NetGhost 103 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 Das Bundesgericht kassiert in BGer 6B_748/2009 vom 02.11.2009 ein Urteil wegen Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Beschwerdeführerin hatte sich bis vor Bundesgericht gegen eine Parkbusse von CHF 40.00 mit dem Argument gewehrt , sie selbst sei nicht die Täterin und sie sei nicht verpflichtet, die fragliche Person aus ihrem engeren Familienkreis zu belasten ( Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II). Zulässig wäre eine Verurteilung nur, wenn sich die Halterin ohne plausiblen Grund auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen würde: Quelle Urteil im Volltext Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 commune de Vevey Wer da wohnt hat genügend, bräuchte also wegen CHF 40,00.- nicht so einen Aufriss zu machen . Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 17, 2009 Author Report Share Posted November 17, 2009 commune de Vevey Wer da wohnt hat genügend, bräuchte also wegen CHF 40,00.- nicht so einen Aufriss zu machen . Naja, die feine Gegend liegt schräg gegenüber von Cologny bis Hermance. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 Mir hat es da immer gut gefallen, eine Tante von mir hat jahrzehnte lang in Montreux gewohnt und wurde immer besucht. Gute Restaurants, Topp Cafes, alles vom feinsten. Quote Link to post Share on other sites
Egal 0 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 commune de Vevey Wer da wohnt hat genügend, bräuchte also wegen CHF 40,00.- nicht so einen Aufriss zu machen . Warum machen wohl gerade diese einen solchen Aufriss? Die haben das nötige Kleingeld dazu. Vorallem wird dieses Urteil wieder völlig ins falsche Licht gedrückt. Wie auch dieser Fall wieder zeigt, die Kantone verfahren nach ihrer scharfen Praxis. Dies ist ein Bundesgerichtsentscheid (in Deutschland BGH) also die letzte Instanz ein Urteil anzufechten, aber nicht endgültig zu beurteilen. Wer diesen Weg eingeht, der muss einfach ein paar tausend Franken zuviel "Spiel"-Geld haben. Das dieses Urteil wieder einmal auf französisch ist lässt mich nicht wundern. Entweder sind sie in diesem Kanton immernoch dillentantisch im Nachhaken oder einfach eiskalt im durchziehen. Vielleicht sollte man gut französisch können um den BG-Entscheid zu verstehen. Die Beschwerde wird in dem Sinn gutgeheissen, dass sich weder Polizei noch das Polizeigericht um den tatsächlichenFahrer kümmerte. Die Busse wurde ohne Rückfrage dem Halter zugeteilt und durch das Gericht bestätigt. Ganz so offensichtlich darf man dies nicht mehrtun, da sonst das Bundesgericht diese Sache rügt. Das Bundesgericht annuliert das Urteil und weist den Fall wieder ans Polizeigericht um das Verfahren neu zu eröffnen.Le recours est admis, le jugement entrepris annulé et la cause renvoyée au Tribunal de police de l'arrondissement de l'Est vaudois pour nouveau jugement.Prozesskosten werden keine entschädigt. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 18, 2009 Author Report Share Posted November 18, 2009 commune de Vevey Wer da wohnt hat genügend, bräuchte also wegen CHF 40,00.- nicht so einen Aufriss zu machen . Wie ich gerade sehe, wurde sogar Prozesskostenhilfe beantragt. Da jedoch keine Prozesskosten entstanden sind (das Urteil wurde kostenlos erlassen), war dieser Antrag gegenstandslos. Quote Link to post Share on other sites
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