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Es geht nur darum, dass Du objektiv betrachtet keine Chance mehr hast (außer viel Glück außerhalb Deiner eigenen Möglichkeiten) und es unfair ist, Dir hier mit Er.SaFa zu kommen, da das schlichtweg nichts werden kann, es sei denn, das Bild wäre Grütze.

Das ist nicht korrekt.

 

Haben familiär da andere Erfahrungen gemacht.

Scheinbar wird vor dem ersten Anhörungsbogen an den Halter nicht immer oder nicht überall auf das Bild geschaut.

 

Wie gut oder schlecht die Bilder waren weiß ich allerdings nicht, da die in Bayern ja bekanntlich beim Anhörungsbogen nicht mitgeschickt werden. Und nach der Verjährung haben wir auch nicht mehr nachgefragt... :rolleyes:

 

Fahrtenbuch drohte übrigens in beiden Fällen.

Das muss natürlich jeder selbst entscheiden, ob ihm eine eventuelle Fahrtenbuchauflage lieber ist als sichere Punkte und/oder ein Fahrverbot (falls es über 1 Sekunde rot war).

 

aber wenn derjenige dann trotz Halter=Fahrer allen Ernstes noch einen Er.SaFa in's Spiel bringen will, dann kann man das nicht ernst nehmen.

Doch, kann man.

Eine Garantie dass es funktioniert hat man natürlich nicht, aber ein Risiko ja eigentlich auch nicht...

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[...]

btw: Halter = Fahrer war ursprünglich mal die perfekte Ausgangslage für die Vorgehensweise, die unser Forenmitglied Al.berto hier mal beschrieben hat. *

Insofern interessant, dass es neuerdings nur noch heißt, diese Ausgangslage bedeute, der TE möge sich bitte in sein Schicksal fügen.

 

* Link kommt per PN :rolleyes:

Das mag daran gelegen haben, daß Alberto lange Zeit der Meinung war, die Strafbarkeit des § 164 StGB beziehe sich nicht auf Ordnungswidrigkeiten...

 

Gruß

Goose

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[...]

btw: Halter = Fahrer war ursprünglich mal die perfekte Ausgangslage für die Vorgehensweise, die unser Forenmitglied Al.berto hier mal beschrieben hat. *

Insofern interessant, dass es neuerdings nur noch heißt, diese Ausgangslage bedeute, der TE möge sich bitte in sein Schicksal fügen.

 

* Link kommt per PN :rolleyes:

Das mag daran gelegen haben, daß Alberto lange Zeit der Meinung war, die Strafbarkeit des § 164 StGB beziehe sich nicht auf Ordnungswidrigkeiten...

Aber es verdächtigt doch niemand einen anderen falsch...

 

War es aber nicht so, dass wenn Halter=Fahrer die Methode "Ersatzfahrer" hieß und "Alberto" bedeutete, dass der Halter, da er nicht der Fahrer war die Schuld erstmal auf sich nahm?

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Guten Morgen Ihr Geblitzten :rolleyes:

 

heut hab ich schon langsam wieder bessere Laune..obwohl es immernoch die ganze Zeit regnet <_<

 

@ Karo

Danke für dein Posting..find ich gut wenn jemand die Sache einfach mal als "kann mal passieren" ansieht.

Ist ja im Prinzip auch ein ganz normaler Fehler :lol:

 

Ich muss sagen, die Vorgehensweise von Mace ist einfach mal genial und im Prinzip ja auch legal.

Wo Lücken im Gesetz bestehen, da sollte man Sie auch ausnutzen :mecker:

 

Aber ich werde mal schauen - denke es wird im Endeffekt richtung Ersa.Fa gehen.

 

Ich berichte euch natürlich, wenn dann irgendwann mal der Brief ins haus flattert :rolleyes:

 

30 -> :rolleyes: -> 50 :unsure:

 

Viele Grüße aus Erfurt :rolleyes:

 

 

 

http://www.lr-online.de/storage/scl/home/1129580_m3t1w300h200q75v58364.jpg

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Es gab mal eine Zeit, da wurde Hilfesuchenden im Radarforum geholfen. Neu ist hingegen, dass Hilfesuchende von bestimmten Personen hier arrogant und selbstherrlich verbal abgekanzelt werden.

Ich frage mich gerade, wo denn nun eigentlich Deine Hilfestellung bleibt - wenn Du schon deren Abwesenheit bei anderen monierst. Ich meine, wenn Du denn wirklich schon mal erfolgreich die Er.SaFa-Sache bei der Konstellation Halter=Fahrer durch gezogen hast, waere es doch nun mal an der Zeit, dem TE hierzu Hilfestellung zu bieten, oder? :rolleyes:

 

Ich habe dies soeben per PN erledigt.

Wie jetzt - machen wir hier schon auf Geheimclub, oder was? Bisher dachte ich, dass das Forum dafuer vorgesehen ist, Tipps oeffentlich zu geben.... Andere User sollen schliesslich spaeter auch einmal davon profiteren koennen, oder muessen wir jetzt zukuenftig die Empfehlung 'Bitte warte auf PN von 'Mace' ' geben? :lol:

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btw: Halter = Fahrer war ursprünglich mal die perfekte Ausgangslage für die Vorgehensweise, die unser Forenmitglied Al.berto hier mal beschrieben hat. ** Link kommt per PN :rolleyes:

Also hier wuerde mich der Link doch wirklich mal brennend interessieren! Wenn ich mich recht erinnere, war es naemlich genau jener Al.berto, der da sagte, dass man bei einer derartigen Konstellation extreme Nerven haben muss, weil es eben nicht einfach ist, derartige Faelle erfolgreich abzuschliessen.

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btw: Halter = Fahrer war ursprünglich mal die perfekte Ausgangslage für die Vorgehensweise, die unser Forenmitglied Al.berto hier mal beschrieben hat. ** Link kommt per PN :rolleyes:

Also hier wuerde mich der Link doch wirklich mal brennend interessieren! Wenn ich mich recht erinnere, war es naemlich genau jener Al.berto, der da sagte, dass man bei einer derartigen Konstellation extreme Nerven haben muss, weil es eben nicht einfach ist, derartige Faelle erfolgreich abzuschliessen.

Also nervlich fand ich das jetzt nicht schlimmer als bei anderen Ersatzfahrer-Geschichten.

Nur ein bisschen mehr Zeit muss man eben schinden, weil man ja nicht nur 3 Monate ab Tattag sondern 3 Monate ab der Anhörung braucht. Ging aber auch...

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War es aber nicht so, dass wenn Halter=Fahrer die Methode "Ersatzfahrer" hieß und "Alberto" bedeutete, dass der Halter, da er nicht der Fahrer war die Schuld erstmal auf sich nahm?

Umgekehrt. Ersafa = Der Halter gibt nicht den wahren Fahrer an sondern eben einen Ersatzfahrer.

 

Also hier wuerde mich der Link doch wirklich mal brennend interessieren! Wenn ich mich recht erinnere, war es naemlich genau jener Al.berto, der da sagte, dass man bei einer derartigen Konstellation extreme Nerven haben muss, weil es eben nicht einfach ist, derartige Faelle erfolgreich abzuschliessen.

Du willst einen Link? Ist es schon so lange her, dass ihr alles vergessen habt? Deswegen wird hier nur nach auf die Suchfunktion verwiesen, ihr wisst es selbst nicht mehr :rolleyes:

 

Hier ein Link:

http://www.radarforum.de/messages/13/1372.html

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Natuerlich geht das - nichts ist unmoeglich! Aber halten wir doch mal fest: Da bekommt der Halter, der ja auch der Fahrer war, einen AHB. Nun muss er den darin geaeusserten Tatverdacht auf eine andere Person umleiten - und zwar derart geschickt, dass man ihm nicht mittels Paragraph 164 ans Bein pinkeln kann. Zudem muss die Person, auf die umgelenkt wird, erstens eingeweiht und zweitens auch noch zuminderst alters- und geschlechtsmaessig mit dem Halter zu vergleichen sein. Dann kommt noch die Sache mit dem Bild dazu - je besser, desto schwieriger.

'Mace' erwaehnte etwas vom unrechtmaessigen Abfragen der EMA-Datenbank, dass dieses so unrechtmaessig ist, ist mir gaenzlich neu. Dafuer wuerde ich schon mal gerne eine schluessige Begruendung haben wollen. Man kann naemlich davon ausgehen, dass der SB, so er nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, genau diese Abfrage macht, bevor er einen AHB an die andere Person ausstellt. Sollte dieses wirklich nicht rechtens sein, so koennte man doch hier, aus dem Forum heraus, eine Sammelklage (oder so) einreichen, um diesem treiben bundesweit ein fuer alle Mal ein Ende zu machen.....

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Du willst einen Link? Ist es schon so lange her, dass ihr alles vergessen habt? Deswegen wird hier nur nach auf die Suchfunktion verwiesen, ihr wisst es selbst nicht mehr :lol:

 

Hier ein Link:

http://www.radarforum.de/messages/13/1372.html

Schon bloed, wenn man sich aus dem Fenster weit hinaus lehnt und dann fest stellt, dass ein Muehlstein am Halse haengt, oder? :rolleyes: Vielleicht aber ist es fuer Dich allzu lange her, sodass du dich nicht mehr recht erinnern kannst. Denn genau im vierten Beitrag des von Dir verlinkten Threads sagt Al.berto hoechstpersoenlich folgendes:

 

Der spielt dann - ab 1. Anhörungsbogen - so lange den Schuldigen, bis es gegen Dich verjährt ist (exakt 3 Monate nach der Tat, weil der Anhörungsbogen (der erste) ja gegen deinen Vater als Halter kommt.....

 

Edit: Und genau deshalb - dieses gilt insbesondere fuer 'Mace'! - sollte man die Tipps hier oeffentlich geben, damit derart eklatante Fehler auch kurzfristig korrigiert werden koennen.

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Natuerlich geht das - nichts ist unmoeglich! Aber halten wir doch mal fest: Da bekommt der Halter, der ja auch der Fahrer war, einen AHB. Nun muss er den darin geaeusserten Tatverdacht auf eine andere Person umleiten - und zwar derart geschickt, dass man ihm nicht mittels Paragraph 164 ans Bein pinkeln kann.

Wie bei jedem Ersa.fa-Vorgehen trägt sich natürlich die andere Person selbst ein, bzw. "gesteht" selbst.

 

Zudem muss die Person, auf die umgelenkt wird, erstens eingeweiht und zweitens auch noch zuminderst alters- und geschlechtsmaessig mit dem Halter zu vergleichen sein.

Ist wahrscheinlich ideal, aber nicht unbedingt notwendig.

 

Man kann naemlich davon ausgehen, dass der SB, so er nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, genau diese Abfrage macht, bevor er einen AHB an die andere Person ausstellt.

Das wird scheinbar nicht immer, bzw. nicht standardmäßig gemacht.

Warum auch?

Der vermeintliche Täter hat gestanden, warum noch groß weiterermitteln?

 

Die meisten Bußgeldsachen sind doch Routine-Angelegenheiten, einer gesteht es, der Sachbearbeiter kann froh sein, wenn er den Bußgeldbescheid ausgestellen kann.

 

Dann kommt noch die Sache mit dem Bild dazu - je besser, desto schwieriger.

Scheinbar wird auch vor dem ersten Anhörungsbogen nicht immer auf das Bild gesehen.

Ich kenne Anhörungsbogen an den Halter (männlich Mitte 50) bei denen die zugehörige "Täterin" Mitte 20 war.

Hätte da jemand auf das Foto gesehen, wäre da wohl einen Zeugenfragebogen erstellt worden.

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Der spielt dann - ab 1. Anhörungsbogen - so lange den Schuldigen, bis es gegen Dich verjährt ist (exakt 3 Monate nach der Tat, weil der Anhörungsbogen (der erste) ja gegen deinen Vater als Halter kommt.....

 

Edit: Und genau deshalb - dieses gilt insbesondere fuer 'Mace'! - sollte man die Tipps hier oeffentlich geben, damit derart eklatante Fehler auch kurzfristig korrigiert werden koennen.

Wieso, ist doch korrekt?

Gegen den damaligen Threadersteller ist doch noch keine Anhörung ergangen?

In diesem Fall war Fahrer=Halter...

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Guest Pferdestehler

Probiere es doch einfach nach Maces Methode und Du wirst Deine Erfahrungen machen und Deine Lehren daraus ziehen.

 

Bitte nur das Ergebnis dann hier auch für alle darstellen. Ich bin zumindest sehr gespannt, wie das ausgehen wird.

 

Ach ja, den Vogel, der ist unfein, den sollte man stecken lassen, alternativ sich wohin stecken. :rolleyes:

 

 

Btw. was am EMA-Abgleich illegal sein soll, würde ich auch gerne mal wissen. Man lernt ja nie aus. Aber bitte entsprechend juristisch haltbar begründen. :lol:

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Guest Pferdestehler

Was willst Du hören?

 

Ich sage: in Deinem Fall sehr schwierig. Mace wird was Anderes behaupten. Und Du hast Dich doch bereits per PM mit ihm abgestimmt und bist überzeugt von der Lösung. Dann mach das doch einfach konsequent so. Und lerne. :rolleyes:

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Der spielt dann - ab 1. Anhörungsbogen - so lange den Schuldigen, bis es gegen Dich verjährt ist (exakt 3 Monate nach der Tat, weil der Anhörungsbogen (der erste) ja gegen deinen Vater als Halter kommt.....
Wieso, ist doch korrekt?

Gegen den damaligen Threadersteller ist doch noch keine Anhörung ergangen?

In diesem Fall war Fahrer=Halter...

Stehe ich jetzt auf dem Schlauch, oder bist Du das? Wenn ich nicht irre, sprach 'dagegen' davon, dass die A.-Methode der ideale Fall fuer Fahrer=Halter ist. In dem Link war aber eben der Fahrer nicht der Halter.......

 

Ich erlaeutere Dir das aber gerne noch einmal anhand von Auszuegen aus dem ersten Beitrag des verlinkten Threads:

 

Bin mit 61 kmh in einer 30 Zohne Geblitzt worden.

Das Auto ist auf meinen Vater Zugelassen und ich habe nur eine Schwester die nicht mehr in meiner nähe wonht.

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Ne das mein ich nicht..

 

stimmt..ich finde Mace's Methode eigentlich relativ gut überlegt und viel passieren kann da auch nich,

wenn man sich nicht verplappert - denke ich.

 

Aber ich will hören, ob das schwer hinzubekommen ist, wenn ich einen Ersa.Fa habe, der das für mich übernehmen würde?

 

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Merkst Du dann schon selbst. Ich finde Deine Fragestellung an sich schon ein wenig humoristisch. Es gibt diesbezüglich keine Statistiken, jeder Fall ist dazu noch anders gelagert und es gibt viele (vollkommen fallabhängige, individuelle) Fallstricke zu beachten, auf die man kreativ reagieren muss. Allein schon der Er.SaFa selbst ist ein großes Problem, der muss zuverlässig sein und darf nie einknicken, auch Auge in Auge mit der Polizei nicht. So jemanden finde erstmal, dann schaust Du weiter.

 

Mal abgesehen vom Sachbearbeiter, der der Sache schon ziemlich früh ein Ende bereiten kann. Aber das wirst Du dann sehen.

 

Learning by doing. Anders geht das nicht.

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Aber ich will hören, ob das schwer hinzubekommen ist, wenn ich einen Ersa.Fa habe, der das für mich übernehmen würde?

Gruß

 

Pauschal kann dir das niemand bejahen oder verneinen.

Wenn dein Ersafa eingeweiht ist und vom SB "geschluckt" wird kannst du evtl.rauskommen.

Dabei spielt u.a.der Zeitfaktor eine Rolle. Der 1. Anhörungsbogen kommt an dich und ab dem Ausstellungstag beginnt für dich die Verjährungsfrist.

Also nicht Tattag.Dein Ersafa trägt sich als Fahrer ein und dann heißt es abwarten, ob und wann er einen Anhörungsbogen bekommt.

SB sind auch nur Menschen. Er könnte nach Schema F arbeiten, überlastet sein, ganz genau arbeiten etc. Hier im Forum sind etliche Fälle beschrieben und nicht immer gehen sie gleich aus;-)

 

Viell. fällt der ganze Schriftverkehr noch in die Weihnachtszeit, da mahlen die Mühlen langsamer.

 

Ich antworte dir als Laie, mein Wissen habe ich mir lediglich angelesen.

Ein Spezialist hat viell. noch mehr auf Lager.

 

Fakt ist, du hast nichts zu verlieren. Weil es eben nicht mehr als schief gehen kann. Also probieren auf jeden Fall!

Aufbauseminar und PZ Verlängerung sind ein triftiger Grund.

 

Viell. warst du gar unter 1 Sekunde und die ganze Aufregung war umsonst.

Abwarten, Tee trinken und auf Post warten.

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Der spielt dann - ab 1. Anhörungsbogen - so lange den Schuldigen, bis es gegen Dich verjährt ist (exakt 3 Monate nach der Tat, weil der Anhörungsbogen (der erste) ja gegen deinen Vater als Halter kommt.....
Wieso, ist doch korrekt?

Gegen den damaligen Threadersteller ist doch noch keine Anhörung ergangen?

In diesem Fall war Fahrer=Halter...

Stehe ich jetzt auf dem Schlauch, oder bist Du das? Wenn ich nicht irre, sprach 'dagegen' davon, dass die A.-Methode der ideale Fall fuer Fahrer=Halter ist. In dem Link war aber eben der Fahrer nicht der Halter.......

Ich dachte du wolltest darauf hinaus, dass die Verjährung in dem zitierten Fall noch nicht 3 Monate nach der Tat erreicht wäre.

 

Im wesentlichen ja auch völlig wurscht, ob das eine so oder so heißt, die Quintessenz, dass sich statt des tatsächlichen Fahrers jemand anders einträgt ist ja dieselbe...

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Merkst Du dann schon selbst. Ich finde Deine Fragestellung an sich schon ein wenig humoristisch. Es gibt diesbezüglich keine Statistiken, jeder Fall ist dazu noch anders gelagert und es gibt viele (vollkommen fallabhängige, individuelle) Fallstricke zu beachten, auf die man kreativ reagieren muss. Allein schon der Er.SaFa selbst ist ein großes Problem, der muss zuverlässig sein und darf nie einknicken, auch Auge in Auge mit der Polizei nicht. So jemanden finde erstmal, dann schaust Du weiter.

 

Mal abgesehen vom Sachbearbeiter, der der Sache schon ziemlich früh ein Ende bereiten kann. Aber das wirst Du dann sehen.

 

Learning by doing. Anders geht das nicht.

 

@PS: Warum gibst du dir so viel Mühe dem TE zu erklären, dass Mace unrecht hat? Warum dieser Widerwillen auch mal einem anderen REcht zu geben? Kannst du dich nicht einfach zurücklehnen und mitlesen und lernen? Diese Gehetze ist wirklich nicht nett.

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@PS: Warum gibst du dir so viel Mühe dem TE zu erklären, dass Mace unrecht hat? Warum dieser Widerwillen auch mal einem anderen REcht zu geben? Kannst du dich nicht einfach zurücklehnen und mitlesen und lernen? Diese Gehetze ist wirklich nicht nett.

Es war mal Usus hier in diesem Forum, anderen Mitgliedern mit Rat beiseite zu stehen - und zwar oeffentlich. Neuerdings werden diese Ratschlaege per PN vermittelt, was eben verhindert, dass eventuelle Fehler beim Ratschlag durch andere User ausgemerzt werden.

Wie soll man sich also jetzt zurueck lehnen, mitlesen und lernen, wenn man gar nicht weiss, was es da zu lernen gibt? :rolleyes:

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@PS: Warum gibst du dir so viel Mühe dem TE zu erklären, dass Mace unrecht hat? Warum dieser Widerwillen auch mal einem anderen REcht zu geben? Kannst du dich nicht einfach zurücklehnen und mitlesen und lernen? Diese Gehetze ist wirklich nicht nett.

Es war mal Usus hier in diesem Forum, anderen Mitgliedern mit Rat beiseite zu stehen - und zwar oeffentlich. Neuerdings werden diese Ratschlaege per PN vermittelt, was eben verhindert, dass eventuelle Fehler beim Ratschlag durch andere User ausgemerzt werden.

Wie soll man sich also jetzt zurueck lehnen, mitlesen und lernen, wenn man gar nicht weiss, was es da zu lernen gibt? :rolleyes:

 

Ich habe Verständnis für die Tatsache, dass man bestimmte Dinge nicht im öffentlichen Bereich verfasst. Hier wird vieles als flasch dargestellt, was objektiv nicht der Fall ist. Darüber hinaus würde ich private Dinge wie noch offene Verfahren nicht posten. Was ist so schwer daran, dass zu tolerieren?

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Guest Pferdestehler
@PS: Warum gibst du dir so viel Mühe dem TE zu erklären, dass Mace unrecht hat? Warum dieser Widerwillen auch mal einem anderen REcht zu geben? Kannst du dich nicht einfach zurücklehnen und mitlesen und lernen? Diese Gehetze ist wirklich nicht nett.

 

Wo bitte habe ich das gemacht? Ich bestärke den TE ja geradezu, die Sache selbst auszutesten, lasse es mir aber nicht nehmen, nicht wissend, was im Detail Mace da Großartiges empfohlen hat per PM, klar auf bestehende Risiken hinzuweisen. DAS ist auch Sinn dieses Forums, mein Lieber!

 

Ich denke, gerade im Hinblick auf Maces allzu offensiven Stils, hier die User zu Taten anzustiften, deren Ausgang für Laien doch recht schwierig abzusehen ist, macht sowas dringend notwendig.

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Es war mal Usus hier in diesem Forum, anderen Mitgliedern mit Rat beiseite zu stehen - und zwar oeffentlich. Neuerdings werden diese Ratschlaege per PN vermittelt, was eben verhindert, dass eventuelle Fehler beim Ratschlag durch andere User ausgemerzt werden.

 

Wie lächerlich... Seit Monaten verbreitet Egal/Einmalig/Tim002 hier im Forum bewusst und ungehindert Falschinformationen. Da sagt keiner was. Schon erstaunlich, wie sich bestimmte Personen nun auf Mace stürzen, um ihm irgendwie einen Fehler andichten zu können. :rolleyes:

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Ich finds nur witzig wie im Prinzip der TE immer weiter in den Hintergrund gerückt ist,

und hier alles nur noch gegeneinander argumentiert.

 

Mace hat mir einfach nen Tip gegeben und mehr nicht - und ich finde den sehr nützlich.

 

Ist doch kein Grund jetz deswegen abzugehen, nur weil man keinen besseren Einfall hat :rolleyes:

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Ich habe Verständnis für die Tatsache, dass man bestimmte Dinge nicht im öffentlichen Bereich verfasst. Hier wird vieles als flasch dargestellt, was objektiv nicht der Fall ist. Darüber hinaus würde ich private Dinge wie noch offene Verfahren nicht posten. Was ist so schwer daran, dass zu tolerieren?

Generell ist es natuerlich zu tolerieren - ja, sogar zu empfehlen - dass Infos zu laufenden Verfahren nicht oeffentlich gemacht werden. Darum geht es doch hier aber gar nicht. Der TE hat um Hilfestellung gebeten, sie wurde ihm per PN (!) vermittelt. Natuerlich wird der Vermittler von der Richtigkeit seiner Hilfestellung ueberzeugt sein, ob dies auch so ist, kann man eben nicht nachverfolgen.

Andere, die sich - hier in diesem Thread! - ueber fehlende Hilfestellung mokieren, bieten eben solche auch nicht an. Das ist traurig.....

 

'Pferdestehler' mach nichts anderes, als dem TE zu erklaeren, er moege doch die per PN gegebene Hilfestellung ausprobieren und uns dann ueber den Erfolg - oder aber aucgh Misserfolg - auf dem Laufenden zu halten. Nichts anderes ist ihm moeglich, da er ja nicht weiss, was explizit per PN angeboten wurde.

 

Natuerlich kann der TE auch im Forum quer lesen, weil aehnlich gelagerte Faelle wie der seine schon zig-fach diskutiert und eroertert wurden. Nichtsdestoweniger muss er sich aber auch ein wenig Kritik an seiner angedachten und recht naiven Vorgehensweise zum Anfang des Threads gefallen lassen, das gehoert bei einem oeffentlichen Forum einfach dazu.

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Wie lächerlich... Seit Monaten verbreitet Egal/Einmalig/Tim002 hier im Forum bewusst und ungehindert Falschinformationen. Da sagt keiner was.

Wieso - Du bist doch derjenige, der die vorgeblichen Falschinformationen immer wieder korrigiert. Dass Dir das vielleicht nicht so richtig gelingt, steht auf einem anderen Blatt - aber wer soll da eingreifen, da doch keiner von uns in der Schweiz residiert?

 

Der Hinweis - den Du schon des oefteren gebracht hast und auch hier wieder unterschwellig vorbringst - dass es sich bei den drei Nicknames um eine einzelne Person handelt, konnte nie verifiziert werden. Hier muessen wir dem Grundsatz in dubio pro reo folgen, auch wenn es deinem Ego ganz und gar nicht gefallen mag.

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Wie lächerlich... Seit Monaten verbreitet Egal/Einmalig/Tim002 hier im Forum bewusst und ungehindert Falschinformationen. Da sagt keiner was.

Wieso - Du bist doch derjenige, der die vorgeblichen Falschinformationen immer wieder korrigiert. Dass Dir das vielleicht nicht so richtig gelingt, steht auf einem anderen Blatt - aber wer soll da eingreifen, da doch keiner von uns in der Schweiz residiert?

 

Oh, das interessiert mich jetzt stark. Wieso gelingt es mir mit Quellen, Urteilen und Auszügen aus einschlägigen Kommentaren nicht, Allgemeinplätze wie "Einsprachen sind sinnlos", "in der Schweiz gibt es Halterhaftung" und "die Polizei stellt Verfahren ein" zu widerlegen? Das gehört nicht hier her, daher erwarte ich mit Spannung Deine PN mit konstruktiven Vorschlägen, wie mir das besser gelingen könnte.

 

Zu Deiner Frage. Die Moderatoren sollten da eingreifen, so wie es bis vor ca. 1-2 Jahren mehr als zehn Jahre lang Usus war.

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Oh, das interessiert mich jetzt stark. Wieso gelingt es mir mit Quellen, Urteilen und Auszügen aus einschlägigen Kommentaren nicht, Allgemeinplätze wie "Einsprachen sind sinnlos", "in der Schweiz gibt es Halterhaftung" und "die Polizei stellt Verfahren ein" zu widerlegen? Das gehört nicht hier her, daher erwarte ich mit Spannung Deine PN mit konstruktiven Vorschlägen, wie mir das besser gelingen könnte.

Auf diese PN wirst Du wohl vergeblich warten, weil mich das erstens nicht sonderlich interessiert und zweitens ich nicht entscheiden kann, wer von Euch vieren nun richtig liegt.....

 

Zu Deiner Frage. Die Moderatoren sollten da eingreifen, so wie es bis vor ca. 1-2 Jahren mehr als zehn Jahre lang Usus war.

Das mache ich hiermit:

 

[mod]

Bitte wieder zum Topic zurueck kehren!

[/mod]

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Auf diese PN wirst Du wohl vergeblich warten, weil mich das erstens nicht sonderlich interessiert und zweitens ich nicht entscheiden kann, wer von Euch vieren nun richtig liegt.....

 

Davon bin ich ausgegangen. Es bleibt also bei "heisser Luft" von Deiner Seite. Schade. Ich hatte gehofft, Du könntest einen konstruktiven Beitrag leisten. :rolleyes:

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Schon bloed, wenn man sich aus dem Fenster weit hinaus lehnt und dann fest stellt, dass ein Muehlstein am Halse haengt, oder? :rolleyes: Vielleicht aber ist es fuer Dich allzu lange her, sodass du dich nicht mehr recht erinnern kannst. Denn genau im vierten Beitrag des von Dir verlinkten Threads sagt Al.berto hoechstpersoenlich folgendes:

Nun, im Link suchen bin ich nicht besonders gut. Allerdings ist diese Konstallation seit geraumer Zeit hier als Ersafa-Methode bekannt und benannt, z.B. hier

Wenn man als Halter selbst gefahren ist, ist es ja die schwierigere Variante, hier von sich abzulenken. Nun, egal, nennt es wie ihr wollt. Hauptsache ich weiß Bescheid.

 

Es soll jedenfalls nicht so hingestellt werden, als wäre Halter = Fahrer nur noch ein "dumm gelaufen" Kommentar wert. Lediglich die Frist bis zur Verjährung verlängert sich um die Zeit bis zum Anhörungsbogen. Ansonsten kann man auch hier einen anderen sich selbst beschuldigen lassen.

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um ihm irgendwie einen Fehler andichten zu können.

Wieso Fehler ?

Wenn @Mace eine todsicher Methode hat, soll es der TE doch ausprobieren. Hat @PS ja auch geschrieben.

Wobei selbst @Mace noch nicht weiss, ob es funktioniert (hat).

 

Problematisch ist bestenfalls, wenn dem TE bzw. dem Er.Sa.Fa durch diese Methode Nachteile entstehen, die

über das normale Strafmaß hinausgehen, die @Mace für sich aber als unwahrscheinlich bezeichnet hat.

Dann hätte man das besser hier diskutieren sollen.

 

Im Endeffekt geht es ja darum 'Lücken' auszunutzen, die dem SB möglicherweise noch nicht bekannt sind,

bzw. es nicht in dessen Hand liegt diese Lücken zu vermeiden.

Es ist und bleibt aber eine individuelle Entscheidung des SB wie er genau vorgeht.

Wenn der SB z.B. nur ins nächste Zimmer muß um ein Bild zu sehen - oder sogar Online-Zugang hat -

wird er viel eher einen EMA-Abgleich machen, als wenn er erst über 25 Vorgesetzte und Formulare an

die gewünschte Information kommt.

Möglicherweise spielt auch die Grundeinstellung des SB ein Rolle - sprich, setzt er sofort alle Hebel der Ermittlung

in Bewegung - oder arbeitet er nach Schema F.

Meine Frau hat als Fahrerin des Wagens ihrer Mutter auch schon ein +10 km/h agO Knöllchen direkt bekommen

obwohl sie schon ein paar Monate umgemeldet/umgezogen war. Da hatte wohl jemand viel Zeit und ein gutes Bild ...

 

Hatten wir da nicht irgendeinen Prominenten der nach einem Er.Sa.Fa Versuch mit einer Geldstrafe belegt wurde ..

(War doch ein Fußballer, oder nicht ?)

... dass der Er.Sa.Fa tatsächlich noch vom Gericht geladen wurde, obwohl absehbar war, dass die Sache gelaufen war,

... dass die :rolleyes: mehrfach beim Fahrer/Er.Sa.Fa zu Hause oder auf Arbeit aufgetaucht sind ..

 

Das alles sind Sachen die passieren können.

Und das muß dem Fahrer und dem Er.Sa.Fa eben klar sein

 

Die Sache mit dem EMA-Abgleich hatten wir doch auch schon. Demnach ist es unzulässig, wenn der SB ohne konkreten

Anhaltspunkt Bilder anfordert - also so eine Art Rasterfahndung. Wenn der SB aber - aufgrund des Blitz-Bildes - Grund zur

Annahme hat, dass der Sohn/Tochter/Frau/Mann (im Haushalt gemeldet) des Halters gefahren ist, darf er diese Bilder prüfen.

Meinem Verständnis nach darf er aber z.B. keine Bilder von Nachbarn o.ä. anfordern.

 

Gruß,

AnReRa

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Es soll jedenfalls nicht so hingestellt werden, als wäre Halter = Fahrer nur noch ein "dumm gelaufen" Kommentar wert. Lediglich die Frist bis zur Verjährung verlängert sich um die Zeit bis zum Anhörungsbogen. Ansonsten kann man auch hier einen anderen sich selbst beschuldigen lassen.

Da hast Du ja durchaus Recht, nur ist es halt so, dass die Angelegenheit ungleich schwieriger wird, wenn Halter=Fahrer ist. Zudem muss dann der sich selbst Bekennende durchaus die Nerven habe, das Ganze durchzustehen. Kommt dann noch hinzu, dass ein gutes Foto vorliegt, wird es schon fast unerreichbar. Der SB braucht ja das Bild nur mal eben mit der Datenbank des EMA abgleichen, denn dass das illegal sein soll, wurde hier nur mal so nebenbei eingeworfen, ohne eine Begruendung nach zu liefern.

Was man hier auch regelmaessig vergisst zu erwaehnen, ist die Tatsache, dass der sich selbst Bekennende moeglichst auch noch ein gutes Alibi haben sollte - anderenfalls er ploetzlich ein Fahrverbot, etliche Punkte und 'ne deftige Geldbusse an der Backe hat.

 

Mal ein Fall aus der Praxis: A wurde angezeigt wegen Noetigung und sagte aus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tat dem Bruder B ueberlassen war. Der Anzeigende identifizierte B auch eindeutig auf den vorgelegten Fotos. Was waere wohl mit B geschehen, wenn der nicht haette nachweisen koennen, dass er an diesem Tage Dienst hatte? :rolleyes:

 

Davon bin ich ausgegangen. Es bleibt also bei "heisser Luft" von Deiner Seite. Schade. Ich hatte gehofft, Du könntest einen konstruktiven Beitrag leisten. :lol:

Was heisst hier heisse Luft? Ich habe gar keine abgelassen, weder kalt noch heiss. In Sachen konstruktivem Beitrag - von dem redest Du immer wieder, hast ihn aber noch nie geleistet - solltest du wirklich mal in Vorleistung gehen, 'Netghost'!

 

Und damit endgueltig: Back to the topic, please!

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@HarryB: Hsl. der PN wurde alles gesagt, auch wenn du jetzt hier nochmal ankommst wie die andere Woche. Ich habe dem User gestattet, es öffentlich zu machen, damit war und ist für mich EOD.

 

'Mace' erwaehnte etwas vom unrechtmaessigen Abfragen der EMA-Datenbank, dass dieses so unrechtmaessig ist, ist mir gaenzlich neu. Dafuer wuerde ich schon mal gerne eine schluessige Begruendung haben wollen.

Ich habe in einem anderen Thread bereits die rechtlichen Grundlagen erläutert.

Wenn du nach "PersAuswG" und/oder "PassG" suchst unter dem User "Mace" wirst du darüber stolpern. Alle 3 Treffer betreffen dieses Thema.

Ergänzend hierzu:

Soweit der Betr. mit der Verfahrensrüge geltend macht, die Übermittlung der Kopie seines Paßfotos an die Ordnungsbehörde sei rechtlich nicht zulässig gewesen, so ist dem zuzustimmen; (... [betrifft Beweisverwertungsverbot]).

Die Übermittlung der Kopie des Lichtbildes des Betr. von der Melde- an die Ordnungsbehörde stand nicht im Einklang mit der Bestimmung des § 2b II PersonalAuswG. Danach wird die generelle Auskunftspflicht der Behörden nach §§ 161 StPO bzw. 46 I OWiG, 161 StPO eingeschränkt. Diese Einschränkung der Auskunftspflicht gilt gegenüber anderen Behörden, insbesondere auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden in dem Sinne, daß Auskünfte auch nicht erteilt werden dürfen. Dem Datenschutz - das Paßbild ist als personenbezogenes Datum i.S. des § 3 III BDSG und auch als „Information“ i.S. des § 21 PaßG und des § 2a I PersonalAuswG anzusehen - wird dabei Vorrang vor dem Aufklärungsinteresse anderer Behörden eingeräumt. Die Weitergabe dieses personenbezogenen Datums war hier auch nicht ausnahmsweise zulässig.

Die Voraussetzungen, die § 2b II PersonalAuswG an eine Datenweitergabe stellt, lagen nicht vor. Zwar ist nach § 2b II Nr. 3 PersonalAuswG eine Datenweitergabe dann zulässig, wenn die Daten beim Betr. nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erhoben werden können. Diese Voraussetzungen waren hier jedoch ebenfalls nicht erfüllt. Denn der Betr. hätte zum Zweke der Identifizierung ohne weiteres durch einen Polizeibeamten aufgesucht werden können.

OLG Frankfurt a.M., NJW 1997, 2964

 

Es ist allerdings in der Rspr (entgegen der hL) anerkannt, dass ein solcher Verstoß kein Beweisverwertungsverbot begründet.

 

Man kann naemlich davon ausgehen, dass der SB, so er nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, genau diese Abfrage macht, bevor er einen AHB an die andere Person ausstellt.

Das wird in aller Regel nicht gemacht, wenn jemand die Tat zugibt. Verbreite hier keine Falschwahrheiten, man kann nicht davon ausgehen. Es wird vielleicht hier und da mal gemacht, aber ausgehen kann man davon nicht. Ich habe in noch keinem Ers-afa-Verfahren von mir jemals erlebt, dass der geständige Ers.afa nochmal geprüft wurde.

 

Sollte dieses wirklich nicht rechtens sein, so koennte man doch hier, aus dem Forum heraus, eine Sammelklage (oder so) einreichen, um diesem treiben bundesweit ein fuer alle Mal ein Ende zu machen.....

Sollte in einem Fall, der mich betrifft, ein Abgleich mit dem Personalausweis- oder Passregister gemacht werden, werde ich dies zunächst dem Landesdatenschutzbeauftragten mitteilen und dann ggf. auf dem Verwaltungsgerichtsweg überprüfen lassen.

 

 

Pferdestehlers Arroganz hier ist aberwitzig. Er versucht krampfhaft an seinen Falschbehauptungen zu klammern durch den untauglichen Versuch, die Aussagen über die Erfolgschancen in der vorliegenden Konstellation der Lächerlichkeit preis zu geben. Es haben bereits ausreichend User den Erfolg der Methode bei Fahrer=Halter hier kund getan.

 

Es wurde von mir nicht behauptet, dass Ers.afa immer klappt. Aber auch bei der Konstellation Fahrer=Halter besteht eine gewisse (nicht eben geringe) Erfolgswahrscheinlichkeit. Ich werde es bei vergleichbarer Konstellation aktuell vmtl. auch wieder schaffen.

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Was heisst hier heisse Luft? Ich habe gar keine abgelassen, weder kalt noch heiss.

 

Du hast eine Behauptung aufgestellt die weder verifizierbar, noch mit Argumenten hinterlegt ist. Bei Rückfragen wiegelst Du ab. Ob heiss oder kalt - es ist halt nichts mehr als Luft.

 

In Sachen konstruktivem Beitrag - von dem redest Du immer wieder, hast ihn aber noch nie geleistet - solltest du wirklich mal in Vorleistung gehen, 'Netghost'!

 

Mensch Harry, schon wieder rückfällig geworden? Schade. Ich war schon ganz stolz, dass Du einige Wochen ohne Lügen über meine Person ausgekommen bist.

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Es geht nur darum, dass Du objektiv betrachtet keine Chance mehr hast (außer viel Glück außerhalb Deiner eigenen Möglichkeiten) und es unfair ist, Dir hier mit Er.SaFa zu kommen, da das schlichtweg nichts werden kann, es sei denn, das Bild wäre Grütze. Und dann brächte eine Aussageverweigerung eigentlich den gleichen Effekt, nur mit wesentlich weniger Streß. Fahrtenbuch drohte übrigens in beiden Fällen.

 

Mace schwingt sich hier in letzter Zeit zum selbsternannten Retter von allem und jedem auf. Darf ja jeder tun, aber wenn derjenige dann trotz Halter=Fahrer allen Ernstes noch einen Er.SaFa in's Spiel bringen will, dann kann man das nicht ernst nehmen. Aber so ist das halt: die Welt ist rund, der Papst ist katholisch und Mace und ich nehmen uns nicht ernst. *schulterzuck*

 

@PS: Das klingt schon so, als würdest du Mace etwas andichten wollen. Oder?

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Du hast eine Behauptung aufgestellt die weder verifizierbar, noch mit Argumenten hinterlegt ist. Bei Rückfragen wiegelst Du ab. Ob heiss oder kalt - es ist halt nichts mehr als Luft.

Wovon phantasierst Du hier? Kannst Du mir mal bitte zeigen, wo ich eine Behauptung aufgestellt haette, die nicht verifizierbar waere? :rolleyes:

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Es soll jedenfalls nicht so hingestellt werden, als wäre Halter = Fahrer nur noch ein "dumm gelaufen" Kommentar wert. Lediglich die Frist bis zur Verjährung verlängert sich um die Zeit bis zum Anhörungsbogen. Ansonsten kann man auch hier einen anderen sich selbst beschuldigen lassen.

Da hast Du ja durchaus Recht, nur ist es halt so, dass die Angelegenheit ungleich schwieriger wird, wenn Halter=Fahrer ist. Zudem muss dann der sich selbst Bekennende durchaus die Nerven habe, das Ganze durchzustehen.

Nicht mehr Nerven als jeder andere Ersafa auch.

 

Kommt dann noch hinzu, dass ein gutes Foto vorliegt, wird es schon fast unerreichbar. Der SB braucht ja das Bild nur mal eben mit der Datenbank des EMA abgleichen,

Das kann natürlich passieren, darauf ist ja auch schon hingewiesen worden.

Allerdings wird wohl nicht oder nicht standardmäßig oder nicht immer ein Bildabgleich gemacht, wenn sich ein "Täter" freiwillig selbst beschuldigt und das halbwegs glaubhaft klingt, z.B. weil ein Verwandschaftsverhältnis zum Halter besteht und Autos ja häufig in der Familie verliehen werden.

 

Und wenn es nicht klappt, dann klappt es eben nicht, weitere Bestrafungen sind nicht zu befürchten, das Risiko ist also gleich null.

 

Was man hier auch regelmaessig vergisst zu erwaehnen, ist die Tatsache, dass der sich selbst Bekennende moeglichst auch noch ein gutes Alibi haben sollte - anderenfalls er ploetzlich ein Fahrverbot, etliche Punkte und 'ne deftige Geldbusse an der Backe hat.

Das ist sicher der Idealfall.

Allerdings ist das Risiko einer Verurteilung des Ersafas begrenzt, dadurch, dass ja auf dem Bild zu erkennen ist, dass er es nicht ist. Zusätzlich kann, sollte z.B. das Bild wider Erwarten schlecht sein, eine Verurteilung aber dennoch befürchtet werden der tatsächliche Fahrer sich schuldig bekennen.

 

Kennt jemand hier einen Fall, in dem der Ersafa wirklich das Bußgeld etc aufgedrückt bekam?

 

Mal ein Fall aus der Praxis: A wurde angezeigt wegen Noetigung und sagte aus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tat dem Bruder B ueberlassen war. Der Anzeigende identifizierte B auch eindeutig auf den vorgelegten Fotos. Was waere wohl mit B geschehen, wenn der nicht haette nachweisen koennen, dass er an diesem Tage Dienst hatte? :rolleyes:

Du weichst hier vom Ordnungswidrigkeitsverfahren ins Strafrecht aus.

Da es hier z.B. den Tatbestand der Strafvereitelung gibt ist das eine ganz andere Geschichte...

 

 

Hatten wir da nicht irgendeinen Prominenten der nach einem Er.Sa.Fa Versuch mit einer Geldstrafe belegt wurde ..

(War doch ein Fußballer, oder nicht ?)

Das war Mehdi Mahdavikia.

Er wurde wegen falscher Verdächtigung verurteilt, darauf, dass der Ersafa sich aber selbst beschuldigen sollte wird hier doch oft genug hingewiesen...

 

Zum Artikel:

http://www.faz.net/s/Rub822C6F5CE40E4AC589...n~Scontent.html

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