Jump to content

§5 (6) Stvo Auf Autobahnen?


Recommended Posts

§5 (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

 

Dass man agO normalerweise nicht beschleunigt, während man überholt wird, ist klar, aber wie ist das auf Autobahnen? Folgende Situation:

 

Auto A und dahinter Auto B durchfahren eine Baustelle mit 90 km/h. Kurz vor Ende der Baustelle wechselt Auto B schonmal vorsorglich auf die linke Spur um nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung stark zu beschleunigen und Auto A zu überholen. Nun befindet sich in Auto A aber ein KSF, der ebenfalls recht zügig auf seine Reisegeschwindigkeit von 200 km/h beschleunigen möchte. Auto B versucht zwar zunächst vorbeizukommen (ohne überhaupt auf die selbe Höhe zu kommen), merkt aber, dass Auto A schneller beschleunigt und wechselt, die Lichthupe betätigend und gestikulierend, wieder nach rechts.

 

Wer ist hier nun im Recht? Hätte Auto A das Beschleunigen unterbrechen und Auto B vorbeilassen müssen, um dann wieder zu beschleunigen und Auto B ordnungsgemäß zu überholen? Oder hätte sich Auto B das vorsorgliche Wechseln nach links sparen sollen, um erstmal abzuwarten, wie schnell Auto A beschleunigt und dann ggbf. überholen sollen? Bzw hätte er, nachdem er gemerkt hat, dass ihm Auto A davon fährt, einfach ohne Aufstand wieder nach rechts wechseln sollen, weil am Verhalten von Auto A nichts verwerfliches war?

Link to post
Share on other sites
hätte er, nachdem er gemerkt hat, dass ihm Auto A davon fährt, einfach ohne Aufstand wieder nach rechts wechseln sollen, weil am Verhalten von Auto A nichts verwerfliches war?

 

Na,aber genau das !

Von wegen,erst dicke Backen machen und dann nicht pfeifen (können)...... :sneaky:

 

Carterarch

Link to post
Share on other sites
Oder hätte sich Auto B das vorsorgliche Wechseln nach links sparen sollen, um erstmal abzuwarten, wie schnell Auto A beschleunigt und dann ggbf. überholen sollen? Bzw hätte er, nachdem er gemerkt hat, dass ihm Auto A davon fährt, einfach ohne Aufstand wieder nach rechts wechseln sollen, weil am Verhalten von Auto A nichts verwerfliches war?

 

:sneaky: So gebietet es jedenfalls der Menschenverstand. Wenn ich aus einer Baustelle herausfahre, beschleunige ich, so zügig wie ich möchte bzw. kann. Ob einige Meter hinter mir einer im misslingenden Versuch, mich zu überholen, LSB spielt interessiert mich dabei ziemlich wenig.

 

MfG

Link to post
Share on other sites
§5 StVO

...

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

...

 

Folgt also z.B. auf ein :kotz: in einer Baustelle ein :sneaky:, dann kann der Überholer überhaupt nicht überblicken, ob er während des ganzen Überholvorgangs eine wesentlich höhere...(man kann es ja oben lesen).

Also: Erst nach links wechseln, wenn man auch wirklich sicher vorbeikommt.

Link to post
Share on other sites
Recht so m3? :sneaky:

dete

 

Schade, dass von Sheriffs solche inhaltsleeren Äußerungen kommen müssen - armes Forum.

 

@Ruebe

1. Herrscht in BAB-Baustellen häufig (nicht immer!) Überholverbot für PKW. Fahrzeug B dürfte daher gar nicht innerhalb der Baustelle die Spur wechseln, wenn Fahrzeug A wie beschrieben vor ihm gefahren ist).

2. Kurz vor Ende einer Baustelle wird zudem oft eine durchgezogene Linie auf den Asphalt gepinselt, um gerade in diesem Bereich nochmals das Überholen zu unterbinden.

3. Scheint es sich um den Fahrer von Fahrzeug A um einen spießigen Oberlehrer gehandelt zu haben oder aber um einen KSF, dessen Gesten falsch gedeutet wurden (freudiger Beifall).

 

Anmerkung: Es handelt sich bei der Aufzählung um reine Annahmen ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

 

MfG, BK

Link to post
Share on other sites
Schade, dass von Sheriffs solche inhaltsleeren Äußerungen kommen müssen - armes Forum.

Wenn von Dir weiterhin solch überflüssige Randbemerkungen kommen, findest Du Dich schneller im Mod-Preview-Modus wieder, als Dir lieb ist.

Link to post
Share on other sites
Schade, dass von Sheriffs solche inhaltsleeren Äußerungen kommen müssen - armes Forum.

Wenn von Dir weiterhin solch überflüssige Randbemerkungen kommen, findest Du Dich schneller im Mod-Preview-Modus wieder, als Dir lieb ist.

 

Sorry (ehrlich!)! Ist mir im eifer des Gefechts rausgerutscht. Dennoch finde ich es mehr als unpassend, solche Beiträge lesen zu müssen. Dann doch bitte die Bezeichnung "Sheriff" oder "Cops" aus den Avatar-Infos streichen, da sie offenkundig zu Fehldeutungen führen.

Link to post
Share on other sites
§5 StVO

...

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

...

 

Folgt also z.B. auf ein :80: in einer Baustelle ein :sneaky:, dann kann der Überholer überhaupt nicht überblicken, ob er während des ganzen Überholvorgangs eine wesentlich höhere...(man kann es ja oben lesen).

Also: Erst nach links wechseln, wenn man auch wirklich sicher vorbeikommt.

 

 

Könnte er schon überblicken, nämlich dann, wenn §5 (6) auch auf Autobahnen gelten würde - und ob das der Fall ist, war ja die Frage. :P Auto A dürfte dann nämlich nicht weiter beschleunigen, weßhalb Auto B sich sicher sein könnte, dass er dadurch eine höhere Geschwindigkeit erreicht. Das Ganze klingt natürlich doof (ich kenne privat auch niemanden, der das so sehen würde), aber wenn man stur die StVO liest und dabei seinen Menschenverstand dabei ausschaltet, könnte man es durchaus so interpretieren. :kotz:

 

 

Aber naja, werde wohl einfach mit solchen Leuten leben müssen (begegnen mir ja nur ca. 1 mal im Monat ;) ). Anscheinend halten diese Leute mich für einen notorischen Schleicher, nur weil ich mich im Groben an Geschwindigkeitsbegrenzungen halte. ^_^ Dass ihnen ein solcher Schleicher dann davon fährt, führt wohl zu Minderwertigkeitskomplexen, worauf ein Lichthupengewitter folgt - anders kann ich es mir bisher nicht erklären. :whistle:

Link to post
Share on other sites
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

"das gilt nicht auf Autobahnen" bezieht sich mE auf die Benutzung des Seitenstreifens zum Zwecke des passieren lassens. Andernfalls hätte man einen neuen Satz beginnen müssen und nicht den Zusatz durch einen Strichpunkt abtrennen dürfen.

 

Auto A dürfte dann nämlich nicht weiter beschleunigen, weßhalb Auto B sich sicher sein könnte, dass er dadurch eine höhere Geschwindigkeit erreicht.

Hier ist die Frage: Wo beginnt der Überholvorgang auf der Autobahn? Bereits beim Spurwechsel oder erst beim Erreichen des anderen Fahrzeugs.

Ich würde auf letzteres tippen, denn bestraft wird rechts Überholen auch erst, wenn man das Fahrzeug passiert hat, und nicht, wenn man auf die rechte Spur wechselt.

Link to post
Share on other sites
"das gilt nicht auf Autobahnen" bezieht sich mE auf die Benutzung des Seitenstreifens zum Zwecke des passieren lassens. Andernfalls hätte man einen neuen Satz beginnen müssen und nicht den Zusatz durch einen Strichpunkt abtrennen dürfen.
richtig - genau so ist es gemeint und eigentlich auch verständlich.
Link to post
Share on other sites
@Ruebe

1. Herrscht in BAB-Baustellen häufig (nicht immer!) Überholverbot für PKW. Fahrzeug B dürfte daher gar nicht innerhalb der Baustelle die Spur wechseln, wenn Fahrzeug A wie beschrieben vor ihm gefahren ist).

 

dete: Nein, musst mal auf der BAB fahren! :kotz:

 

 

2. Kurz vor Ende einer Baustelle wird zudem oft eine durchgezogene Linie auf den Asphalt gepinselt, um gerade in diesem Bereich nochmals das Überholen zu unterbinden.

 

dete: Das ist doch Nonsens, da fahren doch schon A und B auf "ihren" Fahrstreifen!

 

 

3. Scheint es sich um den Fahrer von Fahrzeug A um einen spießigen Oberlehrer gehandelt zu haben oder aber um einen KSF, dessen Gesten falsch gedeutet wurden (freudiger Beifall).

 

Anmerkung: Es handelt sich bei der Aufzählung um reine Annahmen ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

 

MfG, BK

 

 

Lieber einen "Spruch", als so gehaltloses Geschreibe!

 

dete :sneaky:

Link to post
Share on other sites
1. Herrscht in BAB-Baustellen häufig (nicht immer!) Überholverbot für PKW.

Meiner Meinung nach ist es genau umgekehrt. Ich habe es persönlich maximal eine Hand voll erlebt das Überholverbot in einer Baustelle (für Pkw) besteht und da war es aufgrund der Enge auch nicht anders möglich.

Link to post
Share on other sites
1. Herrscht in BAB-Baustellen häufig (nicht immer!) Überholverbot für PKW.

Meiner Meinung nach ist es genau umgekehrt. Ich habe es persönlich maximal eine Hand voll erlebt das Überholverbot in einer Baustelle (für Pkw) besteht und da war es aufgrund der Enge auch nicht anders möglich.

 

Auch möglich. Dann werden Baustellen hier im Osten wahrscheinlich aufgrund der vorherrschenden Enge immer so ausgeschildert.

Wir gesagt, bei uns ist das die Regel. Aber morgen weiß ich dann, wie es in NDS und NRW ausschaut.

Link to post
Share on other sites
1. Herrscht in BAB-Baustellen häufig (nicht immer!) Überholverbot für PKW...

 

Hab ich auch bislang seltenst gesehen. Aber da fällt mir (sorry für OT!) eine Bekannte ein, die mit ihrem Sattelzug des Typs VW Lupo brav auf der rechten Spur der BAB-Baustelle vor sich hinträumte und, da sie wirklich recht langsam war, von zahlreichen PKW in absolut korrekter und nicht zu beanstandender Weise überholt wurde. Sie ereiferte sich: "Die dürfen hier doch gar nicht überholen!" und als ich sie fragte, wieso sie das glaube, zeigte sie auf das Überholverbotsschild, das, wie so oft in Baustellen, zusammen mit dem Zusatzschild "nur Lkw, Bus, Pkw mit Anhänger" aufgestellt war und erklärte: "hier darf man doch nur Lkw und Busse überholen" :sneaky:

Link to post
Share on other sites
Hab ich auch bislang seltenst gesehen. Aber da fällt mir (sorry für OT!) eine Bekannte ein, die mit ihrem Sattelzug des Typs VW Lupo brav auf der rechten Spur der BAB-Baustelle vor sich hinträumte und, da sie wirklich recht langsam war, von zahlreichen PKW in absolut korrekter und nicht zu beanstandender Weise überholt wurde. Sie ereiferte sich: "Die dürfen hier doch gar nicht überholen!" und als ich sie fragte, wieso sie das glaube, zeigte sie auf das Überholverbotsschild, das, wie so oft in Baustellen, zusammen mit dem Zusatzschild "nur Lkw, Bus, Pkw mit Anhänger" aufgestellt war und erklärte: "hier darf man doch nur Lkw und Busse überholen" :sneaky:

 

 

:kotz:

Link to post
Share on other sites
Auch möglich. Dann werden Baustellen hier im Osten wahrscheinlich aufgrund der vorherrschenden Enge immer so ausgeschildert.

 

Komisch, ich kann mich nicht erinnern das da wirklich mal irgendwo ein Überholverbotsschild (für PKW!) stand.

Sowas behaupten zwar viele, stimmt aber nicht.

 

Was anders ist es wenn es zum Unfall kommt. Dann hat man bei den Cops schlechte Karten und ist als Überholender meist Verursacher

Link to post
Share on other sites
1. Herrscht in BAB-Baustellen häufig (nicht immer!) Überholverbot für PKW.

Meiner Meinung nach ist es genau umgekehrt. Ich habe es persönlich maximal eine Hand voll erlebt das Überholverbot in einer Baustelle (für Pkw) besteht und da war es aufgrund der Enge auch nicht anders möglich.

 

Auch möglich. Dann werden Baustellen hier im Osten wahrscheinlich aufgrund der vorherrschenden Enge immer so ausgeschildert.

Wir gesagt, bei uns ist das die Regel. Aber morgen weiß ich dann, wie es in NDS und NRW ausschaut.

Ähm was denkst du wo ich unterwegs bin. Allerdings war die mir noch in Erinnerung liegende Stelle die BAB 11 zwischen der Abfahrt Finowfurth in Richtung der Abfahrt Pfingstberg.

 

Auch möglich. Dann werden Baustellen hier im Osten wahrscheinlich aufgrund der vorherrschenden Enge immer so ausgeschildert.

 

Komisch, ich kann mich nicht erinnern das da wirklich mal irgendwo ein Überholverbotsschild (für PKW!) stand.

Sowas behaupten zwar viele, stimmt aber nicht.

Irgendwo im Forum müssten von obiger Stelle auch ein Bild zu finden sein. Dagegen hat glaube ich auch mal ein solches hier hochgeladen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...