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Ace: Mehr Als 500.000 Geschwindigkeitsverstöße Bleiben Ungeahndet


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Außerdem beklagte er ein „notorisches Desinteresse“ der Politik an innovativen Technologien im Bereich Verkehr. Als Beispiel nannte Nehm die sogenannte „section control“ – Abschnittskontrollen zur Einhaltung von Tempolimits auf Autobahnen, zu der sich trotz positiver Erfahrungen in Nachbarländern noch kein Bundesland habe durchringen können.

 

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Ist ja schön das man sich wegen der Halterhaftung auf andere Länder beruft. Dann sollte man sich doch auch in anderen Dingen auf andere Länder berufen:

 

- KFZ-Steuer abschaffen

- Mineralölsteuer abschaffen

- Helm und Gurtpflicht abschaffen

- TÜV abschaffen

 

und dann andere Bereiche gleich auch noch wie:

 

- Freier Waffenhandel

- Kiffen erlauben und Gras frei käuflich machen

 

und und und....

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Aus der Quelle:

 

Kritik übte Nehm auch an der zunehmenden Zahl von Grundsatzverfahren im Bereich Verkehr, die personelle und materielle Ressourcen vergeudeten. Als Beispiel nannte er die Blutalkoholkontrolle: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die langjährige polizeiliche Praxis verworfen habe, Blutproben ohne richterlichen Beschluss anzuordnen, gebe es hier eine „neue Spielwiese“ für Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte. „Dass damit das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung untergraben wird, bekommen wir nicht zuletzt an der sinkenden Verkehrsmoral zu spüren“, sagte er.

Ähm, Herr Nehm sollte aufgrund seiner Ausbildung eigentlich wissen, dass diese Anforderungen schon immer bestanden haben und das Gericht nur wieder rechtmäßige Zustände hergestellt hat. :nolimit: [Edit: Also erst versuchen einen Richter oder Staatsanwalt anrufen. ]

 

Ich verstehe auch nicht wo das Problem ist einen Staatsanwalt und/oder Richter abzustellen um eine 24 Stunden Bereitschaft 7 Tage die Woche abzusichern.

 

Einige Bundesländer haben damit keine Probleme oder stellen sich damit an. :wacko:

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Ich würde mal sagen, dass deutlich mehr Geschwindigkeitsverstöße ungeahndet bleiben, denn wo keine Kontrolle, da auch keine Ahndung von Übertretungen.

 

Wobei ich es nicht problematisch finde, dass jeder zehnte festgestellte Verstoß nicht geahndet werden kann. Verkehrserzieherisch sollte schon der Blitz an sich und der höchstwahrscheinlich folgende Bußgeldbescheid wirken.

 

Dinge wie Halterhaftung und Section Control werden auch nicht ohne Grund abgelehnt. Man könnte natürlich den Staat mit betriebswirtschaftlichen Methoden deutlich effektiver gestalten. Aber das würde dann einen 100%igen Polizeistaat bedeuten. Und das will niemand.

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Halterhaftung einführer. Ich kotz gleich. Mit großen schritten in die falsche Richtung.

Die Halterhaftung würde aber sicherlich so manch ein dubioses Schlupfloch stopfen helfen. :nolimit:

 

BTW: was wäre denn die Deiner Meinung nach richtige Richtung?

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Die Methode der Alpenrepublik Österreich:

 

KEINE Halterhaftung aber Einführung des verkehrsrechtlichen Verstoß als Halter oder vom Halter Beauftragter ( kann weitergegeben wwrden ) nicht jederzeit zu wissen wer der verantwortliche Fahrer zu bestimmter Zeit war.

 

Das "Nichtwissen" ist dann bußgeldbelastet, der fragliche Fahrer bleibt trotzdem unbekannt, über Bußgeldhöhe und ggf. auch Punkte für das Nichtwissen kann man ja debattieren.

 

Folgerung:

Entweder vertraue ich dem Fahrer sich zu bekennen, führe ein quittiertes Schlüssel- und Papiereübergabebuch, mache mir Notitzen als Urkunde, oder trage das Bußgeld für das Nichtwissen.

 

PS.:

 

Gelabere "Zeugnissverweigerungsrecht, du belastets ja nicht den tatsächlichen Fahrer sondern machst nur die Ausssage daß er zum fraglichen Zeitpunkt von dir mit der Fahrzeughaltereigenschaft betraut wurde, ob der tasächlich dann fuhr, den Vekrehsverstoß, mit dem beschuldigst du ihn ja NICHT.

 

Für die Behörden wäre es angeraten schlicht erst NUR ohne Tatvorwurfsbenennung den Halter nach dem Fahrer zu befragen. Egal ob 10min Parkzeitüberschreitung oder mit 120km/h über die Vorortsstraße gebrettert.

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Guest Mr_Biggun
Das "Nichtwissen" ist dann bußgeldbelastet, der fragliche Fahrer bleibt trotzdem unbekannt, über Bußgeldhöhe und ggf. auch Punkte für das Nichtwissen kann man ja debattieren.

Verfassungswidrig, verstößt gegen das Nemo-tenetur-Prinzip, den Fair-Trial-Grundsatz und weitere rechtsstaatliche Grundsätze. Im Ergebnis liegt dann eine Bestrafung des Nichttäters für die Tat eines Dritten vor.

 

Für die Behörden wäre es angeraten schlicht erst NUR ohne Tatvorwurfsbenennung den Halter nach dem Fahrer zu befragen. Egal ob 10min Parkzeitüberschreitung oder mit 120km/h über die Vorortsstraße gebrettert.

Rechtswidrig, verstößt gegen das Fair-Trial-Prinzip und ebenfalls gegen das Nemo-Tenetur-Prinzip.

 

 

Halterhaftung wird es in Deutschland ebensowenig geben wie Section Control. Viel Spaß beim Versuch, das einzuführen. Dass Nehm (ehem. Generalbundesanwalt) sich an rechtsstaatlichen Verfahren stört, finde ich drollig ("Oh mein Gott, der Bürger nimmt seine Rechte wahr - das geht doch nicht!!"). Fazit: nicht alles, was sich die Kontrolettis wünschen, wird allein deshalb auch Realität. Und das ist auch gut so. :nolimit:

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Ich sehe kein Problem darin, eine Erinnerungspflicht einzuführen.

Das könnte zB vorschreiben, dass Aufzeichnungen geführt werden müssen, wer wann das Fahrzeug geführt hat. Ob das nun auf einem Fresszettel, einem Fahrtenbuch oder im Geiste geschieht wäre dann egal, der Fahrer müsste benannt werden.

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Hallo,

Es wird in Deutschand keine Halterhaftung geben. Das ist inzwischen auch von namhaften Verfassugsprofessoren zum Ausdruck gebracht worden. Das Bundesverfassungsgericht spielt da nicht mit. Weil u.a. Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem persönlichkeitseinschränkenden Bestrafungsverfahren gekoppelt sind.

 

Die von der EU-geforderte Halterhaftung bezieht sich nämlich primär auf die finanzielle Strafe, nicht unbedingt auf weiteren Sanktionen (in D-Land, Punktesytem, Fahrverbote, MPU, Führerscheinentzug). Die anderen Länder wollen ihre die Kohle für ihre teils absurd hohen Bußen. Nichts Anderes.

 

Man kann nun mal in D-Land keine Körperschaft ins Punkteregister eintragen oder einer Kapitalgesellschaft bzw. Behörde den Führerschein wegnehmen. Geldbuße und Sanktionen sind eine unteilbare Einheit.

 

In unserer Kapitalgesellschaft (GmbH) fahren mein Sohn, meine Frau und ich verschiedenste Firmenwagen. Meine Frau und ich vertreten gleichberechtigt die Firma als GF/GS. Wen will man belangen. Z.B. bei Zeugnisverweigerungsrecht?

 

Es geht nicht an, dass eine Firma für die Geldbuße haftet, aber die Punkte fallen unter den Tisch. Das wäre zum Nachteil einer Privatperon oder einer Personengesellschaft. Und das geht gegen die garantierte Gleichbehandlung in unserer Verfassung.

 

In Deutschland müsste man das System ändern. Z.B., dass hinter jedem Wagen einer Körperschaft oder Institutuion als Halter eine konkrete Person steht. Absurd. Denn nur die tätsächlich, zweifelsfrei ermittelte Person darf gebüßt werden. Ein Weg könnte eine minutiöse Fahrtenbuchführung sein. Das ist illusorisch, da manipulierbar und nicht real-time kontrollierbar.

 

Typisch deutsche staatsamtliche Regelwut werden Andere sagen.

 

Gruß Kühli

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Halterhaftung einführer. Ich kotz gleich. Mit großen schritten in die falsche Richtung.

Die Halterhaftung würde aber sicherlich so manch ein dubioses Schlupfloch stopfen helfen. :nolimit:

Rechtliche Gründe gegen die Halterhaftung wurden ja mittlerweile genug genannt, dass auch Polizisten diese konsequent ablehnen sollten, wenn ihnen an unserem Rechtsstaat gelegen ist.

 

BTW: was wäre denn die Deiner Meinung nach richtige Richtung?

Mal ganz unabhängig davon, was ich persönlich für die richtige Richtung halte:

Wenn es darum geht die hier empfohlenen "dubiosen Schlupflöcher" (an sich eigentlich schon der Versuch einer Kriminalisierung) zu schließen, würde es schon reichen die Verjährungsfrist von 3 Monaten auf 6 oder 12 Monate zu erhöhen.

Wäre dann schon recht schwierig Verjährungen zu erreichen und einfach und ohne rechtsstaatliche Grundsätze auf den Müll einzuführen.

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BTW: was wäre denn die Deiner Meinung nach richtige Richtung?
Die Tempolimits sollten abhängig von Fahrpraxis+Fahrzeug sein, denn ein Vielfahrer im Oberklassenfahrzeug steht selbst bei 90@30 bereits ehe die Hausfrau im 10 Jahre alten Fiat Panda kapiert hat das es sinnvoll ist zu bremsen.
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Ace: Mehr Als 500.000 Geschwindigkeitsverstöße Bleiben Ungeahndet, 527.965x kein Fahrer erkennbar

 

Als Mitglied im ACE nerven mich diese Aussagen vom Club zunehmend. Liest hier jemand vom ACE mit? Es würde es mich freuen wenn der ACE seiner Aufgabe zur Vertretung seiner Mitglieder (der Autofahrer) stärker nachkommt, anstatt immer wieder Gegenpositionen einzunehmen. Zum Beispiel pro Section Control und dieser Aussage (meiner Meinung nach pro Halter Haftung). Unter diesen Bedingungen rate ich jedem davon ab in den Anti-"Auto Club Europa" (ACE) einzutreten und erwäge meinen baldigen Austritt!

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Rechtliche Gründe gegen die Halterhaftung wurden ja mittlerweile genug genannt, dass auch Polizisten diese konsequent ablehnen sollten, wenn ihnen an unserem Rechtsstaat gelegen ist.

Jap. Die wurden genannt. Aber die ließen sich durch eine Änderung rechtlicher Vorgaben, der Verfassung etc. ggf. auch aushebeln. Und trotzdem bliebe es IMHO ein Rechtsstaat. Der Bürger hat in einem Rechtsstaat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

 

Wenn es darum geht die hier empfohlenen "dubiosen Schlupflöcher" (an sich eigentlich schon der Versuch einer Kriminalisierung) zu schließen, würde es schon reichen die Verjährungsfrist von 3 Monaten auf 6 oder 12 Monate zu erhöhen.

Wäre dann schon recht schwierig Verjährungen zu erreichen und einfach und ohne rechtsstaatliche Grundsätze auf den Müll einzuführen.

Möglich, daß das in dem ein oder anderen Fall schon hilfreich wäre. Aber sicherlich nicht in jedem. Schon gar nicht in solchen, wo der Halter den Führer kennt, aber mauert und der Führer anderweitig nicht zu ermitteln ist. Bei Bagatelldelikten wäre mir das egal, aber bei den anderen "höherwertigen" nicht. Da ist so manch eine Mauerei ein in meinen Augen falsch verstandener Freundschaftsdienst, der sich spätestens dann hier und dort einmal rächt, wenn der Halter selbst einmal un- oder zumindest mittelbar betroffen ist.

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Die Tempolimits sollten abhängig von Fahrpraxis+Fahrzeug sein, denn ein Vielfahrer im Oberklassenfahrzeug steht selbst bei 90@30 bereits ehe die Hausfrau im 10 Jahre alten Fiat Panda kapiert hat das es sinnvoll ist zu bremsen.

Jau. Und da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken. Sowas ließe sich nie verläßlich sagen/beurteilen noch überwachen. Und ohne letzterem geht's halt nicht, wie die Praxis zeigt.

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Schon gar nicht in solchen, wo der Halter den Führer kennt, aber mauert und der Führer anderweitig nicht zu ermitteln ist. Bei Bagatelldelikten wäre mir das egal, aber bei den anderen "höherwertigen" nicht. Da ist so manch eine Mauerei ein in meinen Augen falsch verstandener Freundschaftsdienst, der sich spätestens dann hier und dort einmal rächt, wenn der Halter selbst einmal un- oder zumindest mittelbar betroffen ist.

 

 

Da würde eine adere Rechtsauffassung per Gesetz die verfassungsmäßig schlüssig zu formulieren wäre helfen, nämlich Fahrtenbuch für "immer", der Joker "Nichtwissen" genau einmal, nur einmal funktioniert, der öffentliche Vertrauensvorschuß KEIN Fahrtenbuch führen zu müssen bis zum Beweis der Nichtvertrauenswürdigkeit durch den Halter eben erbracht wurde.

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Dass Nehm (ehem. Generalbundesanwalt) sich an rechtsstaatlichen Verfahren stört, finde ich drollig ("Oh mein Gott, der Bürger nimmt seine Rechte wahr - das geht doch nicht!!"). Fazit: nicht alles, was sich die Kontrolettis wünschen, wird allein deshalb auch Realität. Und das ist auch gut so. :nick:

@mr_biggun: Kay Nehm ist ein Fall für sich, ebenso seine Auftritte und Einflussnahme am Verkehrsgerichtstag.

:nolimit:

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Auch diese Halterkostenauferlegungen sehe ich sehr kritisch..

 

Auch diese Halterkostenauferlegungen begrüße ich sehr. sollte man noch ausbauen derart:

 

1. Prinzipielle Pflicht des Halters immer zu Wissen wer den Wagen nutzte.

 

2. Bei Nichtwissen, also grundsätzlich ein schuldhaftes Versäumniss durch Organisationsmangel, die staatlichen Ermittlungsaufwendungen zu Vollkosten inkl. Personalaufwand in Rechnung stellen, Photovergleiche mit Melderegister, Bildsexpertenhonorare usw.. Finanzielle Haftung für Organsationsmängel also!

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1. Prinzipielle Pflicht des Halters immer zu Wissen wer den Wagen nutzte.
So etwas funkioniert nicht. Der Autoerborger kann z.B. nicht wissen, ob der Beborgte tatsächlich gefahren ist, oder ein Dritter, vierter oder zwölfter. Er hat während der Zeit des Borgens schlicht keine Gewalt über das Fahrzeug, weil es abwesend ist.
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Der Halter hat aber ohnehin alle möglichen Pflichten, denen er nachzukommen hat und bei dem man ihn in die Pfanne hauen kann. Was spricht rechtlich dagegen, ihn dazu zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass Aufzeichnungen geführt werden, die den Fahrer zweifelsfrei ergeben? Eine Light-Fahrtenbuchauflage sozusagen.

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1. Prinzipielle Pflicht des Halters immer zu Wissen wer den Wagen nutzte.
So etwas funkioniert nicht. Der Autoerborger kann z.B. nicht wissen, ob der Beborgte tatsächlich gefahren ist, oder ein Dritter, vierter oder zwölfter. Er hat während der Zeit des Borgens schlicht keine Gewalt über das Fahrzeug, weil es abwesend ist.

Ich leih mein Auto ja auch jedem x-beliebiegen, der es wieder jemand leiht, der es wieder jemand leiht der es wieder jemand leiht... bis :nolimit: ?

 

Der Autoborger muß auch gar nicht wissen, wer das Fahrzeug gefahren ist.

 

1. Er gibt den an dem er es geliehen hat.

Weiß er das nicht mehr - zahlt er die die Halterhaftung.

 

2. Ist derjenige den er angibt nicht gefahren weil der Borger es nochmal ausgeliehen und diesen Namen nicht nennen will naja dann zahlt der Halter auch die Halterhaftung.

 

 

Ich meine komm schon - wenn du jemand dein Auto leihst und der leiht es nochmal weiter und sagt der Polizei er weiß nicht wer gefahren ist - leihst du dem jemals wieder was? :mecker:

 

 

 

Ein abweichender faktischer Halter (aus Versicherungsgründen z. B.) kann wie jetzt schon bei den Halterverstößen (z. B. HU, Sonntagsfahrverbot) vor Gericht nachgewiesen werden. :nick:

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Da würde eine adere Rechtsauffassung per Gesetz die verfassungsmäßig schlüssig zu formulieren wäre helfen, ...

Man beachte die Klarheit der fehlerfreien Formulierung! Offensichtlich leihen sie an Dich nicht einmal ein Komma aus. :mecker:

 

Welcher Schaden entsteht denn, wenn ein kleiner Teil der Geschwindigkeitsverstöße ungeahndet bleibt? Dem Fiskus entgehen zwar einige Einnahmen, die aber nicht erheblich sein können. Die Behörden bestreiten schließlich, mit ihren Geschwindigkeitskontrollen Abzocke zu betreiben und Einnahmen erzielen zu wollen. Es handelt sich also nur um eine Lappalie, und wegen der soll die "Rechtsauffassung" oder gar das Grundgesetz geändert werden? :nolimit:

 

Einige würden wohl jeden Aufwand treiben und sogar über Leichen gehen, um die Überwachung der Bürger immer noch lückenloser und unentrinnbarer zu machen. Die würden wohl auch noch in einen Fluß springen, um ihrem Herrn ein angespucktes Stöckchen wiederzubringen. :nick:

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Ich leih mein Auto ja auch jedem x-beliebiegen, der es wieder jemand leiht, der es wieder jemand leiht der es wieder jemand leiht... bis :nolimit: ?
Musst Du ja auch nicht. Aber dürfen tust Du es. Und mit der Übergabe ist Deine Einwirkungsmöglichkeit mindestens eingeschränkt.
1. Er gibt den an dem er es geliehen hat. Weiß er das nicht mehr - zahlt er die die Halterhaftung.
Nein tut er nicht und das ist richtig so. :mecker:
2. Ist derjenige den er angibt nicht gefahren weil der Borger es nochmal ausgeliehen und diesen Namen nicht nennen will naja dann zahlt der Halter auch die Halterhaftung.
Ein Delikt, dass der Halter nicht begangen hat, von dem er nichtmal Kenntnis hat soll ihm zum Nachteil gereichen dürfen?
Ich meine komm schon - wenn du jemand dein Auto leihst und der leiht es nochmal weiter und sagt der Polizei er weiß nicht wer gefahren ist - leihst du dem jemals wieder was? :nick:
Vermutlich nicht, aber darum geht es nicht. Worum es geht ist, dass durch eine grundsätzliche Halterhaftung Bürger für Delikte belangt werden könnten, für deren Begehung sie nichts können. Und dit is eben nich richtich.
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dass durch eine grundsätzliche Halterhaftung Bürger für Delikte belangt werden könnten, für deren Begehung sie nichts können.

 

Werden sie doch überhaupt nicht, stellt doch nicht dauernd einen solchen Unsinn in den Raum! Keiner hier fordert, dass der Fahrer für Untaten anderer aufkommt. Er könnte aber dazu verpflichtet werden, Aufzeichnungen zu führen analog von Fahrtenbuch und Tachoscheibe. Auch da wird bei Nichtaushändigung oder nicht ordnungsgemäßem Führen ein Bußgeld fällig.

 

Es ist schön und gut, dass man sich gegen so etwas ausspricht, ich bin ja auch nicht dafür. Aber das heißt, nicht, dass man Müll verzapfen muss von wegen hier würde jemand für die Taten anderer bestraft und was wäre nicht möglich, blabla.

 

Tatsache ist: Eine solche Aufzeichnungspflicht wäre rechtlich problemlos einführbar und würde nur den Halter zwingen Aufzeichnungen zu führen, nicht aber ihn für irgendetwas bestrafen.

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Halt das Risiko, so wie der Halter ja auch die Selbstbeteiligung oder den Schadensfreiehitsrabatt riskiert mit dem Verborgen. Überlegen wem man den Wagen anvertraut und damit die Halterfunktion delegiert.

Nein, bei einen Unfall hat man idR einen Ersatzanspruch gegen den Verursacher. Es kommt aber auf die genaue Situation an und ob man gewillt ist diesen durchzusetzen.

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Das Thema Halterauflagen ist nicht ganz so einfach wie Manche das hier vorschlagen. Wasserdicht wäre nur eine Lösung: Zu jedem Fahrzeug ohne Ausnahme <auch Privatwagen> muss es von Beginn an ein minutiös geführtes Fahrtenbuch geben, das gegen hohe Strafandrohung lückenlose zeitgleiche Aufzeichnungen enthält. Ähnlich Tachoscheibe mit Fahrereingabe. Man kann hier zwischen Privat-, Dienst-oder Behördenfahrzeug nicht trennen.

 

So darf ich zum Beispiel alle Firmenwagen unserer Firma (Körperschaft) uneingeschränkt dienstlich und privat nutzen. Muss natürlich das teuerste nach der 1 % Regel versteuern. Ich darf sie sogar verleihen bzw. Bekannte, Verwandte Familienangehörige oder wen auch immer damit fahren lassen. Lückenlose Fahrer- und Fahrtstreckenaufzeichnungen zur einer evtl. staatlichen Überprüfung sind im privaten Bereich verboten. Und sollten in einem freiheitlichen Rechtsstaat nie Gesetz werden.

 

Jemanden zur Fahrerbenennug zwingen, bedarf bei uns Gesetzesänderungen. Z.B. die Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrecht bei nahestehenden Personen. Oder der Tatbestand eines nachlassenden Erinnerungsvermögens. Solange keine Aufzeichnungsauflagen bestehen, wird dieser höchstrichterlich anerkannt.

 

Das Problem bei uns ist die Kopplung von personenbezognen, freiheitseinschränkenden Sanktionen mit Geldbußen bzw. Strafmaßnahmen. Es wäre in Ordnung, wenn Körperschaften / Behörden den Verwaltungsaufwand bezahlen müssten. Es wäre evtl. auch angemessen, dass sie für finanzielle Bußen / Strafen haften müssen. Aber die zwangsweise gekoppelten

Freiheiteinschränkungen (Punkte, Fahrverbot, u.a.) kann man weder der Körperschaft / Behörde noch einer verantwortlichen Person auferlegen. Das ist Willkür. Und daher nicht verfassungskonform.

 

Bessern könnte die Situation nur eine Ausweitung der Verjährungszeiträume, wie es einige andere Länder praktizieren. Z.B. die Schweiz. Damit verbunden die kostendeckende Berechnung des Aufwandes an die Halter. (Bei Behördenhalter berechnen sich die Behörden ihen Aufwand selbst :nolimit: ).

Das wird sicher die Anzahl der betroffenen Fälle reduzieren. Aber nicht eliminieren.

 

 

Gruß Kühli.

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