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Strafverfügung Aus östterreich


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guten tag die damen und herren

 

haben gerade eben post bekommen, laut dem brief war wohl jemand am 22.08.09 zu schnell unterwegs, nur wer wissen wir leider nicht!

 

jetzt wollte ich mal nachfragen wie es mit der verjährung usw. aussieht, weil da gibt es ja das eine abkommen mit österreich

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  • 3 weeks later...

Hallo, ich muss jetz auch nochmal kurz dieses thema aufgreifen.

Bei mir handelt es sich nämlich um einen ähnlichen Fall, die SuFu hat jedoch nicht alle fragen geklärt:

 

kurz zur geschichte:

ich bin <23 Jahr und mein auto ist auf meinen vater gemeldet.

 

Heute kam per Einschreiben eine Strafverfügung (natürlich adressiert an meinen Vater), dass er am 14.11.09 eine "die in einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hat, weil die Fahrgeschwindigkeit 46 km/h betrug, wobei die Überschretung mit einem Messgerät festgestellt wurde."

 

-> Strafe für 16 km/h zu schnell: 75€

 

zu meiner frage:

Warum bekommt mein Vater gleich eine Strafverfügung und keine Anonymverfügung/Lenkererhebung?

Ich habe gelesen, dass die Kosten bei einer Strafverfolgung steigen.

 

der Bußgeldkatalog sagt mir außerdem:

"Bei 16 km/h mehr als erlaubt, müssen Sie in Österreich 21 bis 42 Euro Strafe zahlen."

 

Muss ich die ganzen 75 € bezahlen? Ist es für meinen Vater noch sinnvoll, jetzt einen Widerspruch einzulegen? (ich war ja Fahrer, allerdings dürfte es ja nur ein "Rückenfoto" geben

Werden im Falle eines Widerspruchs die Kosten noch weiter steigen?

 

Vielen Dank :think:

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Warum bekommt mein Vater gleich eine Strafverfügung und keine Anonymverfügung/Lenkererhebung?

 

16 km/h Überschreitung bei einer 30er Zone sind wohl nicht mehr als geringfügig einzustufen (keine Anonymverfügung). Die Lenkererhebung wurde wohl eingespart weil diese in Deutschland nicht beantwortet werden muss :sneaky:

 

"Bei 16 km/h mehr als erlaubt, müssen Sie in Österreich 21 bis 42 Euro Strafe zahlen."

Muss ich die ganzen 75 € bezahlen?

 

In Österreich handelt es sich um Richtwerte, jede Behörde hat eigene Richtsätze :rofl:

 

Ist es für meinen Vater noch sinnvoll, jetzt einen Widerspruch einzulegen?

 

Unter Umständen ja - Foto anfordern und mit Glück gibt es nur ein Heckfoto. Dann folgt ein Papierkrieg mit der Behörde wer tatsächlich gefahren sein könnte und wieso du nicht mehr weißt wer gefahren ist usw. Danach könnte man Glück haben und die Behörde stellt das Verfahren ein - ich gebe jedoch keine Garantie :fool:

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