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Liebe Forumsgemeinde,

 

hoffe ich bin im richtigen Subforum…

 

Mir wird - als Schweizer - vorgeworfen in Deutschland einen Abstandsverstoss (4/10 des halben Tacho) begangen zu haben.

Fotos habe ich angefordert und wurden mir auch prompt inkl. Auswertprotokoll (Brückenmessung) zugestellt. Die Anhörung

habe ich zwar noch nicht retourniert. Werde das Bussgeld (100€) aber selbstverständlich bezahlen.

 

Meine Frage nun an die CH-User hier: Wird mein Vergehen in jedem Fall an die CH Behörden (Strassenverkehrsamt) gemeldet?

Laut einem Bundesgerichtsentscheid werden Auslandsverstösse angeblich auch noch in der Schweiz gebüsst. Abstandsunterschreitungen

von 0.6 bis 0.8 Sek. (in diesem Bereich liege mein Verstoss) würde in der CH ein einmonatiges Fahrverbot bedeuten. Wie hoch ist die

"Chance" hierzu? Soll ich vorbeugend meinen Rechtschutz einschalten… oder schiesse ich da mit Kanonen auf Spatzen.

 

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

M.

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In der CH droht Dir kein Fahrverbot. Denn nach dem neuen Art 16cbis muss die Tat sowohl im Begehungsland als auch in der Schweiz mit einem Fahrverbot geahndet werden.

 

Nach einer Widerhandlung im Ausland wird der Lernfahr- oder der Führerausweis entzogen, wenn

a.

im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde; und

b.

die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist.

 

Da 4/10 des halben Tachos in D noch kein Fahrverbot gibt, fehlt die rechtliche Grundlage, Dir entsprechend in der CH den Ausweis abzunehmen. Die Deutschen Behörden werden den Fall nicht einmal in die CH melden. Die 2 Punkte in Deutschland hast Du allerdings auf dem Konto :whistling:

 

Rein aus Intresse: woher hast du die Angabe zur Fahrverbotsdauer bzw. Abstandsunterschreitung in der CH? Soweit ich weiss muss in der CH der Abstand noch für eine gewisse Dauer unterschritten werden, im Gegensatz zu D.

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Rein aus Intresse: woher hast du die Angabe zur Fahrverbotsdauer bzw. Abstandsunterschreitung in der CH? Soweit ich weiss muss in der CH der Abstand noch für eine gewisse Dauer unterschritten werden, im Gegensatz zu D.

Auch in D muss der Abstandsverstoß über eine gewisse Dauer bestehen.

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Auch in D muss der Abstandsverstoß über eine gewisse Dauer bestehen.

 

Ich nehme an dass das auch in Ö so ist? Ansonsten könnte eine Momentaufnahme (ich reihe mich 1 m vor Gast225 ein) zum Führerscheinentzug führen ... :whistling:

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Die deutsche Bußgeldstelle erhält aus der Schweiz zunächst nur die Halterdaten. Die Anhörung/Bußgeldbescheid werden dem Halter direkt zugestellt. Erst wenn sich Unklarheiten ergeben oder nicht bezahlt wird, werden die Schweizer Behörden eingeschaltet. Selbst ein Fahrverbot für Deutschland wird die Schweizer Behörde nicht mitbekommen, außer der Betroffene sendet den Führerschein nicht an die deutsche Bußgeldstelle.

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Hallo alle,

 

vielen Dank für Eure Antworten! Bin beruhigt, dass mir kein Fahrverbot droht.

Mit den zwei Punkten muss ich nun halt leben. :thisrocks:

 

@final

Kann Dir leider keine Auskunft bez. der Mindestsdauer/-distanz bei Messungen von Abstandsunterschreitung in der CH geben. Nur, dass bei einer Unterschreitung von 0.8 – 0.6 Sek. zwingend ein Monat - bei unter 0.6 Sek. mindesten drei Monate Ausweisentzug droht. Aber das ist Dir sicher bekannt.

 

Mein Verstoss wurde in D über eine Strecke von 300 Meter beobachtet. Bei dem - mir zugestellen - dreiseitigen Wisch "Auswertprotokoll zu Brückenabstandsmessung…" sind u. a. elf Fotos aufgeführt, die das dokumentierten sollen. Auch wird angemerkt, dass bei starkem Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs oder dem Einscheren eines Autos dazwischen, die Messung verworfen würde.

 

Sobald etwas Gras über die Sache gewachsen ist, scanne ich die Seiten bei Interesse mal ein.

 

@videofan

Gut zu wissen.

 

Merci nochmals!

 

Gruss

Micha

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Ich denke zum Führerscheinentzug wird es nicht gleich kommen. Aber ein FV kann sicherlich auch ziemlich nervend sein.

 

Hier handelt es sich lediglich um einen Begriffsunterschied. Wenn der Schweizer von einem "Führerscheinentzug" spricht, meint er idR ein Fahrverbot. In der CH wird der Führerschein auch für lediglich einen Monat "entzogen" und danach neu ausgestellt, während in D ein "Entzug" meines Wissens ja unbefristet ist (heisst: Führerschein wird anulliert).

 

Auch in der CH gibt es aber den unbefristeten Führerscheinentzug.

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Ich denke zum Führerscheinentzug wird es nicht gleich kommen. Aber ein FV kann sicherlich auch ziemlich nervend sein.

 

Hier handelt es sich lediglich um einen Begriffsunterschied. Wenn der Schweizer von einem "Führerscheinentzug" spricht, meint er idR ein Fahrverbot. In der CH wird der Führerschein auch für lediglich einen Monat "entzogen" und danach neu ausgestellt, während in D ein "Entzug" meines Wissens ja unbefristet ist (heisst: Führerschein wird anulliert).

 

Auch in der CH gibt es aber den unbefristeten Führerscheinentzug.

Ups wir sind ja nicht in D gewesen, Danke für die Klarstellung.

 

Der Entzug ist in D endgültig, d.h. die Fahrerlaubnis ist für immer weg und wird geschreddert. Sie darf erst nach einer Sperrzeit wieder neu erteilt werden, wobei unter Umständen noch eine MPU zu absolvieren ist.

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