DrMedDent 0 Posted December 19, 2009 Report Share Posted December 19, 2009 Liebe Experten und Kenner, beruflich bedingt bin ich mit jährlichen 50 - 70.000 Km ein sogenannter Vielfahrer und tappe fast zwangsläufig in die eine oder andere Radarfalle.So ist es nun auch am 06.10.09 auf der BAB A8 im Raum München passiert.Zulässige Geschwindigkeit 80 Km/h, festgestellte Geschwindigkeit 102 Km/h.Aus Erfahrungen weiß ich, dass dieser Verstoß "normalerweise" kein Fahrverbot nach sich ziehen würd, leider ist es in diesem konkreten Fall jedoch anders.Nach dem ich den Zeugenfragebogen ordnungsgemäß ausfüllte erhielt ich postwendend ein 1 monatiges FAHRVERBOT inkl. € 163,50 zu zahlender Gesamtbetrag! Ich rief umgehend bei der ausstellenden Behörde an und bat um Aufklärung.Dort teilte man mir mit, dass folgende Verstöße weniger als 2 Jahre zurück liegen:13.02.08 Geschwindigkeit um 23 Km/h übertreten26.09.08 Geschwindigkeit um 27 Km/h übertretendeshalb nun das Fahrverbot! Zugegeben, diese Verstöße hatte ich schlichtweg vergesse bzw. als zu gering eingeschätzt, als das Sie Probleme machen würden. Habe ich irgendeine Chance, hier wieder rauszukommen, ohne Abgabe meines Führerscheins?Eine Klage wegen dringenden beruflichen Bedarfs meines Führerscheins will ich nicht führen, zu aufwendig und vermutlich zu teuer.Hinzu kommt, dass die Einspruchsfrist am 01.12.09 bereits abgelaufen ist. Sollte ich aus dieser blöden Nummer nicht rauskommen, bitte ich Euch noch um folgende Info zur Abgabe innerhalb der nä. 4 Monate: 1.) ist es möglich den Führerschein an JEDER Polizeidienststelle abzugeben?2.) Gilt Fahrverbot ab Datum der Abgabe, unabhängig vom Monatsanfang, z.B. ab 17.01.10? Vielen Dank im Voraus für gute Tipps und Ideen! Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 19, 2009 Report Share Posted December 19, 2009 1.Fahrverbot gilt meines Wissens ab dem Tag ab dem er für einen monat auf Eis gelegt wurde. 2.Warum gibst du den Führerschein nicht bei der Führerscheinstelle ab? Quote Link to post Share on other sites
DerBaerMimGewehr 0 Posted December 19, 2009 Report Share Posted December 19, 2009 Fahrverbot gibts normalerweise ab 2 mal >25kmh zuviel innerhalb eines Jahres. Das war zwar bei dir nicht der Fall, hilft dir aber alles nix, da die Einspruchsfrist gegen den BGB abgelaufen ist. Keine Chance mehr, schade.Das Fahrverbot kannst du wohl innerhalb der naechsten 4 Monaten antreten, wenn du nicht in den letzten 2 Jahren schon eines bekommen hast. Den Schein kannst du bei jeder Dienststelle der Polizei abgeben. Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted December 19, 2009 Report Share Posted December 19, 2009 Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist die Sache eh durch. Da wirst du jetzt nicht mehr drum rum kommen. EDIT: @DerBaerMimGewehr Das ist nicht ganz richtig. Es gibt das Regelfahrverbot wie von dir erwähnt, was i.d.R. immer ein Fahrverbot nach sich zieht. Jedoch kann auch schon bei mehreren, geringeren Vergehen ein FV verhängt. V.a. in Bayern wird dies sehr gerne gemacht und wurde bisher meist auch von den Gerichten bestätigt. Quote Link to post Share on other sites
DrMedDent 0 Posted December 19, 2009 Author Report Share Posted December 19, 2009 Vielen Dank für die so prompten Antworten.Das ist ja der Hammer, dass es möglicherweise andere Regeln in Bayern, als im Rest des Landes gibt?! Also, ich komme wohl nicht drum herum und muss nun den Schein abgeben. Nach Euren Infos gilt mein Fahrverbot ab dem Tag der Abgabe. Noch 2 Fragen: 1.) Sind meine Punkte damit eigentlich wieder auf 0? Wenn nein, wie lange muss ich Punktefrei fahren? 2.) Wenn ich nach der Zeit des Fahrverbots in nächster Zeit wieder geblitzt werden sollte, gilt es dann als WEITERER Verstoß und somit wieder Fahrverbot, bei > 20 Km/h??? Danke im Voraus Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted December 19, 2009 Report Share Posted December 19, 2009 bin da mit den punkten nicht so erfahren, aber müßten jetzt 5 sein bei dir Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted December 19, 2009 Report Share Posted December 19, 2009 > 1.) Sind meine Punkte damit eigentlich wieder auf 0? Wenn nein, wie lange muss ich Punktefrei fahren? 2 Jahre. > 2.) Wenn ich nach der Zeit des Fahrverbots in nächster Zeit wieder geblitzt werden sollte, gilt es dann als WEITERER Verstoß und somit wieder Fahrverbot, bei > 20 Km/h??? Korrekt, bei > 25 km/h mit Sicherheit, bei >20 km/h mit großer Wahrscheinlickeit. > Das ist ja der Hammer, dass es möglicherweise andere Regeln in Bayern, als im Rest des Landes gibt?! Die Regeln gelten überall, nur werden diese in Bayern auch gerne strenger ausgelegt und befolgt. Aber in bayern gingen die Uhren ja schon immer ein wenig anders... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted December 19, 2009 Report Share Posted December 19, 2009 Verstehen tu ichs nicht. Meines Erachtens sind die Voraussetzungen für ein Fahrverbot nicht erfüllt. Die 2x 25 Km/h Regel erfordert 2 Verstöße innerhalb eines Jahres. Die sind hier nicht gegeben. Ich würde nachfragen, auf welcher Grundlage Du den Führerschein abgeben sollst. Was genau steht im Bußgeldbescheid? Quote Link to post Share on other sites
DerBaerMimGewehr 0 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 Man kann gegen einen rechtskraeftigen BGB reichlich wenig unternehmen, also auch nicht gegen das FV. Ich sagte ja, "schade", dass sich der TE nicht frueher gemeldet hat. Dass in Bayern noch sehr strenge, kurz vor der pensionierung stehende SBs aktiv sind, ist mir natuerlich bekannt. Gegen diese kann man aber mit einem Einspruch vorgehen. In gegebener Sache allerdings nicht mehr, deshalb jede Diskussion unnoetig. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 Man kann gegen einen rechtskraeftigen BGB reichlich wenig unternehmen, also auch nicht gegen das FV.Bei der 2x25 Km/h Regel ist meines Wissens das Fahrverbot nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides, oder? Quote Link to post Share on other sites
DerBaerMimGewehr 0 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 Die 2x25 Regel fand hier ja gar keine Anwendung. Aus welchen Gründen auch immer die Leute in Viechtach ein FV verhängt haben, es steht auf jeden Fall im BGB.Wieso das bei der 2x25 Regel anders sein sollte, wüsste ich nicht. Bekommt man da extra Post aus Flensburg oder wie? Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 2.Warum gibst du den Führerschein nicht bei der Führerscheinstelle ab?Weil das Unsinn wäre. Die Führerscheinstelle hat mit de Fahrverbot nichts zu tun. 1.) Sind meine Punkte damit eigentlich wieder auf 0?Nein Wenn nein, wie lange muss ich Punktefrei fahren?Du darfst innerhalb von zwei Jahren ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids keinen punktebewehrten Verstoß begehen. 2.) Wenn ich nach der Zeit des Fahrverbots in nächster Zeit wieder geblitzt werden sollte, gilt es dann als WEITERER Verstoß und somit wieder Fahrverbot, bei > 20 Km/h?Wenn du wieder in Bayern geblitzt wirst, dann garantiert. Andere Bundesländer sind u.U. kulanter. Verstehen tu ichs nicht. Meines Erachtens sind die Voraussetzungen für ein Fahrverbot nicht erfüllt. Die 2x 25 Km/h Regel erfordert 2 Verstöße innerhalb eines Jahres. Die sind hier nicht gegeben.Wenn beim zweiten Verstoß bereits das Bußgeld als "Warnsignal" erhöht wurde, dann wird beim dritten Verstoß ein Fahrverbot verhängt. Das ist die bayerische Linie. Bei der 2x25 Km/h Regel ist meines Wissens das Fahrverbot nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides, oder?Doch Wieso das bei der 2x25 Regel anders sein sollte, wüsste ich nicht. Bekommt man da extra Post aus Flensburg oder wie?Nein. Das Fahrverbot wird von der Bußgeldstelle verhängt und steht auch in jedem Fall mit im Bußgeldbescheid. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 Bei der 2x25 Km/h Regel ist meines Wissens das Fahrverbot nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides, oder?DochNein. Man muß zweimal mit MEHR als 25 km/h gemessen worden sein. Mit 2x25 wäre man gerade noch im "grünen" Bereich. Bei 2x26+ sähe es anders aus. Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 Ich habe @Dieselschraeubchen so verstanden, daß er mit2x25 Km/h Regeldas meint, was du mit 2x26+ meinst, nämlich §4 Abs. 2 Satz 2 BKatV. Und in dem Fall würde ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid stehen. Deshalb mein "Doch". Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 Wenn nein, wie lange muss ich Punktefrei fahren?Du darfst innerhalb von zwei Jahren ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids keinen punktebewehrten Verstoß begehen.Nicht ganz. Er kann sehr wohl punktebewerte Verstöße begehen. Er darf sich nur nicht dabei erwischen lassen Bei der 2x25 Km/h Regel ist meines Wissens das Fahrverbot nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides, oder?DochDas war mir nicht bekannt. Dann ist auf jeden Fall der Drop für ihn gelutscht. Mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides gibt es keine realistische Möglichkeit mehr, gegen das Fahrverbot vorzugehen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 20, 2009 Report Share Posted December 20, 2009 Verstehen tu ichs nicht. Meines Erachtens sind die Voraussetzungen für ein Fahrverbot nicht erfüllt. Die 2x 25 Km/h Regel erfordert 2 Verstöße innerhalb eines Jahres. Die sind hier nicht gegeben. Ich würde nachfragen, auf welcher Grundlage Du den Führerschein abgeben sollst. Was genau steht im Bußgeldbescheid?Grundlage ist § 4 BKatV. Die 2x26 km/h sind hier als Regelbeispiel aufgeführt. Das bedeutet aber nicht, daß das die einzige Möglichkeit ist, ein Fahrverbot aufgrund beharrlicher Pflichtverletzung zu verhängen. Auch andere Verstöße können ein solches Fahrverbot begründen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
DrMedDent 0 Posted December 20, 2009 Author Report Share Posted December 20, 2009 Ihr seid wirklich klasse!Auch wenn ich mein FV wohl antreten muss, bedanke ich mich für die reichlichen Informationen.Eines steht fest, Regelauslegung ist dehnbar, das habe ich bisher so in unserem Lande nicht gekannt, dass die Bayern da anders sind bzw. strenger, ist nichts ungewöhnliches. Ich werde im Januar meinen Führerschein abgeben und den Tempomat in den nä. 2 Jahren verstärkt einsetzen. Liebe Grüße! Quote Link to post Share on other sites
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