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Tempo-messung Per Video-motorrad


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Schluss mit Tempo-Messung per Video-Motorrad

In Schräglage ungenau

 

 

Iserlohn, 31.03.2010, Stefan Janke

 

Iserlohn/Kreis. Die Motorradsaison steht kurz vor ihrem Start, da sorgt eine Mitteilung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig für Kopfzerbrechen bei der Polizei. Es geht um die Messgenauigkeit von „Kamera-Motorrädern” bei Geschwindigkeitsverstößen.

 

Wie die Bundesanstalt unter anderem einem deutschen Hersteller von Video-Verkehrsüberwachungsanlagen mitteilt, lägen jetzt neue Informationen bezüglich der „Einflüsse bei Kurvenfahrten in Situationen mit extremer Schräglage” vor. Bei diesem Effekt sei durch die Schrägstellung des Reifens der Abrollumfang verringert, wodurch Messwerte für die Wegstrecke und die Geschwindigkeit „systematisch zu groß” berechnet würden. In Bayern, so heißt es in der Mitteilung weiter, sei die Stilllegung von Polizeimotorrädern mit Videonachfahrsystem bereits veranlasst worden.

 

Wie Dieter Bruder, Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde, auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, werden die beiden von Kamera-Augen unterstützten Motorräder der Märkischen Polizei nicht mehr für Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt. „Ein entsprechender Beschluss wurde vom Innenminister des Landes erlassen”, so Erster Polizeihauptkommissar Dieter Bruder. Demnach seien Geschwindigkeitsmessungen nur noch auf gerader Strecke verwertbar. „Und fragen Sie sich mal, wo es bei uns diese langen Graden gibt - insbesondere auf den von Motorradfahrern beliebten Strecken”, sagt Dieter Bruder.

 

Die High-Tech-Maschinen müssen allerdings nicht in der Garage eingemottet werden. „Alle anderen bisherigen Einsatzfelder können wir weiterhin bedienen”, erklärt Bruder, dem jetzt ein wichtiges Werkzeug fehlt im Kampf gegen „sozialschädliches Verhalten” im Straßenverkehr. Denn natürlich war die Geschwindigkeitsmessung mit gleichzeitiger Videoaufzeichnung ein auch pädagogisch wertvolles Mittel, um Verkehrsteilnehmern ihr Fehlverhalten direkt nach dem Vergehen vor Auge zu führen.

 

Interessant dürfte das Untersuchungsergebnis der Bundesanstalt auch für Verkehrsteilnehmer sein, gegen die aktuell ein Bußgeldverfahren wegen einer Tempo-Messung mit dem Video-Motorrad läuft und noch nicht abgeschlossen ist. „Sie können sich in jedem Fall und mit guten Chancen auf Erfolg gegen die gegebenenfalls ungenaue Messung wehren”, so der Iserlohner Rechtsanwalt und Verkehrsrechts-Experte Michael Heymann.

 

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Ist das ein verfrühter Aprilscherz gewesen???

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Es werden lediglich keine Messungen in Schräglage verwertet, Messungen bei Geradeausfahrt sind weiterhin voll verwertbar. Und ausreichend lange Geraden für eine verwertbare Messung findet man immer.

 

Gruß

Goose

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Und @m3_'s liebster Mensch, nämlich der Gutachter, kann anhand der Wegstrecke und der aufgezeichneten Zeit auch exakt die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen, sollte es denn doch mal zu Auswertungen kommen, wo man eine Schrägfahrt erkennen kann und jemand meint, das wäre so nicht in Ordnung. :nick:

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Und @bluey, haben sie Dir schon Stützräder für erzwungene Senkrechtfahrten montiert :blink::lol2: ? Achso, Du warst ja eh schon ein Senkrechtfahrer mit deinen unberührten Noppen an der Reifenflanke :rofl::lol2: .

 

Was hatte ich Dir hier schon vor geraumer Zeit prophezeit :mecker: ? :lol2: !

 

@sprotte: Das war kein Aprilscherz (siehe Primärinfo von RA Bernhard Sauber im Fireblade-Forum ). Vielleicht träumt aber @bluey dies :lol2: . Ne, der hat jetzt Albträume, wieviel Falschmessungen er in seiner Karriere nun schon hatte :D .

 

Die PTB sieht wieder einmal schlecht aus. Und wieder ein Flächenbrand.

 

@goose schrieb:

..., Messungen bei Geradeausfahrt sind weiterhin voll verwertbar.

Toll :mecker: ! Und wieviel Moppedfahrer sind bisher unrechtmäßig abgezockt worden?

;)

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Es war klar, daß du das wieder so dramatisiert, ohne die Hintergründe zu kennen...

 

Du schwafelst hier von Flächenbrand, obwohl es nicht einmal ein Strohfeuer ist.

 

Die vorausgegangenen Messungen waren, auch wenn du es behauptest, nicht unrechtmäßig.

Übrigens: Die Kollegen in meiner Behörde haben schon immer die Geradeausfahrten zur Bewertung genutzt, da hier die Auswertung / Vermessung einfacher ist.

 

Gruß

Goose

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einen entschiedenen Gegner der Stasi-Mopeds wie mich freut sowas ungemein.

Ich habe bis heute nicht verstanden warum wir plötzlich Videomotorräder brauchten. Aber, wir müssen ja dankbar sein für jede Beschränkung und jede Überwachungsmaßnahme, die unsere Sicherheit erhöht... auch wenn wir das garnicht wollen.

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Du schwafelst hier von Flächenbrand, obwohl es nicht einmal ein Strohfeuer ist.

Du verkennst komplett die Lage. Ich führe das auf eine Mischung von Betriebsblindheit, Arroganz, Überheblichkeit, Selbstschutz und zwanghaftem Verhalten, jeden Flop in der Verkehrsüberwachung zu verniedlichen, zurück.

 

@diplomat: Die Videokräder sind in der Tat Auswüchse einer Big-Brother-Gesellschaft, hier noch zusätzlich mit dem faden Beigeschmack des Judas-Verhaltens.

:D

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@m3 ja, so sehe ich es, daher schrieb ich es, mir liegt nicht daran Bluey oder Goose persönlich anzugreifen, sie haben einfach die Aufgabe Judas zu spielen und können sich damit identifizieren, daher spare ich mir weitergehende, gar persönliche Diskussionen darüber.

 

Die zumindest ansatzweise Akzeptanz, die bei einem Teil der Autofahrer für 4-Rad Provida vorhanden ist, existiert in Bikerkreisen überhaupt nicht.

Ok, Ausnahme wahrscheinlich vereinzelte Fahrer einer Marke mit blau/weißem Logo die alle 2 Wochen ihre Zündkerzen mit der Drahtbürste reinigen müssen, weil die im Brennraum herrschende Temperaturen zum Freibrennen nicht ausreichen.

Das Letzte was ich brauche ist ein behördlicher Besserwisser mit weniger Erfahrung als ich hinter mir, der mir dann erklärt, wie gefährlich es ist schneller zu fahren um einen Überholvorgang ideal abschließen oder auf der von sesselfurzenden Autofahrern kastrierten Bergstrecke nicht senkrecht, sondern sogar in Schräglage fahren zu können.

 

Mir geht es nicht darum eine Lanze für hirnlose Raserei zu brechen, aber wer mit dem Motorrad auf Spaßfahrt grundsätzlich nach Schildern fährt hat das Nachdenken eingestellt und geht auch zum Lachen in den Keller.

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Die vorausgegangenen Messungen waren, auch wenn du es behauptest, nicht unrechtmäßig.

Kann man so sehen. Muss man aber nicht. Aus heutiger Sicht waren sie, unter bestimmten, alltäglichen Bedingungen regelmäßig falsch. Also wurden Mopedfahrer fälschlicherweise zur Kasse gebeten. Das Wort Abzocke finde ich daher nicht unangebracht, auch wenn es nach geltenden Bestimmungen eine rechtmäßige Messung war.

 

Ich kann dir nur empfehlen, mal die moralische Seite der Geschwindigkeitskontrollen zu beleuchten.

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@diplomat: Es mag besser sein, wenn du dir das weitergerede sparst, denn offensichtlich kommt nichts sinnvolleres dabei herum. Der Stasivergleich war unverschämt, dumm und beleidigend, mit dem Judasvergleich ist es nur noch albern.

 

@Zitrone: Ernsthaft: Was soll an einer Verkehrsüberwachung moralisch verwerflich sein? Wer setzt denn die Ursache?

 

Gruß

Goose

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Ernsthaft: Was soll an einer Verkehrsüberwachung moralisch verwerflich sein? Wer setzt denn die Ursache?

 

Da könnte man dir hunderte Geschichten erzählen.

 

Meine wäre: Autobahn mit ;). Kein Trichter, keine Hinweisschilder, plötzlich 100 km/h mit dem Zusatz "Fahrbahnmarkierung fehlt". 200m dahinter wird ab netto 110 km/h gemessen. :D

 

Rechtlich wasserdicht, aber moralisch zutiefst verwerflich. Hier kann man auch vorzüglich das Wort Abzocke benutzen. Wenn ich da mit Tacho 250 km/h angeflogen komme und noch einen im Schlepptau habe, muss ich schon eine recht heftige Bremsung einleiten, um auf Höhe der Kontrollstelle nicht geblitzt zu werden.

 

Hier muss man an das gesunde Augenmaß der Messbeamten appelieren: Wenn die Beschilderung unzureichend ist, dann messe ich entweder gar nicht oder weiter vom Schild weg, aber nicht so.

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Kein Trichter, keine Hinweisschilder, plötzlich 100 km/h mit dem Zusatz "Fahrbahnmarkierung fehlt". 200m dahinter wird ab netto 110 km/h gemessen.

Rechtlich wasserdicht, aber moralisch zutiefst verwerflich. Hier kann man auch vorzüglich das Wort Abzocke benutzen. Wenn ich da mit Tacho 250 km/h angeflogen komme und noch einen im Schlepptau habe, muss ich schon eine recht heftige Bremsung einleiten, um auf Höhe der Kontrollstelle nicht geblitzt zu werden.

Kann man so sehen......

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Normalerweise sollte an einer solchen Stelle nicht ohne Trichter gemessen werden. Allerdings sollte auch dem, der mit 250 ankommt, Form und Gestaltung von Zeichen 274 bekannt sein, so daß man auch aus weiter Entfernung bereits anfangen kann, seine Geschwindigkeit zu reduzieren. So kann man vermeiden, beim Schild den Anker werfen zu müssen. Dem aufmerksamen Fahrer sollte das nicht schwer fallen.

 

Gruß

Goose

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Normalerweise sollte an einer solchen Stelle nicht ohne Trichter gemessen werden. Allerdings sollte auch dem, der mit 250 ankommt, Form und Gestaltung von Zeichen 274 bekannt sein, so daß man auch aus weiter Entfernung bereits anfangen kann, seine Geschwindigkeit zu reduzieren. So kann man vermeiden, beim Schild den Anker werfen zu müssen. Dem aufmerksamen Fahrer sollte das nicht schwer fallen.

 

Wieviele Sekunden vor dem 100er-Schild kannst du es denn bei 250 km/h als VZ 274 erkennen? Inkl. Reaktionszeit müsste man schon ordentlich bremsen, um nicht geblitzt zu werden. Das Beispiel ist übrigens nicht fiktiv. Es wurden dort Kandidaten mit knapp 250 km/h (netto) gemessen. Viele auch, die 3 Monate ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen. Und dass, obwohl sie einfach nur Urlaub in MV machen wollten... ;) Dieser ist vermutlich gelaufen... :D

 

Falls jemand noch demnächst die A14 benutzt: http://www.blitzer.de/#id:966062

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Natürlich wirst du kräftig auf die Bremse treten müssen, aber das ist eben das Risiko, wenn man so weit über der Richtgeschwindigkeit fahren will. Wer sich das nicht zutraut sollte nicht so schnell fahren.

 

Um von 250 km/h auf 100 km/h zu kommen, braucht man bei einer mittleren Bremsverzögerung von 4 m/sek² (also weit von einer Vollbremsung entfernt) rund 500 Meter. Die Messung fand 200 Meter hinter dem Schild statt, also musste man, um nicht geblitzt zu werden, 300 Meter vor dem Schild anfangen zu bremsen. (wie gesagt, bei absolut humanen Verzögerungswerten weit vom "Anker" entfernt)

 

Auf der BAB hat die Ronde übrigens einen Durchmesser von 75 cm. Ein solch großes Blech mit rotem Rand sollte man als aufmerksamer Fahrer schon aus einiger Entfernung erkennen können.

 

Gruß

Goose

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Auf der BAB hat die Ronde übrigens einen Durchmesser von 75 cm. Ein solch großes Blech mit rotem Rand sollte man als aufmerksamer Fahrer schon aus einiger Entfernung erkennen können.

 

Ich bin noch nie einem Autofahrer begegnet, der mit einem Fernglas vor den Augen auf der BAB gefahren ist.

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Und @bluey, haben sie Dir schon Stützräder für erzwungene Senkrechtfahrten montiert :mecker::rofl: ? Achso, Du warst ja eh schon ein Senkrechtfahrer mit deinen unberührten Noppen an der Reifenflanke :blink::lol2: .

 

Was hatte ich Dir hier schon vor geraumer Zeit prophezeit :mecker: ? :lol2: !

Ich kann's nur wiederholen: keine Ahnung, aber davon jede Menge. :D;)

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Die zumindest ansatzweise Akzeptanz, die bei einem Teil der Autofahrer für 4-Rad Provida vorhanden ist, existiert in Bikerkreisen überhaupt nicht.

Wie gut, daß Du jeden Biker kennst. Ich - offenkundig im Gegensatz zu Dir - kenne einige, die es sehr wohl begrüßen, daß auch Kradfahrer entsprechend überwacht werden. Insbesondere deshalb, damit die negativen Subjekte nach Möglichkeit ausgesondert werden, tragen doch insbesondere eben diese dazu bei, daß schöne Strecken an Wochenenden für Kräder gesperrt sind und Kradfahrer allgemein einen eher schlechten Ruf genießen.

 

Zu dem restlichen Blödsinn in Deinem Beitrag spare ich mir einen Kommentar.

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Auf der BAB hat die Ronde übrigens einen Durchmesser von 75 cm. Ein solch großes Blech mit rotem Rand sollte man als aufmerksamer Fahrer schon aus einiger Entfernung erkennen können.

 

Ich bin noch nie einem Autofahrer begegnet, der mit einem Fernglas vor den Augen auf der BAB gefahren ist.

Wenn deine Augen so schlecht sind, daß du ein Verkehrszeichen mit einem Durchmesser von 75 cm. zumindest der Form nach nicht auf diese Distanz erkennen kannst, so solltest du dich besser fahren lassen.

 

Für den, der meint, körperlich in der Lage zu sein, mit 250 km/h auf der BAB zu fahren, sollte das jedoch kein Problem darstellen.

 

Gruß

Goose

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Wenn deine Augen so schlecht sind, daß du ein Verkehrszeichen mit einem Durchmesser von 75 cm. zumindest der Form nach nicht auf diese Distanz erkennen kannst, so solltest du dich besser fahren lassen.

Soll ich bei jeden runden Schild von 250 auf 120 km/h abbremsen, weil es ein Anordnung der zHv sein könnte?

 

Es ist ja bei weiten nicht das einzige runde Schild auf der BAB. :D

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Kann man so sehen. Muss man aber nicht. Aus heutiger Sicht waren sie, unter bestimmten, alltäglichen Bedingungen regelmäßig falsch. Also wurden Mopedfahrer fälschlicherweise zur Kasse gebeten. Das Wort Abzocke finde ich daher nicht unangebracht, auch wenn es nach geltenden Bestimmungen eine rechtmäßige Messung war.

 

Ich kann dir nur empfehlen, mal die moralische Seite der Geschwindigkeitskontrollen zu beleuchten.

Korrekt. @goose versteckt sich einfach hinter Technikgläubigkeit, PTB-Zulassung und Paragraphen. Wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, dann ist der Fall "rechtmäßig", selbst wenn es die größte Murksmessung war! Dies ist eh ein untragbarer Zustand. Und hier liegt eine systematische Murksmessung in der Fläche über Jahre vor!

 

@goose: Und was glaubst Du, wie sich die Moppedfahrer abgezockt fühlen, bei denen es beispielsweise um 1 km/h an den Bußgeldsprungrenzen (Punkte & Fahrverbote) ging?

 

@bluey schrieb:

Ich kann's nur wiederholen: keine Ahnung, aber davon jede Menge.

Und ich tituliere mal: Die Wunderwaffe gegen Moppedfahrer ist nun ein Rohrkrepierer :mecker: .

 

@diplomat: So isses. Das Verräterverhalten hatte ich hier schon vor Jahren skizziert. Die Moppedfahrer sind eine Gruppe Gleichgesinnter mit großem Zusammengehörigkeitsgefühl, man ist unter sich. Dann schleicht sich ein ziviler Cop ein und tut so, als sei er auch dabei und dann plötzlich ätschegäbel ;) .

:D

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@goose: Und was glaubst Du, wie sich die Moppedfahrer abgezockt fühlen, bei denen es beispielsweise um 1 km/h an den Bußgeldsprungrenzen (Punkte & Fahrverbote) ging?

Der fühlt sich darunter und darüber abgezockt, aber wen interessiert das?

Die Toleranzen sind so groß, muss sich halt Gedanken machen bevor er am Gashahn zieht. :D

 

Und ich tituliere mal: Die Wunderwaffe gegen Moppedfahrer ist nun ein Rohrkrepierer ;) .

Solange noch Provida-Moppeds mit Cops fahren, reines Wunschdenken von dir.

 

@diplomat: So isses. Das Verräterverhalten hatte ich hier schon vor Jahren skizziert. Die Moppedfahrer sind eine Gruppe Gleichgesinnter mit großem Zusammengehörigkeitsgefühl, man ist unter sich. Dann schleicht sich ein ziviler Cop ein und tut so, als sei er auch dabei und dann plötzlich ätschegäbel

Höre dich mal in einschlägigen Moppedforen um, dann weißt Du was allgemein von der typischen Kundschaft von Bluey gehalten wird.

 

Da gibt es nicht die von dir postulierte Gaunerehre.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn deine Augen so schlecht sind, daß du ein Verkehrszeichen mit einem Durchmesser von 75 cm. zumindest der Form nach nicht auf diese Distanz erkennen kannst, so solltest du dich besser fahren lassen.

Soll ich bei jeden runden Schild von 250 auf 120 km/h abbremsen, weil es ein Anordnung der zHv sein könnte?

 

Es ist ja bei weiten nicht das einzige runde Schild auf der BAB. :D

Da gibt es noch das Überholverbot, wobei man dessen zwei Fahrzeuge auf auf weitere Distanz von Ziffern unterscheiden kann (insbesondere auch aufgrund der farblichen Gestaltung)

 

Andere Schilder, die aus der Distanz heraus wie zeichen 274 aussehen könnten, fallen mir auf der BAB beim besten Willen nicht ein.

 

Aber ja, wenn dir die Strecke nicht bekannt ist und du trotzdem mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs bist, dann musst du eben auch solche Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Ich hatte gerade am Samstag wieder die Situation, dass ich auf einer freigegebenen Autobahn plötzlich auf ein :mecker:-Limit stieß. Hatte da schon mit dem VW-Bus bei "nur" Tempo 190 den Anker ziemlich böse schmeißen müssen. Wäre ich da mit dem anderen Auto mit Tempo 270 angeflogen gekommen, hätte ich selbst bei Vollbremsung kaum mehr eine Chance gehabt, das sinnvoll in's Lot zu bringen. Geschweige denn, wenn noch jemand schnelles hinter einem führe, da käme man dann in einen ziemlichen Konflikt.

 

Wo wäre denn das Problem, wenn man eben auch dort einen "Trichter" machen würde? Einfach zuvor schon auf :rofl: begrenzen, dann erst auf :mecker:. Wo wäre das Problem, nicht direkt im Einflugbereich des ersten Schildes zu messen?

 

Ich kann die Verbittertheit sehr gut nachvollziehen, die es hinterlässt, wenn einfach von :D auf :blink: begrenzt wird und dann kurz dahinter geblitzt. Das ist auch in meinen Augen eine Schweinerei.

 

Auch eine von mir selten befahrene Autobahn befahre ich durchaus mit ;). Weil ich davon ausgehen kann, dass abgesehen vom immer bestehenden minimalen Risiko eines gerade erst frisch entstandenen Hindernisses auf der Fahrbahn man davon ausgehen kann, diese Geschwindigkeit auch mit hoher Sicherheit vorausschauend fahren zu können (ein Restrisiko, "Betriebsrisiko", verbleibt ja immer). Eine Vollbremsung quasi präventiv bei jedem in der Ferne auftauchenden runden Schild halte ich für ziemlichen Unsinn. Man fordert vom Autofahrer jederzeit ein Mitdenken. Warum darf man das eigentlich in solchen Fällen von den Behörden nicht erwarten?

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Ich stimme dir zu, daß ein Trichter da sein sollte. Allerdings bin ich der Ansicht, daß es eben auch ohne gehen muss, wer sich das nicht zutraut darf nicht so schnell fahren.

 

Eine Vollbremsung erwartet man ja auch nicht. Aus welcher Entfernung traust du dir zu, ein VZ der Größe 3 (also BAB-Format, Ronde mit Durchmesser von 75 cm) klar zu erkennen?

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Soll ich das jetzt theoretisch betrachten, wenn mir die Praxis immer wieder zeigt, dass es schlicht unnötig eng wird in solchen Situationen? (Sprich: ich kann es Dir aus der Hüfte geschossen nicht beantworten)

Kenne hier auf der südlichen A10 eine Stelle, da war einige Jahre lang :D auf :mecker: für wenige hundert Meter wegen einer Kurve. Ohne Ankündigung, nicht weit zuvor zu erkennen. Wenn Du weißt, was da kommt, kein Problem. Für Fremde eine unfreundliche Überraschung. Inzwischen haben sie es afairc durch einen Trichter entschärft. Muss also etwas "unglücklich" gewesen sein, wohl nicht nur nach meiner Meinung.

Meine Meinung ist halt, dass wenn da ;) gilt, man auch davon ausgehen darf, dass dort ein Fahren auch mit einer Geschwindigkeit von 200+ problemlos möglich sein muss. Schafft heute ja schon jeder zweite Mitteklassewagen. Mindestens.

 

Vielleicht sollte man sich aber auch mal dazu durchringen, statt alte Schilder millionenschwer auszumisten, einfach mal die Limits "nach oben" zu erweitern. Warum kein Schild für 160? 180? 200? Wäre das nicht zeitgemäß? Und zumindest bei Wechselbrücken bisweilen sogar nur eine Softwarelösung?

 

Es gibt Schilderwälder par Excellence, Parken verboten, zwischen 7 und 18 Uhr, Anlieger frei, werktags... Aber hier spart man sich wirklich Sinnvolles einfach mal. Unglücklich...

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Eine Vollbremsung quasi präventiv bei jedem in der Ferne auftauchenden runden Schild halte ich für ziemlichen Unsinn. Man fordert vom Autofahrer jederzeit ein Mitdenken. Warum darf man das eigentlich in solchen Fällen von den Behörden nicht erwarten?

Vergleiche mal deine Aussage mit der hier.

 

Das Beispiel ist übrigens nicht fiktiv. Es wurden dort Kandidaten mit knapp 250 km/h (netto) gemessen. Viele auch, die 3 Monate ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen.

 

Das sagt doch imho eindeutig das die ;) entweder überhaupt nicht gesehen, oder völlig ignoriert worden sind. Selbst mit einem Reaktionsvermögen eines 90Jährigen sollte die gemessene Geschwindigkeit etwas unterhalb der normalen Reisegeschwindigkeit liegen.

 

Aber es ist doch auch hier das normale Spiel, es wird nach Eigenverantwortung gerufen, und wenn dann einer eigenverantwortlich :D fährt und es geht in die Hose wird erst mal gesucht ob da nicht andere die Schuld haben können. Andere hätten ja alles tun müssen damit der Eigenverantwortliche VT ja nicht denken muss. Die Masse hält sich im Bereich bis :mecker: wenige bis 160, viel weniger darüber. Muss jetzt wirklich für diese Minderheit alles idiotensicher beschildert werden?

 

m3 will doch immer weniger Vorschriften, es reicht wenn auf Gefahren hingewiesen wird, haben wir doch auf der AB mit der Richtgeschwindigkeit.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

Dass dort Leute mit 250 gemessen werden, heißt nicht automatisch "Ignorieren". Ich gebe mal zu bedenken, dass es (in zugegeben seltenen Fällen) durchaus Fahrzeuge gibt, die eine Höchstgewschwindigkeit von 300, 320, 340 oder gar 400km/h haben. Selten? Nun ja, immerhin häufiger als noch vor 20 Jahren. Insofern macht es vielleicht Sinn, die StVO und auch die Handlungsweise der Behörden mal einer Revision zu unterwerfen. Es ist immer leicht zu sagen "braucht ja nicht so schnell fahren". Auch Mobiltelefone braucht eigentlich niemand. Und nahezu jeder rennt heute mit einem herum. Geschwindigkeiten von 200km/h sind heute keine Seltenheit mehr. 250 fahren auch viele Autos, teilweise sogar abgeregelt. Aber die StVO kennt als maximale Beschilderung wieviel? 140? 130? Zeitgemäß? Ein Übergang :D zu ;) ist in dem modernen Kontext zeitgemäß? Wirklich? Ich finde nicht!

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Ich gebe mal zu bedenken, dass es (in zugegeben seltenen Fällen) durchaus Fahrzeuge gibt, die eine Höchstgewschwindigkeit von 300, 320, 340 oder gar 400km/h haben.

Würdest Du auf einer AB die dir unbekannt ist, diese Fahrzeuge ausfahren?

 

MfG.

 

hartmut

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Soll ich das jetzt theoretisch betrachten, wenn mir die Praxis immer wieder zeigt, dass es schlicht unnötig eng wird in solchen Situationen? (Sprich: ich kann es Dir aus der Hüfte geschossen nicht beantworten)

Kenne hier auf der südlichen A10 eine Stelle, da war einige Jahre lang :D auf :mecker: für wenige hundert Meter wegen einer Kurve. Ohne Ankündigung, nicht weit zuvor zu erkennen. Wenn Du weißt, was da kommt, kein Problem. Für Fremde eine unfreundliche Überraschung. Inzwischen haben sie es afairc durch einen Trichter entschärft. Muss also etwas "unglücklich" gewesen sein, wohl nicht nur nach meiner Meinung.

Meine Meinung ist halt, dass wenn da ;) gilt, man auch davon ausgehen darf, dass dort ein Fahren auch mit einer Geschwindigkeit von 200+ problemlos möglich sein muss. Schafft heute ja schon jeder zweite Mitteklassewagen. Mindestens.

 

Vielleicht sollte man sich aber auch mal dazu durchringen, statt alte Schilder millionenschwer auszumisten, einfach mal die Limits "nach oben" zu erweitern. Warum kein Schild für 160? 180? 200? Wäre das nicht zeitgemäß? Und zumindest bei Wechselbrücken bisweilen sogar nur eine Softwarelösung?

 

Es gibt Schilderwälder par Excellence, Parken verboten, zwischen 7 und 18 Uhr, Anlieger frei, werktags... Aber hier spart man sich wirklich Sinnvolles einfach mal. Unglücklich...

Auf den Meter genau kann ich es dir natürlich auch nicht sagen, jedoch vergleiche doch mal, in welchem Abstand du beispielsweise eine Autobahnausfahrt erkennst.

 

Normalerweise ist es unproblematisch, so weit vorauszuschauen, um die entsprechende Beschulderung frühzeitig zu erkennen (aufmerksames Fahren vorausgesetzt)

 

Für die BAB gilt ja bekannterweise die Richtgeschwindigkeits-Verordnung. Wer schneller fährt als 130 km/h muss halt mit einigen Unannehmlichkeiten rechnen.

Wer diese Unannehmlichkeiten nicht in Kauf nehmen will darf nicht schneller fahren.

 

Gruß

Goose

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Und ich tituliere mal: Die Wunderwaffe gegen Moppedfahrer ist nun ein Rohrkrepierer

Ist er das? Nun, bislang jedenfalls ein sehr erfolgreicher. Und im übrigen auch immer noch im Einsatz. :mecker:

 

So isses. Das Verräterverhalten hatte ich hier schon vor Jahren skizziert. Die Moppedfahrer sind eine Gruppe Gleichgesinnter mit großem Zusammengehörigkeitsgefühl, man ist unter sich. Dann schleicht sich ein ziviler Cop ein und tut so, als sei er auch dabei und dann plötzlich ätschegäbel ;) .

Was bist Du doch für ein Dummfuglaberhannes! :D

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Wenn deine Augen so schlecht sind, daß du ein Verkehrszeichen mit einem Durchmesser von 75 cm. zumindest der Form nach nicht auf diese Distanz erkennen kannst, so solltest du dich besser fahren lassen.

Soll ich bei jeden runden Schild von 250 auf 120 km/h abbremsen, weil es ein Anordnung der zHv sein könnte?

 

Es ist ja bei weiten nicht das einzige runde Schild auf der BAB. :D

Da gibt es noch das Überholverbot, wobei man dessen zwei Fahrzeuge auf auf weitere Distanz von Ziffern unterscheiden kann (insbesondere auch aufgrund der farblichen Gestaltung)

 

Andere Schilder, die aus der Distanz heraus wie zeichen 274 aussehen könnten, fallen mir auf der BAB beim besten Willen nicht ein.

 

Aber ja, wenn dir die Strecke nicht bekannt ist und du trotzdem mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs bist, dann musst du eben auch solche Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.

 

Gruß

Goose

Bei mir stellt sich das Problem derzeit nicht ein, denn mein Wagen schafft ja in der Ebene nicht einmal die 200 km/h Grenze. Warum auch. ;)

 

Neben Zeichen 274 gibt es noch Fahrspurbreitenbegrenzung. Zwar nicht sehr häufig, aber durchaus vorhanden. Dann noch Höhenbegrenzungen mit Zahlen, dazu habe ich schon Bilder hier im Forum hinterlegt.

 

So einfach ist es daher nicht. Auch muss man ein Überholverbot nicht ohne weiteres erkennen. Die Behörden sind zwar verpflichtet Schilder auszutauschen die durch die Sonne ausgeblichen sind, doch ist dies wie man sieht nicht überall der Fall. Darüber hinaus, legt man in einer Sekunde 70 Meter zurück und wenn man kurz in den Rückspiegel sieht und dann sich noch auf den Verkehr vor sich konzentriert, dann sind mal schnell 100 Meter weg und das Schild vielleicht nur noch 100 Meter entfernt.

Dann wird es auch mit einer Vollbremsung recht knapp aus 250 km/h.

 

Ich weiß, das dies alles Theorie ist, aber die Praxis zeigt immer wieder, nicht nur im Straßenverkehr, das es das gibt es nicht nicht gibt.

 

 

Darüber hinaus meine ich, nachgemessen habe ich nicht, das hier auf den BAB keine solch großen Schilder (Durchmesser) angebracht sind. Vielmehr gleichen die Schilder denen aus der Stadt und sind meiner Meinung nach maximal 50 cm im Durchmesser.

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Nach der VwV StVO sind die Schilder der Größe 3 bei einer zHG von mehr als 80 km/h als Erstankündigung vorgeschrieben und nach meinen Beobachtungen auch verbaut.

 

Sicher gibt es auch Fahrspurbreiten- und Höhenbegrenzungen. Allerdings habe ich solche noch nie im unlimitierten Bereich gesehen.

 

Gruß

Goose

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Ähm die alten Schildertypen sind auch seit 1992 zu ersetzen und werden sogar heute noch bei Baustellen angeordnet bzw. bei der Aufstellprüfung abgesegnet.

 

Allein in meiner Heimatstadt kann ich dir spontan 5 Anwohnerschilder aufzählen die seit 2003 nicht mehr zulässig sind, aber immer noch dastehen und natürlich wird da auch weiter abkassiert.

 

Und das ist in anderen Städten auch so.

 

Eine Argumentation das ist im Gesetz so, heißt mithin garnichts, denn wenn es so wäre, würden niemals Einsprüche/Widersprüche durch Bürger erfolgreich sein, da die Behörde nach deiner Aussage ja immer nach den Gesetzen handelt. :D

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[...]

 

Eine Argumentation das ist im Gesetz so, heißt mithin garnichts, denn wenn es so wäre, würden niemals Einsprüche/Widersprüche durch Bürger erfolgreich sein, da die Behörde nach deiner Aussage ja immer nach den Gesetzen handelt. :D

Deswegen sagte ich ja auch, daß das nach meinen Beobachtungen regelmäßig auch eingehalten wird.

 

Allerdings fällt der Größenunterschied bei der normalen Vorbeifahrt aufgrund des höheren Tempos in der Regel nicht auf. Gut erkennt man es, wenn man mal auf der BAB steht (was der "Normalbürger allerdings, außer imStau, seltener macht...)

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...
Und ich tituliere mal: Die Wunderwaffe gegen Moppedfahrer ist nun ein Rohrkrepierer

Ist er das? Nun, bislang jedenfalls ein sehr erfolgreicher. Und im übrigen auch immer noch im Einsatz. :60:

@bluey: Ja aber wie :rolleyes: ! Als plumpe mobile Section-Control :D ? Oder steht die Hummel nun in der Garage? Oder hast Du schon ein Schräglagensensor drinnen, welcher Dir bei Winkel null Grad grünes Licht gibt :100::70: ?

 

Hat denn jemand diese PTB-Anweisung vom 3.3.10?

 

:whistling:

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Der fühlt sich darunter und darüber abgezockt, aber wen interessiert das?

Daß es den Teilnehmer der Abzockmaschinerie nicht interessiert, ist klar.

 

Und ich tituliere mal: Die Wunderwaffe gegen Moppedfahrer ist nun ein Rohrkrepierer :rolleyes: .

Solange noch Provida-Moppeds mit Cops fahren, reines Wunschdenken von dir.

Na na! Mit welchen Tönen wurde diese Moppeds eingeführt? Nun sind die Flügel gestutzt. Auf einer Geraden kann auch mobiles Standardmeßgerät eingesetzt werden.

 

Höre dich mal in einschlägigen Moppedforen um, dann weißt Du was allgemein von der typischen Kundschaft von Bluey gehalten wird.

In meinen einschlägigen Moppedforen/-kreisen hält niemand etwas von dem Hummelcopgetue. Sicherlich gibt in der großen Motorradgruppe auch Randgruppen, die von ProViDa-Moppeds entzückt sind. Das ist aber eine Art "Öko-Klientel" bzw. solche Leute, die vergleichsweise nach Geschwindigkeitsmessungen vor eigener Tür schreien und dann selbst dabei geblitzt werden.

:whistling:

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Ist er das? Nun, bislang jedenfalls ein sehr erfolgreicher. Und im übrigen auch immer noch im Einsatz.

@bluey: Ja aber wie :rolleyes: ! Als plumpe mobile Section-Control :D ? Oder steht die Hummel nun in der Garage? Oder hast Du schon ein Schräglagensensor drinnen, welcher Dir bei Winkel null Grad grünes Licht gibt ?

 

Hat denn jemand diese PTB-Anweisung vom 3.3.10?

Schätzelein, Du weißt doch: wer zuletzt lacht, lacht am meisten. Und da Du bekanntermaßen ja immer sehr schnell und frühzeitig lachst, ..... :whistling:<_<

 

So.... nun zu Deinen Fragen und dem übrigen Blödsinn:

 

1. \"Wie?\" Ganz einfach: genauso wie zuvor oder bisher. Es hat sich quasi nichts geändert.

2. nein, sie steht nicht in der Garage, sondern erfreut sich regem Gebrauch, und zwar wie bisher und insbes. im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung.

3. nein, ich brauche keinen Schräglagensensor, denn es ist von \"extremen Schräglagen\" die Rede, also ab 40%. Und selbst da reicht ein kurzer Moment nicht aus, um die Messung als unbrauchbar deklarieren zu können.

4. normale Schräglagen sind überhaupt kein Problem und durch die Verkehrsfehlergrenzen abgedeckt.

 

=> Fazit: es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. In diesem Sinne: :100::60::70:<_<

 

 

P.S.: erst (vor allem richtig!!) informieren und erst dann schreiben. Ich bin informiert, und zwar bestens. ;) Aber ich werde Dir längst nicht alles, was ich weiß, auf die krumme Nase binden. :70:

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  • 7 months later...
Schätzelein, Du weißt doch: wer zuletzt lacht, lacht am meisten.

@bluey: Richtig :think::think: :

 

Burhoff-Blog zu OLG Hamm 3 RBs 226/10 "ProViDa-Schräglage kein standardisiertes Meßverfahren"

 

Guck, welcher NRW-Hummelcop ;) hat sich denn da einfach über die Verfügung aus März gesetzt? Welcher Videocop :lol: meinte seine Amtsrichter "in der Tasche zu haben" und hat dabei den langen OLG-Arm vergessen :think: ?

 

Und da Du bekanntermaßen ja immer sehr schnell und frühzeitig lachst, .....

Ja ja...

 

Ganz einfach: genauso wie zuvor oder bisher. Es hat sich quasi nichts geändert.

Schmarrn.

 

2. nein, sie steht nicht in der Garage, sondern erfreut sich regem Gebrauch, und zwar wie bisher und insbes. im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung

Und, Ziele für 2010 schon im Sack?

 

=> Fazit: es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. In diesem Sinne: :lol2: ...

Fazit: Ein Hummeltreiber hat sich die Zunge verbrannt :P .

 

Ich bin informiert, und zwar bestens. ;) Aber ich werde längst nicht alles, was ich weiß, auf die krumme Nase binden. :P

Brauchst Du auch nicht. Es kommt ja eh raus. Außerdem habe ich gehört, daß ein in den Ruhestand gehender Videocop interne Geheimpapiere bei wikileaks reinstellen wird...

:think:

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Guck, welcher NRW-Hummelcop hat sich denn da einfach über die Verfügung aus März gesetzt? Welcher Videocop ;) meinte seine Amtsrichter "in der Tasche zu haben" und hat dabei den langen OLG-Arm vergessen ?

Och Spatzl, Dein Problem ist, daß Du immer nur einen Teil der Wahrheit kennst und Dir den Rest, der mitunter auch wichtig und entscheidend ist, vergißt oder außer Acht läßt.

 

Ich kenne die Schräglagenproblematik (DU offenkundig nicht) schon seit etlichen Monaten. Sehr wahrscheinlich deutlich länger als Du. Ich darf zwar selbst solche Bereiche nicht mehr verwerten, aber deshalb werden bestehende Sequenzen nicht ungültig. Mittels eines Gutachters läßt sich die Strecke idR ausmessen und anhand der Zeitaufzeichnung trotzdem die Geschwindigkeit feststellen. :think: Tja, da hat der betreffende VT nix gewonnen. :think: Außer vielleicht ein paar zusätzlicher Kosten.

Darüber hinaus ist nicht Schräglage gleich Schräglage und nicht jede Schräglage automatisch verboten bzw. führt nicht jede sofort zu einer Unverwertbarkeit der Messung. So zB., wenn ich kurz aus- und wieder einschere oder durch eine langgezogene Kurve mit "normaler" Geschwindigkeit fahre und nur eine sehr leichte Schräglage zu verzeichnen ist. Diese nämlich ist von den Toleranzen absolut abgedeckt. Fraglich sind die extremen Schräglagen, die ohnehin kaum vorkommen.

 

Ich habe mich also über keine Verfügung gesetzt, ich habe sie sehr wohl befolgt. Keine Sorge. Und trotzdem darf ich mit dem Krad weiterhin messen und viele viele Banausen zur Strecke bringen. :lol:

 

Ja ja...

Jaaahaaaaaa..... :think:

 

Schmarrn.

Genau. Was Du schreibst, ist absoluter Schmarn. Für mich hat sich quasi nichts bzw. kaum etwas geändert.

 

Und, Ziele für 2010 schon im Sack?

Natürlich. Und meine Quote natürlich auch. :think:

 

Fazit: Ein Hummeltreiber hat sich die Zunge verbrannt

Fazit: ein Dummschwätzer hat mal wieder von nichts ne Ahnung und sabbelt dummes Zeug. Aber hauptsache, man hat mal wieder was gebrabbelt, gell?!

 

Brauchst Du auch nicht. Es kommt ja eh raus. Außerdem habe ich gehört, daß ein in den Ruhestand gehender Videocop interne Geheimpapiere bei wikileaks reinstellen wird...

*lol* Jau, Du hörst auch gelegentlich das Gras wachsen.

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  • 1 year later...
Guck, welcher NRW-Hummelcop hat sich denn da einfach über die Verfügung aus März gesetzt? Welcher Videocop :rolleyes: meinte seine Amtsrichter "in der Tasche zu haben" und hat dabei den langen OLG-Arm vergessen ?

Och Spatzl, Dein Problem ist, daß Du immer nur einen Teil der Wahrheit kennst und Dir den Rest, der mitunter auch wichtig und entscheidend ist, vergißt oder außer Acht läßt.

Spatzilein @bluey, Dein erstes Problem ist deine blinde Technikgläubigkeit, egal welches Meßgerät man Dir gibt. Weißt ja, früher hatte sich Cops sogar öffentlich im Spiegel über Murksmessgerät beschwert. Heute messen die Cops unverfroren solange unter Fehlerbedingungen (im Nachhinein sogar "illegal"), bis sich nicht alles gefallen lassende VT, RA & Gutachter sie zurecht gestutzt haben.

 

Dein zweites Problem ist dein eigenmächtiges Agieren in der Provinz, also ein Inselverhalten :sneaky: , dazu noch in der Insel NRW :sneaky: .

 

..ich kenne die Schräglagenproblematik (DU offenkundig nicht) schon seit etlichen Monaten. Sehr wahrscheinlich deutlich länger als Du.

Schmarrn. Dein Wahrscheinlichkeitsgeblubbere ist genauso grottenschlecht wie das von @harryb. Die "Schräglage" ist eine Problematik bei der Hummel. Daß es grundsätzliche Problematiken mit ProViDa in Moppeds gibt, hatte ich hier im Forum Dir schon viel früher gepostet. Daß die Sache irgendwann hochpoppen wird, wenn sich mal die richtigen Leute finden, hatte ich Dir damals auch gesagt. Bis dahin wurde in Schräglage abgezockt.

 

 

Fraglich sind die extremen Schräglagen, die ohnehin kaum vorkommen.

Klar, bei Dir! Als Hummeltreiber mit dem größten Angststreifen aller Hummeltreiber in ganz Deutschland :P :P .

 

Genau. Was Du schreibst, ist absoluter Schmarn. Für mich hat sich quasi nichts bzw. kaum etwas geändert.

:cop01:

 

Und, Ziele für 2010 schon im Sack?

Natürlich. Und meine Quote natürlich auch. :P

Aber 2011 nicht, gell!

 

Und dein drittes Problem ist die Unkenntnis von Fachliteratur:

 

"Videonachfahrsystem - Fehlmessung bei Schräglage", atzonline.de, Ausgabe 10/2011

 

Mit halbseitiger Seitenpreview und weitere Links über Fachberichte von Gutachter über Problematiken bei Verkehrsüberwachungsgerät.

:sneaky:

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