Russenmafiabescheisser 1 Posted March 24, 2010 Report Share Posted March 24, 2010 Hallo, ich wurde im Januar dieses Jahres in den Niederlande mit meinem Fahrzeug geblitzt, nach Abzug der Toleranz 18 km/h zu viel, was eine Strafe von 106,- EUR macht. Es wurde kein Bild mitgeschickt, sollte ich das in meiner Berufung mitangeben und irgendwie darauf hoffen dass es kein (aussagekräftiges) Bild gibt?Ich plane in absehbarer Zeit wieder in die Niederlande zu fahren... wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dort erwischt zu werden bezüglich meines Vergehens, reicht eine Verkehrskontrolle aus? viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
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