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Abstandsverstoß


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Hallo zusammen,

 

da ich in den letzten Monaten beruflich viel um die Ohren hatte, habe ich leider kaum Zeit zum mitlesen / schreiben hier gehabt. :nick:

 

Jetzt werde ich mir die wohl mal nehmen müssen... :whistling:

 

 

Mich hats also ziemlich heftig erwischt bei einer Abstandsmessung ("Videomessverfahren") und da würde ich gerne halbwegs glimpflich davonkommen.

 

Situation war wie folgt:

 

Fahre auf einer schnurgeraden Strecke im Saarland SEHR schnell, linke Spur kpmplett frei bis zum Horizont, rechts in ca. 250-350 Meter Entfernung ein Kleinwagen, vor diesem ca. 300-400 Meter ein LKW, Geschwindigkeit des Kleinwagen vllt. 130 Kmh.

 

Dann zieht der Kleinwagen raus, obwohl dazu noch null Bedarf bestand und mir natürlich genau vor die Kiste. Da keine wirkliche Vollbremsung notwendig war, habe ich das Bremsen so dosiert, dass ich schon etwas dichter an den Kleinwagen rankam, damit dieser evtl. merkt, was er da für einen Mist gemacht hat. Ich überhole hinter dem Kleinwagen den LKW und in dem Moment schaue ich schon am linken Rand in den Aufbau der Überwachungsjungs. Das ganze Schauspiel dauerte vllt. 15-20 Sekunden insgesamt.

 

 

Natürlich hätte ich es mir verkneifen können, so dicht aufzufahren, war halt eben eine spontane Reaktion in der ersten Wut über so eine Rücksichtslosigkeit. Es bestand eben für den Vordermann absolut keine Notwendigkeit, mir jetzt da vor die Karre zu fahren und zu einer (Fast-) Vollbremsung zu zwingen.

 

 

Jetzt habe ich zwei Fragen:

 

a) Im Schreiben steht nichts davon, dass ein anderes Auto kurz vor der Messung vor mich gezogen ist, aber auch nichts gegenteiliges. Da wäre es wahrscheinlich cleverer, über einen Anwalt das Video einzusehen, in wie weit dass zu erkennen ist, oder?

 

b) Ich habe die Suche zwar bemüht, aber nichts hierüber gefunden:

 

ADAC: Videoüberwachung rechtswidrig

 

In wie weit läst sich daraus was aufbauen oder gibts es bereits weitere Urtile oder eine bestimmte Vorgehensweise, die ziemlich sicher zum Erfolg führt?

 

 

Danke für eure Antworten!

 

Gruß

elster

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So eine Abstandueberwachung muss ja ueber eine bestimmte Strecke - ich meine, es sind etwa 300 m - erfolgen, eben damit ausgeschlossen werden kann, dass da jemand in den Sicherheitsabstand hinein fuhr. Jetzt kommt es halt drauf an, wie lange Du da hinter dem Kleinwagen mit geringerem Abstand her gefahren bist. Waren es eben dieses 300 m, dann sieht es m. E. nicht besonders gut aus fuer Dich......

 

Die Frage ist auch, wie gut man dich denn als Fahrer identifizieren kann. Wurde ein Foto mit geschickt?

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Na ja, so richtig gesucht kannst Du aber nicht haben: Klick :whistle:

 

Ups. Aber mit "Abstandsmessung" usw. als Suchbegriff kam ich nicht wirklich weiter. Und im Zeitungsblick habe ich es nicht vermutet. :yawn:

 

Habe das jetzt größtenteils durchgelesen, aber bin nicht wirklich weiter. In den meisten Fällen wird doch gestritten, ob auch Tempoverstöße so nicht geahndet werden dürfen etc.

 

:whistling:

 

 

So eine Abstandueberwachung muss ja ueber eine bestimmte Strecke - ich meine, es sind etwa 300 m - erfolgen, eben damit ausgeschlossen werden kann, dass da jemand in den Sicherheitsabstand hinein fuhr. Jetzt kommt es halt drauf an, wie lange Du da hinter dem Kleinwagen mit geringerem Abstand her gefahren bist. Waren es eben dieses 300 m, dann sieht es m. E. nicht besonders gut aus fuer Dich......

 

Die Frage ist auch, wie gut man dich denn als Fahrer identifizieren kann. Wurde ein Foto mit geschickt?

 

Ich würde sagen, dass der Kleinwagen rausgezogen ist, war etwa 500 Meter vor der Messung, sind schwer zu schätzen die Abstände, gerade bei einer hohen Geschwindigkeit. Hätte dann wohl nur meine Freundin als "Zeuge", wenn das nicht auf Video ist. :nick:

 

Foto kam mit und muss von weiter weg aufgenommen worden sein, da ich - direkt als ich die Anlage sah - das Gesicht verdeckt habe. Das Foto allerdings ist als Kopie schon recht gut und wird im Original wohl recht deutlich sein.

 

 

Bzgl. der Sache mit der Rechtswidrigkeit der Videoaufnahmen bin ich jetzt unsicher. Was könnte man in einem evtl. Fall wie diesem wohl tun - oder ist das Thema bereits wieder vom Tisch?

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Bzgl. der Sache mit der Rechtswidrigkeit der Videoaufnahmen bin ich jetzt unsicher. Was könnte man in einem evtl. Fall wie diesem wohl tun - oder ist das Thema bereits wieder vom Tisch?

Ist denn deine Fahrereigenschaft schon festgestellt?

Wenn nicht, dann suche doch mal nach Al.berto oder Ersatz.fahrer (ohne die Punkte)...

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Ist denn deine Fahrereigenschaft schon festgestellt?

Wenn nicht, dann suche doch mal nach Al.berto oder Ersatz.fahrer (ohne die Punkte)...

 

Nein, noch nicht, aber da bin ich nebenher am zaubern. Ist aber noch gut 1 1/2 Monate bis zur Verjährung. :whistling:

 

Ich möchte mir das Thema Videoaufnahme aber aufheben, sollte ich nicht bis zur Verjährung kommen und will dann bestens vorbereitet sein.

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Ich möchte mir das Thema Videoaufnahme aber aufheben, sollte ich nicht bis zur Verjährung kommen und will dann bestens vorbereitet sein.

Dann versuche herauszufinden aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Polizei in dem Bundesland, in dem du gemessen wurdest durch die (automatisierte) Abstands-Video-Messung dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt bzw. ob diese Rechtsgrundlage in diesem Bundesland überhaupt existiert.

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Ich möchte mir das Thema Videoaufnahme aber aufheben, sollte ich nicht bis zur Verjährung kommen und will dann bestens vorbereitet sein.

Dann versuche herauszufinden aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Polizei in dem Bundesland, in dem du gemessen wurdest durch die (automatisierte) Abstands-Video-Messung dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt bzw. ob diese Rechtsgrundlage in diesem Bundesland überhaupt existiert.

 

Bevor ich mir jetzt einen Ast suche: weiß es jemand zufällig auswendig zum Thema Saarland? :whistling::nick:

 

Ich google mal...

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Als Experte für Internetsuchen finde natürlich nichts. :whistling::nick:

 

Angenommen, jemand von euch stünde jetzt vor der Wahl folgender Möglichkeiten - was würdet ihr tun?

 

ZBB an Firma ist da.

 

a) Versuch über Ersafa.

 

b) Direktes Schreiben von Firma zurück bzgl. Beweisverwertungsverbot Video blabla, da keine Rechtsgrundlage (wovon ich einfach ausgehe im Moment) mit Bitte, Verfahren einzustellen.

 

 

Ist es relevant, ob -angenommen es gäbe KEINE Rechtsgrundlage- nachträglich eine geschaffen wird? Oder ist der Tatzeitpunkt entscheidend?

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Warum biste denn nicht rechts vorbei? :blush::nunja:

Um wie viel Monate geht es denn?

 

Das wüsste ich auch gerne. :o

Da will mans einmal richtig machen... :sneaky:

 

Geht um zwei Monate, das muss ja nun wirklich nicht sein.

 

 

Aber zum Thema, ich würde erst den ErsaFa probieren, die - wahrscheinlich aussichstlose - Videogeschichte läuft ja nicht weg.

 

Wäre auch meine Idee. Wieso hälst Du die Videosache denn für aussichtslos?

 

Gruß

elster

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OLG Oldenburg...

 

:nunja:

 

 

Rein theoretisch:

 

Jemand bekommt einen Anhörungsbogen wegen Abstandsverstoßes, Beweis Videoaufnahme.

 

Wäre es jetzt nicht wirklich sehr erfolgversprechend, einfach ein kurzes Schreiben aufzusetzen a la "Ihre Überwachungsmaßnahme mittels Video stellt einen schwerwiegenden Eingriff in mein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar (bla)...Ihr Beweismittel ist nicht zulässig. Bitte stellen Sie das Verfahren ein."

 

 

Wenn nein - warum nicht?

 

 

Gruß

 

elster

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OLG Oldenburg...

 

:blush:

 

 

Rein theoretisch:

 

Jemand bekommt einen Anhörungsbogen wegen Abstandsverstoßes, Beweis Videoaufnahme.

 

Wäre es jetzt nicht wirklich sehr erfolgversprechend, einfach ein kurzes Schreiben aufzusetzen a la "Ihre Überwachungsmaßnahme mittels Video stellt einen schwerwiegenden Eingriff in mein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar (bla)...Ihr Beweismittel ist nicht zulässig. Bitte stellen Sie das Verfahren ein."

Klar warum nicht?

Einen Versuch ist es alle mal wert, denke der Sachbearbeiter wird für solche Fälle spätestens ab morgen Vorgaben haben. Da man wohl nicht dutzende Verfahren die vor Gerichten scheitern haben wollen wird, kann ich mir vorstellen, dass im Moment eine Einstellung nicht unwahrscheinlich ist.

 

Ich würde nur nie meine Fahrereigenschaft zugeben, also statt "mein" schreiben, dass das Persönlichkeitsrecht "des Fahrers" verletzt wird. Erst recht, wenn bis jetzt nur einen Zeugenfragebogen an die Firma da ist.

Vielleicht ist ja dein Fahrdienstleiter oder Chef so freundlich und unterschreibt dir solch ein Schreiben im Namen der Firma.

 

Kann ja nicht sein, dass ständig Grundrechte von Mitarbeitern verletzt werden, da kann man als Chef schon mal sauer werden... :nunja:

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Ich würde nur nie meine Fahrereigenschaft zugeben, also statt "mein" schreiben, dass das Persönlichkeitsrecht "des Fahrers" verletzt wird. Erst recht, wenn bis jetzt nur einen Zeugenfragebogen an die Firma da ist.

Vielleicht ist ja dein Fahrdienstleiter oder Chef so freundlich und unterschreibt dir solch ein Schreiben im Namen der Firma.

 

 

Das Schreiben ist bestimmt schneeeellstens erledigt. :whistling::rolleyes:

 

Vorgehen wird wohl sein, Ersafa einzusetzen und, sollte ein AB an diesen gehen, das Schreiben bzgl. Videobeweis in die Post zu geben.

 

Dürfte doch die "sicherste" Variante sein (?).

 

Mal schauen...

 

 

Grüße

elster

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  • 2 weeks later...

Noch jemand Lust mitzuspielen? :rolleyes:

 

Nehmen wir also mal an, der AB an den Ersafa wäre da. :rolleyes:

 

Anfang nächster Woche raus damit, pünktlich zu den Weihnachtstagen, wäre ein netter Anfang.

 

Auf dem AB müsste der Ersafa ja jetzt nun Angaben machen.

 

Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?

 

Wird der Verstoß zugegeben?

 

 

Wenn man jetzt zugeben sollte, würde das Auswirkungen darauf haben, wenn man später gegen die Videoaufzeichnung vorgehen würde?

 

 

Ich würde ja einfach nur auf der Rückseite unterschreiben und den Rest leer lassen. Oder würde es jemand anders machen?

 

 

Gruß

 

elster

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Hi

Du willst wirklich eine Checkliste haben?

Die kannst du dir selbst zusammenstellen, wenn du hier dich etwas umschaust.

Ich glaube nicht, dass die Experten für Bußgeldverhinderungen Lust haben, dich an das Händchen zu nehmen.

Wer Auto fahren kann, von dem kann man ein bischen eigenes Denken ja wohl erwarten - gell?

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Hi

Du willst wirklich eine Checkliste haben?

Die kannst du dir selbst zusammenstellen, wenn du hier dich etwas umschaust.

Ich glaube nicht, dass die Experten für Bußgeldverhinderungen Lust haben, dich an das Händchen zu nehmen.

Wer Auto fahren kann, von dem kann man ein bischen eigenes Denken ja wohl erwarten - gell?

 

Ich denke, wenn man meine bisherigen Beiträge in diesem Thema durchliest, wird man schnell festgestellt haben, dass ich mich bereits gut informiert habe (alles über dieses Forum), bzgl. Verjährung, Ersafa usw usw. frage ich doch gar nichts mehr. :kopfschuettel:

 

Stattdessen will ich jetzt nichtr durch ein falsch gesetztes Kreuzchen auf dem Bogen irgendwas verspielen, sondern zu dieser Einzelheit konkret wissen, wie es jemand anders von hier rein theoretisch machen würde.

 

Ich habe auch schon viele Fragen hier beantwortet, deshalb bin ich über den Hinweis an mein eigenes Denkvermögen etwas erstaunt.

 

Gruß

 

elster

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Warum biste denn nicht rechts vorbei? :whistling::kopfschuettel:

Um wie viel Monate geht es denn?

 

Das wüsste ich auch gerne. :dribble:

Da will mans einmal richtig machen... :wub:

 

Bei einer laufenden Abstandsüberwachung wäre Rechtsüberholen auch keine allzu gute Idee.

 

Er meinte wahrscheinlich vorher (so hab ichs jetzt verstanden), bevor die eigentlich Messung kam und der andere rüberzog. Da war ja rechts noch genügend Platz bis zum LKW.

 

Gruß

 

elster

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Er meinte wahrscheinlich vorher (so hab ichs jetzt verstanden), bevor die eigentlich Messung kam und der andere rüberzog.
:dribble:

 

Warum biste denn nicht rechts vorbei? :whistling::kopfschuettel:

Um wie viel Monate geht es denn?

Das wüsste ich auch gerne. :wub:

Da will mans einmal richtig machen... :60:

Bei einer laufenden Abstandsüberwachung wäre Rechtsüberholen auch keine allzu gute Idee.

selbst wenn, besser als 2 Monate laufen...

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  • 3 weeks later...

Heute Polizei im Haus, dummerweise gleich den Ersafa angetroffen.

 

Die Aufnahme wäre rechtens, es gäbe sehr wohl eine Rechtsgrundlage.

 

Soll das irgendwie zum "Angst machen" sein?

 

Ich meine, das Bild stammt klar von der Kamera auf der Brücke, die den ganzen Verkehr filmt, da der tatsächliche Fahrer bei der unteren Kamera die Hand vor dem Gesicht hatte... .

 

Da man gerne den vermeintlichen Fahrer sprechen wollte ("da sind sie ja wohl eher nicht..." - zum Ersafa), hat man wohl eine Anhörung angeordnet bzw. ist die Verjährung wohl im Sack, oder was meint ihr?

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