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Geblitzt In Der Schweiz, Brauche Hilfe


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Da hast Du wohl das BGE-Urteil überlesen, was ich zuvor bereits verlinkt habe. Leidest Du an selektiver Wahrnehmung?

 

Das Bundesgericht entscheidet nicht selber über Strafmass etc, sondern prüft nur die Rechtsmässigkeit und bemüht sich um eine grösstmögliche einheitliche Rechtssprechung.

 

Meine Güte, schreibst Du einen Nonsens. Von der Polizei, die Verfahren einstellt, vom Bundesgericht, dass Gesetze festlegt ... :D

 

Das Bundesgericht verweist zwar für die Festlegung des Strafmasses an die Vorinstanz zurück, jedoch im Fall eines Fehlurteils nicht ohne die Anweisung, dass der Delinquent freizusprechen sei. In diesem Fall hat die Vorinstanz eine reine Formalie zu erledigen.

 

Nur wenn mal ein Urteil so ausgefallen ist, heisst dies nicht das alle so ausfallen. Statthalter sind auch nur Menschen und manchmal

schiessen die auch einen Bock. Daher ist wichtiger zu wissen, was der gängigen Praxis entspricht. Auf Urteile der 70er Jahren wurde schon lange darauf reagiert.

 

Quelle?

 

Selbst in Bundesgerichtsurteilen kommt die Beweiswürdigung immer seltener vor. Alle diesjährigen Urteile die ich nachgesehen habe, wurde die Beschwerde abgewiesen.

 

Selektive Wahrnehmung eben...

 

Wieviel mehr Gewicht sollte man darauf legen:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts verfügt der Sachrichter im Bereich der Beweiswürdigung über einen weiten Beurteilungsspielraum.

 

Wow, tolle Neuigkeit. Das ist schon so, seit in der Schweiz noch Kutschen fuhren. :lol2:

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Quelle?

 

Selektive Wahrnehmung eben...

 

Wieviel mehr Gewicht sollte man darauf legen:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts verfügt der Sachrichter im Bereich der Beweiswürdigung über einen weiten Beurteilungsspielraum.

 

Wow, tolle Neuigkeit. Das ist schon so, seit in der Schweiz noch Kutschen fuhren. :D

 

Bevor du überhaupt gross mitreden möchtest, solltest du erst mal das politische System kennen.

 

Wenn du für alles immer eine Quelle brauchst, so heisst das, dass du dich weder auskennst noch ernsthaft darüber Gedanken machst.

Du liest irgendetwas und schon gehst du davon aus das es so sein muss. Das kann ein teuer Irrtum sein.

Das ist wohl die neue Internetgeneration.

 

Desweiteren rate ich allen anderen echte professionelle Hilfe einzuholen, als auf Ratschläge eines nicht fachlich autorisierten Person einzuholen.

 

Das eine hat nichts mit einer Kutsche zu tun. Das sind die offiziellen Worte des Bundesgerichtes.

 

Ich denke eine selektive Wahrnehmung ist wichtig, vorallem muss man aus den entscheidenden Punkten die Lehre ziehen.

 

Ich finde andere Leser sollte man von deinen Raschlägen warnen, da sie keine Garantie auf Erfolg sind. Da doch sehr aussichtslos.

 

 

Daher noch ein paar Fakten für alle Leser:

 

Die höchsten Richter haben nun Klartext gesprochen: Übertretungen im Strassenverkehr, die im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt sind, werden immer im Ordnungsbussenverfahren geahndet. Das hat für die Gebüssten den Vorteil, dass sie keine Verfahrenskosten bezahlen müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass der ganze Bussenbetrag innert Zahlungsfrist bezahlt wird. Tut das jemand nicht, dürfen die Behörden annehmen, dass er mit der Busse nicht einverstanden ist, weshalb zwingend das ordentliche Verfahren eingeleitet wird. Dasselbe gilt, wenn innert der 30-tägigen Frist nur ein Teil der Busse bezahlt wird.
Gegen die Polizei antreten?

Sind Sie unsicher? Dann stellen Sie sich folgende Frage: Bin ich bereit, für die gerichtliche Beurteilung mehrere hundert Franken in den Sand zu setzen, oder will ich auf keinen Fall mehr etwas drauflegen? Tendieren Sie zu Letzterem, bezahlen Sie die Busse besser.

 

Erfolg am Bundesgericht ist nicht Glückssache, aber Gerichtsstandssache: Wehrt man sich gegen Entscheide der Genfer Gerichte, bekommt man in 15,5 Prozent der Fälle beim höchsten Schweizer Gericht recht; gegen Urteile der Schwyzer Gerichte gewinnt man hingegen nur in vier Prozent der Fälle. Die Chancen, einen Prozess beim Gang ans höchste Schweizer Gericht zu gewinnen, sind also in Genf fast viermal höher als in Schwyz. Das zeigt eine erstmals erstellte Statistik des Bundesgerichts zu Beschwerden gegen letztinstanzliche Entscheide der Kantone im Jahr 2007.

 

Im gesamtschweizerischen Durchschnitt gibt es eine Beschwerde pro 964 Bürger, und die Erfolgsquote liegt bei 10,4 Prozent.

 

Von den grösseren Kantonen machen die Baselbieter am wenigsten Beschwerden: Da gelangte nur einer von 1759 Einwohnern ans Bundesgericht.

 

Auf dem Baselbieter Kanton sind mehrere feste Radaranlagen installiert. Pro Jahr gehen 10'000 von Bussbescheide ins Ausland.

 

Was nicht hierher gehört, aber viellicht ein bisschen hilft zum verstehen.

Das Bündner Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht (APZ) verweigert ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht – und das wegen Nichtigkeiten.

Mit dem Rauswurf stellen die Zuständigen ihre eigenen Regeln über die Bundesverfassung. «Menschen aus einem Nothilfezentrum auszuweisen, ohne ihnen eine alternative Unterkunft offenzuhalten, ist ein Verstoss gegen Artikel 12 der Bundesverfassung», sagt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel. Und betont: «Jegliche Sanktionen, die den Verlust der verfassungsrechtlich garantierten Nothilfe zur Folge haben, sind unzulässig. Die Bündner Polizei handelt hier ganz klar verfassungswidrig.»

 

Quelle:

Man dankt dem "Beobachter" für das Zitieren.

Der Beobachter ist die aktuelle Schweizer Wissens- und Beratungszeitschrift.
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Bevor du überhaupt gross mitreden möchtest, solltest du erst mal das politische System kennen.

 

Was verleitet Dich zu der Annahme, ich könnte das politische System der Schweiz nicht kennen? Woher willst Du wissen, dass ich kein Schweizer bin?

 

Wenn du für alles immer eine Quelle brauchst, so heisst das, dass du dich weder auskennst noch ernsthaft darüber Gedanken machst.

 

Es ist Teil der Diskussionskultur des Internets, seine Aussagen und Behauptungen mit Quellenangaben zu hinterlegen, um sie so für die anderen Diskussionsteilnehmer nachvollziehbar und nachprüfbar zu machen. Das dies Deinen Interessen zuwider läuft liegt in der Natur der Sache.

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