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Kleine Sünden Bestraft Der Liebe Gott Sofort


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Beachte nur Randziffer 91 zur VwV StVO, § 29:

Was soll man da beachten? Es liegt doch eine Ausnahmegenehmigung vor. Ein kontrollierender Polizist hat weder die Fähigkeit noch die Befugnis die Ausnahmegenehmigung auf korrekte Ausstellung zu prüfen. Er kann lediglich die Auflagen prüfen.

 

Und da Zwerge am Morgen und am Abend auch lange Schatten werfen, kann man auch mit kürzeren Auslegern in den Sichtbereich eines Cabrios vordringen.

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Guten Morgen zusammen,

 

das z.B. schon ein Jumbo Jet und eine Concorde über Autobahnen transportiert wurden und ein komplettes U - Boot ebenfalls in das Auto und Technik Museum gefahren wurde

:unsure: Diese und ähnliche Schwertransporte konnte ich schon live und auch im Fernsehen miterleben, nur wäre dabei eine wie die anfangs beschriebene Situation

Ich fahre auf, muss wieder vom Gas, weil das Cabrio immer langsamer wird #

# weil über ihr der Ausleger bis zur vorderen Stoßstange geht

unvorstellbar gewesen - da bei diesen Extremtransporten ein Tross von Begleitfahrzeugen incl. Polizeiabsicherung die Transportstrecke abgesichert bzw. abgesperrt hatte.

Ist dies bei einer solchen Fahrt, auf welchem Wege die auch immer genehmigt wurde, nicht vorgeschrieben??

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Ja was ist denn nun, mal angenommen jemand hätte einen Kran, der vorne ca. 2 Meter übersteht. Und mit diesem Kran "überfährt" er nun (aus Spaß) ein Cabrio. Darf er das?

Unabhängig davon ob man das darf: Will man das?

So ein Kran ist nicht immer ganz sauber. Wenn beim Bremsen mal eine handvoll Fett auf die cremfarbenen Sitze des Cabrios fällt, dann gilt das nicht als Lederpflege. Dank zentraler Schmierung und dem evtl. vor wenigen Metern umgelegten Teleskoparm kein abwegiges Szenario...

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Beachte nur Randziffer 91 zur VwV StVO, § 29:

Was soll man da beachten? Es liegt doch eine Ausnahmegenehmigung vor.

Genau das bezweifle ich.

 

Und da Zwerge am Morgen und am Abend auch lange Schatten werfen, kann man auch mit kürzeren Auslegern in den Sichtbereich eines Cabrios vordringen.

 

"...zieht das Genick ein, weil über ihr der Ausleger bis zur vorderen Stoßstange geht..."

 

@trafficmaster:

Ja was ist denn nun, mal angenommen jemand hätte einen Kran, der vorne ca. 2 Meter übersteht. Und mit diesem Kran "überfährt" er nun (aus Spaß) ein Cabrio. Darf er das?
Nein, natürlich darf er das nicht.

 

Gruß

Goose

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Na, auch Dich darf man wohl an dieser Stelle fragen, was DU Dir eigentlich einbildest. Denn Du hast ja wohl weder von der einen noch von der anderen Seite einen blassen Schimmer, machst aber auf dicke Hose. Ich frage mich auch, ob faun98 es wirklich nötig hat, daß hier gleich locker ein halbes Dutzend für ihn in die Bresche springt. Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich zur Wehr zu setzen?

 

BTW: Dein Ton ist auch arg gewöhnungsbedürftig.

 

;)

Habe ich irgendwo erwähnt, dass ich einen blassen Schimmer vom Thema habe? :unsure:

Muss man Experte auf jedem Gebiet sein, wenn man sich aufgrund zweier konträrer Ansichten ein subjektives Bild von der Sache (ohne Allgemeingültigkeit, ohne Anspruch auf Richtigkeit) machen will? :blink:

Wo mache ich auf dicke Hose?

 

Da dein Beitrag nicht als Moderator, sondern als User Bluey verfasst ist, wir hier noch keinen direkten Kontakt im Thread hatten, sieht es für mich eher so aus, als ob du deinem Kollegen Goose zur Seite springst. Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich gegen ein halbes Dutzend Ahnungslose zur Wehr zu setzen? :80:

 

Der Ton macht in der Tat die Musik. Finde es aber unangebracht, ohne einen einzigen Beweis hier andere Forenteilnehmer so zu diskreditieren. Das darf man doch wohl mal deutlich sagen.

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Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich gegen ein halbes Dutzend Ahnungslose zur Wehr zu setzen? :blink:

Dafür das sie keine Ahnung haben, vertreten sie ihre Meinung aber schon sehr stark. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich gegen ein halbes Dutzend Ahnungslose zur Wehr zu setzen? :blink:

Dafür das sie keine Ahnung haben, vertreten sie ihre Meinung aber schon sehr stark. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

 

Entweder du hast die Beiträge nicht vernünftig gelesen oder du provozierst, um erneut Streit vom Zaun zu brechen. Man muss doch differenzieren:

 

1. Einerseits geht es um den Wahrheitsgehalt des Eingangsposting. Hier äußern sich die meisten vorsichtig optimistisch, kein einziger der "Ahnungslosen" besteht aber darauf, dass es 100%ig so stattgefunden hat. Insofern trifft deine Feststellung hier nicht zu.

2. Andererseits wird hier streng darauf gepocht, dass Goose hier sehr penetrant auf faun98 einwirkt, um die Informationen zu bekommen, die er gerne hätte, ohne selbst (v.a. in anderen Threads) interessante Dinge preiszugeben. Da dies oft Diskussionen beendet, weil eine Fortführung sinnlos geworden ist, wird an dieser Stelle in der Tat die Meinung "sehr stark" vertreten. Das hat aber nicht mit "keine Ahnung" zu tun.

 

@Goose

Es steht immer noch die Frage des Verwarngeldes aus Beitrag 87 im Raum.

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Entweder du hast die Beiträge nicht vernünftig gelesen oder du provozierst, um erneut Streit vom Zaun zu brechen. Man muss doch differenzieren:

Falls Du es bemerkt haben solltest, ich habe schon ein Dutzend Friedenspfeifen und 10kg feinsten Pfeifentabak in die Runde geschmissen, die wollen keine Friedenspfeife rauchen.

 

2. Andererseits wird hier streng darauf gepocht, dass Goose hier sehr penetrant auf faun98 einwirkt, um die Informationen zu bekommen, die er gerne hätte, ohne selbst (v.a. in anderen Threads) interessante Dinge preiszugeben. Da dies oft Diskussionen beendet, weil eine Fortführung sinnlos geworden ist, wird an dieser Stelle in der Tat die Meinung "sehr stark" vertreten. Das hat aber nicht mit "keine Ahnung" zu tun.

Es geht hier also nur darum das Goose was macht, was ihr sonst auch macht. Nachhaken bis der Kessel qualmt. Ist das Recht von Goose Recht, faun98 braucht ja nicht darauf eingehen, ist das Recht von faun98.

Aber was geht das euch an? :unsure:

Hakt dann nach wenn ihr etwas wissen wollt.

 

@Goose

Es steht immer noch die Frage des Verwarngeldes aus Beitrag 87 im Raum.

Findest Du solche Fragen besonders interessant, das Du jetzt hier nachhakst?

Dann kannst auch fragen wie hoch ist die Chance das ein Fahrverbot abgewendet wird, wenn die Bußgeldstelle gefragt wird.

 

MfG.

 

hartmut

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@Goose

Es steht immer noch die Frage des Verwarngeldes aus Beitrag 87 im Raum.

Da die Behörde hier Ermessensspielraum hat ist es nicht ausgeschlossen. Schaust du dir jedoch, um wieder die Brücke zum hier vorliegenden Thema zu schlagen, den Ermessensspielraum an, den die Verwaltungsvorschriften in Bezug auf den Schwertransport bieten, kannst du beides nicht miteinander vergleichen.

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Kenn ich schon........... :blink: , aber Recht hat er. Standflächen für Kräne müssen halt mindestens 80 Zentimeter gerüttelten Mineralbeton haben, möglichst eben sein, weil er ab ca. 1,5 Grad Neigung nicht mehr hebt und der Wind darf nicht über 9m/sek schnell sein, sonst wird es nichts mit dem Aufbau der Achterbahn.

 

.........und wenn dann " Nichtskönner " und Leute, die keine Ahnung haben vor Ort sind :unsure:

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  • 1 month later...

@faun98: Da du in einem anderem Thread ja vor einigen Wochen sagtest:

Wie ich schon sagte, ist mein " Dicker " noch einige Zeit in südlichen Gefilden auf Montage. Sobald er wieder da ist, fotografiere ich ihn exclusiv nur für dich. Also noch etwas Geduld, ich melde mich schon......verlaß dich drauf.

 

Noch immer unterwegs?

 

Gruß

Goose

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Du wirst doch wissen, wann er kommt, oder?

 

Ich denke mal in ca. 6 Wochen wenn alles klappt.

 

Nicht daß das so wird wie mit m3's Doktorarbeit...

 

Dazu müsste ich Abitur haben, es hat aber nur bis zur 9. Klasse gereicht.

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Dazu müsste ich Abitur haben, es hat aber nur bis zur 9. Klasse gereicht.

 

 

Nö, schnödes Abi reicht nicht. FH-Abschluss i.d.R aber ebenfalls nicht.

Aber Praktiker, die mit beiden Beinen im Leben stehen, sind ohnehin glaubwürdiger, oder?

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Wie wäre es, wenn du zwischenzeitlich einfach mal die Ausnahmegenehmigung für den Kran mit Ausleger einstellst?

 

Du spinnst wohl :rolleyes: .

 

Nun hat Faun ja zugesichert, daß er noch was einstellen will.

 

Dann warte halt solange.

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Also was mich stört sind die Bilder. Bild 1 zeigt den Liebherr um den hier gestritten wird und Bild 2 und vermutlich auch 3 zeigen ein ganz anderes Modell eines anderen Herstellers. Sieht aus wie ein Gittermastkran DEMAG TC 2800/1.

Schön zu sehen auch unter Steil Kranarbeiten auf der Fuhrparkseite. Da gibt es auch Faun zu sehen :rolleyes:

 

Gruß

Wolle

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Also was mich stört sind die Bilder. Bild 1 zeigt den Liebherr um den hier gestritten wird und Bild 2 und vermutlich auch 3 zeigen ein ganz anderes Modell eines anderen Herstellers. Sieht aus wie ein Gittermastkran DEMAG TC 2800/1.

 

Wenn man sich die Bilder der diversen Kranwagen anschaut könnte man glatt den Eindruck gewinnen das DEMAG seine Kranwagen ebenfalls in Ehingen produziert,besser produzieren lässt.

 

Wobei es Wohl auch so ist das es sich kaum rentieren wird solche Krane von mehreren Herstellern entwickeln zu lassen.

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Ich glaube eher, dass es wunderlich erscheint, dass Faun ein Bild einstellt, das von der Herstellerseite zu stammen scheint und es dennoch verfremdet, als wäre dieser Kran genau der seine. Und wunderlich ist das eben tatsächlich. Da kann es ja Eklärungen für geben. Und dass §§-Goose da nun immer in die Kerbe haut ist mehr als klar.

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Ich glaube eher, dass es wunderlich erscheint, dass Faun ein Bild einstellt, das von der Herstellerseite zu stammen scheint und es dennoch verfremdet, als wäre dieser Kran genau der seine. Und wunderlich ist das eben tatsächlich. Da kann es ja Eklärungen für geben. Und dass §§-Goose da nun immer in die Kerbe haut ist mehr als klar.

Nein, nicht nur das ist wunderlich. Wobei mich schon interessieren würde, was dir da für Erklärungen einfallen.

 

Weiterhin ist es wunderlich, daß Faun98 weitere Bilder einstellt, die von einem anderen Kran stammen und es so darstellt, als wäre es das beschriebene Gerät.

 

Auch ist es wunderlich, daß er selber erzählt, daß das Gerät ein Gesamtgewicht von 108 Tonnen hat und nur mit Ausnahmegenehmigung zu fahren ist und, als ich ihm erklärte, daß die 108 Tonnen ohne Ausleger sind und das Gerät in der von ihm beschriebene Form noch mal locker 50 bis 80 Tonnen mehr wiegt plötzlich noch eine Ausnahmegenehmigung von der Ausnahmegenehmigung vorliegen soll. Selbst für den Hersteller des Gerätes, die Fa. Liebherr, ist es nicht vorstellbar, daß eine solche erteilt wird.

 

Schaut man sich mal beispielsweise

an, wie andere Firmen den LTM 11200-9.1 verlegen und vergleicht das mit der Schilderung von faun98, dann wundert man sich schon über den Aufwand, den andere Firmen schon betreiben.

Wenn Faun98 dann erzählt, daß er auf der Landstraße den LTM11200-9.1 mit montiertem Ausleger geführt hat und dabei von einem Porsche ausgebremst wurde, dann fühle zumindest ich mich schon ein bisschen verarscht. Ich weiß ja nicht, wie es dir bei so was geht.

 

Gruß

Goose

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Goose, wenn ich groß bin möche ich auch mal werden wie Du: So ein richtiger Cop, der sich nichts vormachen läßt, der jeden Widerspruch, in den sich der Täter verwickelt, gnadenlos entlarvt und nicht eher nachläßt, als bis er die ganze, schmutzige Wahrheit an's Licht gezerrt hat. :rolleyes:

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Wenn ich ein Märchen hören möchte, dann schlage ich ein entsprechendes Buch auf. Wenn hier jemand einen "Schwank aus seinem Leben" erzählt, dann erwarte ich, daß das keine erfundene Geschichte ist.

Und spätestens, wenn man dann darauf angesprochen wird, daß die Geschichte so nicht stimmen kann, sollte man doch zurück rudern, oder?

 

Ein Forum lebt von seiner Glaubwürdigkeit.

 

Gruß

Goose

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Wenn ich ein Märchen hören möchte, dann schlage ich ein entsprechendes Buch auf.

 

;):think:

 

Wenn hier jemand einen "Schwank aus seinem Leben" erzählt, dann erwarte ich, daß das keine erfundene Geschichte ist.

 

Dann informiere dich doch mal, was ein Schwank ist.... :unsure:

 

 

Und spätestens, wenn man dann darauf angesprochen wird, daß die Geschichte so nicht stimmen kann, sollte man doch zurück rudern, oder?

 

s.o. :unsure::rolleyes:

 

Ein Forum lebt von seiner Glaubwürdigkeit.

 

Dann stell' doch mal bitte Nachweise von deiner angeblichen medizinischen Ausbildung ein, die dich deiner Meinung dazu befähigt, konkrete Gefährdungssituationen immer richtig einzuschätzen! Durch die mehrfache Verwendung des Wortes "Diarrohe" hast du bisher nur Nichtwissen respektive antiquierte Bemerkungen demonstriert.

Genauso verhält es sich mit den Themen "Vorladungen sind Folge zu leisten" und "(Un-)Störbarkeit der Riegl FG-21P". Auch hier verbreitest du regelmäßig praxisfernen bzw. falschen Quatsch, so dass du nun wirklich einer der letzten bist, der sich "Glaubwürdigkeit" auf die Fahne schreiben könnte.

 

Hier wäre ich das erste Mal bereit, für deine Ausführungen das Wort Schwurbelkram zu benutzen... :D

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Genauso verhält es sich mit den Themen "Vorladungen sind Folge zu leisten" und "(Un-)Störbarkeit der Riegl FG-21P". Auch hier verbreitest du regelmäßig praxisfernen bzw. falschen Quatsch, so dass du nun wirklich einer der letzten bist, der sich "Glaubwürdigkeit" auf die Fahne schreiben könnte.

 

Nicht zu vergessen auch das Thema "Nicht unbedingt von Nachteil, zur [Polizeilichen] Vernehmung zu gehen".

 

Ich vermute, es wird jetzt gleich von "albern" oder "lächerlich" die Rede sein. :rolleyes:

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:rolleyes: Zumindest ist es nach dem Video auszuschliessen das er den Porsche mit einem LTM 11200-9.1 verfolgte. Mit einem kleineren Modell mag das möglich gewesen sein,gibt ja welche deren Ausleger nach Vorne hinausragt und dabei auch alles andere als Spielzeugdimensionen hat.

 

Der Transport des Auslegers sieht aufwendiger aus als die Fahrt mit dem Kranwagen an sich. :D Für das Ding braucht es ja einen ganzen Ordner voller Genehmigungen um nur ein paar Meter zu fahren.

:think: Aber für 108t beschleunigt das Teil nicht schlecht.

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Nein, nicht nur das ist wunderlich. Wobei mich schon interessieren würde, was dir da für Erklärungen einfallen.
Na was weiß ich denn? Vielleicht ist der Kran auf der Liebherrseite, der, den Faun gekauft hat. Warum sollten die den Kran nach dem Bekleben woanders hinstellen. Und er hat auch Bilder eingestellt, die einen ziemlich großen aufgebauten Kran zeigen. Ist mir aber auch wurscht. In seiner Anfangszeit haben ihm ja auch viele nicht geglaubt, dass er einen so großen und illustren Fuhrpark hat.

 

Auch ist es wunderlich, daß er selber erzählt, daß das Gerät ein Gesamtgewicht von 108 Tonnen hat und nur mit Ausnahmegenehmigung zu fahren ist und, als ich ihm erklärte, daß die 108 Tonnen ohne Ausleger sind und das Gerät in der von ihm beschriebene Form noch mal locker 50 bis 80 Tonnen mehr wiegt plötzlich noch eine Ausnahmegenehmigung von der Ausnahmegenehmigung vorliegen soll. Selbst für den Hersteller des Gerätes, die Fa. Liebherr, ist es nicht vorstellbar, daß eine solche erteilt wird.
Ich halte es absolut für möglich, dass deutsche Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen, die, sagen wir mal, nicht üblich sind. Und nicht zuletzt deswegen heißen die ja auch so. Ich gehe fest davon aus, dass es mit der "richtigen Begründung" möglich ist, im grauen Bereich mit der Karre zu fahren. Nicht standardmäßig sondern in Ausnahmefällen.

 

Wenn Faun98 dann erzählt, daß er auf der Landstraße den LTM11200-9.1 mit montiertem Ausleger geführt hat und dabei von einem Porsche ausgebremst wurde, dann fühle zumindest ich mich schon ein bisschen verarscht. Ich weiß ja nicht, wie es dir bei so was geht.
Klar denke ich mir meinen Teil. Aber gibt es hier nicht jemand, der, wann immer einer auf seinen Berufstand einhaut, verlangt, man solle nicht urteilen, ohne alle Fakten zu kennen? :rolleyes:

Ich sag's mal so: Es kommt für jedermann der Tag, an dem er feststellen muss: sowas hab' ich noch nie gesehen - auch für Dich, dem naturgemäß so einiges untergekommen ist.

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Zum Thema Ausnahmegenehmigungen und das man diese nicht bekommt, wenn diese nicht zulässig sind, verweise ich nur auf diejenige, um als Lkwfahrer am Sonntag fahren zu können.

 

Ein Großteil dieser Genehmigungen hätte auch nicht erteilt bzw. dürfte nicht erteilt werden. :rolleyes:

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...und du der Co-Pilot von Maverick! :D
Nein, denn der ist ja tot.

 

Im Ernst: Keiner taucht hier mit seinem Klarnamen auf, und trotzdem denke ich, daß der eine oder andere eine gewisse Glaubwürdigkeit hat.

 

 

[...]

Dann stell' doch mal bitte Nachweise von deiner angeblichen medizinischen Ausbildung ein, die dich deiner Meinung dazu befähigt, konkrete Gefährdungssituationen immer richtig einzuschätzen! Durch die mehrfache Verwendung des Wortes "Diarrohe" hast du bisher nur Nichtwissen respektive antiquierte Bemerkungen demonstriert.

Genauso verhält es sich mit den Themen "Vorladungen sind Folge zu leisten" und "(Un-)Störbarkeit der Riegl FG-21P". Auch hier verbreitest du regelmäßig praxisfernen bzw. falschen Quatsch, so dass du nun wirklich einer der letzten bist, der sich "Glaubwürdigkeit" auf die Fahne schreiben könnte.

 

Hier wäre ich das erste Mal bereit, für deine Ausführungen das Wort Schwurbelkram zu benutzen... :think:

Zeig mir mal, wo ich gesagt habe, daß ich eine medizinische Ausbildung habe.

Zu den anderen Themen haben wir in den entsprechenden Threads eine Menge geschrieben. Oder zündest du hier, wie m3 sich jetzt ausdrücken würde, Nebelkerzen?

 

 

Nein, nicht nur das ist wunderlich. Wobei mich schon interessieren würde, was dir da für Erklärungen einfallen.
Na was weiß ich denn? Vielleicht ist der Kran auf der Liebherrseite, der, den Faun gekauft hat. Warum sollten die den Kran nach dem Bekleben woanders hinstellen. Und er hat auch Bilder eingestellt, die einen ziemlich großen aufgebauten Kran zeigen. Ist mir aber auch wurscht. In seiner Anfangszeit haben ihm ja auch viele nicht geglaubt, dass er einen so großen und illustren Fuhrpark hat.

 

Auch dazu habe ich schon was geschrieben. Schau dir das Bid an, das Faun hier eingestellt hat uind vergleiche es mit dem auf derSeite. Es ist exakt das gleiche (selbst die Wolken sind identisch) Nenn mir also einen Grund, warum man Balken auf das Bild der Herstellerseite machen und so den Eindruck erwecken sollte, man überdeckt ein Firmenlogo.

 

Auch ist es wunderlich, daß er selber erzählt, daß das Gerät ein Gesamtgewicht von 108 Tonnen hat und nur mit Ausnahmegenehmigung zu fahren ist und, als ich ihm erklärte, daß die 108 Tonnen ohne Ausleger sind und das Gerät in der von ihm beschriebene Form noch mal locker 50 bis 80 Tonnen mehr wiegt plötzlich noch eine Ausnahmegenehmigung von der Ausnahmegenehmigung vorliegen soll. Selbst für den Hersteller des Gerätes, die Fa. Liebherr, ist es nicht vorstellbar, daß eine solche erteilt wird.
Ich halte es absolut für möglich, dass deutsche Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen, die, sagen wir mal, nicht üblich sind. Und nicht zuletzt deswegen heißen die ja auch so. Ich gehe fest davon aus, dass es mit der "richtigen Begründung" möglich ist, im grauen Bereich mit der Karre zu fahren. Nicht standardmäßig sondern in Ausnahmefällen.
Ich halte es für ausgeschlossen.

Warum sollte faun, der sich ja angeblich mit dem Gerät auskennt, zuerst erzählen, daß das Gerät 108 Tonnen wiegt und eine Ausnahmegenehmigung benötigt und, als man ihn darauf anspricht, daß die 108 Tonnen das Gewicht ohne Ausleger sind, erzählen, daß er eine Ausnahmegenehmigung von der Ausnahmegenehmigung hätte.

Hätte er eine solche, so wäre das eine solche Besonderheit, daß er genau wüsste, für welches Gewicht sie wäre, dann hätte er gewiss zunächst nicht von den 108 Tonnen gesprochen.

 

Wenn Faun98 dann erzählt, daß er auf der Landstraße den LTM11200-9.1 mit montiertem Ausleger geführt hat und dabei von einem Porsche ausgebremst wurde, dann fühle zumindest ich mich schon ein bisschen verarscht. Ich weiß ja nicht, wie es dir bei so was geht.
Klar denke ich mir meinen Teil. Aber gibt es hier nicht jemand, der, wann immer einer auf seinen Berufstand einhaut, verlangt, man solle nicht urteilen, ohne alle Fakten zu kennen? ;)

Ich sag's mal so: Es kommt für jedermann der Tag, an dem er feststellen muss: sowas hab' ich noch nie gesehen - auch für Dich, dem naturgemäß so einiges untergekommen ist.

Es gibt Dinge, die sind unwahrscheinlich, und es gibt Dinge, die sind erfunden.

 

Zum Thema Ausnahmegenehmigungen und das man diese nicht bekommt, wenn diese nicht zulässig sind, verweise ich nur auf diejenige, um als Lkwfahrer am Sonntag fahren zu können.

 

Ein Großteil dieser Genehmigungen hätte auch nicht erteilt bzw. dürfte nicht erteilt werden. :rolleyes:

Diese Genehmigungen sind jedoch eine andere Liga als das, was Faun hier angeblich besitzen will.

Wie gesagt: Schau dir mal das eingestellte Video an und vergleiche das dortige Vorgehen mit der Situation, die uns Faun98 hier im Eingangsposting erzählt hat.

 

Gruß

Goose

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...und du der Co-Pilot von Maverick! ;)
Nein, denn der ist ja tot.

 

Im Ernst: Keiner taucht hier mit seinem Klarnamen auf, und trotzdem denke ich, daß der eine oder andere eine gewisse Glaubwürdigkeit hat.

 

Der eine mehr, der andere weniger, siehe:

 

"Vorladungen sind immer Folge zu leisten"

"Unstörbarkeit der Riegl FG-21P"

"Nicht unbedingt von Nachteil, zur [Polizeilichen] Vernehmung zu gehen"

(kein Recht auf Vollständigkeit)

 

Zeig mir mal, wo ich gesagt habe, daß ich eine medizinische Ausbildung habe.

 

Siehe hier:

 

Übrigens teile ich auch der Rettungsleitstelle mit, ob ich nur RTW oder auch NEF benötige...

 

Diese elementare Entscheidung, die mitunter überlebensentscheidend ist, ist ausschließlich mit medizinischem Fachwissen zu beantworten. Dezelerationstrauma ist hier z.B. ein interessantes Stichwort. ES gibt unzählige weitere Situationen, die ein Laie mit Sicherheit vollkommen falsch einschätzt - das kann fatale Folgen haben. Man kann nur froh sein, in deinem Einsatzgebiet keinen Unfall zu haben... :whistling:

 

 

Zu den anderen Themen haben wir in den entsprechenden Threads eine Menge geschrieben. Oder zündest du hier, wie m3 sich jetzt ausdrücken würde, Nebelkerzen?

 

Es geht hier mittlerweile um Glaubwürdigkeit. Diese "Nebelkerze" hast DU gezündet. Und dazu fielen mir o.g. Themen ein, in denen du nicht gerade den besten Eindruck hinterlassen hast. Was mich besonders erschüttert ist dein vollkommen übersteigertes Selbstbewusstsein. Gilt nicht die Unschuldsvermutung, bis etwas anderes bewiesen ist?! Du faselst hier jedoch schon die ganze Zeit von "Märchen, erfunden" etc.... Wenn du genauso leichtfertig mit deinen Unfallopfern umgehst (simuliert wahrscheinlich nur; nur äußerliche Wunde etc.), dann geht das über kurz oder lang schief.

 

Hochmut kommt vor dem Fall.

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Also möchtest du das in diesem Thread diskutieren. OK.

 

Zur Frage RTW/NEF: Bei uns ist es so üblich, nicht nur ich handhabe das so. Ich habe darüber hinaus nie behauptet, eine medizinische Ausbildung zu haben.

 

Zur Frage "Vorladungen sind immer Folge zu leisten": Zeige mir, wo ich da was falsches geschrieben habe. Vielmehr ist es so, daß viele andere schreiben, man müsse in keinem Fall zu einer polizeilichen Vorladung gehen, und eben das ist falsch

 

Zur Frage "Unstörbarkeit der Riegl FG-21P": Daß sie unstörbar ist, habe ich nie behauptet. Hier ging es darum, daß zum "Beweis" der angeblichen Unstörbarkeit entweder Bilder einer alten Softwareversion eingestellt wurden oder Bilder, die bei der aktuellen Softwareversion nicht die geringste Aussagekraft besitzen.

 

Zur Frage "Nicht unbedingt von Nachteil, zur [Polizeilichen] Vernehmung zu gehen": Auch hier habe ich hinreichend begründet, warum das nicht immer von Nachteil sein muss.

 

Ob ich in all diesen Themen "nicht den besten Eindruck hinterlassen habe"? Nun, ich habe hier meine Meinung sowie mein Wissen eingebracht. Du magst der Ansicht sein, daß das falsch ist, was ich da geschrieben habe, jedoch geht es oftmals um Meinungen. Zeige mir , wo ich was falsches geschrieben habe.

 

Zur "Unschuldsvermutung". Ich nehme an, du meinst damit, daß bewiesen werden soll, daß die Geschichte von Faun98 nicht stimmt, oder? Schau dir den Thread an, ich denke, da gibt es genug Fakten, die das belegen.

 

Gruß

Goose

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Zur Frage RTW/NEF: Bei uns ist es so üblich, nicht nur ich handhabe das so. Ich habe darüber hinaus nie behauptet, eine medizinische Ausbildung zu haben.

 

Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht richtig sein. Hast du nun eine medizinische Ausbildung oder nicht?

 

Zur Frage "Vorladungen sind immer Folge zu leisten": Zeige mir, wo ich da was falsches geschrieben habe. Vielmehr ist es so, daß viele andere schreiben, man müsse in keinem Fall zu einer polizeilichen Vorladung gehen, und eben das ist falsch

 

Du stellst die Situation mal wieder sehr einseitig dar:

 

1. Kommt die Frage in den Threads auf, so kann man sie im Regelfall so beantworten, dass ein Erscheinen keine Pflicht ist.

2. In der Regel wird auch eher darauf hingewiesen, dass ein Nichterscheinen keine ernsthaften Konsequenzen nach sich zieht.

3. Zeige mir doch mal bitte, wo "viele andere schreiben, man müsse in keinem Fall zu einer polizeilichen Vorladung gehen"! Wirst du so nicht finden.

 

Du hingegen schreibst in solchen Threads dann von Möglichkeiten, bei denen es durchaus eine Pflicht geben könnte. Dies ist aber in den konkreten Fälle oft nicht hilfreich, sondern verwirrt (potenziell gewollt) und das ist mies.

 

Zur Frage "Unstörbarkeit der Riegl FG-21P": Daß sie unstörbar ist, habe ich nie behauptet. Hier ging es darum, daß zum "Beweis" der angeblichen Unstörbarkeit entweder Bilder einer alten Softwareversion eingestellt wurden oder Bilder, die bei der aktuellen Softwareversion nicht die geringste Aussagekraft besitzen.

 

Auch hier: Du stellst die Situation sehr einseitig dar. Zunächst ein Video für dich: http://www.youtube.com/watch?v=fIqX0mHhPJE

 

Wie du siehst, ist die Riegl störbar. Aber auch in dem Thread wirfst du mit Nebelkerzen nur so um dich, obwohl es da "genug Fakten gibt, die das belegen". Es ist nur das wahr, was dir in den Kram passt.

 

Zur Frage "Nicht unbedingt von Nachteil, zur [Polizeilichen] Vernehmung zu gehen": Auch hier habe ich hinreichend begründet, warum das nicht immer von Nachteil sein muss.

 

Auch hier einseitige Darstellung. Denn in der Regel hat der Threaderöffner ja was auf dem Kerbholz und wird zurecht verdächtigt, dies oder jenes getan zu haben. Und dann ist es ohne Anwalt schlicht dumm, dort aufzuschlagen. Du erweckst regelmäßig einen anderen Eindruck. Deine Begründungen sind für die meisten nicht nachvollziehbar (aus gutem Grund).

 

Ob ich in all diesen Themen "nicht den besten Eindruck hinterlassen habe"? Nun, ich habe hier meine Meinung sowie mein Wissen eingebracht. Du magst der Ansicht sein, daß das falsch ist, was ich da geschrieben habe, jedoch geht es oftmals um Meinungen. Zeige mir , wo ich was falsches geschrieben habe.

 

Du hast dein Wissen und deine Meinung kombiniert und damit hier im Forum viele Fallstricke ausgelegt. Das liegt an deiner einseitigen, (beschränkten) Sichtweise und ist leider für die Menschen, die hier im Forum Hilfe suchen, eine Katastrophe.

 

Zur "Unschuldsvermutung". Ich nehme an, du meinst damit, daß bewiesen werden soll, daß die Geschichte von Faun98 nicht stimmt, oder? Schau dir den Thread an, ich denke, da gibt es genug Fakten, die das belegen.

 

Fakten, Indizien, Hinweise....vielleicht. Aber keinen einzigen Beweis. In dubio pro reo.

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Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht richtig sein. Hast du nun eine medizinische Ausbildung oder nicht?
Ich habe keine. Das habe ich auch nie behauptet. Jedoch ist es so, daß die Rettungsleitstelle uns diese Entscheidung durchaus zutraut.

 

Du stellst die Situation mal wieder sehr einseitig dar:
Einseitiger als du?

 

1. Kommt die Frage in den Threads auf, so kann man sie im Regelfall so beantworten, dass ein Erscheinen keine Pflicht ist.
Das sehe ich anders
2. In der Regel wird auch eher darauf hingewiesen, dass ein Nichterscheinen keine ernsthaften Konsequenzen nach sich zieht.
Wo wird wie darauf hingewiesen?
3. Zeige mir doch mal bitte, wo "viele andere schreiben, man müsse in keinem Fall zu einer polizeilichen Vorladung gehen"! Wirst du so nicht finden.
Nutze die Suchfunktion, dann wirst du es finden

 

Du hingegen schreibst in solchen Threads dann von Möglichkeiten, bei denen es durchaus eine Pflicht geben könnte. Dies ist aber in den konkreten Fälle oft nicht hilfreich, sondern verwirrt (potenziell gewollt) und das ist mies.
Das siehst du so. Oftmals stellt sich jedoch heraus, daß meine Einschätzung, daß die Vorladung von der Verfolgungsbehörde kommt, richtig ist.

 

Wie du siehst, ist die Riegl störbar. Aber auch in dem Thread wirfst du mit Nebelkerzen nur so um dich, obwohl es da "genug Fakten gibt, die das belegen". Es ist nur das wahr, was dir in den Kram passt.
Zeige mir bitte, wo ich sagte,s ie sei unstörbar?

In dem Thread konnte man mir nicht einmal sagen, welche Software-Version das Gerät hatte

 

Auch hier einseitige Darstellung. Denn in der Regel hat der Threaderöffner ja was auf dem Kerbholz und wird zurecht verdächtigt, dies oder jenes getan zu haben. Und dann ist es ohne Anwalt schlicht dumm, dort aufzuschlagen. Du erweckst regelmäßig einen anderen Eindruck. Deine Begründungen sind für die meisten nicht nachvollziehbar (aus gutem Grund).
Einseitiger als deine? Ich spreche aus meiner Erfahrung heraus und hätte keinen Vorteil, wenn ich einen Fragesteller "ans Messer liefern würde".

 

Du hast dein Wissen und deine Meinung kombiniert und damit hier im Forum viele Fallstricke ausgelegt. Das liegt an deiner einseitigen, (beschränkten) Sichtweise und ist leider für die Menschen, die hier im Forum Hilfe suchen, eine Katastrophe.
Das sehe ich anders.

 

Aber all das gehört nicht in diesen Thread. In den entsprechenden Threads können wir gerne darüber weiter diskutieren, in diesem Thread werde ich auf diese Nebelkerzen, wie sie ja immer wieder gerne genannt werden, nciht weiter eingehen. Hier geht es um was anders, nämlich (und du hast tatsächlich noch dazu gefunden)

 

 

Fakten, Indizien, Hinweise....vielleicht. Aber keinen einzigen Beweis. In dubio pro reo.

Wie du selber sagst: Fakten. Und was sind Fakten? Es leitet sich vom lateinischen factum ab und bedeutet Tatsache.

Schau dir bitte noch ein Mal den Thread an.

Was willst du noch?

 

Soll ich wirklich noch mal zusammenfassen, was alles dagegen spricht?

 

Gruß

Goose

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Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht richtig sein. Hast du nun eine medizinische Ausbildung oder nicht?

Aber auch nicht falsch. Entscheiden tut der auf der Leitstelle anhand der Infos, und die kommen idR. von medizinischen Laien. Hast Du noch ein Problem?

 

1. Kommt die Frage in den Threads auf, so kann man sie im Regelfall so beantworten, dass ein Erscheinen keine Pflicht ist.

2. In der Regel wird auch eher darauf hingewiesen, dass ein Nichterscheinen keine ernsthaften Konsequenzen nach sich zieht.

3. Zeige mir doch mal bitte, wo "viele andere schreiben, man müsse in keinem Fall zu einer polizeilichen Vorladung gehen"! Wirst du so nicht finden.

Zu 1. Im Regelfall, aber nur im Regelfall, es kann auch Ausnahmen geben.

Zu 2. Ich sollte doch mal häufiger im Forum lesen damit mir derartige Hinweise nicht entgehen. Besonders was die Konsequenzen betrifft.

Zu 3. Das ist hier der Regelfall

 

Du hingegen schreibst in solchen Threads dann von Möglichkeiten, bei denen es durchaus eine Pflicht geben könnte. Dies ist aber in den konkreten Fälle oft nicht hilfreich, sondern verwirrt (potenziell gewollt) und das ist mies.

Mies ist, jemanden ins offene Messer laufen zu lassen weil Infos unterschlagen werden. Soll doch der Betroffene entscheiden, nicht die wo glauben es zu wissen.

Auch hier: Du stellst die Situation sehr einseitig dar. Zunächst ein Video für dich: http://www.youtube.com/watch?v=fIqX0mHhPJE

 

Wie du siehst, ist die Riegl störbar. Aber auch in dem Thread wirfst du mit Nebelkerzen nur so um dich, obwohl es da "genug Fakten gibt, die das belegen". Es ist nur das wahr, was dir in den Kram passt.

Das Video ist 2,5Jahre alt, und scheinbar hat es da mal ein Softwareupdate gegeben. Das unterschlägst jetzt Du.

 

Auch hier einseitige Darstellung. Denn in der Regel hat der Threaderöffner ja was auf dem Kerbholz und wird zurecht verdächtigt, dies oder jenes getan zu haben. Und dann ist es ohne Anwalt schlicht dumm, dort aufzuschlagen. Du erweckst regelmäßig einen anderen Eindruck. Deine Begründungen sind für die meisten nicht nachvollziehbar (aus gutem Grund).

Auch hier, ziemlich einseitig das Ganze. Der Betroffene muss entscheiden ob er hingeht oder nicht, nicht Du. Du kannst nur Infos liefern und deine Meinung kundtun. Ratschläge geben ist Aufgabe eines Rechtsanwalts. Bist Du einer?

 

Du hast dein Wissen und deine Meinung kombiniert und damit hier im Forum viele Fallstricke ausgelegt. Das liegt an deiner einseitigen, (beschränkten) Sichtweise und ist leider für die Menschen, die hier im Forum Hilfe suchen, eine Katastrophe.

Machst Du was anderes? :whistling:

Wobei das Wissen von Goose deines weit übertrifft.

Und wo bitte sind Fallstricke? Ich sehe nur Gefahren wenn einem Betroffenen Unsinn erzählt wird, weil einfach das Wissen fehlt.

 

Fakten, Indizien, Hinweise....vielleicht. Aber keinen einzigen Beweis.

Wer behauptet muss beweisen, war schon immer so. faun98 hat behauptet, jetzt kann er seine Behauptung belegen oder auch nicht.

Wenn er sagt er kann, dann darf man schon erwarten das er es macht, und daran erinnert wird.

 

In dubio pro reo.

Wüsste nicht das hier faun98 vor dem Kadi steht.

 

MfG.

 

hartmut

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Und was sind Fakten? Es leitet sich vom lateinischen factum ab und bedeutet Tatsache.
Und nun? Es gibt Fakten, die dagegensprechen. Mehr aber auch nicht. Und es sind keine Fakten, die es ausschließen könnten. Bei polizeilichen Verfehlungen würde Dir das nie und nimmer reichen, um einen Schluss daraus als gültig zu bewerten.

 

Soll ich wirklich noch mal zusammenfassen, was alles dagegen spricht?
Nein. Hast Du ja schon. Und deswegen wird daraus noch lange keine schlüssige Beweiskette. Wie gesagt, denken kannst Du Dir Deinen Teil, wie alle anderen auch. Aber aufgrund von Fakten, die widerlegbar sein könnten, von Märchenerzählern und Flunkerern zu reden, würdest Du in einer Debatte um einen verfehlenden Polizisten nicht akzeptieren. Du würdest nicht aufhören zu fragen, ob das Forum denn auch alle Fakten kennen würde. Halte es doch einfach auch hier damit.
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