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Armes Deutschland, Wie Bist Du Bescheuert...


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Warum wird so eine Schei**e in Deutschland toleriert?

 

In Bayern müssen Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden... und ein Einzelner erbettelt sich in Berlin vor Gericht einen eigenen Gebetsraum. :vogelzeig:

 

Bleibt zu hoffen, dass der Raum auch einen Gasanschluss hat... und einen Herd damit sich der gute Junge auch was zu essen machen kann

 

Wo soll das hinführen, wenn sich jetzt Christen dazu berufen fühlen, sich auch ein seperates Zimmer in jeder Schule zu erkämpfen? Und soll man da noch etwas für Hindus, Buddisten und noch eine Andachtsstätte für esoterische Idioten freimachen?

 

Hallo, wir sind in Deutschland... können wir mal auf dem Teppich bleiben? Wenn es dem kleinen Kackstift nicht passt, kann er doch wieder heimfahren!

Die Toleranzgrenze dieser Glaubensrichtung ist in solchen Ländern bereits für westlich orientierte Kleidungsstücke ganz weit unten /bzw. gar nicht vorhanden... und wir dummen Deutschen richten Räume ein...

 

Ich wäre ja nicht so sauer, wenn ich wüßte, dass anderer Glauben in deren Land auch dermaßen toleriert werden würde.

 

[mod]

Auch wenn es sicherlich nicht deiner Meinung entspricht, solltest du dich mit den Äußerungen vorsehen, denn recht schnell sind da auch Straftatbestände erfüllt. Auch wenn es durch den Zusatz abgemildert wurde, welcher in meinen Augen nur vorgeschoben ist.

 

Ich bitte dich daher deine Äußerungen zurückhaltender zu veröffentlichen.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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In dieser Meldung steht überhaupt nicht davon, dass es einen eigenen Gebetsraum geben muss. Es muss lediglich die Möglichkeit gegeben werden, ungestört zu beten. Jeder Schülerbibelkreis und sonstige Einrichtung bekommt sowas auch. Ansonsten ist die Ausdrucksweise deines Postings unter aller Sau, aber das weißt du hoffentlich. :vogelzeig:

 

 

Ich wäre ja nicht so sauer, wenn ich wüßte, dass anderer Glauben in deren Land auch dermaßen toleriert werden würde.

 

Mit dieser Argumentation könnte ich dir auch sofort eine in die Fresse hauen: In anderen Ländern ist sowas schließlich üblich, wieso sollten wir uns daher solche Gedanken um deine körperliche Unversehrtheit machen? Eben: Weil es bei uns ein Wert ist, genauso wie die freie Religionsausübung.

 

 

Btw: Zuviel Pi gelesen?

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Mit dieser Argumentation könnte ich dir auch sofort eine in die Fresse hauen

Nanana..... bei uns ist es aber auch ein Wert, andere Meinungen vertreten bzw. tolerieren zu können.

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Nanana..... bei uns ist es aber auch ein Wert, andere Meinungen vertreten bzw. tolerieren zu können.

 

Ich kann seine Meinung durchaus tolerieren. Ich sage nur, was der logische Schluss aus seiner Meinung ist. Nämlich dass ich alles dürfen will, was irgendjemand anderes auch macht. @mic möchte andere Religionen diskriminieren dürfen, weil das ja woanders auch so gemacht wird und ich möchte ihm dafür eine klatschen, weil das anderswo auch so gemacht wird.

 

Wenn wir uns alle auf das niedrigste Niveau einigen ist das doch völlig ausreichend oder etwa nicht? :vogelzeig:

 

Oder anders: Wieso müssen wir uns dafür rechtfertigen, dass wir Muslime gut behandeln, obwohl die das mit uns in anderen Ländern evt nicht machen würden?

 

 

Btw @mic: Versuch dich doch mal hier: http://www.pi-news.net/ oder hier: http://www.politikstube.de/forum/

Da schwimmt genug braune, pseudochristliche Soße rum, da hat's bestimmt noch Platz für sowas.

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Weil es bei uns ein Wert ist, genauso wie die freie Religionsausübung.

 

Diese Religion hat in der Schule aber nix zu suchen. Wir sind nicht unter dem islamischen Pantoffel groß geworden. (Historisch schon nicht) Natürlich kann man seinen Glauben auch überall auf der Welt mit hinnehmen... und man kann erwarten, dass der Glauben toleriert wird. Aber wenn nun Extrawürste gekocht werden, hört der Spaß auf. Moscheen gibt es zu hauf bei uns... das sollte auch reichen.

 

Schule sollte an erster Stelle für Bildung da sein... Klassenzimmer sollten den Zweck erfüllen, Menschen gemeinschaftlich die Möglichkeit zu geben Wissen aufzunehmen.

 

Ich kann auch nicht zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen: " Hallo Chef, richten Sie mir mal ein Raucherzimmer ein." oder " Ich sammle Briefmarken... ich möchte ein Extrazimmer, damit ich dort ein paar Vitrinen aufstellen kann."

 

Oder soll ich mal meine Uni fragen, ob sie mir eine Garage zur Verfügung stellt, weil ich jeden Tag mit dem Auto nach Leipzig fahre??

 

[...] in die Fresse hauen [...] du bist sicher Sympathisant, weil es die Gesellschaft von dir erwartet. Es sollten mal mehr Leute dir "Fresse aufmachen" damit solche juristischen Fehlentscheidungen nicht wieder vorkommen.

 

Der Nutzen für die Gesellschaft einer solchen Extrawurst ist gleich NULL. Hier ging es nur um die Bedürfnisse einer einzelnen Person. Und das Bedürfnis / der Anspruch eines Extra-Raumes sollte hinter den Interessen der Gemeinschaft (Schule) stehen.

 

Ich könnte als Rollstuhlfahrer auch nicht verlangen... in einer Feuerwehrzufahrt einen Behindetenparkplatz zu schaffen!

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Ich kann auch nicht zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen: " Hallo Chef, richten Sie mir mal ein Raucherzimmer ein." oder " Ich sammle Briefmarken... ich möchte ein Extrazimmer, damit ich dort ein paar Vitrinen aufstellen kann."

 

Oder soll ich mal meine Uni fragen, ob sie mir eine Garage zur Verfügung stellt, weil ich jeden Tag mit dem Auto nach Leipzig fahre??

 

Der Unterschied ist, dass freie Religionsausübung verfassungsrechtlich garantiert wird, im Gegensatz zu dem von dir genannten. Da sich aber viele Schüler den ganzen Tag an der Schule aufhalten bleibt die Möglichkeit eben nur dort.

 

Wo ist das Problem, wenn ein freies Klassenzimmer zB in der Mittagspause zum beten genutzt werden kann? Und ja, da kann dann wirklich jede Religion kommen, denn freie Klassenzimmer gibt es in der Mittagspause wirklich genug.

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Wo ist das Problem, wenn ein freies Klassenzimmer zB in der Mittagspause zum beten genutzt werden kann? Und ja, da kann dann wirklich jede Religion kommen, denn freie Klassenzimmer gibt es in der Mittagspause wirklich genug.

 

 

Wo ist das Problem, wenn ich den Glauben habe, kann ich mir einfach ein stilles Örtchen zu suchen und da den Teppich auszubreiten. Was will der Mensch mal machen, wenn er in einem Arbeitsverhälnis steht? Den Arbeitgeber verklagen? Oder was macht der, wenn er mal an ner Uni ne Klausur schreibt... und die Zeit fürs Gebet ran ist? Bekommt er dann ne halbe Stunde Auszeit und schreibt dann weiter? Natürlich ist Religionsausübung garantiert... und ausüben kann er es doch.

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Was will der Mensch mal machen, wenn er in einem Arbeitsverhälnis steht? Den Arbeitgeber verklagen? Oder was macht der, wenn er mal an ner Uni ne Klausur schreibt... und die Zeit fürs Gebet ran ist? Bekommt er dann ne halbe Stunde Auszeit und schreibt dann weiter?

Geht es dich was an?

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Angehen tut es mich nichts... aber warum muss so ein Mensch hier leben, wenn er es zu Hause viel einfacher hat, weil da die ganze Gesellschaft mittags zu Boden geht? Niemand würde ihn da auslachen... er bräuchte keinen Kompass, weil er nur schauen müsste, wie sein Nachbar am boden kniet... er bräuchte keinen speziellen Raum, um sich nieder zu lassen.

 

Warum ist so jemand hier, wenn es doch so unangenehm ist seine religiösen Ansichten offen auszuleben? Wie gesagt... geh du mal mit nem kurzen Rock in deren Land spazieren... (weil du deine Interessen ausleben möchtest) <--- das könnte da tödlich enden.

 

Glaubst du, es würde im umgedrehten Fall möglich sein, ein christliches Gebetszimmer da zu erklagen?

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Angehen tut es mich nichts...

:wub:

aber warum muss so ein Mensch hier leben, wenn er es zu Hause viel einfacher hat,

Es gibt hier Moslems in der X-ten Generation, der ist hier Zuhause.

 

Warum ist so jemand hier, wenn es doch so unangenehm ist seine religiösen Ansichten offen auszuleben?

Kann doch jeder machen wie er will,

es gibt Christen wie der Antichrist Busch wo es öffentlich macht, andere im stillen Kämmerchen, jeder wie er es will. Es geht keinem was an.

 

Wie gesagt... geh du mal mit nem kurzen Rock in deren Land spazieren... (weil du deine Interessen ausleben möchtest) <--- das könnte da tödlich enden.

Ich stehe nicht auf Röcke, aber es ist in vielen Islamischen Ländern für Damen kein Problem sich leicht bekleidet zu bewegen. Sogar oben Ohne ;)

Geht nicht in jedem deutschen Schwimmbad. :vogelzeig:

 

Glaubst du, es würde im umgedrehten Fall möglich sein, ein christliches Gebetszimmer da zu erklagen?

Könnte mir sogar vorstellen das es nicht erklagt werden muss.

 

Aber was soll der Quatsch, darüber diskutieren lohnt sich nicht.

Wenn es dir nicht passt das Deutschland die Grundrechte wahrt, wandere doch aus.

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Wo ist das Problem, wenn ein freies Klassenzimmer zB in der Mittagspause zum beten genutzt werden kann? Und ja, da kann dann wirklich jede Religion kommen, denn freie Klassenzimmer gibt es in der Mittagspause wirklich genug.

Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Es geht nicht um die Mittagspause, es geht um jede Pause. Und da sind leere Räume seltener.

 

"Er verlangte, zum Abhalten der vom Islam vorgeschriebenen Gebete in den Unterrichtspausen einen besonderen Raum nutzen zu können."

 

Wenn es dir nicht passt das Deutschland die Grundrechte wahrt, wandere doch aus.

Was hat das mit Grundrechtswahrung zu tun? Der Typ kann glauben an was er will, dagegen hat niemand was. Es kann aber nicht angehen, dass jetzt in jeder öffentlichen Einrichtung irgendwelche Gebetsräume für alle möglichen Religionen geschaffen werden müssen.

 

Und diese Frage finde ich garnicht sooo unberechtigt.

Was will der Mensch mal machen, wenn er in einem Arbeitsverhälnis steht? Den Arbeitgeber verklagen? Oder was macht der, wenn er mal an ner Uni ne Klausur schreibt... und die Zeit fürs Gebet ran ist? Bekommt er dann ne halbe Stunde Auszeit und schreibt dann weiter?

 

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist auch ein Grundrecht. Aber die Schule wird mir auch nur den :vogelzeig: zeigen, wenn ich einen Raucherraum verlange.

 

@mic:

Deine Meinung ist in D verpönt. Vielleicht schaffen es ja die Islamisten ein paar Bomben zu zünden und es kommt zu einem Umdenken in der Gesellschaft.

 

MfG

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Es geht nicht um die Mittagspause, es geht um jede Pause. Und da sind leere Räume seltener.

 

Der besagte Schüler hat noch nicht einmal nach einem Raum verlangt, sondern das Beten als solches wurde ihm verboten (Zitat Tagesspiegel):

...Der 16-jährige Yunus M. hatte vor eineinhalb Jahren zusammen mit anderen Schülern auf dem Schulflur kniend gebetet, was ihm von der Direktorin untersagt worden war....
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Zur Zeit des "Dritten Reiches" gab es einen sogenannten -Kreuzkampf- im streng katholischen Oldenburgischen

Münsterland. Damals wollten die Nazis die Kreuze aus den Schulen entfernen.

Nachdem jetzt ein Aufstand drohte, lenkte man in Berlin ein und ließ die Kreuze weiterhin zu. Man nahm sich

aber vor - das geht aus mittlerweile bekannten Unterlagen hervor - zu gegebener Zeit die Gläubigen Katholiken

entsprechend zu bekehren. Denn die Nazis waren der Überzeugung, daß es eigentlich neben dem Nationalsozialismus

keinerlei Religion bedurfte und man plante insgeheim die Abschaffung der Kirchen und Religionen. (Alfred Rosenberg, Parteiideologe der Nationalsozialisten)

 

So weit dazu.

Zum Kreuz habe ich meine eigene Meinung. Als evangelisch reformierter Christ kenne ich kein Kreuz und auch keinen Altar

in der Kirche.

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@mic:

Deine Meinung ist in D verpönt.

 

Genau... es ist verpönt es auszusprechen... und wenn es knallt, dann heulen die am lautesten, die hier für einen Gebetsraum sprechen.

 

Vor 65 Jahren hat auch niemand von irgendwas gewusst... keiner hat was gesehen und gewesen ist es auch keiner. Aber heute zeigen alle mit dem Finger darauf, was in dieser Zeit schief gelaufen ist.

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ein Wert ist, genauso wie die freie Religionsausübung.

 

 

Richtig freie Religionsausübung, aber das sollte nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze gelten, nicht daraus aber Sonderrechte höheren Wertes abverlangt werden dürfen!

 

Konkretes Beispiele:

 

1. Ein geschächtetes Tier zu verspeisen mag aus religiösen Gründen für Gläubige wichtig sein, dann ist aber der Genuß eines Atheisten daran gleichwertig.

Ob Schächten zulässig ist oder nicht mag eine Abwägung sein, siehe Tierschutzgesetz. Gesetze müssen aber für ALLE Bürger gelten, ohne Religionsfreibrief.

Dem Hammel dürfte es egal ob sein ob ein Jude, Muslim oder Agnostiker ihm die Kehle durchschneidet, entweder darf das jeder oder keiner!

 

 

2. Friedhof:

 

Ob nun der Koran den Baumwollsack für die Leiche vorschreibt oder die knappe Kasse der zahlungspflichtigen Hinterbliebenden, das muß vor dem Gesetz auch egal sein.

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ein Wert ist, genauso wie die freie Religionsausübung.

 

Richtig freie Religionsausübung, aber das sollte nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze gelten, nicht daraus aber Sonderrechte höheren Wertes abverlangt werden dürfen!

 

Konkretes Beispiele:

 

1. Ein geschächtetes Tier zu verspeisen mag aus religiösen Gründen für Gläubige wichtig sein, dann ist aber der Genuß eines Atheisten daran gleichwertig.

Ob Schächten zulässig ist oder nicht mag eine Abwägung sein, siehe Tierschutzgesetz. Gesetze müssen aber für ALLE Bürger gelten, ohne Religionsfreibrief.

Dem Hammel dürfte es egal ob sein ob ein Jude, Muslim oder Agnostiker ihm die Kehle durchschneidet, entweder darf das jeder oder keiner!

 

 

2. Friedhof:

 

Ob nun der Koran den Baumwollsack für die Leiche vorschreibt oder die knappe Kasse der zahlungspflichtigen Hinterbliebenden, das muß vor dem Gesetz auch egal sein.

 

3. Ehrenmord:

 

Wenn ein Mensch einen anderen Menschen unter Vorsatz tötet ist es Mord. Wenn ein Moslem nun ein Menschen unter Vorsatz tötet, ist es meist ein "Ehrenmord". In meinen Augen hat das irgendwie immer häufiger etwas von einem Joker, der sich bei der Urteilsfindung strafmildernd auszuwirken scheint und als Begründung genannt und entsprechend Berücksichtigung findet.

 

 

4. Vergebung:

 

Wenn sich Moslems im Sinne ihrer Religion beleidigt fühlen, fordern sie um Änderung bestehender Bräuche, Gesetze, Regeln und nicht selten um Entschuldigung und Vergebung, und zwar ausschließlich unter dem Deckmantel der Diskriminierung und Religiosausübung. Hierzu einige Beispiele:

- Moslem-Karikaturen

- Papst-Rede

- Schalke-Lied

- Aleviten-Tatort

etc.

 

Zu letzt genanntem Punkt sind Ende 2007 mehr als 10.000 Menschen der Aleviten-Gemeinde auf die Straße gegangen. Genau, die haben nämlich alle Sonntagsabend gedacht:"Mensch toll, heute kommt Tatort". Zum Thema Grundgesetz wird immer auf die "freie Religionsausübung" verwiesen. Stelle ich mir hier die Frage, warum dieser Demonstration überhaupt stattgegeben wurde. Denn Artikel 8 des GG, Absatz 1 besagt, dass "Alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Demonstrationen gegen Islamisierung und Moscheenbau werden in aller Regelmäßigkeit verboten und untersagt, egal wieviel Angst die Menschen haben und egal wie friedlich diese dann demonstrieren. Um es mit den Worten George Orwells zu sagen:"Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher!"

 

Die Liste lässt sich beliebig fortführen. Und wir Deutsche und viele andere Menschen in west-europäischen Ländern sind so blöd und kommen auch noch nahezu jeder Forderung ohne zögern nach, um den religiösen Frieden nicht zu gefährden. Und man möchte einige weitere Moslems ja nicht weiter erzürnen und vorzeitig dazu bringen ihre Belohnung von 72 Jungfrauen, oder waren es 73???, zu erhalten.

 

Was die Gleichstellung von Moslems und "Ungläubigen", wie sehr gern zitiert, betrifft noch ein weiteres Beispiel für "wie Du mir so ich Dir":

 

Nehmen wir die Moslem-Karikaturen. Die islamische Welt stand Kopf und verbrannte in der hinterlegendsten Ecken der Erde öffentlich dänische Flaggen, wobei 99 % der Demonstranten wahrscheinlich noch nicht einmal wissen, wo Dänemark liegt geschweige denn es dieses Land überhaupt gibt. Erst kürzlich wurden mal wieder im Rahmen des Afghanistan-Einsatzes u.a. deutsche Flaggen verbrannt.

Kehren wir das ganze mal um. Was wäre wenn die westliche Welt nun losgeht und iranische, irakische, afghanische oder türkische Flaggen verbrennt?, und zwar weil deren Verhalten und Ansichten mitunter auch unterste Schublade sind. Nein, da haben wir kein Recht zu, weil ja der böse Westen ohne Grund in die arabische Welt einmarschiert ist und der Blödmann ist. Nähmen wir uns dennoch dieses Recht heraus, würde uns die islamische Welt schnell mal wieder zeigen was sie davon hält.

 

Und dann war da noch der kleine Marco aus Uelzen. Hat einen Ferienflirt und hat nun 2 Jahre auf Bewährung exkl. der bereits, in einem türkischem Gefängnis wohlgemerkt, abgesessenen Untersuchungshaft. Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Mutter der damals 13-Jährigen nicht eins wegen verletzter Aufsichtspflicht auf den Sack bekommen hat, haben die Türken ein Riesen-Spektakel oder eher Politikum daraus gemacht.

 

Werden hingegen in Deutschland Frauen von Türken oder anderen "Menschen mit Migrationshintergrund" vergewaltigt, oder Menschen von ausgeraubt, krankenhausreif geschlagen und mitunter auch ins Koma geprügelt und ausgeraubt, stellt sich meist heraus, dass die Täter ein teilweise sehr großes Vorstrafenregister haben, wobei Art. 1 GG wird mit Füßen getreten wird. Statt knallhart durchzugreifen, gibt es Sozialstunden, Bewährungsstrafen, Anti-Agressionstrainigs etc. Alles im Sinne der Sozialisierung und Integration, denn schließlich müssen wir noch mehr für diese bemitleidenden Menschen tun, weil alle bisher Unternommene nicht gewirkt hat. Und einfach ausweisen bringt ja auch nichts. Wie sollen sich diese Menschen, die ja hier aufgewachsen sind, denn in ihren Herkunftsländern zurechtfinden. Das wäre höchst unmenschlich und vor allem höchst unsozial.

 

Und wie sähe es aus, wenn eine Gruppe Deutscher beispielsweise in einem der Herkunftsländer der o.g. Täter ein öffentliches Verkehrsmittel steigen und den Fahrer tätlich angreifen würde?! Da würde mit Sicherheit nicht lange gefackelt und der Täter binnen kürzester Zeit gestellt und im wahrsten Sinne beseitigt. Selbiges gilt für Polizisten, Feuerwehrleute oder anderen Personen des öffentlichen Dienstes.

 

Da fällt mir glatt auch wieder der Vorfall in Ludwigshafen mit dem Brand eines Mehrfamilienhauses ein, bei denen Rettungs- und Einsatzkräfte beleidigt, bespuckt und tätlich angegriffen wurden. Ferner wurde ihnen nachgesagt, sie hätten sich bewusst viel Zeit mit den Rettungsmaßnahmen gelassen, weil das Haus mehrheitlich von türkischen Familien bewohnt war. Und schwuppdiwupp kam auch gleich der Herr Erdogan außerplanmäßig nach Deutschland um sich ein Bild der Lage zu machen.

 

 

 

PS: Zitat-Modus on "...Behead those who insult islam..." Zitat-Modus off

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der sich bei der Urteilsfindung strafmildernd auszuwirken scheint und als Begründung genannt und entsprechend Berücksichtigung findet.

 

Beweis, dass so etwas verkommt?

 

 

Und dann war da noch der kleine Marco aus Uelzen. Hat einen Ferienflirt und hat nun 2 Jahre auf Bewährung exkl. der bereits, in einem türkischem Gefängnis wohlgemerkt, abgesessenen Untersuchungshaft. Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Mutter der damals 13-Jährigen nicht eins wegen verletzter Aufsichtspflicht auf den Sack bekommen hat, haben die Türken ein Riesen-Spektakel oder eher Politikum daraus gemacht.

 

1. Ein 17 Jähriger ist kein "kleiner Marco"

2. Dieser "Ferienflirt" wäre in Deutschland genauso strafbar gewesen, siehe hier.

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Der Unterschied ist, dass freie Religionsausübung verfassungsrechtlich garantiert wird, im Gegensatz zu dem von dir genannten.

 

Dann sollte man das ganz ernst betrachtet verfassungsmäßig einschränken, so wie z.B. das Versammlungsrecht oder das recht auf freie Meinungsäusserung, findet auch seine Grenzen im Rahmen der Gesetze.

 

Es sollte das Recht sein und bleiben sich religiös zu betätigen, wie für Volksliedersingen, Vorträge halten, Tanzpartys abzuhalten usw.

 

Religion ist auch nur eine legitime Freizeitbeschäftigung und/oder esoterisch-philosophischer Vortragsclub mit Musikbegleitung. Nicht mehr, nicht weniger.

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Nochmal: dieser Junge wollte keinen eigenen Raum in der Schule. Auch das Gericht hat ihm nicht das Recht auf einen eigenen Raum zuerkannt. Du verdrehst hier Tatsachen @mic.

 

Die Schulleiterin hat im VERBOTEN in der Schule AUF DEM GANG zu beten und da hat das Gericht erkannt: Das ist nicht rechtens, der Schüler darf beten. Ob die Schule jetzt dafür einen eigenen, festen Raum einrichtet, ob auf dem Gang gebetet wird, in einem nicht benutzten Klassenzimmer oder sonstwas, davon war keine Rede.

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Das ist nicht rechtens, der Schüler darf beten. Ob die Schule jetzt dafür einen eigenen, festen Raum einrichtet, ob auf dem Gang gebetet wird, in einem nicht benutzten Klassenzimmer oder sonstwas, davon war keine Rede.

 

Was ein Richter erkennt bei auslegeungsfähigen Gesetzen ist Recht und zu akzeptieren.

 

Politisch ist aber die Rechtslage zu ändern, es gilt eine Schulordnung, z.B. Schüler verlassen in Pausen die Klassenräume und Flure und begeben sich auf den Pausenhof, das aht für alle Schüler oder keien zu gelten, Relionstyp darf aber kein Kriterium sein.

 

Dann sollten nach Mekka beten oder der Wunsch in Ruhe ein Buch zu lesen irgendwo im Stillen verboten oder beides erlaubt sein. Aber keine Extrawurst für Religion, ein Buch lesen oder Nitendo-Minispiel ist ebenso legitim.

 

Art 3

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder BEVORZUGT werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

GG § 3 Abs3 verbietet Extrawürste mit reliöser Begründung!

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Ich stimme @mic zu.

 

Irgendwo hört es auf. Religionsunterricht je nach Glaubensrichtung JA, aber Gebetsecken in öffentlichen, neutralen Einrichtungen NEIN. Und auch nicht auf dem Gang. Wie @kolbenfeder schon gesagt hat, im Pausenraum-/hof kann jeder machen wie er lustig ist.

 

Und Achtung: Ein inzwischen 16-jähriger klagt vor dem Verwaltungsgericht! Klageeinreichung also mit 14 oder 15 Jahren! Ich frage einfach mal in die Runde, wer von uns Deutschen käme als halbwüchsiger auf die Idee, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen?

 

Und nochmal Achtung! Zitat aus Quelle von TE aufgeführt:

Im Klageverfahren holte dann die zuständige Kammer des Gerichts ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers ein. Es sollte unter anderem die Verbindlichkeit des islamischen Gebets für in Deutschland lebende Muslime klären.

Ich weiß nicht, was da dem Verwaltungsgericht da geritten hat. Das Ergebnis eines muslimischen Gutachters ist doch klar.

:vogelzeig:

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@mic:

Deine Meinung ist in D verpönt. Vielleicht schaffen es ja die Islamisten ein paar Bomben zu zünden und es kommt zu einem Umdenken in der Gesellschaft.

Du irrst! Die Meinung selbst ist nicht verpoent, aber die Art und Weise, wie er sie kund tut! Das hat auch seinen guten Grund, warum die verpoent ist und hoffentlich wird auch 'mic' es noch lernen, sich besser zu artikulieren, ohne dass das Gegenueber um Leib und Leben fuerchten muss....

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... und neben allem frage ich mich, ob das ganze Thema, wenn es schon hier im RF diskutiert wird, nicht eher ins Offtopic gehört? Sonst werde ich nämlich demnächst anfangen, die örtlichen Ortsrumsteherwahlen auch hier in den Zeitungsblick zu setzen, die haben mit dem Kernthemengebiet mindestens genausoviel zu tun...

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Irgendwo hört es auf. Religionsunterricht je nach Glaubensrichtung JA, aber Gebetsecken in öffentlichen, neutralen Einrichtungen NEIN. Und auch nicht auf dem Gang. Wie @kolbenfeder schon gesagt hat, im Pausenraum-/hof kann jeder machen wie er lustig ist.

Hast Du da irgendeine logische Begruendung dafuer, die man auch halbwegs nachvollziehen koennte? Was spricht dagegen, wenn man den Moslems an der Schule eine Gelegenheit bietet, ihr Gebet zu verrichten?

 

Und Achtung: Ein inzwischen 16-jähriger klagt vor dem Verwaltungsgericht! Klageeinreichung also mit 14 oder 15 Jahren! Ich frage einfach mal in die Runde, wer von uns Deutschen käme als halbwüchsiger auf die Idee, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen?

Was gibt es daran zu bemaengeln? Einzig und allein wohl die Tatsache, dass die deutschen Halbwuechsigen offenbar zu bloed sind, ein Verwaltungsgericht anzurufen. Ich wuerde mal sagen, der Junge hat sich doch hervorragend integriert, er kennt bereits als 14- oder 15jaehriger die Moeglichkeiten, die das Land ihm bietet.

 

Im Klageverfahren holte dann die zuständige Kammer des Gerichts ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers ein. Es sollte unter anderem die Verbindlichkeit des islamischen Gebets für in Deutschland lebende Muslime klären.

Ich weiß nicht, was da dem Verwaltungsgericht da geritten hat. Das Ergebnis eines muslimischen Gutachters ist doch klar.

So, so.... Wuerdest Du uns bitte mal das Ergebnis, das Dir schon bekannt zu sein scheint, mitteilen?

 

... und neben allem frage ich mich, ob das ganze Thema, wenn es schon hier im RF diskutiert wird, nicht eher ins Offtopic gehört? Sonst werde ich nämlich demnächst anfangen, die örtlichen Ortsrumsteherwahlen auch hier in den Zeitungsblick zu setzen, die haben mit dem Kernthemengebiet mindestens genausoviel zu tun...

Korrekter Hinweis..... ich schiebe mal.

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Was hat das mit Grundrechtswahrung zu tun? Der Typ kann glauben an was er will, dagegen hat niemand was. Es kann aber nicht angehen, dass jetzt in jeder öffentlichen Einrichtung irgendwelche Gebetsräume für alle möglichen Religionen geschaffen werden müssen.

Eine ganze Menge! Beachte doch bitte einmal, was der zustaendige Richter dazu vorgetragen hat:

 

...und verwies auf die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht erstrecke sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden. Hierzu gehöre insbesondere auch das Beten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

 

Ich weiß nicht, was da dem Verwaltungsgericht da geritten hat. Das Ergebnis eines muslimischen Gutachters ist doch klar.

Tja, hier sind die Ausfuehrungen des Islamwissenschaftlers in Kurzform:

 

Der Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe wertete die Haltung des Schülers als "plausible Meinung im Spektrum der Religionsfreiheit". Rohe sagte vor dem Gericht als Experte aus. Es handele sich bei dem Jungen nicht um einen Extremisten, "der auf Biegen und Brechen" etwas durchsetzen wolle.Im Auftrag des Gerichts hatte Rohe ein islamwissenschaftliches Gutachten erstellt und kam zum Ergebnis, dass man nach den einschlägigen islamischen Quellen "einen möglichst genauen Zeitplan einhalten sollte, der sich nach dem Stand der Sonne richtet". Dort, wo darüber Debatten geführt werden, geschehe dies in einem "mehr oder weniger traditionellen Rahmen"; das liberale islamische Spektrum befasse sich dagegen mit solchen relativ praktischen Fragen gar nicht. Wenn der Junge daher etwa im Internet oder in einschlägigen Publikationen der Frage nach seinen Gebetspflichten nachgehe, stoße er fast ausnahmslos auf die Antwort, dass er "im Prinzip fünfmal am Tag beten soll, wenn es denn geht", sagte Rohe weiter.

 

Beachte dazu auch mal den Namen des Islamwissenschaftlers. Ob der nun Muslim ist? ;)

 

Noch'n Bier und 'n Korn, der Herr? :vogelzeig:

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Wenn der Gebetsraum nicht zu einem rechtsfreien Raum gemacht wird, der später von Putzfrauen oder Lehrkräften entehrt wird (Achtung KEINE Ironie), dann soll der Junge auch beten können.

 

Wenn jedoch jetzt jeder anfängt seine religiösen Rechte einzuklagen, kann die besagte Schule wirklich dicht machen, denn das Urteil ist aus Sicht der Schule absolut realitätsfremd.

 

Der Junge wird nicht an der Ausübung seiner Religion gehindert, er hat sich aber den gegebenen Umständen in einer Schule anzupassen. Schulen und andere öffentliche Einrichtungen sind normalerweise "neutral", sofern man das überhaupt sagen kann.

 

Auf der Schule meiner Tochter gibt es übrigens regulären Religionsunterricht für Muslime. Auch in der Mensa gibt es entsprechendes Essen für andersgläubige Schüler. Alles kein Problem! Aber einen eigens eingerichteten Gebetsraum gibt es nicht...

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Zum Teilthema Kreuz in Klassenräumen, es gibt Menschen die sehr ernst die christliche Lehre nehmen, die Reformierten nach Zwingli, aber jede Darstellung des Kreuzes als römisches grausamstes Tötungsgerät ablehnen. "üblich" damals nicht nur der EINE Fall bei Jerusalem sondern auch die 6000 Gefangenden des Spartakus-Sklavenaufstand....

 

In, an und auf reformierten Kirchen und Friedhöfen findet sich nicht ein Kreuzsymbol, Ausnahme in Halberstadt wegen Denkmalsschutz.

Eine konsequente und zu respektirende Haltung, in Israel werden auch keine Gaskammersymbole dargestellt...

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In, an und auf reformierten Kirchen und Friedhöfen findet sich nicht ein Kreuzsymbol, Ausnahme in Halberstadt wegen Denkmalsschutz.

 

Herforder Münster

 

St. Andreas (Alswede)

 

evangelische Stadtkirche Rheda

 

hier bei Wiki gibt es eine Liste mit Bildern evangelischer Kirchengebäude.Wenn man sich da durchklickt sieht man auf etlichen ein Kreuz...

 

Gruß

Goose

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Es ist einfach unglaublich. Wir Ausländer haben uns hier an zupassen und nichts anderes. Wer das nicht will oder kann muss eben weg :vogelzeig:

Was ist daran unglaublich? Sollen die "Eingeborenen" sich an alle möglichen ausländischen Gepflogenheiten anpassen? Niemand verlangt in Deutschland, dass alle zum Christentum konvertieren oder ihre Herkunft verleugnen. Ich denke aber man kann schon verlangen, dass Ausländer sich an grundsätzliche Regeln anpassen. Das "Gebets"-Urteil finde ich persönlich einfach lächerlich. Soll jetzt jeder Kasper mit Hinweis auf die Religionfreiheit Extrawürste gebraten bekommen? Religion ist für meine Begriffe Privatsache und ich persönlich fühle mich durch das Zurschaustellen von Religion belästigt. Wenn der Balg unbedingt beten will, soll er sich still in die Ecke setzen m(wg. mir gen Mecka) und das tun. Warum muss er sich dazu in den Dreck schmeissen? Auf die unbedingte und genau Einhaltung von religiösen Vorschriften (in dem Fall reine Äusserlichkeiten), unter allen Umständen zu bestehen hat für mich nichts mit Religion zu tun. Da geht es imho nur um die Durchsetzung kultureller Ansichten.

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Reicht Dir als Erklaerung der Hinweis, dass 'Raserfan' Auslaender ist? ;)

Nein, denn das ist mir bekannt. Ich interpretiere den Satz inkl. Smilie so, das Raserfan etwas dagegen hat, dass sich Ausländer anpassen sollen. Ich finde das aber eine berechtigte Forderung und da spielt es auch keine Rolle, ob er selber Ausländer ist. Die Anpassung soll nicht bis zur Selbstaufgabe gehen, aber grundlegende Regeln müssen eingehalten und nicht durch Ausnahmen aufgeweicht werden.

 

Wir Ausländer haben uns hier an zupassen und nichts anderes. Wer das nicht will oder kann muss eben weg :vogelzeig:

Tiano diese Aussage darfst du wörtlich verstehen. Sie ist genau so gemeint wie sie da steht.

 

MfG

Ok, jetzt hat es klick gemacht. :wub: Meine Meinung behalte ich aber trotzdem, auch wenn Raserfan mir zustimmt. :D

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Ich interpretiere den Satz inkl. Smilie so, das Raserfan etwas dagegen hat, dass sich Ausländer anpassen sollen

 

Nein da habe ich mich falsch ausgedrück. Ausländer HABEN sich anzupassen! Egal ob es die Sprache ist oder die Relegion. Wenn ich beten will/muss dann eben zuhause oder sonst wo.

 

ich hasse es genauso, wenn für irgendwelche Leute Sonderregeln gemacht werden. Oder wenn Ausländer sich in ihren Muttersprache unterhalten sowas können die in ihren eigenen Wänden machen aber nicht in der Öffentlichkeit.

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Oder wenn Ausländer sich in ihren Muttersprache unterhalten sowas können die in ihren eigenen Wänden machen aber nicht in der Öffentlichkeit.

Warum sollen sich Ausländer untereinander in der Sprache ihres Gastlandes unterhalten? Im öffentlichen Leben erwarte ich schon, dass Ausländer die Sprache des Landes sprechen, in dem sie sich aufhalten, auch wenn es mir selber noch schwer fällt. :vogelzeig:

 

In dem hier geschilderten Fall ging es aber darum, dass dem Kläger verboten wurde, auf dem Gang der Schule zu beten. Das halte ich schon für bedenklich. Wenn er auf dem Gang kniet und betet, hat das keinen zu stören. Etwas anderes wäre es, wenn er sich dazu entkleiden würde oder anders gegen gesellschaftlich Normen verstößt.

 

Wo steht eigentlich, dass es sich um einen Ausländer handelt?

 

@mic:

 

Hast Du überhaupt schon einmal Deutschland verlassen um ein wenig über den Tellerrand zu schauen?

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