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Unfassbar: Wechselbrücke Nachts Auf Landstraße Abgestellt


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Ach das nachts dranhängen ist gefahrlos möglich.

 

Also für mich. Schonmal gefragt warum ich da nen 4 Sekunden Abstand nehme? :whistling:

 

Nehmen wir an der potentielle Organspender vor mir schläft und erwischt mit 150 km/h wirklich nen Panzer. :rolleyes:

Dann hab ich bei 150 Meter Abstand eine gute Chance noch zum Halten zu kommen.

Bei 2 Sekunden und etwa 75 Meter Abstand - nie im Leben.

Der 2 Sekunden Abstand ist ein Abstand der etwas bringt wenn der vor mir bremsen kann - wenn er in Kaltverformung auf nem Stauende, nem Mähdrescher oder nem Panzer hängt - dann helfen 2 Sekunden nix.

 

 

Und mit Fernlicht fahr ich nachts fahr ich auf der Bahn kaum mehr als 160.

 

Obwohl man mit fast übermenschlicher Bremsung und top Reaktionszeit durchaus innerhalb von 200 Metern stehen könnte aus 200 km/h. Werden vielleicht noch einige ausrechnen. Aber ich bin nicht übermenschlich. :whistling:

 

 

flotte Sprüche - wenn auch nur ein einziger von den "100 mit Abblendlicht ist voll ok, millionenfach bewährt und ganz sicher" Kandidaten das nachdenken anfängt bin ich zufrieden.

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Nun drück Dich mal nicht um konkrete Angaben herum. :whistling:

 

Das hat mit Drücken absolut nichts zu tun - zumal ich bekanntermaßen kein Freund von Tempolimits bin, die uns alle auf das Niveau der Unfähigsten einbremsen; dafür ein umso größerer von eigenverantwortlichem Handeln ;)

 

Also, welches TL möchtest Du in dieser häufig vorkommenden Situation haben? :lol: Du hast ja schon geschrieben, daß es weit unter :) liegen soll.

 

Am liebsten gar keins, s.o. - und nein, ich hab' weder geschrieben noch auch nur gemeint, ein solches solle dort <70km/h betragen; wohl aber, daß 70 gelegentlich auch bei vermeintlich freier und sonst unlimitierter Landstraße :sneaky: zu schnell sein können, gemessen am Zusammenspiel von Sicht, Straßenzustand und persönlichen Fähigkeiten des Fahrers einschließlich der bei dem Twingofahrer wohl eher schwach ausgeprägten Fähigkeit, alle zur Verfügung stehenden Lichtquellen bestmöglich zu nutzen - andernfalls hätte er die Brücke IMHO rechtzeitig sehen (wenn auch nicht als solche erkennen) müssen, um noch reagieren zu können :nolimit:

 

... daß der Twingo-Fahrer Deiner Ansicht nach nicht bloß Pech gehabt hat, sondern mitschuldig ist,

 

Isser - Betonung auf MIT!

 

Oder ein gewisses Risiko in Kauf nehmen.

 

Einverstanden - schon im Sinne der so hochgeschätzten Selbstverantwortung; zu der freilich auch gehört, nicht 'rumzujammern, wenn das aus freien Stücken in Kauf genommene Risiko schlagend wird :whistling:

 

 

Auf der Autobahn auch?

 

Wieso nicht? :rolleyes:

 

Hier wie dort ist's freilich ein eher seltenes Erlebnis, ausschließlich aufs eigene Abblendlicht angewiesen zu sein - entweder stehen noch andere Lichtquellen zur Verfügung oder es gibt keinen Grund, nicht aufzublenden :)

 

Und 200 bei Nacht ohne eigenes Fernlicht oder mit reichlich Abstand vorausfahrenden Spähtrupp halte ich schlicht für ein Unding ;)

 

Und wie siehts eigentlich mit der Bahn aus?

Wird da auch gefordert ab sofort "auf Sicht" zu fahren?

 

Ganz andere Baustelle: Dort ist das Restrisiko ob des streng reglementierten Verkehrs weitaus geringer als auf der Straße - zumal eine verbotswidrig im Gleis stehende Person in der Tat nur sich selbst gefährdet...

 

lg

c.s.

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Ach das nachts dranhängen ist gefahrlos möglich.

 

Also für mich. Schonmal gefragt warum ich da nen 4 Sekunden Abstand nehme? :whistling:

Dass die Gefahr dabei relativ klein ist, würde ich nie bestreiten. (Gefahrlos verwende ich eher nicht, der Teufel ist ein Eichhörnchen und passieren kann im Leben immer was).

 

Warum du 4 Sekunden Abstand einhälst ist mir auch klar.

 

Und mit Fernlicht fahr ich nachts fahr ich auf der Bahn kaum mehr als 160.

Respekt.

 

flotte Sprüche - wenn auch nur ein einziger von den "100 mit Abblendlicht ist voll ok, millionenfach bewährt und ganz sicher" Kandidaten das nachdenken anfängt bin ich zufrieden.

Idealerweise sollte er noch einen Organspendeausweis ausfüllen...

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Auf der Autobahn auch?

 

Wieso nicht? :whistling:

 

Hier wie dort ist's freilich ein eher seltenes Erlebnis, ausschließlich aufs eigene Abblendlicht angewiesen zu sein - entweder stehen noch andere Lichtquellen zur Verfügung oder es gibt keinen Grund, nicht aufzublenden :whistling:

So wie es eben ein äußerst seltenes Ereignis ist, dass eine Wechselbrücke auf einer Überlandstraße steht.

Also kein Grund für allgemeine Regeländerungen, hier war aber ja bereits neue Tempolimits im Gespräch.

 

Und wie siehts eigentlich mit der Bahn aus?

Wird da auch gefordert ab sofort "auf Sicht" zu fahren?

 

Ganz andere Baustelle: Dort ist das Restrisiko ob des streng reglementierten Verkehrs weitaus geringer als auf der Straße - zumal eine verbotswidrig im Gleis stehende Person in der Tat nur sich selbst gefährdet...

Dass das eine andere Baustelle ist ist mir durchaus bewusst.

 

Allerdings ist das Risiko einer auf dem Gleis stehenden Person nicht wirklich geringer und das Risiko von umgestürzten Bäumen z.B. auf vielen Bahnstrecken höher als auf einer Autobahn, da dort häufig Bäume etc. näher stehen.

Ebenso das Risiko von Wild oder anderem Getier (z.B. Schaf- oder Rinderherden), da die leere Bahntrasse für die Tiere längst nicht so abschreckend wie eine durchgehend befahrene Autobahn.

Und ein entgleister Zug hat doch einiges Gefährdungspotential...

 

Natürlich gefährdet sich eine im Gleis stehende Person im Regelfall nur selbst, allerdings ist das Gefährdungsrisiko für einen Autofahrer bei der ominösen dunklen Gestalt auf der Straße auch nicht besonders hoch.

Auch Wildunfälle laufen ja meist für die Pkw-Insassen glimpflich ab und viele Wildarten wiegen eher mehr als ein Mensch bzw. haben gefährlichere Gewichtverteilungen oder "Anbauten" (Hirschgeweih).

 

Dafür ist das Gefährdungspotential zweier aufeinandertreffender Züge um ein Vielfaches höher als im Individualverkehr.

Und das ist ja durchaus schon vorgekommen, meist mit mehreren Dutzend Toten.

 

Habe dann aber noch nie eine Diskussion über ein niedrigeres Tempolimit für den Bahnverkehr gehört.

Auch andere Maßnahmen (z.B. Zugangsbegrenzung durch Zäune wie in anderen Ländern) werden schnell abgebügelt.

 

Im individuellen (Straßen)Verkehr ist man mit Tempolimit-Forderungen aber häufig schnell bei der Hand.

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Dafür ist das Gefährdungspotential zweier aufeinandertreffender Züge um ein Vielfaches höher als im Individualverkehr.

Und das ist ja durchaus schon vorgekommen, meist mit mehreren Dutzend Toten.

 

Habe dann aber noch nie eine Diskussion über ein niedrigeres Tempolimit für den Bahnverkehr gehört.

Auch andere Maßnahmen (z.B. Zugangsbegrenzung durch Zäune wie in anderen Ländern) werden schnell abgebügelt.

 

 

Die Bahn ist mit weitem Abstand das sicherste Verkehrsmittel überhaupt und im Gegensatz im individuellen PKW-Verkehr gibt es dort einen Fahrdienstleiter, der für freie Strecke sorgt, ein Fahren auf Sicht ist unnötig und das ganze daher vollkommen unvergleichbar und off-topic.

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So wie es eben ein äußerst seltenes Ereignis ist, dass eine Wechselbrücke auf einer Überlandstraße steht.

 

Richtig - aber alles in allem sind Hindernisse verschiedenster Art auf nächtlichen Landstraßen (meinem bevorzugten "Revier") alles andere als selten :rolleyes:

 

Und ebenso vielfältig die potentiellen Folgen: Meistens nicht wirklich gefährlich, schlimmstenfalls für irgendwen tödlich :whistling:

 

Aber für jedes einzelne gilt, was ich oben schon mehrfach geschrieben hab': Wenn's vor Dir auftaucht, ist erst mal egal, ob's dürfte - dem Twingofahrer hilft's nicht mehr, daß der Kutscher demnächst von irgendeinem Richter (zu recht!) mächtig eine auf den S*ck bekommt :whistling:

 

lg

c.s.

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... ein gewisses Risiko in Kauf nehmen.
Dieser (Anm.: dunkel gekleideter Fußgänger) wird wohl, ähnlich einem Wildunfall regelmäßig überfahren werden.

Zumindest der so geartete Wildunfall kommt wohl mehrmals nächtlich auf deutschen Straßen vor.

 

Wenn man sich das hier so durchliest, haarsträubend, frag mich wirklich wie man Leute mit solchen Einstellungen auf die Menschheit loslassen kann. Sollte ich einmal mit einer Panne draußen liegenbleiben, kann ich nur hoffen, dass es mit nem LKW ist - am besten auf die vollen 40 Tonnen ausgeladen. Der absorbiert die Energie, mit der so ein lebensmüder Blindflieger einschlägt am besten - ist die einzige Sorge, dass der dann auch gut versichert ist, damit das Aufräumkommando & die Schäden am LKW bezahlt werden.

Irre, wie leichtfertig hier anscheinend manche mit ihrem und dem Leben anderer rumspielen - hauptsache man brettert mit mindestens 100 über die Straßen.

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Dieser (Anm.: dunkel gekleideter Fußgänger) wird wohl, ähnlich einem Wildunfall regelmäßig überfahren werden.

Zumindest der so geartete Wildunfall kommt wohl mehrmals nächtlich auf deutschen Straßen vor.

 

Wenn man sich das hier so durchliest, haarsträubend, frag mich wirklich wie man Leute mit solchen Einstellungen auf die Menschheit loslassen kann.

Die Frage war doch nicht was man machen würde, sondern was man glaubt, was in der Situation 100 km/h Fahrgeschwindigkeit und einer plötzlich in 50 m Entfernung auftauchenden dunklen Gestalt wohl passieren würde.

 

Und realistisch auf dieses Szenario gesehen ist eben die Antwort, dass diese Gestalt wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit überfahren werden würde.

 

Das hat nichts mit meinem subjektiven Verhalten, meinem Fahrstil, meiner üblichen Geschwindigkeit oder irgendetwas anderem zu tun, sondern einzig mit einer realistischen Sicht auf eine solche Situation.

 

Die Schlussfolgerungen die du hier ziehst

 

Sollte ich einmal mit einer Panne draußen liegenbleiben, kann ich nur hoffen, dass es mit nem LKW ist - am besten auf die vollen 40 Tonnen ausgeladen.

 

sind also absolut unangebracht bzw. genauso angebracht auf die realistische Antwort was wohl geschieht, wenn dir innerorts mit 30 km/h ein Kind in einem Anstand von 3 Metern vor das Auto läuft.

 

Auch hier gibt es wohl nur eine wahrscheinliche Antwort.

 

Dass man deshalb vieles tun sollte eine solche Situation zu vermeiden steht völlig außer Frage.

Dennoch ist es meiner Meinung nach nur ehrlich auch anzuerkennen, dass es absolute Sicherheit eben nicht geben kann und Unglücke eben passieren...

 

Abgesehen davon hoffe ich natürlich, dass, falls du mal mit einer Panne liegen bleibst, deine Eigensicherung (Warnweste) beachtest, Beleuchtung anstellst und sofort die Unfallstelle kenntlich machst, Warndreieck aufstellst etc pp und nicht als dunkle Gestalt auf der Landstraße rumläufst.

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Abgesehen davon hoffe ich natürlich, dass, falls du mal mit einer Panne liegen bleibst, deine Eigensicherung (Warnweste) beachtest, Beleuchtung anstellst und sofort die Unfallstelle kenntlich machst, Warndreieck aufstellst etc pp und nicht als dunkle Gestalt auf der Landstraße rumläufst.

 

Warnweste, auf so etwas würde ich mich nicht verlassen, solange Leute im Tiefflug unterwegs sind die nicht in einmal in der Lage sind ein 2,5 x 4 Meter Hindernis zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Reine Zeitverschwendung das Ding rauszukramen, besser rechts raus und ab in die Botanik, bloß nirgends aufhalten wo man von so einem Blindfisch erwischt werden könnte. Warndreieck Bodenleuchte kann man ja der Form halber aufstellen - ist ja schließlich vorgeschrieben, dann ist man wenigstens rechtlich im grünen Bereich.

 

Zum Thema Beleuchtung - Pannenfahrzeuge bleiben nicht ohne Grund liegen - soll auch Pannen geben, wo wirklich gar nix mehr geht nicht einmal eine kleine Funzel. Dann steht im Extremfall ein unbeleuchteter 40 Tonner mit einer kleinen lausig orange blinkenden Bodenleuchte und einem Warndreieck wie festbetoniert auf der Straße - tja is halt Risiko.

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Auf der Autobahn auch?

 

Sorry, das glaube ich nicht.

 

Oder muss man dort nicht mit der Dummheit der anderen (kaum gesicherte Wechselbrücke oder dunkel gekleidet auf der Straße stehen) rechnen? Ich mein, die Durchsage "auf der A XY Personen auf der Fahrbahn" hört man ja doch öfters.

 

Haben Vertreter der "Sichtfahrgebot"-Fraktion schon mal ausgerechnet wie lange der Anhalteweg bei Tempi um oder über 200 km/h ist und ob sie da auch immer diesen Bereich ausgeleuchtet haben und innerhalb dessen auf jeden Fall anhalten könnten?

 

völlig andere Baustelle, auf der Autobahn ist das eine andere Baustelle... Da ist nichts mit Sichtfahrgebot in diesem Sinne, so lange du einen vordermann siehst oder du reflektierende Begrenzungseinrichtungen siehst darfst du da auch mit abblendlicht 200 fahren, wobei natürlich die richtgeschwindigkeit noch immer bei :whistling: liegt.

 

 

Und wie siehts eigentlich mit der Bahn aus?

Wird da auch gefordert ab sofort "auf Sicht" zu fahren?

Dann ist aber Sense mit Hochgeschwindigkeitsfernverkehr, denn wenn ein ICE innerhalb des Sichtbereichs anhalten können müsste dann dürfte er sicher keine 100 km/h mehr fahren...

 

Und auch auf Schienen kann die ominöse dunkle Gestalt des Nachts herumlaufen.

 

Dort wird das aber kritiklos in Kauf genommen und als "unvermeidbar" tituliert.

Man könne eben nicht alle Risiken ausschließen.

 

Das gilt im Straßenverkehr und im sonstigen Leben eben auch, so tragisch es im Einzelfall immer ist...

 

ebenfalls völlig andere gegebenheiten, zum einen darf auf den gleisen niemand sein zum anderen werden die meisten hindernisse seitens der bahn meist relativ unbeschadet zur seite gerückt...

 

und zusätzlich scheidet da noch ein gewisser faktor mensch aus, im straßenverkehr würden in dieser situation viele das lenkrad verreißen oder ähnliches und sich somit meist noch mehr in die Predoulie bringen....

bzw. gibt es umgekehrt die einfach geradeaus eine vollbremsung hinlegen und voll reinrutschen anstatt kurz die bremse zu lösen und gezielt auszuweichen.

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Wenn man sich das hier so durchliest, haarsträubend, frag mich wirklich wie man Leute mit solchen Einstellungen auf die Menschheit loslassen kann.

Die Menschheit bestand ursprünglich nur aus Leuten "mit solchen Einstellungen". Ihnen blieb gar nichts anderes übrig, als im Leben ein gewisses Risiko in Kauf zu nehmen. Erst im Laufe einer dekadenten Entwicklung bildete sich eine Minderheit heraus, die nahezu vollständige Sicherheit genießt. Und nun meinen diese paar Sicherheits- und Luxusgenießer, normale Menschen dürfe man nicht auf die Menschheit loslassen! :whistling: Wahnsinn!

Schau Dir einmal die Alternative an, die nötig ist, um jedes Risiko auszuschließen. Wenn sie eingeführt wird kommt erst der Verkehr zum erliegen und dann bricht die Wirtschaft zusammen.

Sollte ich einmal mit einer Panne draußen liegenbleiben,
Halt Dein Auto gefälligst in Ordnung, dann hast Du keine Panne. Wenn der Verkehr so sicher wäre, wie Du es wünschst würdest Du dafür in den Knast wandern.
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Der §3(1) ist einer der wenigen :rolleyes: §§ der StVO, die ich in der Tat sehr ernst nehme

Naja, ich nehme die STVO als Gesamtwerk ernst und picke mir nicht irgendwelche Gummi§§ raus und ziehe und zerre daran bis es passt ===> Doppelmoral

 

... - wie kommst Du eigentlich dazu, anderes zu unterstellen?

Ich habe lediglich meine Meinung geäußert. Daraus eine Unterstellung zu konstruieren halte ich für völlig abwegig, oder sollte an dem Spruch von den bellenden getroffenen Hunden was dran sein.

 

Von daher gebe ich Dir diesen :whistling: ungebraucht zurück.

 

Wie würde diese Diskussion verlaufen, hätte der einen noch nicht abgesicherten Pannen-Pkw samt Insassen plattgemacht?

 

Der Vergleich hinkt. Zum einen sieht man einen stehenden PKW / LKW ob der Reflektoren / des reflektierenden Kennzeichens wesentlich früher, zum anderen ist das (im Gegensatz zu einer ungesichert abgestellten WB) ein wohl eher gewohntes Bild.

 

Ob der Verunfallte nun zu schnell, unaufmerksam war, oder (wie in diesem Thread zu lesen) unter Drogen stand, ist Spekulation in Reinstform.

 

Fakt dagegen ist, das der Fahrer des LKW nicht nur (wie @Goose es beschreibt) einen Fehler gemacht hat, sondern in eklatanter Weise gegen alle Normen des Straßen- und Güterverkehrs verstoßen, und damit VORSÄTZLICH die Hauptursache für diesen tragischen Unfall gesetzt hat.

 

Daher kann, Zitat @Goose

...so wird er sich (so er denn den Unfall überlebt) sicher den Vorwurf einer erheblichen Mitschuld gefallen lassen müssen.
von einer erheblichen Mitschuld nicht die Rede sein. :whistling:

 

Ich hoffe das jetzt einigermaßen verständlich rübergebracht zu haben. :nolimit:

 

Sollte das nicht der Fall sein, wünsche ich allen §3 STVO Fedischisten noch viel Verknügen beim heiteren spekulieren.

 

Ich melde mich bis (voraussichtlich) Donnerstag ab und wünsche allen eine schöne und Unfallfreie Woche.

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@gerre

Wow, im Blindflug mit 100 km/h ne Straße langzubrettern ist also ein "gewisses Risiko" - für mich ist das Raserei in selbstmörderischer Absicht. Was mich jetzt nur wundert, was soll dann dieses Gejammere, der ist das Risiko eingegangen, es ist schief gegangen, also jetzt keine Beschwerden!

Daß das Leben nie ohne Risiko sein kann, davon bin gerade ich ein harter Verfechter, aber der Zusammenbruch der Wirtschaft hängt sicher nicht davon ab, ob einer 5 Minuten früher oder später an seinem Fahrziel ankommt - der vorliegende Fall war schlicht unnötige Raserei und damit eine unnötige Gefährdung für den Fahrer selbst sowie ggf. der Umgebung, wenn es ein weiches Ziel (Fußgänger, besetzter PKW etc., Mitfahrer) gewesen wäre.

 

Zu meinem Auto - ein schwerer Geländewagen, die 15-20 Liter auf 100km ist mir meine Sicherheit wert - brauchste Dir keine Sorgen machen, der is gut in Schuß, da mach ich die Wartung selbst.

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Der Vergleich hinkt. Zum einen sieht man einen stehenden PKW / LKW ob der Reflektoren / des reflektierenden Kennzeichens wesentlich früher, zum anderen ist das (im Gegensatz zu einer ungesichert abgestellten WB) ein wohl eher gewohntes Bild.

 

sorry aber guck dir erstmal das video oder bilder dran wenn du einen lkw/pkw anhand des kennzeichens besser erkennen willst als die wechselbrücke, da klebt hinten ein warndreieck dran....

 

Sollte das nicht der Fall sein, wünsche ich allen §3 STVO Fedischisten noch viel Verknügen beim heiteren spekulieren.

sowas dürfen nur franken schreiben...

 

Ich melde mich bis (voraussichtlich) Donnerstag ab und wünsche allen eine schöne und Unfallfreie Woche.

 

viel spaß, gleichfalls

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Laßt's gut sein, Kinners :whistling:

 

Einigen werden wir uns wohl nicht; fraglich auch, ob's überhaupt erstrebenswert ist: Immerhin kommen wir Auf-Sicht-Fahrer mit so 'nem risikofreudigen Zeitgenossen vorneweg bisweilen schneller voran als wenn wir Straßenverlauf, -zustand und allfällige Hindernisse selbst erforschen müßten :whistling:

 

lg

c.s.

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Laßt's gut sein, Kinners :whistling:

 

Einigen werden wir uns wohl nicht; fraglich auch, ob's überhaupt erstrebenswert ist: Immerhin kommen wir Auf-Sicht-Fahrer mit so 'nem risikofreudigen Zeitgenossen vorneweg bisweilen schneller voran als wenn wir Straßenverlauf, -zustand und allfällige Hindernisse selbst erforschen müßten :whistling:

 

lg

c.s.

 

Jau, wo er recht hat hat er recht. Hatte ich einmal, ist schon geil mit knappen 200 hinterm Spähtrupp durch Nebelwände zu donnern.

 

Gruß

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... ist schon geil mit knappen 200 hinterm Spähtrupp durch Nebelwände zu donnern.

 

Den Mut hätt' ich freilich nicht... :whistling:

 

Warum, hat @andicorsa oben schon treffend dargelegt - und meinereiner schon seit Jahren immer wieder mal:

 

Irgendeiner, der um jeden Preis vor Dir herzufahren begehrt, findet sich ja meist recht schnell; laß' ihn doch:

Das erweitert Deine eigene "Streckensicht" um -zig Meter... :nolimit:

Du solltest dem nur so viel Leine lassen, daß Du auch dann noch reagieren kannst, wenn der an einem stehenden Hindernis ohne allzuviel Bremsweg schlicht zerschellt... :sneaky:

 

Bei 200 Sachen im Nebel mußt Du verhältnismäßig dicht dranbleiben, um den nicht aus den Augen zu verlieren - was sich, wenn der irgendwo einschlägt :whistling: schnell mal als zu dicht herausstellen kann... :rolleyes:

 

Aber sonst macht so was in der Tat oft mehr Spaß als auf eigenes Risiko und noch dazu langsamer zu fahren :lol:

 

lg

c.s.

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@Papa:

Der Vergleich hinkt. Zum einen sieht man einen stehenden PKW / LKW ob der Reflektoren / des reflektierenden Kennzeichens wesentlich früher, zum anderen ist das (im Gegensatz zu einer ungesichert abgestellten WB) ein wohl eher gewohntes Bild.
Die Brücke hatte ein Warndreieck angebracht, welches sicher ebenso reflektierte und darüber hinaus ob seiner charakteristischen Form als Warnzeichen erkennbar sein sollte.

 

Fakt dagegen ist, das der Fahrer des LKW nicht nur (wie @Goose es beschreibt) einen Fehler gemacht hat, sondern in eklatanter Weise gegen alle Normen des Straßen- und Güterverkehrs verstoßen, und damit VORSÄTZLICH die Hauptursache für diesen tragischen Unfall gesetzt hat.
Also ist jedem, der "in eklatanter Weise gegen [...] Norman des Straßenverkehrs verstößt, vorzuwerfen, damit vorsätzlich eine Unfallursache gesetzt zu haben?

 

Ich dachte immer, zum Vorsatz gehört ein bisschen mehr...

 

von einer erheblichen Mitschuld nicht die Rede sein.
Ein Verstoß gegen § 3(1) StVO (Sichtfahrgebot, übrigens eine Norm des Straßenverkehrs) begründet deiner Meinung nach keine erhebliche Mitschuld...?

 

ich wundere mich doch ein bisschen...

 

Gruß

Goose

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Guest Mr_Biggun

Beide haben einen Fehler gemacht. Die Wechselbrücke hat auf der Straße nichts zu suchen, Punkt. Sichtfahrgebot ist ebenfalls einzuhalten, Punkt. Ergo haben beide Mist gebaut und es geht nur um die Bewertung, wer mehr Mist gebaut hat. Da sehe ich ziemlich eindeutlig den famosen LKW-Lenker vorn. :whistling:

 

Für den Brummilenker gibt es nen § 222 und wohl einen 315b StGB, im Rahmen der Strafzumessung wird man von einer nicht unerheblichen Mitschuld des Twingofahrers ausgehen. Zivilrechtlich wird es wohl in Richtung 2/3-1/3-Verteilung zu Lasten des LKW-Fahrers bzw. -Halters laufen. Dem Twingofahrer ist das alles egal, denn der hat mit seinem Leben bezahlt. :whistling:

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... ist schon geil mit knappen 200 hinterm Spähtrupp durch Nebelwände zu donnern.

 

Den Mut hätt' ich freilich nicht... :whistling:

 

Nur soviel, war ein dicker BMW mit einer sehr guten Nebelschlußleuchte, damit wars kein Problem genügend Leine zu geben. Außerdem Sonntagmorgens auf einer soweit mans erkennen konnte leeren und dazu noch bekannten Autobahn.

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... ist schon geil mit knappen 200 hinterm Spähtrupp durch Nebelwände zu donnern.

 

Den Mut hätt' ich freilich nicht... :whistling:

 

Nur soviel, war ein dicker BMW mit einer sehr guten Nebelschlußleuchte, damit wars kein Problem genügend Leine zu geben. Außerdem Sonntagmorgens auf einer soweit mans erkennen konnte leeren und dazu noch bekannten Autobahn.

 

Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß. Äh naja so oder so ähnlich. Zum glück sind sich immer alle Autofahrer darüber bewußt das die nebelschlußleuchte auch eine höchstgeschwindigkeit von :whistling: gebietet...

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@gerre

Wow, im Blindflug mit 100 km/h ne Straße langzubrettern ist also ein "gewisses Risiko" - für mich ist das Raserei in selbstmörderischer Absicht. ...

Daß das Leben nie ohne Risiko sein kann, davon bin gerade ich ein harter Verfechter, aber der Zusammenbruch der Wirtschaft hängt sicher nicht davon ab, ob einer 5 Minuten früher oder später an seinem Fahrziel ankommt

Das gewisse Risiko geht man auch schon ein, wenn man bei nicht ganz eindeutigen Sichtverhältnissen 60 km/h fährt. Bei den von Dir vorher geposteten Anforderungen an die Sicherheit dürfte man aber stets nur :lol2: fahren, da man ja immer und überall mit so heimtückischen Hindernissen wie dieser Wechselbrücke rechnen muß. Und dann wirken sich die längeren Fahrzeiten schon auf die Wirtschaft aus.

 

@goose

Also ist jedem, der "in eklatanter Weise gegen [...] Norman des Straßenverkehrs verstößt, vorzuwerfen, damit vorsätzlich eine Unfallursache gesetzt zu haben?
Kann denn Schlamperei Vorsatz sein? :rolleyes: Grobe Fahrlässigkeit scheint mir allerdings schon vorzuliegen. Außerdem sah mir dieses Warndreieck, zwei Meter hoch schräg hängend, eher wie ein verirrtes Vorfahrtzeichen aus. Warndreiecke sollen doch 100 - 150 m hinter dem Hindernis am rechten Straßenrand auf dem Boden aufgestellt werden.
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... dürfte man aber stets nur :nick: fahren, da man ja immer und überall mit so heimtückischen Hindernissen wie dieser Wechselbrücke rechnen muß.

 

Wechselbrücken sind eigentlich ganz harmlos: Die fallen weder vom Himmel noch wachsen sie innert Sekundenbruchteilen aus dem Boden - und nein, die springen auch nicht heimtückisch hinter Büschen, Mauern oder aus dem Straßengraben hervor... :rolleyes:

 

Zudem wachsen die nicht blitzartig von Sandkorngröße zu einem ~7*2,5*4m großen Trumm heran, sondern eher langsam; und das erwiesenermaßen nur an ganz bestimmten Orten - Fahrzeugbaubetriebe oder kurz "Aufbauer" geheißen :nick:

 

Sonst stehen die nur bisweilen völlig unbeweglich in der Gegend 'rum; meist auf Betriebsarealen - in freier Wildbahn werden die kaum jemals gesichtet; es sei denn in inniger Verbindung mit dem angestammten Wirtstier - der StVZO-konformen BDF-Lafette... :lol2:

 

lg

c.s.

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Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß. Äh naja so oder so ähnlich. Zum glück sind sich immer alle Autofahrer darüber bewußt das die nebelschlußleuchte auch eine höchstgeschwindigkeit von :rolleyes: gebietet...

Nein. Zumindest nicht direkt. Und das immer wieder zu wiederholen, macht es nicht besser.

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Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß. Äh naja so oder so ähnlich. Zum glück sind sich immer alle Autofahrer darüber bewußt das die nebelschlußleuchte auch eine höchstgeschwindigkeit von :rolleyes: gebietet...

Nein. Zumindest nicht direkt. Und das immer wieder zu wiederholen, macht es nicht besser.

 

Man muss nicht alles in einen Satz fassen damit es direkt im Verhältniss gesehn werden kann.

 

Punkt 1: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Punkt 2: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere

Geschwindigkeit geboten ist.

Punkt 3: Das allgemeine Sichtfahrgebot würde eigentlich sogar auf 25 km/h deuten...

 

Was du mit diesem sinnlosen Kommentar bezwecken oder rechtfertigen willst bleibt mir hier leider Schleierhaft.

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Wechselbrücken sind eigentlich ganz harmlos:

... und nützlich dort, wo sie hingehören. Eine ist nun aber mal an einer Stelle "aufgetaucht", an der jemand nicht mit ihr gerechnet hat. Und es können ja noch andere finstere Gegenstände sein, die sich da so im dunkeln verbergen, auf Straßen, die nach allgemeiner Ansicht für frei gehalten werden.

 

Blindflugbedingungen sind eigentlich gar nicht so selten, es braucht dazu nur Dunkelheit, Nässe und Gegenverkehr. Dann sieht man dessen Scheinwerfer und den rechten Straßenrand und steuert in die schwarze Lücke dazwischen. Würde man jedesmal entsprechend dem Sichtfahrgebot abbremsen käme man gar nicht mehr voran.

Das ist eben der Unterschied, ob man sieht, daß da nichts ist, oder ob man nichts sieht, das da ist. Und wo nichts zu sehen ist, da ist auch meistens nichts. Meistens, aber nicht immer. :rolleyes:

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... Dunkelheit, Nässe und Gegenverkehr. Dann sieht man dessen Scheinwerfer und den rechten Straßenrand und steuert in die schwarze Lücke dazwischen.

 

Da geht fast immer eine ganze Menge mehr: Die eigene Sicht zu optimieren erfordert zwar einiges an Übung (man kann lernen, sich alle vorhandenen Licht- und Reflexionsquellen zunutze zu machen!) und auch Vorbereitung (u.a. Lampengläser und Scheiben putzen!), hilft aber bei solch zugegeben hundsmiserablen Sichtverhältnissen ungemein :lol2:

 

Und wo nichts zu sehen ist, da ist auch meistens nichts. Meistens, aber nicht immer. :rolleyes:

 

Eben! :nick:

 

lg

c.s.

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Wenn ein umsetzen nötig war, dann wurde hiermit beidseitig abgesichert.
Problem könnte sein das der Fahrer keine 2 Monatlöhne investieren kann um das Fahrzeug zu sichern.

 

---

Lieber langsamer fahren und Ankommen als schnellfahren und verunfallen.

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Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß. Äh naja so oder so ähnlich. Zum glück sind sich immer alle Autofahrer darüber bewußt das die nebelschlußleuchte auch eine höchstgeschwindigkeit von :rolleyes: gebietet...

Nein. Zumindest nicht direkt. Und das immer wieder zu wiederholen, macht es nicht besser.

 

Man muss nicht alles in einen Satz fassen damit es direkt im Verhältniss gesehn werden kann.

 

Punkt 1: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Punkt 2: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere

Geschwindigkeit geboten ist.

Punkt 3: Das allgemeine Sichtfahrgebot würde eigentlich sogar auf 25 km/h deuten...

 

Was du mit diesem sinnlosen Kommentar bezwecken oder rechtfertigen willst bleibt mir hier leider Schleierhaft.

Ich frage mich, was bezweckt werden will, wenn man bei NSL-Schnellfahrern immer auf die Geschwindigkeit hinweist. Die Leute fahren für die Sicht zuschnell, das hat mit der NSL nichts zu tun. Wenn die Autobahn leer ist und die Sicht 65m beträgt, fahre ich u.U. auch mit der Funzel. Auch schneller als 50 km/h. Dann verstoße ich aber nicht gegen irgendwelche Tempolimits.

 

Es gibt Leute, die glaub(t)en, daß es höhere Strafen gibt, wenn man mit NSL schneller als 50 fährt, weil man zuschnell ist. Und genau das suggeriert Deine Aussage. Sonst ist man so korrekt. Das war nicht böse gemeint, sondern nur ein Hiwneis.

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Wenn die Autobahn leer ist und die Sicht 65m beträgt, fahre ich u.U. auch mit der Funzel.

So einer bist Du also, der den nachfolgenden Verkehr mit seiner NSL blendet. Und das bei Sichtverhältnissen, bei denen der Einsatz einer NSL gar nicht geboten ist. Womöglich noch nachts als LSB. :rolleyes:

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So einer bist Du also, der den nachfolgenden Verkehr mit seiner NSL blendet. Und das bei Sichtverhältnissen, bei denen der Einsatz einer NSL gar nicht geboten ist. Womöglich noch nachts als LSB
HarryB Geschrieben: Heute, 1:54

Lesen und verstehen, zwei Dinge, die beim User 'gerre' nun ueberhaupt nicht zusammen treffen...... Aber Hauptsache ist, man hat mal wieder gebloekt, gelle

Harry diese NSL gibt es bei uns nicht,allerdings hatte ich letztes Monat einen vor mir welcher das Fahrzeug "Volvo " anscheinend eingefuehrt hatte und ehrlich das Ding blendet wie der teufel.

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Harry diese NSL gibt es bei uns nicht,allerdings hatte ich letztes Monat einen vor mir welcher das Fahrzeug "Volvo " anscheinend eingefuehrt hatte und ehrlich das Ding blendet wie der teufel.

Das ist mir voellig klar und wird ja auch nicht abgestritten. Jedoch ist die Interpretation des Beitrages von 'Haberlon' durch 'gerre' nun einmal voellig daneben und aus der Luft gegriffen. Hammel-Gestammel eben..... :rolleyes:

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Es gibt Leute, die glaub(t)en, daß es höhere Strafen gibt, wenn man mit NSL schneller als 50 fährt, weil man zuschnell ist. Und genau das suggeriert Deine Aussage. Sonst ist man so korrekt. Das war nicht böse gemeint, sondern nur ein Hiwneis.

 

Klar ist da ne höhere Strafe fällig, die Leute fahren für die herschende Sicht zu schnell dafür gehören sie bestraft, Punkt 1. Mit der eingeschalteten NSL geben sie zu , dass für sie die Sichtweite unter 50 Meter ist, Punkt 2. Ergo: Zu schnell unterwegs und das nicht mehr nur fahrlässig sondern vorsätzlich, also ist das Bußgeld zu verdoppeln.

 

So einer bist Du also, der den nachfolgenden Verkehr mit seiner NSL blendet. Und das bei Sichtverhältnissen, bei denen der Einsatz einer NSL gar nicht geboten ist. Womöglich noch nachts als LSB
HarryB Geschrieben: Heute, 1:54

Lesen und verstehen, zwei Dinge, die beim User 'gerre' nun ueberhaupt nicht zusammen treffen...... Aber Hauptsache ist, man hat mal wieder gebloekt, gelle

Harry diese NSL gibt es bei uns nicht,allerdings hatte ich letztes Monat einen vor mir welcher das Fahrzeug "Volvo " anscheinend eingefuehrt hatte und ehrlich das Ding blendet wie der teufel.

 

Wenn ich solche Kandidaten mit NSL vor mir habe, denke ich mir - hm dem ists zu dunkel, dem Blender kann geholfen werden besonders seit ich mein Auto scheinwerfermäßig zum Typ Flutlichtanlage aufgerüstet habe. Komischerweise reagieren, die dann immer etwas gereizt, wenn man ihnen die Bude mal so richtig ausleuchtet. :rolleyes:

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Mit der eingeschalteten NSL geben sie zu , dass für sie die Sichtweite unter 50 Meter ist, Punkt 2. Ergo: Zu schnell unterwegs und das nicht mehr nur fahrlässig sondern vorsätzlich, also ist das Bußgeld zu verdoppeln.

Falsch. Viele sind schlichtweg zu blöd und merken es nicht, daß die NSL noch (vom letzten Mal evtl) eingeschaltet ist. Manche (idR Frauen :rolleyes: ) wissen noch nicht einmal, wo der Schalter sich befindet.

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Naja, wenn es einzelne sind, ok. Das ist die Gruppe die ihr Fahrzeug -man möchte vermuten auch sonst- nicht im Griff hat und besser in Bus und Bahn aufgehoben wäre.

Aber es ist zeitweise wirklich erschreckend und absolut nicht mehr plausibel, wenn die rot blendende Kolonne an einem vorbeirauscht. Meiner Meinung nach gehört die NSL verboten und die Tiefer-schneller-breiter-Beleuchtung ala Nebelscheinwerfer gleich dazu, die Praxis zeigt dass die meisten sowieso nicht in der Lage sind das Zeug nutzenbringend einzusetzen.

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Guest Pferdestehler

Bei den meisten modernen Fahrzeugen wohl kaum noch möglich, da Zwangsschaltung. Da kann man nichts mehr vergessen. Wer die Blendfunzel hinten an hat, der hat das auch selbst eingeschaltet.

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Macho :rolleyes:

 

Und Ausserdem sachlich falsch: Wer nicht weiss wo sich der Schalter befindet kann auch nicht einschalten! :lol2:

Naja, irgendwie bekommen die Frauen das Auto ja auch an, nur mit dem Ausschalten hapert's dann und wann schon mal... :nick: :nick: *undwech*

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Die Brücke hatte ein Warndreieck angebracht, welches sicher ebenso reflektierte und darüber hinaus ob seiner charakteristischen Form als Warnzeichen erkennbar sein sollte.

Eine Zeitschrift hat mal die Preisfrage gebracht: Wo soll das Warndreieck platziert werden?

Drei Antworten waren vorgegeben:

a) Hinter dem Wagen, wo man aber Gefahr läuft, daß irgendein Trottel es plattfährt;

b) Unter dem Wagen, wo es trocken und sicher ist;

c) Vor dem Wagen, wo man es im Licht der Scheinwerfer gut bewachen kann.

Dieser Fall zeigt nun eine vierte Möglichkeit auf:

d) Hoch oben am Anhänger, wo keiner drankommt, der es klauen möchte.

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Macho :rolleyes:

 

Und Ausserdem sachlich falsch: Wer nicht weiss wo sich der Schalter befindet kann auch nicht einschalten! :lol2:

Naja, irgendwie bekommen die Frauen das Auto ja auch an, nur mit dem Ausschalten hapert's dann und wann schon mal... :nick: :nick: *undwech*

:nick:

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Sachliche Diskussionen sind nicht unbedingt die Stärke dieses Forums. Aber das wäre ja auch langweilig :rolleyes:

Eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte begründet für einige also schon eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, soso.

Und wenn der Fahrer nur die Heckscheibenheizung seines Audi 100/A6 C4 einschalten wollte? *gg*

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Sachliche Diskussionen sind nicht unbedingt die Stärke dieses Forums. Aber das wäre ja auch langweilig :rolleyes:

Eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte begründet für einige also schon eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, soso.

Und wenn der Fahrer nur die Heckscheibenheizung seines Audi 100/A6 C4 einschalten wollte? *gg*

 

Dann sollte er (oder sie) die komischen bunten Lämpchen am Kombiinstrument beachten...

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Guest Pferdestehler

Das Beispiel war aber dennoch gut gewählt. Mein Audi Coupé von 1985 hatte damals rechts und links an der Instrumentenkonsole je eine Reihe Wippschalter. Die gingen recht leicht. Verwechslungen waren leicht. Zudem gingen die Wippen recht leicht, manchmal drückte man aus Versehen eine zweite unmerklich mit. Allerdings gab es eben das gelbe-LED-Lämpchen als Hinweis, das konnte man höchstens übersehen, sollte man aber nicht. Zum Ignorieren sind die Lampen halt nicht da.

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Wer sagt eigentlich dass MEINE nach-vorne-Sicht unter 50m liegen muss damit ich die NSL einschalten darf? Wofür ist die NSL da? Rischtisch, damit mich der nachfolgende Verkehr sieht.

Man fahre bei sehr starkem Regen und schlechtem Belag (es grüßt der neue ach so tolle Betonasphalt). Die hinter einem auftretende Wasserwand lässt mich mit den Schlusslichtfunzeln kaum erkennen, ich hab es mir also einmal erlaubt, das Teil bei ca. 140km/h auf der linken Spur einzuschalten, damit hinten keiner mit 200km/h mir in den Arsch brettert. Man beachte: Nach vorne hatte ich ausreichende Sicht, nach hinten hatte ich eine Sicht von weniger als 50m, was aber nichts zu meiner eigenen Geschwindigkeit tut, ergo, NSL bei 140km/h :rolleyes:

 

Anmerkung: Ja, auch mich nerven die Leute die damit rumfahren ohne es zu bemerken bzw. sie viel zu früh einschalten. Ich hab sie bis jetzt 2mal genutzt, 1mal bei abartigem Nebel und einmal bei der o.g. Situation. Ob ich jemanden geblendet habe? Dank der selbst erzeugten rückwärtigen "Nebelwand" wohl kaum :lol2:

 

Anmerkung2: Und ja, ich weiß, ich dürfte sie nur bei Nebel einschalten. Ob ich aber wegen einer Wasserwand oder einer Wassertropfenwand nicht gesehen werde, ist meinem Leben egal.

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