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Mercedes-testfahrer Rast In Unfallstelle


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Man nähert sich im Dunkeln Warnblinkern, merkt das sie rechts stehen, guckt in den Rückspiegel ob von hinten was kommt und zieht nach links um den Rechts stehenden Fahrzeugen Spielraum zu bieten. Könnte ja einer ein Rad wechseln.

Warum in den Rückspiegel schauen? Sinnvollerweise sollte man langsamer werden und evtl. anhalten. Es könnte ja sein, es wird Hilfe benötigt.

 

Das ist dann einfach Schicksal und Unfall. Nirgendwo ein Vorsatz, einfach Pech. Hätte - Wenn - Aber ... zählen nicht. Hier ist niemanden etwas vor zu werfen.

Fein, du kennst ja schon alle Details. Es ist kein Pech sondern ein Verstoss gegen die Regel "Sichtfahrgebot".

 

 

 

Da sind Mercedesfahrer Grundweg Mörder, Testfahrer sind Ausgebildete Killer, [...]

Nein, von Mord redet niemand. Du willst dir entsprechend einmal die Voraussetzungen für Mord aneignen. Ein Blick ins Gesetz hilft.

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Es ist kein Pech sondern ein Verstoss gegen die Regel "Sichtfahrgebot".

 

ist es eben nicht, wie schon weiter oben geschrieben gelten für autobahnen besondere umstände, sonst könntest du nachts ein allg. tempolimit auf autobahnen von :licht: einführen weil alle darüber blindflieger wären und aka würde hoffen das jemand einen unbemannten lkw auf der straße geparkt hat...

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Bei den Fahrzeugen, die in der Lage sind 200Km/h und mehr zu erreichen ist eine Bremsverzögerung von 8,5m/s² nichtmal ansatzweise eine Herausforderung, dann sieht deine Tabelle so aus :

 

100 Km/h = 45 m Bremsweg + 33 m Reaktionsweg = 77 m Anhalteweg

150 Km/h = 102 m Bremsweg + 45 m Reaktionsweg = 147 m Anhalteweg

200 Km/h = 181 m Bremsweg + 60 m Reaktionsweg = 241 m Anhalteweg

250 Km/h = 283 m Bremsweg + 75 m Reaktionsweg = 358 m Anhalteweg

300 Km/h = 408 m Bremsweg + 90 m Reaktionsweg = 498 m Anhalteweg

 

unter idealen Bedingungen schaffen diese Fahrzeuge Verzögerungen an die 10m/s², dann beträgt der Bremsweg bei 250km/h "nur" noch 240m.

Unter idealen Bedingungen tritt der Fahrer sofort voll in die Bremse und bleibt drauf, bis der Wagen steht. Nur ist genau dies bei den allerwenigsten der Fall, so daß sich Deine Werte selbst bei einem modernen schnellen Fahrzeug eher nach oben relativieren.

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ist es eben nicht, wie schon weiter oben geschrieben gelten für autobahnen besondere umstände, sonst könntest du nachts ein allg. tempolimit auf autobahnen von :licht: einführen weil alle darüber blindflieger wären und aka würde hoffen das jemand einen unbemannten lkw auf der straße geparkt hat...

 

Und da heißt es immer der Mensch sei ein intelligentes Lebewesen, diese Vertreter der Spezies scheinen nicht dazuzugehören. Die § in der StVO über das Sichtfahrgebot beschreiben / fordern doch eigentlich nur Dinge die man bei gesundem Menschenverstand sowieso voraussetzt. Kein Lebewesen rennt freiwillig in eine Mausefalle, aus der es kein Entkommen gibt. Mit hoher Geschwindigkeit einen Streckenabschnitt zu befahren ohne, dass man sich vergewissert hat, dass die Bahn frei von Hindernissen ist eben eine solche Falle.

Zu den "unbemannten lkw", bei solchen potentiellen Selbstmördern kann man eben nur hoffen, dass die Bahn frei ist bzw. wenn es den schon sein muß, dass kein Unschuldiger in die Folgen dieser irren Raserei verwickelt wird.

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Der vorangegangene Unfall hatte ich eben erst ereignet, der Fahrer war gerade dabei aus seinem Wrack auszusteigen. Außerdem mag es auch Situationen geben wo der oder die Verunfallten nicht mehr in der Lage sind auszusteigen und irgendeine Sicherung der Unfallstelle vorzunehmen.

Das A&O ist nun einmal das Sichtfahrgebot und wer meint das Risiko eines Blindfluges eingehen zu müssen ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehört keinesfalls an das Steuer eines Fahrzeugs.

Du hast oder willst es nicht verstanden (haben). An dem Folgeunfall waren zwei weitere Ersthelfer beteiligt, die ihr Fahrzeug auf den Standstreifen abstellen. Wie wollten diese eine sinnvolle Erste Hilfe leisten, ohne selbst Opfer zu werden oder sich vor unachtsamen Fahrer zu schützen? Das sinnvollste in solchen Situationen ist ein Fahrzeug vor dem verunfallten Fahrzeug in ausreichender Entfernung abzustellen, so dass man des Nachts die Scheinwerfer nutzen kann und vor allem bis zum zweiten Knall noch über die Leitplanke hechten kann. Deine Bremswegberechnung ist schön und gut, leider entspricht sie auf der Autobahn seltens den realen Bedingungen. Meist ist die Straße durch ausgelaufene Flüssigkeiten und Schmutz derartig rutschig, dass die letzten Meter seltens als Bremsweg betrachtet werden können.

 

Es ist illusorisch zu glauben, dass sich jeder ans Sichtfahrgebot hält. Darum sollte man sich so gut wie möglich schützen und auf den worst case vorbereit sein.

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Wie wollten diese eine sinnvolle Erste Hilfe leisten, ohne selbst Opfer zu werden oder sich vor unachtsamen Fahrer zu schützen?

 

Ich betrete eine Fahrbahn erst, wenn alles steht. Aus dem Auto aussteigen, über die Leitplanke, den ankommenden Verkehr beobachten - und wenn der steht, kann ich einigermaßen gefahrlos an das verunfallte Fahrzeug herantreten. Vorher nicht.

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Beitrag #44

anstatt sinnvolle Ratschläge zum Thema Eigenschutz zu geben - obwohl diese Unfälle doch mindestens wöchentlich auf deutschen Straßen passieren.

Beitrag #46

muss man langsamer werden - insbesondere nachts, wenn man nicht weit und gut genug sehen kann.

Beitrag #47

Ich darf nur so schnell fahren, dass ich ein, im Zweifel auch unbeleuchtetes Hindernis erkennen und ggf. davor anhalten kann, alles andere ist schlicht Raserei

Antwort auf Beitrag #44

Eine Loesung waere Nachts auf Autobahnen ein Limit von 130km/h einzufuehren da eben die Sicht bei Nacht kein :licht: zulaesset #46 hat Sichtweite aufgefuehrt #47 schlicht Raserei ! Und das ist der Ausgangpunkt dieses Unfalles! Ueberschaetzung der Persoenliche Faehigkeiten, und nicht beachtung der Pysikalischen Gesetze !

 

Es ist illusorisch zu glauben, dass sich jeder ans Sichtfahrgebot hält. Darum sollte man sich so gut wie möglich schützen und auf den worst case vorbereit sein.

 

Aus diesem Grunde wuerde ich sagen dass ein allgemeiner Limit bei nacht von 130km/h diese Art von Unfaellen verhindern wuerde! Tagsueber ;) nach einbruch der Nacht :nick: Was ist da so schwierig das gesetzlich festzulegen ? Eine Diaeten erhoehung fuer Parlamentarier geht doch auch in einigen Tagen einstimmig durchs Parlament ;)

Mit hoher Geschwindigkeit einen Streckenabschnitt zu befahren ohne, dass man sich vergewissert hat, dass die Bahn frei von Hindernissen ist eben eine solche Falle
:70:
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Eine interessante These zum Unfall:

 

Es ist dunkel

Einer knallt in die Mittelleitplanke und bleibt links liegen.

Möglicherweise Quer zur Fahrbahn und/oder mit kaputten Lichtern oder ausgelöstem Notschalter (Mein Ford hat ab Werk ein Unfall Trennschalter für die Elektrik)

Andere Fahrzeuge die das gesehen haben halten rechts auf der Standspur und machen Warnlicht an.

 

Was passiert?

 

Man nähert sich im Dunkeln Warnblinkern, merkt das sie rechts stehen, guckt in den Rückspiegel ob von hinten was kommt und zieht nach links um den Rechts stehenden Fahrzeugen Spielraum zu bieten. Könnte ja einer ein Rad wechseln.

 

Tja, da stand dann links doch noch was im dunklen ...

 

Das ist dann einfach Schicksal und Unfall. Nirgendwo ein Vorsatz, einfach Pech. Hätte - Wenn - Aber ... zählen nicht. Hier ist niemanden etwas vor zu werfen.

 

Den Rest klären die Gutachter und die Gerichte.

 

Ist ja grausam, was hier wieder für ein Schwachsinn im Forum geschrieben wird. Alles Experten die dabei waren, es sowieso besser wissen und natürlich immer alle Paragrafen während des Fahrens aufzählen, denn sie sind alle perfekte Autofahrer. Im SPON Forum gehts noch wilder zur Sache. Da sind Mercedesfahrer Grundweg Mörder, Testfahrer sind Ausgebildete Killer, Mercedes Benz ist eine Firma die brave Mitbürger auf der Autobahn reihenweise vorsätzlich tötet. Und mit Tempolimit und Ökomobil wär das sowieso nicht passiert. Alles Spinner²

Dem habe ich nichts hinzuzufügen, danke für deinen Beitrag. Ab diesem habe ich nicht weiter gelesen. Ich finde es erstaunlich, wer hier alles völlig undifferenziert und vorverurteilend auf dem Testfahrer rumhakt. Meint ihr, das nimmt der auf die leichte Schulter ? Meint ihr, das geht dem am A***** vorbei ? Ich denke nicht. Der wird genauer genommen seines Lebens nicht froh werden, nie mehr ! Und bei dieser Sichtweise bleibt unbestritten, das der Tod des Ersthelfers eine echte und nie wieder gut zu machende Tragödie ist ! Aber wir waren alle nicht dabei, wir kennen die Umstände nicht, lediglich ein paar Bilder der Presse einer zu dem Zeitpunkt der Aufnahmen gut beleuchteten Unfallstelle. Und ein paar vorselektierte und gefilterte Berichte der Presse - mehr nicht. Ich war selber mal in so einer ähnlichen Lage, das plötzlich vor mir auf der linken Spur ein dunkler querstehender Wagen stand. Ich hatte 160 km/h drauf und sah nur die indirekte Reflexion der Scheinwerfer anderer Autos auf dem Blech des Wagens. Ich bin dran vorbeigekommen und es ist nix passiert. Glück gehabt, es hätte auch ganz anders kommen können. Und ich glaube wirklich nicht, das Forenmitglieder wie @PS oder andere nur mit 90 oder 120 nachts über eine fast leere AB gurken - nie und nimmer und das braucht ihr mir auch nicht zu erzählen... :licht:

 

Ich bin einfach nur gegen eine Vorverurteilung des Testfahrers, und genau diese findet hier gerade statt.

 

Und um das klarzustellen: Mein besonderes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen des getöteten VT.

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Lächerlicher Versuch von der Schuld dieses irren Rasers abzulenken.

 

?!

 

Ich frag mich immer wieder wo man solche Subjekte findet, die fernab jeder Realität im Internet irgendwelche Theorien zu Geschehnissen zum Besten geben, von denen sie selber keine Ahnung haben.

Warst du zu lang im Keller eingesperrt??

Nur zu deiner Info: der Kollege den du hier als irren Raser bezeichnest wurde bei dem traurigen Unfall ebenfalls schwer verletzt. So redet man nicht über jemand der in einen Unfall verwickelt wurde.

Und jetzt lies weiter deine Bildzeitung und behalt deine unverschämten Beleidigungen für dich.

 

 

Der sinnvollste Beitrag im Thread war der von Xabbu um 19.02 Uhr gestern.

Da definiert er mal wie es sich mit einem unbeleuchteten Objekt auf der Fahrbahn verhält. Selbst 130 km/h wären theoretisch zuviel um im Abblendlicht einen Zusammenstoß "auf Sicht" noch zu vermeiden. Und wer würde 130 km/h nachts auf einer leeren Autobahn als hohe Geschwindigkeit bezeichnen?

Es geht gar nicht.....das Sichtfahrgebot wenn man es so definiert dass man in der Ausleuchtung des Abblendlichts stehen könnten müsste ist der blanke Hohn, dann könnte man das auto fahren einstellen, denn dann könnte man außerhalb beleuchteter Ortschaften nicht mehr die 100km/h fahren.

Und jetzt überlegt jeder mal für sich wie er so nachts fährt und mit welchen Geschwindigkeiten...

Dass das nicht praktikabel ist sollte jedem einleuchten, außer vielleicht denen die zu lang im Keller eingesperrt waren.

 

Fakt ist an der Stelle herrscht kein Tempolimit.

Wenn ich Warnblinker auf dem Standstreifen (!) sehe reagiere ich genauso: Anbremsen, Spurwechsel um Distanz zu den potentiellen Gefahrenquellen zu schaffen, Situation einschätzen. Das ist ein weitaus mehr als 10000x durchgeführter Automatismus.

Wenn man nun mit hoher Geschwindigkeit ankommt ist es da praktikabel wegen Warnblinkern auf dem Standstreifen eine Vollbremsung einzuleiten?

Genau das tun manche Zeitgenossen die ich dafür idR verfluche, weil die Gefahr enorm ist dass es zu Folgeunfällen führt.

Ein Warnblinker auf dem Standstreifen ist kein Indiz für ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf der linken Spur.

Das ist so unglücklich..... es kann passieren, aber es ist eben eine Chance von 1:1000. In 999 anderen Fällen steht eben irgendjemand aus einem anderen Grund auf dem Standstreifen- wenn ich da jedes Mal voll bremsen würde kracht mir über kurz oder lang jemand fatal ins Heck.

 

Wenn die Ersthelfer erfahrung gehabt hätten hätten sie versucht den Wagen auf dem Standstreifen so zu postieren dass das hinderniss beleuchtet wird..........oder wenn jemand ganz wagemutig ist wie die Polizei es tut den Wagen hinter dem Hinderniss abstellen und so die Unfallstelle absichern- allerdings besteht da wieder die gefahr dass jemand den eigenen Bock mit 250 von der Straße schiebt- und welcher Erstehelfer wiederum will sich und sein Material diesem Risiko aussetzen? Hättet ihr es getan?

 

Ich versuche sowas beim fahren nachts mit hoher Geschwindigkeit mit kurzen Fernlichtstößen zu vermeiden indem ich die Fahrstrecke ausleuchte....aber sowas kann jedem passieren, JEDEM. Wenn das in ner Kurve ist hast du keine Chance, da retten dich deine 130 nicht.......nur die Folgen wären eben aufgrund der Einschlaggeschwindigkeit abgemildert gewesen. Ob Profi oder nicht, diese unglückliche Situation sehe ich als Betriebsgefahr, nicht als Schuld von irgendjemand.

Wenn hier das Sichtfahrgebot als Grundlage für einen Schuldspruch herangezogen wird stellt es das nächtliche Reisen auf unbeleuchteten Straßen generell in Frage. Dann wären die Reisegeschwindigkeiten, die ein modernes Auto im Durchschnitt erreicht und fährt, allesamt nicht mehr praktikabel.

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Nein, von Mord redet niemand.

 

Der Täter ist gefaßt, leider mußte bei dem Mord einer sterben, [...]

 

Ich habe noch keinen Mord gesehen, bei dem keiner sterben musste. :licht:

 

Aber vielleicht sollte man nicht sofort anfangen, zu verurteilen oder freizusprechen, sondern das Urteil abwarten. ;)

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Fakt ist an der Stelle herrscht kein Tempolimit.

Und diese Aussage ist schon mal falsch.

Es ist dort kein Limit in Zahlen angegeben, es ist nur anders definiert, und wer das Limit dort überschreitet wird auch nicht bestraft solange nichts passiert.

Das Limit wurde überschritten.

 

Wenn Du jetzt meine Aussage in Zweifel ziehst, dann gibst genau denen Wasser auf die Mühle die sagen, der VT ist unmündig er kann nicht eigenverantwortlich seine Geschwindigkeit wählen :licht: .

 

Ein Warnblinker auf dem Standstreifen ist kein Indiz für ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf der linken Spur.

Es ist nur ein Indiz das eine Gefahrenstelle sich dort befindet. Entweder nimmt man es ernst oder nicht.

 

wenn ich da jedes Mal voll bremsen würde kracht mir über kurz oder lang jemand fatal ins Heck.

Bei einer ESO bist Du auch nicht zimperlich mit dem bremsen.

 

den Wagen hinter dem Hinderniss abstellen und so die Unfallstelle absichern-

Wenn ich ein Fahrzeug mitten auf dem Fahrstreifen abstelle um eine Unfallstelle auszuleuchten, und einer donnert mit 250 rein, fordert ein Richter von mir eine gute Erklärung. Eine noch bessere wenn es sich vorher um einen Bagatellunfall gehandelt hat.

 

Hättet ihr es getan?

Auf einer AB nicht, Landstraße und Stadt schon gemacht.

 

....aber sowas kann jedem passieren, JEDEM. Wenn das in ner Kurve ist hast du keine Chance, da retten dich deine 130 nicht.......nur die Folgen wären eben aufgrund der Einschlaggeschwindigkeit abgemildert gewesen.

Das diese Aussage nicht richtig ist kannst Du daraus schließen das nur einer in die Unfallstelle gefahren ist. Andere konnten anhalten.

Auch ich bin mal durch eine Unfallstelle gerauscht, und ich war für die Verhältnisse zu schnell, da beißt die Maus keinen Faden ab.

 

Ob Profi oder nicht, diese unglückliche Situation sehe ich als Betriebsgefahr, nicht als Schuld von irgendjemand.

Hier schon wieder, Du lieferst Munition für die Befürworter von ;) . Es war keine höhere Gewalt, es war ganz einfaches menschliches Versagen. Du kennst das Risiko, Du gehst das Risiko ein, und wenn es dann knallt war es eine Fehleinschätzung.

 

Wenn hier das Sichtfahrgebot als Grundlage für einen Schuldspruch herangezogen wird stellt es das nächtliche Reisen auf unbeleuchteten Straßen generell in Frage.

Nochmal für dich, es waren Warnblinker an die nicht erst auf 50m gesehen werden.

 

Dann wären die Reisegeschwindigkeiten, die ein modernes Auto im Durchschnitt erreicht und fährt, allesamt nicht mehr praktikabel.

Muss was die Technik bereit hält auch bei ungünstigen Bedingungen ausgenutzt werden?

 

MfG.

 

hartmut

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und welcher Erstehelfer wiederum will sich und sein Material diesem Risiko aussetzen? Hättet ihr es getan?

Was nützt es deinen Hinterbliebenen, wenn sie den Wagen für die Beerdigungskosten verkaufen oder wenn dieser nach Jahren abgewrackt wird? Blech kann man ersetzen und mir wäre es deutlich lieber, wenn der größte Teil der Energie von einem Auto geschluckt wird.

Ersthelfer brauchen eigentlich keine Erfahrung sondern ein fundiertes Grundwissen bzw. Kenntnisse von Gefahrenquellen, das fängt bei brennenden Fahrzeugen an, geht über Airbags bis hin zur Eigensicherung. Nicht das man am Ende so viel Glück wie diese Frau hat.

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Aus diesem Grunde wuerde ich sagen dass ein allgemeiner Limit bei nacht von 130km/h diese Art von Unfaellen verhindern wuerde! Tagsueber :licht: nach einbruch der Nacht ;) Was ist da so schwierig das gesetzlich festzulegen ?

Es ergibt schlicht keinen Sinn.

Man kann auch nachts ohne erhöhte Gefahr gegenüber einer Tagfahrt schneller fahren als 130 km/h.

Nämlich dann wenn ein Vordermann die Strecke in Sichtweite befährt, man also davon ausgehen kann, dass die Strecke zwischen einem selbst und dem Vordermann hindernisfrei ist.

Ist kein Vordermann in Sichtweite kann man auf vielen Streckenabschnitten das Fernlicht einschalten und so eine wesentlich größere Entfernung als mit dem Abblendlicht ausleuchten, als Folge kann man auch schneller fahren als die von dir vorgeschlagenen 130 km/h, da ja wesentlich mehr überschaubare Strecke als Anhalteweg zur Verfügung steht.

 

Für ein generelles ;) nachts gibt es darum schlicht keinen Grund.

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Hartmut, so masochistisch wie vor ein paar Jahren, dass ich mit dir so eine sophistische Diskussion ums goldene Kalb führe bin ich nicht mehr.

Vor allem nicht, wenn du in der ersten Antwort schon wieder zeigst dass du nichts von meiner Aussage verstanden hast.

 

Das war kein Pladoyer für irgendein Tempolimit, kein Limit kann einen derartigen Unfall verhindern, es sei denn es heißt vielleicht 60 außerorts- generell. Und dann können wir die moderne Verkehrsführung ad acta legen. Das Sichtfahrgebot ist mit dem durchschnittlichen Reisetempo heute bei nacht unvereinbar.

 

Die Warnblinker auf dem Standstreifen waren vielleicht erst der Grund dafür dass das eigentliche Hinderniss nicht wahr genommen wurde, und warum Warnblinker ein Signal sind die Geschwindigkeit zu verringern und bremsbereit zu sein, aber nicht um auf Stadtverkehrtempo zu bremsen habe ich ausführlich erläutert. Und du verdrehst die Aussage.

Dass Andere das Hinderniss passiert haben könnte einfach daran gelegen haben dass sie (1) auf der anderen Spur unterwegs waren- und (2) nicht bereits von der vermeindlichen Gefahrenquelle ganz rechts irritiert wurden? Es liegt in der menschlichen Natur die Aufmerksamkeit auf die vermeintliche Gefahrenquelle zu fokussieren- und damit nimmt man sie von der Straße selbst. Vielleicht, ich betone vielleicht, wäre es möglich gewesen zu reagieren wenn die Ersthelfer ihr Fahrzeug anders positioniert hätten, wie aufgezeigt.

 

Und dass ich auf den Quatsch mit der Eso eingehe erwartest du nicht ernsthaft, oder?

 

Es gibt Situationen die sind einfach unglücklich, und das ist kein Argument für Entmündigung der VT, allgemeine Limits oder sonst irgendwas in der Richtung.

Es gibt einfach Sachen die können passieren wenn man nachts auf der Autobahn fährt. Sollten sie nicht, können sie aber. Lückenlose Sicherheit ist eine Illusion.

 

Ich sehe hier einfach viel Pech und schlimme Konsequenzen auf beiden Seiten, der Fahrer wird sich die größten Vorwürfe machen warum ausgerechnet ihm, wie ihm das passieren konnte usw.

Dem Alter nach zu urteilen ein sehr erfahrener Kollege.

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Nun, ich kann mich noch an die tödlichen Unfälle von Ingenieuren aus der Anfangszeit des TT erinnern. OK, da kamen sie selbst um, ob Unbeteiligte, weiß ich nicht mehr.

 

Mehr oder weniger Unbeteiligte,zumindest was die Entwicklung angeht,kamen erst mit den Serienfahrzeugen um.

 

Aber der TT ist ein Musterbeispiel für eine grenzenlose Einstellung den Gewinn über Menschenleben zu stellen,die meisten tötlich verünglückten kann sich der damalige Audivorstand an seine Jacke heften.

Wenn Testfahrer verunglücken,wenn ein Walter Röhrl vor dem Fahrverhalten warnt und deswegen mit einem Dienstwagenentzug abgewatscht wird und ein solches Auto wird trotzdem auf den Markt geschmissen ist das einfach Komerz vor Menschenleben.Denn das das Auto in den Händen normaler Fahrer gefährlich wird haben sie ja gewusst,man hätte dann wie Mercedes die A-Klasse die Produktion stoppen müßen bis das Problem behoben ist.

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Wenn das in ner Kurve ist hast du keine Chance, da retten dich deine 130 nicht.......nur die Folgen wären eben aufgrund der Einschlaggeschwindigkeit abgemildert gewesen.

"NUR"??? Das ist doch DER entscheidende Punkt schlechthin!

 

 

Ob Profi oder nicht, diese unglückliche Situation sehe ich als Betriebsgefahr, nicht als Schuld von irgendjemand.

Na toll. Eine Betriebsgefahr, die anderen möglicherweise das Leben kostet.

 

Wenn hier das Sichtfahrgebot als Grundlage für einen Schuldspruch herangezogen wird stellt es das nächtliche Reisen auf unbeleuchteten Straßen generell in Frage. Dann wären die Reisegeschwindigkeiten, die ein modernes Auto im Durchschnitt erreicht und fährt, allesamt nicht mehr praktikabel.

Warten wir's mal aber. Ich wage aber dennoch die Prognose, daß der Fahrer allein schon aufgrund der hohen Geschwindigkeit eins auf die Zwölf bekommt, insbes. dann, wenn festgestellt wird, daß bei geringerer Geschwindigkeit, und sei es "nur" die Richtgeschwindigkeit, der Unfall nicht bzw. so und mit diesen Folgen nicht geschehen wäre.

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Vor allem nicht, wenn du in der ersten Antwort schon wieder zeigst dass du nichts von meiner Aussage verstanden hast.

Oder Du hast mich nicht verstanden.

 

Das war kein Pladoyer für irgendein Tempolimit, kein Limit kann einen derartigen Unfall verhindern, es sei denn es heißt vielleicht 60 außerorts- generell. Und dann können wir die moderne Verkehrsführung ad acta legen. Das Sichtfahrgebot ist mit dem durchschnittlichen Reisetempo heute bei nacht unvereinbar.

Das Du kein Limit willst ist schon klar, will ich auch nicht, nur musst Du dann auch anders argumentieren, denn hier schon wieder sagst Du, kein Limit kann, ein Limit kann doch und lieferst gleich das nächste Argument und implizierst das heutige Reisetempo ist unvereinbar.

 

Du erreichst dadurch genau das Gegenteil von dem was Du erreichen willst.

 

 

Und du verdrehst die Aussage.

Schau mal oben, ich lese deinen Text und interpretiere ihn und such eine Lösung, und alles aus deinem Text.

 

Dass Andere das Hinderniss passiert haben könnte einfach daran gelegen haben dass sie (1) auf der anderen Spur unterwegs waren- und (2) nicht bereits von der vermeindlichen Gefahrenquelle ganz rechts irritiert wurden?

Wäre es da nicht besser einfach zu sagen, die meisten haben es geschafft, einer nicht, nennt sich ganz einfach menschliches Versagen. Statt da Ausflüchte zu suchen. Menschliches Versagen wird es immer geben, es werden immer wieder Situationen falsch eingeschätzt. Es ist nicht zu verhindern. Den Menschen muss Versagen zugestanden werden.

 

Und dass ich auf den Quatsch mit der Eso eingehe erwartest du nicht ernsthaft, oder?

So Quatsch fand ich das nicht, zeigt es doch eine Wertigkeit wie Du bereit bist auf Situationen zu reagieren.

 

Es gibt Situationen die sind einfach unglücklich, und das ist kein Argument für Entmündigung der VT, allgemeine Limits oder sonst irgendwas in der Richtung.

Es gibt einfach Sachen die können passieren wenn man nachts auf der Autobahn fährt. Sollten sie nicht, können sie aber. Lückenlose Sicherheit ist eine Illusion.

Die Argumentation ist schon besser. :licht:

Merkst Du was?

 

Ich sehe hier einfach viel Pech und schlimme Konsequenzen auf beiden Seiten, der Fahrer wird sich die größten Vorwürfe machen warum ausgerechnet ihm, wie ihm das passieren konnte usw.

Dem Alter nach zu urteilen ein sehr erfahrener Kollege.

Ich fordere bestimmt nicht den Kopf von ihm, für mich ist es eine arme Sau. Aber um so was zu verarbeiten, muss derjenige auch bereit sein eine gewisse Schuld auf sich zu nehmen, sonst hängt ihm das den Rest seines Lebens an.

 

MfG.

 

hartmut

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MrMijagi Geschrieben: Heute, 21:14

Es ergibt schlicht keinen Sinn.

Man kann auch nachts ohne erhöhte Gefahr gegenüber einer Tagfahrt schneller fahren als 130 km/h.

Sicher kann man das, nur kann man eben die gefahr zu spaet erkennen, und der Testfahrer hat es ja bewiesen dass er das Fahrzeug nicht unter kontrolle hatte!

Nur wundert es mich dass Milionen andere Autofahrer auf dieser Welt mit nur 130km/h und weniger bei Nacht durch die gegend fahren!

Was mich schaft ist die bemerkung " Mein Beileid an die Hinterbliebenen" von den KSF bis es mal eine Person von der eigenen Familie trifft und dann hoert man eine ganz andere einstellung! Bin mir bewust dass eben der groesste teil der Forums poster gegen irgendeine Form von Geschwindigkeits beschraenkung ist, {Deren Recht}aber eines ist sicher, je hoeher die Geschwindigkeit umso groesser ist das Risiko,und leider sind eben die Unfallverursacher sich dessen nicht bewust, denn es erwischt eben immer die anderen! Man selbst ist unfehlbar,war sicher auch die ansicht dess Testfahrers bis 2 sekunden vor dem einschlag!

 

Ist "OT" oder dachte der Pilot dess Polnischen Regierungs Flugzeuges dass er beim 4. Anflug im Nebel in den Boden Kracht? 3 mal gings gut das 4. mal endete es toetlich! Und kein schonreden hilft dabei! Wenn man etwas nicht sieht knallt man meisten in das stationaere Object ! Ist eben wie bei diesem Testfahrer 1000mal gehts gut,und ploetzlich ist alles vorbei!

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Ich bin einfach nur gegen eine Vorverurteilung des Testfahrers, und genau diese findet hier gerade statt.

Das sehe ich hier nicht - mit hier meine ich das Forum, diesen Thread. Hier wird die Vorverurteilung eher herbei geredet - dummerweise klingen die moeglichen Rechtfertigumngen fuer den Mercedesfahrer teilweise recht hanebuechen..... :licht:

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Ich frag mich immer wieder wo man solche Subjekte findet, die fernab jeder Realität im Internet irgendwelche Theorien zu Geschehnissen zum Besten geben, von denen sie selber keine Ahnung haben.

Du magst ja durch deinen Job naeher an der Realitaet dran sein als so manch anderer hier - trotzdem redest Du dir den Unfall aber schoen, finde ich. Mit schoen reden meine ich, dass Du entlastende Momente zu finden suchst, wo es keine solchen gibt.

 

Es geht gar nicht.....das Sichtfahrgebot wenn man es so definiert dass man in der Ausleuchtung des Abblendlichts stehen könnten müsste ist der blanke Hohn, dann könnte man das auto fahren einstellen, denn dann könnte man außerhalb beleuchteter Ortschaften nicht mehr die 100km/h fahren.

Das ist - schlicht gesagt Unfug und kann nur als Stammtischargument gelten. So stockfinster ist kaum eine Nacht, dass Du da nicht ein wenig weiter schauen kannst, wie das Abblendlicht reicht - zumal ja auch noch anderer Verkehr vor Dir unterwegs ist. Ist die Nacht tatsaechlich so duster, dann darfst Du eben nicht schneller fahren - hier setzt die vielgepriesene Eigenverantwortung ein.

 

Und jetzt überlegt jeder mal für sich wie er so nachts fährt und mit welchen Geschwindigkeiten...

Dass das nicht praktikabel ist sollte jedem einleuchten, außer vielleicht denen die zu lang im Keller eingesperrt waren.

Wir wissen ja nicht, in welchen Hochgeschossen Du so eingesperrt warst, aber vielleicht kannst du der Gemeinde erklaeren, warum nur eine Geschwindigkeit >130 km/h des naechtens praktikabel ist?

 

Fakt ist an der Stelle herrscht kein Tempolimit.

Wenn ich Warnblinker auf dem Standstreifen (!) sehe reagiere ich genauso: Anbremsen, Spurwechsel um Distanz zu den potentiellen Gefahrenquellen zu schaffen, Situation einschätzen. Das ist ein weitaus mehr als 10000x durchgeführter Automatismus.

Und genau dieser Automatismus kann dann zum Crash fuehren, weil es ja eben bisher immer gereicht hat, so zu handeln. Aufmerksamkeit heisst hier wohl das Schlagwort - und die fehlt wenn man 'routinemaessig' handelt.

 

Wenn man nun mit hoher Geschwindigkeit ankommt ist es da praktikabel wegen Warnblinkern auf dem Standstreifen eine Vollbremsung einzuleiten?

Vollbremsung vielleicht nicht gerade - wenn man die Warnblinker schon lange im voraus sieht. Sieht man sie spaet, waere es wohl angebracht, staerker auf die Bremse zu latschen. Da mit unverminderter Geschwindigkeit weiter fahren und nur mal eben nach links zu wechseln, ist nicht sehr zielfuehrend.

 

Genau das tun manche Zeitgenossen die ich dafür idR verfluche, weil die Gefahr enorm ist dass es zu Folgeunfällen führt.

Aber doch nicht des naechtens, bei relativ geringem Verkehrsaufkommen. Irgendwie zerbroeselt hier deine Argumentationskette.....

 

Ein Warnblinker auf dem Standstreifen ist kein Indiz für ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf der linken Spur.

Nein, aber eindeutig ein Indiz dafuer, dass dort etwas nicht stimmt. Wenn man da nun vorbei buegelt, ohne zu sehen dass es eben links frei ist, ist schon mehr als wagemutig.

 

Ich versuche sowas beim fahren nachts mit hoher Geschwindigkeit mit kurzen Fernlichtstößen zu vermeiden indem ich die Fahrstrecke ausleuchte....aber sowas kann jedem passieren, JEDEM. Wenn das in ner Kurve ist hast du keine Chance, da retten dich deine 130 nicht.......nur die Folgen wären eben aufgrund der Einschlaggeschwindigkeit abgemildert gewesen. Ob Profi oder nicht, diese unglückliche Situation sehe ich als Betriebsgefahr, nicht als Schuld von irgendjemand.

Genau - Du siehst es mit den Augen des Profis. Dann aber solltest Du dich ausschliesslich nur dort bewegen, wo die Nichtprofis nicht hin duerfen. Die Betriebsgefahr, das solltest Du dir eventuell mal vor Augen halten, geht vom Fahrer aus, somit liegt es auch an ihm, eventuelle Folgen fuer andere zu minimieren.

 

Wenn hier das Sichtfahrgebot als Grundlage für einen Schuldspruch herangezogen wird stellt es das nächtliche Reisen auf unbeleuchteten Straßen generell in Frage. Dann wären die Reisegeschwindigkeiten, die ein modernes Auto im Durchschnitt erreicht und fährt, allesamt nicht mehr praktikabel.

Totschlagargument!

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Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat jetzt Konsequenzen gefordert: "Testpiloten sind Berufsautofahrer. Sie dürfen sich nicht wie Rambos benehmen", sagte er der "Bild" Er appellierte an die Autokonzerne, für Testfahrer einen Verhaltenskodex mit strengen Regeln zu erlassen.

http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/ar...-Testfahrt.html

 

Dummes popolistisches Geschwätz. :licht:;) ;)

 

MfG.

 

hartmut

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womit klar zu sein scheint, dass sich bestehende Vorurteile durchaus bestätigen. a) Prinzipiell schnell unterwegs b) bereits mehrfach an schwersten Unfällen beteilgt.

 

Was mich nur wundert ist die Tatsache, dass Mercedes seine Testfahrer im Fall von schweren Unfällen nicht schützt. Dieser Rolf F. jedenfalls war nach dem ganzen Theater von damals von Mercedes wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen worden. Mercedes versteckte sich, sofern ich das richtig in Erinnerung habe, hinter dem Gebot der Verkehrsregeln und machte nur blahblah.

 

Mal schauen, wie diese Sache hier ausgeht. Insbesondere bin ich auf Mercedes gespannt.

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Mercedes wird sich in diesem Falle genauso bedeckt halten wie im Falle des Rolf F. - und zwar mit gutem Grund. Welche Firma moechte denn schon in der Oeffentlichkeit den Eindruck erwecken, solche Unfaelle von der laessigen Seite her zu betrachten?

 

Der Laden hat mit Sicherheit recht klare Anweisungen gegeben, wie sich das testfahrende Personal auf oeffentlichen Strassen zu verhalten hat - und es sollte mich doch sehr wundern, wenn da nicht zumindest drin steht, dass die Fahrweise der entsprechenden Situation angepasst sein muss.

 

Man koennte also schon einmal davon ausgehen, dass der betroffene Testfahrer sich nicht an die internen Anweisungen gehalten hat - und eben deshalb wird er wohl genauso arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben wie besagter Rolf F.

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" Alles Experten die dabei waren, es sowieso besser wissen und natürlich immer alle Paragrafen während des Fahrens aufzählen, denn sie sind alle perfekte Autofahrer. " ;)

 

Wie ich in den letzten zwei Tagen bei längerer Autobahnfahrt mal wieder "bewundern" durfte, alles perfekte Autofahrer unterwegs. Mein Fazit der letzten zwei Tage, wir brauchen mehr ProvidaFahrzeuge, wieder eine gesetzlich verwendbare Abstandskontrolle, eine Geschwindigkeitsbegrenzung zumindest bei nasser Fahrbahn, Ende der ständig wechselnden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und und .... ....

Testfahrer vieleicht noch Republikaner, Linker oder anderer Böser, ist doch egal was der Mann war oder ist, Testfahrer für viele eine Vorverurteilung, dann noch bei Mercedes, "die Herren der linken Spur" stimmt eh schon lange nicht mehr. Die haben die Vertreterdiesel diverser Hersteller längst übernommen.

Die Absicherung durch Ersthelfer auf der BAB, die ;) werden mir Recht geben, ein gefährliches Spiel durch Laien.

Ich selber habe es früher mehrfach auch auf der Überholspur praktiziert, Abstand zur Unfallstelle, Blitzleuchte aufs Dach, Warndreiecke raus u.s.w. Ehrlich? ich denke ich habe viel Glück gehabt, erst kürzlich ein schwerer Unfall wo ein Transportfahrzeug für Blutkonserven versuchte solche Unfallstelle mit Blaulichtbalken zu sichern und zusammengefahren wurde, auch dort Schwerverletzte. :licht:

Das alles bei Tage, nicht in der Nacht, Nachts hilft nur eins runter vom Gas, die nächtliche Raserei ist und bleibt saugefährlich, 250 Km/H = 70m/sec :70:

Die Richter und die Sachverständigen werden das letzte Wort haben, mein Mitleid gehört den Opfern und ihren Angehörigen.

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.............abgesehen davon, dass man auf Autobahnen bei Dunkelheit nicht zwingend innerhalb der Sichtweite anhalten können muss..............

allerdings heißt das auch nicht gleichzeitig,dass man deshalb nun aber nicht unbedingt die gleichen Höchstgeschwindigkeiten fahren sollte,wie sonst tagsüber !

Für mich ist da immer der entscheidende Umstand " nachts/bei Dunkelheit" .........und da habe ich schon öfter (auch hier) gelesen,dass manche Leutchen ganz besonders schnell und entspannt(!) vor allem nachts - also im Dunkeln - auf der Autobahn fahren könnten! Kein Zweifel,dass dieser (Fehl-) Schluss lediglich darauf zurück zu führen ist,dass die Verkehrsdichte in den Nachtstunden bisher,relativ gesehen,wesentlich geringer als am Tage war.Ein weiterer Umstand der Täuschung oder Nichtwahrnehmung scheint zu sein,dass man bei Dunkelheit,vor allem auf einer recht abwechslungslosen Autobahn,das instinktive Gefahrengefühl für eventuell ewas zu hohe Geschwindigkeiten nicht so hat,wie bei Helligkeit?

Jedenfalls scheint diese Sorte "entspannter" Nachtfahrer irgendwie anders und mit "übermenschlichen" Gaben ausgestattet sein (wie auch die,bei Gelegenheit, häufig vorkommenden "Nebelblindflieger/-überholer"),die einem Normalo wie mir einfach abgehen ?

Da ich das nicht so recht ernsthaft glaube,bleibt wohl eher,für manchmal sehr lange Zeit,nichts weiter als viele persönliche Glücksumstände,die richtigen (Verhinderungs-/Entschärfungs-Reaktionen anderer VT u.ä. übrig......und zwar solange,bis es dann halt mal knallt

Ich weiß natürlich nicht,ob der hier diskutierte Fall ein treffendes Beispiel dafür wäre!

 

Carterarch

 

PS

@dcberger.....Sehr richtig!......Dein Beitrag........

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Über Schuld, Unschuld, Mitschuld wurde hier genug spekuliert.

 

Was ich bedenklich finde ist die Tatsache, das es von einigen für i.O.gfehalten wird, wenn man bei Warnblinkern auf dem Standstreifen nach links ausweicht!?

 

Nach 24 Jahren im Schichtdienst auf der BAB habe ich mehrere Fälle gehabt, wo bei einem LKW Nachts ein oder mehrere Räder abgeschert sind, dieser hielt auf dem Standstreifen und die schlauen wichen einfach nach links au und "fanden" diese Räder dann!

 

Abgesehen davon, das ich versuche auf Sicht zu fahren ( Ja, 110 - 120 fahren nur Weicheier ) bremse ich Nachts so weit ab, bis ich die Gefahr entweder sehe oder sehe es gibt keine!

 

 

dete :licht:

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@diplomat:

abgesehen davon, dass man auf Autobahnen bei Dunkelheit nicht zwingend innerhalb der Sichtweite anhalten können muss
da hast du dir aber nur die positive Seite der Vorschrift herausgesucht, oder?

 

§ 18(6) StVO: Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

 

1.die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

 

2.der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

 

 

Hätte der Fahrer § 18(6) StVO beachtet, so wäre es wohl kaum zu diesem Unfall gekommen.

 

Gruß

Goose

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@diplomat:
abgesehen davon, dass man auf Autobahnen bei Dunkelheit nicht zwingend innerhalb der Sichtweite anhalten können muss
da hast du dir aber nur die positive Seite der Vorschrift herausgesucht, oder?

 

§ 18(6) StVO: Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

 

1.die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

 

2.der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

 

 

Hätte der Fahrer § 18(6) StVO beachtet, so wäre es wohl kaum zu diesem Unfall gekommen.

 

Gruß

Goose

Goose, dir ist doch nach einiger Überlegung sicherlich klar, das § 18(6) StVO jegliche Logik vermissen lässt. Einer muss ja immer ganz vorne fahren ! ;) Und der muss sich an das Sichtfahrgebot halten ! :licht: Somit bleibt also nach aktueller Gesetzeslage die höchstmöglich fahrbare Vmax bei Dunkelheit 90 km/h. Ausnahmen bleiben Fahrten bei Fernlicht (bei der heutigen Verkehrsdichte und dem Schwerlastverkehr insbesondere in den Nachtstunden kaum möglich) oder beleuchtete Autobahnen.

 

Der §3 Absatz 1 StVO geht völlig an der täglich gelebten Realität vorbei. Er wäre nur dann konsequent anwendbar, wenn man die erlaubte Vmax per Gesetz in den Nachtstunden auf 100 km/h beschränkt. Mal alle Forenmember die Flossen hoch, die das wirklich wollen...

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An Logik fehlt es deiner Argumentation. Einerseits sagst du, daß ja einer vorne fahren muss, der dann kein Fahrzeug vor sich hat, andererseits sagst du, daß Fahrten mit Fernlicht kaum möglich sind, weil immer einer vor einem ist...

 

Was denn nun?

 

Gruß

Goose

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Über Schuld, Unschuld, Mitschuld wurde hier genug spekuliert.

 

Was ich bedenklich finde ist die Tatsache, das es von einigen für i.O.gfehalten wird, wenn man bei Warnblinkern auf dem Standstreifen nach links ausweicht!?

 

Nach 24 Jahren im Schichtdienst auf der BAB habe ich mehrere Fälle gehabt, wo bei einem LKW Nachts ein oder mehrere Räder abgeschert sind, dieser hielt auf dem Standstreifen und die schlauen wichen einfach nach links au und "fanden" diese Räder dann!

 

 

 

 

dete ;)

Mache ich auch so, dete, verringere dabei aber meine Geschwindigkeit deutlich ! Erkenne ich dabei die geringsten Anzeichen einer Gefahrenlage (Personen am Fahrbahnrand/auf der Fahrbahn, mehrere Fahrzeuge mit Warnblinkern an usw.) verringere ich meine Geschwindigkeit weiter und schalte ggf. selber die Warnblinkanlage ein. Aber natürlich gibt es eben auch die Gefahrenlagen, die plötzlich und quasi aus heiterem Himmel auftauchen und teilweise nur Sekunden(bruchteile) Zeit lassen, um zu reagieren.

 

An Logik fehlt es deiner Argumentation. Einerseits sagst du, daß ja einer vorne fahren muss, der dann kein Fahrzeug vor sich hat, andererseits sagst du, daß Fahrten mit Fernlicht kaum möglich sind, weil immer einer vor einem ist...

 

Was denn nun?

 

Gruß

Goose

Gegenverkehr, @Goose ?!? :licht:

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Viele Autobahnen haben mittlerweile Sicht- Blendschutz zwischen den Richtungsfahrbahnen. Auch kommt es auf den wenig befahrenen Autobahnen häufig vor, daß auch über lange Zeit kein Gegenverkehr kommt. Ebenso habe ich aber auch schon Autobahnen erlebt, in denen ein solcher Verkehrsfluss herrscht, daß es im grunde keinen vordersten gibt.

 

Wenn diese Dinge nicht gegeben sind, so muss der vorderste tatsächlich seine Geschwindigkeit der Sicht anpassen. Und daß der § 18(6) StVO nicht gestattet, nachts mit 250 über die Bahn zu fahren, sollte doch klar sein, oder?

 

Gruß

Goose

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Viele Autobahnen haben mittlerweile Sicht- Blendschutz zwischen den Richtungsfahrbahnen. Auch kommt es auf den wenig befahrenen Autobahnen häufig vor, daß auch über lange Zeit kein Gegenverkehr kommt. Ebenso habe ich aber auch schon Autobahnen erlebt, in denen ein solcher Verkehrsfluss herrscht, daß es im grunde keinen vordersten gibt.

 

Wenn diese Dinge nicht gegeben sind, so muss der vorderste tatsächlich seine Geschwindigkeit der Sicht anpassen. Und daß der § 18(6) StVO nicht gestattet, nachts mit 250 über die Bahn zu fahren, sollte doch klar sein, oder?

 

Gruß

Goose

Ausnahmen bestätigen wie so oft die Regel. Die meisten AB haben keinen Sicht-/Blendschutz zur Gegenfahrbahn hin. Viele haben eine Bepflanzung in der Mitte, die aber meistens nur entgegenkommende PKW sinnvoll vor Blendung schützen. LKW mit ihren erhöhten Kabinen werden häufig trotzdem geblendet. Es gibt die AB, wo nachts völlig tote Hose ist, beispielsweise die A44 Kassel - Dortmund. Problem ist: Ich fahre 180 mit Fernlicht, dann kommt mir ein PKW entgegen und ich muss das Fernlicht abblenden. Theoretisch müsste ich jetzt voll in die Eisen steigen und auf 90 km/h runterbremsen. Ist der Gegenverkehr vorbei, kann ich wieder auf fernlich gehen und Gas geben - bis zum nächsten entgegenkommenden Fahrzeug. Nicht sehr praktikabel und auch gefährlich.

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Guest Pferdestehler

In wieviel Jahren etwa wirst Du 18 Jahre alt und bist fähig, selbständig zu denken und zu handeln? Warum ich frage? Weil Du Dich hier so derart unfähig anstellst, als wärst Du nicht einmal aus der Grundschule raus. Oder bist Du wirklich so einfältig, dass man Dir erst noch erklären muss, dass die Beleuchtung vom Gegenverkehr ausreichend ist, um auch die eigene Fahrbahn ausreichend erkennen zu können?

Es ist doch ganz einfach: ist es stockduster (kein Gegenverkehr, keine Vorherfahrenden, keine Straßenbeleuchtung, keine sonstige Bleuchtung), dann Fernlicht. Ansonsten Abblendlicht. Und in beiden Fällen darf man schnell fahren. Wer so dusselig (oder begriffstutzig) ist, dass er auch bei Stockdunkelheit nur mit Abblendlicht fährt oder schlichtweg schneller als er seinen Bremsraum einigermaßen beurteilen kann, der muss halt mit den Folgen leben. Geradestehen für alle Unpässlichkeiten.

 

NIEMAND muss nachts langsam fahren. Aber intelligenter Umgang mit Gas, Bremse und Beleuchtung sollte schon möglich sein. Gelle?

 

Das ist übrigens die Einfältigkeit, die ich oben angesprochen hatte. Entweder stellen sich hier einzelne Leute bewusst dämlich an oder sie sind es, egal wie, Diskussionen machen auf solcher Dummfug-Basis kaum mehr Laune.

 

Was willst Du eigentlich? Dass für besonders spitzfinde und schlaue Leute wie Dich jedes noch so kleine Hintertürchen einer Ausweichmöglichkeit durch 5 Zusatzparagraphen auch noch verschlossen wird, nur damit auch wirklich keinerlei mehr selbst nachdenken muss? Wo bleibt denn eigentlich die Intelligenz und der Wille, den Sinn der Regeln verstehen zu können und zu wollen? Natürlich, man kann alles wasserdichter machen, immer weniger Auslegung erlauben. Aber was machen die Spitzfindigen dann? Sie meckern über zuviele Paragraphen und Schilder. Toll! Wirklich!

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Der Laden hat mit Sicherheit recht klare Anweisungen gegeben, wie sich das testfahrende Personal auf oeffentlichen Strassen zu verhalten hat - und es sollte mich doch sehr wundern, wenn da nicht zumindest drin steht, dass die Fahrweise der entsprechenden Situation angepasst sein muss.

 

Sicherlich haben sie die Auflage die STVO zu beachten,und gleichzeitig ab Projektleiter aufwärts bis zum Vorstand Drücker im Genick die Zeitpläne fordern die nicht einzuhalten sind wenn die STVO bei Testfahrten beachtet wird.

Als Beispiel,man muß sich an die STVO halten.Aber gleichzeitig "über Nacht" 1500km runterschruppen damit die Ingenieure am nächsten Tag ihr Programm durchziehen können.

Bei neuen Modellen steht oft genug schon der Seriensstart fest bevor das Auto in der Erprobung landet und wenn dann etwas nicht nach Plan läuft gibt es Druck von ganz Oben nach Untern und wer ist schlußendlich der Depp? Sicher nicht der Vorstand der unbedingt am unrealistischen Zeitplan festhalten will.

 

Um es ganz krass zu sagen,ohne gegen interne Vorschriften zu verstoßen wäre jede zertifizierte Firma schnell pleite.

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NIEMAND muss nachts langsam fahren. Aber intelligenter Umgang mit Gas, Bremse und Beleuchtung sollte schon möglich sein. Gelle?

Und das schon zum reinen Selbstschutz. Solange ich nicht kontrollieren kann, wie weit ich wirklich sehen kann, ist es - in meinen Augen - recht leichtsinnig hohe Geschwindigkeiten zu fahren. I.d.R. wird es solche Anhaltspunkte aber geben. Schwierig wird es - und da muß ich zustimmen - wenn flache unbeleuchetet Gegenstände auf der Gasse liegen. Je nach 'Ausbreitung' hilft dann auch Spurwechsel nicht mehr. Aber davon reden wir hier nicht.

Es mag auch Situationen geben, wo bspw. bei einem Aufschlag die Batteriekontakte abreißen (Beim Polo meiner damaligen Freundinhat dazu schon ein Auffahrunfall im Stadtverkehr gereicht - aber da war wohl einfach die Batterie locker). Deshalb sollte immer auch eine batteriebetrieben

Notlampe griffbereit im Fahrzeug liegen. Sowas könnte man für Nachtfahrten im übrigen auch zwingend vorschreiben ...

 

Hier ging es darum, dass eine Unfallstelle bereits markiert war Fzg. mit Warnblinker). Nirgends steht, dass ich mich zur Absicherung einer Unfallstelle selbst als Rammbock zur Verfügung stellen muß. Eigensicherung geht immer vor.

In meinen Augen ist es absolut fahrlässig, das Warnblinklicht ausschließlich auf die eine Spur zu beziehen. Man muß mit Teilen/Personen auf der

Fahrbahn rechnen sofern man wirklich blind fährt.

Warnblinklicht muß immer zu erhöhter Aufmerksamkeit führen, insbesondere wenn niemand vor mir die Straße ausleuchtet.

Selbst wenn ich nur den Fuß einfach vom Gas weg auf die Bremse stelle - sogar noch ohne zu Bremsen - gewinne ich im Fall des Falles schon viele Meter Anhalteweg.

Und ganz ehrlich wieviel Zeit verliere ich denn, wenn ich wirklich mal kurzzeitig 100 km/h fahre ?

Zudem, auf der AB fahren erschreckend viele Fahrzeuge mit defekten Beleuchtungseinrichtungen herum. Und das nicht immer rechts.

Für jemand der konstant mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist, werden die 'Materialkosten' für solche Bremsmanöver überhaupt nicht erkennbar. Sich aber auf seine 'Ausweichkünste' verlassen ohne die Situation zu kennen ist in meinen Augen eben fahrlässig.

 

Wenn die Straße vor mir erkennbar frei ist (entweder im eigenen Scheinwerferlicht, Umgebungslicht oder Licht des Gegenverkehrs) kann ich drauftreten. In dem Moment wo ich nach spätestens 100 m 'blind' fahre muß doch das Gehirn einsetzten. Das Problem ist aber wohl ganz einfach - wie aus dem Expertengutachten hervorgeht - das im Dunkeln vieles nicht mehr so gut funktioniert. Angefangen von der Reaktionszeit über das 'entspannte' - eben gerade nicht bremsbereite - Fahren bis hin zum schleichenden Konzentrationsverlust und Tunnelblick. Nur merkt man das häufig erst wenn es zu spät ist. Solche Ausflüchte wie 'Im dunkeln Schilder nicht gesehen' sind in diesem Zusammenhang gefährlich.

 

Was in meinen Augen noch zu klären wäre ist, warum die Ersthelfer die Selbstsicherung vernachlässigt haben, bzw. welche Maßnahmen zur Eigensicherung ergriffen wurden. Hier wäre vielleicht noch einige wenige grundlegene Worte von Seiten der Fahrschule nötig.

Sofern die Ersthelfer zunächst mit der 'Bergung' beschäftigt waren, so haben sich diese tatsächlich leichtsinnig verhalten. Zumal es wohl mehrere Fahrzeuge waren. Z.B. hätte eines der Fahrzeug vom Standstreifen aus das verunfallte Fahrzeug beleuchten können. Dann wäre es mit Sicherheit nicht 'unbeleuchtet' gewesen. Aber ob das hier was gebracht hätte ist mindestens fraglich.

Je nach ermittelte Einschlaggeschwindigkeit wird sich herausstellen, ob der Testfahrer wirklich ungebremst in die Unfallstelle gefahren ist.

In diesem Fall trifft ihn - in meinen Augen - die volle Schuld am Folgeunfall sofern die Fahrzeugtechnik in Ordnung war (wovon ich ausgehen möchte, weil ich den Testfahrer nicht für einen Selbstmörder halte). Weil dann hätte er möglicherweise auch Blaulicht und Co. übersehen.

 

Ansonsten ist es immer leicht über bestimmte Leute oder Personengruppen herzuziehen. Das macht die 'Yellow-Press' halt aus. Der mündige Bürger sollte eben auch mal hinter die Kullissen sehen. Da mag auf der einen Seite zwar der Druck von Seiten des Arbeitgeber stehen, aber auf der anderen Seite ist der typische 'Testpilot' doch kein Waisenkind ohne persönliche Beziehungen und 'Augen-zu-und-Durch' Mentalität.

Oder soll in den Verträgen stehen, dass der Testpilot bewußt in die Leitplanke brettern muß, eher er anderer Leute Leib und Leben riskiert ?

Gerade ein Testfahrer sollte die Grenzen der Fahrzeugphysik kennen und Hochgeschwindigkeitsfahrten werden doch wohl eher auf abgesperrten Gelände vorgenommen.

Ich glaube zumindest nicht, das es eine dienstliche Anweisung war mit Vollgas nachts über die AB zu brettern.

 

Gruß,

AnReRa

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Genau das sollte die Konsequenz für alle hier sein (wenn man es nicht sowieso schon so macht): Nachts Warnblinker --> Sichtgeschwindigkeit. Punkt.

Wenn jemand meint "das geht nicht" oder sei "nicht praktikabel": :licht:

Ich finde es erschreckend, dass hier in diesem kleinem Thread zwei Leute (wenn ich mich richtig erinnere) berichten, sie hätten schon mal einen ähnlichen Unfall nur durch Glück vermieden.

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dass hier in diesem kleinem Thread zwei Leute (wenn ich mich richtig erinnere) berichten, sie hätten schon mal einen ähnlichen Unfall nur durch Glück vermieden.

Korregiere auf Drei. Ich stand auch schon mal vor einem mutterseelenalleine stehendem Anhänger auf der Bahn. Da der zudem quer stand, sah man auch keine

Reflektoren ...

 

Gruß,

AnReRa

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In wieviel Jahren etwa wirst Du 18 Jahre alt und bist fähig, selbständig zu denken und zu handeln? Warum ich frage? Weil Du Dich hier so derart unfähig anstellst, als wärst Du nicht einmal aus der Grundschule raus. Oder bist Du wirklich so einfältig, dass man Dir erst noch erklären muss, dass die Beleuchtung vom Gegenverkehr ausreichend ist, um auch die eigene Fahrbahn ausreichend erkennen zu können?

Es ist doch ganz einfach: ist es stockduster (kein Gegenverkehr, keine Vorherfahrenden, keine Straßenbeleuchtung, keine sonstige Bleuchtung), dann Fernlicht. Ansonsten Abblendlicht. Und in beiden Fällen darf man schnell fahren. Wer so dusselig (oder begriffstutzig) ist, dass er auch bei Stockdunkelheit nur mit Abblendlicht fährt oder schlichtweg schneller als er seinen Bremsraum einigermaßen beurteilen kann, der muss halt mit den Folgen leben. Geradestehen für alle Unpässlichkeiten.

 

NIEMAND muss nachts langsam fahren. Aber intelligenter Umgang mit Gas, Bremse und Beleuchtung sollte schon möglich sein. Gelle?

 

Das ist übrigens die Einfältigkeit, die ich oben angesprochen hatte. Entweder stellen sich hier einzelne Leute bewusst dämlich an oder sie sind es, egal wie, Diskussionen machen auf solcher Dummfug-Basis kaum mehr Laune.

 

Was willst Du eigentlich? Dass für besonders spitzfinde und schlaue Leute wie Dich jedes noch so kleine Hintertürchen einer Ausweichmöglichkeit durch 5 Zusatzparagraphen auch noch verschlossen wird, nur damit auch wirklich keinerlei mehr selbst nachdenken muss? Wo bleibt denn eigentlich die Intelligenz und der Wille, den Sinn der Regeln verstehen zu können und zu wollen? Natürlich, man kann alles wasserdichter machen, immer weniger Auslegung erlauben. Aber was machen die Spitzfindigen dann? Sie meckern über zuviele Paragraphen und Schilder. Toll! Wirklich!

Mit dir machen Diskussionen schon lange keinen Spass mehr, zumal du dich nicht immer an die Netiquette hälst. Soviel nur mal dazu. Deine Aussage, das man mit Abblendlich schnell fahren darf, stimmt einfach nicht in jedem Fall. Nenn es korinthenkakerei oder sonstwie, aber der Gesetzgeber lässt sich da deutlich aus: Sichtweite = Anhalteweg, Punkt. Die Beleuchtung durch Gegenverkehrs ist auf einer Autobahn eben nicht immer ausreichend. So können durch Sichtschutzmaßnahmen oder hohem Bewuchs "Schatten" entstehen, so das man ggf. durch den entstehenden Kontrast und Helligkeitsunterschied noch weniger erkennen kann. Außerdem kann der Gegenverkehr blenden, dann ist die Sicht ebenfalls behindert, also wieder runter vom Gas. Die aktuelle Gesetzeslage in Verbindung mit der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen lässt leider nur einen Schluss zu: Nachts schneller als 90-130 km/h zu fahren, geht mit einem deutlich erhöhten Risiko einher, im Falle eines Unfalls strafrechtlich belangt zu werden. Im aktuellen Fall wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wahrhaftig kein Kavaliersdelikt. Geschwindigkeiten von jenseits der 150-160 km/h sind in diesem Kontext als hochrisikoreich und brandgefährlich einzustufen und ich werde sie auch in Zukunft nicht mehr fahren. Klingt jetzt nach billigem Aktionismus oder Populismus, doch mir war bisher wirklich nicht klar, was da auf einen zukommen kann. Ich sehe die möglichen Gefährdungen jetzt mit ganz anderen Augen. Neue Gesetze oder Restriktionen müssen meiner Ansicht nach keine gschaffen werden, die bestehenden sind, wenn auch breit auslegbar, aussagekräftig genug.

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Bei jedem tödlichen VU wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

 

Aber ich erkenne nicht den Grund, aus dem du dich aufregst. Denkst du ernsthaft, ein massiver Blindflug ist vertretbar?

 

Gruß

Goose

Welchen Beitrag hast du gelesen ? Meiner kann es nicht gewesen sein. Wo steht da, das ich einen massiven Blindflug vertrete ? :licht:

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Ich dachte, das wolltest du damit zum Ausdruck bringen, daß du die bestehenden Regelungen kritisierst

 

Gruß

Goose

Nein, nicht wirklich. Sie sind wie so oft breit ausgelegt und wirken somit etwas "schwammig". Auf der anderen Seite bin ich die letzten Abende in Bezug auf die aktuelle Diskussion etwas "aufmerksamer" Abends/nachts unterwegs gewesen. Besonders gestern abend als Beifahrer auf der A30 ist mir bei regennasser Fahrbahn mal so richtig klar geworden, wie wenig man mit einer normalen Fahrzeugbeleuchtung eigentlich sieht. Mein Kumpel ist so zwischen 110 und 120 km/h gefahren und das fande ich subjektiv reichlich schnell. Ich habe mir immer wieder vorgestellt, was wäre, wenn plötzlich ein dunkels Objekt auf unserer Spur aufgetaucht wäre. In den meisten Fällen wäre es verdammt eng geworden. Aufgrund der aktuellen Diskussion bin ich persönlich zu dem Schluss gekommen, das der bestehende Paragraph einen Sinn hat und diesen auch erfüllt. Wenn man hier, wie so manch einer von Verantwortung spricht, muss man auch die richtigen Konsequenzen ziehen und den Fuss vom Gas nehmen. Zumindestens nachts. Tagsüber ist das wieder eine andere Geschichte. :licht:

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In meinen Augen ist es absolut fahrlässig, das Warnblinklicht ausschließlich auf die eine Spur zu beziehen. Man muß mit Teilen/Personen auf der

Fahrbahn rechnen sofern man wirklich blind fährt.

Warnblinklicht muß immer zu erhöhter Aufmerksamkeit führen, insbesondere wenn niemand vor mir die Straße ausleuchtet.

 

Und was erlebt man? Da kann vor einem ein Wald von Blau-und Gelblichtern blinken und es fahren immer noch welche mit unverminderter Geschwindigkeit an einem vorbei.

 

Wie der gute alte Albert schon richtig erkannte,die Dummheit des Menschen ist unendlich und nicht mal an den IQ geknüpft.

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Ich glaube zumindest nicht, das es eine dienstliche Anweisung war mit Vollgas nachts über die AB zu brettern.

 

Sicher nicht,aber unter Umständen eine stramme Terminsvorgabe die sich nur schwer mit der STVO vereinbaren lässt.

 

Es ist zumindest auffällig das die letzten Jahre ausser einem Porsche nur Mercedes verunglückten.

Heute Abend kam das irgendwo im Fernsehen,die anderen deutschen Autobauer sind da völlig unauffällig.Nur Mercedes fällt gehäuft auf.

Ein Monteur der kürzlich bei uns war meinte auch das Mercedes-Dienstwagen verhältnismässig aggressiv unterwegs sind.Da er in der Nähe von Stuttgart lebt und viel auf Autobahnen unterwegs ist sind ihm die getarnten oder im unauffälligen Schwarz lakierten Kisten mit BB regelmässig negativ aufgefallen.

Da er als Monteur im Maschinenbau auch in Gegenden mit anderen Autoherstellern unterwegs ist und auch dort Erlkönige antrifft traut er sich zu zu sagen das ich diese eher unauffällig im Verkehr bewegen,eben ja keine unnötige Aufmerksamkeit erregen.

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