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Hallo!ich bin bei einer Baustelle über Rot gefahren und die Polizei haben mich irgendwie später nachgeholt und angehalten.Die Strecke bin ich noch dazu zuschnell gefahren.Nach Ihren Aussagen war ich bei Rot über 1 sec(ca 3 sec) und noch zuschnell.Jedoch können Sie das nicht beweisen(kein Video,kein Geschwindigkeitsmesser).Was kann ich in dem Fall tun?? ich habe schon davor paar Punkte in Flensburg bekommen. Bitte um Rat und gescheite Antwort(keine Vorwürfe,da ich die mir schon selbst mache).Danke im voraus

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Sagt deine Kugel!?

 

 

@Makaka,

 

können sie denn die 3 sec. beweisen? Darum geht es eigentlich!

 

 

dete

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Jedoch können Sie das nicht beweisen(kein Video,kein Geschwindigkeitsmesser).
können sie denn die 3 sec. beweisen? Darum geht es eigentlich!

Hast du in der Grundschule beim sinnentnehmenden Lesen nicht aufgepasst?

Eine Zeugenaussage ist auch Beweis.

Sagen die Beamten übereinstimmend aus, dass bereits 'Dauerrot' war als der Threaderöffner über die Kreuzung fuhr, so könnte ein Richter ihrer Aussage durchaus Glauben schenken und ihn wegen eines qualifizierten Rotlichverstoßes (200€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) verurteilen.

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Hast du in der Grundschule beim sinnentnehmenden Lesen nicht aufgepasst?

Moechtest Du dich jetzt hier als Deutschlehrer hervor tun, oder wie darf ich deine Beitraeg verstehen?

 

Beweisen koennten die Polizisten - ich gehe mal davon aus, dass es derer zwei sind - den Rotlichtverstoss schon allein durch ihre Aussage. Wenn sie dann noch aussagen, dass schon laenger als 1 Sekunde Rot war, dann hat der TE diesbezueglich ein Problem. Das Problem mit der Geschwindigkeitsuebertretung jedoch ist vernachlaessigbar, da es hierfuer einer Messung bedarf.

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Bei einer gezielten Rotlichtüberwachung genügt bereits das Zählen "...einundzwanzig, zweiundzwanzig, dreiundzwanzig..." um den qualifizierten Rotlichtverstoß festzustellen (OLG Hamm, Az.2 Ss OWi 248/96)

 

Demnach ist die Aussage, daß es hier beim einfachen Rotlichtverstoß bleiben sollte, recht gewagt (um nicht zu sagen: Insbesondere, da die Beamten ja schon den qualifizierten Verstoß angekündigt haben, scheint die Kristallkugel trüb zu sein)

 

Gruß

Goose

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was meint ihr soll ich einen Rechtanwalt einschalten und was es mir kosten wird?
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht, kann das recht teuer werden (und ob es was bringt steht auch in den Sternen)

 

Wird es bei so einem Fall berücksichtigt,dass ich zur Arbeit täglich fahren muss?
Da du, wie du ja selber sagts, schon einige Voreinträge in Flensburg hast, ist die Wahrscheinlichkeit der Umwandlung des Fahrverbotes in ein höheres Bußgeld eher gering. Hierfür gibt es ja die Möglichkeit, das FV in einem Zietraum von vier Monaten ab Rechtskraft anzutreten.

 

Gruß

Goose

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Nach Ihren Aussagen war ich bei Rot über 1 sec(ca 3 sec) und noch zuschnell.Jedoch können Sie das nicht beweisen(kein Video,kein Geschwindigkeitsmesser).

 

 

DF, ich hoffe das mit der Pflegeversicherung klappt!

 

Siehe:"... noch zu schnell. Jedoch das können sie nicht beweisen."

 

Somit kann durchaus jemand die 3 sec. feststelle ( siehe Gooses Hinweis ) und kein Video, kein Geschwindigkeitsmesser haben, die man für ein "Rotlicht" nicht benötigt!

 

 

dete

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ich habe mir überlegt,selber zur Polizei zugehen und eine Aussage machen und versuchen es zu erklären,dass mit einem Fahrverbot mein Arbeitsplatz gefährdet ist.Oder soll ich besser abwarten bis ein Schreiben kommt?Ausserdem habe ich beim anhalten mich verweigert Angaben abzugeben!

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Ausserdem habe ich beim anhalten mich verweigert Angaben abzugeben!

Du wirst den Beamten aber ja deine Papiere gegeben haben, oder?

 

Dass du keine Angaben zur Sache gemacht hast ist sicher schon mal nicht negativ, warum willst du jetzt damit anfangen?

 

ich habe mir überlegt,selber zur Polizei zugehen und eine Aussage machen und versuchen es zu erklären,dass mit einem Fahrverbot mein Arbeitsplatz gefährdet ist.

Was soll das bringen?

Glaubst du ein bisschen auf die Tränendrüse drücken reicht und dann lässt man das Verfahren gegen dich unter den Tisch fallen?

 

Oder glaubst du wenn einen die 'Strafe' trifft, dass sie dann besser nicht angewandt werden sollte?

 

Oder soll ich besser abwarten bis ein Schreiben kommt?

Würde ich machen. Einlassungen bringen im Moment nichts.

Abwarten was mit der Post kommt und derweil schonmal Bus- & Bahnfahrpläne zur Arbeit studieren und, falls du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hattest, überlegen, wann in den nächsten 4 Monaten du den Monat gerne absitzen würdest.

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Was soll das bringen?

Glaubst du ein bisschen auf die Tränendrüse drücken reicht und dann lässt man das Verfahren gegen dich unter den Tisch fallen?

ich will nicht auf die Tränendrüse drücken,ich bin nur in eine Notsituation und möchte eine richtige Entscheidung treffen!Meine Strafe muss ich sowieso bezahlen.Bitte normale Ratschläge geben

 

Würde ich machen. Einlassungen bringen im Moment nichts.

Abwarten was mit der Post kommt und derweil schonmal Bus- & Bahnfahrpläne zur Arbeit studieren und, falls du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hattest, überlegen, wann in den nächsten 4 Monaten du den Monat gerne absitzen würdest.

Das Problem ist,dass ich in einem Ortschaft wohne,wo kein Nahverkehr in die Richtung fährt,wo ich arbeite.Sonst würde ich schon längst damit fahren.

Edited by Gast225
Quotes neu gesetzt
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Bitte normale Ratschläge geben

Was erwartest du denn?

 

Die Sache ist nun halt mal passiert, da kannst du im Momet eben nichts dran ändern.

 

Das Problem ist,dass ich in einem Ortschaft wohne,wo kein Nahverkehr in die Richtung fährt,wo ich arbeite.Sonst würde ich schon längst damit fahren.

Vielleicht kannst du für 31 Tage (22 Arbeitstage) auch mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zur nächstgelegen ÖPNV Haltestelle fahren.

Oder einen Kollegen bitten ob er dich abholt bzw. mitnimmt?

Oder den Großteil des Fahrverbots in den Jahresurlaub legen?

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Hier wird mal wieder ein Bullshit verzapft, der auf keine Kuhhaut geht. Vor allen die hier postenden männlichen Exemplare der zuletzt genannten Spezies bedienen sich hier ihrer Anonymität, um hier mal so richtig bewusst falsches zu verbreiten!

 

Richtig ist: Das Zählen zum Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist nur dann ok, wenn es sich um eine gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahme handelt. Ob das der Fall war, weiß keiner, außer der hier schreibenden :cop01:s. Waren die dabei? Nein! Hat es der TE behauptet? Nein! Hauptsache erst mal abschrecken, das scheint die Devise zu sein.

 

Fachwissen mit Halbwissen über die Fakten kombiniert bleibt halt Halbwissen.

 

Und was machen die Regulars wie harryb? Die spielen sich als Oberlehrer der deutschen Sprache, der Netiquette und sonst noch was auf, anstatt hier die Fakten ins rechte Licht zu rücken.

 

Leute, wollt ihr den TEs eigentlich helfen, oder gehts hier im Sandkasten nur darum, wer die größte Schaufel hat?

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um hier mal so richtig bewusst falsches zu verbreiten!

Wer das behauptet soll beweisen

 

Richtig ist: Das Zählen zum Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist nur dann ok, wenn es sich um eine gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahme handelt.

Belege das.

 

Fachwissen mit Halbwissen über die Fakten kombiniert bleibt halt Halbwissen.

Bei dir sehe ich bisher nur Nichtwissen.

 

Leute, wollt ihr den TEs eigentlich helfen, oder gehts hier im Sandkasten nur darum, wer die größte Schaufel hat?

So tief wie Du buddelst hast Du die Größte.

 

Also belege deine Aussagen.

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Richtig ist: Das Zählen zum Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist nur dann ok, wenn es sich um eine gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahme handelt.

Achso. Danke dass du das erwähnst.

 

Oh, Moment, das steht hier ja schon:

 

Bei einer gezielten Rotlichtüberwachung genügt bereits das Zählen "...einundzwanzig, zweiundzwanzig, dreiundzwanzig..." um den qualifizierten Rotlichtverstoß festzustellen (OLG Hamm, Az.2 Ss OWi 248/96)

Aber doppelt hält ja besser. Du hast es eben übersehen weil du in Rage warst. Kann ja mal vorkommen. ;)

 

Hauptsache erst mal abschrecken, das scheint die Devise zu sein.

Ja, das ist die neue Geheimtaktik: Den Täter nach dem Verstoß von diesem abschrecken. :nolimit:

 

Fachwissen mit Halbwissen über die Fakten kombiniert bleibt halt Halbwissen.

 

Leute, wollt ihr den TEs eigentlich helfen, oder gehts hier im Sandkasten nur darum, wer die größte Schaufel hat?

Der Threaderöffnert hat hier auf seine Fragen geantwortet bekommen und es wurde, ihm Einklang mit seiner Schilderung, besonders der von ihm wiedergegebenen Aussage der Beamten, was sie ihm vorwerfen, erläutert was auf ihn zukommen kann.

 

Es hat doch niemand was davon, wenn jetzt alle einen auf 'low' machen und schreiben "wird schon nicht so schlimm sein, wird bestimmt nur ein einfacher Verstoß zur Anzeige gebracht, kein Thema, kostet Punkte und halt ein bisschen Geld" und dann bekommt der Threaderöffner den Anhörungsbogen, liest ihn vielleicht nicht allzu genau ("qualifizierteer Rotlichtverstoß, naja wird schon passen"), Konsequenzen nach Bußgeldkatalog stehen nicht drin (persönliche Konsequenzen, also Bußgelderhöhungen, Fahrverbote wegen beharrlicher Pflichtverletzung etc., generell nie) und er denkt sich "na gut, haben ja alle gesagt ist nicht so wild, wird schon richtig sein".

Und dann bekommt er den Bußgeldbescheid und da steht dann auf einmal was von Fahrverbot und erhöhtem Bußgeld wegen den Voreintragungen und auf einmal brennt die Hütte: "Mensch, davon war doch keine Rede! Hättet ihr das mal vorher gesagt, dann hätte ich mich auf das Fahrverbot vorbereiten können!" etc. pp.

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Leute, wollt ihr den TEs eigentlich helfen, oder gehts hier im Sandkasten nur darum, wer die größte Schaufel hat?

Ich finde, Du reisst die Klappe ziemlich weit auf - wenn nicht gar zu weit! Meinst Du allen Ernstes, Dein Beitrag da oben, wo du von dem einfachen Rotlichtverstoss fabulierst, hilft dem TE? Ich denke, der Beitrag wiegt ihn hoechstens in einer falschen Sicherheit.

 

Du solltest deine Beitraege hier, insbesondere, wenn du Kritik aeussern moechtest, nochmal kritisch ueberdenken, bevor du sie einstellst!

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Du solltest deine Beitraege hier, insbesondere, wenn du Kritik aeussern moechtest, nochmal kritisch ueberdenken,

 

 

Das kann er nicht!

 

dete :nolimit:

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Da ihr das sinnfreie OT- posten nicht sein lassen könnt, fragen wir doch einfach mal den TE:

 

 

@Makaka

 

Haben die Polizisten dir mitgeteilt, dass sie die Ampel gezielt überwacht haben, oder sind sie zufällig hinter dir her und haben dabei gesehen, wie du bei rot gefahren bist?

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Vielleicht kannst Du dann auch gleich mitteilen, worin Du den Unterschied siehst? Auch wenn der Pol-Beamte im Fahrzeug hinter dem Delinquenten steht und seine Missetat beobachtet kann man das als gezielte Ueberwachung auslegen, oder? Er achtet ja direkt darauf.....

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Hier wird mal wieder ein Bullshit verzapft, der auf keine Kuhhaut geht.

Diesen Bullshit lese ich, offen gestanden, bisher hauptsächlich von dir.

 

Vor allen die hier postenden männlichen Exemplare der zuletzt genannten Spezies bedienen sich hier ihrer Anonymität, um hier mal so richtig bewusst falsches zu verbreiten!

 

Sprichst du mich damit an? Wenn ja, wo verbreite ich falsches? Wenn nein, wen meinst du?

 

Richtig ist: Das Zählen zum Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist nur dann ok, wenn es sich um eine gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahme handelt.
Habe ich etwas anderes gesagt?

 

Ob das der Fall war, weiß keiner, außer der hier schreibenden :cop01:s. Waren die dabei? Nein! Hat es der TE behauptet? Nein! Hauptsache erst mal abschrecken, das scheint die Devise zu sein.
Und auf welcher Grundlage gehst du davon aus, daß es hier beim einfachen Rotlichtverstoß bleibt?

 

Fachwissen mit Halbwissen über die Fakten kombiniert bleibt halt Halbwissen.
Naja, und Halbwissen kombiniert mit Halbwissen über die Fakten ergibt Bullshit

 

Leute, wollt ihr den TEs eigentlich helfen, oder gehts hier im Sandkasten nur darum, wer die größte Schaufel hat?
Lass mich überlegen, wo du dem TE geholfen hast? Irgendwie finde ich da nichts. Vielmehr wiegst du ihn in einer falschen Sicherheit.

 

Gruß

Goose

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und mal die themenbezogene Frage beantworten, was eine gezielte Verkehrsüberwachung ist?

Ist die jetzt hier themenbezogen? :nolimit:

 

Themenbezogen ist nur, kann mehr als eine Sekunde vorgeworfen werden oder nicht.

 

Du verwässerst doch hier alles mit deinen falschen Behauptungen und Nebensächlichkeiten.

 

Und weiter oben hatte ich einige Fragen gestellt.

 

MfG.

 

hartmut

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Zoffen will ich mich nicht, ich denke nur, es wäre angebracht, wenn du die Fragen beantwortest. Bisher ist doch nichts als warme Luft von dir gekommen, willst du das nicht mal ändern?

 

Gruß

Goose

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Was soll das schon sein: Der oder die Polizeibeamte stellt sich an die Örtlichkeit und beobachtet gezielt die LZA mit dem Ziel, Rotlichtverstöße festzustellen.

Das unterscheidet die Situation von der zufälligen Beobachtung eines Verkehrsverstoßes.

 

Und nun bitte, beantworte mal unsere Fragen (idealerweise auch inclusive der Fragen, die ich dir in einem anderen Thread gestellt habe)

 

Gruß

Goose

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Was soll das schon sein: Der oder die Polizeibeamte stellt sich an die Örtlichkeit und beobachtet gezielt die LZA mit dem Ziel, Rotlichtverstöße festzustellen.

Das unterscheidet die Situation von der zufälligen Beobachtung eines Verkehrsverstoßes.

 

Warum wisst ihr denn alle so genau, dass das beim TE der Fall war? Ist der RV zufällig beobachtet worden, sind es wohl nur 90 EUR, 3 Pkte, wenn nicht 200 EUR & Pkte & Fahrverbot. Ich denke, dass das den TE brennend interessiert, was davon nun in seiner Situation zutrifft.

 

Was die anderen Fragen betrifft: Ja, ich bin ein Mensch, ja ich irre mich manchmal, und ja, ich mag so wie viele hier auch gerne mal eine Portion Polemik. Du auch?

 

Ich hoffe, ich habe sie damit zu deiner Zufriedenheit beantwortet.

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Woher weißt du, daß es sich nicht um eine geziete Rotlichtüberwachung handelte (denn genau das sagst du ja mit dienem ersten Posting hier aus)

 

Ich halte die gezielte Rotlichtüberwachung hier für deutlich wahrscheinlicher, da ich dem Betroffenen beim vorwurf des einfachen Rotlichtverstoßes keine Zeitschätzung nenne.

 

Du hast meine Fragen übrigens nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Wenn du hier einzelnen Personengruppen unterstellst, sie würden bewusst die Unwahrheit schreiben und das nicht belegen kannst, so solltest du zumindest den Anstand besitzen und dich entschuldigen.

 

Gruß

Goose

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Woher weißt du, daß es sich nicht um eine geziete Rotlichtüberwachung handelte (denn genau das sagst du ja mit dienem ersten Posting hier aus)

Für mich erschien diese Variante schlicht wahrscheinlicher, da man sonst einen Posten plaziert hätte, der die Betroffenen gleich kassiert hätte.

 

Ich halte die gezielte Rotlichtüberwachung hier für deutlich wahrscheinlicher, da ich dem Betroffenen beim vorwurf des einfachen Rotlichtverstoßes keine Zeitschätzung nenne.

 

Genau, es gibt genau zwei Varianten. Der TE sollte zumindestens beim Erhalt des BGB überprüfen, um welche es sich handelt, und dann seine Reaktion entsprechend anpassen.

 

Du hast meine Fragen übrigens nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Wenn du hier einzelnen Personengruppen unterstellst, sie würden bewusst die Unwahrheit schreiben und das nicht belegen kannst, so solltest du zumindest den Anstand besitzen und dich entschuldigen.

 

Als ob du hier komplett ohne Polemik geschrieben hättest. Wenn du ein solch dünnes Fell hast, kannst du jederzeit eine Entschuldigung von mir bekommen. Ich hab hier wirklich keine Lust auf persönliche Auseinandersetzungen, sondern lege lediglich dar, dass die Lesart oft nicht so eindeutig ist, wie du es hier manchmal darstellst. Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.

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Für mich erschien diese Variante schlicht wahrscheinlicher, da man sonst einen Posten plaziert hätte, der die Betroffenen gleich kassiert hätte.
Wie viele Rotlichtüberwachungen hast du schon durchgeführt?

Ich habe es schon unzählige Male gemacht, und jedes Mal in der Form, daß ich mich an eine Örtlichkeit gestellt habe, von der aus man LZA und Haltelinie sowie einen Bereich vor der Haltelinie sehen konnte. Ist dann einer bei Rot gefahren, bin ich hinterher und habe ihn angehalten. Einen Anhalteposten habe ich bei einer gezielten Rotlichtüberwachung hingegen noch nie eingesetzt.

 

Ein dünnes Fell habe ich übrigens gewiss nicht. Ich mag es nur nicht, wenn man mir unterstellt, ich würde bewusst die Unwahrheit schreiben, denn dieses ist nicht der Fall. Wenn man solche Behauptungen aufstellt, dann sollte man zumindest belegen können, daß ich überhaupt die Unwahrheit geschrieben habe.

 

Gruß

Goose

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Ich habe es schon unzählige Male gemacht, und jedes Mal in der Form, daß ich mich an eine Örtlichkeit gestellt habe, von der aus man LZA und Haltelinie sowie einen Bereich vor der Haltelinie sehen konnte. Ist dann einer bei Rot gefahren, bin ich hinterher und habe ihn angehalten. Einen Anhalteposten habe ich bei einer gezielten Rotlichtüberwachung hingegen noch nie eingesetzt.

 

Nur weil du das so machst, wenn dir langweilig ist, heißt das noch lange nicht, dass die :rolleyes: das bei dem TE so gemacht haben. Wie bereits gesagt, es gibt zwei Varianten, und welche davon nun die richtige war, wird uns der TE hoffentlich mitteilen, wenn er den BGB bekommt.

 

Da du bei der Aktion des TE nicht dabei warst, finde ich es schon sehr mutig von dir, so sicher zu behaupten, dass es sich um eine gezielte Überwachungsmaßnahme gehandelt hat. Warten wir doch einfach mal ab.

 

Ein dünnes Fell habe ich übrigens gewiss nicht. Ich mag es nur nicht, wenn man mir unterstellt, ich würde bewusst die Unwahrheit schreiben, denn dieses ist nicht der Fall. Wenn man solche Behauptungen aufstellt, dann sollte man zumindest belegen können, daß ich überhaupt die Unwahrheit geschrieben habe.

 

Oder man sollte selbst seine Polemik ein bisschen dämpfen, wenn man es nicht aushalten kann, selber mit welcher konfrontiert zu werden.

 

Wie heißt es so schön in einem australischen (?) Sprichwort:

 

Boomerangs are hard to catch, and it really hurts when they come back and strike you.
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Nur weil du das so machst, wenn dir langweilig ist, heißt das noch lange nicht, dass die das bei dem TE so gemacht haben.
Nicht nur, weil ich es so mache, sondern weil es die übliche Vorgehensweise ist. Wie viele Rotlichtüberwachungen mit extra Anhalteposten hast du denn schon gesehen?

 

Da du bei der Aktion des TE nicht dabei warst, finde ich es schon sehr mutig von dir, so sicher zu behaupten, dass es sich um eine gezielte Überwachungsmaßnahme gehandelt hat. Warten wir doch einfach mal ab.
Ich behaupte nicht, daß es eine war, ich sage, daß es anhand der vorliegenden Schilderung aus meiner Erfahrung heraus deutlich wahrscheinlicher ist, daß es eine war.

 

Oder man sollte selbst seine Polemik ein bisschen dämpfen, wenn man es nicht aushalten kann, selber mit welcher konfrontiert zu werden.
Im Gegensatz zu deinen Angaben waren meine Angaben richtig. Erkennst du den Unterschied? Wenn man sich aus dem Fenster lehnt, sollte man aufpassen, daß man nicht heraus fällt...

 

Gruß

Goose

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Ich behaupte nicht, daß es eine war, ich sage, daß es anhand der vorliegenden Schilderung aus meiner Erfahrung heraus deutlich wahrscheinlicher ist, daß es eine war.

 

Dann tu uns doch auch mal bitte einen Gefallen, und beziffere die Wahrscheinlichkeit ungefähr aus deiner Sicht. 51%? 75%? 99%? Oder was dazwischen?

 

Im Gegensatz zu deinen Angaben waren meine Angaben richtig. Erkennst du den Unterschied? Wenn man sich aus dem Fenster lehnt, sollte man aufpassen, daß man nicht heraus fällt...

 

Die Platte hat einen Sprung.

 

:rolleyes:

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Dann tu uns doch auch mal bitte einen Gefallen, und beziffere die Wahrscheinlichkeit ungefähr aus deiner Sicht. 51%? 75%? 99%? Oder was dazwischen?
Die Wahrscheinlichkeit, daß hier eine gezielte Rotlichtüberwachung durch geführt wurde, erachte ich aufgrund der Tatsache, daß dem Betroffenen hier bereits eine Zeit genannt wurde, als deutlich größer als die Wahrscheinlichkeit des zufälligen Beobachtens des Verstoßes.

 

Gruß

Goose

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Die Wahrscheinlichkeit, daß hier eine gezielte Rotlichtüberwachung durch geführt wurde, erachte ich aufgrund der Tatsache, daß dem Betroffenen hier bereits eine Zeit genannt wurde, als deutlich größer als die Wahrscheinlichkeit des zufälligen Beobachtens des Verstoßes.

 

Gib doch mal die Wahrscheinlichkeit ungefähr an. Was heisst deutlich größer? 1,5 mal so hoch? Zwei mal so hoch?

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Du bist aber schon etwas schwer von Begriff? :rolleyes:

 

Mach dir keine Sorgen.

 

In deinem Alter hat man das eben manchmal.

 

 

Jetzt werde nicht albern. Warum willst du mich auf eine Zahl festlegen?

 

Um ehrlich zu sein, ich möchte schon auch gerne wissen, wie hoch das Verhältnis zwischen zufällig beobachteten vs. überwachten Rotlichtverstößen in der Praxis ungefähr ist. Dies entspricht dann ungefähr der von dir dargelegten Wahrscheinlichkeit.

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Mach dir keine Sorgen.

Mache ich mir nicht, einige Klicks und der Troll ist weg. :rolleyes:

 

In deinem Alter hat man das eben manchmal.

Naja, die Weisheit und die Langmut des Alters ist kein Verdienst, die kommt von selber.

 

MfG.

 

hartmut

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Mache ich mir nicht, einige Klicks und der Troll ist weg. :rolleyes:

 

Na, dann klick mal los! Wir können es kaum erwarten.

Naja, die Weisheit und die Langmut des Alters ist kein Verdienst, die kommt von selber.

 

Wachsen einem im Alter eigentlich auch immer Elchhörner?

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Auch hier kann ich dir keine konkrete Zahl nennen (ich führe keine Strichliste), jedoch stelle ich die meisten Rotlichtverstöße im Zuge der gezielten Rotlichtüberwachung fest. Die zufällig beobachteten Verstöße sind eher die Ausnahme, da sich das oftmals so verhält, daß man aus dem Augenwinkel heraus zwar meint, daß er bei rot gefahren ist, es jedoch nicht mit der Sicherheit, die für eine OWi-Anzeige erforderlich ist, sagen kann. Also verzichtet man auf die Verfolgung.

 

Gruß

Goose

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Auch hier kann ich dir keine konkrete Zahl nennen (ich führe keine Strichliste), jedoch stelle ich die meisten Rotlichtverstöße im Zuge der gezielten Rotlichtüberwachung fest. Die zufällig beobachteten Verstöße sind eher die Ausnahme, da sich das oftmals so verhält, daß man aus dem Augenwinkel heraus zwar meint, daß er bei rot gefahren ist, es jedoch nicht mit der Sicherheit, die für eine OWi-Anzeige erforderlich ist, sagen kann. Also verzichtet man auf die Verfolgung.

 

Gibt es auch :rolleyes:, die pädagogische Maßnahmen fahren, d. h. es zufällig beobachten, und es dann dramatischer darstellen als es ist, um den VT zur Vernunft zu bringen? Oder gehören solche Stories in die Märchenwelt?

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