badwolf 0 Posted January 8, 2010 Report Share Posted January 8, 2010 Moin, ich hab mal eine Frage: ich fahre regelmäßig auf der A7 Hamburg Richtung Hannover; dort gibt es eine Ecke wo ein Schild steht das die Geschwindigkeit wegen Straßenschäden auf dem rechten Fahrstreifen auf 80 und auf den mittleren und linken auf 100 km/h begrenzt ist. Aber: da ist überhaupt nichts von zu merken von den angeblichen Schäden. Dazu steht das Schild dort seit Jahren und es wird auch nichts gemacht. Interessant auch das nach einer Auffahrt die in dem bereich liegt (alco noch ca. 1000 m vor dem - Schild) kein Begrenzungsschild steht; sprich wer da auffährt weiß nichts davon. Daran halten tut sich eh niemand; ich selbst fahre da immer ganz knapp unter 20 zu schnell um nicht unnötig zu sehr runter zu bremsen. Fraglich ist halt für mich: in wie weit wäre in dem Fall einer Messung solch ein Schild gültig wenn der Grund für die Aufstellung (eben angebliche Streckenschäden) nicht vorhanden ist? Quote Link to post Share on other sites
Holger001 0 Posted January 8, 2010 Report Share Posted January 8, 2010 Gültig ist ein VZ immer, wenn es aufgestellt ist. Am besten mal bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob es "vergessen" wurde. Dann kann man mit ruhigem gewissen Gas geben. Quote Link to post Share on other sites
frost 0 Posted January 14, 2010 Report Share Posted January 14, 2010 Gültig ist ein VZ immer, wenn es aufgestellt ist. na so einfach ist das in dem fall ja nicht. eine geschwindigkeitsbegrenzung, die in verbindung mit einer gefahrensituation/behinderung kombiniert ist, gilt, bis die gefahr/behinderung vorüber ist. ist die gefahr/behinderung gar nicht erst existent, könnte man ja argumentieren, das die geschwindigkeitsbegrenzung sofort wieder beendet ist. würde mich auch interessieren, wie das wohl überwacher als auch richter beurteilen. Quote Link to post Share on other sites
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