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ESO ES 1.0 (Vierfachlichtschranke)


Guest Gast_helveticus

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Kannst du nicht lesen oder nur nicht verstehen was du liest? >>>Lawine von Leuten, die sich unter Zuhilfenahme deiner Ausführungen vor Gericht blamieren?!<<<

Das es legal ist, hatte ich schon erörtert. Es wird also niemand blamiert, ausser natürlich du mit dieser hilflosen Aussage.

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@bluey:   Als Laie hast du nicht zu entscheiden ob das Bloedsinn ist oder nicht. Das entscheiden dann Andere fuer dich.   Dass du die Ironie nicht siehst, ist uebrigens bezeichnend....   Uebrigens k

Grundsätzlich hat in unserem Rechtssystem jeder ein Recht auf eine bestmögliche Verteidigung (und hierbei ist es egal, ob es sich um eine kleine OWi oder einen Mord handelt). Und das ist auch gut so!

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Guest Michael
Das es legal ist, hatte ich schon erörtert.

Legal was?

 

Daß jemand vor Gericht zieht, ist legal, ja. Aber das Stören amtlicher Geschwindigkeitsmessungen ist illegal und - um's nochmal zu verdeutlichen - du wirst hier von Geräteanwendern auch keine Anleitung hierfür erhalten.

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um dich zu ärgern und arbeitslos zu machen *lol

Deshalb arbeitslos machen wirst nicht schaffen. Ist ja nur eine meiner Tätigkeiten.

Dafür ist ja eh nicht überviel zu tun.

Und die Anzahl der Autofahrer, die versucht, diese Anlagen durch überfahren zu töten, hält sich auch in Grenzen :rolleyes:

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Hier wird es immer wilder...

 

Der Reihe nach:

 

Chriss11 hat offensichtlich als einziger verstanden, worum es geht

Die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates ist höher zu bewerten als jede Straftat oder Owi!

 

Bluey

Erst mal, wer ist Laie und wer entscheidet das ?

Z.B. "wir".

Arrogant bist du wohl gar nicht ?

 

Gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Prüfung ?

Natürlich. Alles kann gerichtlich überprüft werden.

Dann gib mir mal deine ladungsfähige Anschrift, wenn du dich traust.

Mich als Laien zu bezeichnen werde ich dir dann gerichtlich untersagen lassen.

 

 

Aber ich bezweifle, daß dort technische Details erörtert werden. Ein hinzugezogener Gutachter würde lediglich feststellen, daß die Technik funktioniert, aber nicht das WIE erläutern.

Völlig falsch !

In einem Rechtsstaat hat jeder Bürger das Recht staatliche Masnahmen gerichtlich prüfen zu lassen.

Dazu stehen Ihm alle Informaionen die mit der Sache irgendwie zusammenhängen offen.

Ob, und wenn ja wie er diese verwendet entscheidet er alleine.

Hierzu dient u.a. auch das Recht der Akteneinsicht. Jeder Anwalt bekommt bei einem Gericht ohne

das geringste Problem durch, dass z.B. die Bedienungsanleitung des Gerätes vorgelegt werden

muss. Ein Gutachter (der vom Gericht bestellt wird), klärt sämtliche technischen Details auf - dazu

ist er per Gesetzt verpflichtet.

Natürlich macht das auch wegen unsinniger Klagen Aufwand und kostet Geld. Andererseits ist die

Beschneidung dieser Grundrechte der Unterschied zwischen Demokratie und totalitärer Diktatur!

 

Übrigens scheinst du nur sehr oberflächlich bei der Sache zu sein. Die "gelbe Karte" ging

nicht an mich. (Machst du deinen Job auch so ? Ist der aufmerksame Messbetrieb ähnich

einzustufen ? )

 

Was die Nazi-Vergleiche betrifft:

Ich wollte und will niemanden persönlich angreifen oder beleidigen. Allerdings ist die Haltung von

michael und bluey in dieser Sache genau die, welche totalitäre Diktaturen regelmässig von Ihren

Polizeiorganisationen fordern und fördern. Ob das jetzt Nazis, DDR oder sonstwer ist spielt keine Rolle.

Und das halte ich für eine höchst gefährliche Entwicklung, insbesondere dann, wenn Polizisten

eine solche Haltung einnehmen.

Da michael kein Polizist ist, finde ich seine Haltung zwar persönlich erbärmlich, aber für die

Gesellschaft nicht bedenklich. Schliesslich kommt die Gesellschaft auch mit Rechtsradikalen

zurecht - nicht gut, aber daran zerbricht die Demokratie nicht.

Anders bei bluey - als Polizist eine verfassungsfeindliche Haltung einzunehmen ist

schon ziemlich grob - und das Grundgesetz (= Verfassung ) garantiert jedem Bürger die

völlige Informationsfreiheit. Und an einem Polizeistaat ist schon mehr als eine demokratische

Gesellschaft gescheitert - Ergebniss Diktatur. Deshalb wehre ich mich vehement gegen jede

solche Entwicklung - völlig egal worum es dabei im einzelnen gerade geht.

Und vergessen wir nicht, wozu die Polizei da ist: um die Bürger zu schützen !

 

Zu unserem Gast...

Die eso's arbeiten tatsächlich mit einer Form von Laser, da hat er recht.

Allerdings liegt die Leistung weit unter der Klassifizierungspflicht.

Ausserdem wird der Laser durch Linsen gestreut (wenig, aber ausreichend).

 

Mit der Funktion der Einheitensensoren liegt er allerdings völlig falsch. Diese arbeiten

nicht als Kamera sondern als Lichtmesser, der auf Veränderungen reagiert.

Auch eine völlige Blendung ist eine Veränderung - und führt zur richtigen Messung.

 

Eine Störung ist zwar grundsätzlich möglich, aber dazu ist "ein wenig" mehr Aufwand nötig.

 

Gruss

Daniel

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Guest Michael
Und vergessen wir nicht, wozu die Polizei da ist: um die Bürger zu schützen !

Korrekt.

Auch die Verkehrsüberwachung dient dem Schutz der Bürger.

Dazu gehört aber auch, daß die Schutz- und Kontrollmethoden ordnungsgemäß funktionieren können und nicht von ein paar, teilweise anarchistisch veranlagten, Leuten sabotiert werden!

 

Restliche Polemik m.E. nicht zitierenswert.

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Guest Michael
Das gilt aber nicht für die privaten und Gemeinde-Blitzer!

Und warum, deiner Meinung nach, nicht?

 

Die "privaten Blitzer" unterstehen hoheitlicher Kontrolle durch die Anwesenheit eines entsprechenden Mitarbeiters der jeweiligen Gemeinde und für die Gemeinde selbst gelten die Vorschriften des Polizeigesetzes des jeweiligen Bundeslandes.

Z.B. In Baden-Württemberg ist der Gemeindevollzugsdienst der Polizei rechtlich weitgehend gleichgestellt!

 

Wurde hier im Forum aber schon des öfteren erschöpfend diskutiert.

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Leider [...] Warum?

Wurde weiter oben bereits mehrfach begründet.

 

Zur Demokratie gehort Offenheit und Kontrolle. Die Buerger (Journalisten, Menschenrechtenaktivisten usw.) sollten die Moeglichkeit haben den Staat zu kontrollieren. Dabei gehoert es auch dass jeder die Funktionalitaet eine Geschwindigkeitsmessanlage ueberpruefen kann. Dass danach jeder dieses Wissen auf seine Art und Weise benutzt habt ihr zu tolerieren. DAS GEHOERT ZUR DEMOKRATIE.
1. stimmt.

2. stimmt.

3. kann er ja bzw. bei tiefgreifenderen Fragen kann er das machen lassen.

4. nein, haben wir nicht.

5. das gehört zumind. IMHO eben nicht zur Demokratie. Auch die Demokratie eröffnet den Bürgern nicht grenzen- bzw. schrankenlose Freiheiten.

 

Analog: Was wuerdet ihr sagen wenn ich euch verbieten wuerde, Computer zu benutzen?

Darüber brauche ich gar nicht nachzudenken, alldieweil Du das nicht könntest.

 

Guckt doch mal was Laien mit Halbwissen (zB. Viren-Autoren oder dDOS Attacken!) so nicht alles anrichten?
Mir reicht es schon, wenn der ADAC o.ä. Konsorten mit wilden Berichten über falsche/fehlerhafte Messungen vorpreschen und anschließend wilde Einlassungen seitens der Betroffenen zu massenhaften Aufforderungen führen, Stellungnahmen abzugeben. :rolleyes: Da sieht man nämlich, was ein Laie mit Informationen macht, mit denen er nichts anfangen kann.

 

Ich finde, dass nur Leute mit abgeschlossenen Informatikstudium unbeaufsichtigt Computer mit Internet-Anschluss benutzen duerfen. Alle Andere duerfen nur unter Aufsicht surfen! Wuerde auch die Menge Trollpostings hier im Forum erheblich verringern.

Soll ich da jetzt wirklich drauf eingehen? Wüßte leider nur ein einziges Wort als Antwort: Blödsinn! Und mit dem Thema hat das auch recht wenig zu tun. Ziemlich weit hergeholt.

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@bluey:

 

Als Laie hast du nicht zu entscheiden ob das Bloedsinn ist oder nicht. Das entscheiden dann Andere fuer dich. :heul:

 

Dass du die Ironie nicht siehst, ist uebrigens bezeichnend.... :rolleyes:

 

Uebrigens kann ich Daniel voll zustimmen. Er hat sehr schon geschrieben wie ungeeignet du bist um Polizist zu sein....

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Man, es wird wirklich immer besser....

 

 

Arrogant bist du wohl gar nicht ?

Ups, er hat mich durchschaut. *g*

 

Dann gib mir mal deine ladungsfähige Anschrift, wenn du dich traust.

Mich als Laien zu bezeichnen werde ich dir dann gerichtlich untersagen lassen.

Kein Problem. Bezweifle ich doch sehr, daß Du mir das untersagen lassen könntest. :lol: schon wieder arrogant.

 

In einem Rechtsstaat hat jeder Bürger das Recht staatliche Masnahmen gerichtlich prüfen zu lassen.

Habe ich das Gegenteil behauptet? Nein.

 

Dazu stehen Ihm alle Informaionen die mit der Sache irgendwie zusammenhängen offen.
Nun, Du kannst es glauben oder nicht, aber in den recht zahlreichen und einschlägigen Gerichtsverhandlungen, denen ich beiwohnen durfte/mußte, wurden Details wie die hier gewünschten noch nie erörtert oder genannt. Was Dir offen steht hast - so leid mir das für Dich tut - nicht Du zu entscheiden. Zumind. nicht in jedem Fall.

 

Ob, und wenn ja wie er diese verwendet entscheidet er alleine.

Wenn er sie denn je erhält. Was übrigens - wie mehrfach gesagt - bezweifelt werden darf.

 

Hierzu dient u.a. auch das Recht der Akteneinsicht. Jeder Anwalt bekommt bei einem Gericht ohne

das geringste Problem durch, dass z.B. die Bedienungsanleitung des Gerätes vorgelegt werden

muss.

1. Akteneinsicht ist kein Problem. Bekommt der Anwalt. Aber die Bedienungsanleitung gehört nicht zur Akte

2. Nein, die Bedienungsanleitung kann der Anwalt nicht anfordern. Die wird nicht herausgegeben. Sorry. Auch in dieser Hinsicht habe ich genügend Termine erlebt, um beurteilen zu können, was angefordert wird/werden kann oder darf und was herausgegeben wird/werden muß.

 

Ein Gutachter (der vom Gericht bestellt wird), klärt sämtliche technischen Details auf - dazu ist er per Gesetzt verpflichtet.

Nun denn, so schreite er bei sich bietender Gelegenheit zur Tat und versuche er, diese Details zu bekommen. Ich glaub's nicht. Auch Gutachter habe ich schon etliche vor Gericht erlebt. Die Details, die Du Dir zu erfahren wünschst, bekommst Du nicht. Die nämlich muß der Gutachter NICHT benennen. Wird auch gar nicht verlangt. Und sollte ein Betr. auf den Gedanken kommen, danach zu fragen, so bin ich mir sicher, daß der Richter das unterbinden wird. Insbes. weil es für die Urteilsfindung irrelevant ist. Für das Gericht ist entscheidend, daß der Gutachter bestätigt, daß z.B. das Gerät einwandfrei funktionierte. Wie das Gerät bis ins letzte Detail funktioniert, auf welchen Frequenzen oder sonst irgendwas läuft, interessiert den Richter überhaupt nicht.

 

Andererseits ist die Beschneidung dieser Grundrechte der Unterschied zwischen Demokratie und totalitärer Diktatur!
Vielleicht solltest Du Dir mal eine Ausgabe des Grundgesetzes kaufen. Am besten noch mit Erläuterungen dazu. :D

 

Übrigens scheinst du nur sehr oberflächlich bei der Sache zu sein. Die "gelbe Karte" ging

nicht an mich. (Machst du deinen Job auch so ? Ist der aufmerksame Messbetrieb ähnich

einzustufen ? )

Bla bla bla.... ich weiß, an wen die Karte ging. Aber: wem der Schuh paßt, der zieht ihn sich an. :D

 

Anders bei bluey - als Polizist eine verfassungsfeindliche Haltung einzunehmen ist schon ziemlich grob - und das Grundgesetz (= Verfassung ) garantiert jedem Bürger die völlige Informationsfreiheit.
Au backe, jetzt wird's mir ne Spur zu heftig. Noch einmal: informier Dich lieber erst vorher, welche Rechte Du wirklich hast und in welchem Umfang, bevor Du hier so einen Blödsinn schreibst.

 

Und vergessen wir nicht, wozu die Polizei da ist: um die Bürger zu schützen !

D'accord. Nur erfordert das hier und da auch, daß eben NICHT alle Informationen bis ins letzte Detail herausgegeben werden.

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Als Laie hast du nicht zu entscheiden ob das Bloedsinn ist oder nicht. Das entscheiden dann Andere fuer dich.

Wenn Du's sagst.... :D

 

Er hat sehr schon geschrieben wie ungeeignet du bist um Polizist zu sein....

Aah geh..... das kam schon mal besser. Aber Du kannst ja noch ein wenig üben. :D

 

 

 

P.S.: Du kannst jetzt gerne so weitermachen oder wir kehren wieder auf den Boden einer sachlichen Diskussion zurück. Für das erste wünsche ich Dir viel Spaß bei künftigen Monologen.

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Das Gerät wird zu billig angeboten !

Bist aber nicht zufällig ein getarnter Vertreter der Firma ESO? :D

ich weiss nicht ob ca 100 tsd € mit fahrzeug und einbau "billig" sind !!!!!

liegt wohl im auge des betrachters

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Das Gerät wird zu billig angeboten !

Bist aber nicht zufällig ein getarnter Vertreter der Firma ESO? :D

ich weiss nicht ob ca 100 tsd € mit fahrzeug und einbau "billig" sind !!!!!

liegt wohl im auge des betrachters

so etwas sieht dann etwa so aus :D

post-4-1066081407.jpg

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Guest Michael

@wanges:

 

Das wird den Hals der Schnellfahrerfraktion wieder anschwellen lassen... :D

 

Ich lehne mich gerade zurück und genieße deren Gedanke: "Wääähäää :D , warum dürfen die das und ich nicht?" :lol:

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Guest helveticus @ the beach

Ihr seid ja wohl alle ein wenig bekloppt geworden oder ?

 

Ich sitz hier grad beim Frühstück auf Teneriffa und denk mir, schau nochmal rein, ob es was Produktives gibt, lese, daß jede Menge neue Postings da sind und muß mir dann diesen Polit- und Moralmüll antun !

 

Bitte mal zurück zum Thema ! Das steht im ersten Posting von mir !

 

Danke ! :D:D:lol:

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@helveticus, was denn? Ein kleines Arbeitstreffen oder schon mal ein Ansporn für besserer Leistungen abgegriffen? :D

Ich hoffe mal da ist es nicht so kalt wie hier. In 2 Wochen geht es auch auf die Insel :D

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@Daniel

>>>Mit der Funktion der Einheitensensoren liegt er allerdings völlig falsch. Diese arbeiten nicht als Kamera sondern als Lichtmesser, der auf Veränderungen reagiert. ...<<<

Hätte ja auch ne Kamera sein können, so wie bei Überwachungsanlagen. Gibts Änderungen im Bild, wird ein Relais ausgelöst. Ein ganz schlauer Bediener hat solchen Müll weiter oben von sich gegeben. Entweder kennt er sein Arbeitsgerät nicht richtig oder will Verwirrung stiften. Man denke an gefährliches Halbwissen ...

Kann man so ein Gerät nicht mal irgedwo ausleihen? Nur für Testzwecke ...

gruesse

123keinePolizei

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Guest Michael

Du könntest z.B. auch mal einen im Dienst befindlichen Beamten freundlich fragen, ob du das Gerät mal genauer anschauen darfst. Vielleicht erklärt er dir dann auch was...

 

PS: Hast du zufällig eine Homepage, wo man deine Konstruktionen mal bestaunen kann?

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Guest rotatohead
Löhle hat das Ding jetzt getestet mit mehr als 2000 Einzelmessungen und Vergleich insbesondere zu p 80. Keine Fehler zu erkennen außer bei bewegtem Hintergrund oder Dunkelheit und anderweitiger bewegter Lichtquellen im Hintergrund.

 

Schade, aber trotzdem Danke.

 

P.S.: Ich krieg meinen aber wahrscheinlich doch noch raus. Dem fehlen noch 7 Monate zur 2-Jahres-Verjährung. Ein paar Terminsverlegungen und schlimme Krankheiten müßten da reichen !

 

Schaun wir mal.

Lieber helveticus !

 

Schon lange lese ich hier im Forum mit. Ich fühle mit denen, die sich über Strafzettel ärgern, ich wundere mich über machen Sheriff und bin wütend über die hirnlosen Raser hier im Forum. Aber Sie sind der einzige der mich so anwidert, das mir übel wird (ich muss mich hier sehr zurückhalten mit meiner Wortwahl).

Offensichtlich vertreten Sie einen unverbesserlichen Raser und, obwohl er zweifellos erheblich zu schnell gefahren ist, versuchen Sie alles Mögliche um Ihn vor einer gerechten und längst überfälligen Strafe zu bewahren. Warum???

Mein tiefes Verachten Ihnen gegenüber hat folgenden Grund:

Ich bin beruflich im Rettungsdienst tätig. Fast jeden Tag habe ich das Vergnügen die Folgen von schweren Verkehrsunfällen zu erleben. Oft sind wird die Ersten vor Ort. Ich sehe die unerträglichen Scherzen von Verletzten, das unendliche Leid von Angehörigen, zerstörte Existenzen, ruinierte Leben! Niemand kann sich solche Tragödien und deren Folgen wirklich vorstellen! Das alles ist zum großen Teil die Schuld solcher unverbesserlichen Raser.

Sollte ihr Klient Herr X. also ein solcher Raser sein, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das auch er einmal einen solchen Unfall verursacht, wenn er weiterhin straffrei ausgeht. Nicht sein Tot wäre ein Verlust, sondern der Tot der Unschuldigen, die das Pech hatten, gerade in dem Moment entgegenzukommen als Herr X. die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. An diesem Unfall haben Sie dann eine Mitschuld, Lieber helveticus! Sie wären dann Mitverantwortlich für Leid, Schmerzen, Trauer in unvorstellbaren Ausmaßen. Ich wünsche niemandem Opfer eines solchen Unfalls zu werden, nicht einmal Ihnen und Ihrem Herr X. Aber vielleicht kommt er ja einmal Ihrer Frau entgegen oder Ihren Kindern? Also überlegen Sie doch einmal, ob es nicht besser wäre, wenn er sein Führerschein abgeben würde?

Wieso stecken Sie so viel Energie, Aufwand und Zeit in diesen Fall? Weil er unschuldig ist? Weil er Gefahr läuft ein unfaires Verfahren zu bekommen? Da wäre ja Ihre Hilfe durchaus angebracht, schließlich ist das ja die Aufgabe eines Rechtsanwaltes. Aber dem ist wohl nicht so. Um was geht es Ihnen dann? Warum erniedrigen Sie sich dermaßen, nur um diesem Verbrecher zu helfen?

Obwohl Sie ja von Moral nichts halten, bitte ich Sie doch einmal darüber nachzudenken. Vorzugsweise bei einer durch ehrliche, nützliche und verantwortungsvolle Arbeit verdienter Flache Mineralwasser.

 

In tiefer Verachtung,

 

Ihr rotatohead

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Ich würde mich auch freuen, wenn sein mehrfach vorbelasteter Mandant mal richtig vor Gericht einfährt.

Aber: Wir wollen nicht vergessen, daß Helveticus auch nur seinen Job als Anwalt macht. Aus diesem Grunde sollte man ihn nicht ganz so sehr niedermachen.

 

Allerdings sehe ich für mich persönlich auch nicht die geringste Veranlassung in diesem Thread Helveticus aktiv weiterzuhelfen, damit er wieder eine Flasche Schampus kassiert, von einem Mandanten, der schon längst sein FV verdient hätte. Daher kommen von mir auch ganz bestimmt keine sachdienlichen Hinweise :B):

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Ich vertrete ja nach wie vor die Meinung, dass Moral oftmals nicht viel mit dem Beruf als Rechtsanwalt gemein hat.

Aber helveticus macht hier nur seine Arbeit. Wenn er also die Lücken im Rechtssystem für sich und seinen Mandanten ausnutzt, dann kann man ihm das nur moralisch vorwerfen.

 

Von daher können wir es uns nur selbst als Aufgabe setzen, solchen Rasern so oft wie möglich das Handwerk zu legen und dies so rechtl. sauber wie möglich zu tun, dass ein Winkeladvokat gar keine Chance hätte solch einen potentiellen Unfallverursacher raus zu hauen.

 

Fraglich nur, wie es helveticus tatsächlich sehen würde, wenn es wirklich mal seine Familie trifft... ob er dann immernoch so für Raser eintritt!

Aber egal...

 

mfg matze

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Ich kann rotatohead nur zustimmen.

Sicherlich macht helveticus nur seine Arbeit und die Frage nach Moral und Ethik stellt sich gerade bei Rechtsanwälten immer wieder zurecht.

Ich denk es mir oftmals, wenn ich als Zeuge vor Gericht stehe und mich ein Verteidiger in die Mangel nimmt - da frag ich mich dann, ob ich den auch für mich beauftragen würde, wenn ich einen Strafverteidiger brauchen würde.

 

Aber vielleicht sollte helveticus mal zwei Wochen beim Rettungsdienst oder dem Unfalldienst der Polizei mitfahren und sich das Elend an Unfallstellen anschauen. Vielleicht würde sich dann sein Gewissen melden und er würde sich solche Fälle zweimal überlegen.

Ich könnte es mir nicht vorstellen einen offensichtlichen Wiederholungstäter, ich vermeide mal das Wort "Überzeugungstäter" zu verteidigen.

 

Und die Frage muss er sich gefallen lassen, ob er auch noch mit solcher Überzeugung und Leidenschaft jemanden verteidigen würde, wenn das Opfer der Aktion seine Frau oder seine Kinder waren. Oder darf hier ein Rechtsanwalt zu Recht Unterschiede machen zwischen seiner Ehefrau und der von anderen Ehemännern?

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Grundsätzlich hat in unserem Rechtssystem jeder ein Recht auf eine bestmögliche Verteidigung (und hierbei ist es egal, ob es sich um eine kleine OWi oder einen Mord handelt). Und das ist auch gut so!

 

Leider fehlt es aber wohl dem einen oder anderen Anwalt an der Sichtweise des Geschädigten.

 

Ich erinnere mich da an einen Wohnungseinbruch, den ich mal aufgenommen habe. Der Geschädigte, ein mir persönlich aus der einen oder anderen Verhandlung bekannter Strafverteidiger kam aus dem Urlaub zurück und sah sein total zerwühltes Haus, die Täter hatten ihm sogar in die Ecke gesch*****.

Da guckt er mich an, Wut und Ärger brannte in seinen Augen und sagte zu mir "Ich hoffe, sie kriegen die Sau".

Meine Antwort "Ach wissen sie, wenn er einen guten Verteidiger hat....was passiert ihm dann schon" brachte ihn dann, wie ich glaube, doch zum Nachdenken. :B):

Ich denke, er sieht die Opfer von Straftaten seit dem mit anderen Augen.

 

Gruß

Goose

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Guest Gast_helveticus

@ratatohead:

Ich erniedrige mich sicherlich niemals vor irgendwelchen Mandanten. Schon gar nicht erniedrige ich mich hier im Forum oder gar vor Ihnen und antworte auf diesen dummen Beitrag.

 

@Matthias:

Wenn Du den Leuten nicht helfen willst, warum bist Du dann hier? Nochwas dazuzulernen?

 

@lti2020

Wenn man euch Beamte bei Gericht vorführt, kommt immer das hehre Wort "Winkeladvokat". Das ganze ist ein festgefügtes und reglementiertes System. Machst Du Fehler, verlierst Du. Macht die Ermittlungsbehörde Fehler, geht das zu Gunsten des Beschuldigten. Wie sollte es in einem demokratischen Rechtsstaat anders sein ??? Hierauf hätte ich gerne mal eine Antwort !!! Oder muß ich das Wort Rechtsstaat näher erläutern ? ! ? Schau mal im Handbuch nach und dann beobachte mal nen ganzen Tag lang, wann Du bei Deiner Arbeit gegen welche Vorschrift verstößt. Das solltest Du hier mal posten. Auch hier nur der Kommentar: Scheinheiligkeit !!! Oder ist es Futterneid ???

 

@Polizist:

Wie lange ist es her, daß Du Deine Ausbildung absolviert hast? Wo ist der rechtliche Unterschied dazwischen, ob jemand Deine Frau oder meine Frau oder wessen Frau auch immer alkoholisiert oder mittels überhöhter Geschwindigkeit totfährt?

 

Aus täglicher Praxis heraus weiß ich und weißt Du, was so läuft und welche "Ermittlungsmethoden" angewandt werden. Das geht los mit der Beschuldigtenbelehrung, die natürlich bei jeder Befragung vorweggeht oder ! ? ! Das beste, was ich diesbezüglich mal gelesen habe war: " Der UB01 kam auf den Unterzeichner zu und äußerte nach ordnungsgemäßer Belehrung spontan und ungefragt, ..." Da muß ich mich jetzt noch schütteln ! Ich könnte hier Geschichten erzählen. Du sicher auch, aber Du tust es nicht und das ist verwerflich ! Nochmal: Einen Tag lang arbeiten und die Vorschriftenkonformität prüfen ! Dann nochmals überlegen, ob Ihr Polizisten uns Anwälten moralische Verwerflichkeit berechtigt vorwerfen könnt. Und komm mir nicht mit "Einzelfällen" !

 

Und nochwas, wo Du es schon ansprichst: Du würdest in einer entsprechend schwierigen Situation selbstverständlich nur zu einem Anwalt gehen, der Dir zur Einspruchsrücknahme rät, weil Du ja wirklich zu schnell gefahren bist und er es moralisch nicht verantworten kann, für Dich das zu tun, was rechtlich möglich und zulässig ist oder ! ? ! Nein ! Du würdest sofort denjenigen Anwalt anrufen, der Dich vor Gericht am meisten lang gemacht und insgeheim beeindruckt hat, weil Du weißt, daß der sein Handwerk versteht.

 

Und nochwas: Sowohl ein Überzeuguns- als auch ein Wiederholungstäter hat Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren und bestmögliche Verteidigung. Auch die StA kämpft mit Haken und Ösen. Dann darf und muß man das als Verteidiger auch, schon aus Gründen der Waffengleichheit. Das Problem in diesem Zusammenhang ist leider nur, daß Ihr "Frontschweine" rechtlich zu schlecht ausgebildet und zu schlecht bezahlt werdet. Deshalb geht das in der Praxis mit einem Anwalt der auch nur ein bißchen Ahnung hat, manchmal in die Hose.

 

@goose:

Fazit: Persönliche Betroffenheit verengt den Blickwinkel. Unpersönliche Verallgemeinerungen (rotatohead u.a.) sind nicht sonderlich hilfreich, jedenfalls nicht hier, wo Leute persönlich betroffen sind und Hilfe suchen.

 

Immer wieder diese nichtswissenden Moralapostel-Stats zu lesen, gehr einem manchmal schon erheblich auf den Keks.

 

Genug geärgert !

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@Matthias:

Wenn Du den Leuten nicht helfen willst, warum bist Du dann hier? Nochwas dazuzulernen?

Klar, was dachtest Du denn? :rolleyes:

 

Übrigens lautete meine Formulierung: ...in diesem Thread Helveticus aktiv weiterzuhelfen, damit er wieder eine Flasche Schampus kassiert, von einem Mandanten, der schon längst sein FV verdient hätte.

 

Nicht jedem sollte man helfen.

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Guest Daddy Cool

@Helveticus

Das Problem in diesem Zusammenhang ist leider nur, daß Ihr "Frontschweine" rechtlich zu schlecht ausgebildet und zu schlecht bezahlt werdet. Deshalb geht das in der Praxis mit einem Anwalt der auch nur ein bißchen Ahnung hat, manchmal in die Hose.

Die Bemerkung "Frontschweine" können Sie sich in Zukunft sparen!

 

Woher haben Sie nur dieses "unglaubliche Wissen"?

Warum schreiben Sie in diesem Forum?

Doch nur um sich "weiterzubilden" und Neuigkeiten zu erfahren!

Wer bildet Sie denn weiter?

---> Etwa die Beiträge von Teilnehmern der Raketenfraktion? Ihr sehr bescheidenes Wissen bezüglich der Einsatzmöglichkeiten technischer Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte haben Sie doch wohl ausschließlich von den hier schreibenden "Sheriff´s"!

Die rechtliche Ausbildung deutscher Polizeibeamte in Bezug auf ihre tägliche Arbeit, dürfte um keinen Punkt schlechter sein, wie die Ausbildung vieler Juristen. Ich behaupte, dass sie im Speziellen sogar überlegen ist!

Die Praxis sieht so aus, dass sich in der Regel die "sogenannten Fachanwälte" dem Wissen von Polizeibeamten beugen müssen und nicht umgekehrt. Bis dato habe ich noch keinen Anwalt getroffen, der außer Allgemeinplätzen, auch über fundiertes Wissen bezüglich des Einsatzes polizeilicher Geschwindigkeitsmessgeräte verfügt. Und ich habe schon sehr viele getroffen.

Wenn Sie ihr schwaches Wissen hier verbessern möchten, tun Sie es bitte. Es steht Ihnen frei. Aber lassen Sie bitte ihre deplazierten und teilweise beleidigenden Bemerkungen sein. Die sind Ihrer und uns nicht würdig!

 

Gruß

Daddy Cool :rolleyes:

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@ helveticus:

 

Auch hier nur der Kommentar: Scheinheiligkeit !!! Oder ist es Futterneid ???
Verdammt er hat mich... wenn ich hätte Anwalt werden wollen dann hätte ich Jura studiert!

Im Gegensatz zu ihnen hab ich allerdings noch sowas wie Wertvorstellungen.

Und da gehört nicht dazu, einen Wiederholungstäter anhand irgendwelcher Formfehler wieder frei zu paucken.

Ich habe es schon mal geschrieben, dass ich volles Verständniss für ihre Arbeit habe. So ist der Rechtsstaat nun mal und das ist auch gut so. Aber aus moralischer Sicht finde ich es persönlich verwerflich.

Wer Fehler begeht sollte auch bereit sein, dafür gerade zu stehen. *ja ich weiß... scheinheilig* :rolleyes:

 

Im übrigen ist es meiner Meinung nach bezeichnend, wenn sie sich in ihrer Wortwahl auf ein derartiges Niveau herrab begeben. (Oder geht es nicht höher?)

 

Ihr "Frontschweine" rechtlich zu schlecht ausgebildet
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@alle polizisten:

 

Einfache Frage: Wenn ein Anwalt einen Taeter durch Formfehler freigesprochen kriegt, wer hat dann Scheisse gebaut?!?? Und wer hat saubere Arbeit geleistet?

 

Denk mal dran wenn es euch mal trifft (oder denkt ihr wirklich dass ihr ueber alle Gesetze steht?) und unschuldig eines Schwerverbrechen beschuldigt wird. Sagt ihr dann auch: Unsere Kollegen machen ja doch keine Fehler also gehe ich gerne im Knast???!?

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@dutchie

 

Sekunde mal: ein Formfehler bedeutet nicht zwingend, daß die betr. Person unschuldig ist oder die "Tat" nicht begangen hat! Richtig ist, daß bei den Ermittlungen und den Beweissicherungen "Fehler" begangen wurden. Aber warum wird dadurch jemand zu Unrecht beschuldigt, wenn unabhängig davon klar erwiesen ist, daß er die "Tat" begangen hat?!

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Guest helveticus weit weg

An alle Sherriffs:

 

Was jemand verdient hätte, entcheidet in Deutschland Gott sei Dank ein Gericht und nicht die StA und schon gar nicht die Hilfsbeamten (dieser Terminus steht im Gesetz und ist nicht beleidigend!).

 

Es gibt im Strafrecht ein berechtigterweise streng reglementiertes Verfahren, um festzustellen, ob jemand etwas verdient hat oder nicht und dieses Verfahren steht hauptsächlich im StGB, in der StPO und im OwiG, ohne die weiteren Nebengesetze nennen zu müssen. Was jemand moralisch verdient hat oder nicht, wird ohne Verteidiger, ohne StA und auch ohne Hilfsbeamte vor dem jüngsten Gericht entschieden und sonst nirgendwo, wenn man denn dran glaubt, was ich tue. Wollen wir aus diesem Forum ein apostolisches Kaffekränzchen machen ?

 

Ich will euch "Anwendern" nicht absprechen, daß ihr im Vergleich zu vielen Anwälten sicherlich mehr Ahnung von der Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung habt. Ich weiß jedoch auch, daß Ihr Ahnung von den rechtlichen Voraussetzungen einer gesetzeskonformen Ermittlungsarbeit habt und insbesondere auch ganz genau wißt, wann und wo etwas rechtlich bedenklich oder sogar schief läuft. Leider herrscht da nach den gemachten Äußerungen offenbar bei euch eben der Grundatz vor: "Der hats verdient, den kriegen wir dran, wie auch immer !" Das ärgert mich halt, weil ich es in der Praxis immer wieder erlebe und deshalb habe ich auch kein schlechtes Gewissen, zu tricksen. Ihr macht eure Arbeit, ich mache meine und im Schnitt trifft man sich da, wo in der Regel die bei Gesamtschau aller Dinge angemessene Lösung zu finden ist. Das ist die Praxis, die man täglich erlebt.

 

Was sind Wertvorstellungen ??? Diesbezüglich fand ich den besten Spruch von LTI2020. Welche Wertvorstellungen meinen Sie, wo wir nun beim Sie sind. Ich bitte um Erläuterung. Wie sieht das Rechtssystem aus, das Sie sich vorstellen ??? Hat es das vor 60 Jahren schonmal gegeben ??? Ich bin konservativ, aber so konservativ nun auch wieder nicht.

 

i.Ü.: Meine Wortwahl hängt genauso vom Anlaß ab wie mein sonstiges Auftreten. Ich gehe regelmäßig auch nicht im Anzug abends in die Kneipe. Lassen Sie da Ihre Uniform an ??? Dies ist ein Forum. Ich muß hier keine Revisionsbegründung stil- und formecht zu Papier bringen oder !

 

Anmerkung:

Das ist nicht der sandkasten dieses Forums, obwohl diese Diskussion dahin gehören würde. Ich rege Schließung des Threads und vVerlegung in den Sandkasten an ! Technisch kommt bei meiner Frage eh nichts mehr bei rum. Traurig aber wahr. Aber raus krieg ich meinen Mdt. trotzdem, den bösen Raser, Wiederholungstäter, Kindertöter, Frauenüberfahrer. :rolleyes:

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An alle Sherriffs:

 

Was jemand verdient hätte, entcheidet in Deutschland Gott sei Dank ein Gericht und nicht die StA und schon gar nicht die Hilfsbeamten (dieser Terminus steht im Gesetz und ist nicht beleidigend!).

 

Es gibt im Strafrecht ein berechtigterweise streng reglementiertes Verfahren, um festzustellen, ob jemand etwas verdient hat oder nicht und dieses Verfahren steht hauptsächlich im StGB, in der StPO und im OwiG, ohne die weiteren Nebengesetze nennen zu müssen. Was jemand moralisch verdient hat oder nicht, wird ohne Verteidiger, ohne StA und auch ohne Hilfsbeamte vor dem jüngsten Gericht entschieden und sonst nirgendwo, wenn man denn dran glaubt, was ich tue. Wollen wir aus diesem Forum ein apostolisches Kaffekränzchen machen ?

 

Ich will euch "Anwendern" nicht absprechen, daß ihr im Vergleich zu vielen Anwälten sicherlich mehr Ahnung von der Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung habt. Ich weiß jedoch auch, daß Ihr Ahnung von den rechtlichen Voraussetzungen einer gesetzeskonformen Ermittlungsarbeit habt und insbesondere auch ganz genau wißt, wann und wo etwas rechtlich bedenklich oder sogar schief läuft. Leider herrscht da nach den gemachten Äußerungen offenbar bei euch eben der Grundatz vor: "Der hats verdient, den kriegen wir dran, wie auch immer !" Das ärgert mich halt, weil ich es in der Praxis immer wieder erlebe und deshalb habe ich auch kein schlechtes Gewissen, zu tricksen. Ihr macht eure Arbeit, ich mache meine und im Schnitt trifft man sich da, wo in der Regel die bei Gesamtschau  aller Dinge angemessene Lösung zu finden ist. Das ist die Praxis, die man täglich erlebt.

 

Was sind Wertvorstellungen ??? Diesbezüglich fand ich den besten Spruch von LTI2020. Welche Wertvorstellungen meinen Sie, wo wir nun beim Sie sind. Ich bitte um Erläuterung. Wie sieht das Rechtssystem aus, das Sie sich vorstellen ??? Hat es das vor 60 Jahren schonmal gegeben ??? Ich bin konservativ, aber so konservativ nun auch wieder nicht.

 

i.Ü.: Meine Wortwahl hängt genauso vom Anlaß ab wie mein sonstiges Auftreten. Ich gehe regelmäßig auch nicht im Anzug abends in die Kneipe. Lassen Sie da Ihre Uniform an ??? Dies ist ein Forum. Ich muß hier keine Revisionsbegründung stil- und formecht zu Papier bringen oder !

 

Anmerkung:

Das ist nicht der sandkasten dieses Forums, obwohl diese Diskussion dahin gehören würde. Ich rege Schließung des Threads und vVerlegung in den Sandkasten an ! Technisch kommt bei meiner Frage eh nichts mehr bei rum. Traurig aber wahr. Aber raus krieg ich meinen Mdt. trotzdem, den bösen Raser, Wiederholungstäter, Kindertöter, Frauenüberfahrer. :rolleyes:

so nun macht die sache doch mal halblang........

ok das verfahren an sich ist sicher....wenn sie wollen gebe ich ihnen einen kleinen lehrgang......

moral hin moral her....helveticus weit weg...wie waere es mit einer registrierung....vielleicht gibt es ja dann die eine oder andere mail die weiter hilft !!!!!

das messverfahren kann nur angezweifelt werden wenn die fotoposition falsch ist....

wir arbeiten mit dauermarkierung ergo die fotolinie etc. ist immer klar sichtbar...hier werden sie alllllllso keinen einwand finden. sollte der fahrer aufgrund von spiegel etc. nicht erkennbar sein haben sie eine change

mit anspielung auf fehlmessung etc. werden sie wenig aussicht auf erfolg haben da der einseitensensor es1.0 ansich idiotensicher ist- bei falscher aufstellung sind oee's auf den fotos somit kein gültiges mesergebniss

viele oee's gibt es eigentlich nur wenn der sensor zu tief eingestellt ist (unterhalb der radkästen) ansonnnsten funktioniert das teil ohne nennenswerte problemeund schneidet mit den besten testergebnissssen ab.

gruss wanges :ph34r:

rechdschaibfeler sid beabsichtigt!!

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@ helveticus:

 

und insbesondere auch ganz genau wißt, wann und wo etwas rechtlich bedenklich oder sogar schief läuft
Was du nicht alles weist! Respekt! (Wir sind wieder beim Du! :lol: aber vielleicht sollten wir uns auf eine Variante einigen. Weiß auch nicht, warum ich zum Sie kam! )

 

Mit der Aussage, dass wir ganz genau wüssten was rechtl. bedenklich oder schief ist, unterstellst du uns, wir würden unsere Arbeit bewusst entgegen den Strafprozessualen Grundsätzen erfüllen, oder seh ich das falsch?

Du meinst also, dass jeder Polizist (denn konkret sprichst du ja keinen an) sehr wohl bereit ist rechtl. unsauber seine Arbeit zu erledigen oder dies wenigstens bei anderen duldet? Ich glaub es hupt!!!

 

herrscht da nach den gemachten Äußerungen offenbar bei euch eben der Grundatz vor: "Der hats verdient, den kriegen wir dran, wie auch immer !"

 

So so! Ich bin zwar noch nicht so lange im Polizeidienst wie macher Kollegen hier im Forum aber eins lernt man bei der Polizei schnell! Das ist die Tatsache, dass die meisten Straftäter schneller wieder frei sind als man den Bericht zu ende geschrieben hat. Wenn da also mal wieder einer Freigesprochen wird, hebt mich das schon lange nicht mehr an. Man gewöhnt sich einfach an die Tatsache!

Und entscheiden ob es einer viedient hat steht uns nicht im geringsten zu, weshalb ich mir auch Urteile darüber erspare! Mag sein, dass du mich jetzt wieder für scheinheilig hälst aber so sehe ich das nun mal.

Wie gesagt ich bin gerne Polizist und es ist der Beruf, den ich seit meiner Jugend ausüben will und ich geb auch zu, dass es zum verzweifeln ist, wie oft "scheinbar" Schuldige frei gesprochen werden. (Und das nicht aus Formfehlern) Aber wenn ich mich darüber jedesmal mörderisch aufregen würde, hätte ich mit 30 meinen ersten Herzinfarkt.

 

Was sind Wertvorstellungen ??? Diesbezüglich fand ich den besten Spruch von LTI2020. Welche Wertvorstellungen meinen Sie, wo wir nun beim Sie sind. Ich bitte um Erläuterung. Wie sieht das Rechtssystem aus, das Sie sich vorstellen ??? Hat es das vor 60 Jahren schonmal gegeben ??? Ich bin konservativ, aber so konservativ nun auch wieder nicht.

Ja! Hmm...

Ich weiß sehr wohl, das menschliche, moralische, ethische Werte einem ständigen Wandel unterliegen und das ist auch nicht so schlecht.

Nur manchmal wünschte ich mir, man würde sich öfter auf alte Werte besinnen.

Dazu zählen für mich nunmal Werte wie Ehre, Stolz, Aufrichtigkeit, Einsicht und Selbstkritik.

Mag sicher altmodisch sein... und ich bin nicht wirklich konservativ aber was manchen heute noch Werte bedeuten ist doch sehr fragwürdig. Dabei meine ich, kann man dem Menschen selbst nichtmal einen großen Vorwurf machen da es die gesammte Gesellschaft ist, die solche Werte nicht mehr oder kaum fördert.

Was juckt mich meine Aufrichtigkeit, wenn ich mit einer Lüge mehr Geld verdienen kann... noch reicher werde...? Was geht mich Einsicht an, wenn mir ja, dank meines hervorragenden Anwaltes nix passieren kann wenn ich weiter rase???

Und um die Frage nach der Vergangenheit zu klären, bin ich sehr wohl der Meinung, dass insbesondere Straftaten früher als erheblich bedeutender eingestuft wurden und die Bürger nach deren Begehung bzw. nach ihrer Bestrafung durch ein Gericht eher auf den Rechten Weg zurück fanden und sich eines besseren besonnen als heute.

Wenn ich heute die Einträge mancher Jugendlicher sehe, die ganze A4 Seiten füllen, inkl. Bestrafung oder Freispruch... dann denke ich, dass diese es nie lernen und weiter Straftaten verüben werden. Und warum? Weil sie die falschen Werte vermittelt bekommen haben.

 

So und jetzt steh ich Gewehr bei Fuß zur Steinigung! :B):

 

mfg matze

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@dutchie

 

Sekunde mal: ein Formfehler bedeutet nicht zwingend, daß die betr. Person unschuldig ist oder die "Tat" nicht begangen hat! Richtig ist, daß bei den Ermittlungen und den Beweissicherungen "Fehler" begangen wurden. Aber warum wird dadurch jemand zu Unrecht beschuldigt, wenn unabhängig davon klar erwiesen ist, daß er die "Tat" begangen hat?!

Ich glaube wir reden hier an einander vorbei...

 

Wenn solche Beweise "gefunden" werden durch illegale Methoden, dann sind solche Beweise ungueltig. Wenn dadurch der Betroffene freigesprochen werden muss, kann man das den Anwalt nicht anlasten, sondern die ermittelnde Beamten.

 

Ein andere wichtige Grund (verbesser mich wenn ich falsch liege) duerfte schlampiges Arbeiten im Labor sein, wo Befunde vertauscht/beschmutzt werden. Auch solche Fehler kann man ziemlich schwierig den Anwalt zur Laste legen, oder?

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@ dutchie:

 

Lass es dir vielleicht von helveticus nochmal genau erklären aber:

 

Wenn solche Beweise "gefunden" werden durch illegale Methoden, dann sind solche Beweise ungueltig. Wenn dadurch der Betroffene freigesprochen werden muss, kann man das den Anwalt nicht anlasten, sondern die ermittelnde Beamten.

 

stimmt so nicht ganz!

Das ist in Amerika vielleicht so aber nicht zwingen auch in Deutschland.

Bisher kam ich in der Bepo noch nicht wirklich damit in Kontakt, so dass ich hier keine genaue Auskunft geben kann aber es ist meines Wissens nach wohl so, dass auch unrechtmäßig erworbene Beweise verwendet werden können.

Bzw. die darau gewonnen Erkenntnisse sehr wohl im Strafverfahren Anwendung finden können.

 

Wie gesagt, meines Wissens nach... aber so ganz sicher bin ich mir nicht. :lol:

 

mfg matze

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@LTI2020:

 

Ich stimme Dir in jeder Hinsicht voll und ganz zu. Es ist aber nunmal mein Beruf, die Fehler anderer Leute zu finden und die Leute rauszukriegen. Ob mir das in der ein oder anderen Situation persönlich schmeckt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich denke nur, daß derartige Diskussionen hier nicht hingehören und deshalb lasse ich mich auch nur ungern so angehen, wie es zum Schluß dieses Threads geschehen ist. Ich habe mir moralisch nichts vorzuwerfen.

 

@wanges

Ich bin registriert, nur manchmal vergesse ich auf der Arbeit mein Paßwort. :lol:

 

Naja da bin ich ja mal gespannt, was mich da an persönlich Hilfestellungen noch erwartet. Das Gutachten von Herrn Dr. Löhle aus dem Verfahren AG Offenburg - 3 Owi 5672/03, Gutachten-Nr. 2003-1152 liegt mir inzwischen vor. Löhle hat Vergleichsmessungen angestellt, insbesondere mit ESO p80. Ich sagte ja, daß das Ding genau geht.

 

Die Fotoposition ist leider korrekt, der Mdt. ist eindeutig zu erkennen, es findet sich kein bewegter Hintergrund und die Messung war am Tage. Also vom meßverfahren her habe ich momentan schlechte Karten.

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Guest Michael
es ist meines Wissens nach wohl so, dass auch unrechtmäßig erworbene Beweise verwendet werden können

Eines meiner Standardsätzchen:

"Ein Beweiserhebungsverbot hat noch lange kein Beweisverwertungsverbot zur Folge"

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@LTI2020:

 

Ich stimme Dir in jeder Hinsicht voll und ganz zu. Es ist aber nunmal mein Beruf, die Fehler anderer Leute zu finden und die Leute rauszukriegen. Ob mir das in der ein oder anderen Situation persönlich schmeckt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich denke nur, daß derartige Diskussionen hier nicht hingehören und deshalb lasse ich mich auch nur ungern so angehen, wie es zum Schluß dieses Threads geschehen ist. Ich habe mir moralisch nichts vorzuwerfen.

 

@wanges

Ich bin registriert, nur manchmal vergesse ich auf der Arbeit mein Paßwort. :lol:

 

Naja da bin ich ja mal gespannt, was mich da an persönlich Hilfestellungen noch erwartet. Das Gutachten von Herrn Dr. Löhle aus dem Verfahren AG Offenburg - 3 Owi 5672/03, Gutachten-Nr. 2003-1152 liegt mir inzwischen vor. Löhle hat Vergleichsmessungen angestellt, insbesondere mit ESO p80. Ich sagte ja, daß das Ding genau geht.

 

Die Fotoposition ist leider korrekt, der Mdt. ist eindeutig zu erkennen, es findet sich kein bewegter Hintergrund und die Messung war am Tage. Also vom meßverfahren her habe ich momentan schlechte Karten.

Naja da bin ich ja mal gespannt, was mich da an persönlich Hilfestellungen noch erwartet. Das Gutachten von Herrn Dr. Löhle aus dem Verfahren AG Offenburg - 3 Owi 5672/03, Gutachten-Nr. 2003-1152 liegt mir inzwischen vor. Löhle hat Vergleichsmessungen angestellt, insbesondere mit ESO p80. Ich sagte ja, daß das Ding genau geht.

 

Die Fotoposition ist leider korrekt, der Mdt. ist eindeutig zu erkennen, es findet sich kein bewegter Hintergrund und die Messung war am Tage. Also vom meßverfahren her habe ich momentan schlechte Karten.

 

 

da kann ich nur sagen gute arbeit :B):) oder schlecht fuer deine kundschaft ;)(

aber fakt ist einseitensensor fast nicht zu toppen

deine einzige change liegt in formfehlern ( fotos am anfang und am ende der messung vergessen etc.)

mit gutachten wirst du keine change haben

wobei dir das ganze doch egal sein kann ....mit sochen geschaeften ist der naechste urlaub in spanien doch gesichert - oder ?!

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Guest Daddy Cool

@helveticus

QUOTE 

Das Problem in diesem Zusammenhang ist leider nur, daß Ihr "Frontschweine" rechtlich zu schlecht ausgebildet und zu schlecht bezahlt werdet. Deshalb geht das in der Praxis mit einem Anwalt der auch nur ein bißchen Ahnung hat, manchmal in die Hose.

Warum schreiben Sie sowas, wenn Sie einige Tage später alles wieder revidieren?

 

Ich will euch "Anwendern" nicht absprechen, daß ihr im Vergleich zu vielen Anwälten sicherlich mehr Ahnung von der Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung habt. Ich weiß jedoch auch, daß Ihr Ahnung von den rechtlichen Voraussetzungen einer gesetzeskonformen Ermittlungsarbeit habt und insbesondere auch ganz genau wißt, wann und wo etwas rechtlich bedenklich oder sogar schief läuft.
Das sollten Sie mir bitte erklären!

 

Ich sehe/lese/kann bestätigen, dass einiges an vorgetragener Wortwahl nicht so ok oder nicht so sein sollte. Da schließe ich Sie ebenfalls mit ein.

 

Gehen Sie bitte nicht von den üblichen Allgemeinplätzen aus

An alle Sherriffs:
und treffen Sie ihre Wahl/Ansprache und "Verallgemeinern" nicht. Wenn Sie etwas von mir wissen möchten, sprechen Sie mich an. Ich werde Ihnen evtl. dazu antworten.

 

Gruß

Daddy Cool :lol:

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@helveticus:

Fazit: Persönliche Betroffenheit verengt den Blickwinkel.
Da bin ich anderer Ansicht. Ich denke, es erweitert den Blickwinkel.

Wenn man selber mal Opfer einer Straftat wurde, weiß man vielleicht besser, was der Täter dem Opfer angetan hat und kann nachvollziehen, daß ein Urteil, eine Bestrafung dem Opfer ein Gefühl von Sicherheit vermittelt.

 

Wie ich schon sagte, in unserem Rechtssystem steht jedem eine gute Verteidigung vor, das ist wichtig und das ist gut. Keiner soll für etwas bestraft werden, was er nicht gemacht hat aber man sollte schon für seine tatsächlich begangenen Fehler geradestehen und die Konsequenzen tragen.

 

Die Fotoposition ist leider korrekt, der Mdt. ist eindeutig zu erkennen, es findet sich kein bewegter Hintergrund und die Messung war am Tage.

Jetzt bin ich aber verwirrt. Warum schreibst du "leider". Regst du dich nicht auf, wenn wir unsere Arbeit nicht korrekt machen? Dann gibt es doch keinen Grund, dieser offensichtlich ausgezeichneten Arbeit dein Bedauern auszudrücken, oder? :lol:

 

Gruß

Goose

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I@ goose:

ch habe vordergründig ein einziges Interesse : Meine Arbeit gut zu machen. Wann mache ich meine Arbeit gut ? Wenn meine Kunden zufrieden sind. Wann sind meine Kunden zufrieden ? Wenn das Ergebnis stimmt. Wie Helmut Kohl schon sagte: Es zählt nicht der Weg, es zählt nur, was hinten raus kommt. Bitte steinigen oder vielleicht mal genau drüber nachdenken. Wir können hier politisch oder moralische Diskussionen führen. Das ist m.E. aber ein Fachforum. Fachlich diskutiert man so, wie ich es leider tue. Tut ihr Sherriffs das nicht: "Leider mußten wir den gestern wieder laufen lassen !"

 

@ Daddy Cool:

Du warst nicht beim Bund ? Du kennst den Begriff Frontschwein nicht und empfindest ihn als negativ ? So war er nicht gemeint. Mir ist jedes Frontschwein lieber als jeder Schreibtischhengst. Im Eigentlichen bin auch ich ein Frontschwein. I.ü. habe ich keinen Grund zur weitergehenden Stellungnahme auf deine komischen Ausführungen.

 

@ wanges:

Formfehler haben wir leider auch keine. Aber wie gesagt, reichen mir noch 7 Monate für die 2-Jahresfrist. Das ist zu packen. Wenn man es genau nimmt, ist auch das ein Formfehler, wenn Verfahren inzwischen so lange dauern (können), daß die Sachen verjähren.

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hi,

ehrlich gesagt kann ich die "aufregung" wegen helveticus nicht ganz nachvollziehen, mir ist es wirklich lieber ich gehe ins gericht rein und treffe dort auf einen anwalt, der mir fragen stellt, die hand und fuß haben, wo ich auch meinen grips etwas anstrengen muss.

denn RA die irgendeinen "mist" herunterleiern, davon gibts doch wahrlich genug, die tun ihren mandanten, den richtern und uns zeugen keinen gefallen.

sie stehlen fremder leut zeit, die zig kilometger zum termin anreisen und dann gefragt werden ob die sonne schien oder ob die standheizung während der messung in betrieb war.

und wenn h. den vorsitzenden davon "überzeugen" kann, dass die messung

nicht "in Ordnung" war, dann hat er sich halt den schampus verdient.

davon geht die welt nicht unter.

;)

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@ helveticus:

 

Es zählt nicht der Weg, es zählt nur, was hinten raus kommt.

 

Wie nennt man das? Machiavellismus? Sinngemäß: Der Zweck heiligt die Mittel!

Das unterscheidet uns dann wohl voneinander. Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten... dürfen nur das tun, was ausdrücklich erlaubt ist.

Der Bürger darf alles was nicht ausdrücklich verboten ist! Somit sind wir eingentlich immer einen Schritt hinterher!

Wie dem auch sei....

 

Schönes Wochenende noch.

 

mfg matze

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  • 3 years later...
Guest advocat

ich würde gerne - ohne moralische oder pseudomoralische Diskussionen - wieder zur Ausgangsfrage zurückkehren.

 

Hat jemand zwischenzeitlich eine Möglichkeit gefunde Messungen mit dem Es 1.0 erfolgreich anzugreifen?

 

Kann es vorkommen, dass das Gerät so beeinflusst wird, dass es wesentlich höhere Geschwindigkeiten misst als tatsächlich gefahren?

 

Für fachlich fundierte Antworten bin ich dankbar.

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Guest
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