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Unfassbar: Wechselbrücke Nachts Auf Landstraße Abgestellt


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Das ist wieder einmal so ein Fall von Vollkaskomentalität, die hier in D immer mehr um sich greift. Alles muß "Idiotensicher" abgesichert, kenntlich gemacht usw. werden, weil man selbst nicht mehr in der Lage ist mitzudenken. Mit Unvorhersehbarem rechnet man erst gar nicht mehr. Wenn nicht einer dasteht und warnt knallts - wie z.B. hier - das hätte nicht unbedingt ne Wechselbrücke sein müssen, da hätte weiß Gott was stehen, liegen können beispielsweise hätte vielleicht auch die ganze Straße weg sein können, weil der nahegelegene Fluß sie mitgenommen hat. Blöderweise war es ne Wechselbrücke und damit gibts jemanden, auf den man es (auch das eigene Unvermögen) ganz bequem abwälzen kann.

 

Was denkt Ihr wie viele Wechselbrücken und Sattelauflieger jede Nacht auf irgendwelchen düsteren Plätzen, Rasthöfen und auch Straßen in kleinen Industriegebieten im Begegnungeverkehr bei Regen, Schnee usw. umgebrückt bzw. umgesattelt werden. Blöderweise brauchste zum umbrücken möglichst ne gerade, befestigte Fläche damit man sie wieder aufnehmen kann bzw. die Stützen nicht wegsacken. Wir haben das damals mitm Sattel gemacht, da ists nicht ganz so dramatisch, hauptsache die Stützen haben festen Grund. Da fahren sich zwei LKWs aus einer Autobahn entgegen und per Absprache wird dann willkürlich dort wo man sich gerade trifft (per telef. Absprache) die Ladung (Brücke oder Auflieger) irgendwo draußen getauscht - kommt jeder Fahrer wieder schön nach Hause und man spart sich die teuren Spesen. Da schaffen es auch hunderte von Fahrern ohne Crash daran vorbeizufahren.

 

Könnte auch sein, dass irgendetwas an der Karre verreckt ist und um (leichter) dranzukommen - schafft der Mechaniker ein runter mit der Brücke an - ich hab schon Wechselbrücken auf Standstreifen von Autobahnen stehen sehen.

Hier in dem Fall, wenn der Speditionshof gleich um die Ecke liegen soll kann es z.B. sein, dass dieser evtl. ein wenig zu klein für die vielen Brücken ist und der Hofschlepper einzelne "Kisten", die ja gleich abgeholt werden (der Fahrer ist ja schon in der Einflugschneise) schon mal rausstellt - durchaus üblich!

 

Hier in Hermsdorf (A9) gibts z.B. eine Fahbahnteilung - links gehts gerade durch, rechts zur A4 bzw. Rasthof - es ist Wahnsinn wie viele Idioten hier schon mit ihrer Karre die Absicherung niedergemäht haben und auf den Leitplanken gestanden haben - ist die Absicherung, geschätzte 2x3 Meter große rot weiße Tafel vielleicht noch nicht groß genug!

Oder hier auf dem neuen Kreuz A93 / A6 gab es ne Baustelle da haben es fast wöchentlich Kutscher probiert, ob der LKW nicht doch durch die 2 Meter betonbegrenzte linke Spur paßt - hätte man die 2 Meter Beschilderung vielleicht mehr als nur in zweimaliger Wiederholung aufstellen sollen - was für ne Zeit für den örtlichen Kollegen von faun.

Usw. usw ... es gibt wahrscheinlich tausende solcher Fälle, die mit etwas vorausschauender Fahrweise (wenn ich nen Neuen meist frisch von der Fahrschule dabei hatte fehlte das i.d.Regel total) und "auch mit dem Unvorhersehbarem rechnen" vermieden werden könnten.

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@BB...du kapierst einfach nicht, was ich sagen will....

 

Freilich versteh' ich das - nur eben: Meine Bewertung sieht anders aus als die Deinige :cop01:

 

Daß der Lkw-Fahrer ein gerüttelt Maß Mit(!)schuld trägt, liegt doch auf der Hand - was aber dem Twingofahrer nicht mehr hilft; der freilich hat auch seinen Teil beigetragen, indem er schneller unterwegs war als er gucken konnte... :unsure:

 

lg

c.s.

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Ihre Beine reichten sehr wahrscheinlich bis auf den Boden und wurden von Deinem Scheinwerfer angestrahlt.

Nein, ich habe die Frau nicht gesehen, erst wenige Meter vor meinem Auto. Dar war noch einfache Beleuchtung im Auto, nicht mal Halogen.

 

Es kam mir nur etwas merkwürdig vor.

 

MfG.

 

hartmut

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@Aka von wegen Vollkaskomentalität, da bist bei mir auf der falschen Spur, umgekehrt wird ein Schuh draus.

Der LKW-Fahrer beansprucht ne Art Vollkasko im Sinne von Narrenfreiheit für sich, weil er denkt machen zu können was er will, es haben ja alle mit seinem rücksichtlosen, egoistischen und unverantwortlichen Handeln zu rechnen und entsprechend langsam und aufmerksam zu fahren.

Auch wenn die Wechselbrücke zu Reparaturzwecken runter muss, muss sie ZUVOR vernünftig gesichert werden.

Da du ein Umbrücken in einer Sackgasse im Industriegebiet mit dem ungesicherten Abstellen auf einer unbeleuchteten Landstraße bei Nacht vergleichst, denke ich dir meine Ansichten sowieso nicht näher bringen zu können.

 

@Hartmut : Auch ich hatte schon des öfteren den richtigen Riecher und konnte so unvermeidbares verhindern, das gibt aber keinem Verkehrsteilnehmer auch nur ansatzweise das Recht derartige Gefahren zu setzen. Und auch nach meinen Erfahrungen fahre ich nicht mit 50 durch die Nacht, in der Erwartung derartigen Hindernisse zu begegnen.

 

Ich klink mich jetzt kopfschüttelnd hier aus.

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Und auch nach meinen Erfahrungen fahre ich nicht mit 50 durch die Nacht, in der Erwartung derartigen Hindernisse zu begegnen.

 

Äußerst selten, daß man mal ausschließlich aufs Abblendlicht angewiesen ist - wenn aber doch mal, bleibt nur, das Tempo diesem anzupassen; was denn sonst? :unsure:

 

:cop01:

c.s.

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Trotzdem frage ich mich: Wie kann man das Teil übersehen ? :unsure:

Oh, das geht. Glaub mir. Ich habe vor längerer Zeit mal einen Unfall aufgenommen, wo ein Radfahrer gegen einen auf dem Seitenstreifen abgestellten Lkw-Anhänger gefahren und sich recht schwer verletzt hat. NUR: es war beste Sicht, bei Tag und Sonnenschein. Hier aber war es dunkel.

 

Wobei: auch ich frage mich ein wenig, ob den Pkw-Fahrer nicht auch eine nicht unwesentliche Mitschuld trifft. Denn wenn ich nichts sehen bzw. nicht weit genug sehen kann, so muß ich meine Geschwindigkeit eben diesen Verhältnissen entsprechend anpassen.

 

eigentlich hätte er sie sehen müssen, meine ich.

Meine ich auch. Denn das Streulicht der Scheinwerfer hätte die Wechselbrücke durchaus erfassen und sichtbar werden lassen müssen. Was das Bremsen und Ausweichen betrifft: mag ich einem ungeübten VT, vor allem einem Fahranfänger nicht zwingend abverlangen wollen.

 

Es ist absolut unbeleuchtet, der Straßenverlauf dagegen per Abblendlicht gut und komplett angestrahlt und offensichtlich hindernisfrei - siehe einen Beitrag weiter oben. Da Abblendlicht strahlt komplett unter dem Hänger durch und leuchtet diesen nicht an.

Siehe mein kleiner Einwand oben: was ist mit dem Streulicht? Ich meine schon, daß man die W-Brücke hätte sehen können.... fraglich ist nur, WANN. Ich denke aber auch hier, daß das deutlich vor dem Einschlag hätte passieren müssen.

 

Fakt ist: Sichtfahrgebot existiert. Frag mal deinen Fahrlehrer.

Richtig. Aber Fakt ist leider auch, daß sich sehr viele nicht daran halten.

 

...die Schuld dem Twingo-Fahrer in die Schuhe schieben will ...

Sicherlich nicht die ganze, aber durchaus einen Teil.

 

Wahrscheinlich richten diese Spezialisten ihrer Geschwindigkeit so aus, dass sie bei Nacht auch ein über die Fahrbahn gespanntes Stahlseil rechtzeitig erkennen

Nein, sicher nicht. Ich räume auch gern ein, daß meine Geschwindigkeit wahrscheinlich auch eher selten zu 100% den Sichtverhältnissen entspricht. Aber ich fahre nicht so schnell, daß ich im Falle des Falles so wie hier geschehen in ein Hindernis ballern würde.

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... wenn ich nichts sehen bzw. nicht weit genug sehen kann, so muß ich meine Geschwindigkeit eben diesen Verhältnissen entsprechend anpassen.

 

Oder die Sichtverhältnisse nach Kräften verbessern - beginnend beim konsequenten Nutzen jeder Möglichkeit aufzublenden; und beim peniblen Sauberhalten von Frontscheibe und Scheinwerfergläsern (auch unterwegs!) noch lange nicht endend.

 

So am Rande: Die beiden rechtsseitigen Stelzen der WB müssen aus der Perspektive eines herannahenden Pkw nacheinander einige Leitpfostenreflektoren verdeckt - in deren Reihe also eine Art Blinkeffekt ausgelöst haben; zuviel verlangt, anhand dessen auch nur erkennen, daß da überhaupt "irgendwas ist" und darob rein vorsorglich langsamer und erhöht aufmerksam darauf zuzufahren? :unsure:

 

:cop01:

c.s.

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Wer (auch noch als einer mit wenig Fahrpraxis),um diese Jahreszeit,bei den gegenwärtigen Wetterverhältnissen,BEI DUNKELHEIT, mit der genannten Geschwindigkeit eine LANDSTRASSE entlanghämmert, muß sich nicht wundern,wenn er sich plötzlich nicht mehr wundern kann!

 

Carterarch

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Hallo Kolbenfeder, da bin ich so gar nicht deiner Meinung.

 

Burschen holten nachts mit einem Langholztransportanhänger einen Maibaum ( Kulturhandlung Maibaumdiestahl ), beim Einfahren auf eine Staatsstraße stellten sie unstrittig je einen PKW mit eingeschalteter Warnblinkanalge an den Straßenrand.

 

Ein PKW am Straßenrand allein ist nicht unbedingt in Einklang mit einem weiteren Hindernis zu bringen.

Auch nicht wenn er die Warnblinkanlage eingeschaltet hat.

Wie oft steht den einer am Strassenrand, hat den Warnblinker an, nur weil der Fahrer oder die Mitfahrer mal pinkeln sind?

 

 

während des einbiegens knalte ein Volldepp ( ich mag es nicht anders bezeichnen ) in den Langholztransporter un tötete einen der Burschen. Den Gruppenleiter wurde trotzdem "schmerzhafte" Mitschuld angellastet.

 

Hatte der aufliegende Maibaum Seitenreflektoren oder war sonst weiter beleuchtet oder mit gut sichtbaren Reflektoren gekennzeichnet?

Warum haben die Burschen da nicht weiträumiger abgesichert? Warndreieck, Taschenlampe mit Lichtzeichen?

Wenn dem so gewesen wäre, hätte man den Toten sicher verhindern können.

Unter diesem Aspekt trifft den Verantwortlichen der "Kulturhandlung" die Mitschuld berechtigt.

 

 

Ich denke wer in eine mit Warnblinker gekennzeichnete Situation hineinknall ist ohne jede Einschränkung als absoluter Alleischuldiger zu betrachten.

 

Bin ich nicht der Meinung wie gesagt.

Es kommt wirklich auf die Situation an.

Wir waren beide nicht unmittelbar dabei denke ich. Da bleiben nur Spekulationen.

Ich glaube aber auch, das eine gewisse desensibilisierung bzgl. Warnblinken eingetreten ist, weil viele Idioten die Warnblinkanlage

als Parkberechtigung auf einer Fahrspur missbrauchen.

 

Nichts desto trotz, ein Toter ist einer zu viel.

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Nichts desto trotz, ein Toter ist einer zu viel.

 

Im Grundsatz richtig - aber bei aller Tragik: Die allermeisten Verkehrstoten fallen selbstgebauten Unfällen zum "Opfer" - und auch einem gut Teil der formal "Unschuldigen" gebührt wohl die virtuelle Grabsteininschrift "Aber er hatte recht". Manchen ist einfach nicht zu helfen... :unsure:

 

 

:cop01:

c.s.

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...
Ich denke wer in eine mit Warnblinker gekennzeichnete Situation hineinknall ist ohne jede Einschränkung als absoluter Alleischuldiger zu betrachten.

 

Bin ich nicht der Meinung wie gesagt.

Es kommt wirklich auf die Situation an.

Wir waren beide nicht unmittelbar dabei denke ich. Da bleiben nur Spekulationen.

Ich glaube aber auch, das eine gewisse desensibilisierung bzgl. Warnblinken eingetreten ist, weil viele Idioten die Warnblinkanlage

als Parkberechtigung auf einer Fahrspur missbrauchen.

 

Nichts desto trotz, ein Toter ist einer zu viel.

 

Also normalerweise sobald irgendetwas blinkt, ungewöhnlich reflektiert, nur einer z.B. auch im Straßengraben mit ner Kerze funzelt - schlicht anders als eine normale komplett freie Bahn aussieht ist Vorsicht geboten. Notfalls ist Warnblinkanlage, Bremsen und max. Schrittgeschwindigkeit angesagt. Beispielsweise ein gerade geplatzer LKW-Reifen mit den ganzen Fetzen auf der Fahrbahn sind nicht gerade lustig wenn man mit hoher Geschwindigkeit drüberbrettert. Ein mit Warnblinkanlage stehendes Fahrzeug sollte eigentlich eindeutig sein.

Oder vielleicht ein Crash mit einem Wrack im Graben, wo du evtl. nur einen Scheinwerfer mit Standlicht im Graben siehst - da sollten eigentlich alle Alarmglocken leuten.

Unter dem Bezug hasse ich diese dämlichen CD´s und Reflektoren die von irgendwelchen anscheinend Denkbefreiten Leuten willkürlich und unsystematisch in die Büsche am Straßenrand gehängt werden um vermeintlich Wildunfälle zu verhindern. Das Gegenteil ist der Fall, Signale z.T. auch die Reflektoren der Leitpfosten sind nicht mehr vernünftig wahrnehmbar.

Dazu gibts dann noch die Grablichter die immer mehr bei den Kreuzen an den Straßenrändern aufgestellt werden. In der Wahrnehmung könnte das auch das noch brennende Rücklicht eines verunfallten Fahrzeugs sein - hab selbst schon des Öfteren wegen so etwas unnötigerweise, wie sich beim Vorbeifahren herausstellte gebremst.

 

Das Problem ist, dass in der heutigen Zeit wegen jedem noch so irrelevanten Fall Warnsignale mißbraucht werden und dadurch die Leute abstumpfen (warum muß man z.B. einen Schwertransport der von den Maßen her wie ein normaler Sattelzug aussieht nur weil er 70 statt 40 Tonnen wiegt - den meisten Verkehrsteilnehmer fiele der nicht mal auf da sie nicht mal wissen, dass 40 to normal sind auf gerader Ebene, wie einen "blinkenden Tannenbaum" beleuchten). Man sieht es täglich im Straßenverkehr, die Warnblitzer an Baustellen, Gefahrstellen usw. werden immer aggressiver - schlicht ein Wettrüsten.

Bin gespannt, wann es soweit ist, dass ein normaler Streifenwagen einen ganzen Verkehrssicherungsanhänger hinterherzieht - bei den inzwischen obligatorischen hochklappbaren bunkt blinkenden Tafeln aufm Dach haben die doch bestimmt schon verstärkte Karosserien.

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warum muß man z.B. einen Schwertransport der von den Maßen her wie ein normaler Sattelzug aussieht nur weil er 70 statt 40 Tonnen wiegt - den meisten Verkehrsteilnehmer fiele der nicht mal auf da sie nicht mal wissen, dass 40 to normal sind auf gerader Ebene, wie einen "blinkenden Tannenbaum" beleuchten

 

Weil es Vorschrift ist.

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Was denkt Ihr wie viele Wechselbrücken und Sattelauflieger jede Nacht auf irgendwelchen düsteren Plätzen, Rasthöfen und auch Straßen in kleinen Industriegebieten im Begegnungeverkehr bei Regen, Schnee usw. umgebrückt bzw. umgesattelt werden.
Ich denke gerade daran, in wieviel Fällen wohl dafür eine Behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt. :unsure:

VwV zur StVO zu § 32 Verkehrshindernisse ...

...

3 III. Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern. Die Aufstellung von Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum bedarf der Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

...

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Oh, das geht. Glaub mir. Ich habe vor längerer Zeit mal einen Unfall aufgenommen, wo ein Radfahrer gegen einen auf dem Seitenstreifen abgestellten Lkw-Anhänger gefahren und sich recht schwer verletzt hat. NUR: es war beste Sicht, bei Tag und Sonnenschein. Hier aber war es dunkel.

 

Naja man sieht auch jeden Tag auf der autobahn etliche leute die beinahe in irgendwelche lkw´s reinrauschen, andere sind da natürlich klüger und schlafen dann gleich dauerhaft links.

 

Aber interessant wie sich bei so einem thema mal die fronten mischen :unsure:

Naja, wie gesagt, man weiß nicht ob es viele menschen gibt, die die situation komplett entschäft hätten, aber wenn er da mit 100 noch rein ist hat er defintiv was falsch gemacht... Die Meinungen über die stealth-wechselbrücke empfinde ich in dieser auslegung jedenfalls als überzogen...

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Das Problem ist, dass in der heutigen Zeit wegen jedem noch so irrelevanten Fall Warnsignale mißbraucht werden und dadurch die Leute abstumpfen ...

 

Stimmt auffallend - im Grunde ist das der gleiche Teufelskreis wie jener, der zu den vielen sinnlosen Tempolimits führt: Die werden ja oft nur verhängt, weil es mal ein einzelner skSf nicht auf die Reihe gebracht hat, sein Tempo eigenverantwortlich im Rahmen des §3(1) zu wählen - und abgeflogen ist; woran dann natürlich alle anderen schuld sind, nur nicht er selbst... :wand:

 

So werden's immer mehr Schilder, die alle aufs niedrigste Niveau einbremsen und im Gleichschritt wächst und gedeiht die felsenfeste Überzeugung, vor allem und jedem beizeiten gewarnt werden zu müssen und gar der vermeintliche Anspruch auf folgenlosen Blindflug... :cop01:

 

:unsure:

c.s.

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eine Frau stand mitten auf meiner Fahrbahn.

Ihre Beine reichten sehr wahrscheinlich bis auf den Boden und wurden von Deinem Scheinwerfer angestrahlt.

 

Die Wechselbrücke dagegen stand auf dünnen Stelzen, die ein ähnliches Bild wie die reflektierenden Fahrbahnbegrenzungen abgibt, dies auch noch an der vermeintlich richtigen Stelle. Dazu das Warndreieck, welches nicht genau zu orten ist. Selbst der untere Abschluss der Wechselbrücke ist nicht vom Scheinwerfer angeleuchtet und daher in absoluter Dunkelheit für den Fahrer, sofern er mit Abblendlicht unterwegs ist.

 

Dire Irritation für das menschliche Auge ist perfekt. Ein paar Begrenzungsleuchten sehen merkwürdig aus, was aber unwichtig ist, da sie nicht auf der Straße, also nicht im Weg stehen. Das Warndreieck wird auch nicht auf der Straße erwartet, da diese einsehbar und hindernisfrei ist. Die Entfernung ist nicht auszumachen. Es muss also viel weiter weg platziert sein. Die Straße ist frei und es gibt keine Veranlassung, das Tempo zu drosseln.

 

Der Unfall hätte meiner Meinung nach jedem passieren können, auch mir.

Also ich weiss nicht...wenn ich ein Warndreieck sehe, egal wo und wie, gehe ich erstmal vom Gas und checke die Lage. Immerhin zeigt ein Warndreieck eine Gefahrenstelle an oder nicht ? Irritation des Auges hin oder her...hätte der Twingofahrer nicht irgendwie reagieren müssen ? Stattdessen ist er nahezu ungebremst reingeknallt...kommt mir sehr seltsam vor ! Das Alter und die mangelnde Fahrpraxis haben vllt. doch etwas zu der Misere beigetragen...vllt. hat er dann noch am Radio gespielt, eine SMS geschrieben oder sonstwas gemacht, was seine Aufmerksamkeit beeinträchtigt hat und PENG ! ist es passiert. Das mit dem Abblendlicht ist schon richtig und die Stelzen können irritieren, aber das Warndreieck... :cop01: Schwieriger Fall, man wird es nie abschließend klären können. Der LKW-Fahrer wird auf jeden Fall fett einen auf den Ar*** kriegen - zu Recht ! :unsure:

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Eine Mitschuld des Twingofahrers beweist sich damit, würde sich, wenn wir annehmen daß einige andere PKW dies Stelle ohne dagegenzuknallen auch passierten.

 

Für "unvermeidbar" oder zwangsläufig spräche es nur wenn der Twingofahrer der Erste wäre der dorthin nach dem Abstelllen hinkam und gleich verunglückte.

 

Ich sehe das ähnlich wie "gefährlich" glatte Straßen, gefährliche Allebäume usw.

 

Hunderte, Tausende passieren solche Stellen, nur Einzelne verunglücken, also gewisse Unfähigkeit!

 

 

Ergänzung Warnblinken, wird leider oft im Glauben benzutzt daß eine eingeschaltete Warnblinkanlage das Halteverbot auf Radwegen aufhebt, leider!

 

Sollte gleich doppeltes Bußgeld für 2 VORSÄTZLICHE Verstöße geben!

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dann ist der "Normalo" bald unterfordert und ignoriert Regeln und Zeichen.

Irgendwo habe ich mal gelesen, 85% der Autofahrer halten ihr Fahrkönnen für überdurchschnittlich.

Imho liegen da 35% etwas daneben. Sobald etwas neben der Reihe kommt sind viele, auch von denen die sich für Überdurchschnittlich halten, restlos überfordert. Die brauchen die Sicherheitspolster.

 

MfG.

 

hartmut

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Eine Mitschuld des Twingofahrers beweist sich damit, würde sich, wenn wir annehmen daß einige andere PKW dies Stelle ohne dagegenzuknallen auch passierten.

Nein, das wäre kein Beweis.

 

Ich sehe das ähnlich wie "gefährlich" glatte Straßen, gefährliche Allebäume usw.

Aleebäume sind nicht gefährlich. Wegen eines Baumes am Straßenrand passieren keine Unfälle.

 

Hunderte, Tausende passieren solche Stellen, nur Einzelne verunglücken, also gewisse Unfähigkeit!

Das ist noch nicht mal ein Indiz für eine Unfähigkeit des Fahrers. Es gibt noch viele weitere Parameter als Ursache für Unfälle.

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Also ich weiss nicht...wenn ich ein Warndreieck sehe, egal wo und wie, gehe ich erstmal vom Gas und checke die Lage. Immerhin zeigt ein Warndreieck eine Gefahrenstelle an oder nicht ?

 

Mach ich auch,selbst jetzt noch nach rund einem viertel Jahrhundert Autofahren obwohl viele Warndreiecke sich beim passieren als schlicht vergessen entpuppten,zumindest war keine Ursache für die Aufstellung mehr sichtbar.

Aber lieber 99 mal umsonst vom Gas als in die Gefahrenstelle reingebrettert.

Wobei man oft genug feststellen muß das Vielen Warndreieck,Blau-und Gelblichter keine Begründung liefern auch nur mal den Gasfuß zu lupfen.Da sieht man schon die Beleuchtungsorgie hinter der nächsten Kurve und man wird überholt als ob man stehen würde.

 

Das man gelegentlich nur ahnt das vor einem was nicht stimmt und sich die Ahnung dann als schlecht sichtbares Hinderniss erweist hatte ich auch schon mehrmals.Einmal war es eine Ente die auf der Autobahn nachts bei starkem Regen mit komplett ausgefallener Heckbeleuchtung unterwegs war,eine dumme Nuß die bei Nacht und dickem Nebel in dunkler Kleidung mitten auf der Strasse rumlief,ein der Dämlichkeit nach Verwandter der bei ähnlich bescheidenen Sichtverhältnissen mit einem Uraltrad in Tarnklamotten gewandetet ohne Licht und Reflektoren rumgurkte.In diesen Fällen hatte ich schon mehrere 100m vorher ein seltsames Gefühl welches sich dann als richtig erwies.Keine Ahnung ob ich hätte ausweichen können wenn ich nicht schon vorher vom Gas gegangen und mich den Stellen mit Vorsicht genähert hätte.

 

Sicher kann man von einem Anfänger keinen besonders ausgeprägten 7. Sinn erwarten,aber eine dem Können und der Sicht angepasste Fahrweise.

In wie weit man diese Wechselbrücke hätte im Vorfeld erkennen können werden Gutachten zeigen und aufgrund dieser Gutachten wird man die Schuldverteilung treffen.

Da dort eine Spedition ihren Sitz hat würde es mich übrigens nicht wundern wenn dort öfters WB auf der Strasse stehen.

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Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass diese Wechselbrücke vom eigenen Licht - ob ihrer Höhe - NICHT angeleuchtet wird.

Es gibt einen himmelweiten Unterschied zwischen diesem Hindernis und einem unbeleuchteten Panzer auf der Fahrbahn (in Sicht- und Leuchthöhe)

Es ist nicht auszuschließen, daß der Twingo-Fahrer die Scheinwerfer des Gegenverkehrs unter der Wechselbrücke hindurch gesehen hat, daß er deshalb abgeblendet hat und selbst vom Gegenverkehr geblendet wurde. Außerdem glaubte er womöglich noch, die Strecke sei frei, weil er ja die Lichter eines weit entfernten entgegenkommenden Autos sehen konnte. Als die Unterkante der Brücke begann, die Sicht auf die entgegenkommenden Autos von oben nach unten fortschreitend zu verdecken war es zu spät, und der Twingo-Fahrer hat gar nicht mehr verstanden, wie ihm geschehen ist.

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Etwas ist mir komisch vorgekommen, ich kann heute noch nicht sagen was es war. Deshalb habe ich gebremst, und eine Frau stand mitten auf meiner Fahrbahn.

Zuerst hast Du mehr gefühlt als gesehen, daß da irgendwas war. Wie Du näher kamst hast Du gesehen, daß es eine Frau war, und noch näher heran hast Du gesehen, daß sie schiech war. :whistling::whistling:

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Hunderte, Tausende passieren solche Stellen, nur Einzelne verunglücken, also gewisse Unfähigkeit!

Nach den Informationen passierte der Unfall ja unmittelbar nach abstellen, also allzuviele sind wohl noch nicht vorbeigefahren.

Zudem war der Fahrer unerfahren, konnte wahrscheinlich aus den indirekten Hinweisen (abschattungen etc) nicht die richtigen Schlüsse ziehen.

Einerseits wäre der Twingo mit Tempo 100 wahrscheinlich auch in besser sichtbare Indernisse gerauscht, andererseits wäre wahrscheinlich auch eine Geschwindigkeit, die zum Anhalten vor üblichen Hindernissen (Fußgängern, Brettern etc) gereicht hätte, hier noch zu hoch gewesen

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Im Grunde hat der Gesetzgeber doch immer eine doppelte Sicherheit geschaffen: Er hat festgelegt, dass keine schlecht sichtbaren Hindernisse (in diesem Fall nicht vernünftig gesichert) auf die Fahrbahn eingebracht werden dürfen und der hat festgelegt, dass man auf Sicht zu fahren hat.

Beide Sicherheitspolster wurden mit tödlichem Ausgang vollkommen überlastet.

 

Was für mich schwer wiegt: Der LKW-Fahrer hat zweifelsohne grob fahrlässig gehandelt, aber er hatte konkret kurz vor dem Unfall keinerlei Möglichkeit mehr, einzugreifen. Die von ihm verursachte Gefahr war zum Zeitpunkt des Abstellens abstrakt. Der PKW-Fahrer hingegen hat die Gefahr konkret werden lassen und er alleine hatte es in der Hand den Unfall abzuwenden, was bei entsprechender Fahrweise und Aufmerksamkeit möglich gewesen wäre.

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Guest Pferdestehler

Für den Clio-Fahrer war der Unfall ganz sicher mindestens genau so abstrakt, genau bis zum Moment, in dem es dann Peng machte.

 

Das mit dem abstrakt und konkret halte ich für vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Genau so hätte dem LKW-Fahrer die Unfallgefahr konkret klar sein müssen und der Autofahrer müsste mit so was schlicht nicht rechnen. Kann man sehen, wie man will. Schuld haben beide irgendwie. Moralisch(!) ist für mich ganz klar der LKW-Fahrer der Schuldige, denn er hat das Hindernis vollkommen unnötig mitten auf die Landstraße gesetzt.

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Das mit dem abstrakt und konkret halte ich für vollkommen an den Haaren herbeigezogen.

 

Die Unterscheidung nach einer abstrakten und eine konkreten Gefahr ist überhaupt nicht an den Haaren herbeigezogen.

 

Tatsache ist: Nach Eintritt der konkreten Gefahr hatte nur noch der PKW-Fahrer irgendeine Möglichkeit zu handeln. Wie man das nun bewerten mag, sei jedem selbst überlassen.

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Die Unterscheidung nach einer abstrakten und eine konkreten Gefahr ist überhaupt nicht an den Haaren herbeigezogen.

Richtig. Sie bedingt eine jeweils andere Strafzumessung.

 

Alölerdings sehe ich hier eine konkrete Gefährdung durch den LKW-Fahrer, keine abstrakte. Immerhin hat sein Handeln zu einem Unfall geführt. Eine abstrakte Gefährdung hat keinen Unfall zur Folge.

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Tatsache ist: Nach Eintritt der konkreten Gefahr hatte nur noch der PKW-Fahrer irgendeine Möglichkeit zu handeln. Wie man das nun bewerten mag, sei jedem selbst überlassen.

Na toll! Der eine stellt ein schwer erkennbares Hindernis auf der Fahrbahn ab, und dem anderen bleibt es überlassen, dem Hindernis mit besonderer Vorsicht auszuweichen. Soll vielleicht noch :whistling: als generelles TL agO. eingeführt werden, damit solche Schlampereien folgenlos bleiben?

 

Das ist, wie wenn ein Terrorist eine Mine legt. Aber schuld an deren Explosion soll dann nicht der Terrorist sein, sondern das ahnungslose Opfer, das darauf getreten ist. Denn erst durch diesen Tritt ist die Sprengladung gezündet worden, und das Opfer hätte ja auch woanders hin treten können. :whistling:

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Na toll! Der eine stellt ein schwer erkennbares Hindernis auf der Fahrbahn ab, und dem anderen bleibt es überlassen, dem Hindernis mit besonderer Vorsicht auszuweichen. Soll vielleicht noch :whistling: als generelles TL agO. eingeführt werden, damit solche Schlampereien folgenlos bleiben?

Sichtfahrgebot. Wobei: der Unfall wird in der nächsten Sitzung des Kommunalbeirats besprochen, es wird an ein Tempolimit von 70 gedacht um diese Unfallstrecke zu entschärfen.

 

Das ist, wie wenn ein Terrorist eine Mine legt. Aber schuld an deren Explosion soll dann nicht der Terrorist sein, sondern das ahnungslose Opfer, das darauf getreten ist. Denn erst durch diesen Tritt ist die Sprengladung gezündet worden, und das Opfer hätte ja auch woanders hin treten können.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Lies den Sachverhalt noch einmal genau durch und arbeite die Unterschiede zu deinem Beispiel heraus.

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...dem anderen bleibt es überlassen, dem Hindernis mit besonderer Vorsicht auszuweichen.

 

Dazu hätt's ob der breiten übersichtlichen Bundestraße keiner besonderen Vorsicht bedurft... :whistling:

 

Wenn Dir einer das falsch geparkte Auto zusammenfährt, das er wegen der ob Schmuddelwetters zugesauten Reflektoren zu spät gesehen hat, nimmst Du dann auch widerstandslos die volle Schuld auf Dich - oder wenigstens einen Teil derselben? :rolleyes:

 

Und nein: Wer mit derartigem Karacho unter einer Wechselbrücke durchhämmert, daß die Reste erst 300m weiter zum Stehen kommen, hätte absolut keine Chance gehabt, auf ein bodennahes Hindernis, das im Abblendlichtkegel auftaucht, auch nur ansatzweise zu reagieren :whistling:

 

lg

c.s.

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Sichtfahrgebot. Wobei: der Unfall wird in der nächsten Sitzung des Kommunalbeirats besprochen, es wird an ein Tempolimit von 70 gedacht um diese Unfallstrecke zu entschärfen.

 

was soll man dazu noch sagen :whistling:

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Wenn Dir einer das falsch geparkte Auto zusammenfährt, das er wegen der ob Schmuddelwetters zugesauten Reflektoren zu spät gesehen hat, nimmst Du dann auch widerstandslos die volle Schuld auf Dich - oder wenigstens einen Teil derselben? :whistling:

Na klar, warum nicht? Man soll sein Auto eben richtig parken.

 

Und nein: Wer mit derartigem Karacho unter einer Wechselbrücke durchhämmert, daß die Reste erst 300m weiter zum Stehen kommen, hätte absolut keine Chance gehabt, auf ein bodennahes Hindernis, das im Abblendlichtkegel auftaucht, auch nur ansatzweise zu reagieren :whistling:

Ein bodennahes Hindernis verdeckt die Scheinwerfer des Gegenverkehrs, wenn es nicht sehr klein und leicht zu umfahren ist. Im Unterschied zu dieser auf dünnen Stelzen schwebenden Wechselbrücke ist es undurchsichtig.

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Ein bodennahes Hindernis verdeckt die Scheinwerfer des Gegenverkehrs, wenn ...

 

... welcher da ist bzw. entgegenkommt; was hier scheint's nicht der Fall war... :whistling:

 

Zum Effekt der WB-Beine auf externe Lichtquellen hab' ich mich oben schon ausgelassen - und ob ein Reh o.ä. wirklich dickere "Stelzen" hat als eine WB...? :rolleyes:

 

Letztlich ist's ohnehin egal: Wenn Du auf irgendein stehendes Hindernis aufläufst, ist erstmal zweitrangig, wo das hergekommen ist und ob das überhaupt dort sein dürfte: Es ist schlicht da und Du mußt damit klarkommen - schon im eigenen Interesse, q.e.d. :nolimit:

 

Vielleicht muß man, um das zu verstehen, einfach mal an dermaßen saubl*der Stelle manövrierunfähig liegengeblieben sein, daß man eigentlich nur noch beten konnte:Wer immer da um die Kurve kommt, möge noch reagieren können - mir mal passiert, noch bevor die Absicherung stand :whistling: Beide Autos Schrott - und der sinnlose Blindflieger ("da stand doch noch nie...") so unzweifelhaft allein schuld, daß dessen Versicherung noch nicht mal versucht hat zu schachern...

 

lg

c.s.

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@Bonsai-Brummi

 

Hast Du schon mal in Erwägung gezogen, dass das Hindernis unter Umständen für den Verunfallten absolut nicht erkennbar war, ein auf dem Boden stehendes Hindernis dagegen schon?

 

Die verbliebenen 300 Restmeter bis zum Aufprall an den Baum hat das Fahrzeug übrigens ungebremst zurück gelegt. Die Geschwindigkeit beim Aufschlag war nicht mehr weltbewegend. Die Beschädigungen durch den Aufprall nur minimal. Der Wagen muss daher beim Zusammenstoß mit dem Hänger nicht unbedingt sehr schnell gewesen sein.

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... in Erwägung gezogen, dass das Hindernis unter Umständen für den Verunfallten absolut nicht erkennbar war, ein auf dem Boden stehendes Hindernis dagegen schon?

 

Daß er's nicht erkannt hat, ist nur allzu offensichtlich, der hat wohl nicht mal Zeit für einen Ausweichversuch gehabt; und an letzteres glaub' ich in der Tat nicht: Es war von 100km/h die Rede - da hat selbst ein Profi mit trainierten Reflexen kaum eine Chance, jedenfalls nicht bei H4-Abblendlicht; wer aber im Fernlicht so ein Riesentrumm nicht oder zu spät sieht, kann eigentlich nur anderweitig beschäftigt gewesen sein - oder aber man müßte ernsthaft an seiner Fahreignung zweifeln... :whistling:

 

Und daß jemand Dich - vllt. nach einem Unfall im Schock nicht so ganz sicher auf den Beinen, dafür aber mitten auf der Fahrbahn - beizeiten sieht und adäquat reagiert (Dich also nicht niederbügelt!) soll ja doch gerne sein; richtig? :whistling:

 

lg

c.s.

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Tempo :rolleyes: dort macht natürlich Sinn :whistling: , noch besser wäre allerdings :whistling: und eine Flutlicht-Straßenausleuchtung auf Staatskosten, damit hirnlose LKW-Fahrer ihrem unverantwortlichen Treiben mit behördlicher Duldung ungestört nachgehen können.....

 

@Dieselschr : gibs auf, es ist völlig absurd zu glauben bei BB & Co. eine ansatzweise dem gesunden Menschenverstand entsprechende Beurteilung des Vorfalls zu erreichen.

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Wobei man oft genug feststellen muß das Vielen Warndreieck,Blau-und Gelblichter keine Begründung liefern auch nur mal den Gasfuß zu lupfen.Da sieht man schon die Beleuchtungsorgie hinter der nächsten Kurve und man wird überholt als ob man stehen würde.

DAS kann ich nur bestätigen. Für die meisten liefert es auch keine Begründung, wenn man mit LED-Sondersignalanlage und Martinshorn mit einem NEF von hinten angebrettert kommt. Mittlerweile gehen gefühlte 50% der VT nicht mehr vom Gas, sondern rücken nur leicht nach rechts. Gefühlte 25% machen noch nicht mal das. :whistling:

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beim LKW-Führerschein wurde uns gesagt, dass wir die Wechselbrücken niemals irgendwo auf der Straße abstellen sollen. Immer irgendein Parkplatz, Rastplatz, Firmenhof,.. dass das natürlich nicht immer umzusetzen ist, auch klar..

 

 

Mittlerweile gehen gefühlte 50% der VT nicht mehr vom Gas, sondern rücken nur leicht nach rechts. Gefühlte 25% machen noch nicht mal das. :whistling:

 

wenn kein Gegenverkehr kommt, bremse ich ab und setze Blinker rechts. Wenn Gegenverkehr kommt und kein überholen möglich ist, gib ich Gas bis kein Gegenverkehr mehr kommt und dann abbremsen und Blinker rechts. Rettungsgasse bilde ich sowohl auf der Autobahn als auf auf der Land/Bundesstraße, wenn sichs staut.

 

hoffentlich doch nicht die absolute Ausnahme?

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Wenn Dir einer das falsch geparkte Auto zusammenfährt, das er wegen der ob Schmuddelwetters zugesauten Reflektoren zu spät gesehen hat, nimmst Du dann auch widerstandslos die volle Schuld auf Dich - oder wenigstens einen Teil derselben? :whistling:

Na klar, warum nicht? Man soll sein Auto eben richtig parken.

Diese Aussage halte ich fuer sinnlos daher geplappert und wuerde sie wirklich gerne mal auf die Probe stellen......

 

Die Beschädigungen durch den Aufprall nur minimal. Der Wagen muss daher beim Zusammenstoß mit dem Hänger nicht unbedingt sehr schnell gewesen sein.

Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass das Dach des Fahrzeuges abgetrennt war - und zwar nicht durch Werkzeuge der Feuerwehr. Der muss da also schon ganz schoen rein gekachelt sein, damit sich der Twingo oeffnet wie eine Sardinendose - und minimal wuerde ich solche Beschaedigung nun auch nicht gerade nennen wollen....

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So ich hab das Ganze jetzt mal hier verfolgt und es ist ja auch ziemlich interessant. Als erstes möchte ich mal einen kleinen Denkanstoß geben: Was ist denn mit den Stelzen der WB? Diese hätte man im Scheinwerferkegel sehen müssen.

 

Das nächste ist, ich hab mir mal die Zeit genommen, um ein wenig zu rechnen. Dazu vorerst ein paar Hinweise. Wir nehmen an, daß

a) der Fahrer mit Abblendlicht unterwegs ist und dieses die Straße auf 50m ausleuchtet,

b) der Fahrer nach einer Schrecksekunde sein Kfz mit 8 m/s2 verzögert.

 

Damit betragen sH=50m & a=8m/s2. Was jetzt kommt ist reine Physik! Allgemein kann man dafür folgende Formel nutzen: (vA2-vE2)/2a=sH-sR

a...Verzögerung

vA...Anfangsgeschwindigkeit

vE...End-/Aufprallgeschwindigkeit

sH...Weg bis zum Hindernis

sR...Reaktionsweg (entw. Angfangs- oder Endgeschw. / 3,6)

Alle Geschwindigkeiten werden in m/s (kmh/3,6) angegeben!

 

Fall 1: Der Fahrer fährt mit vA=100km/h

v = 20,4m/s = 73,4km/h Aufprallgeschwindigkeit

 

Fall 2: Der Fahrer fährt mit vE=100km/h gegen das Hindernis

v = 32,44m/s = 116,8km/h Anfangsgeschwindigkeit

 

Fall 3: Welche Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden, um rechtzeit vor dem Hindernis zum Stehen zu kommen?

v = 21,4m/s = 77,0km/h

 

Wie man sieht fällt das recht unterschiedlich aus! Zum Abschluß noch etwas zum Nachdenken: Bei einer Geschwindigkeit von 80km/h (also "nur" 3km/h mehr - und wie viele meinen nicht so schlimm) beträgt die Aufprallgeschwindigkeit bereits 25,3km/h (7,03m/s)!!

 

Wenn gewünscht - und möglich auch Word-Dateien hochzuladen - gibts den kompletten Rechenweg. Ich bin jetzt zu müde dafür :whistling:. Vielleicht hat es ja den ein oder anderen mal zum Nachdenken angeregt.

 

Pussy

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@Bonsai-Brummi

 

Hast Du schon mal in Erwägung gezogen, dass das Hindernis unter Umständen für den Verunfallten absolut nicht erkennbar war, ein auf dem Boden stehendes Hindernis dagegen schon?

 

Die verbliebenen 300 Restmeter bis zum Aufprall an den Baum hat das Fahrzeug übrigens ungebremst zurück gelegt. Die Geschwindigkeit beim Aufschlag war nicht mehr weltbewegend. Die Beschädigungen durch den Aufprall nur minimal. Der Wagen muss daher beim Zusammenstoß mit dem Hänger nicht unbedingt sehr schnell gewesen sein.

 

Laut dem tvbeitrag ist er da noch mit 100 rein, so viel zum nicht sehr schnell... Zudem halte ich deine Theorie von den Stealth-Wechselbrücken noch immer für absurd... die werden imho erst in 2-3 jahren auf den markt gebracht :whistling:

Wie gesagt wie viele andere die situation richtig gemeistert hätten ist fraglich, aber mit 100 rein ist defintiv ein beitrag seinerseits... Mit Fernlicht hätte er es sehen müssen, mit abblendlicht hätte er nicht 100 fahren dürfen... (und selbst dann umrisse warnehmen müssen, wer das dann ignoriert...)

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Was sagt ihr denn hier zu?

Link Die Bilder sehen komischerweise anders als bei der Bild aus

Die Wechselbrücke und die Stelzen scheinen nahezu schwarz zu sein. Doch der orange Streifen am Unterrand hätte man sehen müssen, finde ich. Insgesamt aber schon sehr schwierige Sichtverhältnisse. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, der Twingofahrer trägt 1/3 der Schuld, den Rest der LKW-Fahrer. Ich denke, die werden einen Gutachter beauftragen. Hier wird ein Lichtgutachten fällig. Was mir noch aufgefallen ist: Die Strecke ist schnurgerade.

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