Enzo89 0 Posted December 22, 2009 Report Share Posted December 22, 2009 Hallo an Euch alle, ich habe eine Frage betreffend eines Verstoßes. Meine Freundin und ich waren letzte woche unterwegs und sind durch die Schweiz gefahren.Als sie fuhr wurde sie geblitzt. Sie besitzt eine Deutsche Fahrerlaubnis ( falls dies eine Rolle spielen sollte ). Die Beschränkung lag bei 80Km/h Sie fuhr lt. Tacho 105Km/h. Das ein Ticket kommen und es auch nicht zu knapp ausfallen wird, ist mir aus persönlicher Erfahrung bereits bekannt Aber Sie ist eben noch in der Probezeit. Droht eine MPU mit Probezeitverlängerung? Ich weiß von dem Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Jedoch weiß ich nicht, ob sich dies auch auf Fahrverbote und speziell in unserem Fall auf die Probezeit auswirkt. Wäre nett, wenn jemand von euch etwas dazu wüsste. Vorweihnachtliche Grüße, Enzo Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 22, 2009 Report Share Posted December 22, 2009 Für die Probezeit ist es nicht relevant. Ob sie die Strafe zahlt oder die Schweiz für 5 Jahre meidet muss sie selber entscheiden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Enzo89 0 Posted December 22, 2009 Author Report Share Posted December 22, 2009 Wir werden wohl zahlen, denn für diverse Besuche bei der Familie ist die Schweiz im wahrsten Sinne des Wortes > unumgänglich< Danke für die schnelle Antwort. Ich denke, ich werde heute jemanden beruhigen können! Quote Link to post Share on other sites
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