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Unfassbar: Wechselbrücke Nachts Auf Landstraße Abgestellt


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Übung in Logik oder Der feine Unterschied:

 

Ein unbewegliches Hindernis wie die WB ist zwar eine notwendige Bedingung für einen Unfall wie diesen, aber keine hinreichende: Das fällt nicht vom Himmel und springt auch niemandem in den Anhalteweg :whistling:

 

Für einen solchen Unfall bedarf es zwingend weiteren Fehlverhaltens - hier des Twingofahrers: Der ist offensichtlich nicht auf Sicht gefahren...

 

Das allein aber kann fatale Folgen nach sich ziehen; ist mithin eine (die!) hinreichende Bedingung für solche und viele andere Unfälle :whistling:

 

lg

c.s.

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In einem heutigen Bericht der Kreiszeitung äußert sich eine anderer Spediteur aus der Umgebung:

 

Überschrift "Gibt zu wenig Parkplätze"

 

"Ein Trucker würde eine Wechselbrücke nur in "absoluten Notfällen" auf öffentlichen Straßen abstellen."

 

"Grundsätzlich sei es erlaubt, eine Pritsche kurzzeitig auf der Fahrbahn abzustellen. Ein Fahrer müsse sie aber verantwortungsvoll sichern. Ein Warndreieck reicht nicht aus."

 

"Grundsätzlich gebe es viel zu wenig Parkplätze für Trucker [...] In der Gemeinde Stuhr sei die Situation relativ entspannt."

 

Durch die Überschrift wird erst suggeriert, dass dem Trucker nichts anderes übrig blieb, als die Brücke dort abzustellen. Im späteren Gespräch wird das aber wieder zurückgenommen.

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ich finde auch sowas sollte man sehen.

Wir kennen das genaue Szenario nicht. Was ist aber wenn Gegenverkehr herrschte? Da sollte man nicht mit Fernlicht fahren. Die Lichter der Entgegenkommer sind zu sehen. Sie sind auf der Landstraße das Einzige neben dem unmittelbar vor dem Fahrzeug sichtbaren Seitenstreifen, wonach sich ein Fahrer richtet. Wegen der Blendung und dem fehlenden Hintergrund ist der Hänger unsichtbar, einfach schwarz vor schwarzem Hintergrund.

 

Tempo 100 ist nachts auf durchgängigen Straßen nicht zu schnell. Es bewährt sich jede Nacht millionenfach. Nie passiert genau und auschließich deswegen ein Unfall. Wenn es kracht, gibt es noch weitere Ursachen. Ein Hindernis ist auch in größerer Entfernung als 50 Meter bei Abblendlicht zu erkennen, aber keines, was in der Luft schwebt.

 

@Diplomat

Es heisst "Dieselschräubchen", hier leider nur mit "ae" möglich, nicht "Dieselschr" :whistling:http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wavey.gif

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Die Lichter der Entgegenkommer sind zu sehen. Sie sind auf der Landstraße das Einzige neben dem unmittelbar vor dem Fahrzeug sichtbaren Seitenstreifen, wonach sich ein Fahrer richtet.

 

Ein riesengroßer Fehler - der durch das Ausmaß seiner Verbreitung nicht kleiner wird: Man kann auch mit Fremdlicht einiges anfangen :whistling:

 

An Gegenverkehr glaub' ich übrigens nicht so recht: Davon war afaik nirgendwo die Rede, was speziell die Boulevardpresse - tunlichst mit Interview! - sich wohl nicht hätte nehmen lassen...

 

Tempo 100 ist nachts auf durchgängigen Straßen nicht zu schnell. Es bewährt sich jede Nacht millionenfach.

 

Es bewährt sich keineswegs - es geht nur in den allermeisten Fällen gut und nur ganz selten mal dermaßen gründlich in die Hose :whistling:

 

lg

c.s.

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Es bewährt sich keineswegs

Doch, das tut es. Es sind so viele Fahhrzeuge (mehrere Millionen!) nächtens unterwegs und so viele fahren mit 100 Km/h über die Landstraße, dass man davon ausgehen kann, dass dies repräsenativ ist.

 

Wegen 100 Km/h in der Dunkelheit passieren nicht mehr Unfälle als in anderen Situationen. Daher ist die Gefahr dieses Tempos bei Nacht nicht größer als eine Fahrt bei Tageslicht.

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Guest Pferdestehler

Fahrbahnmarkierungen, Leitpfosten, Schilder, all dies ist nachts durch das Streulicht der Scheinwerfer in ausreichendem Maß erkennbar, dass man auch 100km/h fahren kann. Tricky wird es halt bei dunklen, nicht mit Reflektoren ausgestatteten Hindernissen. Mit denen rechnet nur niemand. Insofern sehe ich das schon so, dass den Twingofahrer eine Mitschuld trifft. Aber das würde fast allen anderen Autofahrern nachts dann genauso gehen. Hätte fast jeden erwischen können. Das macht die Sache ja so erschreckend, man schreit empört auf, sucht die Schuld bei allem anderen, nur nicht in der eigenen Gewohnheit...

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Was ist aber wenn Gegenverkehr herrschte?

 

Gute Frage aber wenn Gegenverkehr war warum haben die ihn nicht mit Lichthupe gewarnt :whistling:

 

Tricky wird es halt bei dunklen, nicht mit Reflektoren ausgestatteten Hindernissen.

 

Das Warndreieck gab es ja auch meint ihr, man hätte es nicht gesehen? Sowas leuchtet doch eigentlich :whistling:

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Der PKW-Fahrer hingegen hat die Gefahr konkret werden lassen und er alleine hatte es in der Hand den Unfall abzuwenden, was bei entsprechender Fahrweise und Aufmerksamkeit möglich gewesen wäre.

Mh, wenn ich also mit 100 km/h bei dichtem Nebel durch die Stadt fahre ist die Gefahr, einen Fußgänger zu überfahren, abstrakt. Wenn Bill nun trotz dichtem Nebel die Straße überquert, statt zum 500m entfernten Ampelübergang zu laufen, lässt er die Gefahr konkret werden, und ist letztendlich selbst schuld, dass ich ihn über den Haufen fahre.

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Daher ist die Gefahr dieses Tempos bei Nacht nicht größer als eine Fahrt bei Tageslicht.

 

Das Gefahrenpotential wächst ins Unendliche, wenn Du nicht 100%ig jegliches Hindernis in Deinem Anhalteweg ausschließen kannst - so einfach ist das :whistling:

 

Und beginnt bereits bei dem sanften Schreck anläßlich eines Schlaglochs (um diese Jahreszeit gern genommen: Ganz frische Frostaufbrüche!), herumliegenden Astes oder Steins - an dem man zwar unter erhöhter Adrenalinausschüttung unfallfrei vorbeikommt oder mal gründlich durchgeschüttelt wird; meist leider ohne sich nachher mal zu fragen, wie das wohl anläßlich eines gestürzten, quer auf der Fahrbahn liegenden Radlers oder Fußgängers ausgegangen wäre... :whistling:

 

Wogegen nun mal nur hilft, das Tempo konsequent der Sicht anzupassen - oder auch umgekehrt :rolleyes:

 

lg

c.s.

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Mh, wenn ich also mit 100 km/h bei dichtem Nebel durch die Stadt fahre ist die Gefahr, einen Fußgänger zu überfahren, abstrakt. Wenn Bill nun trotz dichtem Nebel die Straße überquert, statt zum 500m entfernten Ampelübergang zu laufen, lässt er die Gefahr konkret werden, und ist letztendlich selbst schuld, dass ich ihn über den Haufen fahre.

 

:whistling:

 

Ich spreche ja nicht von Alleinschuld. Ich sage lediglich, dass es schwerer wiegt, wenn jemand in der konkreten Gefahrensituation handeln könnte und es vergeigt. Mal mal vor dem PKW wie Brücke wegfahren geht halt nicht.

 

 

Aber das würde fast allen anderen Autofahrern nachts dann genauso gehen. Hätte fast jeden erwischen können.

 

Naja, also ich für meinen Teil fahre nachts keine 100km/h auf Überlandstraßen. Es sei denn schnurgerade und wirklich gut ausgeleuchtet.

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Es ist tragisch, was hier passiert ist. Aber würde die gleiche Schuldzuweisung auch an einen PKW-Fahrer gehen, der sein Fahrzeug dort unbeleuchtet abgestellt hätte?

 

Selbstverständlich hat hier der LKW-Fahrer einen Fehler gemacht, der auch tragische Folgen nach sich zieht. Wenn jedoch jemand mit einer Geschwindigkeit fährt, die so hoch ist, daß er innerhalb des Sichtbereiches nicht mehr anhalten kann, so wird er sich (so er denn den Unfall überlebt) sicher den Vorwurf einer erheblichen Mitschuld gefallen lassen müssen.

 

Gruß

Goose

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Ich habs eben mal ausprobiert: Mein Wagen verliert nach 300 Meter rund 25 - 30 Km/h aus Tempo 100, wenn ich kein Gas mehr gebe. Aus niedrigeren Geschwindigkeiten dürfte der Tempoverlust noch geringer sein, sogar gegen null gehen, wenn das Standgas erreicht wird. Ab 55 Km/h hält mein Auto die Geschwindigkeit, wenn der Gang drin bleibt. Beim Twingo dürfte es etwas langsamer sein.

 

Der Twingo hat durch den Aufprall auf den Hänger an Tempo verloren. Wie viel das ausmacht weiss ich nicht. Der Aufprall an den Baum war auf jeden Fall mit niederer Geschwindigkeit passiert. Die Medien berichten alle von 100 Km/h Ausgangstempo. Die Medienvertreter waren nicht dabei und es kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand eine genaue Aussage über die tatsächliche Geschwindigkeit treffen. Es ist gut möglich und auch denkbar, dass er gar nicht so schnell unterwegs war. Die 100 Km/h sind rein spekulativ.

 

ich für meinen Teil fahre nachts keine 100km/h auf Überlandstraßen.

Da haben wir etwas gemeinsam. Auch ich fahre keine 100 Km/h auf Überlandstraßen, außer die Sicht ist beeinträchtigt oder es kommen enge Kurven oder mein Vorwärtsdrang ist durch sonstige Hindernisse gehemmt :whistling:

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Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass das Dach des Fahrzeuges abgetrennt war - und zwar nicht durch Werkzeuge der Feuerwehr. Der muss da also schon ganz schoen rein gekachelt sein, damit sich der Twingo oeffnet wie eine Sardinendose - und minimal wuerde ich solche Beschaedigung nun auch nicht gerade nennen wollen....

Dafür braucht man in der Regel nicht allzuviel Energie. Vor gut einem Jahr wurde ein

mit 110 km/h und beachtlicher Restgeschwindigkeit nach dem Aufprall hergestellt.

Der Unterfahrschutz bei LKW-Anhängern ist auf Grund der Schwachstelle A-C-Säule mittlerweile vom Gesetz vorgeschrieben, um dem Autofahrer im Falle eines Auffahrunfalles eine Chance zu geben.

 

Wie schnell er tatsächlich war ist nicht bekannt gegeben worden. Zuverlässigere Presseberichte geben jedoch an, dass es unter den erlaubten 100 km/h lag und der Fahrer nicht sofort gestorben ist. Erschreckend an der ganzen Sache ist neben dem Hergang auch die Uhrzeit des Unfalls, um 23 Uhr rechne ich ehrlich gesagt nicht mehr mit Verladetätigkeiten auf der Straße.

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Der Unterfahrschutz bei LKW-Anhängern ist auf Grund der Schwachstelle A-C-Säule mittlerweile vom Gesetz vorgeschrieben, um dem Autofahrer im Falle eines Auffahrunfalles eine Chance zu geben.

 

Wer mit 100 km/h auf einen stehenden LKW auffährt, dem nutzt auch der Unterfahrschutz nichts mehr. Da ist der Unterfahrschutz nur Dekoration.

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Eine Wecheslbrücke dürfte einer Meinung nach ( STVO ? ) ohne Trägerfahrzeug auf KEINER Straße zu keiner Zeit etwas zu suchen haben1

 

Eine ( von meheren denkbaren ) Begründung:

 

Es ist kein Fahrzeug sondern nur ein ( in der ) GegenSTAND.

 

Andernseits, wer mit 100km/h ( hie im Forum geäusserte Vermutung ) dort hineinknallt hatt auch etwas entsetzlich schrecklich falsch gmeacht!

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wer mit 100km/h ( hie im Forum geäusserte Vermutung ) dort hineinknallt hatt auch etwas entsetzlich schrecklich falsch gmeacht!

Was genau hat er denn falsch gemacht? Hast Du den Rest des Threads gelesen?

 

Sichtfahrgebot missachtet. Hast du den Rest des Threads gelesen?

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Im ebenfalls niedersächsischen Dinklage ist dieser Tage ein Autofahrer, treu seinem Navi folgend, im dustern "mit voller Wucht" (Zitat aus der Polizeipressemeldung) in eine Schranke gesemmelt - mit entsprechend erheblichem Schaden an Pkw und Schranke. Was ohne diese Diskussion nur eine der mittlerweile üblichen Navi-Lachnummern wäre... :whistling:

 

Wie ist das? Ist der nun selbst dran doof - oder die Schranke (eine Waldwegschranke, die gewiß nicht niedriger hängt als der Boden der WB - und die noch nicht mal bunt, reflektierend gar, bemalt sein muß!) bzw. die für deren Aufstellung verantwortliche Behörde schuld, daß der sich daran das Heilix' Blechle verbeult hat? :whistling:

 

:rolleyes:

c.s.

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Wo siehst Du die Parallelen?

 

Eine einzige - und die liegt IMHO auf der Hand: Beide haben sich offensichtlich felsenfest auf das verlassen, was Du und andere hier ja auch postulieren: Auf ihrem Weg dürfe eigentlich gar kein Hindernis auftauchen - schon gar kein ernstzunehmend gefährliches; wenn aber doch, müßte dieses überdeutlich abgesichert sein.

 

Und sind fröhlich drauflosgefahren, ohne sich davon zu überzeugen - mit gleichem Ergebnis (Kollision mit einem statischen Hindernis) und nur im Ausmaß unterschiedlichen Folgen... :whistling:

 

lg

c.s.

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Eine Waldschranke hängt auf jeden Fall niedriger als eine Wechselbrücke hoch ist. Weiterhin steht so eine Schranke recht selten auf einer Bundesstraße.

 

Was hat Dein zitierter Waldwegnavilink mit der aktuellen Diskussion zu tun? Wo siehst Du die Parallelen?

 

ich zweifle mittlerweile stark daran das du dir das video genau angesehn bzw. gar bilder angesehen hast. Die wechselbrücke ist auf ziemlich der gleichen höhe wie eine 0815 schranke...

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Jetzt bin ich eben mal mit ca. 100 km/h über eine schnurgerade Straße ohne irgendeine Beleuchtung gefahren. Und ich muß sagen: ich konnte ziemlich weit schauen. Auch ohne Fernlicht. Vieles wurde durch das Streulicht sichtbar gemacht. Aber auch so war es nicht soooo stockefinster, als daß ich eine WB hätte übersehen können. Daher meine Meinung: der Twingo-Fahrer muß was falsch gemacht haben. Oder er war einfach blind.

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Daher meine Meinung: der Twingo-Fahrer muß was falsch gemacht haben. Oder er war einfach blind.

Bin schon am überlegen ob der zur Fraktion der Nebelscheiwerferanhänger gehörte.

Vor dem Auto taghell, und was weiter weg ist sieht man nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Ein bodennahes Hindernis verdeckt die Scheinwerfer des Gegenverkehrs, wenn ...

 

... welcher da ist bzw. entgegenkommt; was hier scheint's nicht der Fall war... :whistling:

Das ist eher unwahrscheinlich bei der Verkehrsdichte im Umland einer westdeutschen Großstadt. Ohne Gegenverkehr konnte der Twingo-Fahrer die Wechselbrücke im Fernlicht leicht sehen, vielleicht war er aber zu faul, immer wieder zwischen Fern- und Abblendlicht umzuschalten. Wir haben also zwei Möglichkeiten: Entweder es herrscht Gegenverkehr, und die Wechselbrücke ist fast unsichtbar. Oder es gibt keinen Gegenverkehr, und das Hindernis ist gut zu sehen. Offenbar ist das Hindernis aber nicht gesehen worden.

 

Beide haben sich offensichtlich felsenfest auf das verlassen, was Du und andere hier ja auch postulieren: Auf ihrem Weg dürfe eigentlich gar kein Hindernis auftauchen - schon gar kein ernstzunehmend gefährliches; wenn aber doch, müßte dieses überdeutlich abgesichert sein.
Die Gegenposition dazu hebt in extremem Maß auf das Sichtfahrgebot ab und verlangt, daß der VT auch vor fast und ganz unsichtbaren Hindernissen anzuhalten hat. Es heißt zwar in StVO §17
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Licht-quelle zu beleuchten.
aber mit Gegenständen, die keine Fahrzeuge sind, - wie mit einer Wechselbrücke - kann auf dunklen Straßen offenbar jeder beliebige Unfug getrieben werden.

Irgendwo sollte zwischen diesen beiden Positionen eine Grenze gezogen werden, sonst läuft die Diskussion auf das Gezeter "Die Raser sind an allem schuld!" hinaus. Wobei Raser am Ende jeder ist, der agO. nachts über :whistling: fährt.

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... Fraktion der Nebelscheiwerferanhänger...

 

Jau, so einen hatte ich auch ein paar mal bei. Einsteigen, tiefer-schneller-breiter-Beleuchtung an, aber zu doof um zu sehen was weiter als 50 Meter vorm Kühlergrill passiert. (arme Ladung, armer Beifahrer, armer LKW, das hat die Verschleißanzeige für die Bremsen ruck-zuck um mindestens 100.000 km runtergedrückt)

Noch einmal und ich dreh ihm mindestens die Sicherung der Nebelscheiwerfer raus - ist doch peinlich mit sowas auch noch gesehen zu werden!

 

Gruß

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Und ich muß sagen: ich konnte ziemlich weit schauen. Auch ohne Fernlicht. Vieles wurde durch das Streulicht sichtbar gemacht.

Das hängt stark vom Wetter ab: Wenn es schön trocken ist hast du Flutlicht, und bei Nässe kannst du nur noch in das schwarze Loch rechts von den Lichtern des Gegenverkehrs zielen.

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......... auf das verlassen, was Du und andere hier ja auch postulieren: Auf ihrem Weg dürfe eigentlich gar kein Hindernis auftauchen - schon gar kein ernstzunehmend gefährliches; wenn aber doch, müßte dieses überdeutlich abgesichert sein.

 

........und um aus Anlass dieses Unfalles auch bloß nicht irgendwelche (Selbst-)Zweifel am eigenen "Fahr- und Verhaltensstil" aufkommen zu lassen,wird eifrig spekuliert und nach den abenteuerlichsten "Gründen" gesucht,den zweifellos am eigenen,schrecklichen Schicksal nicht unschuldigen Twingofahrer (zumindest) als "Pechvogel" oder quasi durch "höhere Gewalt" Betroffenen darzustellen!

Bei der tatsächlichen Faktenlage die zum Zeitpunkt des Unfalles an der Stelle (und beim Twingofahrer) vorhanden war :

-Dunkelheit (23.00Uhr)

-Winterwetter mit Schnee und (Taumittel-) Nässe,Temp. reichlich unter 0°C

-Wenig bis keine ausreichende Erfahrung unter Winterbedingungen

-Gefahrene Geschwindigkeit 100km/h oder nicht viel darunter

 

und bei der man kaum was handfest Entlastendes oder Belastendes für den PKW-Fahrer hinzu- oder wegspekulieren kann,fällt es mir ziemlich schwer,den schlimmen Ausgang des Unfalles nicht in einem beträchtlichen Anteil Selbstschuld des jungen Twingofahrers zu sehen!

Solche und ähnliche Situationen gehen in den meisten Fällen, bei "gestandenen" Fahrern (aber nicht nur bei denen) fast immer "gerade nochmal so" gut!

Einige wenige,die dagegen zu viele spezielle Vehaltens- und Anpassungsweisen (noch) vermissen lassen,richten sich dann leider selbst.....Und wenn's dumm kommt,andere noch mit !

 

Carterarch

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... verlangt, daß der VT auch vor fast und ganz unsichtbaren Hindernissen anzuhalten hat.

 

Ganz unsichtbare Hindernisse gibt's einstweilen noch nicht - und vor schlecht sichtbaren anhalten zu können ist bei Licht besehen ein Gebot des gesunden Menschenverstandes und auch eines ebenso gesunden Egoismus' :rolleyes:

 

Was nutzt dem Twingofahrer jetzt die unstreitige Erkenntnis, daß die Brücke natürlich nicht dort hätte stehen dürfen?

 

Was nutzt Dir - oder jedem anderen Blindflieger - angesichts eines im Scheinwerferlicht oder hinter einer Kurve/Kuppe auftauchenden beliebigen Hindernisses die Erkenntnis, daß dieses ja eigentlich gar nicht dort sein dürfte - und wie hilft die, damit unfallfrei klarzukommen?

 

Was nutzt nach überlebter Feindberührung die anschließende Erkenntnis, daß irgendwo irgendjemand 'rumläuft, der für dieses Hindernis verantwortlich ist/war/zu machen sein müßte - wenn ganz einfach nicht die geringste Chance besteht, den dingfest zu machen?

 

Und was, wenn's den gar nicht geben kann, weil Hindernis und/oder Verursacher nicht justitiabel sind?

 

Genau, gerre: Nutzt alles nix - das Hindernis ist da und somit erstmal ganz allein Dein Problem - damit umzugehen ebenso wie die Folgen, wenn Du's vergeigst :whistling:

 

Gründe genug IMHO, so'n Unfug schlicht bleiben zu lassen :whistling:

 

lg

c.s.

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Bin vor ca. zwei Stunden von meiner Ösi-Tour zurückgekommen und hab hier nochmal reingeschaut.

Ist ja unglaublich, was hier abgeht.

 

@Goose

Selbstverständlich hat hier der LKW-Fahrer einen Fehler gemacht, der auch tragische Folgen nach sich zieht. Wenn jedoch jemand mit einer Geschwindigkeit fährt, die so hoch ist, daß er innerhalb des Sichtbereiches nicht mehr anhalten kann, so wird er sich (so er denn den Unfall überlebt) sicher den Vorwurf einer erheblichen Mitschuld gefallen lassen müssen.

 

No comment

 

Ich bin einige Jahre WB / Abroller gefahren. Mir wäre es nie in den Sinn gekommen so ein Teil UNGESICHERT im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen.

 

Wenn ein umsetzen nötig war, dann wurde hiermit beidseitig abgesichert.

 

Den Apostel des Sichtfahrgebotes sei nahegelegt sich niemals über Schäden am eigenen FZ zu beklagen, welche durch verlorene Ladung (Schaufeln, Eimer etc.) bei Tempo 200+ auf der BAB entstanden sind.

 

Nicht vergessen, bei Gegenverkehr abblenden und runterbremsen.

 

Unglaublich, diese Doppelmoral, Unglaublich.

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... diese Doppelmoral...

 

Mit Verlaub: Quatsch! :whistling:

 

Der §3(1) ist einer der wenigen :whistling: §§ der StVO, die ich in der Tat sehr ernst nehme - wie kommst Du eigentlich dazu, anderes zu unterstellen? :rolleyes:

 

Lies nochmal meinen letzten Beitrag zum Thema - und beantworte einfach die Fragen die ich dort in den Raum gestellt hab' :nolimit:

 

lg

c.s.

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Unglaublich, diese Doppelmoral, Unglaublich.

 

Da ist wirklich überhaupt gar keine Doppelmoral vorhanden. Vielmehr scheint es so, als wärst du nicht in der Lage einfachste Zusammenhänge zu verstehen. Nochmal kurz für dich:

 

1. Eine Wechselbrücke hat auf der Fahrbahn gar nichts verloren. Das bestreitet hier auch niemand.

2. Wenn man eine Wechselbrücke schon illegal abstellt, so ist sie entsprechend zu sichern. Auch das bestreitet niemand.

3. Es gibt eine Vorschrift, dass man auf Sicht fahren muss und vor Hindernissen rechtzeitig anhalten können muss. Dies ist Fakt.

Fakt ist auch, dass die Argumentation, die Wechselbrücke wäre so hoch, dass sie nicht angeleuchtet wird, völliger Blödsinn ist, denn das Teil hat mal mindestens vier Beine, die bis zum Boden reichen und mindestens die sind sichtbar angeleuchtet.

 

Zusammengefasst: Beides Beteiligten haben gegen geltende Bestimmungen verstoßen und tragen entsprechend ihren Anteil an der Sache.

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Fakt ist auch, dass die Argumentation, die Wechselbrücke wäre so hoch, dass sie nicht angeleuchtet wird, völliger Blödsinn ist, denn das Teil hat mal mindestens vier Beine, die bis zum Boden reichen und mindestens die sind sichtbar angeleuchtet.

Theoretisch ja, nur waren diese komplett schwarz. Also alles andere als gut zu erkennen. Wie der Klischee-Radfahrer der schwarz gekleidet und unbeleuchtet auf einmal im Lichtkegel auftaucht und für Adrenalinausschüttung sorgt, dem dürfte hier so gut wie jeder schonmal begegnet sein :nolimit:

 

Ich denke da sind zwei Extreme aufeinander getroffen: ein unerfahrener und wohl unvorsichtig fahrender Anfänger und ein übles, an Fiesheit kaum zu überbietendes Hindernis. Das konnte gar nicht gut gehen.

 

Meine Meinung: ja, der Twingofahrer hätte objektiv gesehen langsamer fahren müssen, aber ich frage mich, WIE SEHR man das Denken verweigern muss, um eine Wechselbrücke so wie hier geschehen abzustellen?... :rolleyes::whistling::whistling:

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Fakt ist auch, dass die Argumentation, die Wechselbrücke wäre so hoch, dass sie nicht angeleuchtet wird, völliger Blödsinn ist, denn das Teil hat mal mindestens vier Beine, die bis zum Boden reichen und mindestens die sind sichtbar angeleuchtet.

Dann erkenne mal nachts aus 50 m Entfernung (Bremsweg bei 70 km/h Geschwindigkeit) vier schlanke Stahlstreben, wenn sie schwarz gestrichen sind und du außerdem noch vom Gegenverkehr geblendet wirst.

:whistling:

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Dann erkenne mal nachts aus 50 m Entfernung (Bremsweg bei 70 km/h Geschwindigkeit) vier schlanke Stahlstreben, wenn sie schwarz gestrichen sind und du außerdem noch vom Gegenverkehr geblendet wirst.

 

Wer die auf 50m nicht erkennt sollte dringend zum Augenarzt oder stattdessen besser gleich die Pappe lochen lassen. Auf 50m ist eig so ziemlich jeder Stein auf der Straße zu erkennen.

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Dann erkenne mal nachts aus 50 m Entfernung (Bremsweg bei 70 km/h Geschwindigkeit) ...

 

Daß zuweilen selbst 70km/h zu schnell sein könnten, schließt Du definitiv aus? :whistling:

 

Und magst Du nicht mal die offengebliebenen Fragen vom gestrigen Abend beantworten?

 

Was nutzt Dir - oder jedem anderen Blindflieger - angesichts eines im Scheinwerferlicht oder hinter einer Kurve/Kuppe auftauchenden beliebigen Hindernisses die Erkenntnis, daß dieses ja eigentlich gar nicht dort sein dürfte - und wie hilft die, damit unfallfrei klarzukommen?

 

Was nutzt nach überlebter Feindberührung die anschließende Erkenntnis, daß irgendwo irgendjemand 'rumläuft, der für dieses Hindernis verantwortlich ist/war/zu machen sein müßte - wenn ganz einfach nicht die geringste Chance besteht, den dingfest zu machen?

 

Und was, wenn's den gar nicht geben kann, weil Hindernis und/oder Verursacher nicht justitiabel sind?

 

 

http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx39.gif

c.s.

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Daß zuweilen selbst 70km/h zu schnell sein könnten, schließt Du definitiv aus? :whistling:

Was empfiehlst Du denn bei Dunkelheit und Nässe? :nolimit: , :rolleyes: , :whistling: oder Schrittgeschwindigkeit? Und das auch dann, wenn die Straße wirklich oder scheinbar frei ist.

 

Und magst Du nicht mal die offengebliebenen Fragen vom gestrigen Abend beantworten?

Für seine Eigensicherung ist jeder selbst zuständig. Das entschuldigt aber nicht, daß andere Hindernisse auf die Straße stellen und dann extreme Forderungen an die Vorsicht der übrigen VT erheben. Vielleicht hätte doch mal einer 110 anrufen sollen, auch wenn er ohne Blechkontakt an der Brücke vorbeigekommen ist.

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Was empfiehlst Du denn bei Dunkelheit und Nässe?
Ich denke, wir brauchen keine Empfehlung, denn wir haben eine Vorgabe (übrigens eine, von der selbst unsere Schnellfahrerfraktion sonst immer sagt, sie sei OK):

 

§ 3 StVO:

 

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

 

[...]

 

Gruß

Goose

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Was empfiehlst Du denn bei Dunkelheit und Nässe?

 

Im Idealfall ein Vorauskommando aka Spähtrupp - und genügend Abstand, um noch reagieren zu können, wenn der auf ein Hindernis aufläuft :nolimit:

 

Und sonst, die eigene Sicht mit allen Mitteln zu optimieren und sich unterwegs immer wieder mal selbstkritisch zu fragen "Was, wenn da jetzt irgendwas (oder gar irgendwer!) 'rumliegt oder -steht?"

 

Für seine Eigensicherung ist jeder selbst zuständig.

 

Eben drum: Ich hab' schlicht keine Lust,

  • nach erfolgtem Abschuß eines beliebigen Hindernisses erstmal Zwangspause zu machen,
  • vielleicht gar im Schneetreiben 'nen Reifen zu wechseln oder sonstwie das Auto wieder flottzumachen,
  • oder gar nicht mehr aus eigener Kraft weiterzukommen,
  • vielleicht noch ein viertelstündiges Kurzreferat über §3(1) über mich ergehen lassen müssen :whistling:
  • meiner Kundschaft die Verspätung oder gar beschädigte Ware zu erklären,
  • nachher den Verursacher zu suchen und mit dem oder seiner Versicherung 'rumzuzackern,
  • um dann von einem Richter doch 30-70% Mithaftung zugesprochen zu bekommen oder auch
  • schlußendlich gar einsehen zu müssen, daß niemand greifbar ist, dem mein Schaden auch nur teilweise aufs Auge zu drücken wäre,
  • mithin u.U. auf diesem schlicht sitzenzubleiben... :rolleyes:

 

:whistling:

 

Das entschuldigt aber nicht, daß andere Hindernisse auf die Straße stellen

 

Das hat ja auch niemand behauptet - nur eben: Zu solch einem Unfall gehören zwei, die Scheixxe bauen :lol:

 

lg

c.s.

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(übrigens eine, von der selbst unsere Schnellfahrerfraktion sonst immer sagt, sie sei OK):

 

Goose

 

und soweit ich das beurteilen kann, sind auch genau diese hier die selbst ebenfalls der meinung sind das man das teil hätte sehen müssen...(wollte ich nur nochmals bemerken, scheint so als wolltest du das anders hinstellen :whistling:, bin da allerdings nicht so genau informiert wer hier zügiger fährt oder nicht)

 

desweiteren hab ich extra nochmal recherchiert, die brücke steht normal in einer höhe von ca. 1320mm, die äußeren abmaße liegen bei etwa 7.150 x 2.500 x 2.700 mm, am heck ist ein warndreieck angebracht und ein weißer Schriftzug, sorry aber wer das komplett übersieht ist entweder für die/seine verhältnisse viel zu schnell oder abgelenkt/ignorant.

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§ 3 StVO:

 

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Eine Gummi-Formulierung, die alles oder nichts bedeuten kann. Konkreter wird da schon
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Nun wird die Sichtweite im allgemeinen an den entgegenkommenden Fahrzeugen abgeschätzt, sowie an den reflektierenden Begrenzungspfählen der Straße, die agO. im Abstand von 30 - 50 m stehen. Möglicherweise hat sich unser Twingo-Fahrer auch danach gerichtet und vor der Unfallstelle eine größere Anzahl von Reflektoren am rechten Straßenrand gesehen - aber nicht das schwarze Gestell, das sich zwischen Gegenverkehr und rechtem Straßenrand auf seiner Fahrbahn befand. :whistling:
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Für die "100 hat sich bewährt und wird mit Abblendlicht millionenfach gefahren und das ist sicher" Fraktion:

 

 

Ein paar Urteile.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.php

 

 

Und ein paar alte Hasen werden vielleicht noch das Panzerurteil aus den guten alten Zeiten kennen, als Manöverschaden noch etwas bedeutet hat. :whistling:

http://www.rechtsportal.de/familienrecht/G...I-ZR-18886.html

 

 

Anmerkung:

Mir gehts nicht um diesen Fall, so tragisch er auch ist.

Es ist unbestritten, daß die Wechselbrücke da nicht stehen sollte.

Mir und einigen anderen hier geht es aber darum, wenn die Wechselbrücke eben da steht, was kann ich besser machen, damit mir das nicht passiert.

 

 

Es geht eben um Grundsätzliches.

 

Es kann sich jeder mal ausrechnen was passiert wenn er mit 100 km/h einen dunkel gekleideten Fußgänger 50 Meter vor sich auf der Straße sieht.

 

Und was mit 70 km/h passiert.

http://www.kfz.net/sicherheit/anhalteweg/

Natürlich könnt ihr auch etwas verändern wenn ihr schneller bremsen könnt oder bessere Reaktion habt.

 

Probiert einfach mal ein bischen rum.

 

 

Ich gehe wenn ich Fernlicht ausschalte übrigens auf 70 km/h lt. Tacho oder darunter.

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Was empfiehlst Du denn bei Dunkelheit und Nässe?

 

Im Idealfall ein Vorauskommando aka Spähtrupp - und genügend Abstand, um noch reagieren zu können, wenn der auf ein Hindernis aufläuft :nolimit:

Nun drück Dich mal nicht um konkrete Angaben herum. :whistling:

Die B51 hat zwar in der Nähe der Unfallstelle ein paar Einmündungen oder Firmen-Einfahrten, aber sonst ist sie einwandfrei: gerade, breit genug, ordentlich ausgebaut. So hat sie der Twingo-Fahrer in weiterem Abstand von der Wechselbrücke gesehen, und so hatte er sie wohl auch in Erinnerung.

Mit einem Hindernis, das an dieser Stelle vorgekommen ist, muß man überall auf einer Straße agO. rechnen, deshalb darf man - bei Dunkelheit und Nässe auf einer geraden, gut ausgebauten zweispurigen Straße - auch nirgends schneller als auf diesem Abschnitt der B51 fahren.

Also, welches TL möchtest Du in dieser häufig vorkommenden Situation haben? :whistling: Du hast ja schon geschrieben, daß es weit unter :rolleyes: liegen soll.

 

Zu solch einem Unfall gehören zwei, die Scheixxe bauen :lol:
Dem entnehme ich, daß der Twingo-Fahrer Deiner Ansicht nach nicht bloß Pech gehabt hat, sondern mitschuldig ist, ebenso wie der, der die Wechselbrücke auf die B51 stellte.

 

wenn die Wechselbrücke eben da steht, was kann ich besser machen, damit mir das nicht passiert.
Entweder immer so fahren, als ob eine Wechselbrücke vor dir stände. Oder ein gewisses Risiko in Kauf nehmen.
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Es kann sich jeder mal ausrechnen was passiert wenn er mit 100 km/h einen dunkel gekleideten Fußgänger 50 Meter vor sich auf der Straße sieht.

Dieser wird wohl, ähnlich einem Wildunfall regelmäßig überfahren werden.

 

Zumindest der so geartete Wildunfall kommt wohl mehrmals nächtlich auf deutschen Straßen vor.

 

Ich gehe wenn ich Fernlicht ausschalte übrigens auf 70 km/h lt. Tacho oder darunter.

Auf der Autobahn auch?

 

Sorry, das glaube ich nicht.

 

Oder muss man dort nicht mit der Dummheit der anderen (kaum gesicherte Wechselbrücke oder dunkel gekleidet auf der Straße stehen) rechnen? Ich mein, die Durchsage "auf der A XY Personen auf der Fahrbahn" hört man ja doch öfters.

 

Haben Vertreter der "Sichtfahrgebot"-Fraktion schon mal ausgerechnet wie lange der Anhalteweg bei Tempi um oder über 200 km/h ist und ob sie da auch immer diesen Bereich ausgeleuchtet haben und innerhalb dessen auf jeden Fall anhalten könnten?

 

Und wie siehts eigentlich mit der Bahn aus?

Wird da auch gefordert ab sofort "auf Sicht" zu fahren?

Dann ist aber Sense mit Hochgeschwindigkeitsfernverkehr, denn wenn ein ICE innerhalb des Sichtbereichs anhalten können müsste dann dürfte er sicher keine 100 km/h mehr fahren...

 

Und auch auf Schienen kann die ominöse dunkle Gestalt des Nachts herumlaufen.

 

Dort wird das aber kritiklos in Kauf genommen und als "unvermeidbar" tituliert.

Man könne eben nicht alle Risiken ausschließen.

 

Das gilt im Straßenverkehr und im sonstigen Leben eben auch, so tragisch es im Einzelfall immer ist...

 

wenn die Wechselbrücke eben da steht, was kann ich besser machen, damit mir das nicht passiert.
Entweder immer so fahren, als ob eine Wechselbrücke vor dir stände. Oder ein gewisses Risiko in Kauf nehmen.

Da das erstere einfach nicht praktikabel ist bleibt wohl nur das zweitere übrig.

 

Dessen sollte sich auch jeder bewusst sein, der ein Auto bewegt oder in einen Zug oder ein Flugzeug steigt.

Völlige Sicherheit gibt es nicht.

Auch nicht durch Nacktscanner oder was auch immer den Angstmachern noch so einfallen wird...

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Ich gehe wenn ich Fernlicht ausschalte übrigens auf 70 km/h lt. Tacho oder darunter.

Auf der Autobahn auch?

 

Sorry, das glaube ich nicht.

 

Oder muss man dort nicht mit der Dummheit der anderen (kaum gesicherte Wechselbrücke oder dunkel gekleidet auf der Straße stehen) rechnen? Ich mein, die Durchsage "auf der A XY Personen auf der Fahrbahn" hört man ja doch öfters.

 

Haben Vertreter der "Sichtfahrgebot"-Fraktion schon mal ausgerechnet wie lange der Anhalteweg bei Tempi um oder über 200 km/h ist und ob sie da auch immer diesen Bereich ausgeleuchtet haben und innerhalb dessen auf jeden Fall anhalten könnten?

Oh der Sichtfahrgebot Fraktion ist das bewußt. :rolleyes:

Aber du kannst ja mal rechnen - und wenn du innerhalb deines Lichtkegels nicht anhalten kannst - naja dann ist dein :whistling: eben durch die Sichtweite doch begrenzt. Noch Fragen?

 

 

Und keine Sorge um mich auf der Autobahn - Entweder ist keiner unterwegs und ich kann Fernlicht anmachen oder ich hänge mich im 4 Sekunden Abstand an jemand ran der sich nicht ans Sichtfahrgebot hält. Gibt genug potentielle Organspender da draußen. :whistling:

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Und keine Sorge um mich auf der Autobahn - Entweder ist keiner unterwegs und ich kann Fernlicht anmachen oder ich hänge mich im 4 Sekunden Abstand an jemand ran der sich nicht ans Sichtfahrgebot hält. Gibt genug potentielle Organspender da draußen. :whistling:

Ah, das ist ja schon was anderes als auf "70 km/h runter" gehen.

 

Aber was glaubst du wie weit dein Fernlicht leuchtet und wie schnell du dadurch bedingt nachts höchstens fahren darfst?

Bei Tempo 200 km/h ist der Anhalteweg ja schon fast 300 m...

 

P.S. Leider gibt es übrigens viel zu wenige (potentielle) Organspender.

So "flotte Sprüche" sind auch wohl eher ungeeignet um an dieser Situation etwas zu ändern...

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