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Zahlungsaufforderung Aus Österreich


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Hallo zusammen,

 

kurze Frage zum Thema "Müssen Knöllchen aus Österreich gezahlt werden bzw was ist das Risiko wenn man nicht zahlt":

 

Ich habe ein 70 € ticket aus Österreich vor kurzem bekommen mit dem Hinweis doch in den nächsten 4 Wochen zu bezahlen.

Ich frage mich nun ob ich zahlen muss oder nicht bzw. ob die deutschen Behörden das Protokoll bzw. die Zahlung im Fall

einfordern/eintreiben werden. Soweit ich mitbekommen habe bin ich doch noch dazu von hinten - also ohne das der Fahrer zu erkennen ist -

geblitzt worden was ja in Deutschland Stichwort "wer ist gefahren" so nicht rechtens ist soweit ich dass in Erinnerung habe.

 

Ich denke also ich zahle nicht und das einzige Risiko sehe ich falls ich im Ösi Land nochmal in absehbarer Zeit mit

der Polizei o.ä. in Berührung käme dann wird's natürlich unangenehm und teurer....

 

Hat hier jemand eine klare Meinung bzw. Erfahrungswerte?

 

Besten Dank für Eure kurze Hilfe!

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Wennst a Pech hast kriegst dann wirklich eins von vorne!

 

Dann schauts bled aus :nolimit:

 

Ich würd die 70 Eier zahln und als Lehre abhaken. So viel is auch wieder nicht ... für geschätze > 30km/h zu schnell! Bis 30 kostets nur 50 ... aus eigener Erfahrung :nick:

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wann hast du die übertretung begangen? wenn es einige zeit her ist kannst du folgendes machen,

 

einmal einspruch machen (ohne begründung)

dann kommt ein schreiben wo du dich für den einspruch rechtfertigen musst

auf das antwortest du dass du nicht gefahren bist, mehr nicht

dann kommt eine lenkererhebung wo du einen bekannten angibst

wenn jetzt 6 monate vergangen sind ist das ganze verjährt und der bekannte bekommt gar kein schreiben mehr

denn innerhalb von 6 monaten muss das verfahren gegen den lenker eröffnet werden (da zählt der zustellversuch, also nicht abholen von der post zählt nicht)

 

wichtig ist das du immer die 14 tage einspruchfrist einhaltest (es zählt der poststempel des einschreibens)

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Vergiss den den ganzen Schmarren mit dem Einspruch, die Öschirichter verdonnern Dich schneller als Du schaun kannst, die ganze Schose kostet gleich ein mehrfaches!

Wenn Du nicht pünktlich zahlsz kommen gleich saftige Zuschläge drauf, weiß ich aus eigener bitterer Erfahrung. :nolimit:

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Vergiss den den ganzen Schmarren mit dem Einspruch, die Öschirichter verdonnern Dich schneller als Du schaun kannst, die ganze Schose kostet gleich ein mehrfaches!

Wenn Du nicht pünktlich zahlsz kommen gleich saftige Zuschläge drauf, weiß ich aus eigener bitterer Erfahrung. ;)

 

Jaja der Unterschied zwischen Recht und Gerecht ... in diesen Fällen trifft dann zweiteres zu. Ist zwar nicht lustig wenn man blechen muss aber eine Exekutive die sich von den Bürgern verarschen läßt würde mir Angst machen :B):

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  • 1 month later...
  • 4 weeks later...
Wennst a Pech hast kriegst dann wirklich eins von vorne!

 

Dann schauts bled aus :nolimit:

 

Ich würd die 70 Eier zahln und als Lehre abhaken. So viel is auch wieder nicht ... für geschätze > 30km/h zu schnell! Bis 30 kostets nur 50 ... aus eigener Erfahrung :kotz:

 

also ich habe gestern für 29 km/h zu schnell (A9) eine anonymverfügung von 90,- euro bekommen. aber da ich den blitz gesehen habe, und der kam von hinten, zahle ich natürlich nicht. :wand:

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Guest ance
also ich habe gestern für 29 km/h zu schnell (A9) eine anonymverfügung von 90,- euro bekommen. aber da ich den blitz gesehen habe, und der kam von hinten, zahle ich natürlich nicht. :)

 

Bei erlaubtem Tempo IGL :geil: oder? Kommt mir sonst irgendwie teuer vor für die A9 (mein Zweitwohnsitz :D )

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also ich habe gestern für 29 km/h zu schnell (A9) eine anonymverfügung von 90,- euro bekommen. aber da ich den blitz gesehen habe, und der kam von hinten, zahle ich natürlich nicht. :geil:

 

Sage ich ja:

"Knöllchen" aus Österreich müssen nicht unbedingt bezahlt werden, wenn beim Verfahren gegen deutsches Recht verstoßen werden würde:

http://www.ftd.de/karriere-management/rech...e/50112775.html

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Bei erlaubtem Tempo IGL :geil: oder? Kommt mir sonst irgendwie teuer vor für die A9 (mein Zweitwohnsitz :D )

 

IGL???

ja, bei erlaubten 100. War in Steiermark.

Ich fand den Betrag allerdings nicht übertrieben hoch, jedenfalls nach deutschen Maßstäben. Hier hätte es dafür ja schon Punkte gegeben.

War übrigens ne stationäre Überwachung.

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  • 3 weeks later...

IGL = Immissions Gesetz Luft

 

Ist so ein Blödsinn den unsere Regierung durchgesetzt hat ... genauso wie damals die blöden Tagfahrlichtspielchen ... bis durch Statistiken eine Steigerung der angefahrerenen Radfahrer und Fußgänger nachgewiesen wurde ... beim "Feinstaub" sträuben sie sich aber noch gewaltig

 

Man könnte fast annehmen die Vulkanasche kam aus Österreich aus der 100er Zone ... so ein Trara wird da gemacht!

 

Durch dein "Rasen" produzierst Du viel zu viel Feinstaub (mein Benziner produziert eigentliche gar keinen Feinstaub :nolimit: maximal beim Bremsen) und deswegen wirst Du bestraft. Und fürs Überschreiten des Tempolimits auch noch so nebenbei! Im Grunde läuft ein IGL Vergehen auf den doppelten Satz hinaus!

 

Man sollte sich aber allen ernstes Gedanken machen an Stellen an den die Einheimischen sich ans Limit halten wirklich vom Gas zu gehen (ist nur als Rat anzusehen). Gerade in Österreich hält sich sowieso keiner ans Limit (20+ gehen immer) aber wenn plötzlich alle wie die Vaserl fahren ... dann hats einen Grund

 

Ich bin mir auch nicht sicher ob die blöden Spielchen mit "ich hab keine Ahnung wer gefahren ist" bei IGL Verstößen ziehen!

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IGL = Immissions Gesetz Luft

 

achso

 

Man sollte sich aber allen ernstes Gedanken machen an Stellen an den die Einheimischen sich ans Limit halten wirklich vom Gas zu gehen (ist nur als Rat anzusehen). Gerade in Österreich hält sich sowieso keiner ans Limit (20+ gehen immer) aber wenn plötzlich alle wie die Vaserl fahren ... dann hats einen Grund

 

naja, wir waren auf dem weg in urlaub nach graz und wollten noch das hotelfrühstück mitnehmen. da muss man opfer bringen :nolimit:

 

Ich bin mir auch nicht sicher ob die blöden Spielchen mit "ich hab keine Ahnung wer gefahren ist" bei IGL Verstößen ziehen!

 

das hat nichts mit ziehen oder ähnlichem zu tun. in deutschland ist keine vollstreckung möglich, wenn der fahrer nicht identifiziert wird. das ganze ist nicht im einflussbereich der öster. behörden.

aber wie schon geschrieben, ich finde die strafe im prinzip angemessen. aber solange es ein schlupfloch gibt, werde ich dies auch nutzen.

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