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Kündigung Wegen Zu Wenig Knöllchen


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Spotten können hier ja viele, aber einen tatsächlichen Beleg für eine Minderleistung steht nachwievor aus.

 

Immergültige Lebenserfahrungen, wilde Annahmen und despektierlische Gurkenvergleiche können ja wohl kaum als Beurteilungsgrundlage ernstgenommen werden. Mit der gleichen Argumentation kann man auch jeden Porschefahrer gleich zum Raser deklarieren.

 

Wenig Knöllcheneinahmen ist halt nicht zwangsläufig eine kausale Folge von Arbeitsverweigerung.

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Eben nicht, 9 stehen am Band und machen ihren Job, und der 10te trinkt derweil ein Tässchen Jasmintee mit dem Bauer und führt pädagogisch wertvolle Gespräche.

 

Wenn ich es recht betrachte, kann Deine Gurkerei auch anders interpretiert werden: Neun sortieren dumpf Gurken aus, der zehnte erarbeitet mit dem Bauern Maßnahmen zur Produktions- und Qualitätssteigerungen und erreicht damit auch sein Produktionziel.

 

Neun arbeiten zur Freude der Vorgesetzten dumpf nach Vorschrift, der zehnte wird Partner in einer Consultingfirma. :heul:

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Wenn ich es recht betrachte, kann Deine Gurkerei auch anders interpretiert werden:

Interpretieren kann man viel, auch das ein Arbeitnehmer der einen genau beschriebenen Arbeitsbereich hat, sich nicht daran orientieren muss.

 

Neun sortieren dumpf Gurken aus,

und bekommen was auf den Deckel, wenn die Kunden sich über Unrat im Gurkenglas beschweren, weil Nummer 10 schludert.

 

der zehnte erarbeitet mit dem Bauern Maßnahmen zur Produktions- und Qualitätssteigerungen und erreicht damit auch sein Produktionziel.

Aber sicher ist der dessen Ware kontrolliert werden soll dem Kontrolleur gegenüber weisungsbefugt. Bekommt der Kontrolleur dann auch wenigstens eine "Erfolgsprämie"?

 

Wäre schon mal ein Grund mehr den zu feuern.

 

Neun arbeiten zur Freude der Vorgesetzten dumpf nach Vorschrift, der zehnte wird Partner in einer Consultingfirma. :heul:

Oder der Bauer wird einfach von der Lieferantenliste gestrichen, und baut statt Gurken Jasmintee an. Zeit zum Tee trinken hat er dann ja.

 

MfG.

 

hartmut

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Herrja, unser asiatischer Autist demonstriert mal wieder seine größte Begabung ... Hasse fein gemacht.

Du solltest Dich ein wenig mehr zurueck halten in der Qualifizierung anderer Mitglieder, mein Gutster! :heul:

 

Wenig Knöllcheneinahmen ist halt nicht zwangsläufig eine kausale Folge von Arbeitsverweigerung.

Zwangslaeufig mit Sicherheit nicht, aber eigentlich doch sehr offensichtlich. Alles, was Du - und andere hier anfuehren - ist mehr oder weniger Schoenrederei und hat zur taeglichen Praxis einen geringen, wenn nicht gar keinen, Bezug.

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Du solltest Dich ein wenig mehr zurueck halten in der Qualifizierung anderer Mitglieder, mein Gutster! :heul:

 

Warum? Austeilen kannst Du ja bekanntermaßen schließlich genau so gut ...

 

Zwangslaeufig mit Sicherheit nicht, aber eigentlich doch sehr offensichtlich. Alles, was Du - und andere hier anfuehren - ist mehr oder weniger Schoenrederei und hat zur taeglichen Praxis einen geringen, wenn nicht gar keinen, Bezug.

 

Ich habe so mein Problem mit "Offensichtlichkeiten" als Beurteilungsgrundlage. Genau kann es hier keiner wissen, daher wundere ich mich über die Vorverurteilung. Vor allen aber darüber, dass alleine die finanzielle Ausbeute als Qualitätskriterium der Tätigkeit ungefragt akzeptiert wird. Das ist ok, wenn dies der alleinige Zweck der Tätigkeit ist. Hier soll es angeblich aber um die Verkehrsdisziplin gehen. Es wurde kein Nachweis geführt, dass diese aufgrund von Umständen und Methoden auch ohne Knöllchen gegeben ist, sondern stumpf angenommen, es würde anders nicht gehen. Von Goose & Co. erwarte ich ja diese Art von Betriebsblindheit, aber die kann ja nicht der alleinige Maßstab sein.

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....

Es wurde kein Nachweis geführt, dass diese aufgrund von Umständen und Methoden auch ohne Knöllchen gegeben ist, sondern stumpf angenommen, es würde anders nicht gehen.

....

 

Inhaltlich stimme ich Deinen Aussagen zu. Problem ist eben, dass - außer Anzahl/Höhe der Knöllchen - keine Erfassung der Verkehrsdisziplin erfolgt. Die ggf. geführten Gespräche mit VTs, die falsch geparkt haben, werden nach meiner Kenntnis nicht dokumentiert.

 

Ziele für Mitarbeiter - gleich in welchem Bereich tätig - können imho immer nur vereinbart werden, wenn der Mitarbeiter die Zielerreichung selbst in der Hand hat: insofern darf es für Parkraumüberwacher keine Zielvorgaben geben, da die Mitarbeiter die Parkverstöße ja nicht selbst begehen. Das macht natürlich auch jede Art von Vergleich der Mitarbeiter untereinander fragwürdig. Wenn es bei solchen Vergleichen - wie hier - nur darum geht, besser oder zumindest gleich gut wie der durchschnittliche Kollege zu sein, fördert man eine ungesunde Art von Konkurrenz. Wer sagt denn, dass da nicht VT aufgeschrieben werden, die korrekt parken, weil der Mitarbeiter "noch ein paar Knöllchen" braucht? Das ist sicherlich nicht der Normalfall, aber durch die hier diskutierten Vergleiche mit den Durchschnitt wird solches Verhalten imho gefördert.

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Und die Praxis zeigt daß die Knöllchenzahl über 2 - 3 Monate doch eine Aussage über die Kontrolltätikeitsintensität erlaubt, zumindestens wenn "rollende Schicht" bei den Dienstzeiten und Zuständigkeitsbereichen gilt.

 

Und wer weis denn, ursprüngliche Meldung?, ob nicht der Dienstleiter auch mal Nachkontrollgänge unternahm, dort zu beanstandende Fahrzeuge sah die länger schon falsch abgestellt waren, Schnee, Regen, abgelaufende Parkscheine usw. sind ja Hinweise!

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Ich habe so mein Problem mit "Offensichtlichkeiten" als Beurteilungsgrundlage.

Eher mit der Abgrenzung welche Aufgaben derjenige hat.

 

Aus einer Anfrage.

Gemäß der Stellenbeschreibung haben die Politessen folgende Aufgaben:

1. StVO (ruhender Verkehr)

1.1 Durchführung von Verkehrsordnungskontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unter Beachtung des Ermessensspielraumes

1.2 Eigenständige Entscheidung und Durchführung von Abschleppmaßnahmen vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Grundlage

1.3 Überwachung und kleine Reparaturen an Parkscheinautomaten Weiterleitung großer Betriebsstörungen bzw. Ausfall an PSA

1.4 Aufklärung der Bürger über bestehende bzw. neue rechtliche Grundlagen zum Straßenverkehr

1.5 Erarbeitung und Weiterleitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssituation

 

Ziel-/Aufgaben-Hintergrund (Welche Aufgaben sollen erfüllt, welche Ziele erreicht werden?)

- Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zur StVO

- Schutz aller Verkehrsteilnehmer

- Bekämpfung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

- Überwachung Parkraumsituation

http://www.spd-fraktion-halle.de/export/si..._Politessen.pdf

 

Und wenn nach dem verfahren wird, kann es keine größere Abweichung zwischen den einzelnen "Politessen" geben.

 

Hier soll es angeblich aber um die Verkehrsdisziplin gehen.

Und die Mittel wie diese Disziplin geschaffen werden soll auszusuchen, kann nicht der Job einer "Politesse" sein. Die hat ihre Stellenbeschreibung und nach der muss sie arbeiten.

 

Es wurde kein Nachweis geführt, dass diese aufgrund von Umständen und Methoden auch ohne Knöllchen gegeben ist, sondern stumpf angenommen, es würde anders nicht gehen.

Wer sich ausrechnet, möglicherweise 5€ wegen fehlendem Parkschein ist billiger als ein Parkschein ziehen, der ist sicher leicht belehrbar, und wird inZukunft immer einen Schein ziehen, wenn er einmal nur belehrt wird.

 

Hinzu kommt, einem Polizisten würde ich mehr Entscheidungsfreiheit geben als einer Politesse, und selbst bei einem :heul: ist bei 35,01€ aus mit mündlich verwarnen.

 

MfG.

 

hartmut

 

MfG.

 

hartmut

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1.2 Eigenständige Entscheidung und Durchführung von Abschleppmaßnahmen vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Grundlage

 

Da haben wir es ja, von wegen illegaler Abschleppungen :heul: .

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1.2 Eigenständige Entscheidung und Durchführung von Abschleppmaßnahmen vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Grundlage

 

Da haben wir es ja, von wegen illegaler Abschleppungen :heul: .

Habe mal etwas fett markiert. :cop01:

 

Ohne diese gesetzliche Grundlage ist es was? :sneaky:

 

Richtig, illegal :cop01:

 

MfG.

 

hartmut

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Hinzu kommt, einem Polizisten würde ich mehr Entscheidungsfreiheit geben als einer Politesse, und selbst bei einem :heul: ist bei 35,01€ aus mit mündlich verwarnen.

Wie kommst du darauf?

 

Es bleibt ja dennoch eine Ordnungswidrigkeit und für die besteht kein Verfolgungszwang.

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Wie kommst du darauf?

Sobald es in den Punktebereich geht endet der Ermessensspielraum der Beamte.

 

Es bleibt ja dennoch eine Ordnungswidrigkeit und für die besteht kein Verfolgungszwang.

Ist aber außerhalb des Ermessens der Polizisten, jetzt kommt die Bußgeldstelle und die entscheidet ob es geahndet wird oder nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Grundsätzlich habe ich ein Entschließungs- und Auswahlermessen. Das Entschließungsermessen regelt, daß ich mich entscheiden kann, ob ich die OWi überhaupt verfolge (also, ob ich den Betroffene auf sein Fehlverhalten anspreche), das Auswahlermessen entscheidet, wie ich den Verstoß ahnde (also, ob ich mündlich oder kostenpflichtig verwarne) Entscheide ich mich für die kostenpflichtige Verwarnung, so bin ich grundsätzlich an die BKatV und den BKat gebunden, kann also nicht nach belieben rauf- oder runter gehen..

 

Eine Verpflichtung, eine OWi zu ahnden, also eine Ermessensreduzierung auf Null, gibt es jedoch auch im Bußgeldbereich nur selten.

Die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens sind gesetzlich nicht näher bestimmt.

 

Jedoch gilt auch für die Politesse § 58 (2) OwiG

 

§ 58 OWiG

Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung

 

(1) Die Ermächtigung nach § 57 Abs. 2 erteilt die oberste Dienstbehörde des Beamten oder die von ihr bestimmte Stelle. Die oberste Dienstbehörde soll sich wegen der Frage, bei welchen Ordnungswidrigkeiten Ermächtigungen erteilt werden sollen, mit der zuständigen Behörde ins Benehmen setzen. Zuständig ist bei Ordnungswidrigkeiten, für deren Verfolgung und Ahndung eine Verwaltungsbehörde des Bundes zuständig ist, das fachlich zuständige Bundesministerium, sonst die fachlich zuständige oberste Landesbehörde.

 

(2) Soweit bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten im Hinblick auf ihre Häufigkeit und Gleichartigkeit eine möglichst gleichmäßige Behandlung angezeigt ist, sollen allgemeine Ermächtigungen an Verwaltungsangehörige und Beamte des Polizeidienstes zur Erteilung einer Verwarnung nähere Bestimmungen darüber enthalten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Verwarnung erteilt und in welcher Höhe das Verwarnungsgeld erhoben werden soll.

 

Nun ist der Parkverstoß ja ein solches Massendelikt, bei welchem sich die einzelnen Verstöße nicht merklich voneinander unterscheiden. Wenn nun nähere Bestimmungen regeln, daß zur möglichst gleichmäßigen Behandlung kostenpflichtige Verwarnungen zu erteilen sind und die mündliche Verwarnung nur die Ausnahme darstellen soll, so hat sich die Politesse daran zu halten.

Schreibt er nun nur 30 % der Knöllchen seiner Kollegen spricht doch vioeles dafür, daß er das eben nicht getan hat...

 

Gruß

Goose

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Habe mal bei :sneaky: zone gesucht.

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic...f=7&t=35522

 

Da geht es um dieses Thema

Na da ist ja gepflegtes Unwissen am Start:

 

ALLES was im BKatV steht muss finanziell geahndet werden. Da is nix mit ermessen.

war früher mal so. =)

 

Bußgeldbeträge bis 35€ können nach pflichtgemäßem Ermessen des Beamten mündlich verwarnt werden. Das ist hier wohl mit "geringfügiger Owi" gemeint.

 

natürlich kann ich eine Verwarnung auch mündlich aussprechen obwohl sie ihm TBST-Katalog steht. (Vorraussetzung <35€)

 

Und jeder weiß es besser und ist sich sicher... :heul:

 

Kein Wunder dass Goose sich lieber hier rumtreibt. Und wie er oben ausgeführt hat, hat die Punktegrenze nichts mit dem Ermessen des Polizisten zu tun.

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Na da ist ja gepflegtes Unwissen am Start:

Meinst Du, immerhin wenden die es so an.

Nur gut das wir dich haben, könntest ja mal bei :cop01: Zone denen ihren Job erklären. :sneaky:

 

Und jeder weiß es besser und ist sich sicher... :heul:

Könnte einfach daran liegen das es regional unterschiedlich gehandhabt wird. Polizei ist Ländersache. Und welche Richtung dort vorgegeben wird, wird angewendet.

 

Kein Wunder dass Goose sich lieber hier rumtreibt. Und wie er oben ausgeführt hat, hat die Punktegrenze nichts mit dem Ermessen des Polizisten zu tun.

Ich schrieb Punktebereich, und der liegt eben oberhalb der 35€, eben auch die Grenze die in Copzone genannt wird. Ob jetzt die Zahl genannt wird oder nicht, im Bußgeldkatalog wird auch nur zwischen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten und nicht gerinfügigen Ordnungswidrigkeiten unterschieden, ohne das eine Zahl genannt wird. Entscheidet aber ob Punkte vergeben werden oder nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Na da ist ja gepflegtes Unwissen am Start:

Meinst Du, immerhin wenden die es so an.

Na das ist ja das Schlimme...

 

Kein Wunder dass Goose sich lieber hier rumtreibt. Und wie er oben ausgeführt hat, hat die Punktegrenze nichts mit dem Ermessen des Polizisten zu tun.

Ich schrieb Punktebereich, und der liegt eben oberhalb der 35€, eben auch die Grenze die in Copzone genannt wird. Ob jetzt die Zahl genannt wird oder nicht, im Bußgeldkatalog wird auch nur zwischen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten und nicht gerinfügigen Ordnungswidrigkeiten unterschieden, ohne das eine Zahl genannt wird. Entscheidet aber ob Punkte vergeben werden oder nicht.

Hiervon ist in Gooses Beitrag nichts zu lesen.

 

Er unterscheidet auch nicht zwischen Punktebereich und anderen Ordnungswidrigkeiten. Vielleicht weil es für sein Entschließungs- und Auswahlermessen egal ist?

Siehe auch:

 

Eine Verpflichtung, eine OWi zu ahnden, also eine Ermessensreduzierung auf Null, gibt es jedoch auch im Bußgeldbereich nur selten.

Die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens sind gesetzlich nicht näher bestimmt.

Genau das hattest du aber behauptet:

und selbst bei einem :heul: ist bei 35,01€ aus mit mündlich verwarnen.
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Es bleibt ja dennoch eine Ordnungswidrigkeit und für die besteht kein Verfolgungszwang.

 

 

Die Nichtverfolgung nach "Laune" ( oder zur Tarnung herangezogender Ermessensgründe ) führt aber schnell zur Willkür, Rechtsunsicherheit und zum Polizeistaat!

 

In einem Rechtsstaat ist Recht durchzusetzen und Unrecht gegenüber jedermann jederzeit zu ahnden!

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Siehe auch:

 

Eine Verpflichtung, eine OWi zu ahnden, also eine Ermessensreduzierung auf Null, gibt es jedoch auch im Bußgeldbereich nur selten.

Die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens sind gesetzlich nicht näher bestimmt.

Genau das hattest du aber behauptet:

und selbst bei einem :heul: ist bei 35,01€ aus mit mündlich verwarnen.

Wie sage ich es meinem Kinde? :sneaky:

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung, mündlich oder mit Verwarnungsgeld abgehandelt werden.

Einverstanden?

 

Ordnungswidrigkeiten die nicht mehr nur geringfügig sind, bei denen geht es nicht, da wird ein Bußgeld fällig.

Auch einverstanden?

Wenn nicht belege es.

 

Hier ein Text aus Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

 

(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__56.html

 

Hier ist die Grenze genau bei 35€, drüber ist es keine Kannvorschrift.

Belege das Gegenteil.

 

Und wie es zu handhaben ist, die Weisungsbefugnis

§ 58 Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung

(2) Soweit bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten im Hinblick auf ihre Häufigkeit und Gleichartigkeit eine möglichst gleichmäßige Behandlung angezeigt ist, sollen allgemeine Ermächtigungen an Verwaltungsangehörige und Beamte des Polizeidienstes zur Erteilung einer Verwarnung nähere Bestimmungen darüber enthalten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Verwarnung erteilt und in welcher Höhe das Verwarnungsgeld erhoben werden soll.

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__58.html

 

Hier kann also die Behörde Weisung erteilen wie verwarnt werden soll

Einverstanden, wenn nicht belege das Gegenteil.

 

MfG.

 

hartmut

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Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung, mündlich oder mit Verwarnungsgeld abgehandelt werden.

Einverstanden?

Natürlich. Das ist so einfach zu verstehen, dass sogar du richtig liegst. :heul:

 

Ordnungswidrigkeiten die nicht mehr nur geringfügig sind, bei denen geht es nicht, da wird ein Bußgeld fällig.

Auch einverstanden?

Wenn nicht belege es.

Nein, nicht einverstanden.

 

Aber wo kommen wir hin, wenn jemand (in diesem Fall du) irgendwas in den Raum stellt, dann darauf verweist, dass in anderen Foren Leute auch dieser Meinung sind und dann glaubt, wenn einer nicht deiner Meinung sei solle er es bitte belegen?

Belege du doch bitte deine Aussage. Ein einfacher Verweis auf ein anderes Forum ist wohl kein Beleg.

 

Im Übrigen glaube ich da eher Goose, der hier bewiesen hat, dass er sich in diesem Bereich auskennt als Schreibern in anderen Foren, auch wenn sie sich ebenfalls als Polizisten ausgeben.

 

Außerdem kommen wir da an das Problem, dass sich schlecht beweisen lässt, was es schlicht nicht gibt. Es gibt weiterhin keinen Hinweis darauf, dass Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich nicht auch durch eine mündliche Ansprache des Polizisten geregelt werden können.

Das ergibt sich desweiteren auch daraus, dass auch solche Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgt werden müssen (kein Verfolgungszwang). Auch im Bußgeldbereich hat der die Ordnungswidrigkeit bemerkende Polizist Ermessensspielraum ob er die Ordnungswidrigkeit verfolgt.

 

Siehe hierzu auf die Ausführungen von Goose zum Entschließungs- und Auswahlermessen:

Eine Verpflichtung, eine OWi zu ahnden, also eine Ermessensreduzierung auf Null, gibt es jedoch auch im Bußgeldbereich nur selten.

Bereitet dir vielleicht Probleme, dass die persönliche Ansprache des Polizisten bei einem Verkehrsverstoß generell 'mündliche Verwarnung' heißt?

Das hat aber nichts mit der Unterscheidung 'Bußgeld' - 'Verwarngeld' zu tun.

 

Hier ein Text aus Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

 

Hier ist die Grenze genau bei 35€, drüber ist es keine Kannvorschrift.

Belege das Gegenteil.

Hier geht darum die Erhebung von kostenpflichtigen Verwarngeldern zu regeln (siehe auch die weiteren Absätze des Paragraphen). Dass dort steht, dass Verwarnungen auch ohne Verwarnungsgeld erteilt werden können sagt über das mögliche Vorgehen bei Bußgeldern überhaupt nichts aus.

 

Und wie es zu handhaben ist, die Weisungsbefugnis

§ 58 Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung

Hier kann also die Behörde Weisung erteilen wie verwarnt werden soll

Einverstanden, wenn nicht belege das Gegenteil.

Auch dieser Paragraph steht unter 'II. Verwarnungsverfahren', hat also mit dem hier strittigen Vorgehen bei Bußgeldern überhaupt nichts zu tun.

 

Stattdessen würde es sich anbieten hier

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_196...68BJNG000091309

nachzulesen.

 

Dort steht z.B.

§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

 

Es ist also durchaus möglich eine bemerkte Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich nicht zu verfolgen, sprich kostenpflichtig zu ahnden.

 

Darüber hinaus ist natürlich der Polizist der sich entscheidet nicht zu ahnden berechtigt den Verkehrsteilnehmer mündlich auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Dass das im Sprachgebrauch 'verwarnen' genannt wird, hat, wie bereits geschrieben nichts mit dem Verwarnungsgeldbereich zu tun.

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@Goose:

 

Könntest du bitte konkret schreiben, ob harmut mit diesen Aussagen

 

bei einem :heul: ist bei 35,01€ aus mit mündlich verwarnen.

 

Es bleibt ja dennoch eine Ordnungswidrigkeit und für die besteht kein Verfolgungszwang.

Ist aber außerhalb des Ermessens der Polizisten, jetzt kommt die Bußgeldstelle und die entscheidet ob es geahndet wird oder nicht.

 

richtig liegt oder nicht?

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Natürlich. Das ist so einfach zu verstehen, dass sogar du richtig liegst. :z30:

Hörst du mich jubeln, ich habe etwas verstanden. :shit:

 

Nein, nicht einverstanden.

:cop01:

Aber wo kommen wir hin, wenn jemand (in diesem Fall du) irgendwas in den Raum stellt, dann darauf verweist, dass in anderen Foren Leute auch dieser Meinung sind und dann glaubt, wenn einer nicht deiner Meinung sei solle er es bitte belegen?

Habe ich nicht belegt das bis 35€ verwarnt werden darf.

Wozu dann diese Grenze.

Du behauptest es wäre nicht so, es wäre deine Aufgabe mich jetzt zu widerlegen und nicht nur die Behauptung aufrecht zu erhalten.

 

Belege du doch bitte deine Aussage. Ein einfacher Verweis auf ein anderes Forum ist wohl kein Beleg.

Wenn es aber die sind, die damit arbeiten, dann schon. Denn die wenden es so an.

 

Außerdem kommen wir da an das Problem, dass sich schlecht beweisen lässt, was es schlicht nicht gibt.

Es sollte dann doch kein Problem sein, wie bei den Verwarnungen ein Nachweis zu bringen wie es bei nicht nur geringfügigen Owis gehandhabt wird. Müsste ja auch drin stehen wie bei der Verwarnung. Gibt es nicht, also meinst brauchst Du es nicht beweisen, nur behaupten.

 

Es gibt weiterhin keinen Hinweis darauf, dass Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich nicht auch durch eine mündliche Ansprache des Polizisten geregelt werden können.

Oh doch, Grenze geringfügige Owis. Gibt es was wo geschrieben steht auch mündlich bei anderen Owis?

 

Das ergibt sich desweiteren auch daraus, dass auch solche Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgt werden müssen (kein Verfolgungszwang). Auch im Bußgeldbereich hat der die Ordnungswidrigkeit bemerkende Polizist Ermessensspielraum ob er die Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Steht dem :sneaky: hier diese Befugnis zu? Wo steht das, wie gesagt mündlich bis 35€.

 

Bereitet dir vielleicht Probleme, dass die persönliche Ansprache des Polizisten bei einem Verkehrsverstoß generell 'mündliche Verwarnung' heißt?

Das hat aber nichts mit der Unterscheidung 'Bußgeld' - 'Verwarngeld' zu tun.

 

Eine mündliche ist ohne Kosten, er kann aber eine Verwarnung von xx€ anbieten. Macht er zwar auch mündlich, kostet aber. Kennst Du den Unterschied?

 

Hier ein Text aus Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

 

sagt über das mögliche Vorgehen bei Bußgeldern überhaupt nichts aus.

Eben, bis 35€, ende Gelände. Danach kommt die Anzeige, und dann entscheiden andere, nicht mehr der :cop01:

 

Auch dieser Paragraph steht unter 'II. Verwarnungsverfahren', hat also mit dem hier strittigen Vorgehen bei Bußgeldern überhaupt nichts zu tun.

Du meinst also, bei Verwarnungen ist die Behörde weisungsbefugt, und dann nicht mehr. Gebe ich dir Recht weil dann kein kann sondern muss ist. Da braucht es keine Anweisung weil eine Anzeige erfolgt. Der Rest macht dann sowieso die Bußgeldstelle. Die haben mehr Spielraum, und andere Weisungen.

 

Dort steht z.B.

§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

 

Es ist also durchaus möglich eine bemerkte Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich nicht zu verfolgen, sprich kostenpflichtig zu ahnden.

Kann das aber auch der :cop01: auf der Straße? Der müsste dann doch jederzeit auch die Anzeige zurück ziehen können.

 

Darüber hinaus ist natürlich der Polizist der sich entscheidet nicht zu ahnden berechtigt den Verkehrsteilnehmer mündlich auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Dass das im Sprachgebrauch 'verwarnen' genannt wird, hat, wie bereits geschrieben nichts mit dem Verwarnungsgeldbereich zu tun.

Es hat damit zu tun das er es nur bei geringfügigen Owis machen darf, sonst darf er auf das Verhalten hinweisen und muss anzeigen. :heul:

Den entsprechenden § hatte ich verlinkt.

 

MfG.

 

hartmut

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Eben, bis 35€, ende Gelände. Danach kommt die Anzeige, und dann entscheiden andere, nicht mehr der :sneaky:
Darüber hinaus ist natürlich der Polizist der sich entscheidet nicht zu ahnden berechtigt den Verkehrsteilnehmer mündlich auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Dass das im Sprachgebrauch 'verwarnen' genannt wird, hat, wie bereits geschrieben nichts mit dem Verwarnungsgeldbereich zu tun.

Es hat damit zu tun das er es nur bei geringfügigen Owis machen darf, sonst darf er auf das Verhalten hinweisen und muss anzeigen. :heul:

Meiner Meinung nach hat der Polizist vor Ort auch im Bußgeldbereich den Ermessensspielraum ob er eine Anzeige schreibt oder nicht.

Aber das führt hier zu nichts mehr.

 

Warten wir doch einfach ab, was Goose zu deinen 2 Aussagen, die ich vorhin schon gepostet habe, bzw. dem oben markierten sagt.

 

Ich könnte natürlich auch mit der Logik argumentieren, z.B. dass ein solcher Verfolgungszwang Ordnungswidrigkeiten in dieser Hinsicht auf eine Stufe mit Straftaten stellen würden. Und dass es nicht gewollt ist, dass die Polizei jedem nachlaufen bzw. fahren muss, den sie mit dem Handy am Ohr im Auto gesehen hat, egal wie schnell sich dieser gerade entfernt, liegt auf der Hand.

Auch werden bei Ordnungswidrigkeiten selten Anzeigen gegen unbekannt geschrieben, was aber laut deiner Argumentation ja dann Pflicht sein müsste.

 

Aber warten wir einfach ab...

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Du solltest Dich ein wenig mehr zurueck halten in der Qualifizierung anderer Mitglieder, mein Gutster! :heul:

 

Warum? Austeilen kannst Du ja bekanntermaßen schließlich genau so gut ...

Mit Sicherheit - mit Sicherheit aber auch nicht so unkultiviert wie Du es tust.....

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Genau kann es hier keiner wissen, daher wundere ich mich über die Vorverurteilung.

Wo sind hier Vorurteile abgegeben worden? Es wurden Meinungen kund getan, niemand hat hier in diesem Thread behauptet, dass es ausschliesslich so sein muss. Andererseits sind die Vermutungen, dass es sich tatsaechlich um einen faulen Sack handelt, recht fundiert. Die Tatsache, dass er ueber Jahre hinweg nur 30 - 40% der Ergebnisse seiner Kollegen erzielt, spricht doch Baende, oder? Hinzu kommt, dass die Parksituation in seinem Betaetigungsfeld - die gesamte Stadt - offensichtlich noch immer angespannt ist. Warum sonst schreiben die Kollegen des Herrn weitaus mehr, als er selbst?

 

Vor allen aber darüber, dass alleine die finanzielle Ausbeute als Qualitätskriterium der Tätigkeit ungefragt akzeptiert wird. Das ist ok, wenn dies der alleinige Zweck der Tätigkeit ist.

Ich kenne nicht die Stellenbeschreibuing des Herrn, es wuerde mich aber sehr verwundern, wenn darin stuende, dass er VT zu einem gefaelligeren Verhalten erziehen soll. Ich denke eher, dass er genau dazu eingestellt ist, Falschparker aufzuschreiben, damit diese ihr OWI-Ticket bekommen.

 

Edit: 'hartmut' hat weiter oben die Stellenbeschreibung einer Politesse eingestellt - daraus geht es doch klar hervor, was der Job ist. Da steht nix, aber auch gar nichts von Verkehrserziehungsmassnahmen durch einfuehlsame Gespraeche mit dem VT..... :heul:

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[....]

Treffer - versenkt! :sneaky:

Was heißt hier versenkt :heul: ? Das war ein Blindgänger! Aber es wird echt lustig :shit: , eine industrielle Gurkenproduktion mit einer behördlichen Knöllchensuche zu vergleichen :cop01: .

 

Und @hartmut, wie kannst Du es wagen, ein Stellenprofil hier zu posten? Dein Elchkollege @harryb hat mir deswegen mal in seiner Moderatorenfunktion einen Thread geschlossen, da angeblich Potential für Verkehrsüberwachungspersonal-Bashing existieren würde :cop01: .

 

@mt2: Vollste Zustimmung.

:cop01:

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Und @hartmut, wie kannst Du es wagen, ein Stellenprofil hier zu posten? Dein Elchkollege @harryb hat mir deswegen mal in seiner Moderatorenfunktion einen Thread geschlossen, da angeblich Potential für Verkehrsüberwachungspersonal-Bashing existieren würde :sneaky: .

Das war genau wo? :heul:

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Und dass es nicht gewollt ist, dass die Polizei jedem nachlaufen bzw. fahren muss, den sie mit dem Handy am Ohr im Auto gesehen hat, egal wie schnell sich dieser gerade entfernt, liegt auf der Hand.

Wird auch nicht behauptet.

Es geht darum ob ein :heul: den Schlingel, wenn er ihn im Gurkenglas hat, einfach laufen lassen darf.

Stell dir mal vor, die Gurke bläst mit 1,0‰, und der :sneaky: macht von seinem Ermessensspielraum gebrauch, und lässt ihn weiterfahren. :cop01:

 

Auch werden bei Ordnungswidrigkeiten selten Anzeigen gegen unbekannt geschrieben, was aber laut deiner Argumentation ja dann Pflicht sein müsste.

Nochmal, es geht darum, falls Du es vergessen haben solltest, bis zu welchem Punkt darf mündlich verwarnt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Eine gesetzliche Verpflichtung, Ordnungswidrigkeiten verfolgen zu müssen, besteht nicht. Deswegen gibt es im OWi-Bereich ja das Opportunitätsprinzip und nicht, wie im Strafrecht, das Legalitätsprinzip.

 

Im Falle der Politessen ist dieses jedoch durch interne Weisungen (§58 OWiG) eingeschränkt, die bestimmen, daß Parkverstöße in der Regel kostenpflichtig zu ahnden sind. Auch hier wird keien Vortgabe bestehen, daß ausnahmslos jeder Verstoß zu ahnden ist, jedoch sollte die mündliche Verwarnung (oder auch das Nichtverfolgen des festgestellten Verstoßes) die Ausnahme bilden (was wohl bei 30 % der Leistung siener Kollegen bei ihm nicht der Fall war)

 

Die mündliche Verwarnung ist tatsächlich nur bei einer Verwarnung (also bis 35 Euro) vorgesehen, bei einer OWi, deren Regelbußgeldsatz darüber liegt, bleibt mir also nur noch das Entschließungsermessen (Anhalten oder nicht anhalten), eine Verpflichtung, anzuhalten und die OWi zu verfolgen, besteht jedoch auch hier nicht.

 

Ein Beispiel, in dem sich das Ermessen auf Null reduzieren kann: Ich halte ein Fahrzeug an und der Fahrer ist alkoholisiert. Im Vortest pustet er mir 0,5 mg/l AAK, Ausfallerscheinungen sind nicht zu erkennen. Bei 1%o habe ich hier nur den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, trotzdem werde ich kaum einen Grund anführen können, auf die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit zu verzichten.

 

Gruß

Goose

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Was heißt hier versenkt :heul: ? Das war ein Blindgänger! Aber es wird echt lustig :cop01: ,

Aber Hallo, spricht hier der Fachmann für die Blindgängerproduktion. :cop01:

 

eine industrielle Gurkenproduktion mit einer behördlichen Knöllchensuche zu vergleichen :cop01: .

Manche VT und Gurken, gibt es da Gemeinsamkeiten. :sneaky:

 

Und @hartmut, wie kannst Du es wagen, ein Stellenprofil hier zu posten?

Einer muss doch mal sagen welche Aufgaben die Knöllchenschreiber haben. Nicht welche Aufgaben manche gerne da rein dichten.

 

MfG.

 

hartmut

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Mit Sicherheit - mit Sicherheit aber auch nicht so unkultiviert wie Du es tust.....

 

Wir können jetzt gerne eine fruchtlose Diskussion über Eigensicht und Fremdsicht beginnen, aber viel Sinn wird das nicht haben. Nur soviel: Andere bedenke ich in der Regel hier nicht mit so deutlichen Worten, warum also Dir diese Ehre? In Deinem Fall resultiert das aus dem Ding mit dem Klotz und Keil, sprich Actio und Reactio.

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Wo sind hier Vorurteile abgegeben worden? Es wurden Meinungen kund getan, niemand hat hier in diesem Thread behauptet, dass es ausschliesslich so sein muss. Andererseits sind die Vermutungen, dass es sich tatsaechlich um einen faulen Sack handelt, recht fundiert. Die Tatsache, dass er ueber Jahre hinweg nur 30 - 40% der Ergebnisse seiner Kollegen erzielt, spricht doch Baende, oder? Hinzu kommt, dass die Parksituation in seinem Betaetigungsfeld - die gesamte Stadt - offensichtlich noch immer angespannt ist. Warum sonst schreiben die Kollegen des Herrn weitaus mehr, als er selbst?

 

Ja, das kann ich ja nicht wissen, keiner von uns. Denkbare Möglichkeiten wären, dass er für einen bestimmten Bezirk verantwortlich ist, der parktechnisch unkritisch ist,. Oder in Zeiten unterwegs ist, wo ebenfalls die Anzahl potentieller Parksünder gering ist. Oder er war sechs Monate krank und in Kur. Oder alles zusammen. Das muss doch erstmal vor einer Vorverurteilung untersucht werden.

 

 

Ich kenne nicht die Stellenbeschreibuing des Herrn, es wuerde mich aber sehr verwundern, wenn darin stuende, dass er VT zu einem gefaelligeren Verhalten erziehen soll. Ich denke eher, dass er genau dazu eingestellt ist, Falschparker aufzuschreiben, damit diese ihr OWI-Ticket bekommen.

 

Solange nicht klipp und klar zugegeben wird, dass es primär ums Kasse machen geht, solange wird es solch eine Herumlaviererei geben. Sollen die Ordnugsbehörden und Kämmerer es doch einfach zugeben, dann kann kann man auch monetäre Zielvorgaben machen, die arbeitsrechtlich zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden können. Das wäre auch für die Mitarbeiter dann endlich mal eine Sicherheit.

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Ja, das kann ich ja nicht wissen, keiner von uns. Denkbare Möglichkeiten wären, dass er für einen bestimmten Bezirk verantwortlich ist, der parktechnisch unkritisch ist,. Oder in Zeiten unterwegs ist, wo ebenfalls die Anzahl potentieller Parksünder gering ist. Oder er war sechs Monate krank und in Kur. Oder alles zusammen. Das muss doch erstmal vor einer Vorverurteilung untersucht werden.
Das sind nun wirklich lebensfremde Ausreden.

 

Solange nicht klipp und klar zugegeben wird, dass es primär ums Kasse machen geht, solange wird es solch eine Herumlaviererei geben. Sollen die Ordnugsbehörden und Kämmerer es doch einfach zugeben, dann kann kann man auch monetäre Zielvorgaben machen, die arbeitsrechtlich zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden können. Das wäre auch für die Mitarbeiter dann endlich mal eine Sicherheit.
Es hat nichts mit "Kasse machen" zu tun, sondern damit, daß ein einheitlicher Maßstab zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten angelegt wurde und die einzelnen Beschäftigten an diesem Maßstab gemessen wurden.

 

Gruß

Goose

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Solange nicht klipp und klar zugegeben wird, dass es primär ums Kasse machen geht, solange wird es solch eine Herumlaviererei geben. Sollen die Ordnugsbehörden und Kämmerer es doch einfach zugeben, dann kann kann man auch monetäre Zielvorgaben machen, die arbeitsrechtlich zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden können. Das wäre auch für die Mitarbeiter dann endlich mal eine Sicherheit.

 

Ja, was wäre wenn, wenn die Kämmerer auch zugäben es ginge um "Kasse machen"!

 

Verwarnungs- und Bußgelder sind eine eben über das Verkehrsverhalten FREIWILLIG gezahlte Unterstützung für die öffentlichen Haushalte, ich freue mich übers "Kasse machen", jeder Euro der so hereinkommt wird nicht über allgemeine Steuern von MIR geholt!

 

Und jedem Verkehrsüberwacher ist doch bestimmt klar daß die Kommune Geld sehen will.

 

PS.:

Wer abgemahnt wird akzeptiert diese weil er den Grund einsieht oder sollte nach der ERSTEN Abmahnung mit dem Personal-, Betriebsrat oder Gewerkschaftlichen Vertrauensmann über die Abwegkeit der Abmahnung sprechen und umgehend Widersprechen.

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  • 1 month later...

Noch ein (später) Nachtrag hierzu/eine etwas andere Sichtweise:

 

"Sollte sich die Quotenvorgabe an die HiPo’s bestätigen, so würde das bedeuten, dass das Opportunitätsprinzip (i.V.m. § 47 OWiG) in der Verkehrsbehörde der Stadt Kassel unbekannt ist oder keine Anwendung findet bzw. bewusst ignoriert wird.

Letzteres wäre ein unglaublicher Skandal. Und wieder einmal wäre eine Praxis nachgewiesen, die es eigentlich nicht geben darf und die stets abgestritten wird. Die Stadt Kassel ist nun in Erklärungsnöten.

In diesem Zusammenhang sei auf die veröffentlichte Aussage eines Polizisten aus Südhessen hingewiesen. ECHO-Zitat vom 13.02.10: „Der Beamte berichtet von ‚Jahresarbeitsgesprächen’, in denen für jeden Polizeibeamten festgelegt werde, wie viele Blutentnahmen und wie viel Bußgeld er ranzuschaffen habe. ‚Da wird dann regelrecht Jagd auf Bürger gemacht’, sagt der Polizeibeamte. Zumal das gut sei für die Statistik. Ein Autofahrer, der ohne Gurt oder mit Handy am Ohr erwischt werde, gelte sogleich als gelöster Fall und bringt mindestens 30 Euro in die Kasse.“"

 

Quelle: http://de.indymedia.org/2010/06/283072.shtml

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Sollte sich die Quotenvorgabe an die HiPo’s bestätigen, so würde das bedeuten, dass das Opportunitätsprinzip (i.V.m. § 47 OWiG) in der Verkehrsbehörde der Stadt Kassel unbekannt ist oder keine Anwendung findet bzw. bewusst ignoriert wird.
Ich habe weiter oben schon auf die Möglichkeit der internen Weisung nach § 58 OWiG hingewiesen.

 

Gruß

Goose

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  • 4 months later...

Hallo,

 

ich weis nicht, ob die nachfolgende (aktuelle) Sache hier im Forum bereits behandelt wurde:

 

 

Polizei auf Knöllchenjagd

 

Polizisten sind erneut aufgefordert worden, möglichst viel Geld mit „Knöllchen“ einzutreiben. Das geht aus dem „Mitarbeiter-Brief“ eines Polizeiführers des Präsidiums Südosthessen hervor, der der Frankfurter Rundschau vorliegt.(...)

 

Besonders bemerkenswert ist, dass der Polizeichef zur Begründung die Sparpolitik des Landes Hessen und die Schuldenbremse im Grundgesetz nennt.(...)

 

Der Radiosender hr-info berichtete darüber hinaus, im Budget des Präsidiums Südosthessen seien 240 Euro pro Beamtem als Einnahmen aus solchen Quellen eingeplant. Der Sender zitierte einen Polizisten, der von Vergleichslisten in den Polizeistationen Mühlheim, Seligenstadt und Heusenstamm berichtete.(...)

 

SPD, Grüne und Linke reagierten empört auf den „abenteuerlichen Knöllchenwettbewerb“, wie die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser formulierte. Der Linke Hermann Schaus sprach vom „Beweis dafür, dass die Bürger ab sofort verstärkt wegen der Schuldenbremse – auch von der Polizei – abkassiert werden sollen“. (Frankfurter Rundschau, 18.12.10)

 

http://www.fr-online.de/rhein-main/polizei...12/-/index.html

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ich weis nicht, ob die nachfolgende (aktuelle) Sache hier im Forum bereits behandelt wurde:

Aber natürlich, schon bevor es bei dir aktuell ist.

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...c=44161&hl=

 

Aber haben wir schon mal diskutiert warum jetzt jeder Unsinn in Großschrift angekündigt werden muss?

Bist nicht der Einzige.

 

MfG.

 

hartmut

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"Sollte sich die Quotenvorgabe an die HiPo’s bestätigen, so würde das bedeuten, dass das Opportunitätsprinzip (i.V.m. § 47 OWiG) in der Verkehrsbehörde der Stadt Kassel unbekannt ist oder keine Anwendung findet bzw. bewusst ignoriert wird.

 

Wirklich?

 

Die Anzahl der Verkehrsverstöße zeigt doch daß das Opportunitätsprinzip möglichst in Richtung "zero-tolerance" anzuwendnen ist um die Diziplin und die Verkehrsflüssigkeit zu erhöhen.

 

Viele Verwarnungen, mit Quote sagt doch nicht das ALLES geahndet werden muß, ist nur eine Aufforderung öfter hinzuschauen

 

 

Beispiele:

 

1. Uneingeschränktes Halteverbot, 30s austeigen zum Briefeinwerfen, kassieren!

 

2. Ebnso halten um einen Gehbehinderten mit kurzem Fußweg in unmittlebare Artzpraxisnähe zu bringen aussteigen zu lassen,

nicht gebührenpflichtig verwarnen.

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