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Geblitzt Mit Fahrtenbuch


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hallo.

 

ich muss ein fahrtenbuch führen. nun habe ich post bekommen (kann das foto leider erst am wochenende selbst anschauen weil ich dann erst wieder zu hause bin) dass ich innerorts 23 zu schnell gewesen sein soll. mein mitbewohner ist sich noch nicht einmal sicher ob ich gefahren bin weil das foto so schlecht ist. was passiert, wenn ich auf den anhörungsbogen schreibe ich möchte ein besseres foto? kann ich dann schon ärger bekommen?

 

sinn der übung ist es die rechtskraft etwas raus zu zögern.

 

also kann ich (obwohl ich ja dank meines fahrtenbuches genau weiß wer gefahren ist, nämlich ich) trotzdem ohne ärger bekommen zu können angeben ich möchte ein besseres foto um den fahrer zu identifizieren?

 

falls es eine rolle spielt: der landkreis aus dem der blitzer kommt ist 200 km von dem landkreis weg in dem das auto angemeldet ist!

 

gruß timo

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was passiert, wenn ich auf den anhörungsbogen schreibe ich möchte ein besseres foto? kann ich dann schon ärger bekommen?

Nein, du wirst keinen Ärger bekommen, es kann aber sein, dass der Sachbearbeiter die Polizei bei dir vorbeischickt, damit sie sich mal dein Fahrtenbuch ansehen.

Ebenso kann es sein, dass du dann einfach dennoch kommentarlos einen Bußgeldbescheid bekommst.

Dann kannst du aber durch Einspruch immer noch die Rechtskraft gehörig herauszögern.

 

Warum ist dir das aber so wichtig?

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damit sie sich mal dein Fahrtenbuch ansehen.

Falls Du vorhast das Fahrtenbuch zu manipulieren kann es im Fall des Falles richtig Ärger geben.

Das gilt m.W. als Urkundenfälschung und ist als solches keine OWi mehr.

 

Bei einer vorangegangenen OWi zählt außerdem der Tattag, nicht der Tag der Rechtskraft der 2.ten OWi.

Also bspw. falls es um Punkteverjährung geht.

Falls das FB nicht auffindbar ist :rolleyes: gibt das im übrigen auch 1 Punkt ...

 

Gruß,

AnReRa

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Falls Du vorhast das Fahrtenbuch zu manipulieren kann es im Fall des Falles richtig Ärger geben.

 

Vielleicht hat er gerade eben eine Kanne Kaffee versehentlich über das Fahrtenbuch gekippt und muss alles noch mal neu schreiben :rolleyes: , damit der Beamte, es bei der Kontrolle auch gut lesen kann.

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Falls Du vorhast das Fahrtenbuch zu manipulieren kann es im Fall des Falles richtig Ärger geben.

 

Vielleicht hat er gerade eben eine Kanne Kaffee versehentlich über das Fahrtenbuch gekippt und muss alles noch mal neu schreiben :rolleyes:

Dann möchte der Kollege sicher dass versifte FB sehen ...

 

Gruß,

AnReRa

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Fahrtenbücher haben die Eigenschaft, das fortlaufend etwas in sie eingetragen wird. Irgentwann ist es voll und man fängt ein neues an. Ob in der Vergangenheit einmal ein neues - aus welchem Grund auch immer - geschrieben wurde, entzieht sich dem kontrollierenden Beamten.

 

Wichtig ist allerdings, das es keine Ungereimtheiten in den Eintragungen gibt.

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Fahrtenbücher haben die Eigenschaft, das fortlaufend etwas in sie eingetragen wird. Irgentwann ist es voll und man fängt ein neues an. Ob in der Vergangenheit einmal ein neues - aus welchem Grund auch immer - geschrieben wurde, entzieht sich dem kontrollierenden Beamten.

 

Wichtig ist allerdings, das es keine Ungereimtheiten in den Eintragungen gibt.

wenn du vom 30.6. an für ein Jahr FB führen musst, dann musst du schön alle aufbewahren, bis die angeordnete Aufbewahrungsfrist vorbei ist.

Auch weiss ich nicht, ob es so gut ist, hier tipps zu geben, die zu nicht unerhbleichen Konseqenzen führen können.

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Guest Pferdestehler

Jaaaa, aber bitte wer weißt denn nach, dass vorher überhaupt gefahren wurde? Sofern noch nie jemand das Fahrtenbuch kontrolliert hatte, braucht man letztlich nur die eine Fahrt eingetragen haben, bei der akut (also durch Anhalten) kontrolliert wird. Nichts weiter. Ergo: ein leeres (nicht geführtes) Fahrtenbuch führt im Höchstfall zu einem Punkt und 50 Euro an die Landeskasse. Wenn man gut ist, schreibt man während des Herauswinkens oder in der Kontrolle noch schnell die eine Zeile rein.

 

Was nicht zu beweisen ist (also sämtliche andere Fahrten), kann auch nicht gegen jemanden eingesetzt werden. Merke: eine Kilometerangabe im Fahrtenbuch ist nicht gefordert. Damit ist das FB zahnlos und leicht zu betrügen. Auch bei einer Kontrolle zu Hause durch die Polizei kann das Fahrtenbuch komplett leer sein, auch nach einem Jahr. Weil niemand beweisen kann, ob man gefahren war oder das Auto nur gestanden hat.

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führt im Höchstfall zu einem Punkt und 50 Euro

 

Nun sollte der TE mal herausrücken, warum er die Rechtskraft für den Verstoß herauszögern möchte.

Es sollte doch ziemlich egal sein, ob er den Punkt wegen den +23 km/h oder den

nicht geführten FB bekommt. Oder ?

(Wobei er dann möglichweise aber 2 bekommt, wenn das Bild gut genug ist ...)

 

Gruß,

AnReRa

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Fahrtenbücher haben die Eigenschaft, das fortlaufend etwas in sie eingetragen wird. Irgentwann ist es voll und man fängt ein neues an. Ob in der Vergangenheit einmal ein neues - aus welchem Grund auch immer - geschrieben wurde, entzieht sich dem kontrollierenden Beamten.

 

Wichtig ist allerdings, das es keine Ungereimtheiten in den Eintragungen gibt.

wenn du vom 30.6. an für ein Jahr FB führen musst, dann musst du schön alle aufbewahren, bis die angeordnete Aufbewahrungsfrist vorbei ist.

 

Wenn ich ein Fahrtenbuch führen müsste - was jeder hier sowieso macht - wäre das nach ca. 3 Wochen voll. In einem Jahr kommen da bei mir schon einige Büchlein zusammen. Bei anderen, die weniger fahren gibt es vielleicht nur ein halbes, vollgeschriebenes Buch, weil das Auto nur zwischen ALDI, Kleingarten und Friedhof hin- und her bewegt wird.

 

Nun ist Papier ja geduldig.

 

Wenn der TE nun mitteilt, er habe Post bekommen, hat er noch genügend Zeit Kaffee zu kochen, die Kanne umzuschmeissen und ein neues Buch anzufangen zu schreiben. Ob da jetzt unbeabsichtigte " Änderungen " drin vorkommen, kann der kontrollierende Beamte nicht nachvollziehen, er weis ja noch nicht einmal, das es einen Unfall mit dem Buch gegeben hat. Von daher............ :lol:

 

Selbstverständlich werden die Fahrtenbücher bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist aufgehoben.

 

Auch weiss ich nicht, ob es so gut ist, hier tipps zu geben, die zu nicht unerhbleichen Konseqenzen führen können.

 

Zu Konsequenzen führen können, die Betonung liegt auf " können ", aber nicht müssen, wenn man es einigermaßen vernünftig anpackt. Und überhaupt ist doch das Radarforum dazu da, Tipps zu geben, wie man es eventuell schaffen könnte, dem Ärger aus dem Weg zu gehen. :rolleyes:

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so... also für alle die hier immer rum schreien dass das fahrtenbuch ruhig leer gelassen werden kann hier eine kleine geschichte die mir persönlich passiert ist:

 

ca. 3 monate nach der fahrtenbuchanordnung kam die polizei zu mir und warf einen brief in meinen briefkasten (haben nicht geklingelt) mit der bitte das fahrtenbuch innerhalb 3 tagen vorzuzeigen.

gesagt getan. ich habe eine kopie gemacht und bin aufs revier gefahren (hab ja nichts zu verbergen hab das ding nämlich wirklich einigermaßen ordentlich geführt)

 

auf dem revier hat der polizist gemeint ich solle ihn in 2 tagen anrufen ob alles ok war (ich weiß, man muss nicht... aber wie gesagt, ich hatte nichts zu verbergen und deswegen auch keinen grund stress anzufangen)

 

als ich ihn angerufen hab meinte er dass es gut geführt sei mit ein paar ausnahmen. die haben sich tatsächlich mehrmals diese 3 monate aufgeschrieben wo mein motorrad stand. z.b. stand es vor der hochschule und ich hab für hin und rückfahrt (dazwischen waren 60 min pause) eine fahrt geschrieben. Da hat er zu mir gemeint dass das nich sein kann dass ich von 11 bis 12:30 gefahren bin und das motorrad um 12:00 an der hochschule stand...

 

einmal hat er gemeint dass sie um 20 uhr da waren, und das motorrad nicht vor meiner haustür stand und an diesem abend auch keine fahrt mehr eingetragen war... ich hatte zwar eine erklärung dafür (hab wo anders übernachtet, was ja auch nicht verboten ist), aber solche konstellationen können einen auch nen punkt kosten. was ist wenn das motorrad den einen tag vor meiner tür gesehen wird, und den tag drauf vor der hochschule aber zwischendrin keine fahrt eingetragen ist! also das wird schon kontrolliert (zumindest in meinem fall...)

 

also ich wäre vorsichtig mit den aussagen dass man ein fahrtenbuch gar nicht führen muss. sonst nimmt das hier noch jemand zu wörtlich und bekommt dann nen punkt :rolleyes:

 

so... nun nochmal 3 fragen von mir:

 

1. also kann ich getrost hinschreiben ich möchte ein besseres foto haben um den fahrer besser zu identifizieren zu können??? kann ich da irgendeinen ärger bekommen? weil im prinzip brauch ich ja dank meinem fahrtenbuch kein foto um den fahrer zu nennen

 

2. eine ganz andere frage: die fahrtenbuch auflage war damals mit meinem motorrad (hatte auch nur ein motorrad). seit september besitze ich noch ein auto dazu (also auto und motorrad). in der fahrtenbuchauflage stand dass ich für alle ersatzfahrzeuge ein fahrtenbuch führen muss. wie ist ersatzfahrzeug zu verstehen? also alle fahrzeuge die auf mich zugelassen sind die ich anstatt dem motorrad benutzen könnte oder gilt das nur wenn ich das fahrzeug ummelde oder ein neues anstatt dem motorrad anmelde?

 

3. was pasiert wenn für diesen tag keine fahrt eingetragen ist? bekomme ich dann nur einen punkt und 40 euro strafe??? weil das foto ist nahezu unverwertbar... wäre vielleicht noch billiger als die 80 euro und 1 punkt für 23 innerorts...

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so... also für alle die hier immer rum schreien dass das fahrtenbuch ruhig leer gelassen werden kann hier eine kleine geschichte die mir persönlich passiert ist:

Die Hinweise wie man kreativ mit einem Fahrtenbuch umgehen kann haben/hatten meiner Meinung nach die Prämisse, dass man sein Fahrzeug in der Garage "verstecken" kann und nicht ständig öffentlich rumstehen hat.

Wenn die Karre ständig draußen steht dann sieht man ihr recht leicht an, ob sie regelmäßig gefahren wird oder schon Monate nicht bewegt wurde.

 

Vielleicht gehört zu den Voraussetzungen auch, dass man in einer etwas größeren Stadt und nicht in einer kleinen Gemeinde wohnt, wo die örtliche Polizeidirektion nicht viel mehr zu tun hat als Fahrtenbücher zu überwachen.

 

1. also kann ich getrost hinschreiben ich möchte ein besseres foto haben um den fahrer besser zu identifizieren zu können??? kann ich da irgendeinen ärger bekommen? weil im prinzip brauch ich ja dank meinem fahrtenbuch kein foto um den fahrer zu nennen

Fragen kannst du nach dem Foto natürlich.

Aber nicht wundern, wenn als Antwort zurückkommt, dass man dich und dein Fahrtenbuch gerne mal wieder auf dem Amt sehen möchte.

 

3. was pasiert wenn für diesen tag keine fahrt eingetragen ist? bekomme ich dann nur einen punkt und 40 euro strafe??? weil das foto ist nahezu unverwertbar... wäre vielleicht noch billiger als die 80 euro und 1 punkt für 23 innerorts...

Woher weißt du denn auf einmal, dass das Foto nahezu unverwertbar ist?

 

Kann man dich nicht als Fahrer ermitteln und du kannst im Fahrtenbuch für diesen Tag keinen Eintrag vorweisen, dann wird man dir einen Punkt und 40 € aufdrücken.

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:rolleyes:

Bringt aber alles nichts wenn im Buch für Tag XX keine Fahrt eingetragen ist aber für diesen Tag ein schönes Foto vorliegt auf dem klar zu sehen ist das es nicht in der Garage stand sondern sehr zügig über die Strasse bewegt wurde.Nächstes Problem,wenn Mister X sich ein schönes Foto fürs Familienalbum hat schissen lassen aber Miss Y für den fraglichen Zeitraum im Buche steht.Oder wenn irgendwann kurz vor Verjährung Post kommt und man zwischenzeitlich frisch fromm fröhlich und kreativ das Buch ausgefüllt hat und plötzlich jemand für den fraglichen Zeitpunkt als Fahrer drinsteht aber gar nicht gefahren ist und dummerweise das nicht beweisen kann..

Ist ja nun nicht so das immer davon ausgehen kann das man die Zeit bekommt das Buch nach Vorwarnung noch zu "frisieren".

Einem Geschäftspartner eines Kumpels ist es selten dumm gelaufen,zwei :lol: besuchten ihn in seinem Laden für Kfz-Zubehör und meinten da er gerade da sei und das Auto ja auch im Hof stehen würde könnte er sich ja mal das Fahrtenbuch anschauen so lange sein Kollege sich in Reifenfragen beraten lässt.

Ergebnis war Treffer und versenkt da gleich mehrer Vergehen laut Buch nicht möglich waren da das Auto angeblich entweder nicht bewegt wurde oder eindeutig die falsche Person eingetragen war.

Da stellt sich doch die Frage ob es nicht doch einfacher ist das Buch anständig zu führen und sich mal verkehrstechnisch für diese Zeit in der man das Buch führen muß am Riemen reisst.

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Guest Pferdestehler
Bringt aber alles nichts wenn im Buch für Tag XX keine Fahrt eingetragen ist aber für diesen Tag ein schönes Foto vorliegt auf dem klar zu sehen ist das es nicht in der Garage stand sondern sehr zügig über die Strasse bewegt wurde.

Da man ein Blitzen zumeist merkt, sollte das kein großes Risiko sein. Denn Oh Wunder, steht dann diese Fahrt natürlich eingetragen im Fahrtenbuch. Übrigens ist es natürlich sinnvoll, ein Fahrtenbuch nicht komplett leer zu lassen und damit schlafende Hunde zu wecken. Ich hatte das damals so gemacht, dass ich vor einer anstehenden Kontrolle rund 15 fiktive Fahrten eingetragen hatte. Dauert zehn Minuten und dann ist alles OK.

 

Ist ja nun nicht so das immer davon ausgehen kann das man die Zeit bekommt das Buch nach Vorwarnung noch zu "frisieren".

Ja, ganz risikofrei ist das alles sicher nicht. Man sollte schon genau wissen, was geht und was nicht, viel über die Materie nachgedacht haben und vor allem gut vorbereitet sein auf das, was kommen kann, beispielsweise unangemeldete Kontrollen, die man durchaus dann auch geschickt abweisen kann.

 

Beispiel 1: Man bemerkt, dass die Polizei an der Tür klingelt, also schickt man die Frau an die Tür und verhält sich still. Die Frau sagt dann "mein Mann ist nicht zu Hause, bitte kommen sie später wieder". Ergebnis: Zeit zum Frisieren/Ausfüllen.

Beispiel 2: Auto wird regelmäßig in verschlossener Garage abgestellt. Wenn die Polizei unangemeldet zur Kontrolle erscheint, sagt man "das Auto ist in der Werkstatt und das Fahrtenbuch ist (oh Wunder!) im Auto, bitte kommen sie in ein paar Tagen wieder". Ergebnis: Zeit zum Frisieren/Ausfüllen.

 

Unter guten Voraussetzungen kann man das Fahrtenbuch schlichtweg fast vergessen. Man muss nur wissen, was man tut. Strategisch handeln.

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Beispiel 1: Man bemerkt, dass die Polizei an der Tür klingelt, also schickt man die Frau an die Tür und verhält sich still. Die Frau sagt dann "mein Mann ist nicht zu Hause, bitte kommen sie später wieder". Ergebnis: Zeit zum Frisieren/Ausfüllen.

 

Beispiel 2: Auto wird regelmäßig in verschlossener Garage abgestellt. Wenn die Polizei unangemeldet zur Kontrolle erscheint, sagt man "das Auto ist in der Werkstatt und das Fahrtenbuch ist (oh Wunder!) im Auto, bitte kommen sie in ein paar Tagen wieder". Ergebnis: Zeit zum Frisieren/Ausfüllen.

Da wären wir wieder bei der Frage, ob die :lol: in dieser Situation dann in die Garage schauen dürften ...

Ich möchte da keine Diskussion über die Rechte der :rolleyes: in Gang bringen, aber darf ich in dieser Situation den Zugang in die

Garage verweigern ?

Was, wenn die :mecker: gesehen haben, dass Du gerade im Garten warst oder mit dem Hund heimgekommen bist ?

Soll man während der Zeit der FB Auflage darauf achten, dass die Straße menschenleer ist wenn man das Haus betritt :rolleyes:

 

Diese 'Notlüge' kommt sicher nicht gut an ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ich möchte da keine Diskussion über die Rechte der :rolleyes: in Gang bringen, aber darf ich in dieser Situation den Zugang in die

Garage verweigern ?

 

Die Frage stellt sich gar nicht. Ohne einen Durchsuchungsbeschluss darf die Polizei ohne Deine Einwilligung nicht in Deine Garage schauen (Ausnahme: Gefahr im Verzug. Die dürfte aber bei Kontrolle eines Fahrtenbuches nur schwer zu begründen sein).

 

Darüber hinaus ist es unerheblich, ob sich das Auto in der Garage befindet (Du hast dich ja nicht festgelegt, welches Deiner Fahrzeuge in der Werkstatt ist) und ob das Fahrtenbuch auch tatsächlich darin liegt. Du könntest Dich ja auch irren und das Fahrtenbuch liegt tatsächlich bei Deiner Freundin im Auto.

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Guest Pferdestehler

@anrera

 

Da kann man unglaublich simpel kreativ sein. Das Fahrtenbuch muss ja nicht einmal im betreffenden Fahrzeug liegen, eine diesbezügliche Vorschrift gibt es nicht. Dann liegt es halt woanders oder man findet es gerade nicht, verspricht aber, es nachzureichen. Whatever.

 

Es gibt bzgl. Fahrtenbuch NUR EINE Situation, die brenzlig sein kann: man wird während eines Fahrvorgangs nach dem Fahrtenbuch gefragt. Daher sollte man es für eine allgemeine Fahrzeugkontrolle (z.B. "Mausefalle") im Auto griffbereit haben, schnell Datum, Uhrzeit und Unterschriftskringel rein machen und schon ist die Sache erledigt. Nur wenn man das nicht mehr schafft, kann man ein Pünktchen bekommen. In der Realität sehe ich zumindest in meiner Situation keine erkennbare Wahrscheinlichkeit, so ein Pünktchen je zu kassieren. Großstadt, Garage, letzte Mausefalle, in die ich heruasgewunken wurde, liegt etwa 25 Jahre zurück, die letzte Vorbeifahrt immerhin etwa zwei Jahre, was soll da passieren?

Und ja, ich hatte für 12 Monate ein Fahrtenbuch laufen. Konnte es auf einen zugelassenen, aber nur als Teilehaufen existierenden Oldtimer abdrücken, somit trug ich im Nachhinein ein paar fiktive Fahrten ein. Eine erste Kontrolle durch den Kontaktbereichsdienst wurde am 27.12. gegen 10 Uhr früh probiert, wir schauten aus dem Fenster, sahen Polizei, meine Frau ging nach vorn und entschuldigte meine Abwesenheit. Die Beamten waren sehr freundlich und baten um Vorlage des Fahrtenbuchs innerhalb der folgenden 3 Wochen ("bis Mitte Januar"). Alternativ würden Sie nach Anruf auch gerne selbst nochmals vorbeischauen. Und so war es. Mitte Januar rief ich dort an und lud sie ein, ein Beamter kam dann vorbei, schaute sich die paar Zeilen fiktiver Fahrten an, ich erzählte noch davon, dass das Auto inzwischen schon seit ein paar Monaten in der Komplettrestauration sei, ein paar Minuten Smalltalk, alles in Ordnung.

 

Nie wieder was gehört. das Fahrtenbuch lief noch offiziell bis zum August. Ich musste es nicht einmal einschicken zum Schluss.

 

Wenn man sich mit den Mechanismen und gesetzlichen Grundlagen ein wenig beschäftigt hat, kann man diverse Vorteile nutzen. Ganz legal. Na ja, die ausgedachten Fahrten waren nicht ganz sauber, aber es steht nirgends, dass man zu echten Fahrten (hier Anzahlt 0 (in Worten "Null")) nicht noch ein paar fiktive hinzudichten darf. :rolleyes: Alles durch und durch legal.

 

Klar, das ist ein Szenario, vollkommen individuell und auch mit etwas Glück dabei. Aber so läuft das halt immer. Ein Standardverfahren gibt es da nicht. Man muss da immer individuell schauen, was geht.

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Und ja, ich hatte für 12 Monate ein Fahrtenbuch laufen. Konnte es auf einen zugelassenen, aber nur als Teilehaufen existierenden Oldtimer abdrücken, somit trug ich im Nachhinein ein paar fiktive Fahrten ein.

 

Zu meinem besseren Verständnis: Wenn doch das Auto ohnehin nicht fahrbereit ist ("Teilehaufen"), warum sollte man dann überhaupt Fahrten eintragen? Wenn keine Fahrt stattfindet, ist das doch ebenfalls im gesetzlichen Rahmen? :rolleyes:

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Guest Pferdestehler

Man will doch keine schlafenden Hunde wecken. Ein paar fiktive Fahrten und die Behörde sieht wohlwollen, dass ich meiner Pflicht schön nachgekommen bin. Warum sollte ich die unnötig durch ein leeres Buch provozieren? Immer schön artig das machen, was die wollen. Zumindest sollte man so tun. :rolleyes:

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Man will doch keine schlafenden Hunde wecken. Ein paar fiktive Fahrten und die Behörde sieht wohlwollen, dass ich meiner Pflicht schön nachgekommen bin. Warum sollte ich die unnötig durch ein leeres Buch provozieren? Immer schön artig das machen, was die wollen. Zumindest sollte man so tun. :rolleyes:

 

Ok, das macht Sinn.

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Guest Pferdestehler

In meinem Fall endete das in einem sehr angenehmen Gespräch mit dem Polizeibeamten über historische Sportwagen, war alles ganz locker. Ich fühlte mich da in keiner Form unter Druck, der Mann war nett, fast schon rührend freundlich.

Eine leere Liste hätte da nur unnötige Zweifel gesäht.

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In meinem Fall endete das in einem sehr angenehmen Gespräch mit dem Polizeibeamten über historische Sportwagen, war alles ganz locker. Ich fühlte mich da in keiner Form unter Druck, der Mann war nett, fast schon rührend freundlich.

Eine leere Liste hätte da nur unnötige Zweifel gesäht.

 

Da sieht man wieder mal, was die Verkehrserziehung anno dato taugt. :lol:

Fahrtenbuch = der Lacher der Nation!

:rolleyes:

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Ich kann dem Fahrtenbuch auch nichts wirklich Schlimmes abgewinnen.

 

Ich habe, wie schon erwähnt, längere Zeit (weit über 6 Monate) lang jede Fahrt (unabhängig mit welchem Auto) protokolliert, um eine Statistik erstellen zu können. Das reine Protokollieren (Kilometerstand vor und nach Fahrtantritt, Auslesen des Bordcomputers nach jeder Fahrt hsl. Durchschnittsverbrauch und Durchschnittsgeschwindigkeit, Fahrzeug) war dabei noch der geringere Aufwand im Vergleich zur Auswertung.

 

Es würde mir nicht die Bohne ausmachen, die wenigen Infos, die verlangt sind, in ein Fahrtenbuch für 6-12 Monate einzutragen, noch dazu nur an einem Fahrzeug.

Wenn ich dafür Punkte und Fahrverbot abwenden kann: Jederzeit!

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Da sieht man wieder mal, was die Verkehrserziehung anno dato taugt. :lol:

Fahrtenbuch = der Lacher der Nation!

:rolleyes:

 

Es wird aber gut verkauft, zumindest das muss man den Jungs zugestehen.

 

Ein nicht kleiner Teil der Bevölkerung lässt sich davon sehr wohl einschüchtern und verunsichern!

 

Das ist imho ein reines Druckmittel unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr bla bla oder weis' der Kuckuck wie das rechtlich verkauft wird.

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Ein nicht kleiner Teil der Bevölkerung lässt sich davon sehr wohl einschüchtern und verunsichern!

Na, ist doch praktisch, wenn die meisten sich davon einschüchtern lassen.

So lange das der Fall ist, sieht die Obrigkeit das als "scharfes Schwert" an (nicht wenige geben sogar Fahrverbotstaten zu, nur um das Fahrtenbuch abzuwenden :rolleyes:) und sieht keine Veranlassung zu "schärferen Schwertern".

 

Da finde ich es richtiggehend gut, dass man das so offensiv als Drohmittel benutzt und das auch zum Großteil Wirkung zeigt. Es zeigt, dass man nichts Wirksameres hat, mit dem man drohen kann.

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Da sieht man wieder mal, was die Verkehrserziehung anno dato taugt. :lol:

Fahrtenbuch = der Lacher der Nation!

:rolleyes:

 

 

Aber nur, ...

 

Wenn man sich mit den Mechanismen und gesetzlichen Grundlagen ein wenig beschäftigt hat,

 

:rolleyes:

 

Absolut richtig. Leider wollen das die wenigsten und plappern blind nach, was ihnen diktiert wird. Sprich viele meinen, wenn sie nur langsam fahren, dass sie auch sicher fahren. Das sind für mich Leute, die ich nur müde belächeln kann. Eines besserem wird und sollte man diesen Leuten nicht belehren.

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Guest Pferdestehler

Ich muss noch anmerken, dass bei der ganzen Geschichte einiges gut gelaufen war. Erstmal war das betreffende Auto schon eine Weile verkauft, als das FB verhängt wurde. Das merkte der entsprechende Sachbearbeiter natürlich und suchte sich einfach das für ihn naheliegende andere Fahrzeug aus, was dann aber nicht mein Kleinbus war, sondern der Kleinwagen meiner Frau. Genau dies nahm ich zum Anlass, einen schäumenden Brief an den SB abzusetzen, dass er doch nicht meine Frau ärgern dürfe, überhaupt hätte er bereits am Geburtsdatum meiner Frau und dem Kennzeichen merken müssen, dass das ihr Auto sei (konnte er natürlich gar nicht, aber man kann es ja als dummer Bürger mal behaupten :lol:). Ich schrieb dann noch in weiser Voraussicht, er hätte es doch auf meinen Sportwagen packen können, wäre doch viel sinnvoller gewesen, Protest, Einspruch, Fluch... :rolleyes:

 

Er schrieb dann kleinlaut zurück :rolleyes:, dass er sich ja nur entgegenkommend zeigen wollte, und daher den Sportwagen verschont hat. Er böte mir an, dass ich selbst ein Fahrzeug benennen könne.

 

Da war das Spinnennetz bereits gewoben. :mecker: Ich bot ihm genau den einen Sportwagen an, den es seit mehreren Jahren schon nur als Teilehaufen gab, aber immerhin zugelassen. Das machte er dann auch. Als ich den Brief bekam mit dem Fahrtenbuch für den betreffenden Wagen, machte ich erst mal Luftsprünge.

 

Somit waren alle in Benutzung befindlichen Autos FREI von Fahrtenbüchern. Aber genau deshalb durfte ich die Sache nicht noch überstrapazieren, indem ich jetzt noch mit einem verdächtig leeren Fahrtenbuch komme. Die Hunde sollten schön weiter schlafen.

 

Die Story liegt inzwischen viele viele Monate zurück, daher kann ich sie inzwischen offen erzählen. :rolleyes:

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so! is zwar eine tolle diskussion hier, aber ich hab neue infos :rolleyes:

 

soeben hat mein kollege mir einen link geschickt... lest ihn selber durch:

 

http://www.verkehrsrundschau.de/adac-tempo...ein-897594.html

 

und überraschung, das ist genau das gerät mit dem ich geblitzt worden bin! was würdet ihr mir raten? bin adac mitglied... bringt mir das was? hab auch ne rechtschutz! meint ihr es ist den stress wert? der punkt juckt mich nicht... einzig und allein die 100 euro stören mich! und wenn ich jetzt ständig zum anwalt fahren muss... meint ihr das ist es wert?

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Hallo,

 

mit 'ner Verkehrsrechtschutzversicherung kannst Du - nach Rüchsprache mit der Versicherung - in jedem

Fall zum Anwalt gehen.

ADAC oder nicht ist dann egal.

Mehr als das Bußgeld kostet es Dich trotzdem nicht ...

 

Momentan sind sich die Gutachter bezüglich PoliScan äußerst unsicher ...

 

Gruß.

AnReRa

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wer weiss eigentlich von einer FB-Auflage ?

 

Hallo,

 

ich denke doch mal, dass die für den Verstoß zuständige Bußgeldstelle die FB-Auflage verhängt... und diese dann eventuell an

den nächstgelegenen Polizeiposten zur Kontrolle weiter meldet, oder ?

Woher weiss dann der SB einer anderen Bußgeldstelle (hier 200km) von der Existenz einer Fahrtenbuchauflage ?

Also dürfte hier Bild anfordern usw. doch problemlos möglich sein.

Und, eine Fahrt muss doch erst nach deren Abschluß ins FB eingetragen werden, oder ? So kenne ich das z.B. vom roten Kennzeichen,

also dürfte eine Verkehrskontrolle ohne eingetragene Fahrt, oder auch sogar ohne mitgeführtes FB kein Problem darstellen, auch hier die Frage, woher sollte der Beamte der Verkehrskontrolle sein Wissen um die FB-Auflage haben ?

 

Viele Grüße

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Und, eine Fahrt muss doch erst nach deren Abschluß ins FB eingetragen werden, oder ?

Die StVO sagt dazu:

§31a Fahrtenbuch

..

 

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

 

1. vor deren Beginn

 

1. Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

2. amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

3. Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt

 

2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift

 

einzutragen.

 

Die Frage ist, ob sich aus

(3) Der Fahrzeughalter hat ... das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen

schließen läßt, dass das FB im Auto mitzuführen ist sofern es nicht ausdrücklich in der Auflage erwähnt wird.

Weil der Passus 'festgelegten Ort' läßt darauf schließen, dass die :unsure: das vor Ort (bei einer Routinekontrolle)

im Allgemeinen gar nicht auszuhändigen ist. Die :blink: dürften nur sagen "bringen Sie dass sofort da-und-da zur Prüfung vorbei"

 

woher sollte der Beamte der Verkehrskontrolle sein Wissen um die FB-Auflage haben

Ich bin mir recht sicher, dass diese Information schon bei einer routinemäßigen Kennzeichenabfrage zu Tage kommen würde.

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Pferdestehler

Dass man es während der Fahrt mitführen muss, ist durch den Gesetzestext impliziert. Du musst vor Fahrtantriff den Beginn eintragen, da gäbe es noch kein Problem, das Fahrtenbuch danach außerhalb des Fahrzeugs zu deponieren. Setzte dann aber voraus, dass man in jedem Fall auch dort seine Fahrt wieder beendet ("nach ... Beendigung unverzüglich"). Das macht wenig Sinn, oder?

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@PS

Wir suchen doch nach 'kreativen' Lücken, oder ?

 

Im Prinzip ist es klar, weil ja schon die Fahrt zum Supermarkt immer 2 Einträge erforderlich macht.

9.00 Uhr Garage -> 9.05 Uhr Supermarkt, 9.30 Uhr Supermarkt -> 9.35 Uhr Garage

 

Ein einzelner Eintrag der Form 9.00 Uhr Garage -> 9.35 Uhr Garage erscheint ja wohl eher lebensfremd.

(Hier hätte man das FB auch zu Hause in der Garage lassen können)

 

Aber Absatz §3 heisst doch ausdrücklich nicht

" jederzeit auf Verlangen von autorisierten Personen :unsure: vorzuzeigen"

sondern

"an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort vorzuzeigen"

Demzufolge muesste in einer FB-Auflage doch auch ein solcher Ort explizit erwähnt werden. Oder ?

Ist die Straße als solches ein 'festgelegter Ort' ?

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Pferdestehler

Na ja, das hatten wir schon mal irgendwo. Da hatte ich auch behauptet, dass man ja eigentlich pro Tag nur einen Eintrag machen müsse, also das ganze Fahrtenbuch voll mit "00:01 losgefahren" und "24:00 angekommen", den ganzen Tag pauschal als Nutzung anzusehen, um sich unnötige Schreibereien zu sparen. Wenn ich mich nicht täusche, hatte mich Goose damals diesbezüglich zerpflückt. :unsure:

Wir hatten ja hier irgendwo einen Thread über das Thema "Wie überstehe ich ein Fahrtenbuch mit möglichst wenig Aufwand". Im Ergebnis musste man zwar immer jeder Fahrt eintragen, aber eben nur Uhrzeit, Datum, Index des Fahrers bzgl. einer Legende im Fahrtenbuch. Mehr nicht. Finde den Thread aber nicht.

 

Warum sollte der Ort nicht "Straße" sein? Es kann durchaus ein Polizist verlangen, ihm das Fahrtenbuch jetzt an diesem Ort (wo immer das stattfindet) auszuhändigen. Wird doch auch so gemacht.

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Warum sollte der Ort nicht "Straße" sein?

Weil die StVOo in Absatz (3) eben gerade einen festgelegt Ort fordert.

 

Wird doch auch so gemacht.

Was ja nun nicht heißt, dass das im rechtlichen Sinne korrekt ist :blink:

 

Aber ich habe - ehrlich gesagt - keine Lust das auszuprobieren ... :unsure:

 

Gruß,

AnReRa

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Der Polizeibeamte kann doch den Ort "hier" festlegen. Dazu noch den Zeitpunkt "jetzt".

Was steht genau in Absatz 3:

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen

'Anordnende Stelle' ist doch diejenige Institution, die das FB angeordnet hat und nicht die lokal zuständige Polizeidienstelle oder derjenige

:unsure: der sich gerade entschieden hat, das FB zu kontrollieren.

Der Polizeibeamte ist bestimmt nicht derjenige der das Fahrtenbuch angeordnet hat.

Demzufolge dürfte er auch nicht ad hoc den Ort festlegen.

Ausnahme wäre - bei wörtlicher Ausführung - wenn die Behörde den Halter um 10.00 Uhr in die A-Straße Hausnummer 10 bestellen würde

und der :blink: dort steht.

 

Ehrlich gesagt sehe ich das Problem nicht. Wir ergehen uns hier langsam in Semantik.

Ne. In Auslegungen von bestimmten Regelungen der StVO.

Und zwar in der wortwörtlichen Anwendung ....

(Nicht anders als das ein :unsure: nur dann gültig ist, wenn es sich um ein 'neues' Schild d.h. ohne den Aufdruck 'km' handelt)

 

Aber veilleicht hätte ich den Beitrag oben mit noch mehr Smileys würzen sollen.

 

Gruß,

AnReRa

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Es kann durchaus ein Polizist verlangen, ihm das Fahrtenbuch jetzt an diesem Ort (wo immer das stattfindet) auszuhändigen.
Der Polizeibeamte kann doch den Ort "hier" festlegen. Dazu noch den Zeitpunkt "jetzt".

Kann er nicht.

 

Das würde einer allgemeinen Pflicht entsprechen, das Fahrtenbuch mitzuführen.

Eine solche besteht allerdings gerade nicht (BayObLG, VBl 1973, 242; KG Berlin, NZV 1990, 362; selbiges, NZV 1994, 410; ebenso auch die Lit.: Hentschel/König/Dauer, § 31a StVZO, Rn. 10; Jagow/Burmann/Heß, § 23 StVO, Rn. 49a).

 

Auszugsweise aus den Gründen:

Die Eintragungen im Fahrtenbuch sollen eine nachprüfbare Überwachung der Fahrzeugbenutzung ermöglichen. Sie erfüllen deshalb nur dann ihren Zweck, wenn sie aus sich heraus verständlich sind und den die Prüfung vornehmenden Beamten unmittelbar in die Lage versetzen, ihnen ohne Rückgriff auf andere Erkenntnisquellen und ohne zeitraubende Ermittlungen zuverlässig zu entnehmen, wer zu einer bestimmten Zeit Führer des Fahrzeugs war (... [Fundstellen ohne Relevanz]). Dabei reicht es aus, wenn der Halter das Fahrtenbuch zu Hause bereithält.

KG Berlin, NZV 1994, 410.

 

und

 

Die Aufbewahrungspflicht beginnt ohne jede Einschränkung 6 Monate nach Ablauf der Zeit, für die das Buch geführt werden muß, und die Pflicht zur Aushändigung des Fahrtenbuchs besteht "jederzeit", also vom Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Auflage an und unabhängig davon, ob bis zu dem Zeitpunkt der erstmaligen Prüfung durch den zuständigen Beamten Fahrten durchgeführt und eingetragen worden sind oder nicht und ob die Prüfung aus Anlaß eines bestimmten Verkehrsvorfalls oder routinemäßig erfolgt. Die Aushändigungspflicht steht in keinem Zusammenhang mit der Führung eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr (vgl. BayObLGSt 1970, 193 = VRS 40, 72), und eine Mitführung des Fahrtenbuchs auf der Fahrt ist deshalb nicht vorgeschrieben (vgl. BayObLGSt 1973, 5 (6); Senat, v. 9. 6. 1986 - 3 Ws (B) 176/86; (...) [Fundstelle veraltet]).

KG Berlin, NZV 1990, 362.

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Wenn der Fahrer auf Hin- und Rückfahrt der gleiche ist, so reicht es, wenn er die Eintragung vornimmt, nachdem er die Rückfahrt beendet hat (Hentschel/König/Dauer, § 31a StVZO, Rn. 10). Wird allerdings ein Fahrerwechsel zwischenzeitlich vorgenommen, so ist das Fahrtenbuch ausnahmsweise mitzuführen, sodass der Fahrerwechsel eingetragen werden kann, was allerdings keine Spontankontrollbefugnis des Polizisten in einer Verkehrskontrolle begründet (KG Berlin, VRS 70, 59).

 

Man wird das entsprechend auch auf längeren Fahrten (Übernachtung, Urlaubsfahrt usw.) einzuhalten haben.

Jedoch kann der spontan oder zufällig kontrollierende Polizist es dann nicht deswegen verlangen (s.o.).

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Meiner Meinung nach wäre es sicherlich auch möglich für jede Fahrt einen extra Zettel zu schreiben und diesen jeden Tag im Aktenordner abzuheften. So hat man auch nie das Fahrtenbuch mit und erfüllt sogar seine Pflichten jede Fahrt aufzuschreiben.

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Interessant.

Ja und vor allem rechtlich überzeugend.

 

Denn bereits dem Wortlaut ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber keine Mitführungspflicht begründen wollte ("an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen"). Wenn hiermit jeder Ort gemeint sein könnte, wäre die Formulierung extrem misslungen, da man andernfalls auch "jederzeit" und "überall" hätte schreiben können. Auch das Argument, der Polizist könne den Ort festlegen, geht fehl, da der Polizist nicht anordnende Stelle ist.

 

Soweit eine Kollision mit dem Begriff "unverzüglich" auftritt, ist dieser entweder weit auszulegen oder die Vorschrift teleologisch nach deren Sinn und Zweck zu reduzieren. Es ist in einem solchen Fall nicht an dem buchstäblichen Wortlaut der Vorschrift zu haften, sondern eine entsprechende normzweckkonforme Auslegung vorzunehmen (denselben Rechtsgedanken enthält übrigens § 133 BGB).

 

Auch weist die Tatsache, dass soweit ersichtlich kein Meinungsstreit besteht, auf die Richtigkeit der Auslegung hin; andernfalls hätte sich zwischenzeitlich ein Gericht oder ein Rechtsgelehrter sicherlich dazu berufen gefühlt, diese Praxis in Frage zu stellen.

 

 

Und abschließend eine kurze Anmerkung von mir:

Mit der Vehemenz, mit der du das vorgetragen hast ("impliziert vom Wortlaut", "das wird auch so gemacht", "ergehen uns in Semantik"), hätte meinen können, du wüsstest das sicher und meines Erachtens bist du auch hier wieder den Diskussionspartner zu Unrecht hart angegangen. Das nur am Rande zu einem selbstverliebten Argumentationsstil und der Meinung, man stünde über den Dingen bzw. seine Meinung sei die einzig richtige. Das wurde mir von dir vorgeworfen.

 

Wenn ich nun, ohne dass es die Fundstellen gegeben hätte, diese Meinung so dargestellt hätte, hättest du mich massiv der Lächerlichkeit preisgegeben oder es zumindest versucht.

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