Jump to content

Parken In Innsbruck Ohne Parkschein


Recommended Posts

Hallo liebe Forengemeinde,

 

ich habe zwar versucht, mich über die Suche schlau zu machen, doch das hat nicht so ganz geklappt :blush:

 

Der Titel des Threads enthält bereits die Kernaussage, hier weiter ausgeführt: Ende September war ich in Innsbruck unterwegs und habe mein Auto mit deutschem Kennzeichen einen ganzen Tag lang ohne einen Parkschein zu lösen abgestellt. Wie erwartet hatte ich, als ich dann abends mein Auto geholt habe, um mich wieder auf den Weg in die Heimat zu machen einen Strafzettel über 21€ hinter dem Frontscheibenwischer. Der ist dann auf der Autobahn irgendwann weggeflogen :unsure:

 

Solche 21€-Knöllchen wegen Parkens ohne Parkschein hatte ich in den letzten Jahren in Österreich schon mehrmals bekommen, hab keines davon gezahlt und es kam nie was nach.

 

Nun hat meine Mutter (als Halterin) heute gleich 2 Briefe aus Innsbruck bekommen :) und zwar 2 identische Anonymverfügungen über je 36€. Es werden 2 Parkverstöße vorgeworfen, einer zwischen 9:38 Uhr und 9:50 Uhr und einer zwischen 18:11 und 18:20 Uhr.

 

Darauf kann ich mir nun keinen besonderen Reim machen. Wie gesagt hatte ich am Abend nur ein Knöllchen über 21€ am Auto.

 

Wie auch immer. Es kam wie schon erwähnt noch nie was nach und folglich habe ich mit dieser Situation noch keine Erfahrung. Gerne würde ich diese 72€ nicht bezahlen, gibt es dazu eine möglichst stress- und aufwandsarme Möglichkeit?

Funktioniert im ruhenden Verkehr die Masche, mitzuteilen, man wisse nicht, wer das Fahrzeug gefahren (und abgestellt) hat? Soweit ich in Erinnerung habe, wird doch in Deutschland die österreichische Strafe für das Nichtbekanntgeben des Fahrers nicht eingetrieben in Deutschland? Oder werfe ich hier Dinge durcheinander? :D

 

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte, ganz besonders liegt meine Hoffnung in unseren österreichischen Mitgliedern hier :blush:;)

 

MfG,

goodoldiri

Link to post
Share on other sites

Hallo

 

Solche 21€-Knöllchen wegen Parkens ohne Parkschein hatte ich in den letzten Jahren in Österreich schon mehrmals bekommen, hab keines davon gezahlt und es kam nie was nach.

 

Mit solchem egoistischem Verhalten machst du natürlich für alle Deutschen keinen guten Eindruck in Österreich.

 

Nun hat meine Mutter (als Halterin)

 

Wieso nur habe ich das Gefühl, das mit "fremden" Fahrzeugen mehr Schindluder getrieben wird als mit eigenen? In "fremden" Fahrzeugen scheint die Verantwortung rapide zu sinken.

 

Soweit ich in Erinnerung habe, wird doch in Deutschland die österreichische Strafe für das Nichtbekanntgeben des Fahrers nicht eingetrieben in Deutschland?

 

Das ist falsch. Mit Österreich besteht ein entsprechendes Abkommen, so das Verwarnungsgelder relativ problemlos eingefordert werden können. Wenn du dagegen angehen willst musst du das in Österreich tun. Da du da offensichtlich des öfteren bist sollte das kein unüberwindliches Problem sein.

 

Wenn du (bzw. in diesem Fall deine Mutter) nicht reagierst werden die deutschen Behörden die Bußgelder ohne weitere Prüfung einfordern und das wird mit jeder weiteren Steigerung teurer werden.

 

Gruss

 

MrMurphy

Link to post
Share on other sites
Mit solchem egoistischem Verhalten machst du natürlich für alle Deutschen keinen guten Eindruck in Österreich.

:D Die Ösis dürfen immerhin kostenfrei unsere Autobahnen benutzen, da sagt auch keiner danke! :)

Das ist falsch. Mit Österreich besteht ein entsprechendes Abkommen, so das Verwarnungsgelder relativ problemlos eingefordert werden können.

Das ist zwar richtig, gilt aber nur für Verwarngelder ab 70 €. Außerdem hat goodoldiri mit seiner Vermutung recht, die Strafe für das nicht Preisgeben des Fahrers ist in Deutschland nicht vollstreckbar, weil hierzulande Erpressung noch strafbar ist und nicht von Behörden angewendet wird. :unsure:

Link to post
Share on other sites
Hallo liebe Forengemeinde,

…..

Nun hat meine Mutter (als Halterin) heute gleich 2 Briefe aus Innsbruck bekommen :blush: und zwar 2 identische Anonymverfügungen über je 36€. Es werden 2 Parkverstöße vorgeworfen, einer zwischen 9:38 Uhr und 9:50 Uhr und einer zwischen 18:11 und 18:20 Uhr.

 

Darauf kann ich mir nun keinen besonderen Reim machen. Wie gesagt hatte ich am Abend nur ein Knöllchen über 21€ am Auto.

………

Soweit ich in Erinnerung habe, wird doch in Deutschland die österreichische Strafe für das Nichtbekanntgeben des Fahrers nicht eingetrieben in Deutschland? Oder werfe ich hier Dinge durcheinander? :blush:

……

MfG,

goodoldiri

 

Die erste Anonymverfügung wird wohl der „Wind“ geholt haben – Schichtwechsel – und schon hast du einen Doppeljackpot.

 

Die angebotenen €21,- nicht bezahlen – Anonymverfügung – diese nicht bezahlen – Verwaltungsstrafe (etwas höher), an den Halter, keine Lenkererhebung – in D eintreiben (3 Jahre ab Rechtskraft).

 

Da die Strafen für die Nichbefolgung der Lenkererhebung in D nicht eingetrieben werden kann, wird einfach eine Verwaltungsstrafe an den Halter gesendet, wenn dieser glaubhaft machen kann, z.B. „Der böse Bub war es“, wird einem Einspruch stattgegeben – sonst „Schutzbehauptung“

Anonymverfügung = kein Einspruch möglich.

 

 

……

;) Die Ösis dürfen immerhin kostenfrei unsere Autobahnen benutzen, da sagt auch keiner danke! :lol:

…..

 

DANKE :D:) – und wer sagt danke, dass ihr UNSEREN billigen Sprudel tanken dürfts. :unsure:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

Link to post
Share on other sites
Die erste Anonymverfügung wird wohl der „Wind" geholt haben – Schichtwechsel – und schon hast du einen Doppeljackpot.

Nein, das Knöllchen, das abends am Auto war, war vom Morgen. Also das von 9 Uhr irgendwas. Spielt aber auch keine große Rolle.

 

Die angebotenen €21,- nicht bezahlen – Anonymverfügung – diese nicht bezahlen – Verwaltungsstrafe (etwas höher), an den Halter, keine Lenkererhebung – in D eintreiben (3 Jahre ab Rechtskraft).

 

Da die Strafen für die Nichbefolgung der Lenkererhebung in D nicht eingetrieben werden kann, wird einfach eine Verwaltungsstrafe an den Halter gesendet, wenn dieser glaubhaft machen kann, z.B. „Der böse Bub war es", wird einem Einspruch stattgegeben – sonst „Schutzbehauptung"

Anonymverfügung = kein Einspruch möglich.

 

Habe ich das richtig verstanden, dass als "nächste Stufe" 2 Verwaltungsstrafen an meine Mutter geschickt werden, sollte sie auf die Anonymverfügungen nicht reagieren?

Was dann? Einspruch erheben mit der Begründung der Sohn (ich) war es? Was passiert dann?

 

Danke schonmal für deine Antwort :unsure:

 

MfG,

goodoldiri

Link to post
Share on other sites

Anonymverfügung zahlen und alles ist gut.

Kein Eintrag irgendwo.

Ist die billigste Lösung (außer direkt bezahlen) Am Erlagschein steht bis wann das Geld EINTREFFEN muss, sonst Verwaltungsstrafverfahren.

 

Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig - Einspruch erst im Verwaltungsstrafverfahren = teurer.

Anonymverfügung ist wie der Name schon sagt Anonym.

 

MfG

A-Wolf

Link to post
Share on other sites
Anonymverfügung zahlen und alles ist gut.
Genau das wollte ich ja verhindern :D

 

Aber wenn ich das lese:

Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig - Einspruch erst im Verwaltungsstrafverfahren = teurer.

sehe ich wohl keinen anderen Ausweg - somit ist wohl auch ignorieren und nicht reagieren keine gute Idee :unsure:

 

Allerdings wird es dann doch interessant, weshalb ich zwei Anonymverfügungen habe - wie gesagt war das einzige Knöllchen das ich am Auto hatte das vom Morgen. Vom Abend hatte ich keines. Könnte man da was machen, damit nur die eine Anonymverfügung bezahlt werden muss?

 

Aus Interesse: wie verläuft so ein Verwaltungsstrafverfahren? Wird dieses bei Nichtreagieren auf eine Anonymverfügung automatisch eingeleitet? Geht das dann vor Gericht und meine Mutter bzw. ich müsste erscheinen? Oder ist Postverkehr ausreichend?

 

MfG,

goodoldiri

Link to post
Share on other sites

@ A-Wolf: Du hast doch oben geschrieben:

Da die Strafen für die Nichbefolgung der Lenkererhebung in D nicht eingetrieben werden kann, wird einfach eine Verwaltungsstrafe an den Halter gesendet, wenn dieser glaubhaft machen kann, z.B. „Der böse Bub war es“, wird einem Einspruch stattgegeben – sonst „Schutzbehauptung“

Anonymverfügung = kein Einspruch möglich.

Als (deutscher) Halter ignoriert man nun eine Anonymverfügung und wartet die Verwaltungsstrafe ab.

Gegen diese erhebt man Einspruch und behauptet "Ich bin nicht gefahren", nennt aber nicht den richtigen Fahrer. Wie wird der Halter dann bestraft, wenn doch das "Nichtbefolgung der Lenkererhebung" in D nicht eingetrieben werden kann? Wenn ich dich richtig verstehe, wird dann eine erneute Anonymverfügung gesendet, gegen die kein Einspruch möglich ist?

Das macht aber wiederum für mich keinen Sinn, denn dann könnte man diese ja wieder ignorieren etc. pp.... :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
@ A-Wolf: Du hast doch oben geschrieben:
Da die Strafen für die Nichbefolgung der Lenkererhebung in D nicht eingetrieben werden kann, wird einfach eine Verwaltungsstrafe an den Halter gesendet, wenn dieser glaubhaft machen kann, z.B. „Der böse Bub war es“, wird einem Einspruch stattgegeben – sonst „Schutzbehauptung“

Anonymverfügung = kein Einspruch möglich.

Als (deutscher) Halter ignoriert man nun eine Anonymverfügung und wartet die Verwaltungsstrafe ab.

Gegen diese erhebt man Einspruch und behauptet "Ich bin nicht gefahren", nennt aber nicht den richtigen Fahrer. Wie wird der Halter dann bestraft, wenn doch das "Nichtbefolgung der Lenkererhebung" in D nicht eingetrieben werden kann? Wenn ich dich richtig verstehe, wird dann eine erneute Anonymverfügung gesendet, gegen die kein Einspruch möglich ist?

Das macht aber wiederum für mich keinen Sinn, denn dann könnte man diese ja wieder ignorieren etc. pp.... :nick:

 

Sorry für die späte Antwort, aber ich war die ganze Woche bei unseren „Lieblingsnachbarn“.

Ein Einspruch muss begründet sein (werden). „Ich war es nicht“ wird nicht anerkannt. :whistling:

Du musst glaubhaft nachweisen, dass du nicht gefahren bist, sonst wird dem Einspruch nicht stattgegeben (oder abgewiesen) und die Strafe wird rechtsgültig und vollstreckt (eingetrieben). Anonymverfügung gibt es keine mehr. :yawn:

Es kann weiter Einspruch erhoben werden, aber die Strafe wird erstmal kassiert und wenn irgendwann in einigen Jahren die Strafe aufgehoben wird (z. b. VGH) bekommst du sie zurück. :whistle:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

Link to post
Share on other sites

Was soll ich schon groß machen :whistling:

 

Meine Mutter könnte ein Spielchen mit den österreichischen Behörden anfangen, indem sie wahrheitsgemäß behauptet, den Verstoß nicht begangen zu haben. Es war ja ich und nicht sie :nick:

 

Jedenfalls würde das höchstwahrscheinlich ein mittelgroßes Trara lostreten, auf das wir alle keine Lust haben. Ich zahle einfach "ihre" 72€, was mir als Student durchaus wehtut und die Sache ist erledigt. Immerhin weiß ich jetzt, das Parkgebühren in Österreich billiger sind als die Strafe, sie nicht bezahlt zu haben :yawn:

 

MfG,

goodoldiri

Link to post
Share on other sites
Du musst glaubhaft nachweisen, dass du nicht gefahren bist, sonst wird dem Einspruch nicht stattgegeben

Eigenartiges Rechtsverständnis, hier wird die Beweislast so mir nichts, dir nichts umgekehrt. :nick:

Wie siehts eigentlich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen in Österreich aus?

 

Habe im Juli in Wien einen Zettel hinter der Scheibe gehabt... 21 Euro hätte es kosten sollen. Ich warte seither auf eine Mahnung, gekommen ist noch nichts.

Ich schätze mal, dass Wien zuviele Parkverstöße in der Größenordnung hat, da kann man nicht wohl jedem sein Ticket ins Ausland hinterherschicken. :whistling:

Link to post
Share on other sites
Du musst glaubhaft nachweisen, dass du nicht gefahren bist, sonst wird dem Einspruch nicht stattgegeben

Eigenartiges Rechtsverständnis, hier wird die Beweislast so mir nichts, dir nichts umgekehrt. :o

Wie siehts eigentlich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen in Österreich aus?

 

…..

 

Wieso? Müsst ihr in D einen Einspruch nicht begründen? Was passiert, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird? Oder wird jedem stattgegeben?

 

Im Strafrecht – keine Ahnung. :blush:

In der StVO (KVG) musst du als A-Bürger wissen, wer dein „Heiliges Blechle“ fährt (Auskunftspflicht). Kein Zeugenverweigerungsrecht!!!

 

Wir Österreicher überlassen nicht jeden „Penner“ (nicht böse gemeint) unser Fahrzeug. :nunja:

Du brauchst daher auch kein Fahrtenbuch führen, da du ja immer wissen musst, wer dein KFZ benutzt (wie es ja auch gang und gebe ist).

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

Link to post
Share on other sites
Wieso? Müsst ihr in D einen Einspruch nicht begründen? Was passiert, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird? Oder wird jedem stattgegeben?

Ein Einspruch muss nicht begründet werden.

 

Die Behörde muss den Einspruch und damit ihr handeln dennoch prüfen. Wenn sie dem Einspruch nicht satt gibt, geht die Akte weiter zur Staatsanwaltschaft. Auch diese prüft nun die gesamte Sache und wenn sie die Sache nicht einstellt etc. gibt die StA die Sache ans Amtsgericht hab. Auch hier erfolgt nochmals ein Prüfung des Sachverhaltes.

 

So sollte es zumindest theoretisch sein. IdR wird die StA sich kaum die Mühe machen die Sache (intensiv) zu prüfen. :nunja:

Link to post
Share on other sites

Wenn nun ein Halter in Ö Einspruch einläge mit der Begründung "Ich bin nicht gefahren" (unter der Vorraussetzung er war es wirklich nicht), dann müsste er ermitteln, wer der Fahrer war und das der Behörde mittleilen. Erst danach würde seinem Einspruch stattgegeben.

Hier in D müsste die Behörde ermitteln, wer der wirkliche Fahrer war. Dem Einspruch würde bereits stattgegeben, wenn feststeht, dass Halter ungleich Fahrer. Es müsste der wirkliche Fahrer nicht bekannt sein.

Richtig zusammengefasst?

Link to post
Share on other sites
  • 6 months later...

Da ist mir gerade eingefallen, hier ist ja noch was offen ;):P

 

 

Es war nun so, dass ich meiner Mutter geraten hatte, die 72€ zu bezahlen, um ungebetenem Stress aus dem Weg zu gehen. Ich würde ihr das Geld dann meinerseits überweisen :60:

 

Einige Tage später meinte meine Mutter dann zu mir, also ich weiß nicht so wirklich, was ich mit diesen Zetteln gemacht habe :80: Ich find die nicht mehr :80: Tja, meinte ich, dann musst du wohl warten, bis die nächstteurere Zahlungsaufforderung kommt, die weitere Preiserhöhung übernehme ich dann allerdings nicht mehr :nolimit:

 

Tja, so sind wir verblieben, und bis eben hatte ich die Sache komplett vergessen. Es ist nie mehr was gekommen, die Anonymverfügungen sind jetzt ein halbes Jahr her, der Verstoß fast ein 3/4 Jahr. :blink:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...