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Verurteilt Vom Uvs Wars Das? A Zu Schnell


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Hallo liebe Forummitglieder...,

 

natürlich schildere ich gleich das "riesige" Problem.

 

Letztes Jahr wurde der auf mich zugelassene Wagen auf der A9 bei Liezen nach Abzug der Toleranzen mit 23 km/h zu schnell gemessen. (100 er Zone).

 

Daraufhin kam zuerst ne Anonymverfügung. Da hier kein Rechtsmittel zulässig habe ich nichts getan. Dann kam die Strafverfügung, gegen die ich Einspruch eingelegt habe.

Begründung war dass ich nicht weiss wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat usw.

 

Folge war ne Straferkenntnis in der ich als Halter automatisch als Fahrer angenommen wurde, da ich keine Auskunft erteilt habe. Habe dagegen Einspruch eingelegt mit der Begründung dass ich nicht Fahrer des Fahrzeugs war. Die Sache wurde dann dem Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Steiermark übergeben. Dieser schickte mir nen Brief mit der Aufforderung Beweise vorzulegen, dass ich nicht der Fahrer des Fahrzeugs war. Konnte aber nach nem halben Jahr kein Alibi mehr vorbringen und habe dies auch mitgeteilt.

 

So jetzt hat der UVS die Verfügung der Bezirkshauptmannschaft bestätigt.

 

Die Frage ist jetzt: kann diese unrechtmäßige Geldstrafe nach deutschen Recht eingetrieben werden? Ich wurde wie gesagt als Fahrer verurteilt nicht als Halter wegen Verweigerung der Auskunft.

 

folgenes Urteil habe ich dazu gefunden: http://www.ra-karlbrenner.de/halter_nicht_taeter_austria.htm (ist leider nicht die Originalquelle)

 

Leider ist für einen Einspruch gleich mal 220 Euro einzubringen, was natürlich die Strafe mit Gebühren von ca. 100 Euro nicht rechtfertigt..

 

 

Gruss und Danke BARTX

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Was soll man dazu sagen?

 

Ist Dein Auto, als es geblitzt wurde, ohne Fahrer unterwegs gewesen?

 

Bist Du gefahren?

 

Ist wer gefahren, den du kennst?

 

Ist wer gefahren, den Du nicht kennst? Ein Unbekannter?

 

Der UVS hat entschieden, daß Deine Behauptung, nicht gefahren zu sein, unglaubwürdig ist, Du also gelogen hast.

 

Und unsere Richter können - ebenso wie in D - frei entscheiden, wem sie glauben. Dir haben sie eben nicht geglaubt.

 

Ob zu Recht oder Unrecht? Das kannst nur Du wissen.

 

Wenn Du gefahren bist, zeig, daß Du Eier hast und trag´s wie ein Mann,

 

wenn wer anderer gefahren ist, dann gib den bekannt, soll der die Krot fressen,

 

und wenn ein Unbekannter mit deinem Auto gefahren ist, solltest Du auf dein Eigentum besser aufpassen.

 

Das nächste mal macht dieser Unbekannte mit deinem Auto vielleicht eine Bankräuberl oder sowas. :nolimit::blink:

 

lg aus Wien

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Was für eine sinnfreie Antwort.

 

Da ich simpel nicht mehr weis ob ich selber gefahren bin oder eventuell meine Frau oder mein Bruder werde ich trotzdem verurteilt da ich die Auskunft nicht geben kann.

 

Ich weiss dass diese in Österreich so üblich ist und auch nur dort rechtlich zulässig. Dennoch ist es wohl in jedem Rechtsstaat falsch jemanden ohne Beweis zu verurteilen wie ja auch das oben angehängte Urteil feststellt.

 

Genauso könnte ich sagen du hättest ne Bank überfallen beweise das Gegenteil! Ist natürlich totaler Quatsch.

 

Wie gesagt werde ich für das Vergehen verurteilt nicht für Nichterteilung der Auskunft.

 

ordentliche Rechtsmittel nach dem UVS ja nicht mehr zulässig und das weitere Vorgehen wäre ein erheblicher Aufwand. Vielleicht muss ich falls sowas nochmal passiert einfach schon mal das Urteil vom EGMR mit nachsenden.

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Vergiss es, übliche Ausführungen der Forenösis zu diesem Thema.

 

>> * Das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Angehörigen und zum Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung sind verfassungsrechtlich gebotene wesentliche Elemente der deutschen Rechtsordnung, die eine Zurückweisung von derartigen Vollstreckungsersuchen einer österreichischen Behörde durch das Finanzamt rechtfertigen. Dies gilt auch für Erkenntnisse von österreichischen Unabhängigen Verwaltungssenaten.

 

* Ist ein Vollstreckungsersuchen einer österreichischen Behörde in Bezug auf § 103 Abs. 2 des österreichischen Kraftfahrgesetzes zu erwarten, empfiehlt es sofort beim Finanzamt vorzusprechen. Die Vollstreckung durch das Finanzamt unterbleibt nämlich nur dann, wenn der Betroffene dem Finanzamt von sich aus nachweist, dass eine Vollstreckungsabsicht wegen der Nichtbeachtung des § 103 Abs. 2 des österreichischen Kraftfahrtgesetzes vorliegt.

 

* Es ist davon auszugehen, dass das Finanzamt in der Regel österreichische Vollstreckungsersuchen nicht im Hinblick auf die o.a. österreichische Bestimmung von sich aus überprüft und die Vollstreckung ablehnt.

 

* Das Finanzamt kann der Angelegenheit nachgehen, wenn das zugesandte Vollstreckungsersuchen begründete Anhaltspunkte, wie oben angeführt, enthält. Inwieweit dies in der Praxis tatsächlich der Fall ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Österreichische Strafverfügungen weisen im übrigen immer auf die nicht beachtete Vorschrift (hier: Übertretungsnorm § 103 Abs. 2 KFG) hin und beinhalten eine Tatbeschreibung.

 

* Die ursprünglich zugestellte Strafverfügung bleibt hinsichtlich der Zahlungspflicht und Vollstreckung jedoch wirksam.

 

Also mit den Schluchtis direkt ist die Sache gelaufen.

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Genau das ist aber der springende Punkt. Der UVS verurteilt eben nicht nach 103 KFG. Dann wäre die Sache nämlich gelaufen.

 

 

Der Spruch ist vielmehr wegen § 52 lit a Z 10 a StVO. (Geschwindigkeitsübertretung). Also im Prinzip genauso als wenn sie mich angehalten hätten, was sie jedoch nicht haben.

Begründung: Da der erhöhten Mitwirkunspflicht nicht nachgekommen wurde ist davon auszugehen das er (der Halter) selbst das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat.

 

Greetz

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......... verfassungsrechtlich gebotene wesentliche Elemente der deutschen Rechtsordnung, .....

 

Die deutsche Rechtsordnung erlaubt auch, jemand gewaltsam Blut abzunehmen.........

 

Deutschland ist nicht das Mass aller Dinge!!

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Hey Weinberg,

 

sowas nennt man Beweissicherung.

 

Das macht man deshalb damit die Polizei oder das Gericht nicht sagt: der Weinberg hatte acht Bier, da er nichts dazu sagt ist das ein Geständnis und wir nehmen ihm mal den Führerschein weg..

Der Grund für die Blutprobe ist ja auch dass man sich im Falle durch das Pusten nicht selbst belasten muss...(aber vielleicht verdächtig macht)

 

 

Im Falle kann man dann nämlich belegen oder eben nicht ob derjenige getrunken hat oder nicht. Die Blutprobe wird in so einem Fall auch von einem Richter bei dringenden Verdacht angeordnet und nicht einfach so mal abgenommen..

 

Checkst du den Unterschied?

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Aber: Schon was von Menschenrechten gehört?

So etwas gibt es bei uns nicht mehr! Aufgrund der juengeren historischen Erfahrungen haben wir Deutsche die Schnauze voll von den Rechten..... :nolimit::blink:

 

- SCNR - ;)

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Hallo,

 

kurze Zwischenfrage:

Daraufhin kam zuerst ne Anonymverfügung.

Kam die als normaler Brief ?

 

Ich weiss dass diese in Österreich so üblich ist und auch nur dort rechtlich zulässig.

Das ist falsch

Pressemitteilung vom 28.01.2010 | 15:50 ADAC :

So gilt in vielen Ländern der EU die sogenannte Halterhaftung. Egal wer am Steuer saß, es haftet stets der amtlich registrierte Halter des Autos. In Deutschland ist das anders. Kann hier ein Fahrer nicht ermittelt werden, wird grundsätzlich das Verfahren eingestellt.

In der EU gibt es Bestrebungen, eine einheitliche Verantwortlichkeit des Fahrers für Verkehrsverstöße einzuführen, wie dies beispielsweise in Frankreich, den Niederlanden und in Ungarn der Fall ist. Begründet wird dies mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.

...

Zu den Ländern in denen es grundsätzlich keine Halterverantwortlichkeit gibt gehören Dänemark, Finnland, Luxemburg, Norwegen, Polen, Schweden, die Schweiz, die Slowakei und Tschechien.

 

Wichtig auch:

Übrigens: Auch in Deutschland ist der Halter verpflichtet, den Fahrer zu nennen. Er darf nur dann die Aussage verweigern, wenn er sich selbst oder ein Familienmitglied belasten würde. In der Praxis kann der Halter dann zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Pressemitteilung vom 28.01.2010 | 15:50 ADAC :

So gilt in vielen Ländern der EU die sogenannte Halterhaftung. Egal wer am Steuer saß, es haftet stets der amtlich registrierte Halter des Autos. In Deutschland ist das anders. Kann hier ein Fahrer nicht ermittelt werden, wird grundsätzlich das Verfahren eingestellt.

 

Das ist aber z.B. bei Parkdelikten auch in D nicht anders. Wird der (falschparkende) Fahrer nicht ermittelt, bleibt´s beim Halter hängen. Zwar nicht für´s falschparken, aber die Kosten muß er blechen.

 

 

Übrigens: Auch in Deutschland ist der Halter verpflichtet, den Fahrer zu nennen. Er darf nur dann die Aussage verweigern, wenn er sich selbst oder ein Familienmitglied belasten würde. In der Praxis kann der Halter dann zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden.

 

Bei uns in A wird halt die Weigerung, den Fahrer zu nennen, nicht mit Fahrtenbuch belegt, sondern als separater Tatbestand unter Strafe gestellt.

 

Nicht mit den Menschenrechten vereinbar? Mag sein.

 

Dafür wird bei uns niemand gewaltssam zur Blutabnahme geschleift.... :nolimit::blink:

 

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Ja lieber Weinberg du bringst es auf den Punkt.

 

Die Nichtauskunft wird separat unter Strafe gestellt. Dies ist ja auch in Ordnung wird aber in diesem Fall eben nicht so gemacht..sondern einfach der Falsche verurteilt.

 

Auch die anderen haben ja Recht mit Fahrtenbuch etc. in gewissen Fällen aber nicht wenn wie bei mir nach knapp 3 Monaten der erste einflattert. Ich zumindest kann mich nicht 3 Monate zurück erinnern wer um ne bestimmte Zeit gefahren ist.

 

Alle Briefe kamen per Einschreiben, was aber eigentlich auch egal ist.

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Alle Briefe kamen per Einschreiben, was aber eigentlich auch egal ist.

Nicht wirklich.

Da auf die Anonymverfügung nicht geantwortet wurde, kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Auskunftspflicht bewußt nicht genüge getan wurde. Es ist ja - durch das Einschreiben - nachgewiesen das Du Kenntnis erlangt hast.

 

Ich zumindest kann mich nicht 3 Monate zurück erinnern wer um ne bestimmte Zeit gefahren ist.
wenn wie bei mir nach knapp 3 Monaten der erste einflattert

Meinst Du die Frage der Erinnerungsfähigkeit oder die Bestimmung des Verjährungszeitraumes hätten etwas mit Menschenrechten zu tun ?

 

sondern einfach der Falsche verurteilt.

Nur hat der 'Falsche' das zumindest nicht rechtzeitig zum Ausdruck gebracht. Theoretisch hätte die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme bestanden.

 

Ö-Land ist insofern ein Sonderfall, weil in direktes Abkommen bzügl. Bußgeldern besteht. In anderen Ländern ist es gang und gäbe,

das Du bei Wiedereinreise (bis zu 5 Jahre in Italien bspw.) sofort abkassiert wirst oder alternativ das Auto/Papiere in Verwahrung genommen wird, bis gezahlt wird.

 

Gruß,

AnReRa

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Also auf eine Anonymverfügung gibts keine Antwort außer den Zahlschein..

 

Mit den Menschenrechten hat das Erinnerungsvermögen nichts zu tun, wohl aber jemanden ohne Beweis zu verurteilen für eine Tat die er wenn auch nur vielleicht nicht begangen hat.

 

Selbstverständlich habe ich zum Ausdruck gebracht nicht gefahren zu sein, nur wurde das eben nicht anerkannt sondern die Beweislast einfach umgekehrt in der Weise dass ich selber den Beweis erbringen muss selber nicht gefahren zu sein..

Und genau dies verstößt gegen die Regel sich nicht selbst belasten zu müssen..

 

Ich war ja schon früher hier aktiv, aber da gab es anscheinend mehr Leute die sich wirklich mit der Materie auskennen und nicht immer schreiben auf jeden Fall zahlen weil wir Österreicher müssen ja in Deutschland auch immer zahlen...

 

Greetz

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und nicht immer schreiben auf jeden Fall zahlen

Das habe ich ja auch nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass es in der momentanen Lage eben typischerweise so gehandhabt wird. Das Verkehrsrecht in Ö-Land (und anderen EU-Staaten) existiert ja nun nicht erst seit gestern.

 

wohl aber jemanden ohne Beweis zu verurteilen für eine Tat die er wenn auch nur vielleicht nicht begangen hat.

Vielleicht aber doch.

Der Verstoß wurde ausdrücklich mit Deinem Eigentum und damit -subjektiv- unter deiner Verantwortung begangen. Damit gibt es einen Anfangsverdacht gegen den Halter. Jeder Beschuldigte darf aber -theoretisch- lügen und kann die Tatbegehung absolut risikolos leugnen. Du gibst zudem noch den wahren Fahrer nicht nennen zu können. Ist das nun Wahrheit oder Lüge oder ein Schutzbehauptung ?

Offenbar kannst Du ja nicht ausschließen der Fahrer gewesen zu sein oder auch nur selbst im Fahrzeug gesessen zu haben.

 

Wenn ich aber weiß, dass mein Fahrzeug in einem Land mit Halterhaftung unterwegs ist, sollte man da nicht vorher Sorge tragen (z.B. im Form eines inoffiziellen Fahrtenbuches ?)

Zudem handelt es sich - zumindest in D-land - bei den Verkehrsverstößen zunächst um ein vereinfachtes Verfahren um Kosten und Zeit zu sparen.

Halte ich insoweit für sinnvoll, da es sich ja nicht um straftrechtlich relevante Dinge handelt.

 

Das die Praxis der Halterhaftung im fließenden Verkehr mitunter kritisch zu sehen ist, ist völlig klar (Finde ich übrigends auch). Und dass man sich gerne aus der Verantwortung stehlen will ist auch klar. Aber auf der anderen Seite steht die - sonst fehlende - Möglichkeit Verstöße überhaupt zu ahnden. Du wirst also nicht wegen des Verstoßes an sich 'verurteilt' sondern weil Du Deiner Verantwortung nicht nachgekommen bist. Im übrigen gibt es in D-Land ja auch Halterhaftung, allerdings beschränkt auf den stehenden Verkehr. Könnte man genauso argumentieren.Die Höhe der Verantwortung entspricht der Höhe des Verstoßes. Man könnte natürlich auch eine Pauschale ansetzen (in D-Land sind das dann 'Verwaltungskosten')

 

Es steht Dir natürlich frei, den europäischen Gerichtshof anzurufen.

Aber ich fürchte dass da herauskommt, dass Du der Sache nach zwar Recht hast aber solange es keine EU-weite einheitliche Regelung gibt,

das Landesrecht ausgeübt wird. Ob bis zu dieser EU-Entscheidung dein Verfahren aber ausgesetzt wird, wage ich zu bezweifeln.

 

Gruß,

AnReRa

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ob Wahrheit oder Lüge oder auch Schutzbehauptung ist ja rechtlich gesehen egal solange eben nicht bewiesen werden kann wers war.

 

Ja man hat die Verantwortung als Halter und wird dementsprechend auch gem. 103 KFG geahndet. Aber eben dies ist hier nicht der Fall.

 

In Deutschland ist es auch so das die Halterhaftung eben auf Gebühren und Auslagen bei Parkverstößen geht und man eben nicht für die Tat belangt werden kann ohne Beweis.

Stell dir mal vor man fährt ohne Umweltplakette in die Stadt parkt dort und der Halter bekommt dafür jedesmal nen Punkt.. (nur als Beispiel)

 

Das Urteil im Eröffnungspost zeigt auch die Richtung des EGMR. Ich müsste gar nichts zahlen und Österreich würde die ganzen Auslagen etc. zurückzahlen müssen.

Der Aufwand ist aber zeitlich und finanziell (egal würde halt die Rechtsschutz zahlen) nicht unerheblich, deswegen erspar ich mir sowas.

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Stell dir mal vor man fährt ohne Umweltplakette in die Stadt parkt dort und der Halter bekommt dafür jedesmal nen Punkt.. (nur als Beispiel)

Beim Nichtführen eines Fahrtenbuches passiert doch genau das.

Der Fahrer führt das Fahrtenbuch nicht, der Halter kassiert den Punkt weil es seine Verantwortung ist.

Das passiert vermutlich genau einmal, dann bekommt dieser Fahrer das Auto nicht mehr ...

 

auch gem. 103 KFG geahndet. Aber eben dies ist hier nicht der Fall.

Wenn ich dich diesbezügl. richtig verstehe, rügst Du nur die Verwendung eines falschen Paragraphen in der Begründung ?

Oder dürfte der 'richtige' Paragraph nicht in Verkehrsangelegenheiten genutzt werden ?

 

Gruß,

AnReRa

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Nein der Halter bekommt keinen Punkt wenn er kein Fahrtenbuch führt, da ihm die Tat nicht nachgewiesen wurde. Weiss er nicht wer gefahren ist kann man ihm unter Umständen ein Fahrtenbuch auferlegen.

 

 

Ja ich rüge die Verwendung des falschen Paragraphen da ich eben das aufgeführte Delikt nicht begangen habe.

Der andere Paragraph wäre wegen der nichtgegebenen Auskunft und ist eben eine ganz andere Sache (die nebenbei eben in Deutschland nicht vollstreckbar ist).

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Nein der Halter bekommt keinen Punkt wenn er kein Fahrtenbuch führt, da ihm die Tat nicht nachgewiesen wurde. Weiss er nicht wer gefahren ist kann man ihm unter Umständen ein Fahrtenbuch auferlegen.

Ich meinte wenn bereits die Auflage besteht ein Fahrtenbuch zu führen.

 

Weil nicht anders - also das freiwillige Führen eines FB - dürfte man, bei der momentanen Rechtslage, um die Halterhaftung herumkommen.

 

Gruß,

AnReRa

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Ja die Allgemeinhaftung kann man sicher nicht umgehen. (in Deutschland weiss es nicht exakt aber max. 30 Euro.)

 

aber wieder Back to topic: hier gehts um eine Verurteilung ohne Beweis und ob diese so in Deutschland vollstreckbar ist.

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Ob Beweis oder nicht zählt denke ich nicht! Es wurde der Fahrzeughalter verurteil ... in diesem Fall eben auf Grund von Indizien.

 

In anderen Ländern sitzen Leute auf Grund von Indizien im Todestrakt! Der Sinn eines Gerichtes ist ja die Abwägung der Glaubwürdigkeit von diversen Zeugenaussagen und Indizien. Wenn es für alles stichfeste Beweise geben würde bräuchte man ja auch keine Staatsanwaltschaft die ermittelt ;-)

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Obwohl es ja kein Indiz gibt..

 

Naja ... ein Foto von Deinem Auto (welches üblicherweise nicht ohne Fahrer unterwegs ist) wird als Indiz ja wohl ausreichend sein ;-)

 

Zusätzlich fährt normalerweise auch immer der Halter des Fahrzeuges mit dem Selbigen (Firmenwagen ausgenommen)!

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Seit wann fährt denn normalerweise immer der Halter? Zumindest in Deutschland ist das wohl eher nicht so. Schon auf Grund der unterschiedlichen Versicherungsrabatte sind die Autos von Jüngeren oft bei den Eltern usw.. mal abgesehen dass sowieso mehrere Personen immer ein Auto nutzen..

 

Klar gibts ein Foto vom Auto, aber keinerlei Indiz auf den Fahrer, da das Foto halt nur das Heck des Fahrzeugs zeigt.

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Naja also ICH fahre mit MEINEM Auto, meine FRAU mit IHREM, ...

 

Bei meinen Arbeitskollegen ist es durch die Bank genauso. Eigentlich kenne ich niemanden der mit einem "fremden" Auto fährt ... Firmenwagen eben ausgenommen.

 

Gut wenn es nur ein Auto in der Familie gibt fährt eben auch die Ehefrau, der Ehemann und möglicherweise auch das Kind (kommt aber aufs selbe raus da es auf jeden Fall den richtigen trifft ... der Vater zahlt und das Kind kriegt die Watschn, bzw. er war es sowieso selbst)

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Die A-Behörden umgehen das „menschenrechtsfeindliche“ Verurteilen durch die Schutzbehauptung. Es stand dir mehrmals die Möglichkeit frei den „wahren“ Bösewicht zu benennen und damit der gerechten Strafe zuzuführen. :sneaky:

Ich kenne die D-Gesetze zu wenig, aber in A MUSS man (frau), bevor man (frau) sein „heiligs Blechle“ verborgt, sich davon überzeugen, dass Fahrtüchtigkeit gegeben ist und eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Ein weiterverborgen, ohne Einverständnis des Eigentümers, ist nicht gestattet und gilt als Veruntreuung. :sneaky:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...chutzbehauptung siehe Beitrag #1

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...chutzbehauptung siehe Beitrag #13

 

Eine Anonymverfügung ist ein „Friedensangebot“ der Behörde, welches IMHO angenommen werden soll. :rolleyes: Anderen Ländern andere Sitten (Gesetze).

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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@a v s

 

ich glaube wir unterscheiden uns da erheblich vom Rechtsverständnis her.. (Der Alte kriegt die Strafe, das Kind die Watschn..)

 

Das ist eben genau der Fall der in nem Rechtsstaat eben nicht passieren sollte. Wie gesagt die Halterverurteilung wäre ne andere Geschichte..

 

 

@A Wolf

 

Tja die Sache ist jetzt durch diesen Spruch tatsächlich gelaufen, wenn auch nicht richtig. Klickt mal den Link oben an, da wird auch deutlich gemacht dass eben auch für Behörden gewisse Regeln bestehen und die Beweispflicht nicht abgewälzt werden darf.

 

Allein schon der Hinweis der Behörde dass ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht besteht ist schon nicht haltbar.

Und nein das Nationale Recht (in dem Fall halt Österreich) bricht das Europarecht nicht..

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@A Wolf

........ Allein schon der Hinweis der Behörde dass ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht besteht ist schon nicht haltbar.

Und nein das Nationale Recht (in dem Fall halt Österreich) bricht das Europarecht nicht..

Es ist in Österreich gültiges Recht - so what?

MfG

A-Wolf

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@a v s

 

ich glaube wir unterscheiden uns da erheblich vom Rechtsverständnis her.. (Der Alte kriegt die Strafe, das Kind die Watschn..)

 

Das ist eben genau der Fall der in nem Rechtsstaat eben nicht passieren sollte. Wie gesagt die Halterverurteilung wäre ne andere Geschichte..

 

Mag sein dass Du solche Dinge anders löst ... wenn mein Kind mit meinem Auto fährt und einen Strafzettel bekommt wird der ersteinmal bezahlt ... danach werden dem Junior die Leviten gelesen ... was soll ich da blöde Spielchen treiben ... im Grunde bin ich ja auch verantwortlich da ich ihm die Kiste geborgt habe!

 

Die Kosten für den Strafzettel werden ihm (bei besonderer Blödheit) vom Taschengeld abgezogen und fertig! Wenns eine "normale" Strafe ist die jedem mal passiert zahl ich es einfach und gut ist es! Die Anonymverfügung ist ja wie bereits gesagt ein "Friedensangebot" und sollte angenommen werden.

 

Aber gut zu wissen das die Behörden mittlerweile eine Möglichkeit gefunden haben auch bei Ausländern die Strafen einzutreiben.

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Aber gut zu wissen das die Behörden mittlerweile eine Möglichkeit gefunden haben auch bei Ausländern die Strafen einzutreiben.

 

eben nicht, das hat der EGMR im oben verlinkten Urteil ja klargestellt. ich bin auch von hinten geblitzt worden und hab eine anonymverfügung bekommen. ich werde aber natürlich nicht zahlen, solange sie mir nicht beweisen können dass ich zum tatzeitpunkt am steuer saß. falls es genauso ausgehen sollte wie beim threadsteller, werde ich schon aus prinzip den rechtsweg bis zum ende ausschöpfen.

man kann sich darüber streiten was man von halterhaftung hält. aber ohne weitere tatsachen einfach anzunehmen dass der halter am steuer saß ist ja nun wirklich mehr als nur abenteuerlich.

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aber ohne weitere tatsachen einfach anzunehmen dass der halter am steuer saß ist ja nun wirklich mehr als nur abenteuerlich.

Moment mal. Das ist doch in D-land zunächst mal auch nicht anders.

Typischerweise bekommt der Halter (bekannt durch das Kennzeichen) den AB, wenn er sich nicht rührt den BuGeBe und - sofern er sich immer noch nicht rührt - wird der BuGeBe rechtskräftig. Und danach kommt man regelmäßig nicht mehr raus. d.h. unschuldig 'verurteilet'

Allein die Fälle Fahrer = weiblich,jung Halter = mänlich,alt in denen trotzdem ein AB kommt, zeigt doch, dass der SB eben nicht ermittelt hat.Der SB hätte zwar die Pflicht, den wahren Fahrer zu ermitteln, aber letztendlich entscheidet das ein Gericht. Und wenn ein Richtre glaubt, den Halter auf dem Bild zu erkennen ...

 

D-Land: Fahrer nicht ermittelbar -> Einstellung / FB gegen Halter

Ö-Land: Fahrer nicht ermittelbar, Halter kann/will keinen Fahrer nennen -> Halter verantwortlich, Buße in Höhe der Geldbuße für die VOWi

 

D.h. in D-Land kostet es weniger Geld, dafür gibt es den Aufwand mit dem FB. Das FB ist an sich aber genauso 'ungerecht' weil es den Halter belastet, ohne dass dieser etwas dafür kann. Und weiter, selbst wenn der Fahrer eines Fahrzeuges mit FB einen Fehler im FB macht ist der Halter 'schuld' und muß blechen ...

 

Gruß,

AnReRa

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aber ohne weitere tatsachen einfach anzunehmen dass der halter am steuer saß ist ja nun wirklich mehr als nur abenteuerlich.

Moment mal. Das ist doch in D-land zunächst mal auch nicht anders.

 

sorry, habe mich nicht präzise ausgedrückt: aber ohne weitere tatsachen einfach den halter zu verurteilen ist ja nun wirklich mehr als nur abenteuerlich

 

Typischerweise bekommt der Halter (bekannt durch das Kennzeichen) den AB, wenn er sich nicht rührt den BuGeBe und - sofern er sich immer noch nicht rührt - wird der BuGeBe rechtskräftig. Und danach kommt man regelmäßig nicht mehr raus. d.h. unschuldig 'verurteilet'

 

wenn er sich nicht mehr rührt. das ist ja klar, ich kann ja nicht alle einspruchsmöglichkeiten verstreichen lassen, und mich dann beschweren dass hier was rechtskräftig geworden ist. aber was hat das mit dem hier geschilderten fall zu tun? hier hat sich der betroffene sehr wohl gerührt.

 

Allein die Fälle Fahrer = weiblich,jung Halter = mänlich,alt in denen trotzdem ein AB kommt, zeigt doch, dass der SB eben nicht ermittelt hat.Der SB hätte zwar die Pflicht, den wahren Fahrer zu ermitteln, aber letztendlich entscheidet das ein Gericht. Und wenn ein Richtre glaubt, den Halter auf dem Bild zu erkennen ...

 

ein richter bietet immer an, ein gutachten zu erstellen, ob der betreffende auf dem bild wirklich der beschuldigte ist. was haben die öster. behörden hier ermittelt und vor allem wie? einzig und alleine die haltereigenschaft soll ein indiz für die täterschaft hier sein? ohweiha, das ist völlig lebensfremd.

 

D-Land: Fahrer nicht ermittelbar -> Einstellung / FB gegen Halter

 

dein automatismus mit dem FB ist keineswegs gegeben. ich kann in meiner autofahrer-karriere 3 einstellungen vorweisen und 0 Fahrtenbücher.

 

Ö-Land: Fahrer nicht ermittelbar, Halter kann/will keinen Fahrer nennen -> Halter verantwortlich, Buße in Höhe der Geldbuße für die VOWi

 

du gibst es leider falsch wieder, richtig ist hier:

 

Fahrer nicht ermittelbar, Halter kann/will keinen Fahrer nennen -> Halter wird als verantwortlicher Fahrer verurteilt, Geldbuße für die VOWi.

 

es geht hier NICHT um die halterhaftung, denn diese ist sowieso in D nicht vollstreckbar, es geht hier darum, dass einfach der halter als verantwortlicher fahrer verurteilt wird, obwohl kein einziges indiz dafür vorliegt, ausser dass er der halter ist. wobei hier nichtmal bekannt ist, ob die eingetragene person im fahrzeugschein überhaupt der eigentliche halter ist. denn das muss nicht zwangsläufig das gleiche sein:

 

Halter eines Kfz

Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

 

In der Praxis meistens der Eigentümer Fahrzeughalter, aber das ist nicht zwingend. Das Eigentum ist nur Indiz für die Halterstellung, nicht Voraussetzung.

Maßgeblich sind die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte.

Es kommt nicht darauf an, wer im Fahrzeugschein eingetragen ist oder wer den Fahrzeugbrief verwahrt.

 

So ist es nicht unüblich, dass beispielsweise der Vater das Auto des Sohnes auf sich zulässt, weil ihm ein höherer Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung zusteht.

Dennoch ist der Sohn Halter, wenn er das Fahrzeug allein gekauft hat und benutzt

 

 

Verwenden mehrere gemeinschaftlich das Fahrzeug, können auch mehrere gemeinschaftlich Halter des Fahrzeuges sein.

 

.....

 

quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Halter_eines_Kfz.html

 

D.h. in D-Land kostet es weniger Geld, dafür gibt es den Aufwand mit dem FB. Das FB ist an sich aber genauso 'ungerecht' weil es den Halter belastet, ohne dass dieser etwas dafür kann. Und weiter, selbst wenn der Fahrer eines Fahrzeuges mit FB einen Fehler im FB macht ist der Halter 'schuld' und muß blechen ...

 

nochmals, die verhängung eines fahrtenbuchs ist kein automatismus. nochmals, es geht hier NICHT um die halterhaftung, das ist wieder ein ganz anderes thema.

 

VG Tom

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Und?

 

Nervt die Ösi-Behörden, was werden die machen?

 

Vieleicht ihre Mautüberwachung dazu nutzen den von hinten geblitzen ausländischen Wagen im Land zu stellen!

 

Und dann? Verkehrsverstoß zugeben oder Fahrzeug als "Sicherheitsleistung" beschlagnahmen bis das Bußgeld für die Halterbestrafung betreff Lenkerauskunft beazhlt ist!

 

Daher,

Dringend das Friedensangebot der Anonymverfügung annehmen.

Praktisch: Familie, Clique von Istrien nach Passau in Nachtfahrt durch Ösiland, wann der Fahrerwechsel war, wer weis das so genau?

 

Anonymverfügung als "Tempozuschlag" auf die gemeinsame Reisekasse verbuchen!

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wenn wir deine tipps nicht hätten :heul:

 

Vieleicht ihre Mautüberwachung dazu nutzen den von hinten geblitzen ausländischen Wagen im Land zu stellen!

 

Und dann? Verkehrsverstoß zugeben oder Fahrzeug als "Sicherheitsleistung" beschlagnahmen bis das Bußgeld für die Halterbestrafung betreff Lenkerauskunft beazhlt ist!

 

das gute am geschäftsleasing ist, dass man i.d.R. alle 3 jahre ein neues auto hat und auch gleich ein neues kennzeichen. da sich mein bewegungsspielraum die letzten jahre etwas eingeschränkt hat (schweiz, italien und österreich gehen leider nicht mehr :sneaky: ), ist ein neues kennzeichen echt langsam nötig.

aber auch so, die wahrscheinlichkeit dass alle kfz-kennzeichen der halter, welche noch bussgelder offen haben,im ausland automatisch mittels überwachung abgeglichen werden, ist relativ gering. bei der schweiz vielleicht ein wenig höher, aber auch da habe ich es schon riskiert wieder einzureisen, bis jetzt ohne probleme.

was soll passieren? im schlimmsten fall muss ich zahlen. aber wenn dies bei jedem 4. bussgeld im schnitt passiert, habe ich immer noch gespart.

 

Daher,

Dringend das Friedensangebot der Anonymverfügung annehmen.

Praktisch: Familie, Clique von Istrien nach Passau in Nachtfahrt durch Ösiland, wann der Fahrerwechsel war, wer weis das so genau?

 

Anonymverfügung als "Tempozuschlag" auf die gemeinsame Reisekasse verbuchen!

 

du kannst das gerne so machen. ich mache es jedenfalls nicht so, schon gar nicht wenn ich wirklich nicht weiss wer gefahren ist.

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@Tom: endlich versteht mal einer den Sinn dieses Themas..

 

 

Und ja den Erpressungsversuch der Anonoymverfügung muss man ja nicht annehmen. Auch in Österreich wird wegen hundert Euro nicht auf die Reifen geschossen oder 2 Hubschrauber zur Verfolgung angesetzt.

Ich meine da werden die Möglichkeiten der Behörde doch stark überschätzt. Nicht jedes Futzi Park Ticket ist in einer Datenbank, so dass bei einer Überprüfung gleich die rote Lampe angeht..

 

Wie Tom schon gesagt hat, was soll denn passieren. Im schlimmsten Fall zieht man die Karte zahlt und die Sache ist keinen Cent teurer als wenn man überwiesen hätte..

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@Tom: endlich versteht mal einer den Sinn dieses Themas..

 

 

Und ja den Erpressungsversuch der Anonoymverfügung muss man ja nicht annehmen. Auch in Österreich wird wegen hundert Euro nicht auf die Reifen geschossen oder 2 Hubschrauber zur Verfolgung angesetzt.

Ich meine da werden die Möglichkeiten der Behörde doch stark überschätzt. Nicht jedes Futzi Park Ticket ist in einer Datenbank, so dass bei einer Überprüfung gleich die rote Lampe angeht..

 

Wie Tom schon gesagt hat, was soll denn passieren. Im schlimmsten Fall zieht man die Karte zahlt und die Sache ist keinen Cent teurer als wenn man überwiesen hätte..

 

Genau. Und wer wirft schon gerne einer korrupten Stadt- (LINK) oder Landesverwaltung (LINK) Geld in den Rachen, damit man sich dort persönlich berreichert?

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Hallo,

 

Naja also ICH fahre mit MEINEM Auto, meine FRAU mit IHREM, ...

 

Bei meinen Arbeitskollegen ist es durch die Bank genauso. Eigentlich kenne ich niemanden der mit einem "fremden" Auto fährt ... Firmenwagen eben ausgenommen.

 

Dann durchbreche ich mal deine Statistik:

Ich fahre meistens mit dem Auto meiner Frau, meine Frau fährt mit meinem Auto, gelegentlich nutzen wir abwechselnd den Wagen meines Vaters.

 

Und bei uns im Büro kommen die KollegInnen auch häufiger mal mit dem Wagen von Mann/Frau/Freund/Freundin/Geschwistern/Eltern. Das kann man bei uns sogar daran erkennen, dass es eine Liste mit Kennzeichen gibt, die auf den Firmenparkplätzen stehen dürfen. Und diese Liste hat hinter den meisten Namen mehrere Einträge.

 

Also ich halte es für den Normalfall, dass ein Auto von mehreren Leuten bewegt wird.

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