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Kleine Sünden Bestraft Der Liebe Gott Sofort


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Wie gesagt, für Deutschland gilt das von mir geschriebene: Eine Fahrt mit Ausleger im öVR ist nicht zulässig.

 

Was glaubst Du, was in Deutschland alles nicht zulässig ist, und mir trotzdem genehmigt wird. :whistling:

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Wie gesagt, für Deutschland gilt das von mir geschriebene: Eine Fahrt mit Ausleger im öVR ist nicht zulässig.

 

Was glaubst Du, was in Deutschland alles nicht zulässig ist, und mir trotzdem genehmigt wird. :whistling:

 

:ph34t::cop01:

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Wie gesagt, für Deutschland gilt das von mir geschriebene: Eine Fahrt mit Ausleger im öVR ist nicht zulässig.

 

Was glaubst Du, was in Deutschland alles nicht zulässig ist, und mir trotzdem genehmigt wird. :whistling:

Dann mal Klartext: Möchtest du damit sagen, daß du eine Genehmigung hast, nach der du den LTM 11200-9.1 mit montiertem Ausleger auf deinen Verlegungsfahrten führen darfst?

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt, für Deutschland gilt das von mir geschriebene: Eine Fahrt mit Ausleger im öVR ist nicht zulässig.

 

Was glaubst Du, was in Deutschland alles nicht zulässig ist, und mir trotzdem genehmigt wird. :whistling:

Unter Umständen nicht nur das.

 

In D ist es auch unter Strafe gestellt jemanden zu ermorden, fremde Sachen zu klauen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten und dennoch passiert dies regelmäßig in D. :ph34t:

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Ja,aber Faun98 würde doch als der vorbildliche Chef, der er ist, nicht von seinen Mitarbeitern verlangen, solche Verstöße zu begehen,die ja deutlich in den Punkterängen liegen, oder?

 

Deswegen meine Frage: Hat er eine entsprechende Genehmigung, den LTM 11200-9.1 mit Ausleger auf der Anfahrt zum Einsatzort und der Rückreise von diesem im öVR zu bewegen?

Man könnte ja annehmen, daß er das mit seinem Beitrag ausdrücken will.

 

Gruß

Goose

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@faun98: Für den Fall, daß du meine Frage übersehen hast: Möchtest du damit sagen, daß du eine Genehmigung hast, nach der du den LTM 11200-9.1 mit montiertem Ausleger auf deinen Verlegungsfahrten im öVR führen darfst?

 

Gruß

Goose

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@faun98: Für den Fall, daß du meine Frage übersehen hast:

 

Habe ich tatsächlich.

 

Möchtest du damit sagen, daß du eine Genehmigung hast, nach der du den LTM 11200-9.1 mit montiertem Ausleger auf deinen Verlegungsfahrten im öVR führen darfst?

 

Nicht immer, aber ab und zu kommt das mal vor.

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Die würde ich gerne mal sehen, denn das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Auch würde mich die Begründung interessieren, mit der du sie beantragst.

 

Gruß

Goose

 

 

Och nee........nun bist Du Hochschulabsolvent und ausgewiesener Fachmann für Abschleppwagen, dazu befähigt an der Unfallstelle eine kurze Begutachtung der Verletzten vorzunehmen, damit der Notarzt nicht unnötig anrückt und jetzt willst Du auch noch Begründungen für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen.

 

Also meinen " schlichten " Mitarbeitern, die lediglich einen Führerschein haben, leuchtet das ohne Studium ein. :geheim:

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Nun, wenn ich mir die Verwaltungsvorschriften zu § 27 StVO anschaue (insbesondere Randnummer 86 ff.) dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Behörde für dieses problemlos teilbare Fahrzeug eine Genehmigung für den gemeinsamen Transport von Kran und Ausleger erteilt.

 

Auch wenn in der Verwaltungsvorschrift das Zubehör von Kränen grundsätzlich als unteilbar deklariert wird, sollte man ja bedenken, daß Liebherr bei der Konstruktion des LTM 11200-9.1 bewusst eine Teilung ermöglicht hat, um so das größte Einzelfahrzeug (Fahrzeug ohne Teleskopausleger) auf 108 Tonnen zu begrenzen (übrigens das Gewicht, daß du selber ja in Beitrag 6 noch benannt hast).

 

Ich hatte den Link ja schon mal eingestellt, hier noch einmal (falls du ihn beim ersten Mal übersehen hast): Technische Daten des LTM 11200-9.1, hier werden die Maße und Gewichte sowie das Verfahren auf Baustelle und Straße beschrieben.

 

Gruß

Goose

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Ausnahmegenehmigungen werden erteilt, um Ausnahmen von der Regel zu genehmigen.

 

Als guter Kriminalist sollte es Dir doch nicht schwer fallen wenigstens einen Tatbestand zu benennen, der hier eine Ausnahmegenehmigung unumgänglich macht.

 

Oder ist es mit Deiner Fachkenntnis doch nicht so weit her ? :geheim:

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Ausnahmegenehmigungen werden erteilt, um Ausnahmen von der Regel zu genehmigen.
Richtig, deswegen darf ja mit der Ausnahmegenehmigung das Fahrzeug mit demontiertem Ausleger trotz seiner 108 Tonnen im öVR bewegt werden.

 

Als guter Kriminalist sollte es Dir doch nicht schwer fallen wenigstens einen Tatbestand zu benennen, der hier eine Ausnahmegenehmigung unumgänglich macht.

 

Oder ist es mit Deiner Fachkenntnis doch nicht so weit her ?

Mir fällt keiner ein. Nenn ihn doch einfach.

 

Gruß

Goose

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Ich finde es irritierend, dass du einerseits selber Fragen wahlweise kommentarlos unbeantwortet lässt, aber anererseits penetrant auf Beantwortung deiner eigenen Fragen drängst :wand:

 

 

Das liegt daran, das er sein Hirn nicht arbeiten lassen möchte, oder andersrum: er kann sich nicht vorstellen, das es Dinge gibt, die über sein Vorstellungsvermögen hinausgehen :geheim: .

 

Der Krake " Paul " aus Oberhausen hätte zur Beantwortung dieser Frage auch nicht seine neun Gehirne einschalten müssen, eines hätte gereicht.

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@faun98: Was nun. Möchtest du uns einen Grund nennen, aus dem heraus eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird? Mir ist keiner vorstellbar und ich habe einfach mal bei der Firma Liebherr angefragt (die, die das Teil gebaut haben), denen ist auch keiner vorstellbar.

 

Also, möchtest du uns weiter mit deinen Märchen hinhalten oder was wird das jetzt?

 

Gruß

Goose

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@faun98: Was nun. Möchtest du uns einen Grund nennen, aus dem heraus eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird? Mir ist keiner vorstellbar und ich habe einfach mal bei der Firma Liebherr angefragt (die, die das Teil gebaut haben), denen ist auch keiner vorstellbar.

 

Also, möchtest du uns weiter mit deinen Märchen hinhalten oder was wird das jetzt?

 

Gruß

Goose

 

Mir ist jedoch in Erinnerung, dass die :D hier desöfteren ihre Privilegien während der Arbeit demonstrativ überheblich darlegen, bei genauerem Nachfragen oft nur der Hinweis auf "interne Bestimmungen, Anweisungen" etc. gegeben wird, die nicht für die breite Masse bestimmt sind... :geheim:

 

Aber vielleicht genießt es faun98 auch nur, dass hier jemand das kleine Kind mimt, dass sein angeblich versprochenes Eis nicht bekommt... :wand:

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@Goose

Nehmen wir doch mal an Faun kriegt irgendwie eine Ausnahmegenehmigung für das Gefährt, obwohl es sie nicht geben dürfte - würdest Du an seiner Stelle einem "hauptberuflichen Verpetzer" öffentlich verraten, wie Du sie bekommen hast? Immerhin steht doch das Risiko im Raum, dass er künftig keine mehr bekommt bzw. in Deinem Bereich noch einer mehr weiß, worauf er zu achten hat. :geheim:

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@faun98: Was nun. Möchtest du uns einen Grund nennen, aus dem heraus eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird? Mir ist keiner vorstellbar und ich habe einfach mal bei der Firma Liebherr angefragt (die, die das Teil gebaut haben), denen ist auch keiner vorstellbar.

 

Also, möchtest du uns weiter mit deinen Märchen hinhalten oder was wird das jetzt?

Ich finde, dass das jetzt langsam aber sicher penetrant wirkt..... :geheim:

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Die Frage ist doch, worum es hier geht: Faun98 erzählt hier seine Geschichten (sei es das Märchen vom verweigerten LKW-Bergen, sei es die Geschichte vom stehengelassenen Probefahrer oder eben hier die Geschichte vom Größten Kran der Welt)

Mehr als ein Mal hatte ich schon den Eindruck, daß die Geschichten das sind, was sie zu sein scheinen: Der Phantasie von Faun98 entsprungen. Bei der einen oder anderen Geschichte soll mir das egal sein, im großen und ganzen mag ich es jedoch nicht, wenn man versucht, mir Märchen zu erzählen.

 

Es kann ja sein, daß dich das nicht stört, ich finde jedoch, daß es sich nicht gehört. Spricht man das nun an, wird geblockt, sich herausgeredet und, wenn man nicht weiter fragt, ist's irgendwann erledigt und Faun kommt mit seinem nächsten Märchen um die Ecke (und alle lauschen ihm mit großen Augen...)

 

Gruß

Goose

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(und alle lauschen ihm mit großen Augen...)

Nun, eines muss man ihm schliesslich lassen: Seine Geschichten sind immer wieder lustig und kurzweilig zu lesen.... :geheim: Auch ich hatte da bei mancher schon meine Zweifel ob des Wahrheitsgehalts - andererseits sehe ich sie aber als reine Unterhaltung an. Letztendlich ist es doch egal, jeder sollte sich seine eigene Meinung darueber bilden.

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Es kann ja sein, daß dich das nicht stört, ich finde jedoch, daß es sich nicht gehört. Spricht man das nun an, wird geblockt, sich herausgeredet und, wenn man nicht weiter fragt, ist's irgendwann erledigt und Faun kommt mit seinem nächsten Märchen um die Ecke (und alle lauschen ihm mit großen Augen...)

Ach und das gilt nur für andere? Bei verschiedenen Beiträgen und auch von verschiedenen RF-Mitgliedern wurdest du um Belege für deine Aussagen gebeten und das Höchste der Gefühle waren Verweise auf Interna. Hier bekommst du mal die eigene Medizin und zappelst wie ein kleines Kind, das seinen Lolli haben will. Insofern hat der Thread neben der Opening auch einen Unterhaltungswert im Abgang.

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Dabei ist die Sache doch buchstäblich kinderleicht, siehe Beitrag 51:

 

Wie gesagt, für Deutschland gilt das von mir geschriebene: Eine Fahrt mit Ausleger im öVR ist nicht zulässig.

 

Was glaubst Du, was in Deutschland alles nicht zulässig ist, und mir trotzdem genehmigt wird. :geheim:

 

Dass Goose tage- und wochenlang überlegen könnte und den Hersteller x-mal anschreiben würde und trotzdem nie auf die Idee käme, dass faun98 'jemanden kennt' und eine Genehmigung bekommt, die es eigtl gar nicht gibt - nunja, das wundert mich nicht. Darf nicht. kann nicht oder so ähnlich... :wand:

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hmm, ich hatte ja auch noch einige offene bitten bezüglich belegen zu aussagen von goose. aber trotz nachfragen kam da leider auch nichts mehr von goose. irgendwie ein wenig irrtierend, wenn dann hier so nachgebohrt wird, und das ja nicht zum ersten mal.

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(und alle lauschen ihm mit großen Augen...)

Nun, eines muss man ihm schliesslich lassen: Seine Geschichten sind immer wieder lustig und kurzweilig zu lesen.... :wand: Auch ich hatte da bei mancher schon meine Zweifel ob des Wahrheitsgehalts - andererseits sehe ich sie aber als reine Unterhaltung an. Letztendlich ist es doch egal, jeder sollte sich seine eigene Meinung darueber bilden.

Hier bin ich halt der Ansicht, daß solche Märchen unnötig und albern sind.

 

Dabei ist die Sache doch buchstäblich kinderleicht, siehe Beitrag 51:

 

Wie gesagt, für Deutschland gilt das von mir geschriebene: Eine Fahrt mit Ausleger im öVR ist nicht zulässig.

 

Was glaubst Du, was in Deutschland alles nicht zulässig ist, und mir trotzdem genehmigt wird. :geheim:

 

Dass Goose tage- und wochenlang überlegen könnte und den Hersteller x-mal anschreiben würde und trotzdem nie auf die Idee käme, dass faun98 'jemanden kennt' und eine Genehmigung bekommt, die es eigtl gar nicht gibt - nunja, das wundert mich nicht. Darf nicht. kann nicht oder so ähnlich... :D

Keine Sorge, ich überlege nicht wochenlang, vielmehr wurde das Thema auch durch andere wieder nach oben geholt. Auch habe ich den Hersteller nicht x-Mal angeschrieben, eine einzige Mail hat gereicht.

 

Aber gut, belassen wir es dabei. Faun98 hat mal wieder ein Märchen erzählt, mal schauen, was seiner Phantasie als nächstes entspringt...

 

 

hmm, ich hatte ja auch noch einige offene bitten bezüglich belegen zu aussagen von goose. aber trotz nachfragen kam da leider auch nichts mehr von goose. irgendwie ein wenig irrtierend, wenn dann hier so nachgebohrt wird, und das ja nicht zum ersten mal.

Dann stell die Frage im entsprechenden Thread und ich schaue, ob und in wie weit ich sie dir beantworten werde.

 

Aber auch hier sei gesagt: Es ist, wie ich finde ein unterschied, ob hier jemand eine Geschichte erfindet oder ob es im Verlauf einer Diskussion zu unterschiedlichen Meinungen kommt. Findest du nicht?

 

Gruß

Goose

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Dann stell die Frage im entsprechenden Thread und ich schaue, ob und in wie weit ich sie dir beantworten werde.

 

das habe ich zur genüge.

 

Aber auch hier sei gesagt: Es ist, wie ich finde ein unterschied, ob hier jemand eine Geschichte erfindet oder ob es im Verlauf einer Diskussion zu unterschiedlichen Meinungen kommt. Findest du nicht?

 

ob die geschichte erfunden ist, weiss ich nicht. dies ist nur eine annahme von dir, nicht mehr und nicht weniger. ich finde es es trotzdem irrtierend dass du hier so penetrant nachbohrst. aber das ist natürlich nur meine meinung.

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ob die geschichte erfunden ist,

Na, oder faun98 könnte auch zugeben etwas kleineres gefahren haben (göldenes Brückle bau ). :unsure:

 

ich finde es es trotzdem irrtierend dass du hier so penetrant nachbohrst.

Im bohren bist Du aber auch nicht schlecht. :blink:

 

MfG.

 

hartmut

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ob die geschichte erfunden ist, weiss ich nicht. dies ist nur eine annahme von dir, nicht mehr und nicht weniger.
Eine Feststellung, die ich zu genüge belegt habe (siehe zGG, siehe technische Merkmale etc.

 

ich finde es es trotzdem irrtierend dass du hier so penetrant nachbohrst.
Schau dir den Diskussionsverlauf an. Du wirst schnell feststellen, daß faun98 genug Gelegenheiten hatte, zurück zu rudern. Stattdessen kommen immer weitere Behauptungen.

 

Gruß

Goose

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ob die geschichte erfunden ist, weiss ich nicht. dies ist nur eine annahme von dir, nicht mehr und nicht weniger.
Eine Feststellung, die ich zu genüge belegt habe (siehe zGG, siehe technische Merkmale etc.

 

Was bildest du dir eigentlich ein? Du hast überhaupt nichts "zu genüge belegt" belegt. Präsentiere mir einen Beweis, dass faun98s Geschichte ein "Märchen" ist!

So kannst du vielleicht in deiner Uniform argumentieren und daraus die ein oder andere Anzeige schreiben, aber hier bist du 0815 und da genügt es nicht, dass man beim Hersteller nachfragt oder im Gesetz keine Genehmigungsgründe entdecken kann.

 

Gut, vielleicht ist es ja auch dein letzter Versuch, aus faun98 den Genehmigungsgrund herauszuleiern....aber mit so einem Ton wird dir das (wahrscheinlich) nicht gelingen. :unsure:

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Wenn es dir nicht genügt, daß der Hersteller in seinen Vorgaben ausdrücklich beschreibt, daß diese Fahrt im öVR nicht vorgesehen ist, weil sie die Gewichtsgrenzen massiv überschreitet, wenn es dir nicht genügt, daß er (der es wissen muss) sich nicht vorstellen kann, daß eine solche Fahrt durchgeführt wird, wenn es dir nicht genügt, daß die Verwaltungsvorschrift zur StVO, die das Genehmigungsverfahren regelt, eine solche Fahrt nicht zulässt, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen.

 

Für einen Menschen, der mit Vernunft an diese Thematik herangeht und sich nicht von Emotionen leiten lässt sollten diese Belege jedoch ausreichen.

 

Gruß

Goose

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Wie in Beitrag #31 schon bemerkt: Der Kran in #1 ist etwas größer und ein anderer als der auf den Fotos in Beitrag #4 und #6.

Für mich (persönliche Meinung ohne Beweise!) ist die Geschichte wahr, allerdings das Foto von dem großen Krahn Protzerei. Was nicht weniger schlimm ist. Wenn die Frau langsam fährt, ob nun mit oder ohne Handy ist das doch ihre Sache. Wenn Faun das nicht passt soll der überholen. Wenn das nicht geht: Pech gehabt, ist bei einem Trecker auch nicht anders. Früher oder später dürfte man bei den meisten Fahrten mit so einem Kran auf irgendwas auflaufen, was sich nicht überholen lässt. Da braucht man nicht so eine assige Aktion schieben und den Auslieger über andere Verkehrsteilnehmer fahren. Ich sehe Fauns Geschichten wie die Bildzeitung. Wenig Wahrheit, manchmal unterhaltsam, etwas armselig.

Sag mal Goose (oder :unsure: s), was würdet ihr denn machen, wenn wirklich jemand so eine Aktion bringt (langen Auslieger über Cabrio schieben um den Fahrer zu erschrecken) und ihr live dabei seid? Darf man das?

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Wenn es dir nicht genügt, daß der Hersteller in seinen Vorgaben ausdrücklich beschreibt, daß diese Fahrt im öVR nicht vorgesehen ist, weil sie die Gewichtsgrenzen massiv überschreitet, wenn es dir nicht genügt, daß er (der es wissen muss) sich nicht vorstellen kann, daß eine solche Fahrt durchgeführt wird, wenn es dir nicht genügt, daß die Verwaltungsvorschrift zur StVO, die das Genehmigungsverfahren regelt, eine solche Fahrt nicht zulässt, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen.

Noch einmal, nur weil es jemand sagt oder verboten ist wird es dennoch gemacht. Mit Pistolen nicht auf Menschen zielen; die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten; keine Katzen in den Trocker, Waschmaschine, Mikrowelle; kein Plastik oder sonstige Sachen die keine Brennstoffe darstellen im Ofen verbrennen; keine CD/DVD in die Mikrowelle ...

 

Merkst du was, all diese Sachen sind von Hersteller mit Warnungen versehen und dennoch wird es gemacht. :unsure:

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Auch das hatten wir schon. Faun erzählt ja nun immer wieder, wie korrekt alles in seinem Unternehmen abläuft. Da würde er doch wohl kaum von seinen Mitarbeitern erwarten, daß sie solche Verstöße begehen, zumal diese auch von erheblichem unternehmerischen Risiko sind.

Beachte nur Randziffer 91 zur VwV StVO, § 29: "Hat der Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig zuvor einen Verkehr ohne die erforderliche Erlaubnis durchgeführt oder gegen die Bedingungen und Auflagen einer Erlaubnis verstoßen, so soll ihm für einen angemessenen Zeitraum keine Erlaubnis mehr erteilt werden."

Glaubst du, ein Unternehmer riskiert es, sich ein Gefährt im Wert von mehreren Millionen Euro anzuschaffen um dann ein Verhalten an den Tag zu legen, welches die Ausnahmegenehmigung gefährdet?

 

Und einer Sache kannst du dir sicher sein: Die GuS werden überproportional häufig kontrolliert. Sieht ein Kollege ein solches Gefährt wie den LTM 11200-9.1 mit montiertem Ausleger, so ist die Kontrolle so gut wie sicher.

 

Schau dir doch mal den Tread hier an und beantworte mir eine Frage: Glaubst du die Geschichte?

 

Gruß

Goose

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Auch das hatten wir schon. Faun erzählt ja nun immer wieder, wie korrekt alles in seinem Unternehmen abläuft. Da würde er doch wohl kaum von seinen Mitarbeitern erwarten, daß sie solche Verstöße begehen, zumal diese auch von erheblichem unternehmerischen Risiko sind.

 

Beim Lesen merkt man richtig, was sich da bei dir aufgestaut hat - Wahnsinn! :blink:

 

Ich gehe immer noch davon aus, dass er eine Genehmigung für das Gerät hat. Sieh' es doch mal so: Sein Abschleppunternehmen und seine privaten Autos hat er sich sicher mit viel Fleiß erwirtschaftet. Das reicht aber meist nicht alleine aus, man braucht auch noch Vitamin B und Cleverness. Unter dem Strich macht es für mich - da kannst du noch soviele "Belege" bringen (s.a. Beitrag von Gast225) - einfach Sinn, dass es so oder so ähnlich stattgefunden hat.

 

Übrigens: Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass eine Überschreitung außerorts mit über 30 km/h netto ohne mildernde Umstände mit 35 Euro Verwarngeld, ohne Punkte, geahndet wird? Es wurde lediglich in der Anhörung gebeten, als klammer Student in Raten zahlen zu können oder die Strafe zu halbieren. (Er-Sa-Fa-Methode :unsure: )

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Aufgestaut hat sich nichts, keine Sorge.

 

Geh du mal davon aus... nur, glaubst du nicht auch, daß es Unternehmen gibt,d ie weitaus größer sind als das, was Faun98 hier vorgibt? Und warum fahren diese Unternehmen, die das Fahrzeug im Bestand haben, dann vorschriftsgemäß?

 

Gruß

Goose

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man braucht auch noch Vitamin B und Cleverness.

Was ich faun98 durchaus zugestehe, besonders Letzteres.

Und genau deshalb würde er niemals so handeln und soviel aufs Spiel setzen.

 

Ich glaube die Geschichte, minus etwas Fantasie, welche ich jedem Geschichtenschreiber zugestehe, aber niemals mit diesem Kran. Den Kran einige Nummern kleiner, und es passt. :blink:

 

Unter dem Strich macht es für mich - da kannst du noch soviele "Belege" bringen (s.a. Beitrag von Gast225) - einfach Sinn, dass es so oder so ähnlich stattgefunden hat

So ähnlich. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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Nimmst du den Kran, einige Nummern kleiner, hast du jedoch nicht den Überhang, den du bräuchtest, den Ausleger über dem Kopf des Vorausfahrenden schweben zu lassen (es sei denn, du stehst schon halb mit dem Kran auf dem Fahrzeug). Von daher...

 

Gruß

Goose

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(und alle lauschen ihm mit großen Augen...)

Naja, seine kleinen Anekdoten sind bisweilen ganz unterhaltsam, mehr aber auch nicht. Damit ich mit großen Augen lausche, bedarf es erheblich mehr.

 

Auch ich hatte da bei mancher schon meine Zweifel ob des Wahrheitsgehalts

Yes. Und nicht nur Zweifel! :unsure:

 

andererseits sehe ich sie aber als reine Unterhaltung an. Letztendlich ist es doch egal, jeder sollte sich seine eigene Meinung darueber bilden.

Sicher. Aber auffällig ist es in der Tat, daß er sich rar macht, wenn man mal genauer hinterfragt. Wer's nicht wissen will, muß es ja nicht lesen. Und er muß ja auch nicht preisgeben, wer ihm die angebliche Sondergenehmigung erteilt hat.

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Selbst wenn es ein kleinerer Kran war, so weiß ich, das es Kräne dieser Sorte mit genug Ausleger nach vorn gibt, um die Geschichte nachspielen zu können und die waren hier immer so herum. :unsure:

 

Sieh einfach einmal ein, das es auch so gewesen sein könnte auch wenn wie hartmut es so schön formulierte dem Erzähler ein wenig Ausschmückung zugestanden werden kann.

Denn gerade die machen eine Geschichte interessant.

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Dass Goose tage- und wochenlang überlegen könnte und den Hersteller x-mal anschreiben würde und trotzdem nie auf die Idee käme, dass faun98 'jemanden kennt' und eine Genehmigung bekommt, die es eigtl gar nicht gibt - nunja, das wundert mich nicht. Darf nicht. kann nicht oder so ähnlich...

Naja, behaupten kann ein jeder viel, wenn der Tag lang ist. Aber hauptsache, ihr alle glaubt es treuherzig. :blink:

 

Was bildest du dir eigentlich ein? Du hast überhaupt nichts "zu genüge belegt" belegt. Präsentiere mir einen Beweis, dass faun98s Geschichte ein "Märchen" ist!

So kannst du vielleicht in deiner Uniform argumentieren und daraus die ein oder andere Anzeige schreiben, aber hier bist du 0815 und da genügt es nicht, dass man beim Hersteller nachfragt oder im Gesetz keine Genehmigungsgründe entdecken kann.

 

Gut, vielleicht ist es ja auch dein letzter Versuch, aus faun98 den Genehmigungsgrund herauszuleiern....aber mit so einem Ton wird dir das (wahrscheinlich) nicht gelingen. :unsure:

Na, auch Dich darf man wohl an dieser Stelle fragen, was DU Dir eigentlich einbildest. Denn Du hast ja wohl weder von der einen noch von der anderen Seite einen blassen Schimmer, machst aber auf dicke Hose. Ich frage mich auch, ob faun98 es wirklich nötig hat, daß hier gleich locker ein halbes Dutzend für ihn in die Bresche springt. Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich zur Wehr zu setzen?

 

BTW: Dein Ton ist auch arg gewöhnungsbedürftig.

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Selbst wenn es ein kleinerer Kran war, so weiß ich, das es Kräne dieser Sorte mit genug Ausleger nach vorn gibt, um die Geschichte nachspielen zu können und die waren hier immer so herum. :unsure:

 

Sieh einfach einmal ein, das es auch so gewesen sein könnte auch wenn wie hartmut es so schön formulierte dem Erzähler ein wenig Ausschmückung zugestanden werden kann.

Denn gerade die machen eine Geschichte interessant.

Wie soll es denn gewesen sein? Ein kleinerer Kran? Wie viel Ausleger brauchst du denn, um den beschriebenen Effekt auch nur Ansatzweise zu erzielen?Warum stellt er dann das Bild vom LTM 11200-9.1 hier ein, bearbeitet es noch so, daß man glauben könnte, es sei eine Originalaufnahme und erzählt hier wild was über angebliche Ausnahmegenehmigungen?

Sorry, ich denke nicht, daß das nur Ausschmückungen sind.

Ich denke jedoch, daß ein Forum, wo der eine den anderen nicht kennt, von der Glaubwürdigkeit der Mitglieder lebt.

 

Gruß

Goose

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Ich finde, dass das jetzt langsam aber sicher penetrant wirkt..... :80:

 

Wohlgesprochen und Zustimmung HarryB.

 

Wollen wir doch mal gucken, was Goose so alles ist. Da ist immer das Märchen vom Dienstgruppenleiter bei der Polizei in NRW. Wer kann das nachprüfen ? Niemand.

 

Wenn ich jetzt mal einen Polizeibeamten frage: " Wer und wie wird man denn DGL ? " dann bekommt man zur Antwort: " Das sind in der Regel die, die nach oben Katzbuckeln, nach unten treten und sich damit wichtig machen, das sie den Vorgesetzten melden............Chef, ich weis was, im Keller brennt Licht. "

 

 

Also meistens Schleimer, Widerlinge und Denuzianten, die auf Kosten anderer Karriere machen.

 

Weiter:

 

Hier wird z.B. erklärt, das beim bestellen des Abschleppdienstes dem schon mitgeteilt wird, mit welchem Auto er an der Einsatzstelle anrücken soll. Einer, der noch nie in seinem Leben einen Abschleppwagen gefahren und somit über gar keine Erfahrungswerte verfügt, keine Berufspraxis hat, schwingt sich zum Sachverständigen Fachmann auf. Die Rettungsleitstelle bekommt mitgeteilt, das der Notarzt im Bett bleiben kann - Goose hat schon mal eine Diagnose gemacht - weil die Polizei die Verletzungen als nicht so gravierend ansieht und nur ein Pflaster draufgeklebt hat. Alles ohne Medizinstudium.

 

Schön auch immer zu lesen, das er umfangreiche Lkw Kontrollen durchführt, viel Ladungssicherung, das Fachwissen sich aber nur " angeeigent " hat. Hier werden Kontrollen von einem Beamten durchgeführt, der noch nicht einmal einen Lkw Führerschein besitzt und lediglich über theoretische Kenntnisse verfügt, das ihm in Kursen beim THW vermittelt worden ist.

 

Der Mann bezeichnet Mitmenschen, die lediglich über einen Führerschein verfügen und damit ihr Geld verdienen, als teilweise " schlichte " Menschen, stellt diese also auf eine Stufe mit asozialem Pöbel. Hier kann sich nun jeder ein Bild davon machen, wie hoch die Wertigkeit einer nicht schändlichen Arbeit durch den Beamten, eingeschätzt wird.

 

Wir haben es also mit einem Beamten zu tun, der allenfalls einen Kinderwagen unfallfrei um die vier Ecken schieben kann, nicht mehr und nicht weniger.

 

Na, oder faun98 könnte auch zugeben etwas kleineres gefahren haben (göldenes Brückle bau ). :unsure:

 

Das habe ich garnicht nötig. Bereits an anderer Stelle habe ich mitgeteilt, das der Dicke noch einige Wochen in Südeuropa auf Montage ist.

 

Wenn es dir nicht genügt, daß der Hersteller in seinen Vorgaben ausdrücklich beschreibt, daß diese Fahrt im öVR nicht vorgesehen ist, weil sie die Gewichtsgrenzen massiv überschreitet, wenn es dir nicht genügt, daß er (der es wissen muss) sich nicht vorstellen kann, daß eine solche Fahrt durchgeführt wird, wenn es dir nicht genügt, daß die Verwaltungsvorschrift zur StVO, die das Genehmigungsverfahren regelt, eine solche Fahrt nicht zulässt, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen.

 

Nun ist die Herstellung eines Artikels die eine Sache, die praktische Handhabung eine andere. Wenn wir uns mal daran erinnern, das z.B. schon ein Jumbo Jet und eine Concorde über Autobahnen transportiert wurden und ein komplettes U - Boot ebenfalls in das Auto und Technik Museum gefahren wurde, kann ich mitteilen, das auch hier diverse Ausnahmegenehmigungen von der Ausnahmegenehmigung erteilt wurden. Erfreulicherweise ist es in solchen Fällen - und auch teilweise bei mir - so, das darüber nicht jeder uniformierte Hanswurst mit zwei / drei Sternchen auf den Schultern zu befinden hat, sondern Entscheidungsträger, die in Regierungspräsidien und Ministerien sitzen.

 

Oder glaubt hier ernsthaft jemand, wenn irgentwo Windräder montiert werden müssen, das der Projektleiter von e-on, Vattenfall oder RWE beim zuständigen Revier anruft und nach deren Meinung fragt ?

 

Faun erzählt ja nun immer wieder, wie korrekt alles in seinem Unternehmen abläuft.

 

Ich gebe mir die größte Mühe, obwohl ich zugeben muss, das ich die Ge- Verbote schon bis an das machbare ausreize :blink: . Steuer sparen ist nicht strafbar, Steuerhinterziehung dagegen schon.

 

Da würde er doch wohl kaum von seinen Mitarbeitern erwarten, daß sie solche Verstöße begehen..

 

Das würde auch keiner machen.

 

........zumal diese auch von erheblichem unternehmerischen Risiko sind.

 

Unternehmerische Risiken kannst Du nicht einschätzen, Du bist Beamter, über Risiken machen sich in deinem Apparat höhere Dienstgrade einen Kopf. Bei den niederen Dienstgraden heißt es lediglich: " Anordnung, Ausführen, Vollzugsmeldung "

 

Sieht ein Kollege ein solches Gefährt wie den LTM 11200-9.1 mit montiertem Ausleger, so ist die Kontrolle so gut wie sicher.

 

Die meisten deiner Kollegen bekommen so ein Auto nie zu sehen, es gibt einfach zu wenige davon.

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Wollen wir doch mal gucken, was Goose so alles ist. Da ist immer das Märchen vom Dienstgruppenleiter bei der Polizei in NRW. Wer kann das nachprüfen ? Niemand.
Nein, eine DGL-Stelle habe ich nicht (habe ich auch nie behauptet) Ich bin WDF, als solcher vertrete ich den DGL und nehme in seiner Abwesenheit dessen Funktion wahr.

 

Wenn ich jetzt mal einen Polizeibeamten frage: " Wer und wie wird man denn DGL ? " dann bekommt man zur Antwort: " Das sind in der Regel die, die nach oben Katzbuckeln, nach unten treten und sich damit wichtig machen, das sie den Vorgesetzten melden............Chef, ich weis was, im Keller brennt Licht. "

 

 

Also meistens Schleimer, Widerlinge und Denuzianten, die auf Kosten anderer Karriere machen.

Das ist nun unsinniger Quatsch (oder soll das provokant sein?)

 

 

Hier wird z.B. erklärt, das beim bestellen des Abschleppdienstes dem schon mitgeteilt wird, mit welchem Auto er an der Einsatzstelle anrücken soll. Einer, der noch nie in seinem Leben einen Abschleppwagen gefahren und somit über gar keine Erfahrungswerte verfügt, keine Berufspraxis hat, schwingt sich zum Sachverständigen Fachmann auf.
Gelebte Praxis

 

Die Rettungsleitstelle bekommt mitgeteilt, das der Notarzt im Bett bleiben kann - Goose hat schon mal eine Diagnose gemacht - weil die Polizei die Verletzungen als nicht so gravierend ansieht und nur ein Pflaster draufgeklebt hat. Alles ohne Medizinstudium.
Ich fürchte, du hast nicht verstanden, was ich da geschrieben habe

 

Schön auch immer zu lesen, das er umfangreiche Lkw Kontrollen durchführt, viel Ladungssicherung, das Fachwissen sich aber nur " angeeigent " hat. Hier werden Kontrollen von einem Beamten durchgeführt, der noch nicht einmal einen Lkw Führerschein besitzt und lediglich über theoretische Kenntnisse verfügt, das ihm in Kursen beim THW vermittelt worden ist.
Das war Bluey, aber macht nichts...

 

Der Mann bezeichnet Mitmenschen, die lediglich über einen Führerschein verfügen und damit ihr Geld verdienen, als teilweise " schlichte " Menschen, stellt diese also auf eine Stufe mit asozialem Pöbel. Hier kann sich nun jeder ein Bild davon machen, wie hoch die Wertigkeit einer nicht schändlichen Arbeit durch den Beamten, eingeschätzt wird.
Ein Mensch, schlicht im Geiste, muss nicht asozial sein. Auch das habe ich nie behauptet (kann es sein, daß du meine Beiträge nicht richtig gelesen hast?)

 

Wir haben es also mit einem Beamten zu tun, der allenfalls einen Kinderwagen unfallfrei um die vier Ecken schieben kann, nicht mehr und nicht weniger.
Wieder unsinniger Quatsch...

 

Das habe ich garnicht nötig. Bereits an anderer Stelle habe ich mitgeteilt, das der Dicke noch einige Wochen in Südeuropa auf Montage ist.
Jaja, ich warte ja schon gespannt

 

Nun ist die Herstellung eines Artikels die eine Sache, die praktische Handhabung eine andere.
Willst du jetzt damit sagen, daß die von Liebherr auch keine Ahnung haben?

 

Wenn wir uns mal daran erinnern, das z.B. schon ein Jumbo Jet und eine Concorde über Autobahnen transportiert wurden und ein komplettes U - Boot ebenfalls in das Auto und Technik Museum gefahren wurde, kann ich mitteilen, das auch hier diverse Ausnahmegenehmigungen von der Ausnahmegenehmigung erteilt wurden.
Richtig, auch größere und schwerere Lasten werden transportiert. Aber der Begriff "teilbare Last" und "unteilbare Last" ist dir doch bekannt, oder?

 

Erfreulicherweise ist es in solchen Fällen - und auch teilweise bei mir - so, das darüber nicht jeder uniformierte Hanswurst mit zwei / drei Sternchen auf den Schultern zu befinden hat, sondern Entscheidungsträger, die in Regierungspräsidien und Ministerien sitzen.
Der "uniformierte Hanswurst" entscheidet nur vor Ort, ob die Fuhre ordnungsgemäß ist. Ist sie das nicht braucht es nicht einmal zwei Sternchen, die Räder still stehen zu lassen.

 

Oder glaubt hier ernsthaft jemand, wenn irgentwo Windräder montiert werden müssen, das der Projektleiter von e-on, Vattenfall oder RWE beim zuständigen Revier anruft und nach deren Meinung fragt ?
Wo habe ich das behauptet? Die Genehmigung wird jedoch auch von Stellen erteilt, die sich durchaus damit auskennen.

 

Die meisten deiner Kollegen bekommen so ein Auto nie zu sehen, es gibt einfach zu wenige davon.
In meiner näheren Umgebung gibt's mindestens zwei.

 

Aber es geht doch um eine ganz andere Frage: Warum erzählst du hier Märchen? Was ist der Grund?

 

Gruß

Goose

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Wollen wir doch mal gucken, was Goose so alles ist. Da ist immer das Märchen vom Dienstgruppenleiter bei der Polizei in NRW. Wer kann das nachprüfen ? Niemand.

 

Wenn ich jetzt mal einen Polizeibeamten frage: " Wer und wie wird man denn DGL ? " dann bekommt man zur Antwort: " Das sind in der Regel die, die nach oben Katzbuckeln, nach unten treten und sich damit wichtig machen, das sie den Vorgesetzten melden............Chef, ich weis was, im Keller brennt Licht. "

 

 

Also meistens Schleimer, Widerlinge und Denuzianten, die auf Kosten anderer Karriere machen.

 

Weiter:

 

Hier wird z.B. erklärt, das beim bestellen des Abschleppdienstes dem schon mitgeteilt wird, mit welchem Auto er an der Einsatzstelle anrücken soll. Einer, der noch nie in seinem Leben einen Abschleppwagen gefahren und somit über gar keine Erfahrungswerte verfügt, keine Berufspraxis hat, schwingt sich zum Sachverständigen Fachmann auf. Die Rettungsleitstelle bekommt mitgeteilt, das der Notarzt im Bett bleiben kann - Goose hat schon mal eine Diagnose gemacht - weil die Polizei die Verletzungen als nicht so gravierend ansieht und nur ein Pflaster draufgeklebt hat. Alles ohne Medizinstudium.

 

Schön auch immer zu lesen, das er umfangreiche Lkw Kontrollen durchführt, viel Ladungssicherung, das Fachwissen sich aber nur " angeeigent " hat. Hier werden Kontrollen von einem Beamten durchgeführt, der noch nicht einmal einen Lkw Führerschein besitzt und lediglich über theoretische Kenntnisse verfügt, das ihm in Kursen beim THW vermittelt worden ist.

 

Der Mann bezeichnet Mitmenschen, die lediglich über einen Führerschein verfügen und damit ihr Geld verdienen, als teilweise " schlichte " Menschen, stellt diese also auf eine Stufe mit asozialem Pöbel. Hier kann sich nun jeder ein Bild davon machen, wie hoch die Wertigkeit einer nicht schändlichen Arbeit durch den Beamten, eingeschätzt wird.

 

Wir haben es also mit einem Beamten zu tun, der allenfalls einen Kinderwagen unfallfrei um die vier Ecken schieben kann, nicht mehr und nicht weniger.

Probleme mit dem Lesen? Oder mit dem Verstehen?

 

1. Goose ist nicht DGL, sondern WDF

2. zu Deiner schwachmatischen Beschreibung, wie man DGL wird, sage ich mal nichts. Und bevor da jetzt noch ein dümmlicher Kommentar kommt: nein, ich bin kein DGL und auch kein WDF. Ich müßte Deiner Beschreibung nach einer der Kollegen sein, die diese Beschreibung (angeblich) abgeben. Tja, nur tue ich das nicht, denn: ich weiß es besser (als Du). :unsure:

3. "Schlepper": na? neigen wir mal wieder zur Übertreibung, damit auch ja ein paar User aufspringen und Dir wieder huldigen? Armselig! Nichts desto trotz wirst Du es wohl hinnehmen müssen, daß es Behörden gibt, wo es anders läuft als in Deiner eingeschränkten Vorstellung. Und das auch ohne "Fachmann" sein zu müssen.

4. niemand behauptet, Fachmann in Sachen LaSi zu sein. Allerdings: wir haben hier im Bereich einige Unternehmen, die einen Kollegen aus meiner Truppe schon des öfteren gebeten haben, ihnen zum Thema LaSi etwas zu erzählen. Komisch, ne? Und das, wo doch auch dieser Kollege keinen Klasse 2 oder CE hat. Ist aber nunmal Fakt. Und warum soll man als Nichtbesitzer der Klasse 2 oder CE keine Ahnung von LaSi haben dürfen? Hast Du die Weisheit mit Löffeln gefressen?

Übrigens: ein jeder erwirbt idR erst einmal theoretisches Wissen, um es dann in der Praxis anzuwenden. So auch hier. Man hält einen Lkw nach dem anderen an und setzt das theoretische Wissen in die Praxis um. Es gibt etliche Kollegen, die es mit Dir und Deinesgleichen locker aufnehmen könnten, keine Sorge.

BTW: zum x-ten Male, auch wenn ich allmählich die Hoffnung aufgegeben habe, daß Du es kapierst: das THW war EINE Station während des LaSi-Seminars. Erzählt wurde von den Leuten dort nichts, sie haben lediglich ihre Fahrzeuge und Gerätschaften zur Verfügung gestellt.

 

 

Etwas weniger Arroganz, dafür etwas mehr Ehrlichkeit und Transparenz oder einfach Sachlichkeit wäre manchmal nicht schlecht. Dann hätte man auch eine Basis, auf der man durchaus miteinander klar kommen und sich ggf. unterhalten/austauschen könnte. Falls Du daran überhaupt interessiert bist (hab da so meine Zweifel).

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Der "uniformierte Hanswurst" entscheidet nur vor Ort, ob die Fuhre ordnungsgemäß ist. Ist sie das nicht braucht es nicht einmal zwei Sternchen, die Räder still stehen zu lassen.

Jap, kann ich bestätigen. Hier bei uns im Bereich bleiben regelmäßig Schwertransporte stehen. Teils wegen nicht ordnungsgemäßer oder sachgerechter LaSi, teils aufgrund von nicht korrekten oder unvollständigen Genehmigungen. Und die Anordnung trifft dann tatsächlich ein "kleiner" Cop mit ein oder zwei Sternchen auf der Schulter, und zwar ohne vorab seinen Vorgesetzten gefragt zu haben. Es kamen auch schon etliche Beschwerden, sogar über den Landrat, nur dummerweise hatten die Kollegen jedesmal recht. Und das, obwohl niemand jemals einen Lkw gefahren ist, einen Schwertransport schon mal gar nicht, alles nur aus der Theorie kennt und noch nicht einmal eine FE der Klasse 2 oder CE besitzt.... sowas aber auch....

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