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Gefährliche Landstraßen


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Sollen alle aufs Überholen verzichten, weil zwischen ihnen und dem Kolonnenführer welche nicht können oder auch wollen? :rolleyes:

 

Wenn´s garnicht geht und ich genervt bin, fahre ich bis zum nächsten Kaff mit, bleibe da 10 Minuten stehen und vertrete mir die Beine. Das senkt den Blutdruck und bewirkt, das ich umso lockerer weiterfahren kann. Kamikaze Überholmanöver aus 4 - 5 Position liegen mir nicht, die Ergebnisse sehe ich immer selbst.

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und wenn du einsteigst kommt die nächste kolonne vorbei :rolleyes:

 

sorry hartmut, aber der, der weiter vorne fährt sieht sogut wie immer am meisten, auch wenn da ein lkw ist... vielleicht sollte der gute nicht auf 0,5meter auffahren dann sieht man da gleich besser... Wenn der allerdings ewig braucht bis er das bemerkt ist er selber schuld, abgesehn davon, wenn der gute rechtzeigit blinkt hat er von den überholenden ohnehin nichts zu befürchten, das problem ist nur das diese leute die erst nach 2km gerader strecke bemerken das sie überholen könnten, einfach ohne blinker rausziehn.... oder was man auch so gerne sieht, sie fahren halb neben dem lkw her überholen dann aber nicht trotz freier strecke und behindern alle anderen beim überholen...

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Wie das gemacht werden kann, da hatte ich mal ein nettes Video wie einer von mehreren blockiert wurde, obwohl der überholen wollte und hätte können.

Der hätte mit der Brechstange ausscheren müssen.

 

und hier hab ich ein video da passiert das gegenteil und was ist nun damit bewiesen?

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und wenn du einsteigst kommt die nächste kolonne vorbei :rolleyes:

 

sorry hartmut, aber der, der weiter vorne fährt sieht sogut wie immer am meisten, auch wenn da ein lkw ist... vielleicht sollte der gute nicht auf 0,5meter auffahren dann sieht man da gleich besser... Wenn der allerdings ewig braucht bis er das bemerkt ist er selber schuld, abgesehn davon, wenn der gute rechtzeigit blinkt hat er von den überholenden ohnehin nichts zu befürchten, das problem ist nur das diese leute die erst nach 2km gerader strecke bemerken das sie überholen könnten, einfach ohne blinker rausziehn.... oder was man auch so gerne sieht, sie fahren halb neben dem lkw her überholen dann aber nicht trotz freier strecke und behindern alle anderen beim überholen...

 

Kolonne hin, Kolonne her.

 

Die heutzutage üblichen LKW sind alle nicht mehr untermotorisiert. 400 PS hat jeder, 500 einige und darüber gibt es auch noch welche ( Faun beispielsweise :rolleyes: ). Die Getriebe sind fast alle halbautomatisch, sodass auch auf den Landstraßen ein guter Schnitt gefahren werden kann. Ob ich jetzt mit :80: einige Zeit hinter einem herfahren muss, oder mit :80: vorneweg, macht keine großen Unterschiede.

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und hier hab ich ein video da passiert das gegenteil und was ist nun damit bewiesen?

Könnte sein der hat sich nicht getraut weil der Hintere so einen intelligenten Fahrstil hatte.

Eben genau das meinte ich, als Hintermann kann ich den anderen bedrängen das er sich nicht mehr traut.

 

Asozial eben.

 

MfG.

 

hartmut

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Am asozialsten sind aber immernoch die, die dich nicht reinlassen. Vielleicht weil se meinen dich belehren müssen oder warum auch immer.

 

Getreu dem Motto:

"Ich gehe doch nicht vom Gas nur weil der Dummdödel sich ver- oder überschätzt hat! Soll der doch zusehen wo der bleibt oder sich reinquetschen muss! Vielleicht lernt er ja draus!" :rolleyes:

 

"Schließlich halte ich mich immer an die Ordnung, tsee!"

 

Da sind mir die Polen doch lieber.

 

Das Verhalten der weißen Transporters finde ich "sozial" und aufmerksam.

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ja sieht man in polen des öfteren, bei denen fällt den leuten vermutlich nicht gleich der schwanz ab nur weil sie überholt wurden wie in good old germany so häufig zu vermuten ist...

 

und was die oberlehrer eh nie begreifen werden ist die tatsache das sie durch provokation und gefährdung niemanden verbessern...

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Am asozialsten sind aber immernoch die, die dich nicht reinlassen. Vielleicht weil se meinen dich belehren müssen oder warum auch immer.

Würde mir das öfters passieren, dann würde ich mal meinen Fahrstil kritisch beäugen.

 

MfG.

 

hartmut

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Komisch das hier mal wieder ein asoziales Verhalten wie Kolonnenspringen schöngeredet wird.

 

Schon mal überlegt, das wenn einer hinter einem Lkw hängt nicht so gut sieht wie einer von hinten.

 

@hartmut: :rolleyes: . Schon mal überlegt, daß Du auf dem falschen Dampfer bist? Dir kann man jedoch zu gute halten, daß Du nicht der einzigste bist. Eine Inkompetenz beim Überholen wird durch zu dichtes Auffahren vom Kolonnenführer auf den Lkw belegt. Gerade der Kolonnenführer ist in der Pflicht! Er muß und kann den Abstand zum Lkw und seine Position in der Fahrbahnbreite so wählen, daß er den dann faktisch vorliegenden Überholmöglichkeitspunkt erkennt und umsetzt!

:rolleyes:

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daß er den dann faktisch vorliegenden Überholmöglichkeitspunkt erkennt und umsetzt!

Schon mal überlegt das er auch erstmal in der Position ist, wo er den längsten Überholweg hat.

Sobald der Hintermann ansetzt zum überholen, weil so einen kleinen Hüpfer wie meinen hat man gleich überholt, während es beim Lkw ein wenig länger dauert. Ist frei zieht er durch, wenn nicht, drückt er eben den Hüpfer auf die Seite. Drei Autos passen nebeneinander, aber zwei Autos und ein Lkw, dann wird es knapp.

 

Zudem frage ich mich die ganze Zeit, auf der AB propagierst Du Minimalabstände, und auf der Landstraße gehst Du von großen Lücken aus in denen jemand problemlos einbremsen kann.

 

Du kannst dich winden wie Du willst, drängeln ist asozial, und Kolonnenspringen ist nichts anderes.

 

MfG.

 

hartmut

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Du kannst dich winden wie Du willst, drängeln ist asozial, und Kolonnenspringen ist nichts anderes.

 

Mit Verlaub: Quark! :rolleyes:

 

Alles, was einem Überholen des Lkw entgegenstehen könnte, sehen die Hinterfahrenden zwangsläufig in der Reihenfolge des Hinterherfahrens - beginnend bei dem, der direkt dahinter hängt.

 

Also sieht der auch als erster, wenn bzw. daß dem nichts entgegensteht; aich allfälliger Gegenverkehr rollte ja auch das Feld von vorn auf - was also (außer "die können/wollen alle nicht"!) soll jemand weiter hinten daraus schließen, wenn von all jenen, die die Überholmöglichkeit vor ihm selbst gesehen haben müssen, niemand Anstalten macht, zum Überholen anzusetzen? :80:

 

Und was spricht dagegen, daß der jene Chance nutzt, die die anderen vor ihm - warum auch immer - ungenutzt lassen? :rolleyes:

 

lg

c.s.

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Und was spricht dagegen, daß der jene Chance nutzt, die die anderen vor ihm - warum auch immer - ungenutzt lassen? :rolleyes:

Es spricht nichts dagegen solange er andere nicht am überholen hindert. Sprich ausscheren und die komplette Kolonne überholen. Nicht Lückenspringen, oder dem Vordermann das ausscheren verhindern.

 

MfG.

 

hartmut

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Ist frei zieht er durch, wenn nicht, drückt er eben den Hüpfer auf die Seite.

 

@harmut: Ist es frei, dann hättest Du selbst schon im Überholvorgang sein können!

 

Ich vermisse bei Dir und anderen VT das Mitdenken! Fahre ich mal einen kleinen Hüpfer bzw. ein schachmotorisiertes Fahrzeug, dann lasse ich einen Überholer doch einscheren. Da zwingt mich auch kein Überholer wie @bluey behauptet zum Bremsen, sondern ein bloßes Gaslupfen reicht doch. Dazu sollte man halt wie immer die Gesamtsituation im Blick haben und verstehen! Rückspiegel! Vorausschau! Richtige Position! Richtiger Blick! Denken!

 

Wenn Du dich mit deinem kleinen Hüpfer aber wie eine beleidigte Leberwurst im Straßenverkehr aufführst, dann wird es einfach nix.

 

Zudem frage ich mich die ganze Zeit, auf der AB propagierst Du Minimalabstände, und auf der Landstraße gehst Du von großen Lücken aus in denen jemand problemlos einbremsen kann.

Ich propagiere den situationsabhängigen Abstand nach §4 StVO. Dazu zählt auch bei Bedarf den Abstand aufzuweiten. Du denkst auch zu theoretisch, als wären Lücken statisch.

:rolleyes:

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@harmut: Ist es frei, dann hättest Du selbst schon im Überholvorgang sein können!

Frei genug um einen Pkw zu überholen, aber nicht frei genug um einen Lkw überholen. Kleiner feiner Unterschied.

 

Ich vermisse bei Dir und anderen VT das Mitdenken!

Wie oft bist Du schon mit mir gefahren das Du so eine Aussage machen kannst?

 

Fahre ich mal einen kleinen Hüpfer bzw. ein schachmotorisiertes Fahrzeug, dann lasse ich einen Überholer doch einscheren.

Ähm, sprach ich nicht davon das ich überholen will und der von Hinten mich nicht lässt?

 

Und wenn ich überholen will fange ich an mit beschleunigen, was passiert da mit der Lücke? Wo geht der hin wenn er plötzlich glaubt für den Lkw reicht es doch nicht?

 

Da zwingt mich auch kein Überholer wie @bluey behauptet zum Bremsen, sondern ein bloßes Gaslupfen reicht doch.

Das reicht da mit Sicherheit nicht wenn ich auch zum überholen ansetze.

 

Dazu sollte man halt wie immer die Gesamtsituation im Blick haben und verstehen! Rückspiegel! Vorausschau! Richtige Position! Richtiger Blick! Denken!

Alles Eigenschaften die ich bei manchen sehr vermisse, auch bei den Kolonnenspringern. Die fahren mit Tunnelblick.

 

Wenn Du dich mit deinem kleinen Hüpfer aber wie eine beleidigte Leberwurst im Straßenverkehr aufführst, dann wird es einfach nix.

Kennst Du mich?

Wenn einer schneller will als ich, soll er. Manche Idioten habe ich lieber vor als hinter mich.

 

Ich propagiere den situationsabhängigen Abstand nach §4 StVO. Dazu zählt auch bei Bedarf den Abstand aufzuweiten. Du denkst auch zu theoretisch, als wären Lücken statisch.

Mal Bonsai zitiert

Mit Verlaub: Quark!

 

Du drehst es wie Du es gerade brauchst. Auf der AB sind kleine Abstände normal für dich, und wenn Du auf der Landstraße große Abstände brauchst sind sie eben groß.

Meine Erfahrung sagt, bei Kolonnen :rolleyes: sind die Abstände nicht viel größer als in der Ortschaft.

 

MfG.

 

hartmut

:rolleyes:

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Sollen alle aufs Überholen verzichten, weil zwischen ihnen und dem Kolonnenführer welche nicht können oder auch wollen? :rolleyes:

 

Wenn´s garnicht geht und ich genervt bin, fahre ich bis zum nächsten Kaff mit, bleibe da 10 Minuten stehen und vertrete mir die Beine. Das senkt den Blutdruck und bewirkt, das ich umso lockerer weiterfahren kann. Kamikaze Überholmanöver aus 4 - 5 Position liegen mir nicht, die Ergebnisse sehe ich immer selbst.

Hier spricht die selbstbewußte Gelassenheit des erfahrenen Kraftfahrers,der längst erkannt hat,dass der aufgeregte,aber völlig sinnlose Drang oder sogar Zwang zur "Dauerhatz",den hier auch noch einige "kultivieren" wollen,insgesamt gesehen,weder Zeit bringt noch Nerven schont,dafür aber bestimmte Gefahrenmomente überhaupt erst hervorruft bzw. verschärft!

Ich war zu Zeiten,als die Verkehrsdichte wesentlich geringer war und außerdem viel weniger "Unfähige"/Ungeeignete als heute auf den Straßen unterwegs waren,auch ein Vertreter der Fraktion "bloß keine Zeit einbüßen" und habe mich über jeden einzelnen "Aufenthalt" schwer ärgern können!Das waren allerdings noch Zeiten,wo man mit etwas mehr PS auch wirklich oft beträchtlich schneller sein konnte,man konnte auch noch recht gut planen,wieviel Zeit man für eine bestmmte Strecke brauchen würde,ohne sich dabei groß zu vertun.

Seit sich etwa seit 15 - 20 Jahren zunehmend bis heute,diese Bedingungen immer gravierender geändert haben (Hinz und Kunz fährt heute Auto und bei dieser Massenerscheinung fällt natürlich auch das Anfängertum,die temporäre Unfähigkeit und auch die permanente,unheilbare Unfähigkeit - manche lernen's nie ! absolut zahlenmäßig wesentlich stärker in's Gewicht !),kann man,speziell auf Bundes- und Landstraßen Fahrzeiten immer weniger planen oder einschätzen.Höhere PS-Zahlen helfen auch nicht mehr weiter!Selbst bessere Straßen reißen da nicht mehr viel 'raus!Wir unterliegen dem allgemeinen ("Grund"-)Fluch : Alles "Massenfraß" !....Wir sind zu viele !

Und deshalb mache ich es genauso wie @faun98.....Mit Vernunft und Gelassenheit so fahren,wie es die jeweilige Situation (die ich,auch nicht mit der "Brechstange",sowieso kaum wesentlich ändern kann) optimal zulässt und eine allzu genaue Zeitplanung gar nicht erst anzudenken.

Wenn ich's "per Brechstange" und mit Zeitdruckgedanken angehe,stelle ich nach recht kurzer Zeit fest:

Mit erhöhtem Risiko ein wenig Zeit geschunden ==> im nächsten Moment wieder eingebüßt==>manchmal sogar noch mehr eingebüßt als vorher gewonnen ! :80:

In diesem Zusammenhang habe ich mir, seit ich bei längeren Land-/Bundesstraßenfahrten mit reichlich Ortsdurchfahrten festgestellt habe,dass es so ziemlich egal ist, ob ich hastig mit höher als erlaubten Geschwindigkeiten durchzubrettern versuche,oder bei gewöhnlich erlaubten 50 zwischen den beiden Ortsschildern strikt versuche,immer unter Tacho 60 zu bleiben!Das hat den Zusatzvorteil,dass mir "Blitz und Co." völlig egal sind.Neuerdings bin ich zwar in einem Ort mit langer Ortsausfahrt vor dem Ausgangsschild doch mal geblitzt worden (mit 63..glaub' ich) :rolleyes: .....Aber naja......bremse ich eben jetzt vorm Eingangsschild ab und lasse das Ausrollen und beschleunige eben erst genau ab Ausgangsschild.

Bestimmte,flexible "Anpaßvorgänge" sind ja nichts Neues im Straßenverkehr !

 

Carterarch

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Warum wohl?

Und? Wo bleibt die Antwort?

 

Desweiteren verwundere ich mich über deine Schätzung :rolleyes: von 30 Meter als Praxisabstand (7 Wagenlängen :rolleyes: ).

Auch hier: warum? Läßt sich unschwer anhand der Leitpfosten abschätzen. Oftmals sind es ja noch nicht einmal ca. 30m.

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Wenn die Fahrer in der Kolonne einigermaßen den vorgeschriebenen Abstand einhalten und keiner überholen will, sehe ich im Kolonnenspringen kein Problem. Es ist nicht verboten, durch Einscheren den Abstand kurzzeitig in den vermeintlich unzulässigen Bereich zu verkürzen. DER HINTERMANN ist dann in der Pflicht den nötigen Abstand wiederherzustellen.

 

Edit: Oftmals ist es auch eine Frage der Leistung. Ich komme mit 50PS und vollgeladenem Auto auf den wenigsten Landstraßen dazu, vernünftig zu überholen. Wenn das dann mein Hintermann mit einem stärker motorisierten Fahrzeug bewältigen kann, dann soll er doch.

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Ähm, sprach ich nicht davon das ich überholen will und der von Hinten mich nicht lässt?

 

Sprachst Du - was freilich Fragen aufwirft; etwa: "Wenn Du überholen willst - und die Kolonne schon so weit vorgedrungen ist, daß "der von Hinten" die Überholmöglichkeit erkennt! - warum bist Du dann nicht längst mitten dabei?" :rolleyes:

 

Und wenn ich überholen will...

 

... hast Du Dich gefälligst vorher zu überzeugen, daß das geht - und wenn von hinten schon einer ankommt, schlicht nicht zu beschleunigen: StVO §5(6)Satz 1 http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/smartass.gif

 

lg

c.s.

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Wenn die Fahrer in der Kolonne einigermaßen den vorgeschriebenen Abstand einhalten und keiner überholen will, sehe ich im Kolonnenspringen kein Problem. Es ist nicht verboten, durch Einscheren den Abstand kurzzeitig in den vermeintlich unzulässigen Bereich zu verkürzen. DER HINTERMANN ist dann in der Pflicht den nötigen Abstand wiederherzustellen.

Das ist eben ein Irrglaube. Wenn ich überhole, obwohl ich nicht überschauen oder erkennen kann, daß ich den Überholvorgang auch regelkonform beenden kann, und aus diesem Grund in den Sicherheitsabstand eines anderen Einscheren muß, so ist das ein Überholen bei unklarer Verkehrslage und bußgeldbewehrt.

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Konsequent wird gleich bei erster Überholmöglichkeit überholt. Die davor fahrenden VT können sich die bietende Überholmöglichkeit nutzen oder nicht. Wer dies nutzt, ist in einer besseren Position und kann problemlos vor mir überholen. Es gibt den PUNKT, daß man in der gegebenen Situation faktisch überholen kann oder nicht. Wer diesen PUNKT nicht findet, bleibt halt in der Kolonne.

Und genau mit diesem Verhalten betaetigst Du dich als Rowdy im Strassenverkehr! Wer bist Du, dass Du dir anmasst zu entscheiden, wann andere ueberholen sollen? Es kann durchaus sein, dass der Vordermann nicht die Sicht hat, um die Entscheidung zu treffen und wenn er sie dann trifft, dann hinderst Du ihn daran - weil Du eine Sekunde gewinnen moechtest, um angeblichen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden.... :rolleyes:

 

Genau dieses Verhalten sollte gezielt und hart bestraft werden! :rolleyes:

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sisi. :rolleyes:

 

LKW mit Hänger, vollbeladen, regelkonform mit 60 km/h unterwegs.

 

Nachfahrer 1, 60 PS, hält Sicherheitsabstand + um etwas zu sehen UND auf Geschwindigkeit zu kommen, will überholen.

 

Nachfahrer 4, 200 PS Turbo, hält gerade so Sicherheitsabstand, sieht auch so genug.

 

Nachfahrer 4 zieht raus, gibt dem Turbo die Sporen, ist neben Nachfahrer 1 auf 110+ km/h der gerade mit 85 km/h auf den mit 60 km/h LKW fahrenden aufläuft und nun voll in die Eisen muß. Sicherheitsabstand ist natürlich nicht mehr vorhanden, wurde durch die Bremsung aufgebraucht.

 

Sollte sich jetzt Nachfahrer 4 verschätzt haben und den LKW nicht schaffen oder es war nie seine Absicht/Möglichkeit soweit zu kommen - nunja es gibt keinen Sicherheitsabstand mehr zwischen Nachfahrer 1 und dem LKW in den er könnte.

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sisi. :rolleyes:

 

LKW mit Hänger, vollbeladen, regelkonform mit 60 km/h unterwegs.

 

Nachfahrer 1, 60 PS, hält Sicherheitsabstand + um etwas zu sehen UND auf Geschwindigkeit zu kommen, will überholen.

 

Nachfahrer 4, 200 PS Turbo, hält gerade so Sicherheitsabstand, sieht auch so genug.

 

Nachfahrer 4 zieht raus, gibt dem Turbo die Sporen, ist neben Nachfahrer 1 auf 110+ km/h der gerade mit 85 km/h auf den mit 60 km/h LKW fahrenden aufläuft und nun voll in die Eisen muß. Sicherheitsabstand ist natürlich nicht mehr vorhanden, wurde durch die Bremsung aufgebraucht.

 

Sollte sich jetzt Nachfahrer 4 verschätzt haben und den LKW nicht schaffen oder es war nie seine Absicht/Möglichkeit soweit zu kommen - nunja es gibt keinen Sicherheitsabstand mehr zwischen Nachfahrer 1 und dem LKW in den er könnte.

 

also ich hab damals in meinem jahr zivi so viele vergammelte ranzkisten über die lanstraße getrieben, aber dabei ist mir beim überholen noch nie einer zuvorgekommen... aber mag auch sein das es daran liegt das ich zu der aussterbenden rasse der blinker benutzer gehöre....

 

 

Das ist eben ein Irrglaube. Wenn ich überhole, obwohl ich nicht überschauen oder erkennen kann, daß ich den Überholvorgang auch regelkonform beenden kann, und aus diesem Grund in den Sicherheitsabstand eines anderen Einscheren muß, so ist das ein Überholen bei unklarer Verkehrslage und bußgeldbewehrt.

 

vielleicht überhole ich ja gezielt um vor den anderen einzuscheren, überlege es mir dann nur bei freier fahrt anders? Den Abstand abzuschätzen ist ja so unglaublich schwer wie du immer predigst, vielleicht hab ich das dann vorher wohl beim überm daumen peilen verschätzt :rolleyes:

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vielleicht überhole ich ja gezielt um vor den anderen einzuscheren, überlege es mir dann nur bei freier fahrt anders?

Das wäre ja noch schlimmer. Einen besseren "Vorsatz" könntest Du nicht formulieren.

 

Den Abstand abzuschätzen ist ja so unglaublich schwer wie du immer predigst, vielleicht hab ich das dann vorher wohl beim überm daumen peilen verschätzt

Wo predige ich denn, daß der Abstand schwer abzuschätzen ist? Gibt es kaum Leitpfosten? Sind die VT blind und können nicht die Geschwindigkeit vom Tacho ablesen? Kann heutzutage niemand mehr einfachste Rechenaufgaben?

 

Sorry, aber es wird denn doch allmählich mehr als albern. Hast Du noch ein paar vernünftige und sachliche Argumente? Wenn ja, können wir gern darüber diskutieren. Fall nein, hat sich die Diskussion für mich mit Dir erledigt.

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Das ist eben ein Irrglaube. Wenn ich überhole, obwohl ich nicht überschauen oder erkennen kann, daß ich den Überholvorgang auch regelkonform beenden kann, und aus diesem Grund in den Sicherheitsabstand eines anderen Einscheren muß, so ist das ein Überholen bei unklarer Verkehrslage und bußgeldbewehrt.

 

Erfinde bitte keine unklare Verkehrslage hinzu von der ich nicht gesprochen habe.

 

Gesetzt den Fall: Die Überholstrecke ist überschaubar und frei. Aus welchen Gründen auch immer (zB. weil ich auf supersicher gehen will) möchte ich dennoch nur die halbe Kolonne überholen. Alle vor mir fahrenden Fahrzeuge halten erkennbar exakt ihren Sicherheitstabstand ein, aber eben nicht mehr. Nehmt als Beispiel 80km/h Geschwindigkeit und 40m Abstand.

Nun überhole ich die halbe Kolonne und in der Mitte schere ich zwischen zwei Fahrzeugen ein mit jeweils 17,5m Abstand vorne und hinten bei 5m Fahrtzeuglänge.

 

Man nenne mir nun die gesetzliche Regelung, welche dieses Manöver verbietet oder man korrigiere die falschen Aussagen hier im Thread. :rolleyes:

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Du solltest aber auch keinen theoretischen Fall konstruieren, den es in der Realität nicht gibt.

 

Sollte in Deinem Fall (theoretisch betrachtet) der zuletzt überholte bremsen, weil der Abstand von ca. 17m eben zu gering ist und er den normalen Abstand wieder herstellen will, so hättest Du eben ein Problem. So ein Überholen ist halt nicht zulässig. Da kannst Du noch so viel theoretisieren.

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Sollte in Deinem Fall (theoretisch betrachtet) der zuletzt überholte bremsen, weil der Abstand von ca. 17m eben zu gering ist und er den normalen Abstand wieder herstellen will, so hättest Du eben ein Problem. So ein Überholen ist halt nicht zulässig.

 

Das sagst du nun zum hundertsten Mal, er gibt für ein solches pauschales Verbot aber immernoch keine Rechtsgrundlage. Es wird lediglich gefordert, dass der Überholte nicht behindert werden darf. Ob er das wird, ist im Einzelfall zu entscheiden und kostet auch 20€, sollte es tatsächlich zu einer Behinderung kommen.

 

Die Konstruktion einer unklaren Verkehrslage ist absolut abenteuerlich.

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Bitteschön Bill.

 

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

 

20 € kostet das.

 

Und es ist eine Behinderung wenn du seinen Mindestabstand halbierst.

 

wenn wir davon ausgehen es wäre unklare Verkehrslage

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

100 €, 3 Punkte.

 

Und vor Gericht ist der Richter in der Würdigung frei ob es

 

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_315c.php

 

war. :rolleyes:

 

Im Autoextrem Forum gabs nen Fall da ist der Richter von den 100 € und 3 Punkte auf die Stratat gegangen durch die Zeugenaussagen der Überholten. :rolleyes:

 

Wenn ich lustig bin such ich heute abend den link raus

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Das wäre ja noch schlimmer. Einen besseren "Vorsatz" könntest Du nicht formulieren.

 

Sorry, aber es wird denn doch allmählich mehr als albern. Hast Du noch ein paar vernünftige und sachliche Argumente? Wenn ja, können wir gern darüber diskutieren. Fall nein, hat sich die Diskussion für mich mit Dir erledigt.

 

Was ist den hierbei Vorsatz, ich erkenne eine lücke die ich nutzen kann ohne jemand anders zu behindern überhole bis dahin? Wenn sich dann während meines Überholvorganes dann jemand beschleunigt oder ich tatsächlich die lücke falsch eingeschätzt hab, ist das nunmal pech, aber ein anderes vergehen... Ich hab in der Stvo kein gesetz gefunden das es mir verbietet nur die hälfte eine kolonne zu überholen

 

Wo predige ich denn, daß der Abstand schwer abzuschätzen ist? Gibt es kaum Leitpfosten? Sind die VT blind und können nicht die Geschwindigkeit vom Tacho ablesen? Kann heutzutage niemand mehr einfachste Rechenaufgaben?
Du willst mir doch wohl nicht erzählen, daß die Leute die Abstände einhalten?! WER schaut denn schon, indem er sich an bestimmten Fixpunkten orientiert, ob der Abstand regelkonform ist? WER?! Niemand. Man bemißt im Allgemeinen den Abstand nach Gefühl. Und so schaut's in der Praxis dann nämlich auch aus.

 

das in verbindung mit dem

 

Grundsätzlich nicht unbedingt. Aber meistens sind die Abstände geringer, vor allem, wenn sich der Verkehr hinter einem langsameren Fahrzeug aufstaut. Da kann man froh sein, wenn man noch Abstände von vllt 20 bis 30m hat.

 

deutet entweder darauf hin das alle entweder vorsätzlich zu dicht auffahren, oder mit der abstandseinhaltung überfordert sind. Wie würdest du diese beiden aussagen interpretieren?

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Ok, es ist also Verkehrsgefährdung, Überholen bei unklarer Verkehrslage und weiß Gott was noch alles, wenn ich überhole und dann in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen wieder einschere.

 

Angenommen, jemand will nicht überholen, bleibt hinter einem LKW und hält "nur" den Sicherheitsabstand ein. Um nichts "böses" zu tun, müßte ich also den PKW vor mir und den LKW in einem Zug überholen. Das klappt aber nicht, da die Strecke zu groß ist. Den PKW und den LKW einzeln zu überholen, wäre jedoch kein Problem.

Es dürfte nun zwar sicher keine Nötigung, aber doch zumindest eine Behinderung sein, wenn ein nicht Überholwilliger nicht mindestens den doppelten Sicherheitsabstand einhält (denn nur so könnte ich ihn "regelkonform" überholen)? Wird sowas geahndet?

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25 Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20 €

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php

 

 

außer natürlich man geht dann gleich auf:

19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100 €

3 Pkt.

 

Aber es wird so vieles nicht angezeigt.

Und das Problem mit dem Foto wegen der Identifizierung. :rolleyes:

 

 

 

Sollte es jedoch angezeigt werden und du bist identifiziert (Unwissenheit oder wirklich erkannt) und man legt Einspruch ein und es geht vor Gericht... nunja wie gesagt, mir ist zumindest ein Fall bekannt in dem der Richter auf Straftat erkannt hat obwohl Polizei und Sachbearbeiter das zuerst nicht so grob gesehen haben.

 

Zeugen müssen natürlich die Wahrheit sagen. Nur wenn 3 Überholte sinngemäß aussagen wie knapp das doch war und wie rücksichtslos und...

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sisi. :rolleyes:

 

Nachfahrer 4 zieht raus, gibt dem Turbo die Sporen, ist neben Nachfahrer 1 auf 110+ km/h der gerade mit 85 km/h auf den mit 60 km/h LKW fahrenden aufläuft und nun voll in die Eisen muß. Sicherheitsabstand ist natürlich nicht mehr vorhanden, wurde durch die Bremsung aufgebraucht.

 

Vermeidbar als Nachfahrer 1, sofort "raus" wenn der Gegenverkehr vorbe ist, No4 kann dann noch nicht und auch nicht zumachen, das Beschleunigen ist ja auch schon vorher möglich, auf den LKW zu!

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Erweiterung für Kolbenfeder:

Lange Rechtskurve, hügelige Gegend, bergab und dann wieder bergauf.

 

Überholer 4 sieht aufgrund seiner höheren Position früher, daß frei ist als der Überholer 1 hinterm LKW.

Er kann sozusagen drüberschauen.

 

 

Wir sprechen ja hier von gefährlichen Landstraßen nehme ich an. Geradeaus verlaufende, ebene, mit Auslaufzonen versehene, fast schon "Autobahncharakter" Landstraßen sind was anderes.

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Das sagst du nun zum hundertsten Mal, er gibt für ein solches pauschales Verbot aber immernoch keine Rechtsgrundlage. Es wird lediglich gefordert, dass der Überholte nicht behindert werden darf. Ob er das wird, ist im Einzelfall zu entscheiden und kostet auch 20€, sollte es tatsächlich zu einer Behinderung kommen.

Doch, die gibt es (siehe § 5 StVO).

Wenn jemand als zB 5. Fahrzeug in einer Kolonne zum Überholen ausschert, an 3 Fahrzeugen vorbei fährt und hinter dem 4. wieder einscheren muß, weil es eben doch nicht reichte, dabei aber in den Sicherheitsabstand der beiden Fahrzeuge, zwischen die er einschert, fährt, so verstößt er gegen die Norm des § 5 StVO. Es liegt in diesem Fall ein Überholen bei unklarer Verkehrslage vor, da man in so einem Fall eben nicht verläßlich aus der ursprünglichen Position heraus beurteilen konnte, ob die Lücke bzw. die Strecke, die man zum Überholen braucht, ausreichte, OHNE sich in den besagten Sicherheitsabstand zweier Fahrzeuge zu "quetschen". Dieser Verstoß kostet auch deutlich mehr als nur 20,- €. Er ist bußgeldbewehrt und zieht auch Punkte in Flens nach sich (TB-Nr. 105612, 100,- €, 3 Punkte).

Glaub es oder laß es. Ich habe schon etliche Anzeigen in dieser Richtung geschrieben, einige Kommtierungen gelesen.

 

Die Konstruktion einer unklaren Verkehrslage ist absolut abenteuerlich.

Du kannst ja mal herkommen und die Probe auf Exempel wagen. Ich befürchte nur, daß Du Dir damit eine blutige Nase holen würdest.

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Was ist den hierbei Vorsatz, ich erkenne eine lücke die ich nutzen kann ohne jemand anders zu behindern überhole bis dahin? Wenn sich dann während meines Überholvorganes dann jemand beschleunigt oder ich tatsächlich die lücke falsch eingeschätzt hab, ist das nunmal pech, aber ein anderes vergehen... Ich hab in der Stvo kein gesetz gefunden das es mir verbietet nur die hälfte eine kolonne zu überholen

Du schriebst "vielleicht überhole ich ja gezielt...". "Gezielt" bedeutet vorsätzliches Handeln. Oder etwa nicht?

Die Frage ist, WANN Du die Lücke erkennen KONNTEST. Wenn Du auf gut Glück ausscherst und überholst, nämlich in der Hoffnung, weiter vorn würde sich schon eine Lücke ergeben, so überholst Du laut einschlägiger Kommentierungen bei "unklarer Verkehrslage". Es ging nicht um die Frage, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn man eine Lücke erkennt und bis dahin überholt. Das ist unstrittig legal. Wenn Du Dich verschätzt, ist das doppelt Pech. Zum einen die Sache als solche betreffend und zum anderen auch Dich betreffend, wenn Du dabei erwischt wirst. Um solches zu vermeiden, soll(t)e man vorher genau schauen, ob eine Lücke vorhanden ist. Kann man es nicht genau erkennen, ist der Überholvorgang zu unterlassen.

 

Wie würdest du diese beiden aussagen interpretieren?

Ich muß sie nicht interpretieren, ich habe sie geschrieben. Du hast sie leider nur nicht so verstanden, wie sie gemeint gewesen sind. Die Wahl des Abstandes erfolgt sicherlich teils gefühlt, teils bewußt gewählt. Ich glaube nicht, daß die betreffenden VT alle blöd sind. Ich denke vielmehr, daß sie sich über einen korrekten Abstand gar keine Gedanken machen. Man fährt halt nach Gefühl. Und dieses sagt einem: "es reicht" (oder eben auch "es reicht nicht").

 

Angenommen, jemand will nicht überholen, bleibt hinter einem LKW und hält "nur" den Sicherheitsabstand ein. Um nichts "böses" zu tun, müßte ich also den PKW vor mir und den LKW in einem Zug überholen. Das klappt aber nicht, da die Strecke zu groß ist. Den PKW und den LKW einzeln zu überholen, wäre jedoch kein Problem.

In diesem Fall dürftest Du eben nicht überholen.

 

Es dürfte nun zwar sicher keine Nötigung, aber doch zumindest eine Behinderung sein, wenn ein nicht Überholwilliger nicht mindestens den doppelten Sicherheitsabstand einhält (denn nur so könnte ich ihn "regelkonform" überholen)? Wird sowas geahndet?

Es wird nicht geahndet, weil kein Verstoß vorliegt. Weder nötigt er Dich noch behindert er Dich (rechtlich betrachtet). Du fühlst Dich lediglich behindert.

 

Und das Problem mit dem Foto wegen der Identifizierung. :rolleyes:

Ich brauche kein Foto. Du glaubst gar nicht, wie viele VT ich schon entsprechend mit dem Provida-Krad gefilmt habe, die in dieser Art und Weise überholt haben. Entsprechend wurden eben auch etliche Anzeigen geschrieben.

 

 

Sollte es jedoch angezeigt werden und du bist identifiziert (Unwissenheit oder wirklich erkannt) und man legt Einspruch ein und es geht vor Gericht... nunja wie gesagt, mir ist zumindest ein Fall bekannt in dem der Richter auf Straftat erkannt hat obwohl Polizei und Sachbearbeiter das zuerst nicht so grob gesehen haben.

Von einer Straftat habe ich nicht gesprochen, lediglich von einer Owi.

 

Zeugen müssen natürlich die Wahrheit sagen. Nur wenn 3 Überholte sinngemäß aussagen wie knapp das doch war und wie rücksichtslos und...

Ein Video ist besser als 10 Zeugenaussagen. :rolleyes:

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Was ist den hierbei Vorsatz, ich erkenne eine lücke die ich nutzen kann ohne jemand anders zu behindern überhole bis dahin? Wenn sich dann während meines Überholvorganes dann jemand beschleunigt oder ich tatsächlich die lücke falsch eingeschätzt hab, ist das nunmal pech, aber ein anderes vergehen... Ich hab in der Stvo kein gesetz gefunden das es mir verbietet nur die hälfte eine kolonne zu überholen

Du schriebst "vielleicht überhole ich ja gezielt...". "Gezielt" bedeutet vorsätzliches Handeln. Oder etwa nicht?

 

natürlich, aber ich hab ja geschrieben gezielt nur einen gewissen anteil der autos, wenn ich dann eben den abstand falsch eingeschätzt habe oder die lücke sich verkleinert hat ist das eben unglücklich und kann doch ohnehin nur mit 25€ für das zu frühe einscheren geahndet werden, oder seh ich das falsch?

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wenn ich dann eben den abstand falsch eingeschätzt habe oder die lücke sich verkleinert hat ist das eben unglücklich und kann doch ohnehin nur mit 25€ für das zu frühe einscheren geahndet werden, oder seh ich das falsch?

Der Bußgeldkatalog geht von Fahrlässigkeit aus. Und wenn Du dich verschätzt, ist es fahrlässig.

 

MfG.

 

hartmut

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Wieder mal eine lustige aber auch zunehmend sinnlose Diskussion!Da kann die Argumentation noch so klar und deutlich sein und überzeugend auf der Hand liegen,es wird,um's Verrecken,einfach nicht nachgegeben oder eingelenkt,sondern alles Mögliche aufgeboten,nur um nicht bestätigen zu müssen,dass ein Überholvorgang von letzter Stelle aus,wenn die Kolonne die Sicherheitsabstände einhält,entweder nur eingeleitet werden darf,wenn klar ist,dass das in einem Zug möglich ist,oder man hat dahinter zu bleiben,bis eben dieses möglich ist! Punkt!

Bei der Verbissenheit mit der hier ein angeblich selbstverständliches (aber nicht vorhandenes) "Recht" konstruiert wird,bewußt und vorsätzlich (nicht etwa wegen einer immer möglichen Fehleinschätzung) auf halber Distanz in einen Sicherheitsabstand hinein zu wechseln (den Überholvorgang also mit, je nach Gegebenheiten,mehr oder weniger gefährlichen Manövern für andere,oftmals regelrecht brachial,zu unterbrechen) und das auch noch für rechtlich zulässig erklären zu wollen,ist schon einigermaßen abenteuerlich!

Leider wird sich das wohl in der Praxis genau so verbissen und rechthaberisch unnachgiebig,mit purer Verachtung für alle anderen "Pfeifen" (Sonntagsfahrer, Opa mit Hut,unfähige Hausfrauen im Kleinwagen,Anfänger,Träumer....was weiß ich noch alles!) und sei es bis zum bitteren Ende,viel zu häufig abspielen ?

 

Carterarch

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Sollte es jedoch angezeigt werden und du bist identifiziert (Unwissenheit oder wirklich erkannt) und man legt Einspruch ein und es geht vor Gericht... nunja wie gesagt, mir ist zumindest ein Fall bekannt in dem der Richter auf Straftat erkannt hat obwohl Polizei und Sachbearbeiter das zuerst nicht so grob gesehen haben.

Von einer Straftat habe ich nicht gesprochen, lediglich von einer Owi.

 

Mußt du auch nicht. Die Übergänge können sich je nach Aussagen und deren Interpretation durch einen Richter ergeben. :rolleyes:

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

 

Hab das Thema übrigens gefunden.

http://www.autoextrem.de/showpost,p-748261,postcount-1.htm

 

Es kann also durchaus mehr werden. :rolleyes:

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Wieder mal eine lustige aber auch zunehmend sinnlose Diskussion!

 

Wohl wahr. Wenn ich mit einem LKW auf der Landstraße nicht überholt werden will, überholt mich auch keiner. Man lässt den Auflieger ein bißchen schaukeln, macht sich schön breit, möglichst links und schon rutscht den " kultivierten Schnellfahrern " das Herz in die Hose. :rolleyes:

 

Vorstehende Verhaltensweise findet allerdings nur Anwendung, wenn der Hintermann frech blinkt, oder gar die Hupe betätigt. Ansonsten habe ich nichts dagegen, nach einigen Kilometern kurz in der nächsten Bushaltestelle stehen zu bleiben und die Schlange hinter mir vorbei zu lassen.

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.... wenn ich dann eben den abstand falsch eingeschätzt habe oder die lücke sich verkleinert hat ist das eben unglücklich

oder endet u.U. tödlich. :rolleyes:

 

... oder seh ich das falsch?
:rolleyes:

Das Problem an der Lückenspringerei ist, dass dadurch provozierte Bremsmanöver nach hinten durchgereicht werden und unabsehbare Folgen haben können.

 

Wieder mal eine lustige aber auch zunehmend sinnlose Diskussion!

Ja, leider. Nur weil ein(ige) die Problematik riskanter Überholmanöver klein- bzw. wegreden und die Schuld bei anderen suchen.

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.... wenn ich dann eben den abstand falsch eingeschätzt habe oder die lücke sich verkleinert hat ist das eben unglücklich

oder endet u.U. tödlich. :rolleyes:

 

bitte alles lesen bevor man überzogen unnötige kommentare bringt weil man etwas aus dem kontext reißt...

 

Das Problem an der Lückenspringerei ist, dass dadurch provozierte Bremsmanöver nach hinten durchgereicht werden und unabsehbare Folgen haben können.

 

nö, deswegen gibt es ja den sicherheitsabstand... wenn 5 autos weiter hinten wegen einem derartigen bremsmanöver etwas passiert hat das nur zweitrangig was mit dem überholer zu tun, die autos vorne hätten ja auch wegen wild. oä bremsen können(und dann vermutlich stärker)

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natürlich, aber ich hab ja geschrieben gezielt nur einen gewissen anteil der autos, wenn ich dann eben den abstand falsch eingeschätzt habe oder die lücke sich verkleinert hat ist das eben unglücklich und kann doch ohnehin nur mit 25€ für das zu frühe einscheren geahndet werden, oder seh ich das falsch?

Yes. Das siehst Du falsch.

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Wenn ich mit einem LKW auf der Landstraße nicht überholt werden will, überholt mich auch keiner.
Oberlehrer :D
Man lässt den Auflieger ein bißchen schaukeln, macht sich schön breit, möglichst links und schon rutscht den " kultivierten Schnellfahrern " das Herz in die Hose. :D
Na ja, das "Ar***wackeln kann auch zur ungewollten "Risiken und Nebenwirkungen" führen. :wub::dribble:

 

Vorstehende Verhaltensweise findet allerdings nur Anwendung, wenn der Hintermann frech blinkt, oder gar die Hupe betätigt.
Ich sags doch; OBERLEHRER :whistling:

 

Ansonsten habe ich nichts dagegen, nach einigen Kilometern kurz in der nächsten Bushaltestelle stehen zu bleiben und die Schlange hinter mir vorbei zu lassen.

Solange ich genötigt werde auf Landstraßen mit :60: den Verkehr zu behindern, sehe ich keine Veranlassung, alle Nase lang auch noch ne "Pinkelpause" einzulegen. :kopfschuettel:

 

-SCNR-

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bitte alles lesen bevor man überzogen unnötige kommentare bringt weil man etwas aus dem kontext reißt...
Deine haltlosen Rechtfertigungsversuche hab ich gelesen.

 

Das Problem an der Lückenspringerei ist, dass dadurch provozierte Bremsmanöver nach hinten durchgereicht werden und unabsehbare Folgen haben können.

 

nö, deswegen gibt es ja den sicherheitsabstand...

.. und der wird durch den Lückenspringer zunichte gemacht.
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dann sollte die polizei doch was dagegen tun, abstand ist doch eine der häufigsten unfallursachen :kopfschuettel:

 

Deine haltlosen Rechtfertigungsversuche hab ich gelesen.

diese aussage bedeutet du hast entweder nichts gelesen oder nichts verstanden, denn mir hier einen rechtvertigungsversuch zu unterstellen hat da nunmal garnichts mit zu tun...

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dann sollte die polizei doch was dagegen tun, abstand ist doch eine der häufigsten unfallursachen

Fehler beim Überholen auch.

Wenn der Abstand ZU gering ist, macht die Polizei auch etwas dagegen.

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wenn ein auto das nicht direkt von einem überholenden geschnitten wurde, sondern dahinter einen unfall verursacht wie oben von "papa" geschrieben, dann war der abstand wohl Zu gering und in meinen augen trifft ihn dann auch keine schuld am unfall... der unfall wäre also keine schuld der bösen kolonnenspringer... ohnehin, ich wüßte nicht das jemand schonmal ernsthaft gebremst hab als ich mich vor jemanden eingefädelt hab, die leute tendieren dazu ehr oberlehrerhaft aufs gas zu gehn...

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Deine haltlosen Rechtfertigungsversuche hab ich gelesen.

diese aussage bedeutet du hast entweder nichts gelesen oder nichts verstanden, denn mir hier einen rechtvertigungsversuch zu unterstellen hat da nunmal garnichts mit zu tun...

 

Aber sicher doch. Du schreibst:

 

natürlich, aber ich hab ja geschrieben gezielt nur einen gewissen anteil der autos, wenn ich dann eben den abstand falsch eingeschätzt habe oder die lücke sich verkleinert hat ist das eben unglücklich und kann doch ohnehin nur mit 25€ für das zu frühe einscheren geahndet werden, oder seh ich das falsch?

und

vielleicht überhole ich ja gezielt um vor den anderen einzuscheren, überlege es mir dann nur bei freier fahrt anders? Den Abstand abzuschätzen ist ja so unglaublich schwer wie du immer predigst, vielleicht hab ich das dann vorher wohl beim überm daumen peilen verschätzt

 

und da kann ich Dir sagen das genau so eine Denkweise meinen Bruder in den Rollstuhl gebracht hat.

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