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Rechtsgrundlagen Im Jahr 2010


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hey leute da ich doch oft im ausland bin möchte ich mich gerne über die rechtsgrundlage informiren wenn man einien V1 mitführen und evt auch betreiben würde.

 

es gehen immer so gerüchte herum..bei uns in CH soll s nur busse geben? (wieviel) teils wird auch von führerscheinentzug geredet....das selbe in östreich...lgedlich in D scheint dies "geregelt" zu sein?

 

CH:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a57b.html

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a99.html

diese beiden artikel aus dem strassenverkehsgesetzt sagen ja legedlich das man mit busse bestraft wird? jedoch steht im bussenkatalog nix drin?

wer weiss da genau bescheid?

 

Östreich:

wie siehts in östreich aus? habe mal gelesen bis zu 4000EURO busse? wie schauts mit haft etc. aus?

 

Deutschland:

in DE scheint die busse 75euro inkl 4 punkte zu betragen und hier kann keine haft oder sonst was drohen?

 

wäre cool wenn wir das klarstellen könnten....

 

 

mfg

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ich kann nur für die CH sprechen: Einen Entzug gibt es sicher nicht. Dieser ist nach Art 16 SVG nur möglich, wenn die gesetzlichen Grundlagen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind, oder grobe Verstösse gegen die Verkehrsregeln begangen wurden, oder ein befristeter Ausweis abläuft. All das ist durch das Mitführen eines Radarwarners nicht gegeben.

 

Die Busse steht nicht im Ordnungsbussenkatalog, weil Erwerb/Besitz/Mitführen eines Radarwarners eine Verzeigung nach sich zieht, und die Sache also nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt wird. Die Höhe des Bussgeldes wird dann von einem Gericht bzw. einem Statthalteramt festgelegt - ich habe gehört, die Busse liege zwischen 300 und 500 Franken, aber mir sind keine seriösen Quellen oder Fälle bekannt. Ausserdem wird das Gerät beschlagnahmt.

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  • 3 weeks later...

Hallo coverride !

 

In Österreich ist das ganz einfach:

 

1. wird Dir der V 1 weggenommen.

 

2. bekommst Du eine Verwaltungsstrafe. Die Höhe der Strafe ist Ermessenssache, des tätig werdenden Juristen.

 

3. bekommst du eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz. Das wird mit dem Strafgesetzbuch verfolgt.

 

Gruß adimb260E

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