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85 Km/h Außerorts Zu Schnell-----und Nu?


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@Threadstarter: Das musst du alleine du wissen.

Das ist ein relativ hoher Wert und je nach Örtlichkeit wird man dir ggfs. Vorsatz unterstellen.

 

Da es sich um einen sehr eklatanten Verstoß handelt, denke ich, wird die Behörde auf der Hut sein.

 

 

Die Folgen, die dich erwarten, wenn wir 200 km/h vorwerfbar unterstellen, sind:

 

Tb.-Nr.: 103780

 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 80 km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 120 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 200 km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

 

Bußgeldregelsatz: 600,- € zzgl. 30 € Gebühren und 3,50 € Auslagen

Punkte: 4

Fahrverbot: 3 Monate

Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: A

 

Bei Vorsatz kann das Bußgeld angemessen erhöht, i.d.R. verdoppelt, werden.

 

Ob und was du nun daraus machst, ist deine Sache.

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  • 1 month later...

Hi,

 

also nun ist eine Anhörung im Bußgeldverfahren gekommen.

 

Gemessen wurden 199km/h und ich soll Angaben zu meiner Person machen etc...

 

Meine Fragen:

 

- Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der Tatsache dass die Messung beinahe schon 6 Wochen her ist?

 

- Wie kann ich in Erfahrung bringen mit was ich geblitzt worden bin??

 

Antworten gerne auch per PN...

 

Gruss

 

ImI

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Antworten gerne auch per PN...
nö - das ist ein offenes Forum

 

- Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der Tatsache dass die Messung beinahe schon 6 Wochen her ist?

a) ist ein Foto dabei - wenn ja: wie ist die Qualität

 

b) dem Rat von @Helmut folgen:

In der Zwischenzeit hier einlesen.
dein Fall ist einer unter gaaaaaaaaaanz vielen

 

 

Wie kann ich in Erfahrung bringen mit was ich geblitzt worden bin??
wenn das nicht in der anhörung steht: Akteneinsicht nehmen (lassen)
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- Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der Tatsache dass die Messung beinahe schon 6 Wochen her ist?

Erinnerungsluecken.... Du musst jetzt nicht unbedingt genau wissen, wer damals gefahren ist, oder? ;)

 

- Wie kann ich in Erfahrung bringen mit was ich geblitzt worden bin??

Das ist doch erst einmal voellig uninteressant.... :D

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Auf jeden Fall solltest du dich (erst mal) nicht darauf versteifen, die Messung an sich anzuzweifeln. Die Anlage wird geeicht sein, ein Messprotokoll wird angefertigt worden sein und die Messung wird nach Vorschrift und Bedienungsanleitung abgelaufen worden sein.

 

Warte ein paar Tage, schreibe dann zurück, dass du nicht weist, wer gefahren ist und du ein (falls vorhanden deutlicheres) Foto zugeschickt bekommen möchtest.

Die Verjährung ist ab dem Tag unterbrochen (beginnt von neuem) als der Anhörungsbogen gesendet wurde (siehe Datum auf dem AB) weil du Halter und Fahrer zugleicht bist.

 

Bemerke, dass die Originalfotos meist von besserer Qualität sind, als die, die du zugeschickt bekommst. So ist es für die Behörde einfacher, dich als Führer zu ermitteln. Einfach beim Einwohnermeldeamt das Passfoto einsehen und mit dem Foto der Messung vergleichen = fertig.

 

Wie schon hier gesagt wurde, sind die meisten Behörde bei so einer großen Überschreitung und dementsprechend teures Bußgeld besonders daran interessiert, den Fahrer zu ermitteln.

 

Vorsatz (Absicht) ist schwer zu beweisen es sei denn, der Betroffene verplappert sich:

"ich weis, dass ich zu schnell war, aber ich musste doch dringend da und dort hin..."

Diesen, oder ähnliche Sätze, unbedingt vermeiden.

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Wie soll ich nun vorgehen???

Gruss ImI

 

Eine Arbeitstelle in wohnungsnähe oder eine Wohnung in arbeitsnähe suchen, alternativ die Einstellung eines persönlichen Fahrers vorbereiten, Busfahrpläne studieren oder Mitfahrgelegenheit organisieren!

 

Es sei es besteht die Möglichkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen!

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Vorsatz (Absicht) ist schwer zu beweisen

Ich denke nicht, daß es hier schwer sein wird, Vorsatz zu unterstellen. Wer außerhalb einer BAB mit über 200 km/h düst, der weiß und merkt das auch. Da kann mir KEINER erzählen, er hätte das unbewußt getan.

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Ich denke nicht, daß es hier schwer sein wird, Vorsatz zu unterstellen. Wer außerhalb einer BAB mit über 200 km/h düst, der weiß und merkt das auch. Da kann mir KEINER erzählen, er hätte das unbewußt getan.

 

Das kommt aber auch stark auf der jeweilige Örtlichkeit an, so pauschal kann man das nicht sagen. Denn

 

auf einer doppelspurigen Landstrasse geblitzt worden. [...] 120 war erlaubt.

 

hört sich für mich wie eine "gelbe Autobahn" an, auf der ja grundsätzlich wie auf der BAB ;) gilt. Es reicht also hier, das :D -Schild zu übersehen, da würde ich nicht sofort "Vorsatz!" schreien, nur wegen der hohen Überschreitung.

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Auf jeden Fall solltest du dich (erst mal) nicht darauf versteifen, die Messung an sich anzuzweifeln. Die Anlage wird geeicht sein, ein Messprotokoll wird angefertigt worden sein und die Messung wird nach Vorschrift und Bedienungsanleitung abgelaufen worden sein.

Warte ein paar Tage, schreibe dann zurück, dass du nicht weist, wer gefahren ist und du ein (falls vorhanden deutlicheres) Foto zugeschickt bekommen möchtest.

Die Verjährung ist ab dem Tag unterbrochen (beginnt von neuem) als der Anhörungsbogen gesendet wurde (siehe Datum auf dem AB) weil du Halter und Fahrer zugleicht bist.

 

Die Messung anzuzweifeln halte ich auch für nicht sinnvoll.

 

Nehmen wir einmal an ich verlange ein Foto und es kommt 1-2 Wochen später eins und dann?

 

Wird mir nicht ein Fahrtenbuch aufgebrummt falls ich sage ich wüsste nicht wer gefahren ist???

 

ImI

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a) ist ein Foto dabei - wenn ja: wie ist die Qualität

 

Foto war keins dabei, die Qualität könnte eventuell schlecht gewesen sein, Nachts bei 200km/h... ;)

 

dein Fall ist einer unter gaaaaaaaaaanz vielen

 

Das ist mir durchaus bewusst....

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Denn

 

auf einer doppelspurigen Landstrasse geblitzt worden. [...] 120 war erlaubt.

 

hört sich für mich wie eine "gelbe Autobahn" an, auf der ja grundsätzlich wie auf der BAB ;) gilt. Es reicht also hier, das :D -Schild zu übersehen

1. allein die Tatsache, daß die Landstraße doppelspurig ist, begründet noch lange kein :D. Es gibt genügend Land- und Bundestraßen, wo z.B. wechselseitig zwei Fahrstreifen vorhanden sind, allerdings nur EINE Fahrbahn. Eine bauliche Trennung der Richtungsfahrstreifen ist nicht gegeben und somit gilt dort auch kein ;). Hier wäre also zunächst die Frage, wie denn die dortige Straße beschaffen ist.

 

2. sind wir hier wieder bei dem Thema, worüber wir uns schon letztens gekabbelt haben. IMHO kann man durchaus ein- oder von mir aus auch zweimal ein Schild übersehen, aber nicht mehrfach. Fraglich ist also, nach wie vielen Wiederholungen der TE gemessen wurde. Im Regelfall weiß man auch, ob man sich auf einer BAB befindet oder auf einer Landstraße.

 

hört sich für mich wie eine "gelbe Autobahn" an

Jepp, genau so eine war das. An der Stelle eben nur ohne Standstreifen....

Welche Straße war das denn? Würde mir die mal gerne auf Google-Maps anschauen.

 

Foto war keins dabei, die Qualität könnte eventuell schlecht gewesen sein, Nachts bei 200km/h... ;)

Nachts sind die Fotos meinen Erfahrungen nach oftmals deutlich besser als am Tage. Und die 200 km/h machen da auch nichts.

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Hi,

 

also es ist eine doppelspurige Landstrasse mit baulicher Trennung, welche ca.1 KM später dann auch unbegrenzt ist.

 

Nochmals meine Frage: Soll ich das Foto anfordern und dann sagen ich wüsste nicht wer gefahren ist? Droht mir dann kein Fahrtenbuch?? ;)

 

Gruss

 

ImI

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Nochmals meine Frage: Soll ich das Foto anfordern und dann sagen ich wüsste nicht wer gefahren ist? Droht mir dann kein Fahrtenbuch?? ;)

Nein, sehr wahrscheinlich droht dir kein Fahrtenbuch, denn aller Voraussicht nach wird das Foto gut genug sein um die Beschuldigung und damit das Verfahren gegen dich aufrecht zu erhalten. Dir wird also in Bälde ein Bußgeldbescheid mit den Konsequenzen Geldstrafe, Punkteinträge in Flensburg und Fahrverbot zugestellt werden.

 

Eine Fahrtenbuchauflage kommt nur in Betracht wenn der Fahrzeugführer nicht oder nicht rechtzeitig ermittelt werden konnte.

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Der Strafe entgehen kannst du wohl nur noch, wenn du die Behörde von dir ablenken kannst.

 

Zum Beispiel könnte ein Freund von dir auf dem Anhörungsbogen eintragen dass er zum fraglichen Zeitpunkt der Fahrzeugführer war und den Verkehrsverstoß zugeben.

Wenn die Bußgeldstelle ihm glaubt wird sie ihm in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen schicken, in der Antwort auf diesen gibt der Freund wieder die Tat zu.

Daraufhin bekommt er einige Wochen später einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen legt er nun Einspruch ein, erstmal ohne Begründung weil er sich z.B. mit einem Anwalt beraten will. Kommt keine Begründung mehr nach wird die Bußgeldstelle den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben und es wird ein Gerichtstermin anberaumt.

Danach gilt es das Verfahren in die Länge zu ziehen bis die Tat dir gegenüber verjährt ist (3 Monate nach Ausstellung des Anhörungsbogens), z.B. indem man den Termin verlegen lässt (wegen Urlaub, Krankheit oder einfach nettes Bitten).

 

Ist die Tat dir gegenüber verjährt kann der Freund der zu dem Zeitpunkt zuständigen Stelle (Staatsanwaltschaft oder Richter) scheiben, dass er die Tat nicht begangen haben kann weil er zum fraglichen Zeitpunkt xyz gemacht hat und bitten das Verfahren einzustellen. Dabei kann, um die Unschuld zu "beweisen" auch ein Passfoto des Freundes beigelegt werden.

 

Wird nicht eingestellt, geht das Verfahren dennoch vor Gericht und der Richter wird per Vergleich erkennen, dass derjenige auf dem Blitzfoto nicht derjenige ist der als Beschuldigter vor ihm sitzt und das Verfahren einstellen bzw. den Freund freisprechen.

 

Fraglich ist allerdings ob die Bußgeldstelle dem Freund seine Selbstbeschuldigung glauben wird. Bei solch einer Übertretung ist es schon möglich, dass die Sachbearbeitung auf das Bild schaut und mit dem beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Passfoto vergleicht und so schnell darauf kommt, dass der Freund nicht der Fahrer gewesen sein kann und dann doch dir den Bußgeldbescheid schickt

 

Allerdings ist das Risiko für dich gering, machst du nix bekommst du die Strafe, glaubt man dem Ersatzfahrer nicht bekommst du die Strafe genauso.

 

Klappt die Sache besteht nun aber allerdings die Möglichkeit der Auferlegung eines Fahrtenbuchs.

Ob dir das aber nicht vielleicht lieber wäre als 3 Monate laufen zu müssen musst du selbst wissen...

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Vielen Dank für die ausfürliche Erläuterung!

 

Also momentan tendiere ich eher Richtung Zahlen und 3 Monate Laufen....ich bin Student und kann daher ohne grössere Probleme auf mein Auto verzichten.

 

Der Weg scheint doch aufwendig zu sein, und am Ende heisst es dann "Fahrtenbuch!"....naja.

 

Gruss

 

ImI

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Hallo Imi78,

 

mach dir nichts daraus ist mir auch schon passiert auf der Autobahn bei 130 mit 195 geblitzt.

Wurde aber für die Behörde nichts da das Bild von schlechter Qualität war.

 

Ich würde ohne Anwalt erst einmal gar nichts machen.

Der soll sich Akteneinsicht verschaffen und erst einmal das Bild beantragen und dann sieht man weiter.

 

Leider plagen sich die Landkreise mit chronischem Geldmangel und Ihr Einfallsreichtum zur Geldbeschaffung kennt keine Grenzen.

Natürlich alles unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit Unfallschwerpunkt und irgendein anderer Bla Bla.

 

Mach es denen so schwer wie möglich

 

Viel Erfolg

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Der Weg scheint doch aufwendig zu sein, und am Ende heisst es dann "Fahrtenbuch!"....naja.

 

;) Also um's Fahrtenbuch würde ich mir bei dem was dir sonst noch so blüht keine Gedanken machen. Der Vorwurf des Vorsatzes ist bei einer derartigen Überschreitung nicht fern und dann wird's für dich als Studenten richtig teuer !!!

 

Fahrtenbuch kostet höchstens ca. 90 Euro Bearbeitungsgebühren und muss auch nicht lebenslang geführt werden.

Beim ersten Mal ca. 12 - 16 Monate.

 

Leider wird man wohl wie gesagt hier genauer hinschauen, deshalb sollte dir dein Freund am besten ziemlich ähnlich sehen. Wenn du überhaupt noch mit dem Gedanken spielst.

 

Das grosse Problem (und da spreche ich aus eigener Erfahrung) ist bei sowas immer jmd. finden, der sich bereit erklärt da mitzumachen. Die meisten Leute haben doch grosse Bendenken, da sich der normale Bürger in rechtlichen Fragen auch wirklich nicht auskennt und die Angst vor mutmaßlichen Konsequenzen und Repressalien der behördlichen Obrigkeit in Deutschland doch enorm ausgeprägt ist.

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.... und Ihr Einfallsreichtum zur Geldbeschaffung kennt keine Grenzen.

Natürlich alles unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit Unfallschwerpunkt und irgendein anderer Bla Bla.

@siska70 :whistling: : Vollste Zustimmung.

:whistling:

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Hi,

 

also ich werde Zahlen und Laufen. Keinen Nerv mich mit denen monatelang rumzuschlagen...

 

Aber eins will ich doch wissen: WOMIT wurde ich geblitzt? Dafür muss ich ja Aktenseinsicht beantragen,oder?

 

Wie genau mache ich das ohne Anwalt? Kann ich da auch einfach hinfahren und reingucken?

 

Und muss ich Akteneinsicht beantragen BEVOR ich zugebe gefahren zu sein oder geht das auch danach??

 

Gruss

 

ImI

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Hallo zusammen,

 

ich möchte jetzt doch ersteinmal das Foto sehen.

 

Was soll ich nun im Anhörungsbogen ausfüllen?

 

Ich nehme mal an: "Ich war nicht verantwortlich" und bei "ggf.Fahrer angeben: Ich weiss nicht mehr wer gefahren ist"???

 

Bitte um rasche Hilfe da ich den Brief letzten Dienstag erhalten habe und daher diese 1-Wochen-Frist sehr knapp wird....

 

Gruss

 

ImI

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Hallo zusammen,

 

ich möchte jetzt doch ersteinmal das Foto sehen.

 

Was soll ich nun im Anhörungsbogen ausfüllen?

 

Ich nehme mal an: "Ich war nicht verantwortlich" und bei "ggf.Fahrer angeben: Ich weiss nicht mehr wer gefahren ist"???

Ja.

Und eben dazu schreiben, dass du gerne ein Foto übersandt hättest um den Fahrer zu identifizieren.

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So, der Anhörungsbogen ist abgeschickt....

 

Danke MrMijagi!

 

Jetzt ist mir beim Lesen im Verkehrportal-Forum noch etwas aufgefallen:

 

In meinem Brief zum Anhörungsbogen steht bei Zeuge: Polizeibeamter so und so....

 

Bei Beweismittel steht jedoch: Gar nix! :rolleyes:

 

Hat das was zu bedeuten??

 

Gruss

 

ImI

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Leider plagen sich die Landkreise mit chronischem Geldmangel und Ihr Einfallsreichtum zur Geldbeschaffung kennt keine Grenzen.

Natürlich alles unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit Unfallschwerpunkt und irgendein anderer Bla Bla.

 

Ja, das parasitäre Herbeidichten eines Kontrollbedarfs parallel zu Haushaltslöchern erleben wir hier gerade auch in Dortmund, wo Herr Sierau

gerade mit seiner Haushaltslüge zum OB gewählt wurde. Jetzt erleben wir aus Haushaltsgründen eine Kontrollinvasion. Zahlbar an die Stadtkasse.

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Es ist doch nichts leichter, als dieser "Kontrollinvasion" zu entgehen. Nur muß man sich dazu halt etwas zu benehmen wissen.

@bluey: Es ist doch nichts leichter, als diese Kontrollinvaison erst gar nicht entstehen zu lassen. Nur muß man halt eine seriöse Verkehrsüberwachung betreiben.

 

Fiskalische Interessenslage unter dem Deckmantel "Verkehrssicherheit" ist ein übles, modernes Raubrittertum :blink: . Sollte nicht mehr zulässig sein.

:unsure:

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@taxi42: Ich hoffe, daß Abgeordnete hier mitlesen. Und ich werde weiter weinen :heul: , bis der Mißstand des fiskalischen Abgriffs beseitigt ist.

@bluey: :think: . Übrigens null Sachgehalt, dein Posting.

@zorro69: Road-Pricing wird kommen. Ich bin ja für Pkw-Maut, wenn diese dem deutschen VT zurückerstattet wird und der durchreisende "Ausländer" abdrücken muß, genau wie wir auch in deren Länder abdrücken müssen. Der deutsche Michel ist halt zu blöd um ein BAB-Pickerl einzuführen. Eine Selbstkasteiung mit Umweltzonen-Farbpickerl schafft er aber. Egoistisch würde ich auch die freiere Fahrt auf BAB durch Mautflüchtlinge begrüßen. Verkehrssicherheitstechnisch wäre aber die Flucht von der BAB fatal.

Und ich werde weiter jammern :licht: , bis der Mißstand des fiskalischen Abgriffs beseitigt ist.

:rolleyes:

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Ja,was ist denn hier los? :licht::rolleyes:

 

Also, das Foto ist mittlerweile gekommen und ich muss sagen das ich leider gut zu erkennen bin.

 

Ich nehme mal an das ich jetzt wohl kaum noch eine Chance habe,oder?

 

Könnte es für mich Nachteile haben falls ich mich nicht erinnern kann und nach einem Abgleich dennoch ich als Verantworlicher erklärt werde?? :heul:

 

Gruss

 

ImI

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Könnte es für mich Nachteile haben falls ich mich nicht erinnern kann und nach einem Abgleich dennoch ich als Verantworlicher erklärt werde?? :rolleyes:

Nein.

Ich würde es immernoch mit einem Ersa fa probieren. Wie das geht wurde ja oben beschrieben. Aber wenn du keine Lust auf den Stress hast, musst du eben laufen.

 

MfG

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Ohne Anwalt geht da überhaupt nichts. Er soll Akteneinsicht beantragen, dann könnt Ihr beratschlagen, was nach Akteneinsicht möglich ist.

Hör bloß auf, irendwelche Versuche selbst zu starten.

 

Evtl. ist die Flucht nach vorne Sinnvoll. Hast bisher ja keine Punkte! Keine Ahnung ob Du allerdings einige Zeit ohne Führerschein auskommen kannst, evtl. ist dann eine

Einigung mit dem Richter möglich, je nach Beweislage und persönlichen Verhältnissen. Wird allerdings bei der eklatanten Verkehrüberschreitung schwer.

 

Aber der Anwalt wird Dir mehrere Möglichkeiten aufzeigen können. Schwerer wird sein, einen guten auf diesem Sektor zu bekommen. Einen schlechten kannst Du Dir

nämlich nicht erlauben!

 

Guß

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Ohne Anwalt geht da überhaupt nichts.

Aha und woraus schliesst du das?

 

Aber der Anwalt wird Dir mehrere Möglichkeiten aufzeigen können.
Und die wären? Kannst du da mal etwas ins Detail gehen, welche großartigen Möglichkeiten der Anwalt zu bieten hat?

 

MfG

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Denk mal scharf nach. Das Foto hast Du, das ist Dein Recht, darauf hätte ich auch bestanden.

Was soll der Anwalt denn jetzt noch rausreißen? Du bist, wie Du selbst sagst, gut zu erkennen. Die Anforderung des Passbildes reicht.

 

Zweites Auto auf dem Bild??? - Abgedroschen, es können so viele Autos auf dem Bild sein wie drauf passen. Es zählt einzig der Auswertebereich, da darf nur Dein Auto sein.

Oder vielleicht eine Reflexionsmessung??? - Mann, das Ding hat so einen Hut....

Oder: Mein Mandant ist stets ein umsichtiger Fahrer blablabla.... bei 199 Km/h???? Denk mal nach...

Vielleicht: Mein Mandant wollte nur eben... - besser kann er Dich nicht reinreißen

 

So bitter das ist, ich denke, Deine Entscheidung zahlen und laufen war die richtige Entscheidung. Alles andere ist nur Geldmacherei - und verdienen wirst Du dabei nicht.

 

Gruß Heizer01

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Hinsichtlich des Ersafa hätte ich noch ein paar Fragen:

 

1. Wenn in dem Anschreiben (wird hier Anhörungsbogen genannt) steht "Ihnen wird zur Last gelegt, als Halter UND Führer des Pkw...", bedeutet dass das die Behörde bereits weiß das der Halter gefahren ist?

 

2. An dem Anhörungsbogen ist ein weiterer Zettel dran, da steht "Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt", es folgen 1. Angaben zur Person des Betroffenen, 2. Angaben zum Führerschein und 3. Angaben zur Sache: a) Wird der Verstoß zugegeben b) wenn nein, aus welchen Gründen?

 

3. Dann ist noch ein Foto dabei, auf dem die Stirn und ein Teil der Augen verdeckt ist.

 

Ich als Halter gehe davon aus, dass mein Bruder geblitzt wurde, da er an dem Tag das Auto hatte :) . Sollte ich ihm also den Wisch in die Hand drücken oder bin ich als Halter - im Hinblick auf die Fahrtenbuchauflage - zunächst verpflichtet irgendwelche Angaben zu machen? Kann mir also ein Strick daraus gedreht werden, das ich das Schreiben an meinen Bruder weiterreiche? WAS soll mein Bruder dann bei 1., 2. und 3. reinschreiben?

 

Alternativ, was ist wenn ich schreibe das ich ihm das Auto zur Nutzung überlassen hab? Ist das schon eine strafbare Beschuldigung?

 

Danke!!

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1. Wenn in dem Anschreiben (wird hier Anhörungsbogen genannt) steht "Ihnen wird zur Last gelegt, als Halter UND Führer des Pkw...", bedeutet dass das die Behörde bereits weiß das der Halter gefahren ist?

Nein.

Es gibt erfahrungsgemäß Bußgeldstellen da geht standardmäßig erst einmal ein Anhörungsbogen an den Halter raus.

 

2. An dem Anhörungsbogen ist ein weiterer Zettel dran, da steht "Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt", es folgen 1. Angaben zur Person des Betroffenen, 2. Angaben zum Führerschein und 3. Angaben zur Sache: a) Wird der Verstoß zugegeben b) wenn nein, aus welchen Gründen?

Das hast du schön abgetippt.

Wolltest du auch etwas dazu fragen bzw. wissen?

 

Ich als Halter gehe davon aus, dass mein Bruder geblitzt wurde, da er an dem Tag das Auto hatte :) . Sollte ich ihm also den Wisch in die Hand drücken oder bin ich als Halter - im Hinblick auf die Fahrtenbuchauflage - zunächst verpflichtet irgendwelche Angaben zu machen? Kann mir also ein Strick daraus gedreht werden, das ich das Schreiben an meinen Bruder weiterreiche? WAS soll mein Bruder dann bei 1., 2. und 3. reinschreiben?

Um eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden wird wohl regelmäßig eine Mitwirkung des Halters an der Aufklärung erwartet. Den vermeintlichen Täter zu informieren und dafür zu sorgen, dass er die weitere Korrespondenz in dem Fall übernimmt ist durchaus auch Mitwirkung.

 

Nebenbei:

Du solltest auch sicher sein, dass dein Bruder wirklich antwortet, denn sonst hast du in 2-3 Wochen den Bußgeldbescheid. Und dann ist das schöne Ersafa-Spielchen aus.

 

Ah, jetzt kommt die Frage zu 2.

Zu 1. könnte dein Bruder seine persönlichen Daten eintragen, bei 2. welche Fahrerlaubnisklassen er besitzt und seit wann und bei 3. "ja" ankreuzen.

Eigentlich doch logisch, oder?

 

Alternativ, was ist wenn ich schreibe das ich ihm das Auto zur Nutzung überlassen hab? Ist das schon eine strafbare Beschuldigung?

§164 StGB Falsche Verdächtigung

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

 

Das ist bei dir dann wohl gegeben, da ja eine Anhörung gegen deinen Bruder angeordnet werden würde.

 

Dass der Bruder sich selbst einträgt ist also sinnvoller und von so Ideen wie den Bruder anzugeben, obwohl der nichts davon weiß sollte man die Finger lassen. Bringt nämlich auch nichts, denn wenn der, da nicht eingeweiht gewesen und dann bockig einfach zurückschreibt, dass er das nicht war, kommt die Sache zu dir zurück und verjährt ist bis dahin wahrscheinlich noch lange nichts.

 

Sorry, falls das nicht geplant ist, aber deine Frage hört sich extrem danach an...

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Dass der Bruder sich selbst einträgt ist also sinnvoller und von so Ideen wie den Bruder anzugeben, obwohl der nichts davon weiß sollte man die Finger lassen. Bringt nämlich auch nichts, denn wenn der, da nicht eingeweiht gewesen und dann bockig einfach zurückschreibt, dass er das nicht war, kommt die Sache zu dir zurück und verjährt ist bis dahin wahrscheinlich noch lange nichts.

 

Sorry, falls das nicht geplant ist, aber deine Frage hört sich extrem danach an...

 

Das ist nicht geplant. Der Bruder wird angeben, dass er gefahren ist.

 

Bin ich als Halter denn nicht verpflichtet, zumindest die Angaben zu meiner Person auszufüllen? -> "Sie sind aber - auch wenn Sie die Owi nicht begangen haben - verpflichtet, die Angaben zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten.

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Bin ich als Halter denn nicht verpflichtet, zumindest die Angaben zu meiner Person auszufüllen? -> "Sie sind aber - auch wenn Sie die Owi nicht begangen haben - verpflichtet, die Angaben zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten.

Nur wenn sie nicht richtig oder vollständig sind.

Da der Brief dich aber erreicht hat werden sie wohl korrekt sein...

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@zorro69: Road-Pricing wird kommen. Ich bin ja für Pkw-Maut, wenn diese dem deutschen VT zurückerstattet wird und der durchreisende "Ausländer" abdrücken muß, genau wie wir auch in deren Länder abdrücken müssen. Der deutsche Michel ist halt zu blöd um ein BAB-Pickerl einzuführen. Eine Selbstkasteiung mit Umweltzonen-Farbpickerl schafft er aber. Egoistisch würde ich auch die freiere Fahrt auf BAB durch Mautflüchtlinge begrüßen. Verkehrssicherheitstechnisch wäre aber die Flucht von der BAB fatal.

Und ich werde weiter jammern :nolimit: , bis der Mißstand des fiskalischen Abgriffs beseitigt ist.

:mecker:

 

Road Pricing für PKWs......hat Vorteile. Aber die Nachteile überwiegen. Beispielsweise gehen 20% der Autobahnmaut in Deutschland für die

Verwaltung derselben drauf. Das könnte man mit einem zusätzlichen Ökoaufschlag an der Zapfsäule effizienter kassieren. Allerdings auch nur,

wenn die Einnahmen dann zweckgebunden in den Ausbau des ÖPNV fließen. Die Lenkungswirkung durch Besteuerung der Mobilität würde auch funktionieren,

wenn der PKW im Tacho dann nach den gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit vom Verbrauch den Steueranteil für die zurückgelegte Strecke auswerfen würde.

Softwareseitig wäre das sicher in die heutigen PKWs ohne Probleme zu integrieren. Auf den Tankquittungen müsste dann der Steueranteil ausgewiesen werden und

die Hersteller sollten (wo möglich) zur Softwareanpassung verpflichtet werden. Das wäre meine favorisierte Lösung anstelle OBU's für alle PKWs.

 

Für den ausländischen Querungsverkehr wäre in der Tat eine Maut mit Pickerl (wie in Österreich) überlegenswert.

 

Generell sollte man aber nie vergessen, dass insbesondere in Deutschland die Moblilität sehr deutlich mit dem erzielbaren Einkommen korelliert und daher mit Augenmaß

an eine noch höhere Besteuerung herangehen. Das Problem für den Bundeshaushalt ergibt sich aber auch überwiegend aus dem enormen Instandhaltungsrückstand, der

alleine für Westdeutschland nach mehreren unabhängigen Schätzungen mindestens 500 Milliarden Euro beträgt.

 

Für räuberische Kontrollen ohne echten Bedarf für die Verkehrssicherheit wie hier in Dortmund (ein Kollege, der auch bei der Kripo ist hat mir jüngst erhöhte "Quoten" bestätigt)

habe ich indes kein Verständnis. Dort wo sie angebracht sind (in sicherlich 80% der Fälle) aber durchaus. Wir überlegen gerade, ob wir die Dienstanweisungen mal an die Presse

faxen sollten.

 

Ich schreibe zum Thema Maut gerade meine Diplomarbeit. Wenn jemand interessiert ist: Nach der Abgabe kann ich hier einen Link posten.

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Es ist doch nichts leichter, als dieser "Kontrollinvasion" zu entgehen. Nur muß man sich dazu halt etwas zu benehmen wissen.

 

Für mich als Dortmunder ist es aber leider auch so, dass die Kontrollen subjektiv nach der Haushaltslüge des OB

mindestens verdoppelt wurden. Um die Wahlanfechtung durch die CDU ins Leere laufen zu lassen.

 

Ich finde es willkürlich und demütigend, wenn die Polizei, die eigentlich mein Freund und Helfer sein sollte, sich nun

immer bessere Verstecke sucht, um mir mal hier 10 Euro und mal dort 20 Euro abzunehmen. Sie suchen nach der Nadel

im Heuhaufen. Teilweise in Kooperation mit anderen Behörden, die schnell mal anstelle von 70er-Schildern 50er-Schilder

aufstellen und dann am nächsten Morgen mit der Kamera im Auto schöne Fotos machen. Das ist hier an der Brackeler

Straße in Dortmund wirklich so passiert.

 

Und unser OB lächelt mir jeden Morgen vom Titelblatt der Tageszeitung entgegen. Er meint, den Haushalt kriegt er doch noch in den Griff.

Das hilft mir nicht, meinen Alltag mit der gebotenen Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu bewältigen. Das ist hinterlistig.

 

Auch die Totengräber der Weltwirtschaft, welche die Wallstreet in ein Casino verwandelten, für dessen Hinterlassenschaften noch unsere Kinder zahlen müssen,

sind bis auf wenige Ausnahmen nicht belangt worden. Dafür soll ich jetzt schon wieder 15 Euro bezahlen, weil ich 7 km/h (!!!) zu schnell gefahren bin [...]

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