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Stvzo Und Fahrräder


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Hilfe!

 

Eigentlich wollte ich mir ein Fahrrad in den Niederlanden kaufen. Jetzt habe ich festgestellt, dass die meisten dieser Fahrräder hinsichtlich der serienmässig verbauten Beleuchtungseinrichtungen und Bremsanlagen nicht der deutschen StVZO entsprechen. Die auf dem deutschen Markt angebotenen Fahrräder niederländischer Hersteller sind denn auch sogenannte "Export-Modelle" mit einer abweichenden/angepassten Serienausstattung.

 

Anders herum gab es das Problem übrigens auch: In den Niederlanden war es bis vor ein paar Jahren noch Vorschrift, dass das hintere Schutzblech eines Fahrrades hinten weiss lackiert sein musste. Mit einem serienmässigen Fahrrad deutscher Herkunft hätte man dort also ebenfalls nicht fahren dürfen. Allerdings haben die Niederländer diese Vorschrift im Rahmen der europäischen Harmonisierung mittlerweile abgeschafft.

 

Nach meiner Auffassung widerspricht das dem grundsätzlich freien Waren- und Reiseverkehr innerhalb der EU. Warum soll ein Deutscher kein Fahrrad in den Niederlanden kaufen und in Deutschland damit herumfahren dürfen? Wenn es sich um ein handelsübliches Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad) handeln würde, wäre das doch auch kein Problem? Muss ich ein in der EU gekauftes Fahrrad, das die Strassenverkehrsvorschriften des Herkunftslandes erfüllt, tatsächlich aufwändig umbauen?

 

Was passiert eigentlich bei einer Radtour einmal quer durch Europa? Muss ich mein Fahrrad dann an jeder Grenze umbauen?

 

Mir geht es bei der Frage übrigens ausschliesslich um serienmässige Fahrräder von grossen Massenherstellern, die für den normalen Strassenverkehr gedacht sind und eine entsprechende Ausstattung haben. Es geht mir nicht um irgendwelche Ausnahmen, wie zum Beispiel Fahrräder, die als reine Sportgeräte gedacht sind.

 

Weiss jemand Rat?

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Nach meiner Auffassung widerspricht das dem grundsätzlich freien Waren- und Reiseverkehr innerhalb der EU.

Du darfst die Fahrräder frei mit Dir mitführen. Das stellt also kein Problem dar.

 

Warum soll ein Deutscher kein Fahrrad in den Niederlanden kaufen und in Deutschland damit herumfahren dürfen?

Das darf er ja, er muss es nur entsprechend umrüsten.

 

Autos, die in Spanien gebaut wurden, verfügten lange Zeit nicht über eine Leuchtweitenregulierung, so dass eine Neuzulassung in Deutschland auch nicht so ohne weiteres möglich war.

 

Elekogeräte in Großbritannien mussten oder müssen noch immer mit einer Sicherung im Stecker ausgerüstet sein; sonst dürfen sie nicht betrieben werden.

 

Es gibt schon noch ein paar Unterschiede in den EU-Ländern.

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Das darf er ja, er muss es nur entsprechend umrüsten.

 

Autos, die in Spanien gebaut wurden, verfügten lange Zeit nicht über eine Leuchtweitenregulierung, so dass eine Neuzulassung in Deutschland auch nicht so ohne weiteres möglich war.

Mit einem wo auch immer zugelassenen Kraftfahrzeug darf ich einmal um die Welt fahren, Visum und Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.

 

Ein einmal in einem EU-Staat zugelassenes Fahrzeug kann ich innerhalb der EU beliebig ummelden, es reicht aus, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Voraussetzungen eines EU-Staates genügt hat, dann habe ich das Recht, das Fahrzeug bei Import und/oder Wohnsitzwechsel in jedem EU-Staat anzumelden.

Zum Beispiel darf ich einen aus GB eingeführten Rechtslenker-PKW in Deutschland fahren und auch nach Deutschland ummelden, ohne diesen umbauen zu müssen.

 

Wenn ich aber eine Fahrradtour vom Nordkap zur Algarve unternehmen will, dann muss ich von jedem Transitland die gesetzlichen Bestimmungen kennen und mein Fahrrad unterwegs sieben bis zwölf mal umbauen? Ich kann das kaum glauben ...

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Wenn ich aber eine Fahrradtour vom Nordkap zur Algarve unternehmen will, dann muss ich von jedem Transitland die gesetzlichen Bestimmungen kennen und mein Fahrrad unterwegs sieben bis zwölf mal umbauen? Ich kann das kaum glauben ..

Dem ist auch nicht so, woher nimmst Du diese Vermutung? :whistling:

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Zum Beispiel darf ich einen aus GB eingeführten Rechtslenker-PKW in Deutschland fahren und auch nach Deutschland ummelden, ohne diesen umbauen zu müssen.

Das z.B. ist meiner Meinung nach nicht ganz richtig, zumindest die Scheinwerferglaeser wirst du wohl austauschen muessen.....

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Wenn ich aber eine Fahrradtour vom Nordkap zur Algarve unternehmen will, dann muss ich von jedem Transitland die gesetzlichen Bestimmungen kennen und mein Fahrrad unterwegs sieben bis zwölf mal umbauen? Ich kann das kaum glauben ..

Dem ist auch nicht so, woher nimmst Du diese Vermutung? :whistling:

Wenn ich mir in NL ein neues Fahrrad kaufe, das den dortigen gesetzlichen Vorschriften entspricht, allerdings hinsichtlich der serienmässig verbauten Beleuchtungseinrichtungen und Bremsen nicht die Vorgaben der deutschen StVZO erfüllt, darf ich dann damit zurück nach Deutschland (nach Hause) radeln oder muss ich es an der Grenze umbauen?

 

Beispiele:

- In NL sind batteriebetriebene Rückleuchten ohne Kabelverbindung zum Dynamo grundsätzlich erlaubt und auch bei Standard-Fahrrädern gängig. In Deutschland nur als Ausnahme bei Rennrädern, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, zulässig (§ 67 StVZO).

- In NL benötigt ein Fahrrad nur eine Bremse (Hinterrad). Es gibt auch Fahrradmodelle mit zwei Bremsen, die aber nicht unabhängig voneinander funktionieren, da sie über einen einzigen Bremshebel mittels Bremsgestänge bedient werden. Beides in DE nicht zulässig gemäss § 65 StVZO.

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Du wirst es umbauen muessen - aber nicht an der Grenze - wenn du das Fahrrad in D'land belassen willst. Bist Du Hollaender und gedenkst, nach der Fortbildungsreise nach D'land wieder hinter den Deich zurueck zu kehren, dann brauchst Du es nicht umbauen.

So jedenfalls wuerde ich die Angelegenheit sehen.

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Trotzdem für anspruchsvollere einheitliche EU-Fahradzulassungsanforderungen!

 

Wichtig:

 

Alle, auch "Rennräder" und MTB jederzeit mit vollständiger Beleuchtungseinrichtung!

 

Das Gewichtsargument ist lächerlich, die Aussage "Fahre nur am Tage" keine Argument, Porsche-Cbrio-Oldtimer nur für Schönwetterausfahrten tagsüber genutzt muß auch vollständig ausgerüstet sein, Oma Fridas "rollende Einkaufstasche", 2-mal wöchentlich von 10:00 - 11:30 genutzt auch!

 

In der Praxis tauchen "Rennräder" und MTBs real immer wieder auch nachts auf unseren Straßen auf.

 

Kolbenfeder, ca. 6000km mit dem Rad jährlich.

 

 

Gewicht:

 

Nabendynamo ca. 250g Mehrgewicht. Rad 8kg, Fahrer 70kg, Wasser, Windjacke, Ersatzschlauch, Werkzeug 2kg = 80kg Gesamtmasse.

 

250g zu 80kG = 0,3%, oder Fahrt über Stilfzer Joch statt 2000 Höhenmeter strampeln wie für 2006m Höhenunterschied lächerlich....., wenn es daran scheitert.....

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Trotzdem für anspruchsvollere einheitliche EU-Fahradzulassungsanforderungen!

 

Bürokratischer Blödsinn. Fahrräder interessieren eh keinen. Ob da jetzt Licht dran, weg, Dynamo, nicht Dynamo ist absolut Jacke wie Hose. Oder ist schonmal jemand von euch angehalten worden, weil er tagsüber kein Licht dabei hatte am Rad?

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Trotzdem für anspruchsvollere einheitliche EU-Fahradzulassungsanforderungen!

 

Bürokratischer Blödsinn.

Naja, eine Vereinheitlichung der vorgeschriebenen Ausstattung wäre eher eine bürokratische Vereinfachung.

 

Fahrräder interessieren eh keinen.

Es hat Dich niemand gezwungen, Dich zu diesem Thema zu äussern.

 

Ob da jetzt Licht dran, weg, Dynamo, nicht Dynamo ist absolut Jacke wie Hose. Oder ist schonmal jemand von euch angehalten worden, weil er tagsüber kein Licht dabei hatte am Rad?

Wie sieht es denn bei einem Unfall aus? Kann ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, wenn an meinem Fahrrad das Licht nicht funktioniert oder ich nur eine statt wie vorgeschrieben zwei Bremsen habe?

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Es hat Dich niemand gezwungen, Dich zu diesem Thema zu äussern.

 

Und es hat dich niemand gezwungen, mich blöd anzumachen, nur weil ich feststelle, dass die STVO-Konformität von Fahrrädern weder Polizei noch O-Amt interessiert in der Regel. :kopfschuettel:

 

 

Wie sieht es denn bei einem Unfall aus? Kann ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, wenn an meinem Fahrrad das Licht nicht funktioniert

 

Wenn du bei Tageslicht einen Unfall baust, wirst sich keiner dafür interessieren, ob dein Licht funktioniert hat oder nicht. Bei den Bremsen wird das davon abhängen, wie die tatsächliche Bremskraft aussieht. Da es da aber soweit ich weiß keine Vorschriften dazu gibt bei Fahrrädern, wird das wohl unter den Tisch fallen.

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dass die STVO-Konformität von Fahrrädern weder Polizei noch O-Amt interessiert in der Regel. :kopfschuettel:

 

 

Und das dürfte EINER der Gründe sein daß auch im Fahrverhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnhemern (inkl. KFZ-Verkehr ) mehr als akzeptabel sich Radler wie Straßensaubären verhalten.

 

Egal ob rote Ampeln, ignorieren von Einbahnstraßen, flottes kreuzen der Straßen auf von Zebrastreifen, Bürgersteigrennen und etliche anderes als "rollende Selbstmordanwärter" ( und für KFZ-Fahrer mit extreme Unterbindungspflicht ) mit besonderen richterlichen "Heiligenschein".

 

Ich will als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer akzeptiert werden, also auch gleiche Pflicht zum Einhalten der STVO und STVZO!

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Nicht Blödsinn:

 

Siehe jetzt morgens Schüler auf Fahrrädern, sognenannte "Sporträder", also voll nach STVZO augestatte Normalräder haben öfter funktionierendes Dynamolicht als die Pseudo-MTBs bei denen man Batterielicht anbringen könnte, in der Relaität aber es seltenst tasächlich haben, gar noch funktionierend.

 

Und für 7 - 8kg Rennräder, teils mit Schlauchreifen, da war früher Dynamo kritisch, für die Nabendynamos gilt das heute aber nicht mehr!

 

Verboten sind Batterilichter nicht, zusätzlich anbauen oder Umschaltung Batterie-Dynamo ist zulässig.

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Wie sieht es denn bei einem Unfall aus? Kann ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, wenn an meinem Fahrrad das Licht nicht funktioniert oder ich nur eine statt wie vorgeschrieben zwei Bremsen habe?

Wenn der Mangel (mit)ursächlich für den Unfall war, bist Du mit Sicherheit in der (Mit)-Haftung drin.

 

Siehe jetzt morgens Schüler auf Fahrrädern, sognenannte "Sporträder", also voll nach STVZO augestatte Normalräder haben öfter funktionierendes Dynamolicht als die Pseudo-MTBs bei denen man Batterielicht anbringen könnte, in der Relaität aber es seltenst tasächlich haben, gar noch funktionierend.

Wo ist das Problem?

 

Ich sehe das pragmatisch: Wichtig ist doch, daß eine Beleuchtung (gleich welcher Art) FUNKTIONIERT. Und für mich gibt es 2 no-gos: Ohne funktionierende Bremsen und bei Dunkelheit ohne funktionierende Beleuchtung. Der Rest is nice to have. Und ja - ich fände es gut würde die Polizei da gelegentlich mal kontrollieren. Es sollte aber nicht so ausarten, daß ein fehlender Speichenreflektor bemängelt wird - da wird dann zurecht wieder der Ruf nach Abzocke laut.

 

Die einzige Fahrradkontrolle die ich in den letzten Jahren erlebt habe lief folgendermaßen ab (abends in fortgeschrittener Dämmerung):

Kurzer oberflächlicher Bremstest (Ziehen am Hebel - greift da was) und Beleuchtungskontrolle. Funktioniert was nicht, mündliche kostenfreie Verwarnung und WeiterSCHIEBEN. Ein paar hundert Meter weiter die Nachhut: Wer wieder draufsaß, schriftliche kostenpflichtige Verwarnung. OK so.

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nur mal angemerkt zu den Preisen edeler Fahrradteile für Gebrauchsräder mit Komfort und Luxus.:

 

SON-Nabendynamo 139,-

 

Magura -Hydraulikbremsen ca. 200.-

 

Rohloff-14-Gang-Nabe ca. 850.-

 

Brooks-Ledersattel 80.-

 

Damit hat man bei diesen wichtigen Teilen die Spitzenqaulität, Steuerlager, Federgabel und Kurbelgarnitur sind auch wichtig, bekannt.

 

Aber es handelt sich um Summen bei denen KFZ-Verkäufer betreff "Extras" nur müde lächeln...

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Ärgerlich ist das es in Deutschland verboten ist eine echte Beleuchtung am Fahrrad zu nutzen. Erlaubt sind nur Positionslampen mit geringer Helligkeit.

 

Angemessen ist eine Beleuchtung die die Mindestanforderungen von Motorrädern erreicht.

 

Ich fahre immer mit eingeschalteten Positionslampen, da ich dank Nabendynamo keinen Unterschied zwischen ein- und ausgeschalteten Licht spüre.

 

Mit einer Vereinheitlichung der Sicherheitstechnik könnte man den Wettbewerb fördern und die Unfallzahlen senken. Allerdings sollte man sich nicht auf den kleinsten (unsichersten) Nenner einigen.

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So teuer und edes war es nicht (auch wenn's hauptsächlich aus Carbon besteht). Tatsächlich gibt's wohl Nabendynamos dafür.... Da habe ich ja Glück, daß ich nach § 67(11) StVZO keinen brauche :vogelzeig:

Sonntagsfahrer. Oder wie alltagstauglich ist ein Fahrrad, das weniger als 11 kg wiegt?

 

Wie im Eingangsthread beschrieben geht es um Fahrräder für die Alltagsnutzung im Straßenverkehr und nicht um irgendwelche Sportgeräte, die - warum auch immer - irgendwelchen mehr oder weniger nachvollziehbaren Ausnahmeregelungen unterliegen.

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Warum die Ausnahmeregelung für Fahrräder < 11kg Masse?

 

Einen Morgan oder oder alten Porsche -Cabrio der nur tagsüber als "Sportwagen" eingestzt wird hat auch komplett der STVZO zu entsprechen. Ist nicht mit Lichtern weglassen, gar die Front und das Heck "clean" umzugestalten.

 

Da sind der Ästhetik knallhart Grenzen gesetz, warum nicht auch beim "Rennrad"?

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Warum die Ausnahmeregelung für Fahrräder < 11kg Masse?

 

Da sind der Ästhetik knallhart Grenzen gesetz, warum nicht auch beim "Rennrad"?

 

Einen vernünftigen Grund wird man vergebens suchen. Die Ausnahme gilt nur für "Rennräder", nicht allgemein für Räder bis 11 kg. Es gibt zwischenzeitlich auch hochwertige Nicht-Rennräder unter 11kg. Trotzdem müssen sie nach Buchstabe des Gesetzes die vorgeschriebene Beleuchtung einschl. Dynamo haben.

Vermutlich liegt es an der Lobby des BDR (Bund Deutscher Radfahrer) als Vertreter der Radsportvereine. Damit werden die Trainingsfahrten der Rennradler legitimiert. Zwar haben davon < 1% die obligatorische Batteriebeleuchtung dabei, aber tagsüber kontrolliert das doch niemand.

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Och, mehr als 1% werden sie schon dabei haben.

 

Ich habe beispielsweise in meiner Satteltasche einen Ersatzschlauch, ein kleines Schloss, zwei Kunststoffabzieher sowie eine kleine Lampe für vorne. Die hintere Lampe ist ständig montiert und auch öfter an, wenn ich beispielsweise durch bewaldete Bereiche fahre.

 

Gruß

Goose

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Warum die Ausnahmeregelung für Fahrräder < 11kg Masse?

Das ist einfach zu beantworten:

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Also: Bei einem Radrennen darf ein Rennrad vernünftigerweise ohne Beleuchtung fahren.

 

Nun wäre es also unlogisch, wenn man ein Rennrad zum Rennen immer umbauen würde, daher die Ausnahme mit der Batteriebeleuchtung.

 

Dass das Batterielicht stets mitzuführen ist, ist natürlich nicht unbedingt sinnvoll. Man fährt ja mit so einem Rad nicht Einkaufen sondern zum Zweck des Trainings, und da hat man eine klare Vorstellung, bis wann man zurückkommt.

 

 

Vermutlich liegt es an der Lobby des BDR (Bund Deutscher Radfahrer) als Vertreter der Radsportvereine. Damit werden die Trainingsfahrten der Rennradler legitimiert. Zwar haben davon < 1% die obligatorische Batteriebeleuchtung dabei, aber tagsüber kontrolliert das doch niemand.
Ich wüßte nicht warum Trainingsfahrten mit Rennrädern eine besondere Legitimierung bräuchten. Zum Straßenverkehr ist jedermann zu jedem Zweck zugelassen. Dazu braucht man keine besondere Lobby, das ist Grundregel im Straßenverkehrsrecht.
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  • 2 weeks later...

So, zur Ausgangsfrage habe ich auf meine Anfrage zwischenzeitlich eine Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium erhalten.

 

Das Bundesverkehrsministerum bestätigt, dass es hinsichtlich der Mindestausstattung von Fahrrädern für den öffentlichen Straßenverkehr bislang keinerlei EU-einheitlichen Regelungen gibt. Allerdings gäbe es eine EU-Regelung, nach der jeder Mitgliedsstaat, der eine Änderung seiner nationalen gesetzlichen Vorschriften plane, diese bei der EU vorab vorzulegen hätte und dort genehmigen lassen müsse. Die EU prüfe dann, ob durch die Änderung gewisse Mindestvoraussetzungen eingehalten würden (so nach der Art: Bremse dran? Licht dran?).

 

Bezüglich meiner Frage nach dem grenzüberschreitenden Verkehr verwies man mich auf einen Staatsvertrag aus dem Jahr 1968, nach dem bei jeder Art von Fahrzeugen die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Herkunftslandes anzuwenden sind.

 

Demnach müsste ja jeder Streifenpolizist die gesetzlichen Regelungen aller EU-Staaten für Fahrräder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Motorroller, Scooter, KRADs, Motorräder, PKW, Anhänger, LKW, LKW-Anhänger usw. kennen!? ;)

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Bezüglich meiner Frage nach dem grenzüberschreitenden Verkehr verwies man mich auf einen Staatsvertrag aus dem Jahr 1968, nach dem bei jeder Art von Fahrzeugen die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Herkunftslandes anzuwenden sind.

Dann könnte ich also das Rad meines belgischen Cousins ausleihen und hier einstweilen nach belgischen Vorschriften fahren?

 

Anders als beim Auto gibt es hier ja keine Steuer- oder Ummeldeproblematik. Im Falle einer Kontrolle habe ich es soeben erst ausgeliehen, weil meines kaputt ist ...

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Dann könnte ich also das Rad meines belgischen Cousins ausleihen und hier einstweilen nach belgischen Vorschriften fahren?

 

Interessante Frage... ;)

 

Welches ist bei einem Fahrrad das Herkunftsland - und wie stellt man fest, ob ein Rad aus französischer oder italienischer Produktion nun ein belgisches oder deutsches ist? Und was unterscheidet eigentlich ein in BE vorschriftsmäßiges Fahrrad von einem in DE ...?

 

:whistle:

c.s.

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Belgien war jetzt ins Blaue gewählt, man müßte sich eben das beste Herkunftsland aussuchen.

 

Allerdings dürfte das Produktionsland nicht das Herkunftsland sein, man muß hier wohl auch davon ausgehen, dass es einen Halter gibt, an dessen Standort der Herkunftsort ist.

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man muß hier wohl auch davon ausgehen, dass es einen Halter gibt, an dessen Standort der Herkunftsort ist.

 

Eben - aber wie stellt man den im Zweifelsfalle fest; oder aus Sicht des Fahrers: Wie macht der glaubhaft, das Rad gehöre jemandem aus einem Land, dessen Vorschriften es im anläßlich einer Kontrolle oder gar nach einem Unfall vorgefundenen Zustand genügt? ;)

 

Denn wozu sonst sollten solcherlei Winkelzüge wohl dienen? :whistle:

 

lg

c.s.

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Es ist wie immer: Ein Verstoß muß nachgewiesen werden, Beweislast also beim Ankläger.

 

Sicherlich sollte man tatsächlich am Heimatstandort des Rades jemanden haben, der als Halter fungiert.

 

Allerdings kann ch mir jetzt im Moment nicht so recht vorstellen welchen Sinn das haben könnte, dazu kenne ich die einschlägigen Vorschriften anderer Länder zu wenig. Denke mal, dass das eher im Bereich von Mafas und Rollern ein Thema sein könnte.

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Bezüglich meiner Frage nach dem grenzüberschreitenden Verkehr verwies man mich auf einen Staatsvertrag aus dem Jahr 1968, nach dem bei jeder Art von Fahrzeugen die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Herkunftslandes anzuwenden sind.

Dann könnte ich also das Rad meines belgischen Cousins ausleihen und hier einstweilen nach belgischen Vorschriften fahren?

 

Anders als beim Auto gibt es hier ja keine Steuer- oder Ummeldeproblematik. Im Falle einer Kontrolle habe ich es soeben erst ausgeliehen, weil meines kaputt ist ...

Unter grenzüberschreitendem Verkehr verstehe ich aber eher einen belgischen Staatsangehörigen mit belgischem Wohnsitz, der mit seinem belgischen Fahrrad, das den beglischen Strassenverkehrsvorschriften entspricht, nach/in/durch Deutschland und anschliessend wieder zurück nach Belgien fährt. Ich verstehe darunter nicht die Einfuhr und den Verbleib des Fahrrades im Inland sowie die Nutzung des Fahrrades durch einen Inländer.

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