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Unfassbar: Wechselbrücke Nachts Auf Landstraße Abgestellt


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Mein Audi Coupé von 1985

 

So ein schönes Auto hast Du mal gehabt, und ich dachte immer weil Du etwas länger bist, es kommen nur Fz. mit entsprechender Kopffreiheit in Frage :rolleyes:

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Guest Pferdestehler

Ich zwäng mich in alles, was vier Räder hat, am besten noch mit ein paar PS. Und so lang bin ich nicht, eher breit. :rolleyes:

 

Hatte übrigens zwei davon: aus der Erbschaft meines Vaters ein 85'er Audi Coupé GT mit nachgerüstetem GKAT von Oettinger und wenige Jahre zuvor als Übergangsauto ein 86'er Audi Coupé Quattro ohne Katalysator. An letzterem nervte das extrem kurze Getriebe. Aber der Antrieb mit zuschaltbarer Zentral- und Hinterachssperre hatte was. Spaßig, vor allem bei Glätte. Ein Lehrstück in Sachen Fahrdynamik. Der Quattro hatte auch ein abschaltbares ABS. Da war Audi noch im Rallyesport mit Werksteam aktiv und der Chef von Audi wollte solche Lösungen. Löblich. :lol2:

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Ich hab ein Foto gemacht um das zu verdeutlichen. Vielleicht wird dann klar was ich meine. Das Kombiinstrument nimmt sich des Themas übrigens nicht weiter an :rolleyes:

 

OT @ PS;

Typ 85 war wirklich ein schönes Auto. Besonders die Sperren. Schade das die heute größtenteils weggerostet sind. Bei meinem 95er Coupe kann ich nur noch das hinten Diff sperren. Meine 90er Limo hat übrigens auch noch abschaltbares ABS.

post-12639-1263583592_thumb.jpg

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Die Brücke hatte ein Warndreieck angebracht, welches sicher ebenso reflektierte und darüber hinaus ob seiner charakteristischen Form als Warnzeichen erkennbar sein sollte.

Es ist mir unverständlich das gerade DU als Cop diese Form der Absicherung für ausreichend erachtest.

 

Das hier ist ein Warndreieck Klick und nicht das verdreckte, auf halb Acht an die WB gepappte etwas.

 

Im übrigen sollte ein Warndreieck (wie der Name schon sagt) warnen und nicht grüßen, sprich in sicherem Abstand vor dem Hindernis aufgestellt werden.

 

 

Also ist jedem, der "in eklatanter Weise gegen [...] Norman des Straßenverkehrs verstößt, vorzuwerfen, damit vorsätzlich eine Unfallursache gesetzt zu haben?

Nicht zwingend, aber im konkreten Fall schon.

 

Ich dachte immer, zum Vorsatz gehört ein bisschen mehr...

Der Brummifahrer wußte ganz genau das er was macht, was nicht richtig ist. Warum pappt er denn extra ein Warndreieck an die Brücke und stellt es nicht da auf, wo es stehen sollte?

 

Er war sich doch voll bewusst das hier was abgesichert werden muss, oder da normal gar nicht hingehört.

ich wundere mich doch ein bisschen...

Ich nicht.

 

Gegen den verantwortlichen 45 jährigen Lkw-Fahrer, der die Wechselbrücke aufgrund von Verladearbeiten kurzzeitig an der späteren Unfallstelle abgestellt und nach eigenen Angaben aus diesem Grund ein Warndreieck an dem Hindernis angebracht hatte, ermittelt die Polizei nun wegen fahrlässiger Tötung.

 

Quelle

 

Wenn ein umsetzen nötig war, dann wurde hiermit beidseitig abgesichert.
Problem könnte sein das der Fahrer keine 2 Monatlöhne investieren kann um das Fahrzeug zu sichern.

Im Verhältnis zu den Anschaffungs- und Betriebskosten eines Trucks ist diese Investition in Sicherheit eher Peanuts.

 

Beim Kosten senken geht aber (vor allem im Ostblock) noch mehr.

 

Da wird bisweilen auf Verschleiß gefahren bis wieder mal so eine tickende Zeitbombe hochgeht und Unschuldige dafür mit ihrem Leben bezahlen.

 

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Es ist mir unverständlich das gerade DU als Cop diese Form der Absicherung für ausreichend erachtest.

 

Mir ist einiges inzwischen sehrwohl verständlich, nämlich zB, dass einige nicht in der Lage sind zu lesen (und anschließend ausreichend weit zu denken), dich eingeschlossen @Papa:

Goose hat nirgends geschrieben, dass die Absicherung ausreichend war, er sagte lediglich, dass man es HÄTTE SEHEN müssen.

 

 

Ich wiederhole es noch einmal: Die STVO hat an gewissen Stellen eine DOPPELTE Sicherheit geschaffen.

Das bedeutet hier konkret, dass SOWOHL eine Pflicht zur Absicherung, ALS AUCH ein Sichtfahrgebot besteht.

 

Beispiele: Pannenfahrzeuge müssen abgesichert werden mit Warndreieck, OBWOHL vorgeschrieben ist, dass jeder so zu fahren hat, dass er nicht reinrauscht. Theoretisch könnte man eines von beiden weglassen und sagen: Wenn der auf Sicht fährt, braucht man kein Warndreieck. Oder: Wenn das Warndreieck vernünftig steht, muss der nicht auf Sicht fahren.

Aber das hat man nunmal nicht so gemacht und daher gibt es bei einem Unfall eben auch zwei Schuldige, weil BEIDE ihre Pflicht verletzt haben.

 

Von den Twingo-Fahrer-Mitschuldig-Verfechtern zweifelt auch keiner an, dass die Brücke nicht ausreichend gesichert war, unerfreulicherweise hört man von den "Isch bin kultiviert schnell-krasser-Xenon 120km/h Fahrer"-KSFlern immer wieder die gleiche Propaganda: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

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Beim Kosten senken geht aber (vor allem im Ostblock) noch mehr.

 

Da wird bisweilen auf Verschleiß gefahren bis wieder mal so eine tickende Zeitbombe hochgeht und Unschuldige dafür mit ihrem Leben bezahlen.

 

Das war einmal, gerade die aus dem Ostblock lernen es schön langsam. Den meisten rollenden Schrott sieht man immer mehr bei den Deutschen. Habe mich selbst (bei einer früheren Firma) schon geweigert Auflieger zu fahren - Auflieger bremst nicht bzw. nur minimal, undichte Druckluftanlagen, totgelegte Federspeicher, Bremswellenlager ausgeschlagen, geplatzte & dann totgelegte Luftfederbälge, Beleuchtung fast nicht vorhanden bzw. nicht funktionstüchtig, Lufttanks lose bzw. Haltebänder abgerostet, Palettenkasten/Unterfahrschutz lose, Steuerventile mit Kabelbindern befestigt, Boden so marode, dass sich schon das Beladepersonal weigerte mit dem Stapler reinzufahren,...usw. usw. - ich hätte hier eine Bildergalerie liegen, die würde so manchem Polizisten, TÜV/Dekra Prüfer die Tränen in die Augen treiben.

Die meisten Fahrer stehen in einer derartigen Abhängigkeit, dass sie es sich schlicht nicht leisten können etwas dagegen zu unternehmen. Aber statt die Position der Fahrer zu stärken (auch finanziell), schickaniert man sie auch noch mit irgendwelchen sinnlosen Schulungen - die Lobby der Sicherheitsverkäufer hat wieder einmal ganze Arbeit geleistet!

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  • 3 months later...

perfekt, so hab ich mir das vorgestellt, nichtmal vorbestraft.

Sollten sich die 720 Euro nicht eintreiben lassen schickt man einfach um 3h nachts eine Streife hochmotivierter Beamter in ein Wohngebiet in dem die Straßenbeleuchtung abgeschaltet wird, dann hat man sie wieder drin.....

 

Insgesamt finde ich das Urteil natürlich zum :nolimit:

 

P.S. : ich gehe übrigens davon aus, dass die Wechselbrücke nichtmal mit dem Warndreieck "gesichert" war, wer eine solche gedankenlose Scheiße verzapft denkt nicht an Absicherung, das Warndreick hat er bestimmt geistesgegenwärtig nach dem Unfall angebracht, und zwar so hoch, weil es bei "normaler" Positionierung ja vom Unfallfahrer zerstört worden wäre :kotz:

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Insgesamt finde ich das Urteil natürlich zum :nolimit:

Womit hast Du da ein Problem?

 

Normaltarif für alleiniges Verschulden sind 90Tagessätze und 6Monate zur Bewährung.

Und hier waren eben beide Schuld, wird eben bei der Strafe abgezogen.

 

Bei dem Testfahrer, den wir vor kurzer Zeit diskutierten, wird der Strafbefehl ähnlich lauten. Bin da mal auf die Reaktionen gespannt, falls man was erfährt.

 

MfG.

 

hartmut

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Das Urteil geht in Ordnung. Natürlich ist es ein Skandal, ein unbeleuchtetes Objekt so abzustellen. Es ist allerdings auch ein Skandal so zu tun, als wäre der Fahrer unschuldig. Immerhin ist er gefahren und nicht die Brücke.

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Das Urteil geht in Ordnung. Natürlich ist es ein Skandal, ein unbeleuchtetes Objekt so abzustellen. Es ist allerdings auch ein Skandal so zu tun, als wäre der Fahrer unschuldig. Immerhin ist er gefahren und nicht die Brücke.

Es macht wenig Sinn die Diskussion über die Schuldfrage erneut aufflammen zu lassen, hierüber gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Jedenfalls ist es so, dass eine Wechselbrücke auf der Landstraße soviel zu suchen hat wie ein in Halshöhe gespanntes Stahlseil über dem Fahrradweg, bei Dunkelheit erkennbar dürfte beides ähnlich gut sein.

Für was muss sich der nächste tote, nicht ganz perfekte "auf Nachtsicht"-Fahrer Mitschuld anrechnen lassen ..... überfahrerne Minen, die ein Terrorist auf der Straße platziert hat ?

So, damit ist der Thread für mich nun aber endgültig erledigt.

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  • 6 months later...

Weiß hier eigentlich jemand, wie die 720,- EUR zustande kommen? Mit einem lächlichen Monatsgehalt von 600,- EUR, einer Frau und drei Kindern gibts eben nur einen Tagessatz von 8,- EUR!

 

Mein Tipp, der soll Frau und seine drei Kinder zusammenpacken, nach D kommen, hier kann er dann ohne zu arbeiten als Hartz-IV-Empfänger die 720,- Öcken aus der Portokasse abdrücken. :whistle:

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