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Viel Zu Schnell Unterwegs - Mietwagen =(


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So, damitz es nicht glech in den google-ergebnissen erscheint =)

 

habe von meiner Versicherung aufgrund eines Schadens an meinem KfZ einen Mietwagen gestellt bekommen. Bei der Übergabe habe ich für zunächst eine Woche unterschrieben. Da es mit der Reperatur etwas länger dauert habe ich Donnerstag den Mietwagen telefonisch bis zum Abholtermin (Samstag) meines KfZ's verlängert.

Dann auf dem Weg mein KfZ abzoholen...auf einer Bundesstraße wo es immer schön 2spurig-1spurig-2sprurig-1spurig etc wird--> 200m vor mir ein Schleicher mit Anhänger, nich 600m bis es wieder einspurig wird, schöner Mietwagen mit ordentlich Dunst unter der Haube...ich trete das Gaspedal richtg durch passiere den überholenden...ahh gut den habhe ich noch bekommen -->BLITZZZZ! Fester Blitzer ;):wand::rofl::wub: weniger gut (dürfte gut und gerne 170 aufm Tacho gehabt haben ;):):( :( was eine Dummheit! .

Naja mein Auto abgeholt...dann kam auch schon die Mietwagenfirma zum Autohändler den Mietwagen wieder abholen, ich erstmal natürlich nichts gesagt, musste auch für nichts mehr unterschreiben!

 

gehen wir mal aus, mir flattert nun ein Brief mit nennen wir sie sehr schlechten Nachrichten ins Haus (Die Mietwagenfirma gibt ja garantiert an, dass ich das Auto gefahren bin).

Ich lege Einspruch ein nach dem Motto: Nö, das bin ich nicht, da habe ich den Mietwagen nicht mehr gehabt. (Die haben ja nur scharz auf weiß von mir unterschreiben, dass ich den Mietwagen bis Donnerstag habe)

 

besteht so eine Chance eine Menge ärger zu entgehen???

 

 

 

Danke

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gehen wir mal aus, mir flattert nun ein Brief mit nennen wir sie sehr schlechten Nachrichten ins Haus (Die Mietwagenfirma gibt ja garantiert an, dass ich das Auto gefahren bin).

Ich lege Einspruch ein nach dem Motto: Nö, das bin ich nicht, da habe ich den Mietwagen nicht mehr gehabt. (Die haben ja nur scharz auf weiß von mir unterschreiben, dass ich den Mietwagen bis Donnerstag habe)

 

besteht so eine Chance eine Menge ärger zu entgehen???

Nein.

 

Ob es zu der Zeit einen unterschriebenen Mietvertrag gab interessiert die Bußgeldstelle und alle anderen nicht.

Nennt die Mietwagenfirma dich als Fahrer, so wird das Blitzfoto im Zweifelsfall mit dem von dir beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Passfoto verglichen und wahrscheinlich ein Anhörungsbogen und danach ein Bußgeldbescheid gegen dich angeordnet, verfasst und zugestellt.

 

Ist es erstmal so weit, dass dein Name als Fahrer genannt wurde wird es recht schwer werden den dort wieder herauszubekommen. Ergo sollte man verhindern, dass er genannt wird.

 

Es könnte z.B. ein guter Freund von dir der Mietwagenfirma reuig schreiben, dass er zur fraglichen Zeit mit dem von dir angemieteten Wagen unterwegs war und er an der betreffenden Stelle geblitzt wurde. Da er dir da keinen zusätzlichen Ärger aufhalsen möchte, war ja schon total nett, dass er sich den Wagen von dir leihen konnte etc. pp. bittet er die Mietwagenfirma, seinen Namen als Fahrer anzugeben, wenn die Polizei, Bußgeldstelle oder wer anfragt.

 

Vorher vielleicht in den Versicherungsbedingungen nachlesen, was das an Vertragsstrafe kosten könnte, falls das Fahrzeug dir zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung überlassen war. Aber wenn du den Wagen als Ersatz für einen Schaden an deinem Privat-PKW hattest, müsste es eigentlich auch erlaubt sein, dass du andere damit fahren lässt.

Das würdest du mit deinem Auto ja auch machen und ein Ersatz ist ja eben da dir den Ausfall komplett zu ersetzen.

Aber selbst wenn die Mietwagenfirma da noch mit Kosten käme wären die wohl billiger als das was dich die Fahrt nach dem Bußgeldkatalog kosten würde. Da aller Voraussicht nach bei dieser Überschreitung Vorsatz unterstellt wird, wird das Regelbußgeld wohl verdoppelt werden.

 

"Frisst" die Bußgeldstelle den Freund als Fahrer, wird er einen Anhörungsbogen bekommen, in der Antwort darauf gibt er alles zu und bekommt daraufhin einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen legt er ohne Angabe von Gründen Einspruch ein, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird.

Wenn das Vergehen dir gegenüber verjährt ist (3 Monate nach der Tat) "fällt ihm auf", dass er das ja doch nicht gewesen sein kann und am Ende gehen alle straf-, bußgeld-, punkte- und fahrverbotsfrei aus.

 

Diese Methode ist hier im Forum mehrmals recht genau beschrieben, suche mal nach "Ersatz-fahrer" (ohne den Bindestrich).

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...auf einer Bundesstraße ....dürfte gut und gerne 170 aufm Tacho gehabt haben ;):wand::rofl::wub: was eine Dummheit! .

 

War denn da 100Km/h erlaubt? Vom Tacho musst du natürlich nochmal die Toleranz abziehen, effektiv könnte das mit etwas Glück unter vorgeworfenen 160Km/h liegen. Wenn zb 120 erlaubt war, dann haste vlt. noch Glück im Unglück und es droht kein Fahrverbot (weniger als 40 zu schnell), wenn 100 erlaubt war biste eh im Flatrate-Bereich :-(

Den Rest hat MrMijagi bestens beschrieben.

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...auf einer Bundesstraße ....dürfte gut und gerne 170 aufm Tacho gehabt haben ;):wand::rofl::wub: was eine Dummheit! .

 

War denn da 100Km/h erlaubt? Vom Tacho musst du natürlich nochmal die Toleranz abziehen, effektiv könnte das mit etwas Glück unter vorgeworfenen 160Km/h liegen. Wenn zb 120 erlaubt war, dann haste vlt. noch Glück im Unglück und es droht kein Fahrverbot (weniger als 40 zu schnell), wenn 100 erlaubt war biste eh im Flatrate-Bereich :-(

Den Rest hat MrMijagi bestens beschrieben.

 

 

Ja waren normale 100km/h erlaubt...also das sieht nicht gut aus ;)

 

Das Mit der Ersatzfahrer-Methode klingt ganz interessant...besteht aber nicht die möglichkeit das wenn nen freund beim autovermieter angibt, dass er gefahren ist, dass der Autovermieter auf Frage des Fahrers angibt: Vermietet war das KfZ an den Herrn XXX und der Herr XXX soll das an dem Tag "angeblich" gefahren sein. Weil dann hätten die ja gleich beide Namen und soooo doof sind die doch auch nicht?

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Das Mit der Ersatz-fahrer-Methode klingt ganz interessant...besteht aber nicht die möglichkeit das wenn nen freund beim autovermieter angibt, dass er gefahren ist, dass der Autovermieter auf Frage des Fahrers angibt: Vermietet war das KfZ an den Herrn XXX und der Herr XXX soll das an dem Tag "angeblich" gefahren sein. Weil dann hätten die ja gleich beide Namen und soooo doof sind die doch auch nicht?

Doch natürlich besteht diese Möglichkeit.

Keiner kann sagen wie der Sachbearbeiter auf der Bußgeldstelle drauf ist, ob er dem Freund die Selbstbeschuldigung glaubt oder gleich anfängt selbst zu ermitteln und Fotovergleiche anzustellen.

Aber es ist immerhin eine Möglichkeit aus der Sache herauszukommen...

 

Denn was ist denn deine Alternative?

Die oben geplante Methode "für diesen Zeitraum gibt es keine Miet-Unterschrift von mir" kannste schonmal vergessen.

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170km/h abzgl. Tachovorlauf (~ 6%-7% bei der Geschwindigkeit) + abzgl. Toleranz (3% über 100km/h) kommste auf ne Nettogeschwindigkeit von 153km/h.

 

Das sind dann 4 Punkte, 240€ und 1 Monat Schein weg.

 

 

Dann einfach Anwalt nehmen und Richter um absehen vom Fahrverbot bitten da Führerschein für Arbeit/Familie ;):wand::rofl: benötigt wird.

 

Wenns dein erster Verstoß war wird er da schon mitspielen.

 

Dann wärens allerdings:

 

4 Punkte, 480€ + Gebühren (ca 20€) und keinen Monat Fahrverbot.

 

Auf jeden Fall eine teure Angelegenheit

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Hallole,

 

dumm gelaufen - aber wer halt seinen Gasfuß nicht unter Kontrolle hat, dem kann halt schon mal Ungemach drohen. Ich denke, dass die Autovermietunge so oder so dich als Mieter nennen wird, denn das ist das einzige, was die definitiv wissen. Ob anschließend eine Ersatzfahrergeschichte noch klappt - ich bin da sehr skeptisch.

 

Du kannst dich übrigens nicht darauf verlassen, dass du im Erstverstoß mit dem Verzicht auf ein Fahrverbot durchkommst. Bei uns sind die Gericht da sehr restriktiv, da muss man schon belegen können, warum man unter eine unbillige Härte fällt. Es gibt ja schließlich auch sowas wie Erholungsurlaub, in dem man dann sein Fahrverbot nehmen kann. Ganz so einfach, wie mein Vorredner geschrieben hat, ist es dann doch nicht!

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - auch mit dem Mietwagen -

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Von einem Monat sehen unsere AGs in begründeten Ausnahmefällen schon mal ab, aber nicht von mehreren Monaten. Da wird allenfalls um einen gekürzt.

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Ich denke, dass die Autovermietunge so oder so dich als Mieter nennen wird, denn das ist das einzige, was die definitiv wissen. Ob anschließend eine Ersatzfahrergeschichte noch klappt - ich bin da sehr skeptisch.

Alternativ und/oder zusätzlich kann der gute Freund natürlich auch direkt eine reuigen Brief an die zuständige Bußgeldstelle / Ordnungsamt wenden. Ob ihm dann evtl. geglaubt wird hängt dann von der Qualität und Glaufhaftigkeit des Briefs ab...

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