waldcounter88 0 Posted June 5, 2010 Report Share Posted June 5, 2010 Hallo, haben einen Azubi der eine Dummheit begangen hat. Er hat mit 0,56 Promille (hatte ein weizenbier getrunken) einen Unfall gebaut. jetzt hat er mir sein Gerichtsuteil mitgebracht anch welchem er zu folgendem verurteilt wurde: 50 tagessätze fahrerlaubnis wird entzogen Fahrerlaubnis wird eingezogen. Das Starssenverkehrsamt wird angewiesen ihm vor ablauf von 8 momnaten sperre keine neue fahrerlaubnis zu erteilen. Das heißt doch dass er in 8 Monten erst seinen Führerschein machen darf oder? Muss er auch vorher eine Mpu machen? Sagen wir mal der junge stellt sich gut an, wann ist mit seinem führerschein wider zu rechnen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 5, 2010 Report Share Posted June 5, 2010 Etwa 6 Wochen vor ende der 8 Monate eine neue Fahrerlaubnis beantragen.Er muss also Sehtest, Paßbild usw. neu beibringen. Keine Führerscheinprüfung. Eine MPU wird es wohl nicht geben, aber eine spezielle Nachschulung wenn er noch in der Probezeit war. Probezeitverlängerung auf 4 Jahre, die Restprobezeit wird an die neue Fahrerlaubnis angehängt. Und soll der Rest der Probezeit aufpassen. Nach dem Entzug bedeutet ein A oder zwei B Verstöße automatisch MPU. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
waldcounter88 0 Posted June 5, 2010 Author Report Share Posted June 5, 2010 Also heißt das wenn ich dem jungen im Dezember zum Strassenverkehrsamt schicke mit Sehtest und Passbild, dann hat er mitte januar seinen führerschein? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 5, 2010 Report Share Posted June 5, 2010 Ja, er soll sich aber rechtzeitig mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen falls die wegen dem Aufbauseminar mucken. Es ist ein Spezielles wegen Alkoholauffälligkeit in der Probezeit das findet nicht so häufig statt. Der Ersthelfer wird wohl noch gelten. Der neue Führerschein kostet 48,50€ wenn ich es richtig weiß. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 7, 2010 Report Share Posted June 7, 2010 Hallo, haben einen Azubi der eine Dummheit begangen hat. Er hat mit 0,56 Promille (hatte ein weizenbier getrunken) einen Unfall gebaut. jetzt hat er mir sein Gerichtsuteil mitgebracht anch welchem er zu folgendem verurteilt wurde: 50 tagessätze fahrerlaubnis wird entzogen Fahrerlaubnis wird eingezogen. Das Starssenverkehrsamt wird angewiesen ihm vor ablauf von 8 momnaten sperre keine neue fahrerlaubnis zu erteilen. Das heißt doch dass er in 8 Monten erst seinen Führerschein machen darf oder? Muss er auch vorher eine Mpu machen? Sagen wir mal der junge stellt sich gut an, wann ist mit seinem führerschein wider zu rechnen?Ist aber ziemlich heftig die Strafe. Wo hoch war denn der Schaden? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted June 7, 2010 Report Share Posted June 7, 2010 Ist aber ziemlich heftig die Strafe.Sie liegt im unterenb Bereich der bei Ersttätern üblichen Spanne. Ich denke, dass er schon eine zeitlang wegen einer vorläufigen Entziehung keinen Führerschein hatte, da die Sperre vergleichsweise kurz ausgefallen ist. Normal wären 9 bis 12 Monate. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted June 7, 2010 Report Share Posted June 7, 2010 Sie liegt im unterenb Bereich der bei Ersttätern üblichen Spanne.Die Sperrfrist liegt im normalen Rahmen,aber die Geldstrafe ist doch recht heftig,da zahlen einige Wiederholungstäter weniger. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 7, 2010 Report Share Posted June 7, 2010 Sie liegt im unterenb Bereich der bei Ersttätern üblichen Spanne.Die Sperrfrist liegt im normalen Rahmen,aber die Geldstrafe ist doch recht heftig,da zahlen einige Wiederholungstäter weniger. Wobei man natürlich wissen müsste wie lange der Schein schon vor dem Urteil/Strafbefehl weg war. Allerdings hatte Mace auch mal darauf hingewiesen, das es bei Alkoholdelikten erhebliche Unterschiede in der Strafhöhe geben kann. Also es diesbezüglich regionale Unterschiede. Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted June 9, 2010 Report Share Posted June 9, 2010 Der neue Führerschein kostet 48,50€ wenn ich es richtig weiß.Die Rahmengebühr für eine Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung beträgt 33,20 bis 256 EUR. Berlin z.B. liegt mit derzeit 220 EUR ziemlich am oberen Ende. Er kann die neue Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperre beantragen, das würd ich ihm auch empfehlen. Anderenfalls verschenkt er u.U. Zeit, denn in einigen Gegenden (wieder Berlin als Beispiel) kann die Bearbeitung des Antrags durchaus drei Monate dauern. Wenn er in der Probezeit ist, muß er vor der Neuerteilung ein besonderes Aufbauseminar machen, z.B. Nafa Plus beim TÜV. Dieses Seminar kann er jetzt schon machen, er braucht nicht auf eine Aufforderung durch die Führerscheinstelle zu warten. Quote Link to post Share on other sites
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