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Von Polizist Verfolgt... Und Gestoppt...


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Guten Morgen,

 

mir ist heute morgen auf dem Weg zur Arbeit folgendes passiert.

 

Auf dem auf 80km/h beschränkten Messeschnellweg blockierte ein blauer Passat mit ca.75 km/h die linke Spur (rechte Spur war völlig frei). Ich habe mich leider (genervt) dazu hinreissen lassen, den Fahrer per Lichthupe auf einen Fahrspurwechsel aufmerksam zu machen.

 

Um es direkt vorwegzunehmen: der Fahrer des PKW war ein Polizist in zivil auf dem Weg zur Arbeit. Er war alleine im PKW.

 

Im folgenden habe ich noch einen LKW - ebenfalls die linke Spur blockierend - rechts überholt (wie andere Autos auch).

 

Mir ist klar, dass man "das nicht macht". Auch wenn man es eilig hat...

 

Auf jeden Fall ist mir der Polizist dann bis zum Parkplatz meiner Arbeitsstelle gefolgt und hat meine Personalien aufgenommen. Ich habe nichts zur Sache gesagt. Er hat mir vorgeworfen, ihn genötigt zu haben (was wohl stimmt), einen Abstandsverstoß begangen zu haben (was wohl stimmt), rechts den LKW überholt zu haben (was auch stimmt) und mit mindestens 130 km/h unterwegs gewesen zu sein (was definitiv nicht stimmt). Er möchte eine Anzeige erstatten.

 

Irgentwo steht ja nun "Aussage gegen Aussage". Er kann mir ja alles vorwerfen. Zeugen hat er nicht.

 

Kann ich den Thema daher "entspannt" entgegensehen?

Wie soll ich mich am besten verhalten?

Er wollte auch meine Telefonnummer haben (keine Ahnung wofür).

 

Als er mich verfolgt hat (in Zivil mit seinem Zivil-PKW), hat er übrigens eine rote Ampel überfahren. Aber klar: Zeugen habe ich dafür auch nicht.

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Guest Pferdestehler

Es gibt kein "Aussage gegen Aussage". Ein Richter wird sich beide Seiten anhören und dann in freier Beweiswürdigung entscheiden, wem er glaubt. Was meinst Du, wem üblicherweise geglaubt wird? Zeugen braucht der Beamte dazu keine. Also entspannt würde ich die Sache nicht sehen. Schreibe am besten zeitnah alles genau auf, und zwar ehrlich und detailliert. Lügen bringt hier imho nichts mehr, das Rechtsüberholen wirst Du wohl einstecken müssen, aber die Nötigung würde ich mir nicht gefallen lassen. Such Dir dann rechtzeitig einen guten Anwalt, sobald ein Schreiben von der Behörde kommt.

 

Btw. hatte ich neulich auf der Autobahn über etwa 10 Kilometer vollkommen grundlos einen VW-Bus von der Polizei auf der linken Spur der Autobahn mit Tempi zwischen 60 und 100km/h vor mir, wohlbemerkt bei :whistle:. Ich musste mich ganz stark zusammenreißen, diesen nicht rechts zu überholen. Eine Frechheit übelster Art. War ein einzelner Hansel drin. Aber der kann halt auch aussagen und üblicherweise wird man ihm glauben. Leider.

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Na ja, dafür war er mir zu professionell. Hat mir natürlich seinen Ausweis (kurz) gezeigt. Ärgere mich, dass ich mir nicht auch gleich seinen Namen / Dienststelle notiert habe. Aber spätestens, wenn die Anzeige kommt, werde ich ja seinen Namen kennen.

 

Jetzt wurde mir schon geraten, möglichst vorab seinen Namen in Erfahrung zu bringen, um mich bei ihm zu entschuldigen. a) finde ich das ziemlich albern, weil der den ganzen Verkehr blockiert hat und meinte mit seiner stoischen Fahrweise andere erziehen zu müssen und b) kann ich mir kaum vorstellen, dass er sich das mit der Anzeige dann anders überlegt oder die "Verstösse kleiner macht"...

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Guest Pferdestehler

Solche Leute gibt es leider, und als Polizist kann man sich jederzeit in den Dienst versetzen, von daher ist es vollkommen egal, ob er in diesem Moment in zivil war und privat unterwegs.

 

Üble Sache. Hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Da hilft nur, nicht anzuhalten. Also notfalls so lange zu fahren, bis der Tank leer ist.

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Jetzt wurde mir schon geraten, möglichst vorab seinen Namen in Erfahrung zu bringen, um mich bei ihm zu entschuldigen. a) finde ich das ziemlich albern, weil der den ganzen Verkehr blockiert hat und meinte mit seiner stoischen Fahrweise andere erziehen zu müssen

 

Würde ich auch nicht machen. Stell doch eine Anzeige wegen dem Linksfahren? Mir hat sich auch mal ein Spinner als Polizist ausgeben und bei der Frage nach dem Revier hat er einen falschen Namen/Ort gesagt :sneaky:

 

Solche Leute gibt es leider, und als Polizist kann man sich jederzeit in den Dienst versetzen, von daher ist es vollkommen egal, ob er in diesem Moment in zivil war und privat unterwegs.

 

Wenn es denn wirklich einer war :whistle:

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Mist, statt die Antwort zu speichern, kann ich noch einmal anfangen! :whistle:

 

JHannover,

 

du hast wohl zu schnelle Finger, die haben da immer Klammervermerke reingehauen, die du doch garnicht wolltest, oder?

 

Zu einer Nötigung ( Straftat! ) gehört etwas mehr als das versehentlich zu dicht Auffahren, weil man ja den Abstnd gleich wieder herstellte. Rechts Überholen muss man tun, wenn der links fahrende LKW plötzlich langsamer wird, kann man sich darüber trefflich streiten, ob, oder ob nicht!

 

Wenn der deine Tel.Nr. haben wollte, will er vielleicht eine Strafanzeige schreiben, also abwarten und ggfl. einen Anwalt konsultieren, evtl. auch bei einer VOWi!?

 

Die rote Ampel würde ich vergessen, sieht aus wie eine Retour-Kutsche und bringt dich nicht weiter, er hat dann auch einen Rechtfertigungsgrund, so dass das eingestellt wird.

 

Aber, das machst dann mit deinem Anwalt.

 

@all, ein Polizist versetzt sich nicht in den Dienst, er handelt in dienstlichem Auftrag ( frewillig, bist auf schwere Straftaten o.ä. ).

 

 

dete

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Hallo Dete,

 

ja, das in Klammern: das rechts Überholen des LKW's gebe ich ja durchaus zu (macht schon einmal 3 Punkte, 100 Euro).

 

Lichthupe habe ich in ca. 100 m Entfernung 1 x gemacht. Klar habe ich mich dann angenähert (bei Tempo 90-100 auf ca. 25 m). Wenn er darunter Nötigung versteht, okay. Ich nicht. Hinter uns war schon eine riesige Schlange im Stadtverkehr soll man ja zügig fahren (mir hing auch einer auf der Stoßstange). Macht für den Abstandsverstoß noch einmal bestenfalls 75 Euro und 1 Punkt (5/10 des halben Tachowertes).

 

Meine Geschwindigkeit war 110 km/h bei 80 erlaubt: macht noch einmal bestenfalls 80 Euro und 3 Punkte.

 

Der Polizist wird den Abstand aber noch verringern und meine Geschwindigkeit nach oben schrauben wollen.

 

Wird also 'ne recht große und üble Nummer.

 

Aber, das bespreche ich mit meinem Anwalt, wenn die Anzeige kommt. Für mich geht es darum, ein Fahrverbot zu vermeiden.

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Hallo,

 

1. Ich finde es gut, dass Du in deinem Posting wenigstens dein Fehlverhalten einräumst.

 

2. Grundsätzlich ist es doch gut, wenn ein Zivilbeamter auch Verkehrsverstöße ahnden kann, die ein Streifenwagen vllt. nicht sehen würde.

Letzendlich geht es ja auch um die Sicherheit von allen, jedoch wirkt das links fahren deines Freundes ja tatsächlich etwas doof.

 

Am besten tatsächlich einen Anwalt nehmen und evtl. das tatsächlich geschehene einräumen...

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Hatte ich auch überlegt, aber, wenn es wirklich ein Polizist war, hätte er ggf. Unterstützung angefordert und mich dann von einem Polizeiauto stoppen zu lassen, war mir eine Nummer "zu hart".

 

Ich denke auch, dass es auf den Vorwurf der Nötigung und das rechts überholen des dann folgenden LKW's hinauslaufen wird.

 

Wie schnell ich war und wie groß der Abstand zum PKW des Polizisten wirklich war, kann nur gemutmaßt werden.

 

Alles weitere werde ich dann nach der Zustellung der Anzeige mit dem Anwalt besprechen.

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Guest Pferdestehler

Wenn mich einer verfolgt, gehe ich nicht automatisch davon aus, dass er Polizist ist. Dann fahre ich aber nicht sofort irgendwo hin, wo ich aussteige und der Typ dann auch noch weiß, wo er mich findet. Dann fahre ich erstmal zwei Mal im Kreis, ist der dann immer noch hinter mir, dann meint er mich und dann schauen wir mal, wer länger durchhält, den größeren Tank hat, die höchste Motorleistung...

 

Darum geht es. Ich halte nicht an, wenn ich einen im Schlepp habe. Von Polizei gehe ich da erstmal nicht aus, könnte ja auch einer sein, der mich anzeigen will oder mir eines auf die Mütze geben. Nö. Da fahre ich weiter.

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Noch mal eine kurze Frage zum weiteren Ablauf:

 

Das ganze war am 19.02. (Fr., gestern) - wann und in welcher nimmt denn nun ggf. die Poilzei Kontakt mit mir auf?

Kriege ich zunächst eine schriftliche Vorladung (per Post, Einschreiben?) zu einer Vernehmung? Wann muss ich damit rechnen? Schon nächste Woche?

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Muss man sich eigentlich auf einem Privatgelände beim Vorwurf einer Straftat ggü. einem Polizisten ausweisen?
Ja, das musst du. Ist die Person in Zivil kannst du gerne zuvor verlangen, seinen Dienstausweis zu sehen, aber dann musst du dich ausweisen.

 

Gruß

Goose

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...du hast nichts ...kein Kennzeichen, keinen Namen, nichts ? das sollte nächstes mal besser werden.

 

Es gibt "solche" und "solche" Ordnungshüter, wer gedankenlos links rumpennt obwohl rechts frei ist sollte sich nicht dazu hinreissen lassen einen Rechtsüberholer anzuzeigen, nicht als "Otto-Normalbürger" und schon garnicht als Ordnungshüter, schließlich hatte er die vermeidbaren Umstände dazu gesetzt.

Anders sähe ich diese Sachlage beispielsweise bei den typischen Autobahn-Rechtsüberholern die bei starkem Verkehr rechts durchziehen und sich dann direkt vor dem LKW links in den nicht vorhandenen Sicherheitsabstand der Kolonne reinzwängen und somit eine Kolonnenbremsung auslösen.

 

Meine Meinung.

 

Der Vorwurf der Nötigung ist in meinen Augen aber eine absolut konstruierte Frechheit, gerade bei einem so abgebrühten Beamten dürfte es kaum gelingen alle erforderlichen Tatbestandsmerkmale zu erfüllen, daher unbedingt Anwalt einschalten.

 

Viel Erfolg

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Nötigung -> würde ich abstreiten da der Abstand bei etwa 25 Metern lag.. da liegt KEINE Nötigung, aus der Nummer biste rechtlich gesehen raus, ausserdem wäre es bei deinen genannten 75km/h ein WITZ wenn da jemand von Nötigung spricht, bei der Geschwindigkeit hat jeder genug Zeit,Platz und Reaktionsmöglichkeiten auf der Autobahn um einem von hinten näher kommendem PKW Platz zu machen oder zumindest die Spur zu wechseln sobald die Verkehrssituation das zulässt... und das dürfte bei 75km/h ständig der Fall sein.. Also liegt die Nötigung eher auf Seiten des Polizisten der ja ein notorischer Linksfahre war und dich damit zu unangemessenem Fahren bedrängt hat ;)

 

Abstandsverstoß --> Da biste so wie ich das sehe ebenfalls auf der rechtlich sicheren Seite, denn laut Bußgeldrechner musst du bei ner Geschwindigkeit von 75km/h und nem Abstand von 25 Metern ein Bußgeld von 0€ zahlen... zu sehen hier --> http://www.bussgeldkatalog.ws/abstand/?spe...amp;distance=25 . Sowieso ist es bei Abstandsverstößen grundsätzlich so, dass erst ab 80km/h Bußgelder verhängt werden dürfen und wenn du damit argumentieren kannst das du ja auch einen LKW überholt hast und dieser in der linken Spur wohl kaum mehr als vielleichtt 85 oder 87 gefahren ist (und der Polizist in Zivil mit ~ 78km/h hinterher geschlichen ist) dann dürfte es auch nicht schwer sein darzustellen das du nicht mehr als 80 (oder zur Not auch 84km/h, es werden ja 5% Toleranz abgezogen) gefahren bist und somit , THEORETISCH sogar einen Abstand von 35 Zentimetern hättest einhalten können ohne dich strafbar zu machen. Also auch da keinen Grund zur Sorge, bei der von dir angegebenen Geschwindigkeit kommt da nix.

 

Geschwindigkeitsübertretung --> Da kann er die vorwerfen was er will aus der Nummer biste vollkommen raus, denn mit einem ungeeichten Tacho (Privatfahrzeug) werden erst einmal pauschal 20% abgezogen und dann muss, so sagt das OLG Celle der Tacho des nachfahrenden DAUERHAFT die vorgeworfene Geschwindigkeit gezeigt haben. Will heißen wenn er kontinuierlich mit 130 hinter dir her "gerast" ist werden erstmal 26 km/h Toleranz abgezogen und das auch nur wenn man davon ausgeht das er auch dauerhaft diese Geschwindigkeit gehalten hat... damit wärst du bei einer vorgeworfenen Geschwindigkeit von 104 km/h und somit 4 km/h über dem erlaubten. Ich glaube das dieser Umstand von deinem Anwalt so ausgelegt und vom Richter dann so beurteilt werden kann das diese Überschreitung im Berufsverkehr auf der Autobahn praktisch nicht zu bestrafen ist. Also auch hier kein Grund zur Panik zumal du ja sagtest das du nie und nimmer mit 130 unterwegs gewesen bist sondern deutlich langsamer... also nach 20% Abzug keine vorwerfbare Geschwindigkeit mehr :rolleyes:

 

Und das rechts überholen würde ich damit rechtfertigen das der PKW hinter dir gedrängelt hat und du dich "bedroht" fühltest und somit die Spur gewechselt und die Geschwindigkeit erhöht hast... fertig... da soll nochmal so ein Neunmalkluger-ich-bin-immer-im-Dienst-Suppenkasper versuchen dir was zu wollen. ;):)

 

Ansonsten kann ich mich noch den Kommentaren vor mir anschliessen, erstatte Anzeige wegen notorischem Links fahren, wenn die rechte Spur frei genug war damit da da mit 130km/h lang "rasen" konntest dann wäre es als erstes seine Pflicht als vorbildlicher Verkehrsteilnehmer gewesen seinen Wagen nach rechts zu bewegen dann wäre es zu all diesen Unannehmlichkeiten gar nicht gekommen :unsure::sneaky::sneaky:

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Na, svennie, da hste aber einen abgelassen:

 

Toleranz: 5 % dann mal 20 %??

 

Restinhalt = Stammtischgelaber!

 

Der Schnellweg ist auf 80 begrenzt und du willst mit 130 vorbei, weil ...???

 

Lies dein Posting noch einmal durch, som ist es gesammelter Müll!

 

dete ;)

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Wenn mich einer verfolgt, gehe ich nicht automatisch davon aus, dass er Polizist ist. Dann fahre ich aber nicht sofort irgendwo hin, wo ich aussteige und der Typ dann auch noch weiß, wo er mich findet. Dann fahre ich erstmal zwei Mal im Kreis, ist der dann immer noch hinter mir, dann meint er mich und dann schauen wir mal, wer länger durchhält, den größeren Tank hat, die höchste Motorleistung...

 

hehe, oder die grösste Lunge, wenn alles nichts hilft. Man muss nur seine Stärken und Schwächen kennen... :-)

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Wenn mich einer verfolgt, gehe ich nicht automatisch davon aus, dass er Polizist ist. Dann fahre ich aber nicht sofort irgendwo hin, wo ich aussteige und der Typ dann auch noch weiß, wo er mich findet. Dann fahre ich erstmal zwei Mal im Kreis, ist der dann immer noch hinter mir, dann meint er mich und dann schauen wir mal, wer länger durchhält, den größeren Tank hat, die höchste Motorleistung...

 

hehe, oder die grösste Lunge, wenn alles nichts hilft. Man muss nur seine Stärken und Schwächen kennen... :-)

Ungleicher Kampf, wenn der andere noch 8 Freunde dabei hat, die schneller laufen als er...

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mich hat mal eine zivilstreife verfolgt (ohne blaulicht) weil ich zu schnell war, bin dann im zügigem tempo weiter gefahren und bin bei der nächsten polizeistation gleich auf dem gehsteig stehen geblieben. habe dann drinnen gesagt ich werde verfolgt und fühle mich bedroht

war dann ein echter spass als sich die kollegen draussen getroffen haben - strafe hat es dann keine gegeben ;-)

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den "Verfolgt"-Spruch hab ich auch gebracht, zwar nicht an der Pol.Station, sondern den Beamten des Videowagens, und daraufhin hat er mir mit der MPU-Androhung geantwortet. Weis nicht wie die Rechtmäßigkeit darin liegt, darum hab ich gleich mal ganz schnell die Klappe gehalten ;)

 

aber ich glaub das ist wieder zuweit aus dem Topic raus......

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  • 2 weeks later...
Ungleicher Kampf, wenn der andere noch 8 Freunde dabei hat, die schneller laufen als er...

 

Ach, das Ganze ist ja kein Staffellauf. :-)

Denn das Territorium kann kann man ja auch selbst bestimmen. Bringt natürlich nur was wenn er seinem unmittelbaren Verfolger hoch überlegen ist. Alter, Gewicht, konditionelle Verfassung etc.

 

Schöne Grüsse

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Och ja... Ich erkläre meinen Festgenommenen in der Regel auch, daß ich Marathonläufer bin und, wenn sie mir abhauen wollen, wohl erst mal zehn bis fünfzehn Kilometer locker neben ihnen herlaufe, befor ich sie dann umklatsche :whistling:

 

Gruß

Goose

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Och ja... Ich erkläre meinen Festgenommenen in der Regel auch, daß ich Marathonläufer bin[...]

 

Würde mich z.B. überhaupt nicht beeindrucken.

Lief Rainer Calmund nicht auch beim letzten Köln-Marathon mit? :-)

Eine gute Ausdauer ist notwendig, jedoch kein hinreichendes Kriterium für eine gelungene/vereitelte Flucht.

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Ne, er ist einen Halbmarathon gewalkt (Rhein-Ruhr, nicht Köln). Meine Zeiten auf der Volldistanz sind jedoch auch etwas besser als seine auf der Halben... :whistling:

 

Das Training (Langstrecke und Crosslauf) hat zumindest bewirkt, daß mir noch keiner weggelaufen ist. Die paar, die es versucht haben, haben es hinterher bereut :nolimit:

 

Gruß

Goose

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Ungleicher Kampf, wenn der andere noch 8 Freunde dabei hat, die schneller laufen als er...

 

Ach, das Ganze ist ja kein Staffellauf. :-)

Mit den 8 Freunden waren keinesfalls Menschen gemeint, eher so etwas 9mm großes... :nolimit:

 

seinem unmittelbaren Verfolger hoch überlegen ist. Alter, Gewicht, konditionelle Verfassung etc.

Das wird dann nämlich schwer... :P

 

Die paar, die es versucht haben, haben es hinterher bereut :mecker:

Wieso das denn?

Immerhin haben sie mit der Ertüchtigung doch was für ihre persönliche Fitness getan... :whistling:

 

Erinnert mich irgendwie an die Begrüßung beim Bund.

"Meine Hobbies sind Triathlon und Marathon! Teilt sonst noch jemand diese Hobbies?"

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Mit den 8 Freunden waren keinesfalls Menschen gemeint, eher so etwas 9mm großes...
Davon habe ich keine 8 dabei, sondern 30.

 

Wieso das denn?
Weil das nicht mit dem "Räuber und Gendarm" aus alten Kinderzeiten vergleichbar ist. Wenn jemand abhaut, so bleibt er in der Regel nicht stehen, wenn man ihm auf die Schulter klopft, sondern man muss ihn schon anderweitig stoppen. Und beim Fallen kann man sich dann eben auch weh tun...

 

Gruß

Goose

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So, das Ganze ist jetzt 2 Wochen (und einen Tag) her (19.02.10) und ich habe bisher nichts gehört. In mir steigt die Hoffnung, dass es wirklich nur ein Wichtigtuer war oder, wenn doch Polizist, er von einer Anzeige abgesehen hat.

 

Ansonsten hätte ich doch bestimmt schon was gehört, oder???

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