naderaziz 0 Posted June 9, 2010 Report Share Posted June 9, 2010 Hallo, ich wurde vor ca 3 Wochen mit dem Motorrad gelasert und direkt rausgeholt. Die 2 Beamten standen direkt hinter einer kurve und sprangen auf die Strasse. Hatte glück dass ich noch so schnell bremsen konnte. Erlaubt waren 70 und gemessen wurden 129 km/h. Ergebnis sind 263 Euro Bußgeld 3 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bin vorher noch nie aufgefallen. Kein Unfall oder sonstige vergehen. Habe eine Rechtschutzversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Nun meine Frage: Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder sollte ich in den sauren Apfel beißen? Danke schon mal... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted June 9, 2010 Report Share Posted June 9, 2010 Nun meine Frage: Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder sollte ich in den sauren Apfel beißen?Man kann unter besonderen Umständen erreichen dass das Fahrverbot in eine verdoppelte Geldbuße umgewandelt wird. Als grundsätzliche Voraussetzungen gelten hier eine weiße Weste in Flensburg und dass der Führerschein zur Existenzsicherung benötigt wird. Siehe auch hier:http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=25059 Ansonsten sehe ich wenige Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Sieht sonst jemand was? Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 9, 2010 Report Share Posted June 9, 2010 Ich tendiere zum Apfel. Sobal die Identität des Fahrers fest steh, schwinden die Chancen rapide. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 Wenn schon ein Einspruch erfolgt, dann kann der nur aus dem Grunde erfolgen, das FV in eine Zeit zu verlegen, in der man entweder Urlaub hat oder aber das Moped ohnehin wegen der Wetterbedingungen nicht nutzt. Da dieses aber der erste Fall des TE ist, hat der ja immerhin noch die Moeglichkeit, das FV innerhalb von 4 Monaten auf einen gewuenschten Zeitraum zu verlegen.Insofern tendiere auch ich eher zum Apfel. Das Ding noch los zu werden halte ich fuer beinahe unmoeglich, auch wenn so manch einer meinen koennte, dass Zweifel an der Messung zum Erfolg fuehren koennten.... Quote Link to post Share on other sites
naderaziz 0 Posted June 10, 2010 Author Report Share Posted June 10, 2010 Hi, danke schon mal für die Antworten. Ich denke mal auch selbst wenn der Anwalt was machen kann es wird wahrscheinlich an den Kosten nix ändern. Im zeifelsfall vieleicht noch draufgezahlt. Ich denke ich nehms mal hin. Wer rast sollte auch zu den Konsequenzen stehen. Ich werde aber dennoch mal einen Brief aufsetzen schadet ja nichts und mal sehen was bei rum kommt.... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 Achtung bei Brief aufsetzen, kann sein, das die BG-telle es gleich weiter zur STA/AG gibt, dann kannst du die 150 gleich einplanen. dete Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 kann sein, das die BG-telle es gleich weiter zur STA/AG gibt, dann kannst du die 150 gleich einplanen.Kostenfrei Einspruch zurückziehen kann man ja noch recht lange. Welche 150€ überhaupt? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 Rechtschutz, schreibte er! Wenn, dann würde ich das durchziehen! dete Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 Rechtschutz, schreibte er!Oh, das hatte ich übersehen. Wenn, dann würde ich das durchziehen!Ohne irgendeinen Hinweis auf eine Fehlmessung etc.? Wenn du 150€ zu viel hast kann ich dir gerne meine Kontodaten rübermailen... Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 Was soll der Anwalt denn genau tun? So lange kein Haken und Ösen erkennbar sind, wird es auch für den äußerst schwierig. Man kann hoffen, das im Protokoll Lücken zu finden sind. Das hat imho den Wert von Ablassbriefen. Quote Link to post Share on other sites
frosch 115 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 Apfel ... Ich meine, es bringt nichts, sich selber die Taschen vollzuhauen, wenn man weiß, daß man auch so schnell war. Sicherlich würde ich bei 'ner Messung ohne Anhaltung auch in die Trickkiste greifen, aber hier? Nur auf den Anwalt zu bauen, ist wohl rausgeschmissenes Geld, sh. Vorpost von vmaxlimbo. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted June 10, 2010 Report Share Posted June 10, 2010 Ich bin hier nicht für anwaltliche Beratung zuständig, aber, es ist so gut wie nichts bekannt, da kann mal jemand Licht reinbringen, oder? Wenn naderaziz sowieso bezahlen will, kann er sich das Schreiben sparen! dete Quote Link to post Share on other sites
sprotte 0 Posted June 13, 2010 Report Share Posted June 13, 2010 Hallo, ich wurde vor ca 3 Wochen mit dem Motorrad gelasert und direkt rausgeholt. Die 2 Beamten standen direkt hinter einer kurve und sprangen auf die Strasse. Hatte glück dass ich noch so schnell bremsen konnte. Erlaubt waren 70 und gemessen wurden 129 km/h. Ergebnis sind 263 Euro Bußgeld 3 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bin vorher noch nie aufgefallen. Kein Unfall oder sonstige vergehen. Habe eine Rechtschutzversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Nun meine Frage: Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder sollte ich in den sauren Apfel beißen? Danke schon mal... Bei 59 km/h drüber hätte ich nicht angehalten bzw. wäre sofort nach dem Stopp am Anhalteposten (wir wollen ja nicht, dass er sich mit einem Sprung in den Straßengraben in Sicherheit bringen muß) weitergefahren. Geht natürlich nur wenn keine Abfänger in der Nähe sind. Quote Link to post Share on other sites
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