal ein Öltanker gechartert um einen Kran zu transportieren der zu lang für nörmale Frachter ist.

 

Zudem glaube ich auch schon ein Video gesehen zu haben indem ein neuer McNally-Kran von der Abholung in Ehingen bei der Fahrt zu seinem ersten Einsatz an einer deutschen Windkraftanlage gezeigt wurde.

 

Warum auch nicht? Krane dieses Kalibers haben nun mal eher Exotenstatus und wenn zb McNally zufällig einen gerade ausgeliefert bekommt liegt es nahe ihn einzusetzen wenn es terminlich gerade passt statt auf einen Anderen zu warten bis der verfügbar ist.

Ebenso ist es möglich das auf dieser Baustelle der Kranfahrer des Kunden auf dem neuen Kran unter Realbedingungen geschult wurde.

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Seit wann sitzen in Herstellerfirmen an allen Stellen in allen Bereichen fachlich versierte Angestellte?

 

Ich würde mal davon ausgehen das bei der Firma Liebherr Personal sitzt das die entsprechenden Vorschriften weit besser kennt als ein Angestellter irgendeines Landradamts der einmal in seinem Leben mit einem solchen Fahrzeug zu tun hat. Man sollte bedenken das der Hersteller Vorschriften schon bei der Konstruktion berücksichtigen muß. Wäre ja blöd wenn zb beim hier behandelten Kran die Achsen nicht gleichmässig mit 12t belastet werden sonder zB von 6-18t alles ddrin ist.

Der Aufwand überhaupt mal grundlegende Fixpunkte für die Konstruktion eines Kranwagens mit Strassenzulassung zu ermitteln dürfte automatisch dazu führen das man die entsprechenden Vorschriften mit allen Wenn und Abers bis ins Detail durchleuchtet hat.

 

Ich würde mir jedenfalls nicht extra einen Kran nur zum Knipsen hinstellen, sondern schon einen nehmen, den jemand bestellt hat.

 

Warum? man hat doch die Bilder des Prototyps den man für die Prospekte eh fotografieren muß und kann dann das Bild dem Kunden entsprechend anpassen.

 

Auf Lager produzieren die eh höchstens Kühlschränke und selbst bei denen wird nach Bedarf produziert. Die restlichen Produkte sind eh alle Kundenspezifisch und deswegen kaum ein Produkt einfach so auf Lager,wenn man von den Vorführgeräten und Prototypen absieht.

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@MrMijagi:

Und das weiß natürlich auch jeder der in einem Landratsamt solche Genehmigungen ausstellt?

Weil man sich da immer über alle technischen Details von Kränen informiert und stets auf dem neuesten Stand ist?

Was, wenn einfach nicht kundgetan wurde, dass da etwas teilbar ist?

Hierzu sei noch angemerkt, daß es ja nicht um die Genehmigung nach 46 StVO oder die Erlaubnis nach § 29 (3) StVO geht, die tatsächlich von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird, sondern um die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (als besondere Zulassung), welche von der höheren Verwaltungsbehörde erteilt wird (das ist in NRW das Regierungspräsidium). Und die da sitzen, kennen sich schon recht gut aus.

 

Gruß

Goose

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@Toxic Waste:
Faun hat erklärt, seine Geschichte zu belegen.
Ja, nur hat er es nicht getan (und er hatte nun schon drei Monate Zeit dafür)
Geht nicht wirklich als zeitnah durch aber letztlich wirst Du das ihm überlassen müssen.

 

Reicht dir all das, was aufgeführt wurde, etwa noch immer nicht aus?
Es geht nicht darum, was mir reicht. Ich bin schon groß und kann mir eine Meinung bilden. Dafür reichen die hier anwesenden Details. Sie als belegte Tatsache anzusehen? Nein, dafür reicht mir das nicht. Vielleicht weißt Du einen Grund warum eine Ausnahmegenehmigung für unentzweites Fahren im Einzelfall unter keinerlei Umständen erteilt werden kann?

Du hast ein abschließendes Urteil anscheinend schon gefällt und ich mache das erst, wenn die "Untersuchung" abgeschlosen ist. So hast Du in jedem einzelnen Fall von Beamtenverfehlung argumentiert und daran halte ich mich jetzt einfach mal. Komisch, dass ausgerechnet Du das jetzt nicht kannst.

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Geht nicht wirklich als zeitnah durch aber letztlich wirst Du das ihm überlassen müssen.
Nun, ich rechne nicht damit, daß von ihm noch was kommt.

 

Vielleicht weißt Du einen Grund warum eine Ausnahmegenehmigung für unentzweites Fahren im Einzelfall unter keinerlei Umständen erteilt werden kann?
Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für bestimmte Arbeitsmaschinen und bestimmte andere Fahrzeugarten (Richtlinien zu § 70 StVZO)

 

schaust du in die Richtlinie 2, Punkt 4 und 6

 

Gruß

Goose

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Hier muss man nun die Funktionen der Polizei kennen. Ich bin WDF einer Dienstgruppe im Dritteldienst. Das bedeutet, daß die Dienstgruppe sieben Tage in der Woche den Früh-/Spät- oder Nachtdienst abdeckt. In diesen sieben Tagen ...
Hey, nu' lass' mal gut sein mit Deinem Drittel-WDF-Kauderwelsch! Es ging doch nicht um Euer Schichtdienst-Gedöns. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass "habe ich auch nie behauptet" aus (Deiner) Erbsenzählersicht nicht stimmt.

 

Ich finde den Thread ausgesprochen unterhaltsam. Langsam drängt sich mir aber der Verdacht auf, dass Ihr uns hier veralbert. Die Show hier ist doch abgesprochen, oder? @Goose ist zwar ein §§-Reiter aber doch nicht derartig neben der Spur, dass er hier ernsthaft den zickigen Foren-Staatsanwalt gibt! Oder etwa doch?

 

Gruß, Pedro.

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Hey, nu' lass' mal gut sein mit Deinem Drittel-WDF-Kauderwelsch! Es ging doch nicht um Euer Schichtdienst-Gedöns. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass "habe ich auch nie behauptet" aus (Deiner) Erbsenzählersicht nicht stimmt.
Ich habe nie behauptet, eine DGL-Stelle zu haben, den Unterschied zur WDF-Stelle, in der man regelmäßig den DGL vertritt, habe ich dir erklärt.

 

Gruß

Goose

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...

Trotzdem fahre ich als DGL in der Regel alleine raus und nehme auch, wenn viel zu tun ist, Einsätze wahr.

...

Der "schlichte" Leser wird aus diesem Satz interpretieren, Du seist "DGL". Ist aber - wie oben gesagt - nicht so schrecklich wichtig.

 

Wat nu? Veralberst Du uns hier, oder willst Du den "Kran-Fall" wirklich ernsthaft "aufarbeiten"? :whistling:

 

Gruß, Pedro.

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Vielleicht weißt Du einen Grund warum eine Ausnahmegenehmigung für unentzweites Fahren im Einzelfall unter keinerlei Umständen erteilt werden kann?
Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für bestimmte Arbeitsmaschinen und bestimmte andere Fahrzeugarten (Richtlinien zu § 70 StVZO)

 

schaust du in die Richtlinie 2, Punkt 4 und 6

Na super alles in rechtisch geschrieben. ;)

Na dann wollnwa ma: Die Kriterien nach dieser Richtlinie sind mir einsichtig. Diese Richtlinen dienen dazu, Verfahrensweisen zu vereinfachen, steht schon in der Einführung. Also damit man nicht bei jedem Antrag bei Bauämtern usw. vorsprechen muss. Im tatsächlichen Einzelfall, also wenn man von diesen Richtlinien abweichen will, kann man den Weg des formalen Anhörungsverfahrens beschreiten? Das entfällt ja zugunsten von Pauschalentscheidungen. In einem Anhörungsverfahren, aber, und das klingt nicht ausgeschlossen, kann man Einzelfallentscheidungen herbeiführen. Hab' ich das richtig übersetzt?

Und warum nennt man anderenfalls die Richtlinien nicht Vorschriften. Nicht dass das sowas wie Zielvorgaben sind. :whistling: Und warum nimmt man diese Werte nicht in die StVZO auf, wenn sie den letzten Schluss darstellen? Ich habe mich vieleicht verübersetzt, aber ich bin noch nicht überzeugt.

 

Ich habe nie behauptet, eine DGL-Stelle zu haben, den Unterschied zur WDF-Stelle, in der man regelmäßig den DGL vertritt, habe ich dir erklärt.
Huch, ich dachte Du hättest die Uniform an den Nagel gehängt? Du hast doch extra studiert, um die Komisssarslaufbahn einzuschlagen. Ich hatte da in Erinnerung, dass das bei der Kripo für Dich enden sollte. Aber gut ist auch schon ein weing her.
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Vielleicht weißt Du einen Grund warum eine Ausnahmegenehmigung für unentzweites Fahren im Einzelfall unter keinerlei Umständen erteilt werden kann?
Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für bestimmte Arbeitsmaschinen und bestimmte andere Fahrzeugarten (Richtlinien zu § 70 StVZO)

 

schaust du in die Richtlinie 2, Punkt 4 und 6

Na super alles in rechtisch geschrieben. ;)

Na dann wollnwa ma: Die Kriterien nach dieser Richtlinie sind mir einsichtig. Diese Richtlinen dienen dazu, Verfahrensweisen zu vereinfachen, steht schon in der Einführung. Also damit man nicht bei jedem Antrag bei Bauämtern usw. vorsprechen muss. Im tatsächlichen Einzelfall, also wenn man von diesen Richtlinien abweichen will, kann man den Weg des formalen Anhörungsverfahrens beschreiten? Das entfällt ja zugunsten von Pauschalentscheidungen. In einem Anhörungsverfahren, aber, und das klingt nicht ausgeschlossen, kann man Einzelfallentscheidungen herbeiführen. Hab' ich das richtig übersetzt?

Und warum nennt man anderenfalls die Richtlinien nicht Vorschriften. Nicht dass das sowas wie Zielvorgaben sind. :whistling: Und warum nimmt man diese Werte nicht in die StVZO auf, wenn sie den letzten Schluss darstellen? Ich habe mich vieleicht verübersetzt, aber ich bin noch nicht überzeugt.

Von den Richtlinien kann abgewichen werden, wann steht auf den ersten Seiten:

 

z.B.:

1.1 Ausnahmen dürfen nur genehmigt werden, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften

der StVZO voll ausgeschöpft sind. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

 

oder

 

1.6 Ausnahmen sollen nur in dem Umfang genehmigt werden, der unumgänglich notwendig ist, um den beabsichtigten

Zweck zu erreichen.

 

Wie gesagt: Genehmigungsbehörde ist hier die höhere Verwaltungsbehörde. Die Sachbearbeiter dort kennen sich mit der Thematik aus.

 

 

Ich habe nie behauptet, eine DGL-Stelle zu haben, den Unterschied zur WDF-Stelle, in der man regelmäßig den DGL vertritt, habe ich dir erklärt.
Huch, ich dachte Du hättest die Uniform an den Nagel gehängt? Du hast doch extra studiert, um die Komisssarslaufbahn einzuschlagen. Ich hatte da in Erinnerung, dass das bei der Kripo für Dich enden sollte. Aber gut ist auch schon ein weing her.
Nein, ich hatte nie vor, die Uniform an den Nagel zu hängen und bin nach dem Studium zurück auf die Dienstgruppe gegangen.

 

Gruß

Goose

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Von den Richtlinien kann abgewichen werden, wann steht auf den ersten Seiten:
Dann können wir festhalten, dass diese Richtlinien nicht die Frage:
Vielleicht weißt Du einen Grund warum eine Ausnahmegenehmigung für unentzweites Fahren im Einzelfall unter keinerlei Umständen erteilt werden kann?
beantworten.

 

Nein, ich hatte nie vor, die Uniform an den Nagel zu hängen und bin nach dem Studium zurück auf die Dienstgruppe gegangen.
Gut dann habe ich mich vererinnert.
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Da hälst du wohl was falsches fest.

 

Schaust du dir die Richtlinien an, so wirst du den bereits zitierten Satz "Ausnahmen sollen nur in dem Umfang genehmigt werden, der unumgänglich notwendig ist, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen." finden. Ein Transport mit Ausleger ist nicht unumgänglich notwendig, eine Überschreitung der Achslast ist nicht erforderlich. Also ist eine solche Ausnahmegenehmigung nicht zu erteilen.

 

Gruß

Goose

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Da ja gerade die passende Jahreszeit ist.

 

Erkläre mir dann bitte mal das folgende Beispiel.

 

Bei uns in der Nähe ist eine Zuckerfabrik und die Rüben müssen natürlich zur Fabrik.

 

Warum bekommen die eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot obwohl Fahrten am Sonntag nicht notwendig sind, weil eben die Rüben auf Vorrat auf dem Gelände gelagert werden können, um den Weiterbetrieb der Anlage am Sonntag und Montag früh zu gewährleisten.

Und jedes Jahr ist es das Gleiche. :blink:

 

EdiT:

Vom Abtransport der Rübenschnitzel mit Traktoren zu den Bauern jetzt mal abgesehen.

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Weil traditonell für die Landwirtschaft Ausnahmen gelten. Es handelt sich um Saisonarbeit, die auch wetterabhängig ist.

 

Um solche Ausnahmen geht es hier aber nicht. Wir sprechen,wie schon gesagt, über die Ausnahme nach § 70 StVZO, und an diese sind höhere Hürden gesetzt (auch zu erkennen an der zuständigen Behörde)

 

Gruß

Goose

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Um den Kran ging es mir dabei jetzt eigentlich nicht.

 

Und Saison ist so eine Sache, wenn der Transport von Anfang September bis Mitte Januar dauert und das 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche, selbst am 24. bis 26. Dezember fahren die.

Das Wetter spielt im Übrigen dabei keine Rolle, denn die Rüben liegen nach der Ernte direkt an der Straße wo sie dann Wochen später auf den Lkw geladen werden.

Bei Frost wird abgedeckt.

 

Im übrigen gibt es die Ausnahmegenehmigungen erst seit einigen Jahren, nachdem der Zuckerkonzern mächtig Druck auf den Kreis ausgeübt hat. Also kann es dabei nicht mit rechten Dingen zugehen. <_<:blink:

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@Goose:

Ich hatte gehofft, Du meintest die Geschichte hier nicht wirklich ernst. Offenbar habe ich mich leider getäuscht.

 

Mir scheint, dass Deiner §§-Interpretation bezüglich §70 StVZO:

Da hälst du wohl was falsches fest.

Schaust du dir die Richtlinien an, so wirst du den bereits zitierten Satz "Ausnahmen sollen nur in dem Umfang genehmigt werden, der unumgänglich notwendig ist, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen." finden. Ein Transport mit Ausleger ist nicht unumgänglich notwendig, eine Überschreitung der Achslast ist nicht erforderlich. Also ist eine solche Ausnahmegenehmigung nicht zu erteilen.

... doch teilweise widersprochen wird:

 

Mitgeteilt v. Adolf Rebler, Regierungsamtsrat, Regensburg ; Verfasser des Leitfadens : Großraum und Schwertransporte

...

2. Materielle Voraussetzungen

Wann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist § 70 StVZO nicht unmittelbar zu entnehmen. Die Norm ist vielmehr als Zuständigkeitsvorschrift aufgebaut und legt fest, welche Stellen und Behörden von welchen Vorschriften dispensieren können. Aus § 70 I Nrn. 2 und 3 StVZO ( 3 ) ergibt sich aber, dass grundsätzlich Befreiungen von allen Vorschriften denkbar sind.

(Hervorhebungen von mir)

Mir scheint, Du seist der Ansicht, dass § 70 die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen regelt - und in diesem Fall verbietet. Bei Herrn Rebler hört sich das anders an.

 

Wenn ich mich als schlichter Bürger so einlese, sieht es so aus, als ob §29 StVO (Du nanntest §27 (Verbände)???) eher relevant sei.

 

Gruß, Pedro.

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Da hälst du wohl was falsches fest.

 

Schaust du dir die Richtlinien an, so wirst du den bereits zitierten Satz "Ausnahmen sollen nur in dem Umfang genehmigt werden, der unumgänglich notwendig ist, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen." finden. Ein Transport mit Ausleger ist nicht unumgänglich notwendig, eine Überschreitung der Achslast ist nicht erforderlich. Also ist eine solche Ausnahmegenehmigung nicht zu erteilen.

Na aber davon rede ich doch. Was unumgänglich ist, wird, so wie es in diesen Richtlinien steht, im Zweifel individuell entschieden.
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@Pedro:

Mir scheint, Du seist der Ansicht, dass § 70 die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen regelt - und in diesem Fall verbietet. Bei Herrn Rebler hört sich das anders an.

 

Wenn ich mich als schlichter Bürger so einlese, sieht es so aus, als ob §29 StVO (Du nanntest §27 (Verbände)???) eher relevant sei.

Es ist natürlich der § 29 StVO, hier hatte ich einen Tippfehler.

Eine Erlaubnis nach § 29 StVO für den speziellen Transport setzt immer voraus, daß das Fahrzeug, daß diesen Transport durchführt, zuvor die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bekommen hat.

 

@Toxic Waste:

Na aber davon rede ich doch. Was unumgänglich ist, wird, so wie es in diesen Richtlinien steht, im Zweifel individuell entschieden.
Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen keine Zweifel aufkommen.

 

Gruß

Goose

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Eine Erlaubnis nach § 29 StVO für den speziellen Transport setzt immer voraus, daß das Fahrzeug, daß diesen Transport durchführt, zuvor die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bekommen hat.

Schon klar, ohne StVZO- keine StVO-Genehmigung. Wenn man Herrn Rebler folgt ("dass grundsätzlich Befreiungen von allen Vorschriften denkbar sind"), hört sich das aber nicht nach der unüberwindbaren Hürde an, die Du konstruierst.

 

Gruß, Pedro.

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Sicher kann grundsätzlichfür jede Vorschrift der StVZO eine Ausnahme erteilt werden. Aber hierzu muss die Ausnahme für den Transport zwingend erforderlich sein. Und das ist hier eben nicht der Fall, da es keinen Grund gibt, aus dem heraus der Kran auf der Verlegungsfahrt mit moniertem Ausleger fahren muss.

 

Gruß

Goose

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