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Tempo-messung Per Video-motorrad


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Zusammenfassend kann man zu Deinem Schwurbelkram nur sagen: sich mit angeblichen fremden Federn schmücken, aber von Tuten und Blasen keine Ahnung. Von letzterem dafür jede Menge. Eben viel Blubb und viel Bla, so wie man es von Dir kennt. :sneaky::rolleyes:

 

 

Mit halbseitiger Seitenpreview und weitere Links über Fachberichte von Gutachter über Problematiken bei Verkehrsüberwachungsgerät.

Das bzw. DEIN leidiges Problem: absolut oberflächlich, wie Du recherchierst. Leider und dummerweise saugst Du auch nur halbe Informationen in Dich auf, den Rest schwurbelst Du hinzu. Was dort steht (halbseitiger Preview), kenne ich schon seit langem. Ist nichts Neues. Alles andere (weitere Links) ist für die von mir genutzte Technik eher irrelevant. Was wichtig ist und zählt, ist insbes. ein Gutachten, welches sich mit Schrägfahrten beschäftigte und vor erst wenigen Monaten hier bei Gericht sehr detailliert dargelegt wurde. Danach wurde der Betroffene trotz einer leichten Schrägfahrt verurteilt. DENN: grundsätzlich werden Schrägfahrten nicht ausgewertet und wenn doch, dann handelt es sich um leichte, die durch die ohnehin in Abzug zu bringenden Toleranzen abgedeckt sind. Sieht man sehr schön an der Grafik, die Dein Link beinhaltet. Scheinbar bist oder warst Du nicht in der Lage, diese Grafik richtig zu lesen. Wahrscheinlich fehlt es Dir auch an relevanten Hintergrundinformationen (wie so oft).

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  • 7 years later...

@m3_

 

Das ist doch schon lange bekannt. Wußtest Du das noch nicht?

 

Im übrigen: selbst wenn man mal nicht aufrecht fährt, kann man die Anzeige trotzdem schreiben. Ein Gutachter wird dann die Schrägfahrten entsprechend berechnen und mit etwas höheren Toleranzen herausrechnen. Da bei Provida-Krad-Messungen regelmäßig erhebliche Verstöße vorliegen, fallen diese paar Km/h mehr überhaupt nicht ins Gewicht.

 

Ich hoffe doch sehr, daß Du Dir Deinen Link selbst und vor allem aufmerksam und genau durchgelesen hast. Vor allem, was konkret gerügt wurde. Das Meßverfahren als solches war es nämlich nicht. Und auch dem Videokradler wurde nichts falsches vorgeworfen. Einzig und allein die Urteilsbegründung des AGs ist in einigen Punkten zu dünn ausgefallen. Mehr nicht. Ein behebbarer Mangel.

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  • 3 weeks later...

Das ist doch schon lange bekannt. Wußtest Du das noch nicht?

@bluey: Was ist mit Dir los :schreck: ? Das habe ich schon gewußt, als das Thema rechtlich noch gar nicht hochgepoppt ist und ich hatte das Hochpoppen hier sogar angekündigt! Die Frage ist, warum ausgerechnet die telegenen Hamburger Videokradler 2017 noch nichts wußten. Achso, dort gibt es nur "Kurven" auf der Deichkrone :lol: .

Im übrigen: selbst wenn man mal nicht aufrecht fährt, kann man die Anzeige trotzdem schreiben. Ein Gutachter wird dann die Schrägfahrten entsprechend berechnen und mit etwas höheren Toleranzen herausrechnen

Junge, Junge, was ist das für eine Einstellung! Mach kein :shit: ! Das schlägt dem Faß den Boden aus!

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Junge, Junge, was ist das für eine Einstellung!

 

Die ist genau richtig.

 

Die Schrägfahrt ist ja nicht verboten, dabei ist man nur aus dem "standardisierten Messverfahren" raus.

Wenn da einer mit 50+ oder noch mehr vor einem Provida rumknattert und nach nem Fahrverbot bettelt - kriegt ers auch.

Der Richter hat diese Messung anders zu würdigen und muss bischen mehr schreiben - na und.

 

 

Gruß

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Junge, Junge, was ist das für eine Einstellung! Mach kein :shit: ! Das schlägt dem Faß den Boden aus!

Das ist eine sehr gute Einstellung, denke ich. Es trifft genau die Richtigen.
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Tja @bluey, wer hätte das noch gedacht, daß Videokradler und schluffige Amtsgerichte heutzutage noch nicht den GONG gehört haben, somit OLG-Klatsche:

https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/08/provida-messung-vom-motorrad-aus-standardisiert-nur-bei-geradeausfahrt-in-aufrechter-position/

:nolimit:

 

Die Kritik von Dir in Richtung der Polizei ist unangebracht.

Gerügt wurde hier nur die Urteilsbegründung des Amtsrichters.

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Meine drei Lieblingsfreunde @bluey&@sobbel&@blaulicht: 2021 gibt es beim VGT in Goslar einen AK x "Vom Meßbeamten zum Polizeipuppenbühnenspieler? Entwicklung eines Strafenkataloges für zwielichtiges Meßgebaren durch vorsätzlich nicht-standardisierte Messungen". Für Teilnehmer aus NRW wird es ein Anmeldeverbot geben :P:lol: .

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

zwielichtiges Meßgebaren durch vorsätzlich nicht-standardisierte Messungen".

Oh Mann, wer hat denn wieder die Tür nicht abgesperrt in deinem Heim?

Du hast doch sicher irgendeine Vorschrift parat, die uns Zwingend an ein standardisiertes Messverfahren bindet?

Ach, was frag ich denn eigentlich........

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