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Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz Radarbild Nicht Eindeutig


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Tatbestand: Halter ist die Frau, Fahrer ein Mann, beide aus Deutschland. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 20 km/h in der Schweiz

 

Schreiben der Schweiz wude von der Halterin beantwortet, dass sie nicht die Lenkerin war sondern nur Halterin ist. Fotos waren nicht dabei

 

Örtliche Polizei schickt Vorladung an Halterin.

Die geht hin und sieht, dass auf den Fotos der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist :

von der Seite wegen dem Fahrzeugrahmen nur Backenpartie erkennbar und von vorne sieht man gar nichts weil der Fahrer gerade trinkt ( so einen Dusel muss man haben!)

 

Halterin macht von ihrem Zeugenaussage- Verweigerungsrecht Gebrauch. Polizist schreibt es so rein.

 

Einen Tag später kommt per Mail der ortsansässigen Polizei ( Deutschland) die Mitteilung dass der Ehemann "aufgrund des Bildvergleichs des Bildes von xy mit dem Bild des Fahrers mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrer identifiziert ist.

( ich kenne abgesehen von Schwager und Bruder noch 10 Männer die solche Backen-Kieferpartien haben!)

Ehemann soll zur Aussage kommen.

 

Es ist noch kein Betrag genannt worden aber telefonisch wurde eine Auskunft erteilt, dass mit 1000 Franken zu rechnen sei! In Deutschland wäre die Sache mit 35,- Euro vom Tisch!

 

So nun meine Frage: wie soll Frau/ Mann/ Fahrer sich verhalten?

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Vielleicht wären ein paar Fakten ganz gut, um die Situation beurteilen zu können.

 

Wann war der Verkehrsverstoß?

 

War der Ehemann der Halterin der Fahrer?

 

Halterin macht von ihrem Zeugenaussage- Verweigerungsrecht Gebrauch.

Ähem, warum hat sie nicht einfach gesagt "Erkenne ich nicht."?

 

 

Einen Tag später kommt per Mail der ortsansässigen Polizei ( Deutschland) die Mitteilung dass der Ehemann "aufgrund des Bildvergleichs des Bildes von xy mit dem Bild des Fahrers mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrer identifiziert ist.

Sie hat der Polizei ihre e-mail-Adresse gegeben?

Warum das denn?

 

Ehemann soll zur Aussage kommen.

Per e-mail aufgefordert?

Ich würde zu Hause bleiben...

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Ja danke erst mal und gibt es in dem Forum auch jemand der sich auskennt etwas Sachverständnis hat? Wäre toll wenn jemand auf meinen geschilderten Fall eine konkrete Antwort weiß und mitteilen kann, wie Mann, Frau , Fahrer aus der Sache rauskommen - am Besten ungeschoren ;-)

Du bist mir ja ein ganz toller Hecht.... :whistle: Kommst daher mit ein paar duennen Aussagen und gibst auf Nachfrage noch nicht einmal 'ne konkrete Antwort, verlangst aber, den vollen Sachverstand ausgeschuettet zu bekommen. Fehlt ja eigentlich nur noch die Frage, wo man sich denn beschweren kann, wenn die Hinweise aus diesem Forum nicht so ganz zutreffen.... :sneaky:

 

Also, wenn Du 'ne konkrete Antwort erwartest, solltest Du erst einmal konkrete Fakten liefern!

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Ich kenne mich leider nicht mit dem schweizerischen Recht aus. Auf jeden Fall ermittelt ja hier auch die deutsche Behörde.

 

Dein Mann muss nicht zur Polizei gehen und ich würde es auch nicht anraten. Es kann ein vergleichbarer Bußgeldbescheid gegen ihn ergehen, gegen den dann Rechtsmittel einzulegen sind. In welcher Form das erfolgt ist mir leider nicht bekannt.

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Vielleicht wären ein paar Fakten ganz gut, um die Situation beurteilen zu können.

 

Wann war der Verkehrsverstoß? Im Oktober

 

War der Ehemann der Halterin der Fahrer? ;)

 

Halterin macht von ihrem Zeugenaussage- Verweigerungsrecht Gebrauch.

Ähem, warum hat sie nicht einfach gesagt "Erkenne ich nicht."?

Ja, das habe ich dann später auch gedacht... aber da ich ja nicht jeden Tag mich mit so Blödsinn rumärgern muß... Das war ein echt guter Hinweis aber leider zu spät!

Dadurch hat sich die Zahl der Verdächtigen auf die Angehörigen reduziert....

 

Einen Tag später kommt per Mail der ortsansässigen Polizei ( Deutschland) die Mitteilung dass der Ehemann "aufgrund des Bildvergleichs des Bildes von xy mit dem Bild des Fahrers mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrer identifiziert ist.

Sie hat der Polizei ihre e-mail-Adresse gegeben?

Warum das denn?

Hat sie nicht, aber als Selbsständige im Ort ist das für die Polizei nicht schwer.

Ehemann soll zur Aussage kommen.

Per e-mail aufgefordert?

Ich würde zu Hause bleiben...

...dann wären die vorbei gekommen und mit dem Ziel man zeigt den hier ansäßigen Polizisten etwas guten Willen - die sind nämlich genervt, dass sie der Sache nachgehen müssen.

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Ähem, warum hat sie nicht einfach gesagt "Erkenne ich nicht."?

Ja, das habe ich dann später auch gedacht... aber da ich ja nicht jeden Tag mich mit so Blödsinn rumärgern muß... Das war ein echt guter Hinweis aber leider zu spät!

Liegt vielleicht daran, dass die Frage zu spät kam... ;)

 

Dadurch hat sich die Zahl der Verdächtigen auf die Angehörigen reduziert....

Das ist korrekt.

 

Sie hat der Polizei ihre e-mail-Adresse gegeben?

Warum das denn?

Hat sie nicht, aber als Selbsständige im Ort ist das für die Polizei nicht schwer.

Und da schreibt die Behörde Mails?

SPAM!!! :)

 

...dann wären die vorbei gekommen und mit dem Ziel man zeigt den hier ansäßigen Polizisten etwas guten Willen - die sind nämlich genervt, dass sie der Sache nachgehen müssen.

Ah.

Und das "guten Willen zeigen" hat nochmal welche positiven Auswirkungen?

 

Um zu deiner Ausgangsfrage zurückzukommen:

So nun meine Frage: wie soll Frau/ Mann/ Fahrer sich verhalten?

 

Nicht zu Vorladungen gehen, denn dabei sollst du als Fahrer identifiziert werden.

Nicht die Tür öffnen, wenn du dir nicht sicher bist, dass nicht die Polizei davor steht um dich per Augenscheinvergleich zu identifizieren.

Abwarten ob etwas verwertbares schriftliches (auf totem Holz) einflattert und dann wieder melden...

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  • 1 month later...

Strafen in der Schweiz können von deutschen Gerichten nicht vollstreckt werden. Die deutsche Polizei hat nur ein "kleines Rechtshilfeabkommen" mit der Schweiz. Das begrenzt sich meist auf eine Vorladung, aber sicher nicht eine lange Untersuchung, nur einmal Hausbesuch. In der Schweiz gibt es kein freies Zeugnisverweigerungsrecht, siehe Anmerkung oben, aber immerhin ein Zeugnisverweigerungsrecht für Ordnungsbussen, also kleineren Strafzetteln, wenn der Fahrer ein Familienmitglied ist. Details dazu unter:

http://www.nzz.ch/2006/02/01/zh/articleDJFWD.html

 

bzw. zum nicht existierenden allgemeinn Zeugnisverweigerungsrecht:

http://www.jurablogs.com/de/aussageverweig...weigerungsrecht

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