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Kleine Sünden Bestraft Der Liebe Gott Sofort


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Einige Tage schon, habe ich einen guten Job - ich darf Windräder in luftiger Höhe zusammenschrauben. Einen Liegestuhl habe ich mit, eine Kühlbox mit Verpflegung, Zeitungen und sonstigen Lesestoff und literweise Sonnenmilch.

 

Insgesamt 3 Windmühlen habe ich hochgehoben, gestern war Schluss, heute der Rückmarsch.

 

Eine vierspurige Landstr., vor mir auf der rechten Spur eine Porsche Cabrio, das immer näher kommt. Einige Zeit fahre ich dahinter her, zum überholen langt es nicht so richtig, der Schwuppdich fehlt einfach. Ich fahre auf, muss wieder vom Gas, weil das Cabrio immer langsamer wird. Kein Wunder, Frau Neureich telefoniert. Mit links wird gelenkt, mit rechts telefoniert - und alles schön langsam.

 

Ich fahre wieder auf und betätige mehrmals die Lichthupe, blinke ein bißchen, mache etwas Rabbatz.

 

Was macht das Fingernagelungeheuer ? Hält lässig den Stinkefinger hoch und fährt weiter Schleichfahrt beim telefonieren.

 

Jetzt kommt eine Kreuzung mit Ampel, die immer lange rot ist. Das Cabrio steht in der Pool Postion, ich komme langsam von hinten und lasse den Ausleger über das Cabrio wandern, die Dame guckt nach oben, wo plötzlich der Schatten herkommt und zieht das Genick ein, weil über ihr der Ausleger bis zur vorderen Stoßstange geht. Gleichzeitig kommt mein Zeigefinger zufällig an der Knopf des ZET Horn und ein Brüllender Ton geht über Porsche hinweg.

 

Das Fingernagelungeheuer erschrickt zu Tode, das Handy fliegt im hohen Bogen aus dem Auto und der Fuß, der auf der Kupplung steht verrutscht, sodass die Karre mehrere Bocksprünge nach vorne macht und dann abgewürgt stehen bleibt. :sneaky:

 

Vollkommen bedeppert krabbelt sie aus ihrem Porsche, sammelt ihr Handy ein und schimpft wie ein Rohrspatz, dabei ist der Ausschnitt wirklich beachtenswert.

 

..........und was soll ich sagen: bei der Weiterfahrt hat sie auf´s telefonieren verzichtet und ist dann schneller vorneweg gefahren. Geht doch :heul:

 

 

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.....und das machen wir damit.

 

Was wiegt denn der Spaß?

 

108 Tonnen und ist nur mit Ausnahmegenehmigung zu fahren, weil die Achslast von 12 Tonnen überschritten wird.

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So von Null auf Hundert oder so? :sneaky:

Du meinst Von 0 auf 62km/h ( geschätzt ) :heul:

Ok, war ne Fangfrage, aber unterschätz es nicht, 75 km/h schafft das Ding:

http://www.liebherr.com/AT/de-DE/products_...6082!8607-0

 

Beschleunigungswerte werden aber leider nicht angegeben...

 

Sach mal faun98, wenn du schon das Foto von der Firmenhomepage nimmst, warum malst du da noch drauf rum? :cop01:

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Du meinst Von 0 auf 62km/h ( geschätzt ) :heul:

 

Der LT11200-9.1 läuft laut Angabe 75km/h :sneaky: Da ist man am Stauende der Gewinner was den maximal möglichen Schaden angeht.

Aber bei 500kw Leistung dürfte die beschleunigung trotzdem nicht dafür sorgen das man in die Lehne gepresst wird.

 

Sach mal faun98, wenn du schon das Foto von der Firmenhomepage nimmst, warum malst du da noch drauf rum? :cop01:

 

Hätte ja eine Quellenangabe gereicht.

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so´n ding hatten sie letztens bei dem windrad hier auch...

 

aber faun du hast ja eine ganzschön hohe meinung von dir, manche würden es auch Blasphemie nennen. :heul:

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Wieso hat's zum Überholen nicht gelangt? Verkehr von hinten?

Was glaubst du was der 108-Tonner an Beschleunigungswerten hat? So von Null auf Hundert oder so? :heul:

Naja er ist ja wohl auf die Dame aufgelaufen und die Straße war vierspurig.

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Sach mal faun98, wenn du schon das Foto von der Firmenhomepage nimmst, warum malst du da noch drauf rum?
Gute Frage. Wollte da etwa jemand den Eindruck erwecken, ein Bild seines eigenen Fahrzeugs eingestellt zu haben...? :heul:

 

Gruß

Goose

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Auch wundert mich an der ganzen Geschichte, daß Faun98 da offensichtlich entgegen den Herstellerangaben das Fahrzeug mit Ausleger geführt hat. Liebherr ist hier nämlich der Ansicht, der Teleskopausleger (also das Teil, welches in Fauns Geschichte über den PKW ragte) sei bei der Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum zu demontieren und auf einem getrennten Fahrzeug zu transportieren (denn 108 Tonnen wiegt das Fahrzeug ohne den Ausleger).

 

Da erweckt sich in mir doch der Verdacht, daß mal wieder fauns Märchenstunde angesagt war...

 

Gruß

Goose

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Jetzt kommt eine Kreuzung mit Ampel, die immer lange rot ist. Das Cabrio steht in der Pool Postion, ich komme langsam von hinten und lasse den Ausleger über das Cabrio wandern, die Dame guckt nach oben, wo plötzlich der Schatten herkommt und zieht das Genick ein, weil über ihr der Ausleger bis zur vorderen Stoßstange geht.

Haette man da nicht mittels Bremse dafuer sorgen koennen, dass der Ausleger noch ein wenig nach unten nickt? :sneaky: Er muss ja keine Delle ins Auto hauen, nur so zwei, drei Zentimeter darueber schweben..... :heul:

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Auch wundert mich an der ganzen Geschichte, daß Faun98 da offensichtlich entgegen den Herstellerangaben das Fahrzeug mit Ausleger geführt hat. Liebherr ist hier nämlich der Ansicht, der Teleskopausleger (also das Teil, welches in Fauns Geschichte über den PKW ragte) sei bei der Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum zu demontieren und auf einem getrennten Fahrzeug zu transportieren (denn 108 Tonnen wiegt das Fahrzeug ohne den Ausleger).

:heul: Mit den 108Tonnen ohne Ausleger bräuchte man aber auch keine Ausnahmegenehmigung wegen der Achslast denn 108t/9Achsen=12t Achslast.

Kann es sein das eine Ausnahmegenehmigung deutlich günstiger kommt als ein Begleitlkw?

 

Nur am Rande,Windräder werden nicht nur unter Beteiligung der Firma Liebherr aufgestellt sondern es ist auch oft ein wichtiges Bauteil des Windrades von Liebherr.

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Kann es sein das eine Ausnahmegenehmigung deutlich günstiger kommt als ein Begleitlkw?
Du wirst keine Ausnahmegenehmigung bekommen, wenn das Fahrzeug teilbar ist.

 

Die Geschichte von faun98 ist offensichtlich erfunden (und ich denke, nicht nur diese...).

 

Gruß

Goose

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Ist es wirklich so abwegig, dass @faun98 sich schlicht und ergreifend nicht an entsprechende Empfehlungen bzw. Vorschriften gehalten hat?

Jap, das ist es. Zumal er ja ständig betont, daß es in seinem Betrieb absolut regelkonform abgeht. :heul:

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Ist es wirklich so abwegig, dass @faun98 sich schlicht und ergreifend nicht an entsprechende Empfehlungen bzw. Vorschriften gehalten hat? :sneaky: Scheint für den einen oder anderen tatsächlich undenkbar zu sein... :heul:

Wir sprechen hier von einer Gewichtsdifferenz zwischen 52 und 88 Tonnen, die der Ausleger je nach Ausführung wiegt.

Eine solche Überladung würde derart teuer, daß selbst Faun98 das kaum machen würde, weiterhin bringen solche Verstöße eine vorhandene Ausnahmegenehmigung, die ja auch für das Führen des Kran ohne Ausleger erforderlich ist, doch in arge Gefahr.

 

Nein, ich bleibe dabei: Im Hinblick auf die Gesamtsituation (eingestellte Bilder von der Liebherr-Homepage, verändert, um den Anschein zu erwecken, das Firmenlogo unkenntlich gemacht zu haben und Beschreibung einer Fahrsituation mit Ausleger im öVR, wie sie nicht zulässig ist und auch aufgrund der möglichen Folgen von keinem halbwegs gescheiten Unternehmer durchgeführt würde) bleibt nur ein Schluss: Die Geschichte, die er hier erzählt hat, ist erfunden.

 

Es wäre aber prima, wenn faun98, der ja zwischenzeitlich auch online war, mal was dazu schreiben könnte, warum er hier Märchen erzählt.

 

Gruß

Goose

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Ist es wirklich so abwegig, dass @faun98 sich schlicht und ergreifend nicht an entsprechende Empfehlungen bzw. Vorschriften gehalten hat? :sneaky: Scheint für den einen oder anderen tatsächlich undenkbar zu sein... :heul:

Wir sprechen hier von einer Gewichtsdifferenz zwischen 52 und 88 Tonnen, die der Ausleger je nach Ausführung wiegt.

Eine solche Überladung würde derart teuer, daß selbst Faun98 das kaum machen würde, weiterhin bringen solche Verstöße eine vorhandene Ausnahmegenehmigung, die ja auch für das Führen des Kran ohne Ausleger erforderlich ist, doch in arge Gefahr.

 

Achso - ok, dass das Ding derart schwer ist und das folglich einen so großen Unterschied macht, wusste ich nicht...

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@faun98: Du warst doch jetzt schon mehrfach online. Wie wäre es, wenn du mal was dazu schreibst, warum du hier solche Märchen erzählst?

Oder versuchst du jetzt einfach, die Geschichte zu ignorieren?

 

Gruß

Goose

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Sach mal faun98, wenn du schon das Foto von der Firmenhomepage nimmst, warum malst du da noch drauf rum? :blink:

 

 

Gute Frage. Wollte da etwa jemand den Eindruck erwecken, ein Bild seines eigenen Fahrzeugs eingestellt zu haben...? :sneaky:

 

Auch als Polizist sollte man schon ein bißchen recherchieren bevor man sinnfrei Beiträge verfasst.

Eine Minute Suche und man hätte das gefunden

http://www.google.de/images?hl=de&q=LT...0DvAN5nGfhj20M:

http://www.google.de/images?hl=de&q=LT...dW9AnP3-16oepM:

 

Anscheind wird jedes Fahrzeug so fotografiert.

 

Und wie man auf manchen Bildern erkennen kann auch mit Firmennamen.

 

Es kann also auch anders sein. :cheer:

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Schaust du dir den Hintergrund an, siehst du, daß es sich bei dem von Faun eingestellten Bild exakt um das von der Firmenhomepage handelt. Glaubst du wirklich, daß der Kran, den Faun angeblich besitzt, zufällig in exakt gleicher Position und von exakt gleicher Position abgelichtet wurde?

 

Sinnfrei ist die Frage demnach gewiss nicht.

 

Ebensowenig ist die Frage sinnfrei, warum Faun hier Märchen erzählt.

Denn daß es sich bei der Geschichte um ein solches handelt erkennt man daran, daß, wie ich schon sagte, die Fahrt mit Ausleger (also eben dem Teil, welches ja angeblich über den Porsche ragte) im öffentlichen Verkehrsraum nicht durchgeführt wird.

 

Wenn du mir also nahe legst, besser zu recherchieren, so darf ich diesen Ball locker zurück spielen. Auch dir wäre eine bessere Recherche angeraten, bevor du mir diese Vorhaltungen machst.

 

Gruß

Goose

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Ich wollte dich in keinster Weise diskreditieren, sondern nur darauf hinweisen, das es auch andere Möglichkeiten gibt als die die du hier niedergeschrieben hast.

Sonst forderst du auch immer Beweise und hier wird einfach ohne Nachweis auf faun98 eingeschlagen.

 

Ich weiß nicht wie es ist/war, sondern wollte nur darauf hinweisen, das es auch andere Möglichkeiten gibt.

 

Eine wäre zum Beispiel auch, dass der Hersteller das Bild retuschiert hat und faun98s Kran abgebildet ist.

 

Wie gesagt ohne eine Klarstellung von faun98 ist dies alles eine Spekulation.

 

PS: Auf das Bild mit dem Spielzeug auf dem Dach warten wir ja auch schon Jahre.

PPS: Im Ergebnis ist es wie überall, lies es, denke dir deinen Teil und nimm 50 Prozent als richtig an und den Rest als übertrieben/unwahr.

PPPS: Nicht die Frage war sinnfrei, sondern der Beitrag in seiner Gesamtheit, weil er einseitig Stellung bezieht und das ist genau das, was du immer bei anderen kritisierst. Einen Beweis, das es so ist, hast du nämlich nicht und genau das forderst du doch ansonsten immer.

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ich kann gast225 hier nur voll zustimmen. insbesondere diesem hier:

 

PPPS: Nicht die Frage war sinnfrei, sondern der Beitrag in seiner Gesamtheit, weil er einseitig Stellung bezieht und das ist genau das, was du immer bei anderen kritisierst. Einen Beweis, das es so ist, hast du nämlich nicht und genau das forderst du doch ansonsten immer.

 

in dieser hinsicht ist dein verhalten manchmal etwas.....wie soll ich es formulieren.....einseitig. ich erinnere hier gerne nochmal an den thread, über das fahren trotz fahrverbots im ausland.

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Ein anderer Kranhersteller, der immer wieder mal einen Ersatzteilexpreß für Kleinteile braucht :sneaky: pflegt jedes einzelne Fahrzeug vor oder auch bei der Übergabe an den Käufer zu fotografieren - vor immergleichem Hintergrund und im Auslieferungszustand, also u.a. beschriftet. Kaum anzunehmen, daß man der p.t. Kundschaft den Zugriff auf die Bilder, etwa zu deren eigenen Werbezwecken, verweigern würde :cheer:

 

lg

c.s.

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daß man der p.t. Kundschaft den Zugriff auf die Bilder, etwa zu deren eigenen Werbezwecken, verweigern würde :cheer:

Die Bilder dürften kaum unter GPL laufen. Der Kunde kann sein Objekt fotografieren und veröffentlichen, aber sich nicht ohne entsprechende Freigabe des Urhebers beim Hersteller "bedienen" und selber Profit rausschlagen.

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Ich wollte dich in keinster Weise diskreditieren, sondern nur darauf hinweisen, das es auch andere Möglichkeiten gibt als die die du hier niedergeschrieben hast.

Sonst forderst du auch immer Beweise und hier wird einfach ohne Nachweis auf faun98 eingeschlagen.

 

Ich weiß nicht wie es ist/war, sondern wollte nur darauf hinweisen, das es auch andere Möglichkeiten gibt.

 

Eine wäre zum Beispiel auch, dass der Hersteller das Bild retuschiert hat und faun98s Kran abgebildet ist.

Hast du dir mal die Mühe gemacht, das Bild auf der Homepage mit dem von Faun98 eigestellten Bild zu vergleichen? (Wäre normalerweise vor einem solchen Vorwurf sinnvoll)

 

Wenn du das gemacht hast, dann wird dir aufgefallen sein, daß es exakt das gleiche Bild ist (abgesehen von einem Qualitätsverlust beim Bild von faun98)

Die gleiche Stellung der Räder, die gleiche Position auf den Betonplatten, der gleiche Schattenwurf, der gleiche Bildausschnitt und der gleiche Hintergrund.

Sogar die schwach erkennbaren Wolken sind identisch.

 

Und du glaubst ernsthaft, Liebherr stellt einen Kran her, verkauft diesen an einen Endkunden und macht erst danach ein Bild, auf dem man dann das Firmenlogo des Endkunden entfernt? Ich bitte dich...

 

Wie gesagt ohne eine Klarstellung von faun98 ist dies alles eine Spekulation.
Auf die warte ich ja...

 

PS: Auf das Bild mit dem Spielzeug auf dem Dach warten wir ja auch schon Jahre.
was meinst du?

 

PPS: Im Ergebnis ist es wie überall, lies es, denke dir deinen Teil und nimm 50 Prozent als richtig an und den Rest als übertrieben/unwahr.
Es geht nicht darum, daß hier was übertrieben ist, es geht darum, daß offensichtlich die ganze Geschichte erfunden ist (und somit zumindest in meinen Augen auch die anderen Geschichten von faun98 als unglaubwürdig darstehen)

 

PPPS: Nicht die Frage war sinnfrei, sondern der Beitrag in seiner Gesamtheit, weil er einseitig Stellung bezieht und das ist genau das, was du immer bei anderen kritisierst. Einen Beweis, das es so ist, hast du nämlich nicht und genau das forderst du doch ansonsten immer.
Ist das völlig identische Bild der Homepage in Verbindung mit der ebenfalls aus dem verlinkten Datenblatt erkennbaren Tatsache, daß Fahrt, so wie er sie geschildert hat, nciht stattgefunden haben kann, nicht Beweis genug?

 

Gruß

Goose

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@faun98: Wie ich sehe, bist du ja gerade wieder online. Wie wäre es denn mal mit einer Klarstellung?

 

Gruß

Goose

 

Ich sehe keine Veranlassung dazu, solange ich von Dir als " Märchenerzähler " und damit als ein die Unwahrheit sagendes Forenmitglied dargestellt werde. :kopfschuettel:

 

Nachdem sich ja in der Moderatoren / Adminstratorenrunde gerade die Mitglieder reihenweise verabschieden, denke ich auch ernsthaft darüber nach, mich zurückzuziehen.

 

Der letzte macht dann das Licht aus.

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Ich habe dir dargelegt, warum ich dich als Märchenerzähler bezeichne, ich denke, die geschilderten technischen Details sowie die Bilder sprechen für sich.

 

Klar kannst du dich nun hier auch verabschieden, jedoch erweckt das in mir umso mehr den Eindruck des "ertappten Schwindlers", der sich nun, um der erforderlichen Rechtfertigung zu entgehen, dünne macht...

 

Gruß

Goose

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Ich habe Dir schon einmal an anderer Stelle gesagt, das Du von technischen Details bei LKW´s und sonstigen Großgeräten nicht die leiseste Ahnung hast, sondern hier als unschuldiges Embryo deinen Senf dazu gibst.

 

....um der erforderlichen Rechtfertigung zu entgehen....

 

Ich muss mich Dir gegenüber überhaupt nicht rechtfertigen :kopfschuettel: , ich empfinde es als überaus Ehrverletzende und Unverschämte Äußerung, mir hier zu unterstellen, die Unwahrheit zu sagen und mich als Lügner hinzustellen.

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@Hartmut: Du magst recht haben, jedoch mag ich es eben nicht, wenn man versucht, mich für blöd zu verkaufen...

 

@faun98:

Ich habe Dir schon einmal an anderer Stelle gesagt, das Du von technischen Details bei LKW´s und sonstigen Großgeräten nicht die leiseste Ahnung hast, sondern hier als unschuldiges Embryo deinen Senf dazu gibst.
Ich kann die Fahrzeugbeschreibung lesen, welche ich auch verlinkt habe. Danach ist die von dir beschriebene Fahrt im öVR nicht zulässig und stellt eine Gewichtsüberschreitung um mindestens 55 Tonnen dar.

Ich denke, das genügt, um sich ein Bild von der Geschichte zu machen.

 

Aber ich mache dir einen Vorschlag: Bringe mal ein echtes Foto von deinem Kran mit Ausleger im öVR und ich werde mich in aller Form bei dir entschuldigen.

 

Gruß

Goose

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  • 3 weeks later...

War das denn eine Verlegungsfahrt oder nur eine Fahrt über ein paar Meter innerhalb der Baustelle.

 

Um mit dem Teil in Deutschland im öVR zu fahren, brauchst du ja ohnehin eine Ausnahmegenehmigung. Eine solche wird jedoch, wie faun98 in Beitrag 6 selber schrieb, nur für das Untergestell erteilt, da dieses alleine rund 108 Tonnen wiegt. Für eine Fahrt mit montiertem Ausleger, welcher das Gesamtgewicht um rund 55 bis 85 Tonnen erhöht, wirst du in Deutschland keine Ausnahmegenehmigung bekommen (da das Fahrzeug ja teilbar ist).

 

Gruß

Goose

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War das denn eine Verlegungsfahrt oder nur eine Fahrt über ein paar Meter innerhalb der Baustelle.

 

Um mit dem Teil in Deutschland im öVR zu fahren, brauchst du ja ohnehin eine Ausnahmegenehmigung. Eine solche wird jedoch, wie faun98 in Beitrag 6 selber schrieb, nur für das Untergestell erteilt, da dieses alleine rund 108 Tonnen wiegt. Für eine Fahrt mit montiertem Ausleger, welcher das Gesamtgewicht um rund 55 bis 85 Tonnen erhöht, wirst du in Deutschland keine Ausnahmegenehmigung bekommen (da das Fahrzeug ja teilbar ist).

 

Gruß

Goose

 

@ Goose: du magst ja recht haben, ich lese die Kurzgeschichten von faun98 trotzdem immer wieder gerne. :whistling:

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War das denn eine Verlegungsfahrt oder nur eine Fahrt über ein paar Meter innerhalb der Baustelle.

Also da er von einer normalen Straße kommt und auf 'nen Feldweg abbiegt, denke ich mal das Baustelle ausfällt. :whistling:

 

Aber in einem Videokommentar steht das:

 

They were only moving it a short distance between lifts because the boom must be removed before it can travel for long distances on public roads.
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Also da er von einer normalen Straße kommt und auf 'nen Feldweg abbiegt, denke ich mal das Baustelle ausfällt.
Das kann aber auch durchaus im gesperrten Baustellenbereich sein (was ja auch zu dem Videokommentar passt)

 

Wie gesagt, für Deutschland gilt das von mir geschriebene: Eine Fahrt mit Ausleger im öVR ist nicht zulässig.

 

Gruß

Goose

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