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Geblitzt Wegen Langsamkeit


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Hier mal ein Zeitungsbericht aus Kassel

 

http://www.extratip.de/index.php?artikel=38765

 

Zitat: "Kassel. Als Marijan Dajak in der vergangenen Woche einen Brief von der Stadt Kassel öffnete, traute er erst seinen Augen nicht: In dem Schreiben von der Verkehrsüberwachung wird ihm vorgeworfen, mit seinem Auto am 10 Oktober um 0.46 Uhr auf der Holländischen Straße stadtauswärts ohne triftigen Grund so langsam gefahren zu sein, dass der Verkehrsfluss behindert wurde. Dafür soll er ein Verwanungsgeld von 20 Euro zahlen."

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„Jetzt wird man also schon zur Kasse gebeten, wenn man nachts etwas langsamer fährt“, so Dajak.

Wenn der Herr lieber einen Alkoholtest gehabt hätte, um 0:46 Uhr besonders langsam fahrend, um nicht aufzufallen und nirgendwo anzustoßen? :nunja:

 

Weiter fragt sich der Kasseler, welchen Verkehrsfluss er behindert haben soll? Zu der Zeit sei dort kein großer Verkehr gewesen.

Deshalb war es ja auch nur ein kleines Verwarnungsgeld. :blush:

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Die Beamten vor Ort hätten gesehen, wie ein paar Fahrzeuge vor dem Messpunkt abgebremst hätten. Kurz dahinter dann der langsam fahrende Mercedes. „Da hinter ihm noch zwei Fahrzeuge kamen, haben die Beamten auf den Handauslöser gedrückt.“ Er habe den Verkehrsfluss behindert, weil er nur mit einer Geschwindigkeit von 27 km/h gefahren sei.

 

Oder anders gesagt: Man dachte er würde andere wegen des Blitzers ausbremsen ...

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Hm,

 

wird dann eigentlich die Toleranz von 3 km/h abgezogen oder draufgeschlagen ?

Und wie langsam darf man denn fahren, bevor es was kostet ?

 

Darf die Straße dann mit einem 25 km/h 'Angst'auto nicht mehr befahren werden ?

Müssen Fahrradfahrer (Fahrrad mit Hilfsmotor) oder Mofas (< 25 km/h) dann auf den Bürgersteig ?

 

Da kann man doch nur den Kopf schütteln ...

Wer sagt denn, dass der nicht wegen der I***t die vor dem Blitzer eine vollbermsung hingelegt haben

mal langsamer gemacht hat. Einfach weil er davon ausgehen mußte, dass vor den Bremsenden

Fahrzeugen ein Hindernis auf der dunklen Gasse liegt.

 

Von einer 'Behinderung' kann man doch wohl kaum ausgehen, wenn man das Fzg überhaupt nur ein paar

Sekunden gesehen hat.

 

Lt. Interview wird die Sache wohl vor Gericht gehen.

 

Gruß,

AnReRa

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0.46 Uhr auf der Holländischen Straße stadtauswärts ohne triftigen Grund so langsam gefahren zu sein, dass der Verkehrsfluss behindert wurde
:nunja:

Und wenn er nach einer Hausnumer sucht, kostet das auch Strafe?

 

Joh - fuer solche Faelle sollte man naemlich den Blinker rechts setzen, damit von hinten kommende erkennen koennen, was er da tut.... :blush:

 

Ja klar, Blinker rechts bedeutet "ich suche eine Hausnummer"... :o

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braucht man nicht suchen. Kann ja nicht alles geregelt sein. Wenn ich überdurchschnittlich langsam fahren, zeige ich das dem Hintermann an, durch Blinkzeichen und/oder deutliches rechts fahren.

 

Trödel ich nur dumm rum, ist die Strafe gerechtfertigt.

 

 

:nunja:

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Wenn ich überdurchschnittlich langsam fahren

Ist den 30 km/h in der Stadt im dunkeln 'überdurchschnittlich langsam' ? :nunja:

Zumal man aufgrund der bremsende Vorderleute doch von einem Hindernis ausgehen muß.

O.k. bei 'ner Stadtautobahn vielleicht, aber doch nicht bei einer typischen igO Straße ...

 

Wenn ich damals während der Fahrstunde - quasi entgegen dem 'Wunsch' des Fahrlehrer - die : 50: gefahren wäre, hätte ich

schon während einer der letzten Pflicht-Fahrstunden ein Kind mitgenommen was zwischen parkenden Autos ansatzlos über die Straße lief.

Bei 30 habe ich das gerade so bremsen können. Ich glaube nicht, dass wir das bei 50 geschafft hätten.

Danach hat der Fahrlehrer jedenfalls nicht mehr über die 30@:o gemeckert.

 

zeige ich das dem Hintermann an, durch Blinkzeichen und/oder deutliches rechts fahren.

Das kann man natürlich machen bzw. mache ich das ja auch.

Aber damit legalisiere ich das Trödeln trotzdem nicht.

Dann schon eher mit Warnblinker (ist auch nicht im Sinne der StVO) um anzuzeigen, dass ein Panne vorliegt ...

 

Trödel ich nur dumm rum, ist die Strafe gerechtfertigt.

Aber wie will ich/ der :blush: im Auto (und ggf. noch über Rückspiegel) das in den paar Sekunden, in denen das Auto im Blickfeld ist, entscheiden.

Mit ProViDa mag das gehen. Da sieht man ja auch, ob sich schon eine Schlange gebildet hat ...

 

Gruß,

AnReRa

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Die Beamten hatten an dem Tag wohl aufgrund des geringen Verkehrsflusses ihre Quote noch nicht erfüllt. :-)

 

Auf der Autobahn macht das mit der Behinderung/Gefährdung noch Sinn. Aber nachts auf einer Landstrasse? Naja, ich weis nicht, manch ein Beamter kommt vor Langeweile schon auf seltsame Ideen.

 

Ob die Betätigung des Blinkers oder gar der Warnblinkanlage in diesem Fall angebracht ist, naja, zumindest die Warnblinkanlage darf imho streng genommen nicht für sowas missbraucht werden. Dafür hätte er vielleicht auch noch einen auf den Deckel bekommen. Wie die in 2-ter Reihe - Halteverbrecher.

 

just my 2 cent.

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ZITAT
0.46 Uhr auf der Holländischen Straße stadtauswärts ohne triftigen Grund so langsam gefahren zu sein, dass der Verkehrsfluss behindert wurde
Und wenn er nach einer Hausnumer sucht, kostet das auch Strafe?

 

Joh - fuer solche Faelle sollte man naemlich den Blinker rechts setzen, damit von hinten kommende erkennen koennen, was er da tut....

Na ich weiss mal nicht wesshalb man den Blinker setzt wenn man nicht abbiegt, das Ding nennt man doch auch Fahrt richtungs anzeiger dafuer ist er doch da,oder teusche ich mich, wenn der von hinten kommende kein langsam fahrendes Fahrzeug erkennt sollte er/sie besser auf dem Buergersteig bleiben :nunja:

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Da regen sich immer alle über die "Schleicher" auf, wird ein solches Verhalten aber einzelfallabhängig als Verkehrsverstoß bewertet und auch geahndet, so ist's auch nicht recht

 

Falls ich mich angesprochen fühlen sollte:

Ich bin mir eben nicht sicher, wie ein :blush: den einen VT als 'Schleicher' einschätzen können will, wo er das Fahrzeug doch nur über Sekunden

beobachtet haben kann. Der 'aufmerksame Meßbetrieb' wird sich doch typischerweise auf die vielleicht 100 m vor dem Blitzer beziehen.

Das heißt doch, dass der :o aus vielleicht 12 Sekunden Beobachtung den Fahrer als 'Schleicher' erkannt haben will. Im Dunkeln wohlgemerkt !

 

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass da ein Exempel an jemandem statuiert werden soll, der scheinbar absichtlich langsam

an einem Blitzer vorbei gefahren ist.

Wenn da eine echte Behinderung oder ein Verdacht auf Fahruntüchtigkeit vorgelegen hätte, warum ist der VT dann nicht sofort angehalten worden.

Wenn der VT in Schlangenlienen unterwegs gewesen wäre, wäre das garantiert passiert.

 

Im übrigen: Wo liegt den - aus Polizeisicht - die Mindestgeschwindigkeit igO :nunja:

 

Gruß,

AnReRa

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Wo liegt den - aus Polizeisicht - die Mindestgeschwindigkeit igO
Daß man diese nicht beziffern kann sondern sie sich nach dem Einzelfall richtet, sollte doch bekannt sein. Gerne kann man auch mit 5 km/h durch die Stadt fahren, solange man dabei keinen anderen behindert.

 

Gruß

Goose

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also ich finde die aktion mehr als gerechtfertigt, keine ahnung was hier alle haben... ahja, im allgemeinen ist die anzahl der kinder die nachts über die straße rennen gering? also was hier einige für blödfug schreiben... sicherlich ist die wahrscheinlichkeit das hier nur ausgelöst wurde weil der verdacht vorlag, die messung behindern zu wollen sogar sehr wahrscheinlich, aber dennoch gerechtfertigt wenn auch aus anderen gründen...

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Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass da ein Exempel an jemandem statuiert werden soll, der scheinbar absichtlich langsam

an einem Blitzer vorbei gefahren ist.

Das Exempel lehrt: Die Polizei bestraft nicht nur Raser, sondern auch Schleicher. Wer mag es denn den :whistling: s verübeln, wenn sie mal was gegen ihr schlechtes Image tun wollen? :rolleyes:

An anderer Stelle wird betont, daß die Polizei auch gegen Vorfahrtsverletzer vorgeht, und in einigen Bundesländern wird dieser Fahrfehler sogar als häufigste Unfallursache erkannt.

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  • 2 weeks later...

Heute abend in "brisant" haben sie über den Fall berichtet.

1) es war eine vierspurige innstädtische Straße

2) Auf dem in die Kamera gehaltenen Bescheid war zu lesen, dass die 27 nach Abzug von 3 Toleranz geblieben sind!

Damit ist nur nachweisbar, dass nicht schneller als 33 gefahren wurde!

 

Dieser Vorgang zeigt: es geht beim Blitzen nicht um Geschwindigkeit, egal ob zu hoch oder zu niedrig.

Einzig das Geld ist entscheidend.

Kassel zählt zu den am höchsten verschuldeten Städt Hessens. Da ist jedes Mittel recht.

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@Gert - du solltest aber auch alles schreiben:

Es waren zwei Fahrzeuge nebeneinander, die so verhindert haben, dass andere hätten überholen können.

 

Wer dann mit 27 fährt (schließlich wollt ihr doch alle immer die Tolereranz abgezogen haben - und: wie kommst du bei vorwerfbaren 27 auf 33?)

stellt sich schon als Verkehrshindernis dar (ist da eigentlich 50 oder 70 erlaubt?) - §3 Abs. 2 erlaubt nun mal keine "Schleichfahrten".

 

Die Aussage des Fahrers, dass jeder, der eine Radarkontrolle sieht, immer und grds. bremst, kann ich nicht nachvollziehen - vor allem habe ich noch nie so eine starke Bremsung hingelegt.

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Wer dann mit 27 fährt (schließlich wollt ihr doch alle immer die Tolereranz abgezogen haben - und: wie kommst du bei vorwerfbaren 27 auf 33?)

Das ist ganz einfach: Die Geräte haben eine Ungenaugkeit von 3 km/h.

Er fährt mit 33 vorbei, angezeigt werden wegen der Ungenauigkeit 30 und dann werden noch 3 abgezogen, ergibt 27.

Bei einer Überschreitung werden sie abgezogen, hier sie müssen zu Gunsten des Beschuldigten dazu addiert werden.

Alleine die Hinterhältigkeit, die Messungenauigkeit in falscher Richtung einzusetzen, belegt meinen Vorwurf.

Die Cops reden bei so was von Vorsatz.

Dass im Bild ein zweites Fahrzeug auf der Parallelspur zu sehen ist belegt nur, dass der Schleicher überholt werden konnte (und auch überholt wurde!). Die Geschwindigkeit des Überholenden wurde nicht gemessen.

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So neu ist das nicht. Als sie die B158 nördlich von Berlin mit Blitzern alle paar Kilometer Zugepflastert haben haben sich nach einiger Zeit die Schergen zwischen den Kästen mit Laser postiert um die Einheimischen abzufischen. Dabei haben sie auch alle die Raus gezogen, die die Starenkästen in ihren Augen zu langsam passiert haben (unter 80 bei erlaubten 100). Man muss ja sein Soll erfüllen.

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Die Geräte haben eine Ungenaugkeit von 3 km/h.

Hä? Wer sagt das denn? Oder meinst Du mit "die Geräte" den Tacho im Auto?

 

Er fährt mit 33 vorbei, angezeigt werden wegen der Ungenauigkeit 30 und dann werden noch 3 abgezogen, ergibt 27.

Falsch. Er fährt entweder 33 und angezeigt werden auf dem MEßgerät auch 33. Abgezogen werden davon 3 km/h. Oder eben 30 und entsprechend 27.

 

Alleine die Hinterhältigkeit, die Messungenauigkeit in falscher Richtung einzusetzen, belegt meinen Vorwurf.

Es werden insgesamt keine 6 km/h abgezogen.

 

 

Das Foto wäre ja mal interessant. Einscannen?

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Falsch. Er fährt entweder 33 und angezeigt werden auf dem MEßgerät auch 33. Abgezogen werden davon 3 km/h. Oder eben 30 und entsprechend 27.

Wieso abgezogen? :rolleyes:

 

Hier müssten eher 3km/h zu dem Messwert addiert werden, sonst geht zu Lasten des Gemessenen.

 

Im Zweifel für den Sünder.

 

MfG.

 

hartmut

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wieso 4? :rolleyes:

Mal angenommen das Gerät misst 30,9km/h dann wird 30km/h angezeigt, nach unten gerundet.

Der mögliche, zugestandene Messfehler sind 3km/h

 

und weil der Vorwurf nach unten ( zu langsam ) geht, muss 30,9km/h auf 31 manuell gerundet werden, +3km/h Toleranz, sind eben 34km/h.

 

Mögliche Fehler müssen zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Daß man diese nicht beziffern kann sondern sie sich nach dem Einzelfall richtet, sollte doch bekannt sein. Gerne kann man auch mit 5 km/h durch die Stadt fahren, solange man dabei keinen anderen behindert.

 

Dann muß sich die Höchstgeschwindigkeit auch noch den Einzelfall richten (waren da Kinder oder nicht ? usw. )

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Dann muß sich die Höchstgeschwindigkeit auch noch den Einzelfall richten (waren da Kinder oder nicht ? usw. )
Das tut sie auch, jedoch begrenzt bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dir wird ja bekannt sein, daß diese das Limit im günstigsten Falle beziffert.
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  • 3 weeks later...
.... zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dir wird ja bekannt sein, daß diese das Limit im günstigsten Falle beziffert.

In der Theorie, @goose! In der Theorie!

 

@dete schrieb:

Ja, durchaus diskussionswürdig!

 

 

Aber, wo ist m3, wo es nun gegen eine Schleicher geht!?

@dete: Ich bin schon noch da. Und guck, Ihr ;) s verhaspelt Euch doch wieder total in euren Argumentationsketten :whistle: , weil sie einfach nicht straight und nicht schlüssig sind! Guck, gemäß @goose darf im ungünstigen Falle der VT langsamer als zHG fahren :sneaky: . Für den geblitzten VT lag ein ungünstiger Fall, nämlich der "gefährliche" Radarfallenbereich, vor. Macht es KLICK-KLICK? ^_^:80::P

:kotz:

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Dieses Verwarngeld dürfte vor Gericht keinen Bestand haben. Der VT hat gebremst und ist situationsangepasst sher langsam gefahren, weil bereits vor ihm zwei VT ohne ersichtlichen Grund gebremst haben. Der VT musste hier davon ausgehen, das eine ihm unbekannte Gefahrenquelle vorliegt und er hat seine Geschwindigkeit entsprechend reduziert.

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Aber m3,

 

nun sag mir nicht, das dir die Leute, die vor einer stadtbekannten Anlage ihre Geschwindigkeit dringend auf 35 ( lt. Tacho ) reduzieren, dabei dich behindern, dir nicht auf den Keks gehen?

 

Das nehme ich dir nicht ab!

 

Hatsw KLICK gemacht? :sneaky:

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.... zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dir wird ja bekannt sein, daß diese das Limit im günstigsten Falle beziffert.

In der Theorie, @goose! In der Theorie!

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis hat sich bei der Einfuehrung von VBAs gezeigt. Z. B. auf einem Abschnitt der A620 galt vorher immer :kotz: , mit variablen Tempolimits gilt dort normalerweise :sneaky: und nur unter unguenstigen Bedingungen ;) . Die Behoerde legt die Limits willkuerlich auf einen niedrigen Wert fest, dessen Einhaltung "im guenstigsten Falle" gar nicht notwendig ist.

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Aber m3,

 

nun sag mir nicht, das dir die Leute, die vor einer stadtbekannten Anlage ihre Geschwindigkeit dringend auf 35 ( lt. Tacho ) reduzieren, dabei dich behindern, dir nicht auf den Keks gehen?

 

Das nehme ich dir nicht ab!

@dete: Ehrlich, ich habe kein echtes Problem mit VT, welcher sich mit einem zu großen Sicherheitspolster im Gefahrenbereich einer Geschwindigkeitsmeßstelle bewegen, vorallem, wenn es nur ein Peak ist, sie also danach wieder gasgeben. Auf den Keks gehen mir echte Schleicher. Und in diesem Fall war es ja auch kein echter Schleicher! Den per Handauslösung blitzenden Cops ging es ja auch nicht um echtes Schleichertum, sondern der Kern der Geschichte ist doch ganz einfach: Die Cops haben aus niederen Beweggründen (Frust und Rachegelüste) per Hand ausgelöst!

:unsure:

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Naja, manche betreiben Kaffeesatzleserei, @m3_ liest wahrscheinlich aus dem Staub seiner Bibliothek. :unsure:

 

 

Scherz beiseite: bei dieser Äußerung

Die Cops haben aus niederen Beweggründen (Frust und Rachegelüste) per Hand ausgelöst!
frage ich mich allen Ernstes mal wieder nach dem Geisteszustand des Verfassers.
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Aus dem Artikel:

Die Beamten vor Ort hätten gesehen, wie ein paar Fahrzeuge vor dem Messpunkt abgebremst hätten.

Der/die Messbeamte war enttäuscht, dass einige (vielleicht auch recht viele?) den Blitzer erkannten, und durch ihre Bremsung die Verkehrsüberwachung überlistet hatten. Also wurde eine recht kreative Form der Abzocke versucht, nur dummerweise ging der Mann damit an die Presse.

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Guest Mr_Biggun
Dieses Verwarngeld dürfte vor Gericht keinen Bestand haben. Der VT hat gebremst und ist situationsangepasst sher langsam gefahren, weil bereits vor ihm zwei VT ohne ersichtlichen Grund gebremst haben. Der VT musste hier davon ausgehen, das eine ihm unbekannte Gefahrenquelle vorliegt und er hat seine Geschwindigkeit entsprechend reduziert.

So sieht es aus.

 

- zgH: :cop01: (bei, wie Goose immer gerne schreibt, optimalen Bedingungen)

- Dunkelheit

- nach Aussage der :unsure: vor dem VT bremsende Fahrzeuge

 

Bei der Situation dürfte es sogar unerheblich sein, auf welcher Spur der VT fuhr. Der Verdacht einer realen Gefahrensituation liegt hier nahe. Insofern: mit allen Mitteln gegen das Ding vorgehen.

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m3_ wird Recht haben.

 

@Bluey & dete & HarryB

 

Was vermutet ihr denn, warum die Polizisten sonst den Hausauslöser betätigt haben und ihn dann auch noch knallhart verfolgen?

Oder Fiktion: Gleiche Situation, ihr sitzt im Messwagen. Hättet ihr auch so gehandelt?

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