Jump to content

Hamburg / Ca. 25 Km/h Zu Schnell / Sonnenbrille


Recommended Posts

Hallo,

 

ich wurde dieses Wochenende am wohl erfolgreichsten Blitzer Deutschlands geblitzt. In der Innenstadt Hamburgs Altona Streßemannstr.

 

Man kommt in der Stadt aus nem Tunnel raus, dann ist rechts ein 30er Schild und 10m später der Blitzer! bin ca. 55kmh gefahren - also 25 kmh zuviel.

 

Nun, ich habe im Internet berechnet, das werden 80 Euro sein, 20 Euro Bearbeitungsgebühren und 1 Punkt Flensburg.

 

Nun wollte ich fragen, was man machen kann?

Option 1

Ich hatte eine Sonnenbrille auf, soll ich sagen ich war nicht der Fahrer, die müssen das beweisen, also Sprich Einspruch erheben.

 

Option 2

Ich erhebe Einspruch als Ortsnichtkundiger, das Straßenschild ist nciht gut sehbar, man hat nach dem Tunnel nciht die Zeit auf die Geschwindigkeit zu kommen, Die Sichtverhältnisse sind ebenfalls nciht die besten etc.

 

Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll, das Geld ist echt viel für mich als Azubi und ich finde das eine reine Abzocke sowas!!

 

 

Wäre über ein bisschen Hilfe echt super Dankbar!!!

 

 

Gruß,

Danio

Link to post
Share on other sites
Man kommt in der Stadt aus nem Tunnel raus, dann ist rechts ein 30er Schild und 10m später der Blitzer! bin ca. 55kmh gefahren - also 25 kmh zuviel.

 

55 Tacho sind nicht 25 zuviel, kannst je nach tacho noch 1-6 km/h abziehn, dann gehn noch 3km/h messtoleranz ab und zack ist es nurnoch ein Vg.

 

Das 10 meter nach einer erstmaligen Geschwindigkeitsbegrenzung ein stationärer Blitzer steht, halte ich für unwahrscheinlich vermutlich hast du bereits zuvor ein Schild übersehen? Aber wahrscheinlich können sich hierzu einige Hamburger äußern.

Link to post
Share on other sites

Option 1 wird nichts bringen, da man Dich hoechstwahrscheinlich trotz Sonnenbrille identifizieren kann.

 

Option 2 wird nichts bringen, weil das eine relativ sinnlose Ausrede ist.

 

Mein Tipp: Zahlen und gut ist......

Link to post
Share on other sites

Moin Danio,

 

willkommen im RF!

 

Warte doch erst einmal ab, wie das Foto wird, evtl bist du auch mit Brille gut zu erkennen!?

 

Aha, Deutschlands erfolgreichster und du bist ortsfremd? Dann dürfen ja die Ortsfremden überall, wo sie fremd sind schneller fahren, oder?

 

Wenn die Sichtverhältnisse nicht gut sind, muss man langsamer fahren, nicht schneller!

 

Also abwarten, bis die Nachricht da ist und bis dahin Ruhe wewahren!"

 

dete :licht:

Link to post
Share on other sites
Wenn die Sichtverhältnisse nicht gut sind, muss man langsamer fahren, nicht schneller!

Wieso - man ist doch schneller hindurch, wenn man schneller faehrt..... :angry:

 

Kann mich noch gut an ein uraltes Fix & Foxi-Heft erinnern, da musste Lupo den Zaun von Oma Eusebia streichen. Er pinselte extra schnell, damit er fertig ist, bevor ihm die Farbe aus geht..... :licht::angry:

Link to post
Share on other sites
Ich erhebe Einspruch als Ortsnichtkundiger, das Straßenschild ist nciht gut sehbar, man hat nach dem Tunnel nciht die Zeit auf die Geschwindigkeit zu kommen, Die Sichtverhältnisse sind ebenfalls nciht die besten etc.

Sehr guter Einwand. Mach das genauso. Berichte hier von den Ergebnissen.

Link to post
Share on other sites
Ich erhebe Einspruch als Ortsnichtkundiger, das Straßenschild ist nciht gut sehbar, man hat nach dem Tunnel nciht die Zeit auf die Geschwindigkeit zu kommen, Die Sichtverhältnisse sind ebenfalls nciht die besten etc.

Sehr guter Einwand. Mach das genauso. Berichte hier von den Ergebnissen.

 

 

Ist das jetzt ironisch gemeint? :angry:

 

Ich meine, ein Versuch ist es alle mal Wert... :licht:

Link to post
Share on other sites

Wie kann ich mich den mit einem Wiederspruch reinreiten?

 

Es wird das doch nur geprüft, ggf. abgelehnt und dann muss ich Zahlen.

 

Was ist den der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?

 

Zählt 80 €+ nicht schon zum Bußgeld?

 

Danke!

Link to post
Share on other sites

Durch deinen Einwand könnte der Sachbearbeiter auf Vorsatz (zu schnell trotz schlechter Sichtverhältnisse) schließen und das Bußgeld einfach verdoppeln.

 

Verwarnungsgeld ( bis einschließlich 20 km/h) = bis 35€ ohne Punkte

 

Bußgeld ( ab einschließlich 21 km/h) = 80€ Bußgeld + 23,50€ Gebühren und 1 Punkt

 

 

Daher erstmal abwarten, wie schnell du wirklich warst. Sollten es dank Tachovorlauf und Messtoleranz tatsächlich <21 gewesen sein, dann zahl die 35€ und gut ist.

Link to post
Share on other sites
Durch deinen Einwand könnte der Sachbearbeiter auf Vorsatz (zu schnell trotz schlechter Sichtverhältnisse) schließen und das Bußgeld einfach verdoppeln.

 

Verwarnungsgeld ( bis einschließlich 20 km/h) = bis 35€ ohne Punkte

 

Bußgeld ( ab einschließlich 21 km/h) = 80€ Bußgeld + 23,50€ Gebühren und 1 Punkt

 

 

Daher erstmal abwarten, wie schnell du wirklich warst. Sollten es dank Tachovorlauf und Messtoleranz tatsächlich <21 gewesen sein, dann zahl die 35€ und gut ist.

 

Okai. ich hoffe mal es war wirklich unter 21 kmh, ich glaube ich war aber so bei 55-58 kmh :licht:

Link to post
Share on other sites
Durch deinen Einwand könnte der Sachbearbeiter auf Vorsatz (zu schnell trotz schlechter Sichtverhältnisse) schließen und das Bußgeld einfach verdoppeln.

 

Schlechte Sichtverhältnisse = Vorsatz?

 

 

Sag an, wenn du Richtest, dan lasse ich bei dir arbeiten! :licht:

 

 

dete

Link to post
Share on other sites

Ich bin da zwar erst 1x lang, aber ich frage mich, wo man dort gerade aus 'nem Tunnel kommt? :licht: Imho werden die 30 auch alle naselang in jeder Richtung wiederholt. Also nix mit "10 m hinter'm Schild" ...

Link to post
Share on other sites
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, schickt HH keine Fotos mit, jedenfalls bei Verwarnungen. Bei deinen geschätzten 55 km/h liegt auf jeden Fall im Verwarnungsgeldbereich.

 

Bist du dir sicher? Also Überall wo ich nachgeschaut habe, war bei 25km/h zu viel 80 Euro :licht:

 

Haben die bei stationären Blitzern andere Preise/ oder an der Stelle Sonderpreise? :angry:

Link to post
Share on other sites
Ich hatte eine Sonnenbrille auf, ...

@danio: Wenn Du Sonnenbrille tragt mußt, dann muß eh auch die Sonnenblende runter sein :angry: ! Der Blitzer "Stresemannstraße" ist in der Tat eine Goldgrube, also regelrecht eine Falle. Da tappen viele Ortsunkundige rein. Auch mich hat es dort mal erwischt.

 

...ich finde das eine reine Abzocke sowas!!

Korrekt.

:licht:

Link to post
Share on other sites
Wenn die Sichtverhältnisse nicht gut sind, muss man langsamer fahren, nicht schneller!
Wenn mich nicht alles täuscht sind damit nicht die Sichtverhältnisse gemeint, die Du im Sinn hast, sondern die Sichverhältnisse auf die Schilder - und natürlich auf die Knipskiste. Die sind nämlich in der Tat mies. Kann aber nur ein Versehen beim Aufstellen sein. :licht: Anlässlich eines größeren Forentreffens da oben habe ich mir die Örtlichkeit mal zeigen lassen. Wirklich kein Kunststück da mit normaler Ortsgeschwindigkeit reinzurasseln, wenn man sich da nicht auskennt.
Also abwarten, bis die Nachricht da ist und bis dahin Ruhe wewahren!
Ganz genau. Etwas anderes bleibt nicht. Vielleicht kommst Du unter die BG- Marke, dann wäre zahlen die beste Möglichkeit. Wenn nicht, könnte die Frage im Raum stehen, ob Du wirklich zu erkennen bist oder ob sich nicht jemand ganz genau daran erinnern kann, dass er gefahren ist und nicht Du.

Aber erstmal abwarten, solange nix im Briefkasten liegt, kannst Du gar nichts tun.

Link to post
Share on other sites
! Der Blitzer "Stresemannstraße" ist in der Tat eine Goldgrube, also regelrecht eine Falle. Da tappen viele Ortsunkundige rein. Auch mich hat es dort mal erwischt.

 

 

Du????????????

 

Das kann ich mir nicht vorstellen, einer der alles weiß und alles kann? :licht:

 

 

dete

Link to post
Share on other sites
! Der Blitzer "Stresemannstraße" ist in der Tat eine Goldgrube, also regelrecht eine Falle. Da tappen viele Ortsunkundige rein. Auch mich hat es dort mal erwischt.

 

 

Du????????????

 

Das kann ich mir nicht vorstellen, einer der alles weiß und alles kann? :licht:

 

 

dete

 

wenigstens steht er dazu, gibt hier im forum gewisse leute die nicht zu allem stehen was sie oder ihresgleichen tun...

Link to post
Share on other sites

@dete: Dürfte auch schon ein Jahrzehnt her sein. Und abzudrückenden Wegezoll mit +20 (Mehrwertsteuerzuschlag) bei Unaufmerksamkeit/Unwissenheit habe ich grundsätzlich eingeplant. Und erwischt (=geblitzt) bedeutet noch lange nicht abkassiert :licht: . Denn wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kam auch nie etwas (wegen Sonnenblende).

:angry:

Link to post
Share on other sites

Na, jetzt ist mein Weldbild auch wieder gerade gerückt!

 

m3 = der unfehlbare!

 

 

dete :licht:

Link to post
Share on other sites
Eine Frage: wieviel ist den Tacho-Vorlauf? Also Toleranz-Abzug ist ja 3 Km/h und Tacho Vorlauf?

 

Stellen die Autohersteller selber den Tacho paar kmH vor, damit man bei ggf Blitzer da noch ein Puffer hat?

 

GRuß

 

natürlich, klingt sehr logisch und realitätsnah :licht:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Tachometer

 

-> Wie viel tachovorlauf du hast kann dir hier niemand wirklich sagen, die genaueste methode für dich als privatperson ist es mit einen navi auf einer geraden straße ohne gefälle/steigung und bei gutem sattelitenempfang eine konstante geschwindigkeit zu ermitteln. Hierbei solltest du allerdings in etwa deine beim vergehen gefahrene geschwindigkeit einhalten da die abweichung des tachos mit der geschwindigkeit steigt. Idr. sind es aber 3km/h+

Link to post
Share on other sites
  • 11 years later...

Ich bin letztes Jahr im September geblitzt worden . Ich kam vom Schanzenviertel alles Zone 30.  In diesem Jahr bin ich den ganzen Weg nochmal abgefahren. Es gab keinen Hinweis dass beim Abbiegen in die zweispurige Stresmannstrasse auch wieder 30 gilt. Hab alles mit Video und Fotos dokumentiert.  Als erstes hab ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gg den Leiter Ordnungsamt beim ersten Bürgermeister Tschentscher schriftlich eingereicht. Nichts ist passiert. Als zweites hab ich dann eine polizeiliche Anzeige w Abzocke und Betrug gg den ersten Bürgermeister gestellt. Außer einem Aktenzeichen wurde nichts unternommen. Das alles sind Raubrittermethoden aus dem Mittelalter.  Recht haben nur die städtischen Betrüger. Ich werde künftig nur noch mit 30 durch Hamburg mit Warnblinkern fahren egal ob es sich noch mehr staut

  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

@Bernd, ich unterstelle einfach, dass du „gezahlt“ hast. Daher dürfte das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sein. Und niemand kann heute daran noch etwas ändern.
Und ob du dich beim Bürgermeister, dem Bundespräsidenten oder dem Pabst beschwerst ist uninteressant. 
Gegen ein  — möglicherweise — unberechtigtes Knöllchen hilft rechtzeitiger Widerspruch. Dann erhebt die Behörde Klage, der Fall kommt vor ein Gericht.
Ist die Einspruchfrist abgelaufen kann man, mit Begründung, Wiedereinsetzung beantragen. Auch das kann nur und ausschließlich das Gericht entscheiden. 
 

Link to post
Share on other sites
vor 9 Stunden schrieb Bernd:

Außer einem Aktenzeichen wurde nichts unternommen.

Doch - mit Sicherheit laut gelacht....

Bei einer "Zone" wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht wiederholt; das ist der Sinn und Zweck einer "Zone".

@rth: mehrere sachliche Fehler
1. gegen eine Verwarnung gibt es keinen Widerspruch - man zahlt oder man zahlt nicht; wenn man nicht zahlt kann man sich äußern oder es lassen.
2. nach der Verwarnung kommt der Bußgeldbescheid - falls die Behörde die Äußerung als "nicht entlastend" betrachtet. Gegen den kann man dann Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen.
3. bei einem Einspruch erhebt die Behörde keine Klage - sie gibt das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht. Ist ein normales Verfahren und keine "Klageerhebung".
4. über einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" entscheidet zuerst die Behörde. Erst wenn diese ablehnt, kann man "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" stellen.

 

Link to post
Share on other sites
vor 1 Stunde schrieb hawethie:

Doch - mit Sicherheit laut gelacht....

Bei einer "Zone" wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht wiederholt; das ist der Sinn und Zweck einer "Zone".

@rth: mehrere sachliche Fehler
1. gegen eine Verwarnung gibt es keinen Widerspruch - man zahlt oder man zahlt nicht; wenn man nicht zahlt kann man sich äußern oder es lassen.
2. nach der Verwarnung kommt der Bußgeldbescheid - falls die Behörde die Äußerung als "nicht entlastend" betrachtet. Gegen den kann man dann Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen.
3. bei einem Einspruch erhebt die Behörde keine Klage - sie gibt das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht. Ist ein normales Verfahren und keine "Klageerhebung".
4. über einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" entscheidet zuerst die Behörde. Erst wenn diese ablehnt, kann man "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" stellen.

 

Das Knöllchen kam letztes Jahr erst nach 4 Wochen und ich bin wirklich Anständig durch Hamburg gefahren. Deshalb hab ich es mir dieses Jahr erst nochmal angesehen. Mein Rechtsemfinden ist halt hier erheblich gestört. Let Straßenverkehrsordnung müsste beim Abbiegen in eine neue zweispurige Fahrbahn halt ein Hinweis erfolgen. So ist das einfach eine Fallgrube. Und die Hamburger Pfeffersäcke lachen sich eins.  Mit ehrenwerten früheren Kaufleuten hat das nichts mehr zu tun

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@hawethie Formal hast du natürlich Recht, in der Sache macht es keinen Unterschied. Frist abgelaufen, Fall erledigt. Dumme Frage: Woher ist dir Bekannt, dass der TE unter + 21 km/h geblieben ist.

@Bernd, wenn es sich um eine Zone, typischer Weise eine Tempo 30 Zone, gehandelt hat muss das Schild nur am Beginn und Ende der Zone stehen und muss innerhalb der Zone nicht wiederholt werden.

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb rth:

Ein „k“ Zuviel?

 

vor 9 Stunden schrieb hawethie:

Doch - mit Sicherheit laut gelacht....

Bei einer "Zone" wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht wiederholt; das ist der Sinn und Zweck einer "Zone".

@rth: mehrere sachliche Fehler
1. gegen eine Verwarnung gibt es keinen Widerspruch - man zahlt oder man zahlt nicht; wenn man nicht zahlt kann man sich äußern oder es lassen.
2. nach der Verwarnung kommt der Bußgeldbescheid - falls die Behörde die Äußerung als "nicht entlastend" betrachtet. Gegen den kann man dann Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen.
3. bei einem Einspruch erhebt die Behörde keine Klage - sie gibt das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht. Ist ein normales Verfahren und keine "Klageerhebung".
4. über einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" entscheidet zuerst die Behörde. Erst wenn diese ablehnt, kann man "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" stellen.

 

 

Link to post
Share on other sites

Auf den Uraltaufnahmen (2008) wird auf der Stadt->A7 Achse die :z30: aufgehoben und das Limit wiederholt: https://goo.gl/maps/535xz475zyap336t6

Der Gegenrichtung A7->Stadt fehlt diese Wiederholung an der Eifflerstraße tatsächlich: https://goo.gl/maps/8BXe43S9kZW4pJUz6

Allerdings: Vorgeschriebene Fahrtrichtung Rechts steht in selbiger Straße. Damit wurde hier eigentlich nur gegen dieses VZ verstoßen 

Link to post
Share on other sites
vor 15 Stunden schrieb Bernd:

So ist das einfach eine Fallgrube. Und die Hamburger Pfeffersäcke lachen sich eins.  Mit ehrenwerten früheren Kaufleuten hat das nichts mehr zu tun

@bernd: Ich bitte Dich;)! Politiker und Behördenvertreter waren noch nie ehrbare Kaufmänner (m/w/d). Klar, man könnte meinen, daß gerade der hanseatische Edelkaufmann im Zweireiher, mit Krawattennadel und Manschettenknöpfe sich auch in Hamburg in den Amtsstuben übertragen könnte, jedoch sind Olaf Scholz, Peter Tschentscher sowie die Verkehrsüberwachung dort der Gegenbeweis:whistling:.  

Es war schon immer verwerflich und unverfroren (5 Abzocksterne), unklare bzw. nicht eindeutige Beschilderungen für fiskalische Zwecke bewußt auszunutzen:mecker:, also, wenn auch viele "anständige" VT in die Schilder-/Abzockfalle tappen.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...