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Wiedermal Zweifel An Lasermessung


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Schöne Diskussion - aber leider völlig sinnlos, da hier zwei Welten aufeinander prallen. Dennoch möchte ich hier nun auch mal meinen Senf dazu geben: was mich sehr bedenklich stimmt ist die Tatsache, dass es bei diesen mittlerweile sehr beliebten Lasermessungen kein Bild als Beweis gibt wie beim normalen Blitzer. An alle Forumscops: nehmt mal bitte zur Kenntnis, dass es logischerweise sauer aufstößt, dass bei Lasermessungen generell von der Unfehlbarkeit der Technik UND der ausführenden Polizeibeamten ausgegangen wird. DAS widerspricht nunmal meinem Rechtsempfinden. Hier gehört schnell ein Riegel vorgeschoben. Was spricht denn dagegen, dass die Laserpistole ein Bild macht und gleich die gemessene Geschwindigkeit darauf festgehalten wird. Hier wäre dann wenigstens sicher gestellt, dass das richtige Fahrzeug gemessen wurde und die Gefahr eines Ablese- bzw. Übertragungsfehlers wäre auch nicht mehr gegeben. Ich persönlich bin seit 4 Jahren punktefrei trotz 40tkm Fahrleistung im Jahr (die beiden Motorräder nicht eingerechnet). Ich bin mal gespannt, ob ich je mit ner fehlerhaften Messung per Laser konfrontiert werde....ich hoffe nicht.

 

Gruß Willi

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Was spricht denn dagegen, dass die Laserpistole ein Bild macht und gleich die gemessene Geschwindigkeit darauf festgehalten wird.

 

Ganz einfach:

Die Laserpistole wird von den Cops gerne als "Langdistanzwaffe" eingesetzt.

Das kannst Du ja bereits aus den Worten ..."Messung aus 500 - 1000 Metern" erlesen.

 

Jetzt nimm Dir doch einfach mal ein wirklich gutes Fernglas (Spektiv) schraube da eine Kamera dran

und versuche mal aus der genannten Entfernung ein Gerichtsverwertbares scharfes Foto zum Zeitpunkt der Messung zu schießen.

Das dürfte genauso schwierig sein, wie mit einem Laserpointer mit Schulterstütze auf die Distanz einen Punkt auch nur für 2

Sekunden so zu beleuchten, ohne das die Sache schwankt wie ein Milchkalb nach 5 Litern Batida de Coco.

 

Ich mein ja nur :licht:

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Was spricht denn dagegen, dass die Laserpistole ein Bild macht und gleich die gemessene Geschwindigkeit darauf festgehalten wird.

Aus meiner Sicht nichts. Das habe ich auch schon mehrfach betont. Aber es liegt nicht in meiner Macht zu entscheiden, ob die eingesetzten Geräte sowas ermöglichen oder nicht. Gleichwohl muß ich aber mit dem, was mir an die Hand gegeben wird, arbeiten. Und aktuell sind das nunmal Lasergeräte OHNE Video- oder Fotobeweis.

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Dann kostet die Laserpistole halt doppelt so viel und um das auszugleichen werden die Bußgelder erhöht.

 

Warum denn nicht, wenn es zur Rechtssicherheit beiträgt: allein die ausführlichen Diskussionen hier im Forum zeigen doch, dass bei Lasermessungen die Nachvollziehbarkeit immer umstritten ist. Durch Fotos könnte hier ein Beitrag zur Sicherheit für alle Beteiligten geleistet werden.

Eine Verdopplung der Zahlungen ist dadurch imho nicht gleich zu befürchten, zumindest dürften die Kosten der zusätzlichen Ausrüstung nicht gleich den Faktor "2"bedeuten. Die Bußgelder sollen ja sowieso nicht die Kosten der Messungen 1:1 abbilden, sie könnten natürlich auch aus anderen Gründen erhöht werden...

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Durch Fotos könnte hier ein Beitrag zur Sicherheit für alle Beteiligten geleistet werden.

Bis der erste Richter sagt, auf dem Bild erkenne ich verschwommen und verwackelt ein autoähnlichen Klecks, weder Kennzeichen noch Fahrer sind zu erkennen. Könnte jedes Auto sein.

 

FREISPRUCH

 

Also darf nur noch in geringer Entfernung gemessen werden, und wenn das Licht für kurze Belichtung ausreicht.

 

Wer also will das auf 500m ein verwertbares Bild gemacht wird, soll auch sagen wie.

 

MfG.

 

hartmut

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Der Richter kann die Beweise frei würdigen: wenn er nichts auf dem Bild erkennen kann => keine Verurteilung.

Du wolltest Rechtssicherheit, und die schließt ein das jemand für seine Verstöße auch was auf den Deckel bekommt. Und falsche Freisprüche dienen nie der Rechtssicherheit.

 

Also mogel dich jetzt nicht heraus. Wer will, muss tun. :licht:

 

MfG.

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@Bluey und Co.: Was würdet ihr alle ohne m3 machen ?!? ;) ;) :licht:

Uns sicherlich etwas weniger amüsieren! :70:

 

Das schlimme an der Sache ist, daß er diesen Dummfug auch noch glaubt, den er da regelmäßig vom Stapel läßt.

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Es geht doch bei einem Foto im Zusammenhang mit einer Lasermessung nicht um eine Identifizierung des Fahrers, sondern nur darum das man auch das richtige Fahrzeug gemessen hat und dafür reichen die heutigen Kameras aus. :licht:

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sondern nur darum das man auch das richtige Fahrzeug gemessen hat und dafür reichen die heutigen Kameras aus. :licht:

Und wie kannst das belegen? Man erkennt nur ein Fahrzeug, und je schlechter das Licht ist, je weiter das Fahrzeug entfernt ist, und je stärker das Bild verwackelt ist, umso schlechter kann man was erkennen.

 

MfG.

 

hartmut

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Du wolltest Rechtssicherheit.....

 

Richtig. Da ging es aber um das Verfahren zur Feststellung eines Verstoßes = Lasermessung mit Foto

 

... und die schließt ein das jemand für seine Verstöße auch was auf den Deckel bekommt. Und falsche Freisprüche dienen nie der Rechtssicherheit.

 

Auch richtig, aber das andere Ende des Rechtsverfahrens. Und wenn dabei die Fotos = Beweise unscharf sind, dann gibt es keine Verurteilung. Im Zweifel für den Angeklagten ist auch ein Teil der Rechtssicherheit.

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Richtig. Da ging es aber um das Verfahren zur Feststellung eines Verstoßes = Lasermessung mit Foto

Um etwas festzustellen brauche die :licht: kein Bild, messen zuordnen und gut.

 

Und wenn dabei die Fotos = Beweise unscharf sind, dann gibt es keine Verurteilung.

Falsch, es ist eine Frage der Beweiswürdigung, die Aussage der ;) muss reichen, egal wie das Bild aussieht. Eine Forderung das untaugliche Beweise erstellt werden müssen, ist doch etwas neben der Realität.

 

Im Zweifel für den Angeklagten ist auch ein Teil der Rechtssicherheit.

Zweifel aufgrund eines zweifelhaften Beweises, einer unrealistischen Forderung??

Dann bitte grundsätzlich Zeugenaussagen nicht mehr verwerten.

 

 

Dann seit doch so ehrlich und sagt, wir wollen Kontrollen grundsätzlich abschaffen, und jetzt suchen wir nach Mitteln wie Messverfahren unbrauchbar gemacht werden können. Statt so hintenherum mit Rechtsstaat zu argumentieren.

 

MfG.

 

hartmut

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Um etwas festzustellen brauche die :licht: kein Bild, messen zuordnen und gut.

 

Genau darum geht es ja hier: bei der Zuordnung können Fehler unterlaufen, dabei wäre ein Bild hilfreich. Leider gibt es das nicht standardmässig, daher bin ich dafür, dies einzuführen.

 

Falsch, es ist eine Frage der Beweiswürdigung, die Aussage der ;) muss reichen, egal wie das Bild aussieht. Eine Forderung das untaugliche Beweise erstellt werden müssen, ist doch etwas neben der Realität.

Ich fordere keine untauglichen Beweise = unscharfe Fotos. Ich bin für taugliche Beweise = Fotos mit klar erkennbarem Inhalt. Und wenn das auf 500m nicht geht, dann muss eben auf Lasermessungen in dieser Entfernung verzichtet werden. Oder die Behörden versuchen es trotzdem und werden dann eben vom Richter im Rahmen seiner Beweiswürdigung "abgewatscht".

Genauso könnte man argumentieren, die Aussage der ;) sei ein untauglicher Beweis, da haben sich hier im Forum schon viele Diskussionen ergeben. Das sehe ich nicht so, ich möchte nur Fehler da vermieden wissen, wo sie auftauchen könnten, z.B. bei der Zuordnung der Messungen zu einzelnen Kfz. Die Fotos sollen also die Ausagen unterlegen.

 

Dann seit doch so ehrlich und sagt, wir wollen Kontrollen grundsätzlich abschaffen, und jetzt suchen wir nach Mitteln wie Messverfahren unbrauchbar gemacht werden können. Statt so hintenherum mit Rechtsstaat zu argumentieren.

 

Nochmal: ich halte Lasermessungen für ein brauchbares = technisch einwandfreies Messverfahren, es fehlt imho nur an der Dokumentation.

 

P.S: Ooops, Formatierung im Eimer...

Edited by hartmut
Quote gesetzt
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Genau darum geht es ja hier: bei der Zuordnung können Fehler unterlaufen, dabei wäre ein Bild hilfreich. Leider gibt es das nicht standardmässig, daher bin ich dafür, dies einzuführen.

Die können auch bei Bildern vorkommen, wenn die Kennzeichen nicht eindeutig sind.

 

Ich fordere keine untauglichen Beweise = unscharfe Fotos. Ich bin für taugliche Beweise = Fotos mit klar erkennbarem Inhalt. Und wenn das auf 500m nicht geht, dann muss eben auf Lasermessungen in dieser Entfernung verzichtet werden. Oder die Behörden versuchen es trotzdem und werden dann eben vom Richter im Rahmen seiner Beweiswürdigung "abgewatscht".

Bist Du lustig, also soll ein taugliches Messverfahren abgeschafft werden weil es keine Bilder gibt. Dann müsste auch die normale Verkehrsüberwachung abgeschafft werden wo nur :licht: oder gar Normalbürger den Verstoß beobachten?

 

Sämtliche Verstöße die durch Zeugen belegt werden, egal ob sie jetzt Unfallfolgen nach sich ziehen oder nicht, können ohne Bildbeweis nicht mehr geahndet werden. Irgendwie sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.

 

Entweder will man einen Rechtsstaat und gibt denen die ihn schützen sollen entsprechende Möglichkeiten, oder man will keinen Rechtsstaat und nimmt denen die dafür zuständig sind ihre Mittel weg.

 

Dein Idealbild von einem Staat in dem es keine Irrtümer geben darf und kann, den gibt es schlicht nicht, außer es wird alles und jeder immer und überall überwacht.

 

Nochmal: ich halte Lasermessungen für ein brauchbares = technisch einwandfreies Messverfahren, es fehlt imho nur an der Dokumentation.

Wo fehlt die Dokumentation wenn ein ;) die Liste führt? An einem unbrauchbaren Bildchen? Reicht es nicht wenn er misst und dann denjenigen der gemessen wurde heraus zieht?

 

Es kann mit und ohne Bilder Irrtümer geben, genannt sei mal Ersafa Opa Krause der für den Enkel einen Bußgeldbescheid übernimmt.

 

Mir ist eine Überwachung mit Laser und rausziehen ohne Bildbeweis lieber als eine einsame Leivtec am Straßenrand die super Bilder macht, aber wegen der geringen Messentfernung anhalten unmöglich macht. Irgendwann kommt Post ( Tunnelblitzer ) und man freut sich das man nichts davon mitbekommen hat.

 

MfG.

 

hartmut

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Es kann mit und ohne Bilder Irrtümer geben,...

 

Da sind wir uns einig. Mein Hauptanliegen ist es zu sagen, dass es mit Bildern weniger Fehler gibt => mehr Rechtssicherheit!

Und dieses Mittel möchte ich den :licht: geben, um den Rechtsstaat zu verbessern (hört sich hochtrabend an, gell?).

Ich sage ja nicht, dass Laser ohne Bilder unrechtmäßig wäre oder abgeschafft gehört, es geht mir um eine Verbesserung des bestehenden Systems, vor allem im Sinne der Akzeptanz beim VT, die ich beim "Fotobeweis" als höher ansehe.

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Hallo,

 

nun hats mich auch erwischt und mir kommt die Sache absolut nicht koscher vor.

 

Gestern Nacht ca. 100 Meter vor Ortsende, 4-spurige Strasse mit baulich getrennten Fahrbahnen, vor Kurzem 100, nun 60er-Bereich.

 

Ich fahre auf der rechten Spur einem anderen Fahrzeug hinterher mit Tacho ca. 70 (reell also ca. 63).

Plötzlich springt ein Cop auf die Strasse vor uns. Der Vordermann hält, ich auch. Der Vordermann darf weiterfahren, ich werde rechts ran gebeten.

 

Mir werden nun 80 km/h gemessen vorgeworfen. Als ich frage, ob ich das kurz sehen (ablesen) kann, ruft der eine Cop dem anderem am Lasergerät zu, ob die Messung noch da sei. Nein, schon weg (nach ca. 20 Sekunden ...). Der Cop am Lasermessgerät ruft dann noch zurück, dass er 85 km/h abgelesen habe.

 

Nun stehe ich also da, mir werden erst 80 vorgeworfen, nach Frage ob ich es selbst sehen kann kommt sinngemäss "nein, und übrigens sinds nun doch 85".

 

Das kann doch wohl nicht wahr sein? Da muss doch irgend etwas protokolliert worden sein? Auf meinen Hinweis, dass der andere Cop ja nun auch behaupten könne ich seie 95 gefahren, wurde der eine Cop ziemlich grantig. Was mir denn mit so einem Vorwurf einfiele, und dass er sich halt kurz verhört habe, aber die 85 nun stimmen.

 

Zur Sache habe ich keine Angaben gemacht.

 

Chancen?

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Chancen?

ja, beste Chancen auf einen Flens und jede Menge Rumzieherei inkl. Gerichtsverhandlung, sofern du Rechtsschutz versichert bist, da die Bußgeldbehörde sehr wahrscheinlich nicht einstellt.

Was ich hier im Forum "gelernt" habe : Lasermessungen sind immer korrekt und Meßbeamte würden dir nie leichtfertig oder gar vorsätzlich etwas vorwerfen, ohne dass sie zu 100% sicher sind, dass du den Verstoß genau so begangen hast. Dafür legen sie die Hände ins Feuer. (zumindest manche :licht: )

Also entweder kurz ärgern, zahlen und als Rechtsstaatserfahrung verbuchen oder kämpfen und sehr lange ärgern und am Schluss eventuell ne Einstellung des Verfahrens vor Gericht erreichen.

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@Stefan,die Sache ist doch vollkommen klar:

 

Da hat ein frecher VT (nämlich DU) einen Verkehrsverstoß begangen und bist dafür gelasert worden.

Dass du die weitere Frechheit besitzt,das Messergebnis sehen zu wollen beschert dir einen Bonus von 5 km/h,welches dein Bußgeld unwillkürlich erhöht. So ist das halt im Staate Deutschlands.

 

Frage mich dabei aber,wieso dein Vordermann weiterfahren durfte und sie dich "dabehalten",ich glaube kaum,dein Vordermann hat sich penibelst genau an das Limit gehalten,denn dann hättest du diesen ja nicht vor dir gehabt bei deinen ca 25km/h zuviel,die du drauf hattest.

 

Also merke: in Zukunft die Kennzeichen der VTs merken,die vor einem fahren. Könnte evtl Vorteile bringen.

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Genau darum geht es ja hier: bei der Zuordnung können Fehler unterlaufen, dabei wäre ein Bild hilfreich. Leider gibt es das nicht standardmässig, daher bin ich dafür, dies einzuführen.

Tja, nur kann dieses Bild unter den gegebenen Umstaenden auch nicht 100%ig alle - wirklich alle, berechtigt oder nicht - Zweifel ausraeumen koennen. Und nun? :licht:;)

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Dass du die weitere Frechheit besitzt,das Messergebnis sehen zu wollen beschert dir einen Bonus von 5 km/h,welches dein Bußgeld unwillkürlich erhöht. So ist das halt im Staate Deutschlands.

Ich unterstelle mal, daß diese Bemerkung ironisch gemeint war (auch ohne Smiley).

 

Frage mich dabei aber,wieso dein Vordermann weiterfahren durfte und sie dich "dabehalten",ich glaube kaum,dein Vordermann hat sich penibelst genau an das Limit gehalten,denn dann hättest du diesen ja nicht vor dir gehabt bei deinen ca 25km/h zuviel,die du drauf hattest.

Vielleicht war aber der Vordermann denn doch deutlich langsamer und der TE schloß auf, weil er eben deutlich schnelle war. Oder der TE war bereits augenscheinlich schneller als der Vordermann, so daß man sogleich den TE angepeilt und gemessen hat...... das alles ist völlig normal und legitim, nutzt dem gemessenen aber rein gar nichts.

 

Also merke: in Zukunft die Kennzeichen der VTs merken,die vor einem fahren. Könnte evtl Vorteile bringen.

Ja, vielleicht. Ich frage mich nur, welche.

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ZITAT

Also merke: in Zukunft die Kennzeichen der VTs merken,die vor einem fahren. Könnte evtl Vorteile bringen.

 

Ja, vielleicht. Ich frage mich nur, welche.

 

Vorteilshaft evtl wenn es zu ner Kontrolle im beschriebenen Fall kommt und einem Werte vorgeworfen werden,die sich widersprechen.

Würde man dann als Betroffener die möglichkeit haben,seinen Vordermann zu fragen,wie lang man so im "Pulk" gefahren ist könnte dieser dann das u.U. bestätigen,welches dann die Messung der Cops zweifelsfrei zum Kippen bringt.

Denn man kann kaum im "Pulk" fahren,wenn der Hintermann dazu noch wesentlich schneller wäre als der Vordermann.

 

Hab ich im übrigen auch schon erlebt in Dänemark,mich haben die Wegelagerer gelasert (obwohl Vordermann dasselbe Tempo hatte) und rausgezogen,mein Vordermann wurd zwar auch gezogen durfte aber unverrichteter Dinge weiterfahren.

Wenn man sich dann die Geschwindigkeiten ,nämlich meine 120 zu dessen etwas über 90 km/h anschaut wäre ein Hinterherfahren auf Dauer wohl kaum möglich.

 

@bluey,

jo,der Beitrag war eigentlich nur ironisch gemeint,Smily vergessen

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Guest Pferdestehler

Erfahrungsgemäß haben solche Unbeteiligten keinerlei Interesse, sich auch nur an irgendwas zu erinnern! Wenn die also nicht eh mit rausgezogen wurden, kann man das gepflegt vergessen.

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Vorteilshaft evtl wenn es zu ner Kontrolle im beschriebenen Fall kommt und einem Werte vorgeworfen werden,die sich widersprechen.

Würde man dann als Betroffener die möglichkeit haben,seinen Vordermann zu fragen,wie lang man so im "Pulk" gefahren ist könnte dieser dann das u.U. bestätigen,welches dann die Messung der Cops zweifelsfrei zum Kippen bringt.

Denn man kann kaum im "Pulk" fahren,wenn der Hintermann dazu noch wesentlich schneller wäre als der Vordermann.

Du glaubst tatsächlich, daß sich jemand nach einem halben Jahr (oder noch länger) daran zu erinnern vermag, wer wie lange seinerzeit hinter ihm hergefahren ist? WENN er denn überhaupt darauf geachtet hat..... Sorry, aber soetwas anzunehmen, ist doch reichlich naiv und blauäugig. Der wird auch garantiert nicht mehr wissen, wie schnell er seinerzeit fuhr, Geschweige denn, WO und WANN bzw. ob er überhaupt dort zur fraglichen Zeit entlang gefahren ist. Und dann soll er sich ausgerechnet an Dich als Nachfahrenden erinnern? Wohl kaum.

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Du glaubst tatsächlich, daß sich jemand nach einem halben Jahr (oder noch länger) daran zu erinnern vermag, wer wie lange seinerzeit hinter ihm hergefahren ist? WENN er denn überhaupt darauf geachtet hat..... Sorry, aber soetwas anzunehmen, ist doch reichlich naiv und blauäugig. Der wird auch garantiert nicht mehr wissen, wie schnell er seinerzeit fuhr, Geschweige denn, WO und WANN bzw. ob er überhaupt dort zur fraglichen Zeit entlang gefahren ist. Und dann soll er sich ausgerechnet an Dich als Nachfahrenden erinnern? Wohl kaum.

 

Genau das trifft auch auf euch zu, wenn es um die genaue Messsituation geht. Natürlich habt ihr im Regelfall ein reines Gewissen, aber der Mensch ist nicht unfehlbar und wenn der Anwalt auf eine bestimmte Konstruktion aufmerksam macht, könnt ihr nur eure Standardsprüche ("standardisiertes Messverfahren", "entweder Fehlermeldung oder korrekter Messwert", "Einzelmessung") ablassen, welche im konkreten Einzelfall (bei Unstimmigkeiten) niemandem weiterhelfen.

 

Sicherlich gehen viele einfach so in den Einspruch und bei Laser vielleicht besonders viele(, weil ihnen der eigentliche Messzeitpunkt im Nachhinein nicht klar ist) und dann ist es klar, dass dort viele Einsprüche unbegründet sind. Im Gerichtssaal kann aber im Nachhinein die korrekte Messung regelhaft nicht mehr überprüft werden. Ein Foto könnte zwar keine vollkommene Klarheit über alle Fragen bringen, es hilft aber sicherlich in manchen Fällen weiter.

 

Deshalb bin ich dafür.

 

Und gegen m3_-Bashing, welches ein persönliches Niveau erreicht hat, was unwürdig ist. :licht:

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Genau das trifft auch auf euch zu, wenn es um die genaue Messsituation geht. Natürlich habt ihr im Regelfall ein reines Gewissen, aber der Mensch ist nicht unfehlbar und wenn der Anwalt auf eine bestimmte Konstruktion aufmerksam macht, könnt ihr nur eure Standardsprüche ("standardisiertes Messverfahren", "entweder Fehlermeldung oder korrekter Messwert", "Einzelmessung") ablassen, welche im konkreten Einzelfall (bei Unstimmigkeiten) niemandem weiterhelfen.

Ja natürlich trifft das auch auf uns zu, wenn es sich um Standardmessungen handelte, die Auffälligkeiten vermissen ließen. Aber ich habe auch etliche Messungen durchgeführt, an die ich mich auch noch nach einem dreiviertel Jahr bestens erinnern konnten. Zudem macht man sich bei brisanten Sachverhalten oder solchen, die einen Gerichtstermin erwarten lassen, noch etliche Stichpunkte, die der Erinnerung nach Monaten sehr dienlich und hilfreich sind.

 

Die Anwälte zielen oftmals darauf ab, daß man irgendetwas nicht korrekt durchgeführt hat. Nicht selten betrifft es das Merkmal "Einzelfahrzeug". Bei jedem Gerichtstermin darf ich erläutern, wann ich auf dem Meßprotokoll das entsprechende Kästchen ankreuze und wann nicht. Letztlich eine einfache Sache: ich kreuze es immer an, da ich ausschließlich Einzelfahrzeuge messe. Und ein Einzelfahrzeug ist ein Fahrzeug dann, wenn es sich zum Zeitpunkt der Messung im Zielerfassungsbereich (das ist beim FG 21 der rote Kreis in der Visieroptik) befindet, und zwar alleine! Und da ich das immer so mache oder eben nicht messe bzw. abwarte, bis dies so gegeben ist, kann ich auch bei Nichtvorhandensein einer konkreten Erinnerung an die vorliegende Messung reinen Gewissens aussagen, daß genau dieses Fahrzeug gemessen wurde und kein anderes. Genauso verhält es sich mit anderen Merkmalen oder Dingen auch. Ansonsten sage ich, nachdem der/die Richter/in gefragt hat, ob ich an diesen konkreten Sachverhalt noch Erinnerungen habe, daß dies nicht der Fall ist.

Der BGH hat aber festgestellt, daß es (Kurzfassung) sehr wohl zulässig ist, sich auf die Anzeige und gefertigte Auszeichnungen zu berufen, wenn keine konkreten Erinnerungen vorliegen, und daß der Betroffene unter diesen Voraussetzungen auch verurteilt werden kann.

 

Sicherlich gehen viele einfach so in den Einspruch und bei Laser vielleicht besonders viele(, weil ihnen der eigentliche Messzeitpunkt im Nachhinein nicht klar ist)

Nein, eher, weil ihnen viele unwissende Rechtsanwälte vorgaukeln, sie würden das Dinge schon schaukeln. Tatsächlich ist es aber erbärmlich, wie dilettantisch viele RAs vorgehen bzw. über wie wenig Sachkenntnis sie verfügen. Und viele sind auch der Ansicht, aufgrund ihrer Rechtschutz eben erstmal dagegen angehen zu können. Ich habe es aber auch schon erlebt, daß ein Richter ein Urteil gesprochen hat, in dem dem Betroffenen sogar Vorsatz vorgeworfen wurde und der Richter anschließend sagte: "Damit hat sich ihre Rechtschutz auch soeben verabschiedet". Der Betroffene schaute daraufhin ziemlich blöd aus der Wäsche.

 

Ein Foto könnte zwar keine vollkommene Klarheit über alle Fragen bringen, es hilft aber sicherlich in manchen Fällen weiter.

In manchen Fällen sicherlich. Aber auch hier gäbe es wieder genügend Leute, die trotzdem ihren RA ins Rennen schicken. Das erlebe ich ja recht oft beim Provida. Und da ist ja nun wirklich alles auf dem Video. Hanebüchen, mit welchem Blödsinn da manche RAs um die Ecke kommen:

- Meßstrecke nicht eingehalten (muß ich auch nicht, diesbzgl. Vorgaben existieren nicht!)

- Mindestabstand nicht eingehalten (muß ich ebenso nicht, s.o.)

- verändernder Abstand während der Messung (der Abstand darf sich verändern)

Vom Glauben fiel ich ab, als der RA meinte, davon wüßte er nichts. Laut Henschel oder sonstwem wäre die gängige Rechtsprechung, daß man all es müsse bzw. nicht dürfe. Den Erlaß des IM NRW würde er nicht kennen. Tja, dann sollte man sich einfach mal etwas besser informieren, damit man nicht so einen Unfug erzählt.

 

Und gegen m3_-Bashing, welches ein persönliches Niveau erreicht hat, was unwürdig ist. :licht:

Ist kein Bashing, sondern eine logische und völlig normale Reaktion auf dem von ihm ständig hier verbreiteten "Schwurbelkram" © by @m3_ ;)

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@Bluey

abgesehen davon,dass du sicherlich kontern wirst,mal ne Frage zum erwähnten "Sicherheitsabstand".

 

Wieso mußt du den nicht einhalten? Welches Recht der STVO gibt euch (nicht nur dir sondern euch Cops im allgemeinen) das Recht dazu,diese Gesetzesklausel zu unterlaufen?

Vom normalo-VT wird es verlangt,hält er sie nicht ein,gibts ne OWI,n Bugebe oder sogar ne Strafanzeige.

Dass eure Technik,mit der ihr uns auflauert,uns abschießt und verfolgt bis ins kleinste ausgefeilt und zuverlässig ist,lesen wir jeden Tag und ihr preist es ja auch immer wieder an, also dürft (und müßt) ihr demnach vom Gesetz her eigentlich auch in der Lage sein,Sicherheitsabstände einzuhalten.

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und hoffen,dass Messungen,die unter den genannten Umständen entstanden sind,zwingend verworfen werden müßten. Zudem ist in solchen Fällen das Personal,welches für solche Messungen verantwortlich ist, auch nach STVO zu belangen.

Leider sieht die Realität anders aus,denn eine Krähe wird im Leben nicht ihrer(m) Freund(in) jemals ein Auge aushacken.

 

Und komm jetzt bitte nicht mit dem Spruch,du wärst geschult auf gewisse Fahrsituationen etc pp....das sind andere VTs genauso aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung.

 

Mir gehts in diesem Falle nur ums rechtliche,denn vor dem Gesetz sind ja (angeblich) alle gleich,demnach sollte auch "gleicher" geahndet werden, und dass mal ein Cop aufgrund seiner Fahreigenschaften nur noch eins fährt,nähmlich auf dem Bürostuhl, ist bis dato in den Medien nicht aufgetaucht.

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abgesehen davon,dass du sicherlich kontern wirst,mal ne Frage zum erwähnten "Sicherheitsabstand".

Es ging dabei nicht um einen Sicherheitsabstand, sondern um einen meßtechnischen Mindestabstand! Das ist etwas gänzlich anderes. Du hast mein Posting falsch verstanden. Insofern erübrigt es sich auch, auf die restlichen Zeilen Deines Postings einzugehen.

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1. den :licht: kannst Du Dir gern dorthin schieben, wo die Sonne sicherlich niemals scheint.

2. bist Du wohl der einzige der da was falsch verstanden hatte, dafür aber umso mehr (mal wieder) den Hals nicht weit genug aufreißen konnte.

3. sollte man sich eben erstmal informieren, worum es überhaupt geht, insbes. eben in die Materie einlesen, damit man auch weiß, wie so ein Meßverfahren ausschaut und welche vergleichbaren es noch gibt. Denn dann hätte man unschwer erkennen können, worum es ging bzw. was mit "Mindestabstand" gemeint war. Statt dessen hast Du einfach nur Unsinn geschrieben. War aber wohl auch nicht anders zu erwarten.

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Man erkennt nur ein Fahrzeug, und je schlechter das Licht ist, je weiter das Fahrzeug entfernt ist, und je stärker das Bild verwackelt ist, umso schlechter kann man was erkennen.

In meinen Augen soll das Bild - oder besser Video - nicht zur Identifizierung von Fahrzeug oder Fahrer dienen - das macht das Anhaltekomando wesentlich efektiver - sondern es soll lediglich die Umgebungssituation dokumentieren. Also wenn tatsächlich nur 'Farbflecken' aufgezeichnet würden, könnte man mindestens ausschließen, dass mehrer Fahrzeuge im Visir waren. Es würde in meinen Augen sogar reichen, wenn im Bereich der typischen Strahlaufweitung Fahrzeuge voneinander zu unterschieden sind. Und gleichfalls ob sich irgendwas im Sichtbereich befindet, was ggf. reflektieren könnte. Unscharf oder nicht. Niemand verlangt HD-(Farb)Videoqualität. Und das Urteil zur Brückenabstandsmessung zeigt ja, dass sogar die Gerichte davon ausgehen, dass die 0815-Übersichtskamera (mit über 400 m) ausreichend scharfe Bilder liefert um in das 'Persönlichkeitsrecht' einzugreifen.

 

Wenn man es noch besser machen wollte, müßte der Cop das gemessenen Fahrzeug mit der Laserpistole 'verfolgen' bis das Fahrzeug nah genug ist

um eine sichere Identifizierung zu erlauben (ähnlich Leica). Meinethalben mit einer nah/fern Umschaltung der Optik. Ggf. läßt sich damit dann sogar abschätzen, ob die per Laser gemessenen Geschwindigkeit plausibel erscheint.

Ein dauerhafte Videoaufzeichnung der überwachten Strecke ruft ja wieder die Datenschützer auf den Plan, obwohl das hier ausdrücklich nur zur Entlastung des VT dienen würde ...

 

 

dann schreibs doch das nächste mal auch so mit rein,damit man dich nicht immer falsch versteht

Du glaubst doch nicht, dass Bluey Dir solche Vorlagen geben würde, oder ? :licht:

 

 

Gruß,

AnReRa

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