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Mit Dem Fahrrad über GrÜne Fußgängerampel


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Hallo,

ich bin heute mit dem Fahrrad in der Innenstadt von Karlsruhe (zusammen mit den Fußgängern) im Schritttempo über eine GRÜNE Fußgängerampel gefahren. (Also gerade aus über die Straße).

 

Und da lauerte auch schon die Karlsruher Polizei.

Diese "argumentierte", ich hätte mit dem Fahrrad nicht gerade aus über die Fußgängerampel dürfen. Da parallel zur Auto-Linksabieger-Spur ein links abbiegender Fahrradweg ist, hätte ich auf dem links abbiegenden Fahrradweg fahren müssen !!!! Da parallel zum Fußgängerweg gerade eine Straßenbahn fuhr war natürlich für die Linksabbieger ROT.

Also behauptete die Polizei, für mich hätte ROT gegolten.

Also laut Polizei bin ich bei ROT über die "Ampel" gefahren.

 

Nun die Fragen:

1) Darf man generell nicht über eine GRÜNE Fußgängerampel radeln, wenn ja was kostet dieser Verstoß ?

2) Ich kann mir eigentlich nicht im Traum vorstellen, dass die Polizei tatsächlich argumentieren kann ich hätte auf dem links abbiegenden Fahrradweg fahren müssen, und da dieser "ROT" hatte bin ich bei Rot über die Ampel gefahren ?

3) Da ich eigentlich sofort gegen die Art und Weise wie die Polizei die Gesetze auslegt vorgehen will, möchte ich wissen wo bei der Stadt man sofort Einspruch einlegen kann ?

 

MfG

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1) Darf man generell nicht über eine GRÜNE Fußgängerampel radeln, wenn ja was kostet dieser Verstoß ?

Könnte schon als Rotlichtverstoß gewertet werden, weil die für Fahrzeuge geltende Ampel Rot hat. Dann länger 1Sekunde Rot

137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

A Verstoß 1Punkt 100,00€

 

Da kommt es aber auf die Ampel an. Aber grundsätzlich Gehwege usw. sind für Fußgänger nicht für Radfahrer.

 

2) Ich kann mir eigentlich nicht im Traum vorstellen, dass die Polizei tatsächlich argumentieren kann ich hätte auf dem links abbiegenden Fahrradweg fahren müssen, und da dieser "ROT" hatte bin ich bei Rot über die Ampel gefahren ?

Ist ein wunderbarer Rotlichtverstoß, vom Feinsten.

Unter 1 Sekunde 1Punkt A-Verstoß 45€ darüber 100€

 

3) Da ich eigentlich sofort gegen die Art und Weise wie die Polizei die Gesetze auslegt vorgehen will, möchte ich wissen wo bei der Stadt man sofort Einspruch einlegen kann ?

Erst wenn Du den Bußgeldbescheid hast.

 

Falls Probezeit, natürlich noch Nachschulung und Probezeitverlängerung.

 

MfG.

 

hartmut

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1) Darf man generell nicht über eine GRÜNE Fußgängerampel radeln,

Nö, da musst du schieben.

 

wenn ja was kostet dieser Verstoß ?

Keine Ahnung. Meist gibt es wohl nur eine mündliche Verwarnung, würde ich jetzt mal raten.

Aber darum geht es hier ja gar nicht.

 

2) Ich kann mir eigentlich nicht im Traum vorstellen, dass die Polizei tatsächlich argumentieren kann ich hätte auf dem links abbiegenden Fahrradweg fahren müssen, und da dieser "ROT" hatte bin ich bei Rot über die Ampel gefahren ?

In der geschilderten Situation hört sich das in der Tat nach Umfahren einer roten Ampel an, was einem Rotlichtverstoß gleichkommt.

 

3) Da ich eigentlich sofort gegen die Art und Weise wie die Polizei die Gesetze auslegt vorgehen will, möchte ich wissen wo bei der Stadt man sofort Einspruch einlegen kann ?

Die Adresse steht auf dem Bußgeldbescheid.

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Tricky !

 

Also nochmal langsam...du bist auf eine Kreuzung zugeradelt und wolltest dort geradeaus fahren...gibt es dort einen Fahrradweg, der geradeaus führt ? Du hast ja schon von dem links abbiegenden Fahrradweg berichtet, der interessiert aber nicht.

 

Die Informationen sind noch zu ungenau...mach mal eine Skizze oder ein Foto von der Stelle oder gib einen Link von Google Earth.

 

Wenn Fahrradfahrer an dieser Stelle keinen Fahrradweg haben, der geradeaus geht, müssen sie ja die Straße benutzen. Damit muß ein Radfahrer auch die Ampel beachtet ! Ich gehe mal davon aus, das du keine Lust hattest zu warten. Daher hast du die 'Abkürzung' über den Fußweg und die Fußgängerampel genommen. Nennt man auch umfahren. Ist ein qualifizierter Rotlichtverstoss und kann auch als solcher geahndet werden.

 

Außerdem solltest du an FUFGÄNGERüberwegen absteigen, da VT nicht mit deutlich schnelleren Fahrrädern, sondern nur mit langsamen Fußgängern rechnen. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. :geil:

 

Ich denke, aus der Nummer kommst du nicht so leicht raus.

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Wenn Fahrradfahrer an dieser Stelle keinen Fahrradweg haben, der geradeaus geht, müssen sie ja die Straße benutzen. Damit muß ein Radfahrer auch die Ampel beachtet ! Ich gehe mal davon aus, das du keine Lust hattest zu warten. Daher hast du die 'Abkürzung' über den Fußweg und die Fußgängerampel genommen. Nennt man auch umfahren. Ist ein qualifizierter Rotlichtverstoss und kann auch als solcher geahndet werden.

 

das ist nur dann ein rotlichtverstoß, wenn die GERADEAUS-ampel denn auch rot zeigt.

 

bisher hat der TE jedoch nur über die uninteressante linksabieger-ampel die info gegeben, daß diese rot war.

 

eindeutig wäre die sache nur, wenn die kreuzung eine T-kreuzung ist und es gar keine geradeaus-fahrbahn gibt und der TE in der tat im endeffekt links abbiegen wollte...

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wenn die kreuzung eine T-kreuzung ist

Der Beschreibung nach würde ich auch davon ausgehen.

Weil sonst macht ja ein extra linksabbieger Fahrradweg keinen Sinn.

 

Der TE ist also - so meine Interpretation - tatsächlich links abgebogen

Da er nicht den linksabbieger Weg nehmen wollte, ist er nach rechst auf den Bürgersteig, dort über den Fußgängerüberweg und ist dann am gegenüberliegende Ende vom Fußgängerüberweg direkt nach links weitergefahren.

Falls das so war => geschützer Bereich umfahren => ROTlichtverstoß.

 

Und nach meinen Erfahrungen in KL haben die Cop's nicht ganz unrecht. (Da war das - baustellenbedingt - tatsächlich so, dass man aus einer Einbahnstraße nur rechts oder links abbiegen konnte. Und da wurden mehrfach Passanten bei genau solchen Aktionen um- bzw. angefahren. In einem Fall sogar von einem Mofa.

 

Gruß,

AnReRa

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Die Kreuzung ist in KA direkt an der Uni, bei Google Maps kann man die Situation ziemlich gut erkennen:

 

http://maps.google.de/maps?f=q&source=...mp;t=h&z=19

 

Ich vermute mal dem TE ist das gleiche wie mir passiert, also aus der Uni gekommen, quer über den Platz zur Fußgängerampel (Autoampel dann auch nicht einsehbar), etwa wo warum auch immer Fuß- und Sportbodenhandel steht. Die Kreuzung ist für Autofahrer erstmal eine T-Kreuzung. Geradeaus ist die Fußgängerzone, in der Radfahrer während den Geschäftszeiten auch nicht fahren dürfen. Gibt dort vor der Tram-Haltestelle noch entsprechende Fahrradständer. Argumentation der Polizei war bei mir ebenfalls Linksabbiegen bei Rot, wobei Links und Geradeaus (Anlieferer, ...) für Autofahrer die gleiche Spur ist.

Linksabbiegende Fahrradfahrer müssen wohl über die Rechtsabbiegerspur und sich dann für den gestrichelten Radweg einordnen. Wer z.B. um weiter Richtung Westen zu kommen auf die Zähringerstraße (für Radfahrer wieder freigegeben) will, muss kurz in die Fußgängerzone rein und dann über den Platz neben dem dreieckigen Gebäude. "Links abbiegen" und außen um die Fußgängerzone ist nicht, weil die Zähringerstraße über ne Brücke geht.

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Die Kreuzung ist für Autofahrer erstmal eine T-Kreuzung.

Warum sollte sie das für einen Fahrradfahrer nicht sein ?

Für den Fahrradfahrer gilt die gleiche StVO wie für den Autofahrer - auch wenn das viele Fahrradfahrer meinen ignorieren zu können.

 

Als Fußgänger im Sinne des § 26 StVO gelten abgestiegene Radfahrer und laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin (DAR 04,699) eine Person, die ein Fahrrad „rollernd“ benutzt: Hierzu steigt der Fahrer zunächst ab, so dass er seitlich vom Rad steht. Befindet er sich z. B. links vom Rad stellt er nun den rechten Fuß auf das linke Pedal, damit er sich mit dem linken Fuß – wie auf einem Tretroller – abstoßen kann.

 

(Autoampel dann auch nicht einsehbar)

Lt. Google-Maps ist das bei Verlassen des Unigebäudes sehr wohl möglich. Erst kurz vor der Fußgängerampel verliert man die Autoampel aus dem Blick.

 

Zudem vermute ich mal, dass die Cop's den TE durchaus beobachtet haben und daher wohl wissen wo der TE herkam und wohin er sich nach Verlassen des Fußgängerüberwegs gewandt hat.

Ist auf dem Platz vor dem Unigebäude das Fahrradfahren überhaupt erlaubt ?

 

Gruß,

AnReRa

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Das lässt die Sache unter einem etwas anderen Licht erscheinen. Wenn der TE vom Platz kam, hat er im Vorfeld nicht die Straße benutzt. Somit war er auch nicht an die Lichtzeichenanlage für die PKW gebunden. Er hat es dann lediglich versäumt, am Fußgängerüberweg abzusteigen. Dürfte 10,- € kosten. Vielleicht lohnt in diesem Fall doch der Gang zum Anwalt.

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Die Kreuzung ist in KA direkt an der Uni, bei Google Maps kann man die Situation ziemlich gut erkennen:

 

http://maps.google.de/maps?f=q&source=...mp;t=h&z=19

 

Ich vermute mal dem TE ist das gleiche wie mir passiert, also aus der Uni gekommen, quer über den Platz zur Fußgängerampel (Autoampel dann auch nicht einsehbar), etwa wo warum auch immer "Fuß- und Sportbodenhandel" steht.

 

Korrekt t0mcat, ganu an der Stelle die du beschrieben hast war es.

 

Der "Fußgängerüberweg" beginnt da wo bei Google-Map irrtümmlicherweise "Fuß- und Sportbodenhandel Kiel GmbH" seht. Ich habe wie beschrieben mit den Fußgängern eben im Schritttempo auf dem Fahrrad diese Kreuzung überquert (also in Google-Map von rechts nach links).

Die Argumentation der Polizei halte ich schon in dem Punkt für unsinnig, wieso soll für mich die "LINKS-Abbiegeramplel gelten ? Genaus so könnte man sagen die RECHTS-Abbiegerampel hätte für mich gegolten (was natürlich auch blödsinnig wäre)

Wäre mir bewußt gewesen, daß sich gerade eines der schlimmsten denkbaren Verbrechen ausübe wäre ich weder LINKS noch RECHTS abgebogen, sondern wäre eben vom RAD abgestiegen und hätte es geschoben.

 

Seltsamerweise hat die Polzei felsenfest behauptet, weil etwa 2m neben dran ein links abbiegender Fahrradweg ist MUß MÜSSEN die Fahrradfahrer diesen benutzen. IN KEINEM EINZIGEN SATZ SAGTE DIE POLIZEI etwa: "ODER SIE MÜSSEN EBEN VOM FAHRRAD ABSTEIGEN WENN SIE HIER ÜBER DIE KREUZUNG WOLLEN".

 

Man stelle sich nur mal vor, junge Schüler die von der Polizei "BELEHRT" worden sind versuchen tatsächlich an einer von den gefährlichsten Kreuzung sich auf den Linksabbieger-Streifen zu begeben. (Dann können Sie den Kampf mit sich kreuzenden Autos, Autos die links und rechts an Ihnen vorbeifahren, Straßenbahnen die die Linksabiegerspur kreuzen und den Fußgängern und Fahrradfahren die am Ende der Liniksabeigerspur die Straße überqueren, aufnehmen.

 

Die Polizei interessierte sich übrigens überhaupt nicht wo hin wollte (ob zum China-Imbiss, der Uni-Bücherei direkt an der Kreuzung,...) sondern winkte die Radfahrer noch bevor sie auf der anderen Seite waren heran !

 

Das ist eine Kreuzung , an dem täglich hunderte wenn nicht tausende Menschen (vor allem Schüler und Studenten) die Straße überqueren.

 

In den den 10 Minuten in denen die Polizei die Personalien von mir aufnahm und mit mir "diskutierte" haben Sie aus jeder "GRÜN-PHASE" zwei bis drei Radfahrer rausgefischt, die eben mit den Fußgängern mit radelten

 

tomcat wann war das bei dir ? Auch am 18.5.2010, gerne würde ich mir dir unter XXX@XXX.de Kontakt aufnehmen !

Edited by Gast225
Quotes neu gesetzt, Email entfernt; Bitte über PN das regeln
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@kalanga

 

Hast du den Cops denn gesagt, wo du hinwolltest ? Ich meine, die Aussage, das du die Linksabbiegerspur benutzen musst, ist ja nur dann richtig, wenn du auch links abbiegen wolltest. Was ist, wenn du geradeaus in die Fußgängerzone wolltest ? Hast du dich gegenüber den Beamten in irgendeiner Weise zu den Anschuldigungen eingelassen ?

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Wenn ich Du wäre, würde ich keine Verwarnung bezahlen, gegen den Bußgeldbescheid wegen Rotlicht Einspruch einlegen, und angeben ich hätte den Buchladen an der Ecke zum Ziel gehabt (kein Befahren der FZ).

Dann kommt wahrscheinlich entweder ein BGS wegen Radeln auf dem Fußgängerüberweg, billiger, könnte man zähneknirschend akzeptieren oder Gerichtsvh, dann evtl Anwalt kontaktieren.

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Was ist, wenn du geradeaus in die Fußgängerzone wolltest ?

Das wäre zumindest billiger als der Rotlichtverstoß. Aber das radeln in die der Fußgängerzone wäre trotzdem verboten.

 

ich hätte den Buchladen an der Ecke zum Ziel gehabt

Das wäre eine Idee. Allerdings sollte vorher geklärt werden, ob diese Möglichkeit so überhaupt bestehen könnte.

 

Genaus so könnte man sagen die RECHTS-Abbiegerampel hätte für mich gegolten (was natürlich auch blödsinnig wäre)

Nein. Warum.

Zunächst gilt für die die StVO. D.h. du mußt in Fahrtrichtung rechts fahren und nicht am linken Fahrbahnrand gegen die Fahrtrichtung

(weil das wäre passiert wenn Du nach dem Fußgängerüberweg rechts gefahren wärst).

Ausnahme wäre nur, falls da ein Fahrradweg ist, der ausdrücklich in beide Richtungen befahren werden kann. So sieht es aber nicht aus.

Ergo wärst Du (StVo-konform) als Rechtsabbieger doch erst gar nicht über die Ampel gefahren.

 

Die Sache ob man vor dem Gebäude überhaupt radeln darf - was die Basis für !Xabbu Argumentation ist - wäre auch noch zu klären.

 

Das ist eine Kreuzung , an dem täglich hunderte wenn nicht tausende Menschen (vor allem Schüler und Studenten) die Straße überqueren.

Das war genau das Argument, warum die Stadtverwaltung in KL (siehe oben) damals hart durchgegriffen hat.

 

 

Falls da was nachkommt wirst Du 'eh zum Anwalt muessen.

Ich würde ja vermuten, dass es schlußendlich zu irgendwas in der Mitte zwischen 100 EUR 1Punkt und 10 EUR kommt. Ungeschoren wird man wohl kaum bleiben. Hauptsache die VRS steht dahinter.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Hat von euch irgendjemand eine Ahnung wie hoch bei so einem Fall die max. Prozesskosten sein können ?

Hallo,

es ist interessant und informativ euere Meinungen zu diesem Thema zu hören.

Es ist natürlich nicht so einfach in diesem Forum die Situation genau zu schlildern. Auf jeden Fall würde ich es sehr gerne auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Z.B. ist für mich offensichtlich, daß man bei dieser Fahrradfahrer-Verkehrskontrolle ausschließlich Fahrradfahrer die eben wie ich bei GRÜN im Schritttempo über diese "Fußgängerampel" radelten, erwischen wollte um denen dann ein ROTLICHT-Verstoß unterzuschieben.

 

Das einzige was mich abschreckt sind die unkalkulierbaren Prozesskosten. Deshalb die Frage was denkt ihr wie hoch diese sein könnten.

MfG

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+ Auslagen (Porto etc.)

 

Die Entschädigung der Zeugen richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html

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Mal eine grundsätzliche Frage: Wenn dem TE ein Rotlichtverstoß angelastet werden könnte, weil er die Füßgängerampel benuzt haben könnte, um die Rotlichtphase für den linksabbiegenden Radweg zu umgehen - Geht das auch anders herum? Will heißen, ich fahre bspw. auf dem Fußweg oder der Fahrbahn über eine rote Ampel aber die Fahrradampel zeigt grünes Licht. Wäre das ein Rotlichtverstoß obwohl die rote Ampel für mich ja gar nicht zuständig ist? Habe ich mich schon oft gefragt, weil mir das ständig passiert. :whistling:

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Geht das auch anders herum?

 

Das hängt davon ab, ob die jüngste StVO-Novelle (V46) nun in Kraft getreten ist oder nicht - was derzeit ja keiner so ganz genau zu wissen scheint :wub:

 

Nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Fassung war's verhältnismäßig eindeutig, wenn auch alles andere als übersichtlich geregelt; vereinfacht: Entscheidend ist, daß Du aufm Rad sitzt - nicht, wo Du fährst; das heißt: Die grüne Radampel gilt auch für Radfahrer auf der Fahrbahn ;)

 

Was - wiederum umgekehrt - hochinteressant :sneaky: werden kann: Ebenso gilt nämlich auch eine rote Radampel gilt auch bei grüner Fahrbahnampel für den Fahrbahnradler- welcher Autofahrer rechnet schon bei grün damit, daß der vorausfahrende Radfahrer plötzlich stehenbleibt...? :fool:

 

Die neue Regelung heißt, wieder vereinfacht: Für Radwegradler gilt die Radampel, für Fahrbahnradler die Fahrbahnampel.

 

lg

c.s.

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Die neue Regelung heißt, wieder vereinfacht: Für Radwegradler gilt die Radampel, für Fahrbahnradler die Fahrbahnampel.

 

Heißt das, dass ich mir dann durch Wechseln von der Fahrbahn auf den Radweg und umgekehrt aussuchen kann, welche Ampel für mich gilt!?

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Nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Fassung war's verhältnismäßig eindeutig, wenn auch alles andere als übersichtlich geregelt; vereinfacht: Entscheidend ist, daß Du aufm Rad sitzt - nicht, wo Du fährst; das heißt: Die grüne Radampel gilt auch für Radfahrer auf der Fahrbahn :sneaky:
Genauso müsste es sein, wenn man die Ampelumfahrlogik weiterspinnt. Von einer neuen Regelung habe ich noch nie gehört, interessant. Aber im Grunde schenke ich der Freiluft-Siemensaustellung hier in Berlin eh' nicht die Beachtung die sie gerne hätte. :fool:
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Von einer neuen Regelung habe ich noch nie gehört, interessant.

 

Die tritt wohl auch erst 2012 in Kraft (AFAIK).

 

Aber im Grunde schenke ich der Freiluft-Siemensaustellung hier in Berlin eh' nicht die Beachtung die sie gerne hätte. :fool:

 

Wenn die Sonne wieder raus kommt, gibt es bestimmt wieder sonnenverwöhnte ;) mit zu wenig Resturlaub/Kleingeld, um sich Malle zu gönnen, die dann so genannte "Schwerpunktskontrollen" durchführen. Meine radfahrenden Bekannten in Berlin schwärmen davon. Viel Spass! :sneaky: Hoffentlich bist du gut genug trainiert, um dich noch schnell in die nächste Seitenstrasse absetzen zu können... :wub:

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Wenn die Sonne wieder raus kommt, gibt es bestimmt wieder sonnenverwöhnte :sneaky: mit zu wenig Resturlaub/Kleingeld, um sich Malle zu gönnen, die dann so genannte "Schwerpunktskontrollen" durchführen. Meine radfahrenden Bekannten in Berlin schwärmen davon. Viel Spass! :fool: Hoffentlich bist du gut genug trainiert, um dich noch schnell in die nächste Seitenstrasse absetzen zu können... ;)
Die Schwerpunktkontrollen müssten schon durch sein. Normalerweise pickt man sich eine Woche im April raus (manchmal auch noch eine im Mai) und kontrolliert alles, was bei drei nicht geflohen ist. Da geht es hier aber nicht um gezielte Überwachung von Rotradlern, sondern hauptsächlich um die Verkehrssicherheit der Vehikel. Licht, Reflektoren etc.

 

Gut trainiert bin ich schon, aber natürlich nicht so blöde, eine rote Ampel zu "übersehen" wenn die Staatsmacht da gerade ein Auge drauf wirft. Ampeln übersehen ist ja auch kein Selbstzweck - aber wenn an einer querenden Straße keiner queren will, gibt es auch keinen vernünftigen Grund extra für denjenigen anzuhalten. Wenn da aber einer durch will, halte ich selbstredend an.

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Die Schwerpunktkontrollen müssten schon durch sein. Normalerweise pickt man sich eine Woche im April raus (manchmal auch noch eine im Mai) und kontrolliert alles, was bei drei nicht geflohen ist. Da geht es hier aber nicht um gezielte Überwachung von Rotradlern, sondern hauptsächlich um die Verkehrssicherheit der Vehikel. Licht, Reflektoren etc.

 

Naja, ein Freund von mir hat behauptet, dass die :P auch gerne mal so genannte "Unfallschwerpunkte" ins Auge fassen. Ein beliebtes Ziel soll wohl die Kreuzung Invalidenstr./Brunnenstr. mit angrenzender Polizeistation sein. Wenn man die Veteranenstr. mit Schwung runterfährt, die Kreuzung überquert, um dann in die Invalidenstr. einzufahren, sollen viele noch gerne bei dunkel-orange fahren... sonst ist ja auch der ganze Schwung weg! Die :P stehen dann 100 m weiter hinter der Kreuzung und fischen die Rotsünder raus.

 

Gut trainiert bin ich schon, aber natürlich nicht so blöde, eine rote Ampel zu "übersehen" wenn die Staatsmacht da gerade ein Auge drauf wirft.

 

Dummerweise achtet man als Radfahrer eben nicht darauf, was 100 m hinter der Kreuzung passiert, sondern, ob die Kreuzung frei ist. In diesem Sinne weiterhin viel Glück!

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Naja, ein Freund von mir hat behauptet, dass die :P auch gerne mal so genannte "Unfallschwerpunkte" ins Auge fassen.
Ist mir tatsächlich noch nie aufgefallen. Was nicht heißen muss, dass es das nicht gibt.

 

 

Ein beliebtes Ziel soll wohl die Kreuzung Invalidenstr./Brunnenstr. mit angrenzender Polizeistation sein. Wenn man die Veteranenstr. mit Schwung runterfährt, die Kreuzung überquert, um dann in die Invalidenstr. einzufahren, sollen viele noch gerne bei dunkel-orange fahren...
An der Kreuzung würde ich auch nicht einfach bei rot drüberballern. Viel zu gefährlich. Da gibt es Abbbieger und die Ampelsteuerung ist eklig.

 

 

Dummerweise achtet man als Radfahrer eben nicht darauf, was 100 m hinter der Kreuzung passiert, sondern, ob die Kreuzung frei ist.
Das stimmt, aber die Cops 100m weiter können die Ampel nicht einsehen und am Zeugen muss man ja vorbei, bevor man das Vergehen begeht. Aber davon ab ist eine solche Überwachung hier scheinbar extrem selten - wie schon gesagt, habe ich das noch nie gesehen. Und das bei etlichen tausend km jährlich im Berliner Stadtverkehr.

 

 

In diesem Sinne weiterhin viel Glück!
Ich glaube fast, der Eindruck täuscht etwas. Von einem Radrambo trennen mich Welten. Mit Glück hat das wenig zu tun. Übung, Erfahrung und ein eingeschaltetes Hirn sind da besser geeignet verlustfrei durch den Verkehr zu kommen.
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Ein beliebtes Ziel soll wohl die Kreuzung Invalidenstr./Brunnenstr. mit angrenzender Polizeistation sein. Wenn man die Veteranenstr. mit Schwung runterfährt, die Kreuzung überquert, um dann in die Invalidenstr. einzufahren, sollen viele noch gerne bei dunkel-orange fahren...

An der Kreuzung würde ich auch nicht einfach bei rot drüberballern. Viel zu gefährlich. Da gibt es Abbbieger und die Ampelsteuerung ist eklig.

 

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es da eine Tram- Ampel. Wenn die "grün" ist, ist für alle anderen VT rot. Ein sicherer Weg, auch bei rot drüber zu heizen.

 

 

Dummerweise achtet man als Radfahrer eben nicht darauf, was 100 m hinter der Kreuzung passiert, sondern, ob die Kreuzung frei ist.
Das stimmt, aber die Cops 100m weiter können die Ampel nicht einsehen und am Zeugen muss man ja vorbei, bevor man das Vergehen begeht.

 

So viel ich das mitbekommen habe, beobachten die einfach die Rotphasen der gegenüber liegenden Ampel von ihrer Seite. Also kein Zeuge an dem du vorbei musst.

 

Ich glaube fast, der Eindruck täuscht etwas. Von einem Radrambo trennen mich Welten. Mit Glück hat das wenig zu tun. Übung, Erfahrung und ein eingeschaltetes Hirn sind da besser geeignet verlustfrei durch den Verkehr zu kommen.

 

Sorry, ich wollte dir nicht unterstellen, dass du nicht mit Hirn und Verstand bei rot fährst. Im Gegenteil: Selbst mit Vorsicht und vorausschauend gefahren, sollte man in Berlin auch die Augen nach den :P aufmachen und jederzeit bereit sein, zu fliehen. Seit diesen Spiegel-Online- Märchen von den "rücksichtslosen" Radfahrern in Berlin vor einigen Wochen, scheinen die bei solchen Bagatellverstößen Handlungsbedarf zu sehen.

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Artikel, wie diesen hier hat es dieses Jahr hunderte gegeben. Auch in SPON... :P

 

Klick mich!

 

Eben nicht bei SPON, sondern bei Stern.

Ein kleiner aber relevanter Unterschied.

 

Die Video-Aufnahmen entstanden in Köln.

Typisch !

http://www.stern.de/auto/service/grossstae...1295-video.html

 

Die sollten dort mal lieber die Radwege ausbauen, und ihre einstürzende U-Bahn in den Griff bekommen.

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Eben nicht bei SPON, sondern bei Stern.

Ein kleiner aber relevanter Unterschied.

 

Auch bei SPON gabs sowas, Ende April. Ich kann es dummerweise nicht mehr finden.

 

Die Video-Aufnahmen entstanden in Köln.

Typisch !

http://www.stern.de/auto/service/grossstae...1295-video.html

 

Die sollten dort mal lieber die Radwege ausbauen, und ihre einstürzende U-Bahn in den Griff bekommen.

 

Gerade deswegen fangen sie jetzt an, Radfahrer abzuzocken. Das Geld für die Maßnahmen muss auch irgendwie reinkommen... :P

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Na, einen "Radfahrterroristen" kann man tatsächlich sehen: Bei 0:22 fährt dieser widerrechtlch auf dem Fußweg und drängt einen Fußgänger zur Mauer hin ab :P

 

Schade, dass die dreimonatige Verjährungsfrist schon vorbei ist, das wären schnell mal 45 EUR für die Staatskasse:

 

1X

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit der Behinderung anderer: 15 EUR.

 

2x

Nebeneinander fahren mit der Behinderung anderer: 15 EUR.

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