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Landstrasse Mit 180 Km/h


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Hallo Forumgemeinde,

 

mein Sohn, 21 außerhalb der PZ- war gestern Nacht mit meinem Auto unterwegs.

Er hat es auf der Landstrasse, Tempo 100 km/h- krachen lassen. :sneaky: So ca. 180 lt. Tacho.

Einer Polizeistreife fiel er dann auf und sie haben dann die *Verfolgung* aufgenommen.

Mein Sohn schaffte es aber zuhause anzukommen, das Auto in der Einfahrt zu parken und sich in *Sicherheit* zu bringen.

Polizei klingelte Sturm an der Haustüre, die blieb jedoch verschlossen.

 

Nun zwei Fragen:

Der Fahrer konnte nicht indentifiziert werden, also brauchen wir doch nichts zu befürchten oder?

Wenn wieder Besuch kommen sollte, soll ich da als Halter eher schweigen, oder soll ich sagen, ICH war mit meinem Auto zur Tatzeit unterwegs, aber nie und nimmer sooo schnell :fool: Mein Punktekonto ist jungfräulich, bin weiblich und kein Jungspund mehr:-)

 

Was mich doch auch sehr verwundert hat: Die Familie war - bis auf den *Täter* bereits am schlafen, es war nach Mitternacht.

Die Beamten hatten irre helle Taschenlampen/Suchscheinwerfer im Einsatz und leuchteten in unser Haus.

Gut, dass die Nachbarn schon schliefen, sonst hätte es ausgesehen, wie wenn wir auf der Fahndungsliste stehen.

 

Kam mir vor wie ein Schwerverbrecher. Ist das üblich? Dürfen die das? Mit welcher Begründung?

 

Es liegt ja lediglich eine Owi vor, warum dann diese "Suchscheinwerfer"?

 

Was Sohnemann getan hat will ich nicht beschönigen oder gutheißen, aber warum diese Vorgehensweise, welche Begründung?

 

Danke fürs Lesen und für auskunft

 

Schumi

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Hallo und willkommen!

 

Nun zwei Fragen:

Der Fahrer konnte nicht indentifiziert werden, also brauchen wir doch nichts zu befürchten oder?

Nun, das Nummernschild ist bekannt, die Halterin auch.

Möglich dass zur weiteren Ermittlung ein Abgleich mit den beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten (inkl. Passbild) der sonstigen im Haus wohnhaften (der Wagen war ja in der Einfahrt geparkt, von daher Verdacht gegeben, dass der Täter dort wohnt) erfolgt. Glauben die Beamten deinen Sohn als Fahrer erkennen zu können, können sie ihn natürlich anzeigen.

 

Haben sie eine genaue Beschreibung würde ich darauf tippen, dass die Sache auch vor Gericht Bestand hat.

 

Möglich ist aber auch, dass die Beamten den Täter nicht genau erkannt haben und darum die sofortige Suchaktion am Haus durchgeführt wurde um einen Verdächtigen evtl. noch mit der direkten Nachwirkung der Tat inkl. Fluchtfahrt zu konfrontieren und so ein Geständnis zu erreichen.

 

Wenn wieder Besuch kommen sollte, soll ich da als Halter eher schweigen, oder soll ich sagen, ICH war mit meinem Auto zur Tatzeit unterwegs, aber nie und nimmer sooo schnell :sneaky:

Würde wohl wenig Unterschied machen, da man dir eine Selbstbeschuldigung sowieso nicht glauben würde, falls die Beamten angeben, dass der Fahrer männlich war. Strafbar wäre es aber nicht.

 

Ich würde (wie immer) schweigen.

 

Was mich doch auch sehr verwundert hat: Die Familie war - bis auf den *Täter* bereits am schlafen, es war nach Mitternacht.

Die Beamten hatten irre helle Taschenlampen/Suchscheinwerfer im Einsatz und leuchteten in unser Haus.

Gut, dass die Nachbarn schon schliefen, sonst hätte es ausgesehen, wie wenn wir auf der Fahndungsliste stehen.

 

Kam mir vor wie ein Schwerverbrecher. Ist das üblich? Dürfen die das? Mit welcher Begründung?

Warum sollten sie es nicht dürfen?

Was das Gesetz nicht verbietet ist erlaubt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen bei ihren Ermittlungen auch nicht über Gebühr berücksichtigen, wie das auf Nachbarn oder sonstwen wirkt. Und ganz ehrlich, sie waren ja aus gutem Grund da.

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Kam mir vor wie ein Schwerverbrecher. Ist das üblich? Dürfen die das? Mit welcher Begründung?

 

Es liegt ja lediglich eine Owi vor, warum dann diese "Suchscheinwerfer"?

Ja, die dürfen das. Die Behörden haben bei OWi (mit Ausnahmen) die gleichen Rechte wie bei Straftaten.

 

und, da ja niemand die genauen Umstände kennt: 180 auf ner Landstraße - da kann man ohne große Schwierigkeiten (je nachdem, was dein Sohnemann so gemacht hat bei seiner "Flucht") auch den Verdacht einer Straftat befürworten.

 

Gut, dass die Nachbarn schon schliefen, sonst hätte es ausgesehen, wie wenn wir auf der Fahndungsliste stehen.
das ist der Polizei egal, was die Nachbarn denken.
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Danke für deine Antwort.

 

Nun, es ist schon möglich, dass die beiden Beamten meinen Sohn erkannt haben, wir wohnen ländlich und da kennt jeder jeden.

 

Ich bin jedoch der Meinung, dass sie ihn hätten anhalten müssen, indentifizieren, also auf frischer Tat ertappen??

Fahrerindentifizierung?

 

Liegt also nicht die Beweislast bei den Beamten, dass ER der Fahrer war? Es war immerhin dunkel.

Sie standen quer zur Landstrasse, also können sie höchstens das Auto indentifiziert haben, aber nicht den Fahrer. Ist natürlich spekulativ.

Also wäre es doch nur eine Vermutung, dass er es war?

Reicht das um eine Anzeige zu machen?

 

Dann die Frage, wie können die Beamten denn die Geschwindigkeit schätzen, ohne irgendein Messgerät?

 

Das reine optische/subjektive *Gefühl* wird da wohl nicht ausreichen oder?

 

Klar nichts sagen ist bei Besuch eine Option. Andererseits, warum sollte ich nicht sagen, dass ich mit meinem Auto unterwegs war?

Selbstbeschuldigung ist ja nicht strafbar.

 

Naja, was das Ausleuchten des Hauses betrifft, war ich schon etwas irritiert.

Dass der Fahrer hier wohnt ist schon klar.

Aber egal....

Hoffe dass das nochmal gut geht.

 

@ hawethie

 

nun, er hat durch zwei Seitenstrassen eine Abkürzung genommen, sodass er schneller daheim war, als die Beamten bei uns vor der Türe.

Aber davon wissen die Beamten nichts, denn sie haben ihn lediglich aus den Augen verloren um dann an der Halteradresse zu klingeln.

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Ich bin jedoch der Meinung, dass sie ihn hätten anhalten müssen,
da trügt deine Meinung.
also auf frischer Tat ertappen.
wenn die ihn gesehen haben, haben sie ihn doch ertappt.
Liegt also nicht die Beweislast bei den Beamten, dass ER der Fahrer war?
doch - aber ein "Erkennen" reicht da aus; wie sagst du so schön:
wir wohnen ländlich und da kennt jeder jeden.
.
Dann die Frage, wie können die Beamten denn die Geschwindigkeit schätzen, ohne irgendein Messgerät?
ich tippe auch "Tachometer".
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Tachometer??

 

Wie ist das zu verstehen?

Beamten standen, also wie wird die Geschwindigkeit geschätzt?

Leuchtet mir nicht wirklich ein, das mit dem Tachometer.

 

Ich habe ja hier im Forum schon etwas gelesen. Und verstehe es nach wie vor so, dass man den *Täter* anhalten muss.

Also FS, Perso etc.

 

Beim reinen *Schauen* kann man doch wohl kaum den Fahrer definitiv feststellen, vor allem wenn im Halterhaushalt noch mehrere männliche Personen gemeldet sind?

 

Und was wäre, wenn der in Augenschein genommene -verdächtigte- Fahrer für den Tatzeitpunkt ein Alibi hätte?

z.B. sich gerade bei Freunden, im Urlaub etc. aufgehalten hätte?

 

Ich bekomme gerade richtige Bauchschmerzen.

 

Hat noch Jemand einen hilfreichen Tipp, was möglich wäre, um das *Drohende*abzuwenden?

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Guest Pferdestehler

Beim *Schauen* kann man das *durchaus*, wenn das dann nachher nicht stimmen sollte, könnte man dem begegnen, indem man den Fahrer einfach *benennt*. Ansonsten gäbe es zwei Alternativen:

1) Die Polizei kommt mit ihrer Fahrerermittlung (notfalls durch *Schauen*) durch.

2) Es hagelt mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Fahrtenbuch für den Halter und das entsprechende *Fahrzeug*.

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Ich bin jedoch der Meinung, dass sie ihn hätten anhalten müssen, indentifizieren, also auf frischer Tat ertappen??

Fahrerindentifizierung?

Bist du auch der Meinung, dass andere Täter, sei es im Straftatbereich, z.B. Bankraub oder Diebstahl oder im Ordnungswidrigkeitenbereich, z.B. Umweltvergehen nur bestraft werden können, wenn sie auf frischer Tat festgehalten werden?

 

Nein?

Warum dann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?

 

Liegt also nicht die Beweislast bei den Beamten, dass ER der Fahrer war?

Natürlich.

Sagt mind. einer der Beamten aus, dass er ihn gesehen und erkannt hat bzw. beim Bildvergleich erkannt hat, dann ist das ein Zeugenbeweis.

 

Es war immerhin dunkel.

Sie standen quer zur Landstrasse, also können sie höchstens das Auto indentifiziert haben, aber nicht den Fahrer.

Es steht dem Beschuldigten in einem evtl. Verfahren dann natürlich frei diesen Beweis zu widerlegen.

Am Ende entscheidet dann ein Richter in freier Beweiswürdigung.

 

Ist natürlich spekulativ.

Also wäre es doch nur eine Vermutung, dass er es war?

Reicht das um eine Anzeige zu machen?

Spekulieren bringt dir nichts. Wird dein Sohn angezeigt, werden die Beamten aussagen, dass gegen ihn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.

Wie das dann in einem Verfahren vor Gericht bewertet wird steht auf einem anderen Blatt.

 

Dann die Frage, wie können die Beamten denn die Geschwindigkeit schätzen, ohne irgendein Messgerät?

Durch Nachfahren und die eigene Geschwindigkeit auf dem Tacho ablesen. Verkleinert sich der Abstand zum vorausfahrenden nicht, so muss dieser mindestens die selbst gefahrene Geschwindigkeit fahren.

Bei dieser "Nacheile" werden hohe Toleranzen abgezogen, hat der Strefenwagen keinen geeichten Tacho z.B. 20% des ermittelten Wertes. Ist diese Fahrt ordentlich dokumentiert haben diese Nacheilen wohl auch regelmäßig vor Gerichten Bestand.

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Hat noch Jemand einen hilfreichen Tipp, was möglich wäre, um das *Drohende*abzuwenden?

Erst mal abwarten was zunächst passiert und den Sohn nicht an die Haustür lassen, wenn nicht gerade die Freundin vor der Tür steht und nicht mehr mit dem Wagen fahren lassen.

 

Generell würde ich versuchen, den ermittelnden Beamten nicht gegenüber treten zu müssen.

Fangen sie dich doch an der Haustür ab, kannst du dir ja anhören was sie zu sagen haben und dann sagen, dass du nichts dazu sagen möchtest.

 

Von Alibis erfinden etc würde ich die Finger lassen, dass kann später nach hinten losgehen.

Stichwort "Falschaussage"...

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Ok, aber es gab kein *Nachfahren*

 

Als die Beamten die *Verfolgung* aufgenommen haben, war der *Täter* schon durch zwei Seitenstrassen auf dem Heimweg.

 

Mein Sohn hat das Polizeiauto auch bemerkt und hat sofort stark abgebremst, und ist nur mit den ca. erlaubten 100km/h an den Beamten vorbei.

 

Lediglich zuvor war er wesentlich zu schnell,was evtl. bemerkt wurde.

 

Also wird es wohl schwierig, die Geschwindikkeit zu bemessen.

 

Dass er der Fahrer war,könnte also evtl.bewiesen werden, jedoch was ist mit der Geschwindigkeit?

 

Das kann wohl kaum prima Daumen geschätzt werden?

 

Danke für Eure Unterstützung

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Dass er der Fahrer war,könnte also evtl.bewiesen werden, jedoch was ist mit der Geschwindigkeit?

 

Das kann wohl kaum prima Daumen geschätzt werden?

Das ist korrekt.

 

Aber was ist während der Verfolgung alles passiert?

Hat er Anhaltesignale der Beamten missachtet? Ist er verkehrsgefährdend gefahren (Straftat nach §315)?

 

Also einfach abwarten, was als nächstes passiert, was vorgeworfen wird etc.

Ist nicht einfach im Moment, aber was will man sonst machen?

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so,der täter meldet sich nun mal zum wort:

es war ja nicht mal eine verfolgung in dem sinne.

als die beamten umdrehten war ich schon mehrere 100m weitergefahren.

 

sie waren zu keinem zeitpunkt in meinem rückspiegel. habe also keine anhaltezeichen missachtet!

ich habe lediglich ein einziges mal ganz kurz ihre scheinwerfer gesehen,kurz bevor ich in eine andere straße gefahren bin.

 

verkehrsgefährdend gefahren bin ich 100'%ig nicht.

sogar wenn, was nicht der fall ist, könnten sie mir es nicht nachweisen, da sie zu keinem zeitpunkt direkt hinter mir waren.

 

nochmal zur geschwindigkeit: die haben ja nur gesehen, dass da 2 scheinwerfer schnellangefahren kommen.

da können die doch vor gericht nicht einfach sagen,dass sie anhand des absenkens der scheinwerfer beim bremsen abschätzen können,

wie schnell ich vor der bremsung war - das geht doch nicht!

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So wie sich der Sachverhalt darstellt, gibt es für die Beamten zwei Probleme:

 

1. Die Fahreridentifizierung ist unsicher. Es ist erheblich zweifelhaft, ob die Beamten den Fahrer eines im Dunkeln schnell heranfahrenden Autos erkennen können. Sie blicken ja in die Scheinwerfer.

 

2. Tempomessung durch Nachfahren können sie nicht reklamieren, denn man muss da doch irgendwie "dranbleiben". Also bleibt nur die Schätzung der Geschwindigkeit eines Autos, das sich im Dunkeln schnell nähert. M. E. nahezu unmöglich. Da helfen auch Toleranzen nichts, denn von was soll hier eine Toleranz abgezogen werden?

 

Ich würde wie folgt vorgehen:

 

Keiner macht eine Aussage zum Fahrer.

Kommt es zur Anzeige, dann vor Gericht. Strategie: Gericht überzeugen, dass man so kein Tempo bestimmen kann.

 

Bleibt noch eine theoretischer Fall:

 

Die Beamten geben wahrheitswidrig an, sie seinen nachgefahren. Wenn sie das zu zwei sagen, glaubt das zunächst jeder Richter.

Aber hier Gegenbeweis möglich: Das Auto stand schon geparkt...kein Fahrer mehr da. Damit werden sie mit dem Nachfahren nicht durchkommen.

 

Schlußbemerkung:

 

Den Tathergang kann "aus Sicht des zu schnellen Autos" nur der Fahrer. (Außer der Besatzung des Streifenwagens.) Gibt es nun ein Verfahren gegen den "richtigen" Fahrer, beispielsweise weil der Richter doch der Identifizierung über Paßfotoabgleich glaubt, dann kann man immer noch sagen, ein Mitzglied der Familie sei es gewesen und dieses habe den Sachverhalt so berichtet. Man muß so nicht zugegeben, dass man selbst gefahren ist.

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Hallo smith,

 

auch dir vielen Dank für deine Einschätzung.

Ich sehe es ähnlich.

1.) es war dunkel, also ist eine Fahrerindentifaktion *auf Sicht* schwierig.In dem Moment wo*er* vorbeirauscht, kann man *ihn* kaum genau gesehen haben.

2.) es gab kein Nachfahren, also kann die Geschwindigkeit nicht benannt werden.

 

Und wie du es sagst, das Auto stand bereits in der Einfahrt, Sohn bereits im Haus, als die Beamten geklingelt haben. Wären sie ihm direkt hinterhergefahren, so hätten sie ihn spätestens beim Aussteigen am Wickel gehabt.

 

Es gab auch keine *Flucht* wie es der Übeltäter bereits geschrieben hat, sondern er fuhr eben den kürzesten/geschicktesten Weg heim.

 

Bin jetzt gespannt, ob die Beamten nochmal vorbeischauen und was sie zu sagen haben.

Bzw. werden wir wenn möglich, die Türe zulassen.

Jetzt heißt es abwarten, ob da tatsächlich eine Anzeige kommt. Wobei es echt schwierig ist,wenn weder Fahrer noch Geschwindigkeit belegt werden können.

 

Ich danke Euch für Eure Meinungen.

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Ich würde fast sagen,

daß da nicht mehr viel kommt.

 

Die beiden Polizisten hätten wahrscheinlich gern einen Alkotest mit dir/ deinem Sohn gemacht,

da du/ er alle nötigen "Anhaltevorraussetzungen" mitgebracht hat.

 

Zu schnell, junger Fahrer passende Uhrzeit und "flüchtet".

Ob die Beiden sich auf die Geschwindigkeits- Schätzung eines annähernden Fahrzeugs in der Nacht einlassen,

kann ich mir nicht vorstellen,

obwohl 180 km/h laut Tacho schon grenzwertig sind.

 

 

Eher würde ich dir/ ihm raten in den nächsten Monaten die 0,0 Promille zu halten und die Fahrzeuge der Familie "im Schuss" zu halten.

Denn die ein oder andere "Routinekontrolle" habt ihr mit der Aktion sicherlich gebucht.

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Da meiner Meinung nach der Fahrer/die Fahrerin nicht identifiziert wurde, sollte nichts passieren.
Jedoch wäre bei einem solchen Verstoß bei zeitnaher Anhörung des Halters eine Fahrtenbuchauflage sehr wahrscheinlich.

 

Gruß

Goose

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180 auf ner Landstraße - da kann man ohne große Schwierigkeiten (je nachdem, was dein Sohnemann so gemacht hat bei seiner "Flucht") auch den Verdacht einer Straftat befürworten.

 

Schwachsinn hoch 10. Der gleiche Blödsinn wie bei Sturmhauben. Wenn ich gerade auf der Heimfahrt von einer Straftat wäre, dann würde ich das unauffälliger tun als wenn ich standardmäßig unterwegs bin. Und eine Geschwindigkeitsübertretung stellt für sich genommen ja eher keine Straftat dar.

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Schwachsinn hoch 10. Der gleiche Blödsinn wie bei Sturmhauben. Wenn ich gerade auf der Heimfahrt von einer Straftat wäre, dann würde ich das unauffälliger tun als wenn ich standardmäßig unterwegs bin. Und eine Geschwindigkeitsübertretung stellt für sich genommen ja eher keine Straftat dar.

 

Vielleicht sind ja doch mehr "Heimfahrten" schon Straftaten, wie man erst mal denkt.

Straftat heisst nicht automatisch Bankraub, Totschlag oder Vergewaltigung.

Alkohol über 1,1 Bar oder auch nur 0,31 Bar plus Ausfallerscheinungen, Drängeln usw. sind auch Straftaten.

Also der Verdacht liegt erst mal nahe....

Daß die beiden Polizisten "interessiert" waren, kann ich gut verstehen.

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Wie will man denn mitten in der Nacht jemandem im Auto erkennen, das zudem mit min 100 an einem vorbeizieht.

Versucht doch mal nachts einem entgegenkommenden Fahrzeug in den Innenraum zu schauen, da erkennt man gleich null.

Erst blenden die Scheinwerfer, dann ist das Fahrzeug ganz kurz auf gleicher Höhe wie man selbst un man könnte theoretisch reinschauen, aber da sind die Augen an die dunkleren Verhältnisse noch nicht gewohnt und man sieht noch nichts und im nächsten Moment ist das Auto schon weg.

 

Ich denke die wollten einfach mal auf den Busch klopfen, und schauen was raus kommt, da sie sonst nichts in der Hand haben.

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Guten Abend allerseits,

 

Alkohol ist kein Thema, denn weder ich, noch Sohn fahren wenn wir was getrunken haben.. Er schon mal gar nicht, für ihn gilt die null Promille Grenze.

Also pusten hätten wir beide ohne schlechtes Gewissen können.

Mein Auto hat Sportsitze und man sitzt ziemlich tief. Also bei Nacht da den Fahrer im Vorbeiflug zu erkennen halte ich für sehr unwarscheinlich, fast ausgeschlossen.

 

Flucht in dem Sinn war es ja auch nicht, er hat halt zugesehen, dass er schnell heimkommt, bevor er evtl. angehalten wird. Schwierigkeiten kann man ja aus dem Weg gehen:-)

 

Wäre interessant zu wissen, was ihm dann vorgeworfen worden wäre, denn er hatte ja abgebremst. Und ob da 100 oder 130 auf dem Tacho standen, können die Beamten ja lediglich augenscheinlich abschätzen.

Die 180 km/h hatte er zum Zeitpunkt der *Erkenntnis* schon nicht mehr am Tacho.

Das Auto wurde ja auch nicht versteckt, sondern vor dem Haus geparkt.

Gelasert wurde nicht.Das waren sozusagen unsere nächtlichen Streifenpolizisten, die öfters mal ihre Posten an bestimmten Stellen einnehmen;-)

 

Nun es war heute Niemand da, der mich befragen wollte. Und ich vermute auch stark, dass die Beamten wenig bis keine Handhabe haben. Sie wollten wohl einach mal schauen, wer spontan was zu sagen hat, aber zu nächtlicher Stunde blieb eben die Tür zu :sneaky:

 

Fahrtenbuch, ok, wäre das kleinere Übel. Nur kann ich ja auch gefahren sein und das auch aussagen. Im Fall der Fälle. Dann wäre das auch hinfällig.

 

Wenn es irgendwelche Neuigkeiten gibt, werde ich mich wieder melden.

 

 

Danke für Eure Unterstützung

 

Denn die ein oder andere "Routinekontrolle" habt ihr mit der Aktion sicherlich gebucht.

Ja, ich rechne auch mit verstärkter *Beobachtung*...

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180 auf ner Landstraße - da kann man ohne große Schwierigkeiten (je nachdem, was dein Sohnemann so gemacht hat bei seiner "Flucht") auch den Verdacht einer Straftat befürworten.

 

Schwachsinn hoch 10. Der gleiche Blödsinn wie bei Sturmhauben. Wenn ich gerade auf der Heimfahrt von einer Straftat wäre, dann würde ich das unauffälliger tun als wenn ich standardmäßig unterwegs bin. Und eine Geschwindigkeitsübertretung stellt für sich genommen ja eher keine Straftat dar.

ich schrieb doch "je nachdem....".

Es gibt auch Straftaten im Straßenverkehr.

Und sei es "Verkehrsgefährdung" oder so....

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@goose

Ein Fahrtenbuch? Mit welcher Begründung? Welcher Verstoß soll hier denn wie nachgewiesen werden?

wie wär's damit?

Tempo 100 km/h- krachen lassen. So ca. 180 lt. Tacho.

Einer Polizeistreife fiel er dann auf und sie haben dann die *Verfolgung* aufgenommen.

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Das soll reichen? Nur die Vermutung des zu schnellen Fahrens und dann eine "Verfolgung"?

 

es geht wohl ehr darum wenn kein fahrer angegeben wird, wenn die mutter natürlich zugibt gefahren zu sein kann es kein fb geben.

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@goose

Ein Fahrtenbuch? Mit welcher Begründung? Welcher Verstoß soll hier denn wie nachgewiesen werden?

Der Hinweis auf das mögliche Fahrtenbuch bezog sich auf Beitrag #16. Sollte kein vorwerfbarer Verstoß festgestellt worden sein scheidet natürlich auch ein mögliches Fahrtenbuch aus.

 

Gruß

Goose

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Jetzt heißt es abwarten, ob da tatsächlich eine Anzeige kommt. Wobei es echt schwierig ist,wenn weder Fahrer noch Geschwindigkeit belegt werden können.

 

Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Das Fahrzeug erschien verdächtig, eine Eigenschaft die übrigens vielen Nachtfahrern anhängt. Und wenn sich jemand rasch einer "Routinekontrolle" entzieht, weckt dies den Verdacht der Beamten etwa auf Alkoholkonsum. Fraglich ist, was genau die Beamten anzeigen wollten, noch fraglicher, wen genau.

 

Viele Grüße vom Josef

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ich schrieb doch "je nachdem....".

Es gibt auch Straftaten im Straßenverkehr.

Und sei es "Verkehrsgefährdung" oder so....

 

Ja, ok da habe ich nicht "netghostisch" genug gelesen.

War nur kurz vorher noch im Archiv durch die Geschichte mit dem vom, auf dem Beifahrersitz platzierten, Plüschtier ausgelösten Polizeieinsatz sensibilisiert was übertriebenen Einsatzeifer betrifft :sneaky:

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@m3

 

aufgrund unseres Fuhrparkes stehen wir eh im Focus der Ordnungshüter :rolleyes:

Die Beamten wussten wohl gleich, wo sie hinfahren müssen;-)

Aber wie gesagtt--> Fahrer konnte Nachts nicht indentifiziert werden, auch nicht augenscheinlich, Geschwindigkeit kann nicht bewiesen werden.

Um Jemanden anzuzeigen müssten sie schon mehr Fakten haben.

 

Denke auch, dass da nichts kommt.Werde es mitteilen, wenn doch.

 

Gruß schumi;-)

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mein Sohn, 21 außerhalb der PZ- war gestern Nacht mit meinem Auto unterwegs.
Polizei klingelte Sturm an der Haustüre, die blieb jedoch verschlossen.

 

Was mich doch auch sehr verwundert hat: Die Familie war - bis auf den *Täter* bereits am schlafen, es war nach Mitternacht.

Die Beamten hatten irre helle Taschenlampen/Suchscheinwerfer im Einsatz und leuchteten in unser Haus.

 

 

Jetzt was für Insider:

 

"Hallo Prince William, willkommen zurück."

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

Ich habe eine Frage an dich, du pennst nachts, weil es schließlich Mitternacht ist. Die Polizei klingelt und du machst nicht auf? Welche Eltern, die wissen, dass ihr Kind noch draußen unterwegs ist, machen die Tür nicht auf, wenn die Polizei klingelt? :rolleyes:

 

Selbst wenn du abgebrüht bist und dich nicht am Fenster zeigst, deine restliche Famile wird doch durch das Klingeln wach, irgendjemand rennt doch zwangsläufig zum Fenster...

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Ich habe eine Frage an dich, du pennst nachts, weil es schließlich Mitternacht ist. Die Polizei klingelt und du machst nicht auf? Welche Eltern, die wissen, dass ihr Kind noch draußen unterwegs ist, machen die Tür nicht auf, wenn die Polizei klingelt? :rolleyes:

 

Selbst wenn du abgebrüht bist und dich nicht am Fenster zeigst, deine restliche Famile wird doch durch das Klingeln wach, irgendjemand rennt doch zwangsläufig zum Fenster...

 

Sie schrieb doch, dass alle zuhause waren bis auf der Sohn. Und der kam ja dann BEVOR die Polizei klingelte (er hatte anscheinend das schnellere Auto :nolimit: )

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Ja - und dann hat der Sohn erst einmal die Familie geweckt und heulend gestanden, was passiert ist und gebeten, dass keiner die Tür aufmacht.

Nachts schlafe ich normalerweise.

Und wenn ich (früher - lang ists her) raus war, haben meine Eltern nicht mitbekommen, wenn ich nach hause kam.

 

Also:

Wieso soll die Polizei nachts klingeln und, wenn keiner öffnet, auch noch mit Taschenlampen irgendwas festzustellen, wenn sie (Aussage hier) nichts beweisen kann?

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Sie schrieb doch, dass alle zuhause waren bis auf der Sohn. Und der kam ja dann BEVOR die Polizei klingelte (er hatte anscheinend das schnellere Auto :yawn: )

 

 

Na klar, der Sohn kommt angedüst, raus aus dem Auto, rein ins Haus, die Alten geweckt mit den Worten: "Liebe Eltern, ich bin wieder da, macht euch keine Sorgen mir gehts gut, aber in 2 Minuten wird die Polizei vor der Tür stehen, bitte macht die Tür nicht auf! :rolleyes: "

 

Und Mutti (nicht mehr im Jungspundalter), voll aus dem Schlaf gerissen, streichelt dem Sohn über die hohle Rübe und sagt: "Nein, mein lieber Junge, wir machen nicht auf."

 

 

So einen Mist glaubt doch kein Mensch :nolimit:

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Na klar, der Sohn kommt angedüst, raus aus dem Auto, rein ins Haus, die Alten geweckt mit den Worten: "Liebe Eltern, ich bin wieder da, macht euch keine Sorgen mir gehts gut, aber in 2 Minuten wird die Polizei vor der Tür stehen, bitte macht die Tür nicht auf! :rolleyes: "

 

Und Mutti (nicht mehr im Jungspundalter), voll aus dem Schlaf gerissen, streichelt dem Sohn über die hohle Rübe und sagt: "Nein, mein lieber Junge, wir machen nicht auf."

 

 

So einen Mist glaubt doch kein Mensch :nolimit:

@mic und @ hawethie

 

Ich habe mir überlegt, ob ich auf den Blödsinn, den ihr Euch da zusammenreimt,antworten soll.

Aber ich bin zu dem Entschluss gekommen, euch weiter phantasieren zu lassen.Familiäre Internas gehen Euch zudem nichts an, ganz einfach.

 

Ja ich war (bin)so abgebrüht die Türe zuzulassen, wenn die Polizei klingelt--->> weil ich ja genau wusste, um was es geht.

Das konntet ihr schon lesen, aber wohl nicht verstehen;-))

 

Bei uns stimmt die Kommunikation und der Zusammenhalt

Habt ihr beiden nix besseres zu tun als über andere Leute zu spekulieren?

Vielleicht findet ihr Euch ja lustig, ich finde euer Geschreibsel unterirdisch.

Und speziell jetzt noch an dich mic:

 

Anscheinend hat mein Sohn keine so *hohle Rübe* wie du....welch ein Glück!!

 

Ich benutze deine eigenen Worte und deshalb findest du es bestimmt nicht beleidigend^^

 

An alle die kompetent geantwortet haben recht herzlichen Dank für den Meinungsaustausch.

 

 

@ m3 dir allzeit freie Fahrt;-)

 

Schumi,der sich nun verabschiedet.

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Hallo Schumi,

 

:rolleyes: Mein Punktekonto ist jungfräulich, bin weiblich und kein Jungspund mehr:-)

verstehe ich aber anders als

Schumi,der sich nun verabschiedet.

Geschlechtsumwandlung in 4,5 Tagen, erstaunlich!

 

Kannst Du meine Verwirrung aufklären oder solch ich mir ein eigenes "Troll"-Bild machen?

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Dann lest mal doch den Thread etwas genauer, dann seht Ihr, dass es sich hier um zwei verschiedene Personen handelt...

 

Es können nicht zwei verschiedene Personen sein, weil die Nutzung eines Accounts durch zwei Personen nicht erlaubt ist. siehe Forenregeln Nummer 2.

 

:rolleyes:

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Dann lest mal doch den Thread etwas genauer, dann seht Ihr, dass es sich hier um zwei verschiedene Personen handelt...

 

Es können nicht zwei verschiedene Personen sein, weil die Nutzung eines Accounts durch zwei Personen nicht erlaubt ist. siehe Forenregeln Nummer 2.

 

:rolleyes:

 

Was nicht sein darf, ist auch nicht so? :nolimit:

 

MfG

A-Wolf

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Hallo mic,

Dann lest mal doch den Thread etwas genauer, dann seht Ihr, dass es sich hier um zwei verschiedene Personen handelt...

 

Es können nicht zwei verschiedene Personen sein, weil die Nutzung eines Accounts durch zwei Personen nicht erlaubt ist. siehe Forenregeln Nummer 2.

 

:nolimit:

Es war mir schon aufgefallen, dass hier Mutter und Sohn unter einem Account schreiben. Aber die beiden zitierten Beiträge hielt ich für Beiträge derselben Person! Kommt halt davon, wenn man sich nicht an Forenregeln hält :rolleyes:

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