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In Der Schweiz Geblitzt Worden


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Hallo erstmal

 

 

Bin leider auf der Rückreise nach Deutschland in der Schweiz geblitzt worden

 

 

Habe auch Post bekommen wo folgendes steht:

 

Gemessen Geschwindigkeit : 119 km/h

 

Zulässige Geschwindigkeit : 80 Km/h

 

Sichereichtmarge : 6 Km/h

 

Strafbare Überschreitung : 33 Km/h

 

"Es handelt sich um eine Verletzung von Art.90 Ziff.1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958.

 

Da die Geschwindigkeitslimite erheblich überschritten wurde ,muss das Ordentliche Verfahren angewandt werden"

 

" Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später durch das Verhöramt Nidwalden eine Bussenverfügung ( mit Einsprache-

 

möglichkeit) erhalten"

 

 

Mußte die Pensonalien vom verantwortlichen Fahrzeuglenkers auf einen Formular mitteilen und zurücksenden

 

habe ich alles gemacht und nun warte ich auf Post

 

habe auch bei der Kantonpolizei Nidwalden angerufen und mich informiert was die Strafe mich kosten würde

 

und über die Antwort war ich natürlich geschockt ca.750 Euro

 

Nun meine Fragen

 

Muß ich die Strafe bezahlen?

 

Was sind die Konsequenzen wenn ich nicht bezahle?

 

Ich freue mich auf ehrliche gemeinte Antworten

 

und bedanke mich im Vorraus

 

Mfg A.

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Wo war denn das? Mir fällt gerade kein :sneaky: er Radar in Deutscher Grenznähe ein. Bin dumm, Du hast ja geschrieben, es war in Nidwalden :blink:

 

Inkl. aller Verfahrenkosten wird tatsächlich ein Betrag in diesem Umfang fällig. Dir wird ausserdem ein einmontaiges Fahrverbot für die CH auferlegt werden.

 

Die Strafe ist in D allerdings nicht eintreibbar. Jedoch sollte sich der verantwortliche Lenker hüten, in den nächsten 3 Jahren in die CH zu fahren, sollte die Strafe nicht bezahlt werden.

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Nun meine Fragen

 

Muß ich die Strafe bezahlen?

 

Was sind die Konsequenzen wenn ich nicht bezahle?

 

Dazu zunächst eine Frage von meiner Seite:

 

Bist Du gleichzeitig Halter und Fahrzeugführer (gewesen)?

 

Wenn ja, warum gibst Du dann Deine Daten an, wenn Du die Strafe nicht bezahlen willst?

 

Wenn nein, warum machst Du dann nicht einfach von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch?

 

Zu Deinen Fragen:

 

Nun, da der Fahrer identifiziert ist, wird er rechtskräftig verurteilt werden, insbesondere dann wenn nicht an der Verhandlung teilgenommen wird. Damit ist die Strafe erstmal "in Stein gemeisselt" und es besteht das Risiko, dass bei erneuter Einreise kassiert wird.

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Erstmal danke für die schnelle Antworten

 

Ja ich bin der fahrer gwesen und das Auto ist auf mich angemeldet

 

ich mußte die Personalien mitteilen und wenn ich es nicht getan hätte würden sie diese durch die zuständige Polizeidienststelle

 

bei mir einholen....so steht zumindest geschrieben

 

Ich habe in der nächste Jahre nicht vor durche die Schweiz zu fahren deswegen dachte ich was passiert wenn ich es nicht

 

bezahle

 

Ist es aber sicher daß´es verjährt?

 

Und wie läuft es genau ab,werden die mir wieder schreiben?

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ich mußte die Personalien mitteilen und wenn ich es nicht getan hätte würden sie diese durch die zuständige Polizeidienststelle

 

bei mir einholen....so steht zumindest geschrieben

 

 

Nur mal so als Tip:

 

Auch wenn etwas geschrieben steht sollte man nicht in vorauseilendem Gehorsam reagieren.

Es gibt durchaus Polizisten, welche die Bußgeldabzocke auch nicht toll finden und dann vieleicht mal das Foto zurücksenden mit der Bemerkung "fragliche Person konnte nicht ermittelt werden" oder "Halter entsprach nicht dem übermittelten Foto" oder so ähnlich.

 

Ich habe das schon 4mal erlebt, zweimal bei mir, einmal bei meinem Vater und einmal bei der Frau. Und jedesmal waren die Übertretung sogar im Inland (also deutsche Bußgeldstelle).

 

Insbesondere die "dörfliche" Solidarität funktioniert hier schon mal ganz gut. (Man kennt ja den "Grünen")

 

Man sollte sich gut über die Verjährungszeiten informieren. Es hat mir auch schon geholfen, dass ich dem guten Mann gesagt habe, wenn er das Ding noch eine Woche liegen lässt, dann ist es aus ermittlungstechnischer Sicht verjährt.

Und mit dem liegenlassen haben die bei deren Personalnot gar keine Probleme.

 

Gruß

jr

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Ist es aber sicher daß´es verjährt?

Und wie läuft es genau ab,werden die mir wieder schreiben?

 

Da es sich nicht mehr um eine Ordnungsbusse handelt, sondern um eine Straftat, hängt es von der Anklage ab.

Der Bescheid kommt aus der "Strafrechtliche Abteilung".

 

Deshalb wurde gleich das ordentliche Verfahren eröffnet.

 

Wenn nicht bezahlt wird läuft der normale Weg. Von Mahnung bis zur Haftverkündung.

 

Desweiteren kann der Führerausweis auf unbestimmte Zeit aberkannt werden.

 

In extremen Fällen kann auch ein Rechthilfegesuch an Deutschland gehen.

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Ist es aber sicher daß´es verjährt?

Und wie läuft es genau ab,werden die mir wieder schreiben?

 

Da es sich nicht mehr um eine Ordnungsbusse handelt, sondern um eine Straftat, hängt es von der Anklage ab.

Der Bescheid kommt aus der "Strafrechtliche Abteilung".

 

Deshalb wurde gleich das ordentliche Verfahren eröffnet.

 

Wenn nicht bezahlt wird läuft der normale Weg. Von Mahnung bis zur Haftverkündung.

 

Desweiteren kann der Führerausweis auf unbestimmte Zeit aberkannt werden.

 

In extremen Fällen kann auch ein Rechthilfegesuch an Deutschland gehen.

 

Vorsicht! Panikmache und Falschinformationen von "Egal"!

 

Wenn nicht bezahlt wird, muss ein Gerichtsverfahren stattfinden, zu dem der TE natürlich geladen werden aber nicht erscheinen muss. Erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung und nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist können weitere Massnahmen wie ein z.B. Vollstreckungshaftbefehl, der sofort bei Bezahlung der fälligen Geldbusse ausser Vollzug gesetzt wird bzw. damit seine Rechtsgrundlage verlieret, angeordnet werden. Die Dauer der Aberkennung des ausl. Führerscheins geht ebenfalls aus dem Urteil hervor und ist i.d.R. selbstverständlich befristet!

 

Rechtshilfegesuche ergehen bereits für € 10/ CHF 40 - Verstösse wechselseitig. Ob die Geldbusse in Deutschland vollstreckt werden kann, sollte von einem Anwalt geprüft werden.

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Also nachdem ich hier alles gelesen habe muß ich doch vllt zu einen Anwalt gehen

 

 

ich danke euch alle aber jeder hat eine andere meinung und das irritiert mich und macht mich unsicher

 

 

dachte wenn ich nicht bezahle darf ich für paar Jahre nciht in der Schweiz fahren am sonsten würde es keine konsequenzen für mich geben

 

 

Danke trotzdem gruß A

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Ich freue mich auf ehrliche gemeinte Antworten

 

Jetzt musst du erst mal den Bescheid abwarten.

 

Danach hast du eine Einsprachefrist und die gibt es immer.

(Nur eine Einsprache ist zwecklos, weil chancenlos)

 

Wenn die abgelaufen ist kriegst du wohl eine Zahlungsauforderung. Wenn du

dieser nicht nachgehst, werden dir die weiteren Massnahmen mitgeteilt.

 

Ein Rechtshilfegesuch im richtigen Sinne gehen nur sehr selten an ausländische Behörden.

Wie schon erwähnt ist es keine Ordnungsbusse mehr, sondern eine Straftat.

 

Ab wann sich dies lohnt und ab wann sich ein Kanton eine Bestrafung im anderen Land

anstrebt kann ich nicht sagen.

 

Man sollte dies nicht mit der erweiterten Amtshilfe verwechseln.

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=667981

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Ich freue mich auf ehrliche gemeinte Antworten

 

Jetzt musst du erst mal den Bescheid abwarten.

 

Danach hast du eine Einsprachefrist und die gibt es immer.

(Nur eine Einsprache ist zwecklos, weil chancenlos)

 

Diese Pauschalisierung ist falsch! Selbstverständlich muss das Gericht jeden Einwand berücksichtigen. Pauschalisisrungen über die Chancen sind nicht qualifiziert!

 

Da die Daten des Fahrers bekannt sind, ist das Kind aber bereits "in den Brunnen gefallen" und es können nur formelle Einwände geltend gemacht werden.

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...Diese Pauschalisierung ist falsch! Selbstverständlich muss ......

@NetGhost: Hast Du ein persönliches Problem mit Egal? das könntes du auch mittels PN lösen.

Er hat eine Meinung, Du hast eine Meinung. Deine rote Fettschrift wirkt einwenig kindisch, zudem werden deine Aussagen dadurch nicht wahrer.

Du bist in diesem Thread eher der Schönreder

Egal ist in diesem Thread eher der Schwarzreder

 

Bsp:

Selbstverständlich muss das Gericht jeden Einwand berücksichtigen

richtig! der Unterschied:

Egal beurteilt, dass diese Berücksichtigung sich nicht positiv für den TE auswirkt.

 

Das ist alles, möge der TE daraus seine Schlüsse ziehen

 

Du spricht von Pauschalisierungen von seitens Egal , nein er hat diesen Fall einfach so beurteilt ....

 

Gruss lemon

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@NetGhost: Hast Du ein persönliches Problem mit Egal? das könntes du auch mittels PN lösen.

 

Ich habe kein Problem mit "Egal". Ich habe eine Herausforderung damit, dass er Falschinformationen verbreitet, falsche Pauschalisierungen vornimmt und damit bei den Ratsuchenden zum Thema Schweiz Unsicherheit verbreitet, was ich als sein mutmassliches Ziel sehe.

 

Er hat eine Meinung, Du hast eine Meinung. Deine rote Fettschrift wirkt einwenig kindisch, zudem werden deine Aussagen dadurch nicht wahrer.

 

Ich empfehle Dir die Lektüre seiner gesamten Beiträge. Er betrachtet seine Meinung als Allgemeingültig und wird bei Kritik schnell auf persönlicher Ebene beleidigend.

 

Er gibt regelmässig keine Quellen für seine Aussagen an und/oder verdreht die Aussage seiner wenigen Quellen um 180° (z.b. seine Signatur).

 

Im Gegensatz dazu beruhen meine Richtigstellungen auf Erfahrungen, auf objektiven Recherchen und Kommentaren zur Rechtsprechung in der Schweiz. Sie müssen also durch rote Markierung gar nicht wahrer werden.

 

Du spricht von Pauschalisierungen von seitens Egal , nein er hat diesen Fall einfach so beurteilt ....

 

Wie gesagt: Ich empfehle Dir die Lektüre seiner restlichen Beiträge.

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Im Gegensatz dazu beruhen meine Richtigstellungen auf Erfahrungen, auf objektiven Recherchen und Kommentaren zur Rechtsprechung in der Schweiz. Sie müssen also durch rote Markierung gar nicht wahrer werden.

Das heisst du weisst wenig bis gar nichts und hast keine Erfahrung. Was die Rechtsprechung in der Schweiz betrifft.

Wenn du irgendwelche Kommentare liest, dann nimmst du deine subjektive Sichtweise heraus. Nur du solltest deine Sicht nicht als objektiv werten!

Was mir gar nicht passt, du liest irgendwo ständig gewisse Zeilen und hältst die für allgemein verbindlich. Das es dabei um Einzelfälle, individuelle

Urteile gibt übersiehst du.

 

Warum hältst du dich nicht daran: "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten."

 

Auch wenn Egal ein Schlitzohr ist, Sie entspricht der gängigen Praxis! Wenn du dich mit der Schweiz befassen würdest,

kommen dir vielleicht die Wörter Föderalismus und Subsidiarität in den Sinn. Dies in dem Zusammenhang mit der Schweiz.

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Im Gegensatz dazu beruhen meine Richtigstellungen auf Erfahrungen, auf objektiven Recherchen und Kommentaren zur Rechtsprechung in der Schweiz. Sie müssen also durch rote Markierung gar nicht wahrer werden.

Das heisst du weisst wenig bis gar nichts und hast keine Erfahrung. Was die Rechtsprechung in der Schweiz betrifft.

Wenn du irgendwelche Kommentare liest, dann nimmst du deine subjektive Sichtweise heraus. Nur du solltest deine Sicht nicht als objektiv werten!

Was mir gar nicht passt, du liest irgendwo ständig gewisse Zeilen und hältst die für allgemein verbindlich. Das es dabei um Einzelfälle, individuelle

Urteile gibt übersiehst du.

 

Warum hältst du dich nicht daran: "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten."

 

Auch wenn Egal ein Schlitzohr ist, Sie entspricht der gängigen Praxis! Wenn du dich mit der Schweiz befassen würdest,

kommen dir vielleicht die Wörter Föderalismus und Subsidiarität in den Sinn. Dies in dem Zusammenhang mit der Schweiz.

 

Ach wie lustig, jetzt kommt wieder das Alter Ego zum Einsatz! :blink: Nicht ungeschickt verfolgt er die seit kurzen etablierte Praxis, seinem Gegenüber präventiv das eigene Verhalten zu unterstellen.

 

@Tim002/Egal/Einmalig in Personalunion

 

Ich werte nicht meine Sicht als objektiv, sondern die Ergebnisse der Recherche aus Basler/Berner Kommentar, Giger, diversen Leitentscheiden des Bundesgerichts usw. Sprichst Du denen die Objektivität ab? :o Meine Aussagen sind mit Quellen hinterlegt, ein Umstand an dem es Dir dauerhaft mangelt.

 

Lustig auch, dass gerade ich darauf hingewiesen habe, dass es sich um Einzelfall-Urteile handelt, wie z.B. das zusammenhanglose Fragment des Urteils in Deiner Signatur. Wirklich interessant ist ja, dass dieses Urteil auf ein anderes Urteil (BGE 102 IV 256) des BGE verweist, was Deine These von der herbei phantasierten Halterhaftung letztinstanzlich widerlegt.

 

EDIT: Auch Dein Fremdwort-Einsatz ist nicht überzeugend, passt er doch nur selten zum Sachverhalt. Was willst Du damit erreichen? Den Eindruck, dass Du an der Uni seist? An welcher denn? RWI ZH? Ich glaube das Du ein Behördenmitarbeiter bist (Kantonspolizei würde gut passen) und hier lediglich "an der Quelle" Unsicherheit stiften willst.

 

EDIT2: Ich habe mich bereits am meine Maxime gehalten und das Land verlassen, dessen Gesetzen ich mich nicht fügen will.

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Ich verstehe sowieso nicht, was "Egal" uns mit seiner Signatur mitteilen will.

 

Dort steht im Grunde nur drin, dass ein Halter bestraft werden kann, wenn er zugleich Fahrer war.

Welch sensationell weit reichende Erkenntnis. Das ist eine Selbstverständlichkeit des Schuldprinzips, wie wir es auch in Deutschland kennen. Mehr nicht.

 

Ich werde mich mal auf die Suche machen nach einer Entscheidung des BGH, dass der Eigentümer einer Schusswaffe für einen Totschlag nur dann als Täter bestraft werden kann, wenn er die Waffe auch selbst zur Tötung gegen einen Menschen eingesetzt hat; nicht bereits nur weil sie in seinem Eigentum stand :o.

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Ich verstehe sowieso nicht, was "Egal" uns mit seiner Signatur mitteilen will.

 

Dort steht im Grunde nur drin, dass ein Halter bestraft werden kann, wenn er zugleich Fahrer war.

Welch sensationell weit reichende Erkenntnis. Das ist eine Selbstverständlichkeit des Schuldprinzips, wie wir es auch in Deutschland kennen. Mehr nicht.

 

Ich werde mich mal auf die Suche machen nach einer Entscheidung des BGH, dass der Eigentümer einer Schusswaffe für einen Totschlag nur dann als Täter bestraft werden kann, wenn er die Waffe auch selbst zur Tötung gegen einen Menschen eingesetzt hat; nicht bereits nur weil sie in seinem Eigentum stand :D.

Weisst du überhaupt was du genau mitteilen möchtest?

 

BGH? Wen interessiert's...

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" Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später durch das Verhöramt Nidwalden eine Bussenverfügung ( mit Einsprache-

 

möglichkeit) erhalten"

 

Leider habe ich dazu keine guten Neuigkeiten.

 

Nur zehn der 23 von SonntagsBlick befragten Polizeikorps greifen konsequent durch, am härtesten Nidwalden. Othmar Achermann (63), Leiter der Verkehrspolizei: «Wenn ein Ausländer nur schon eine Parkbusse nicht bezahlt, versuchen wir über eine richterliche Verfügung ans Geld zu kommen.»

 

Artikel

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" Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später durch das Verhöramt Nidwalden eine Bussenverfügung ( mit Einsprache-

 

möglichkeit) erhalten"

 

Leider habe ich dazu keine guten Neuigkeiten.

 

Nur zehn der 23 von SonntagsBlick befragten Polizeikorps greifen konsequent durch, am härtesten Nidwalden. Othmar Achermann (63), Leiter der Verkehrspolizei: «Wenn ein Ausländer nur schon eine Parkbusse nicht bezahlt, versuchen wir über eine richterliche Verfügung ans Geld zu kommen.»

 

Nur leider hat das eine mit dem anderen nichts zu tun! :D

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Nur leider hat das eine mit dem anderen nichts zu tun! :rolleyes:

Das du nicht viel davon verstehst habe ich jetzt schon selber rausgefunden. :lol:

 

Ich wede mich aber davor hüten viele weitere Beiträge zu posten, denn schliesslich zählt die

Qualität der Beiträge vor der Quantität und immer das letzte Wort zu haben ist eher auch eher negativ zu werten.

Das letzte Wort zu haben, heisst nämlich auch nicht Recht zu haben.

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