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Mit Dem Motorrad In Österreich Von Hinten Geblitzt Worden.


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Guten Abend liebe Forumsmitglieder.

 

Ich gehöre eigentlich zu denen die immer fleißig mitlesen :sneaky: und in der Hoffnung leben niemals ein Thementitel repektive einer Geschwindigkeitsübertretung posten zu müssen.

Aber wie dem auch sei, ich wollte mir mal einen Rat einholen da bekanntlich die Meinungen in solchen Angelegenheiten sehr unterschiedlich sind und ich von Stammtischparolen nichts halte!

 

Bin am 13.06.2009 um 15.00 Uhr in Österreich innerhalb geschlossener Ortschaft von hinten geblitzt worden mit dem Motorrad meiner Frau.

Am 12.10.2009 erhielt ich eine Strafverfügung per Einschreiben das ich bei einer Überschreitung von 11 km/h doch 40 Euro zu überweisen hätte :huh:

Nun ist meine Frau ja nicht gefahren, die Strafverfügung ging an sie. Meine Frage wäre, was ist, wenn meine Frau Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegt? Und was wäre wenn die 40 Euro bezahlt werden, wäre dann die Angelegenheit

vom Tisch? (Irgendwie traue ich unseren österreichischen Nachbarn nicht so ganz)

 

Ich bedanke mich mal im vorraus und wünsche Allen einen schönen Abend,

 

Gruß, DrNo

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Guten Abend liebe Forumsmitglieder.

 

Bin am 13.06.2009 um 15.00 Uhr in Österreich innerhalb geschlossener Ortschaft von hinten geblitzt worden mit dem Motorrad meiner Frau.

 

Bloed :huh: Da ist man als Biker in AT echt im Nachteil.

 

Am 12.10.2009 erhielt ich eine Strafverfügung per Einschreiben das ich bei einer Überschreitung von 11 km/h doch 40 Euro zu überweisen hätte :sneaky:

 

Ich nehme an, eine Anonymstrafverfuegung.

 

Nun ist meine Frau ja nicht gefahren, die Strafverfügung ging an sie. Meine Frage wäre, was ist, wenn meine Frau Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegt?

 

In erster Linie: Es wird teurer und zwar wesentlich.

 

Und was wäre wenn die 40 Euro bezahlt werden, wäre dann die Angelegenheit

vom Tisch? (Irgendwie traue ich unseren österreichischen Nachbarn nicht so ganz)

 

Du kannst ihnen trauen. Die Sache ist damit vom Tisch. Ueblicherweise ist sogar eine Deutsche Bankverbindung dabei,

dann sparst du dir teure Ueberweisungsgebuehren.

 

Zahlungsbeleg/Ueberweisungstraeger sicherheitshalber aufheben. Idealerweise innerhalb der Frist ueberweisen.

 

Alles andere macht bei +11 und 40 Euro keinen Sinn.

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Meine Frage wäre, was ist, wenn meine Frau Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegt?

Dann wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. Der Einspruch kann mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde erhoben werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Im ordentlichen Strafverfahren (hier 1. Instanz) hat der Beschuldigte Parteienstellung und somit das Recht auf Akteneinsicht.

 

Und was wäre wenn die 40 Euro bezahlt werden, wäre dann die Angelegenheit vom Tisch? (Irgendwie traue ich unseren österreichischen Nachbarn nicht so ganz)

Aber natürlich! :sneaky: Das ist doch der Sinn der Sache.

 

Im Prinzip spielt es für euch keine Rolle wer jetzt im Endeffekt beschuldigt wird. Ihr habt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder bezahlen und deine Frau ist die Täterin oder Einspruch einlegen und behaupten sie ist nicht gefahren.

 

Der einzige Nachteil für deine Frau wäre, dass sie wegen der Strafverfügung aktenkundig ist und bei einer erneuten Übertretung könnte die Geldstrafe etwas höher ausfallen (da Wiederholungstäter). Die Tilgungsfrist beträgt gemäß §55 VStG fünf Jahre.

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Vielen herzlichen Dank für die Antworten! :licht: Nun werde ich die 40 Euro überweisen damit die Angelegenheit aus der Welt ist.

Zwar stand in dieser Strafverfügung "mit beiliegendem Erlagschein" sollte die Überweisung getätigt werden, doch fehlte dieser! :sneaky:

 

Also scheint ein Klappkennzeichen für Österreich und die Schweiz sehr sinnvoll zu sein :huh:

 

Wünsche allen einen schönen Tag.

 

DrNo

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Zwar stand in dieser Strafverfügung "mit beiliegendem Erlagschein" sollte die Überweisung getätigt werden, doch fehlte dieser! :sneaky:

Ich denke mal, das hat damit zu tun, dass der Standard-Erlagschein der Behörde nicht IBAN/BIC fähig ist. :huh:

 

Wünsche allen einen schönen Tag.

Ebenfalls! :licht:

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